Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Die Kleinstadt in der Schlagzeile:

am 09. Februar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Hoyerswerda hat es in die Beck-Aktuell-Schlagzeilen gebracht. Guckst Du hier.

Es wurde hier schon über den Streit berichtet. Hoyerswerda hatte bei der Vergabe der Müllentsorgung falsch entschieden, der übergangene Betrieb klagte und gewann mit seinem Schadenersatzanspruch dem Grunde nach.

In der zweiten Runde ging es nun um das Beziffern der Höhe des Anspruchs. Der Kläger wollte 789.000 EUR haben.

Er hatte nur ein Problem: Es zu beweisen. Er konnte es nicht. Also ging er folgerichtig leer aus.

Für die Stadt allerdings kein Grund zum Jubeln. Denn aus der esten Prozessrunde hatte die Stadt laut hiesiger Presse rund 180.000 EUR an Prozesskosten zu zahlen. Und falls der Kläger nun Insolvenz anmeldet, zahlt die Stadt diese Runde auch noch.

Alles in allem ein teures Lehrgeld.

Anzahl der Schriftsätze zum Übersenden, Fax und Mail

am 08. Februar 2010 unter Berufsrecht abgelegt

Es muss wohl in einigen Kanzleien üblich (gewesen) sein, dass auch außergerichtlich Schriftsätze in zweifacher Ausfertigung übersandt werden. Bei Gericht ist es ja aufgrund der prozessualen Regelung üblich, die Schriftsätze in mehrfachen Ausfertigungen zu übersenden. Obwohl es auch hier nur heißt, sie sollen in ausreichender Zahl eingereicht werden. Also auch nicht zwingend.

Seit einigen Jahren schon sind wir zur elektronischen Archivierung übergegangen. Aber auch davor haben wir schon von vielen Kollegen außergerichtlich immer nur einen Schriftsatz erhalten. Nun paßt uns das Ganze gut. Denn der Schriftsatz wird eingescannt und dann an den Mandanten z.K. weitergeleitet.

Wir haben auch schon seit einiger Zeit Schriftsätze außergerichtlich nur noch in einfacher Ausfertigung zugeschickt. Bisher gab es auch nirgend Beanstandungen.

Nun hat eine Kollegin moniert, dass sie eben auch außergerichtlich 2 Schreiben haben möchte. Schließelich müsse sie ja sonst das Schreiben kopieren. Das mag wohl sein. Aber wenn alle Kolleginnen und Kollegen sich nur die Schreiben in einfacher Ausfertigung zusenden, dann ist jeder mal mit Kopieren dran (oder eben einscannen) und es gleicht sich aus.

Wir haben der Kollegin also mitgeteilt, sie solle uns immer nur in einfacher Ausfertigung schreiben und das dann eingesparte Papier für die Kopien verwenden, die sie von unseren Schriftsätzen fertigt.

Aber es geht auch anders: Eine Kanzlei scheint ihre Schreiben nur noch per Fax zu versenden. Es folgen keine Originale mehr. Sieht natürlich blöd aus und ist keine Werbung für die Kanzlei. Schließlich ist das Briefpapier immer irgendwie das Aushängeschild.

Und dann gab es noch eine Kanzlei, die mailten uns ihre Schreiben nur noch. In der Mail stand: “Bitte öffnen Sie die Anlage mit Acrobat Reader und drucken Sie sich das Schreiben aus”.  Dann sollten wir den Mist auf unsere Kosten ausdrucken. Das war einfach zu lösen. In der Antwort wurde mitgeteilt, dass diese Mails ab sofort durch den Spamfilter aussortiert werden und man künftig uns bitte die Schreiben in Papierform übermitteln möge.

Wohnen im Betrieb

am 03. Februar 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Mandant errichtet Betriebsgebäude, mit Vorsteuerabzug und Investitionszulage. Wie es so kommt, das Finanzamt schaut sich einige Jahre später den Zustand an.

Es kommen geänderte Bescheide, weil der Mandant einen Teil des Gebäudes zu einer Wohnung umgebaut hat und diese privat nutzt. Also werden Vorsteuer- und Zulagebeträge zurück gefordert.

Nun kommt der Auftrag, Einspruch einzulegen. Die Flächen würden nicht stimmen, das Untergeschoss würde komplett betrieblich und nur das Obergeschoß privat genutzt werden. Gesagt getan.

Nun die Antwort des Finanzamtes: “Im Untergeschoß befindet sich eine komplette Küche. Diese ist mit dem für Privathaushalte üblichen Geschirr bestückt. In einigen Schränken befanden sich auch Babygeschirr und Babyflaschen. Im sogenannten Aufenthaltsraum befinden sich z.B. Bücherregale mit Belletristik und Kochbüchern.  Außerdem ein Kamin. Im Bad steht eine Waschmaschine. Im Obergeschoss dagegen gibt es keine Küche und keine Waschmaschine.” Es wird gebeten, den Einspruch zu prüfen und evtl. zurück zunehmen.

Nun meint der Mandant, der Einspruch wird natürlich nicht zurück genommen. Es solle noch mal nachgelegt werden in der Argumentation.

Tja, womit aber noch nachgelegt werden soll, hat er leider noch nicht verraten.

Familienzoff

am 26. Januar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Bruder und Schwester sind jeweils verheiratet. Die Männer hatten einen Handwerksbetrieb gemeinsam, die Frauen das dazugehörige Grundstück.

Nun trennten sich bereits die Männer. Da es nicht einvernehmlich ging, landete die Sache vor Gericht und endete mit einem Vergleich. Aber deswegen ist nicht Ruhe eingekehrt.

Der eine Mann führt das Unternehmen fort. In dem Vergleich war es so vereinbart, dass er alle Verbindlichkeiten übernimmt. Auch die Miete bei den beiden Frauen. Aber seit August letzten Jahres zahlt er einfach nicht.

Nun war die Ehefrau des ausgeschiedenen Mannes beim Anwalt. Also wurde an den Mieter geschrieben, er möge bitte seinen Verpflichtungen nachkommen. Die Rückstände könne er auch in Raten zahlen.

Als Antwort kommt: “Da es eine Gemeinschaft ist, können die Teilhaber nach § 744 Abs. 1 BGB mur gemeinschaftlich handeln. Daher werde ich das Schreiben nicht beachten.” Aha.

Nun erfolgten 2 Schreiben als Antwort: An den Mann, dass er bitte auch den 2. Absatz der Vorschrift lesen möge. Denn danach kann auch ein Teilhaber in bestimmten Situationen allein notwendige Maßnahmen einleiten. Und er möge endlich anfangen zu zahlen, denn im Zweifel würden die Rückstände gerichtlich geltend gemacht.

Das zweite Schreiben ging an seine Frau. Sie wurde als Teilhaberin des Grundstücks von dem bisherigen Schriftwechsel in Kenntnis gesetzt und informiert, dass auch bei Nichtzahlung gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Sie möge doch bitte ihre Zustimmung dazu erteilen. Andernfalls könne auch hier geklagt werden. Im Schlusssatz wurde sie gebeten, doch besser auf ihren Mann einzuwirken, die Miete zu zahlen, denn das spart ungemein. Gerichts- und Anwaltskosten.

Familie! Kann man sich eben nicht aussuchen.

Wem zeigt der Finanzamtsprüfer seinen Ausweis?

am 25. Januar 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Seit die Finanzprüfer elektronisch prüfen, geistert ein neues Unwesen durch die Lande. Bisher wurde mit Prüfungsanordnung der Termin der Prüfung mitgeteilt. Der Prüfer erschien und begann dann mit seiner Prüfung.

Nun bekommen die Prüfer eine CD mit den Buchungsdaten. In den Prüfungsanordnungen taucht nun auf, dass die CD bitte vorher übersandt werden möge. Die Prüfung würde dann zu dem Zeitpunkt des Einlesens der CD beginnen.

Zwar ist der Prüfungsbeginn hier schon variabel. Aber, eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nach Prüfungsbeginn nicht mehr möglich. Angenommen, die CD wurde bereits übersandt und dem Steuerpflichtigen fällt dann doch noch etwas ein, das er vorher noch zu beichten hätte, so wäre die Offenbarung nun nach Prüfungsbeginn und damit nicht mehr strafbefreiend.

Also sollte grundsätzlich die CD erst nach Prüfungsbeginn übergeben werden.

Außerdem: Das Finanzamt besteht ja auch pingelig auf die Einhaltung aller Vorschriften. Also sollte es sich selbst natürlich auch an alle Vorschriften halten. So ist bei Prüfungen Pflicht, dass der Prüfer sich zu Beginn der Prüfung mit seinem Dienstausweis vorstellt. Wenn aber die CD vorher übersandt wird, wem zeigt dann der Prüfer seinen Ausweis? Der CD? Oder dem Postboten? Oder sich selbst im Spiegel?

Da es keine Vorschrift gibt, die CD vorher zu übersenden, sollte es auch nicht gemacht werden. Punkt.

Künstler!

am 21. Januar 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Auf der Rechnung eines DJs, der sich selbst als Künster bezeichnet steht:

“Als Künstler nach § 4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer befreit.”

In dieser Vorschrift heißt es:

20.

a) die Umsätze folgender Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände: Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten, Tierparks, Archive, Büchereien sowie Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst. Das Gleiche gilt für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in Satz 1 bezeichneten Einrichtungen erfüllen. Museen im Sinne dieser Vorschrift sind wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen,

b) die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer, wenn die Darbietungen von den unter Buchstabe a bezeichneten Theatern, Orchestern, Kammermusikensembles oder Chören erbracht werden,

Nun, der Künstler trat nicht bei einer Einrichtung des Bundes auf, sondern in einer stinknormalen Kneipe.

Bleibt nur die Frage offen, ob es dreiste Steuerhinterziehung oder tatsächliche Unwissenheit ist.

Teure Unterschrift

am 19. Januar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Ein Unternehmen benötigt für den Vertrieb der Produkte eines Herstellers eine Zwischenfinanzierung. Die Produkte werden vom Hersteller über einen Lieferanten mit Zwischenfinanzierung gekauft und nach Verkauf wird die Finanizierung aus den Erlösen bedient. Nichts unübliches. Die Geschäftsführerin haftet mit einer Bürgschaft für die Finanzierung.

Nur das diesmal die beauftragte Bank an den Lieferanten unwiderruflich auf erste Anforderung zu zahlen hat. Der Unternehmer hat keine Chance, bei Fehl- oder Schlechtlieferungen die Zahlung zurück zu halten.  Schlimm, dass Hersteller und Bank zu einem Konzern gehören.

Wie es kommen muss: Die Produkte erweisen sich als schlecht verarbeitet, mit Mängeln behaftet usw. Die Bank zahlt trotz Einwendungen des Unternehmers. Der Unternehmer sitzt auf einen Haufen Schrott, den er nicht los wird.

Reklamationen per Gericht führten zwar zum Erfolg, aber zwischenzeitlich ist der Lieferant (der deutsche Ableger jedenfalls) in Insolvenz. Also hilft sich der Unternehmer, indem er die Bank nicht mehr bedient. Die klagt natürlich.

Und nimmt die Geschäftsführerin in Anspruch. Da sie nicht zahlt, auch hier Klage.

Es kommt immer verrückter. Es wird zuerst über die Bürgschaft verhandelt, das Hauptverfahren des Unternehmers geht nicht so recht voran. Um Zeit zu gewinnen, wird nicht verhandelt, sondern ein Versäumnisurteil kassiert und Einspruch eingelegt. Aber, das Gericht will Vollstreckung nur abwenden, wenn eine Sicherheit von 45.000 EUR hinterlegt wird.

Das war eine teure Unterschrift der Geschäftsführerin.

Computer kann zur Pflicht erhoben werden

am 15. Januar 2010 unter Steuerrecht abgelegt

In einem Finanzrechtsstreit trug der Kläger vor, dass das Unternehmen so klein sei, dass die Buchhaltung ohne elektronische Hilfe erledigt werden kann. Daher könne auch die Umsatzsteuervoranmeldung nicht elektronisch übermittelt werden. Und im übrigen sei der Mitarbeiter unfähig, mit Computern umzugehen. Man habe auch keinen Internetzugang. Daher möge man von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung befreit werden und in Papier abgeben dürfen.

Dass das niedersächsische Finanzgericht festhält, dass Steuererklärungen auf eigene Kosten zu erstellen sind, ist noch nachvollziehbar. Aber dass er nun verpflichtet wird, sich für doch einige EURO einen Computer anzuschaffen, einen Internetzugang zuzulegen mit monatlichen Kosten und vielleicht auch noch den Bearbeiter im PC-Umgang schulen zu müssen, dürfte doch etwas übertrieben sein.

Denn bisher reichte ein Stift und das kostenlos vom Finanzamt besorgte Formular und etwas Zeit, um seine steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Da der Staat darüber nachdenkt, generell alle Steuererklärungen nur noch elektronisch entgegen zu nehmen, dürfte die Frage bald von größerer Bedeutung sein. Darf der Staat seine Bürger zwingen, sich Computer und Internet zu zu legen?

Ich will meinen Soli zurück haben!

am 12. Januar 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Post vom Finanzamt: “Da Sie Empfangsbevollmächtigter sind, erhalten Sie das Schreiben des Steuerpflichtigen in Kopie übersandt…”

Der Steuerpflichtige schrieb:

“Hiermit lege ich Einspruch gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlages ein. Wie ein Finanzgericht festgestellt hat, ist er verfassungswidrig. Wenn man den Soli dauernd bezahlen muss, ist er keine richtige Steuer mehr. Wenn das Oberfinanzgericht das bestätigt, will ich meinen Soli von Ihnen zurück haben.”

Das Finanzamt schrieb noch in seinem Brief:

“Wir haben das Schreiben vorerst nicht als Einspruch gewertet.

1. Innerhalb einer möglichen Rechtsbehelfsfrist wurde kein Steuerbescheid erlassen, gegen den sich der Einspruch richten könnte.

2. Für Ihren Mandant, den Steuerpflichtigen, lauten die Steuerfestsetzungen seit 2002 auf 0,00 EUR Einkommensteuer. Demzufolge wurde auch kein Soli festgesetzt. Ihr Mandant ist daher nicht beschwert.

Teilen Sie mit, wie hier weiter verfahren werden soll.”

Tja, wer sagt jetzt dem Steuerpflichtigen, dass man nur das zurück bekommen kann, was man vorher auch bezahlt hat? Es wäre vielleicht doch ganz interessant, das Schreiben als Einspruch werten zu lassen und die Begründung des Finanzamtes mal zu lesen.

AGBs für das Betreten des eigenen Grundstücks

am 29. Dezember 2009 unter Zivilrecht abgelegt

In einem Rechtsstreit teilt eine Partei mit, dass der Anwalt zwar mit seiner Auffassung recht hätte. Jedoch habe er auf seinem Grundstück AGBs ausgelegt, die für die Besucher gelten und daher liegt der Fall völlig anders.

Die mitgeschickten AGBs lauten:

“1. Beim Betreten des Grundstücks akzeptiert der “Betretende” (egal, ob Behörde, Privat oder Ausländer) die AGBs.

2. Alle mit dem Besitzer abgeschlossenen Vereinbarungen sind bedingungslos einzuhalten.

3. Bei Abmachungen zählt der Handschlag und ein Stundenlohn von 45 DM*.

4. Bei Nichteinhalten der AGBs ist eine Vertragsstrafe von 42.000,00 DM ** zu zahlen und die wird auch über alle rechtlichen Instanzen durchgesetzt.

5.  Leistungen und Zahlungen, die nicht erbracht werden, verjähren nicht. Die 3 nachfolgenden Generationen haben vollen Anspruch darauf.

* Änderung Stundenlohn: beträgt jetzt 45,00 EUR (geändert 31.1.2003)

** 42.000,00 DM sind gleich 42.000,00 EUR. Der  Euroumtauschsatz ist auf dem gesamten Grundstück außer Kraft gesetzt.”

Übrigens, das ist kein Scherz, der Patient Besitzer  meint das ernst.

Wer darf Steuern hinterziehen?

am 21. Dezember 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Eigentlich niemand. Aber normalerweise wird man für Steuerhinterziehung nur einmal bestraft. Bestimmte Berufsgruppen werden aber doppelt gestraft.

Hinterzieht ein Arbeitnehmer oder normaler Unternehmer Steuern, wird er strafrechtlich belangt. Ist es ein Steuerberater, so verliert er wegen der Unzuverlässigkeit seine Zulassung. Damit wird er auch noch mit Arbeitslosigkeit bestraft. Ähnliches gilt für Wirtschaftsprüfer.

Nun hat interessanterweise das OVG Lüneburg am 14.12.2009 beschlossen, dass ein notorischer Steuerhinterzieher auch nicht Arzt sein darf und entzog ihm die Approbation. Er ist damit als Arzt “unwürdig”. Okay, vielleicht hätte man ihn ja nur noch Steuerhinterzieher behandeln lassen sollen.

Also, Arzt geht nun auch nicht mehr.

Aber es darf nicht vergessen werden, dass der Fiskus auch Gewerbeuntersagungsverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten kann. Denn auch hier darf man nicht ganz so unwürdig sein. Wird zwar selten angewandt, aber es kommt vor.

Nur: Wenn alle Steuerhinterzieher Harz IV beziehen, schädigen sie auch den Staat.

Gerichtlich geschlossener Vergleich wird fraglich?

am 16. Dezember 2009 unter Strafrecht, Zivilrecht abgelegt

In einer Auseinandersetzung einer GbR wurde die eine Partei von einer Anwältin vertreten, die vorher schon die GbR in gleicher Angelegenheit als Ganzes beraten hatte, wir hatten hier darüber berichtet.

In diesem Verfahren kam es zu einem Vergleich, der vom Richter ordnungsgemäß protokolliert wurde. Danach sollte die Gegenseite etliche Raten an unsere Partei zahlen. Das wurde bisher erfüllt.

Nun plötzlich schreibt die Gegenseite, dass ihr vom Steuerbüro signalisiert worden sei, dass sie Ansprüche an unsere Partei hätte.  Mal abgesehen davon, dass die Ansprüche nicht beziffert wurden, nannte die Gegenseite auch keinen rechtlichen Grund für irgendwelche Ansprüche.

Der Höhepunkt des Schreibens war jedoch folgender Satz: “Aufgrund der Querelen mit Frau Anwältin…, die durch Sie eingeleitet wurden, ist die Wirksamkeit des Vergleichs ohnehin fraglich.”

Unsere Strafrechtsabteilung warf sofort die Bemerkung Betrug in den Raum. Wenn ein Vergleich unter einem geheimen Vorbehalt, ihn sowieso nicht erfüllen zu wollen, geschlossen wird, könnte das diesen Tatbestand erfüllen.

Aber mal ganz abgesehen davon, die Gegenseite hätte sich besser anwaltlich beraten lassen sollen. Denn wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs. Fairerweise haben wir den Gegner davon unterrichtet. Obwohl es schon eine Überraschung zu Weihnachten gewesen wäre, wenn der Vollstrecker statt dem Weihnachtsmnann vor der Tür gestanden hätte.

Staat fördert Burn-out-Syndrom

am 10. Dezember 2009 unter Berufsrecht abgelegt

Aus einem Vortrag eines Mediziners war zu erfahren, dass die heutige Arbeitswelt das Burn out nur fördert. Früher, der Bauer, hatte Arbeit auf dem Hof von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. 7 Tage die Woche, ohne Urlaub. Und das ging ohne Burn out. Warum? Wahrscheinlich wegen der frischen Luft und weil er noch was zum Anfassen hatte. Die Tiere. Nicht Computer, keine Melk-Maschinen usw.

Heute sitzt man vorm PC und stiert in den Monitor. Gerade auch im Steuerrecht wird vieles nur noch elektronisch erledigt. Man sieht weniger Menschen, ja man faßt auch kaum noch Papier an. Per Telefon, Fax und E-Mail wird was gemeldet, das dann verarbeitet und auf elektronischem Weg verteilt wird.

Mittlerweile werden z.B. beim Lohn fast alle Meldungen nur noch elektronisch bewältigt. Hatte früher ein Lohnrechner noch Papier auszufüllen und zu versenden, so ist das heute schon sehr selten geworden.

Und es wird noch weniger. Ab nächstem Jahr wird ELENA eingeführt. Eine umstrittene zentrale Speicherstelle für monatliche Entgeltmeldungen  der Arbeitgeber. Hier werden die Daten gesammelt. Benötigen künftig die Wohngeldstelle oder das Arbeitsamt eine Bescheinigung, so holen sie sich die Daten dort ab. Wieder ein Stück Papier weniger. Aber eben auch wieder eine Arbeit zum Anfassen für den Lohnrechner weniger. Auf dem Monitor kann man nun mal schlecht mit Tippex hantieren.

Ab 2011 werden dann auch die Anträge auf Entgeltersatzleistungen nur noch elektronisch übermittelt.

Der Staat fördert das Burn-out-Syndrom. Denn er schafft die Abwechslung ab. Er schafft Papier ab. Nicht dass man die Fortschritte der Technik nicht nutzen sollte. Aber muss tatsächlich alles so geregelt sein?

Mal ganz abgesehen davon, wie da der Datenschutz auf der Strecke bleibt. Als Arbeitnehmer weiß man überhaupt nicht, was so in den Personalbüros an Daten in die Welt gesendet wird. Eines Tages kommt man dann aufs Amt und der Beamte schaut in seinen Kasten: “Ah, Herr Müller. Sie verdienen bekommen 3.000 EUR Gehalt. Sie haben sich nicht gegen Grippe impfen lassen? Geben Sie mir mal besser nicht die Hand…”

Und was emfpiehlt der Mediziner im Burn out? Nicht Medikamente und durch. Sondern alles verändern, was Burn out verursacht. Also im Zweifel nicht mehr arbeiten. Wobei – die Beamten haben es ja noch einfach bei Burn out. Die lassen sich dienstunfähig schreiben und frühpensionieren. Mit Harz IV sich bis zur Rente durchhangeln ist da schon schwieriger.

Zu viele Fahrräder in Hoywoy?

am 09. Dezember 2009 unter Strafrecht abgelegt

Hoyerswerda führt irgendwo in den Statistiken bei den Fahrraddiebstählen.

Seit Jahren bemüht sich die Polizei, hier etwas zu verbessern. Es wurde der Fahrradpass eingeführt und kostenlos verteilt.  Hier sollten Besitzer ihre Seriennummer, Beschreibung wie Farbe, Zubehör usw. notieren, damit im Diebstahlsfall besser gesucht werden kann.

Es wurden Fahrräder kostenlos kodiert. Man konnte sich bei der Polizei zusätzlich Nummern auf den Rahmen einschlagen lassen, damit auch das zu besseren Erfolgen bei der Suche helfen könnte.

Leider brachte all das keine Ergebnisse. Die Fahrräderdiebstähle wurden nicht weniger. Obwohl die Anzeigenden immer wieder beteuerten, dass die Räder im Keller eingeschlossen oder angeschlossen gewesen wären. Aber, es tauchten auch keine gestohlenen Fahrräder wieder auf.

Langsam wurde man scheinbar bei der Polizei hellhörig. Müßten die potentiellen Diebe nicht irgendwann alle ein Rad haben? Oder müßten die geklauten Räder nicht irgendwo wieder auftauchen? Warum helfen Pass und Kodierung nicht?

Also hat man sich mit den Anzeigen beschäftigt. Wie die Polizei nun der örtlichen Presse mitteilte, wurden Fahrräder querbeet, von ganz billig bis ganz teuer geklaut. Aber: Seltsamerweise kaum Räder mit Pass oder Kodierung. Und: immer wieder hatten die ehemaligen Besitzer Schwierigkeiten, den Drahtesel überhaupt zu beschreiben.

Ohne das Wort Versicherungsbetrug auszusprechen, formulierte die Polizei, dass man künftig bei Eingang der Anzeige sich intensiver mit dem Diebstahl als solches beschäftigen wolle. Konkreter beschreiben lassen, Kaufbelege zeigen lassen, Nachbarn befragen. Falls sich das dann schnell rumspricht, könnte es durchaus geschehen, dass die Anzahl der Diebstähle sich plötzlich rückläufig entwickeln wird.

Ich bin nicht gefahren…

am 02. Dezember 2009 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

sagte der Autofahrer nach dem Unfall. Immerhin hatte er mehr als 2,7 Promille auf dem Kessel. In diesem Stadium versuchen sicher viele Fahrer sich zu entlasten mit solchen Behauptungen.

Der Fahrer war nachts unterwegs gewesen. Dabei hat er einen Radfahrer übersehen und diesen von der Straße gefegt (der Radfahrer hat es Gott sei Dank überlebt).

Der Radfahrer hat natürlich nicht erkennen können, wer ihn von hinten umnietete. Weitere Zeugen gab es nicht. Wenigstens beging der Fahrer nicht noch Fahrerflucht.

Als dann der ganze Troß (Feuewehr, Sankra) eintraf, hatte sich der Fahrer bereits gewappnet und behauptete, er wäre nicht gefahren. Der Fahrer hätte sich entfernt.

Bis die Polizei kam. Die hatte ein schlaues Kerlchen bei. Der bemerkte, dass sich der angebliche Nichtfahrer eingepinkelt hatte. Darauf prüfte er den Fahrersitz und stellte fest, dass auch dieser nass war, so wie die Hose des angeblichen Nichtfahrers.

Tja, Pech gehabt. Und gut für den Radfahrer, da er ja nun weiß, gegen wen er seine Ansprüche geltend zu machen hat.

Unüblichkeit bei Familienangehörigen

am 27. November 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Die Ehefrau arbeitet im Unternehmen des Gatten mit, im 2. Arbeitsverhältnis, für 8 Stunden die Woche. Gibt es sicher reihenweise in Deutschland. Dafür bekommt sie eine Vergütung von 250 EUR.

Später bekommt sie einen Betriebs-PKW. Der Sachbezug wird mit 250 EUR angesetzt, also bekommt sie jetzt kein Geld mehr ausgezahlt. Auch durchaus machbar.

Nun kommt das Finanzamt prüfen. Und die Prüferin stellt fest, das sei unangemessen. Verträge unter Eheleuten müßten einem “Drittvergleich” standhalten. Wobei die Prüferin nicht meint, das Arbeitsverhältnis sei unangemessen. Sondern der Sachbezug durch den PKW wäre unangemessen.

Gibt es eine Regelung für die Angemessenheit des Sachbezuges? Nein. Woher kommt der Sachbezug? Der Fiskus will Gewinnminderungen verhindern und hat daher den Sachbezug erfunden: für PKW-Nutzungen, Wohnungsüberlassung, am Wareneinsatz z.B. bei Gaststätten usw. Soweit in Ordnung. Wenn also ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen PKW zur Nutzung überläßt, muss es versteuert werden.

Aber nun plötzlich zählt das nicht mehr? Sehr seltsam.

Vielleicht liegt es ja daran, dass die Prüferin von ihrem Finanzamt keinen PKW gestellt bekommt, jedenfalls keinen BMW.

Wir werden sehen, was die Rechtsbehelfsstelle dazu sagt.

Tischlerei als Liebhaberei?

am 24. November 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Vor fünf Jahre gründete der Ehemann der gut verdienenden Ehefrau eine Tischlerei. Just zur selben Zeit erwarb die Ehefrau ein Einfamilienhaus. Somit bekam die Tischlerei schon mal einige Aufträge zur Sanierung des Einfamilienhauses.

Es passte auch ganz gut mit den jährlichen Verlusten aus der Tischlerei. Sie brachten eine erkleckliche Steuererstattung.

Nun hat das Finanzamt eine Prüfung angesetzt. Im Ergebnis kommt das Finanzamt zum Schluss, dass es sich um Liebhaberei handeln könnte. Es beabsichtigt, alle Verluste abzuerkennen.

Tja, eine schwierige Situation. Die Rechtsprechung besagt, dass man sich nach spätestens 5 Jahren Gedanken machen muss über Umstrukturierungen, Umgestaltungen usw. Früher eigentlich nicht. Die Tischlerei ist auch kein Gewerbe, dass üblicherweise in den Bereich Liebhaberei fällt, wie z.B. Hundezucht.

Was, wenn man nun beschließt, es rentiert sich nicht und man wolle den Betrieb schließen? Das dürfte Wasser auf die Mühlen des Finanzamtes sein. Also weiterwursteln? Nun hat der Tischler ein Konzept geschrieben, wie er mehr Umsatz machen wird und damit in die Gewinnzone gelangt. Wir werden eine Prognoseberechnung beifügen. Aber ob das reichen wird?

Es empfiehlt sich immer, den Betrieb rechtzeitig zu schließen. Seit drei Jahren haben wir die Tischlerei auf das Problem hingewiesen, leider erfolgten keine Reaktionen. Oder man organisiert sich in einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Dort kann man ewig Verluste einfahren. Nur, sie werden da natürlich nicht mit der persönlichen Steuer verrechnet.

Gutachterkauderwelsch

am 17. November 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

Verkehrsunfall. Linksabbieger beachtet entgegenkommenden Verkehr nicht, Folge: Unfall.

1. Versuch: Die Ampelkreuzung hat eine separate Linksabbiegerschaltung. Die zeigte Grün. Somit ist der entgegenkommende Geradeausfahrer bei Rot gefahren.  Da wird zunächst drüber geschwafelt, bis es dem Geradeausfahrer reicht. Er legt Bilder der Ampelanlage vor, die belegen, dass es keine separate Linksabbiegerschaltung gibt. Beide hatten also Grün, der Linksabbieger hätte Vorfahrt gewähren müssen.

2. Versuch: Der Geradeausfahrer müsse viel zu schnell gewesen sein, daher mindestens Mitschuld wegen überhöhter Geschwindigkeit.  Also ein Gutachten muß her.

Der Gutachter stellt fest, dass die Fahrzeuge sich berührten. Der Geradeausfahrer hat versucht, auszuweichen. Um die Endstellung zu erreichen, soll er mehrfache Lenkbewegungen unternommen haben. Insgesamt kann das Fahrverhalten des Geradeausfahrers nur “teilweise objektiviert werden.” Wie der PKW bis zum Endstand verzögert, also gebremst wurde, “kann auf objektiver Grundlage nicht festgestellt. werden.” Wenn aber eine Vollbremsung ab einer bestimmten Stelle erfolgte, dann hätte die Geschwindigkeit 67 km/h betragen. Da nur 50 km/h erlaubt waren, hätte bei der erlaubten Geschwindigkeit der Geradeausfahrer 4 m vor dem Kollisionspunkt zum Stehen kommen können. Allerdings billigt der Gutachter hier dem Geradeausfahrer nicht einmal eine Schrecksekunde zu.

Alles klar? Nun, der Gutachter schreibt schließlich, dass der Wert von 67 km/h “aus einer nicht unbeträchtlichen Zugunstenbetrachtung für den Linksabbieger resultiert.” Wie jetzt, ist es ein bestelltes Gutachten des Linksabbiegers? Nö, der Gutachter wurde vom Gericht bestellt. Aber trotzdem traut er sich, am Schluss seines Gutachtens festzuhalten, dass es “unparteiisch und nach besten Wissen und Gewissen erstellt wurde.”

Urteilsfindung in Kantine?

am 13. November 2009 unter Wettbewerbsrecht abgelegt

Im aktuellen Fall des “Wiener Schnitzels vom Schwein” glaubte ja wieder jemand, dass trotz des Zusatzes “Schwein” durch den Anbieter vorgetäuscht werden würde, dass es sich um Kalbfleisch handeln könnte. Die Richter haben das verneint.

Dabei käme es ihrer Ansicht nach ja immer auf die Sicht des “durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers” an. Nur: Wo finden die Richter den? Gibt es da an den Gerichten ein Verzeichnis, wer das im jeweiligen Gerichtsbezirk ist? Wird er gewählt? Oder geben die Richter Umfragen in Auftrag?

Nun, in einem Verfahren, als es um angebliche Irreführung bei der Gestaltung von  Briefpapier ging, teilte uns der Richter freundlicherweise mit, wie er das ermittelte: “Ich habe mal in der Kantine den Kollegen das Briefpapier gezeigt und sie nach ihrer Ansicht gefragt.”

Ja nee, is klar. Sind also die Richter selber die durchschnittlichen Durchschnittsverbraucher? Na ja, dann haben sie im Fall des Wiener Schnitzels wahrscheinlich in der Kantine ein Testessen veranstaltet.

Das Imperium, äh die Ehefrau schlägt zurück

am 10. November 2009 unter Familienrecht abgelegt

wie wir gerade berichtet hatten, versucht ein Ehemann im Rahmen der Scheidung mit strafrechtlichen Mitteln seine Frau zu verfolgen. Nun folgte der Gegenschlag.

Die Ehefrau rief die Rettungsleitstelle wegen eines dringenden Notfalls an. Sie hätte Angst, dass sich ihr Mann etwas antut, möglicherweise bestehe akute Suizidgefahr.

Der Notarzt raste prompt los und suchte die Wohnung des Ehemanns auf. Der muss – eigenen Worten zu Folge – mal “mehr Bier als an anderen Tagen” getrunken haben. Der Arzt jedenfalls fackelte nicht lange, sackte den Ehemann ein und lieferte ihn in der Klappse Krankenhaus ab. Am nächsten Tag durfte er nach einem Gespräch  mit einem Arzt die Klinik wieder verlassen.

Der Ehemann arbeitet auch noch in einem bestimmten Sektor des öffentlichen Dienstes. Nun wurden wohl auch noch die Vorgesetzten informiert. Es folgte eine Versetzung an eine Stelle mit weniger Gefährdungspotential. Aber auch die Kollegen scheinen Wind von der Angelegenheit bekommen zu haben und machen sich über ihn lustig, Mobbing pur. Zusätzlich hat die Ehefrau selber auch noch bei den Vorgesetzten angerufen und mitgeteilt, dass sie befürchte, ihr Mann könne sie umbringen.

So etwas gibt es eben nicht nur im Film, wie z.B. “Rosenkrieg”, sondern auch im tatsächlichen Leben.

Ehemann fühlt sich betrogen – Strafanzeige

am 04. November 2009 unter Familienrecht abgelegt

Im Rahmen einer Scheidung möchte nun der Ehemann seine Ehefrau anzeigen Wegen Betruges.

Kennen lernte er sie auf Grund einer Kontaktanzeige. Sie schrieb darin:

- guter Verdienst und finanziell unabhängig

- einmal verheiratet und geschieden

Während der Ehe will er dann festgestellt haben, dass ihre finanziellen Verhältnisse eine Katastrophe waren. Er musste für mehrere Kreditverbindlichkeiten, wohl insgesamt für 15.000 EUR aufkommen.

Aber, was noch viel schlimmer ist: Sie war nicht nur einmal, sondern schon dreimal verheiratet und geschieden. Das ist ja wohl ein hohes Maß an krimineller Energie.

Nun, vielleicht sollte man prüfen, ob man die Ehe nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten kann.

Sächsischer Finanzbürgermeister spekuliert mit Steuergeldern

am 02. November 2009 unter Beamtenrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Ganz offiziell. In einem Zeitungsinterview erklärt dieser Finanzbürgermeister, dass er das schon seit einigen Jahren mache. Er lege auch die Verträge immer dem Regierungspräsidium vor.  Natürlich sei ein Risiko dabei. Man müsse die Geschäfte regelmäßig überwachen und ständig mit den Banken in Kontakt bleiben. Er habe jedenfalls die vergangenen Jahre immer Erfolg gehabt.

Nun, wenn ihm das Spekulieren solch eine Freude bereitet, dann  a) kann er das mit seinem eigenen Geld machen und b) könnte er auch den Arbeitsplatz wechseln, z.B. in eine Bank.

Gewerbetreibende, Bürger usw. zahlen Steuern, damit dieser Jongleur damit spekuliert. Eben mit fremden Geld, nicht mit seinem eigenen Geld. Und letztlich mußten alle irgendwo mehr Steuern zahlen, denn das Geld zum Spekulieren hat er dem Haushalt ja entzogen. Diese Steuergelder konnten eben nicht eingesetzt werden für Bildung, Kindergärten oder was auch immer. Oder für die Senkung der Hebeseätze für die Grund- oder Gewerbesteuer. Das ist also der Zweck, weshalb die Kommunen Steuern erheben?

Diese Summen wurden dem Haushalt entzogen. Zum Spekulieren. Mit was er spekuliert? Mit Swaps. Hochkompliziert. Damit haben andere Gemeinden schon bis zu 53 Mio. EUR in den Sand gesetzt.

Nun, es wäre ja nichts dagegen einzuwenden, dass er spekuliert. Wenn er sich bereit erklären würde, persönlich zu haften. Da wird er sich aber vor hüten. Oder nicht mehr spekulieren.

Vorauseilender Gehorsam?

am 30. Oktober 2009 unter Allgemein abgelegt

Steuerberater beschäftigen sich gern mit der Zukunft ihres Berufsstandes. Seit ich 1995 Steuerberater wurde, erhalte ich regelmäßig Post zu Fragen der Zukunft des Berufsstandes. Wie oft wurde schon prophezeit, dass der Untergang unmittelbar bevor steht. Aber wie immer in solchen Fällen: Totgesagte leben länger.

Nun erschien wieder eine Einladung des Steuerberaterverbandes Sachsen zum nächsten Verbandstag. Das Thema? Die Zukunft des Berufsstandes. Ah ja, hatten wir ja lange nicht mehr. Beigefügt war ein Artikel, der sich damit beschäftigt, dass die Finanzämter angeblich oder tatsächlich Daten zu den einzelnen Beratern speichern und so die Berater kennzeichnen wollen, die als Risiko des Steueraufkommens einzustufen sind.

Die Strategie des Autors zum Gegensteuern soll darin bestehen, jeden Pups in einer Erklärung detailiiert zu erläutern, im voraus die möglichen Streitpunkte zu erkennen und hier schon dem Finanzbeamten mitteilen, welche Rechtsgrundlagen angewendet wurden. Der Vorteil? Der Finanzbeamte kann seinem Statistikdruck in Form des ungeliebten Leistungsvergleichs abhelfen. Ja nee, is klar. Der Steuerberater als Erfüllungsgehilfe des Finanzbeamten? Damit dieser mehr Fälle in gleicher Zeit abarbeiten kann und damit weniger Stress bekommt?

Das Ganze wird auch noch als “Orientierung am Berufsethos” bezeichnet.

Nun, es muss wohl noch ein anderes Berufsethos geben. Das da lautet: Der Steuerberater sorgt dafür, dass der Steuerpflichtige vor dem Finanzamt vertreten wird und nur die Steuern zahlt, die er bei Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten auch nur zu zahlen hat. Dazu gehört auch, dass die Erklärungen auch nur in der gesetzlich geforderten Form abzugeben sind. Und wenn etwas gesetzlich nicht gefordert wird, dann steht das einem Finanzbeamten auch nicht zu. Beispiel Anlage EÜR für Gewerbetreibende. Hier hat ein Finanzgericht festgestellt, dass dieser Anlage die gesetzliche Grundlage fehlt und die Gewerbetreibenden wegen der vielen darin zu tätigenden Angaben unangemessen benachteiligt werden. Gleiches gilt, wenn ein Steuerberater im Steuerverfahren im vorauseilenden Gehorsam schon alles offenlegt, obwohl dazu keine Verpflichtung besteht.

Beispiel: Arbeitszimmer. Seit Jahren nicht mehr abzugsfähig gewesen. Wer detailiiert die Angaben dazu offen legte, bekam vom Finanzamt die Ausgaben gestrichen. Rechtsbehelf abgeschmettert, vor ein Finanzgericht wird wegen der Kosten nicht geklagt. Nun dreht sich plötzlich die Rechtsprechung und es rückt wieder die Abzugsfähigkeit des Arbeitszimmers in die Nähe. Wer z.B. als Selbständiger sein Arbeitszimmer als Betriebsaussgabe angesetzt hatte, ohne die Finanzverwaltung ausdrücklich darauf hinzuweisen, hat nun nachträglich die Bestätigung, dass die Kosten abzugsfähig sind. Gleiches scheint sich auch bei den Kosten für Berufsausbildung heraus zu kristallisieren.

Also, weniger vorauseilender Gehorsam und dafür kraftvolles Vertreten der Interessen der Mandanten, dann brauchen sich die Steuerberater auch keine Sorgen um ihren Berufsstand zu machen.

Ab und an erfährt man auch eine Bestätigung des richtigen Handelns. Wenn Steuerpflichtige mit einem komlpizierten Fall erscheinen. Vom Finanzamt geschickt. “Sie brauchen Hilfe. gehen Sie zu einem Steuerberater. Am besten zu X… oder Y….” Hier werden unter der Hand nicht die Berater genannt, die vorauseilend gehorchen. Sondern die Streitbaren.

Unrechtsbewußtsein?

am 27. Oktober 2009 unter Berufsrecht, Strafrecht abgelegt

Wir hatten hier schon darüber berichtet, dass eine Anwältin zunächst die Gesellschaft mit beiden Gesellschaftern wegen der Auseinandersetzung vertrat und daran anschließend den einen Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter.

In den Kommentaren kam der Hinweis, der Anwältin die Chance zu geben, selbst die Konsequenzen aus dem Fehler zu ziehen. Ein anderer Kommentator meinte aus eigener Erfahrung, dass das nicht helfen wird.

Nun liegt die Antwort der Kollegin vor:

“Ich war beauftragt, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Gesellschaftern herbeizuführen. Deshalb fanden Gespräche mit beiden Gesellschaftern und weiteren Beteiligten statt. Als erste Diskrepanzen auftraten, bat ich Ihren Mandanten schriftlich, zum Gespräch mit einem anwaltlichen Vertreter zu erscheinen. Er etnschied sich jedoch dagegen.

Eine Interessenkollision kann ich daraus nicht ableiten. Im übrigen lag Ihnen das Protokoll der Gesellschafterversammlung (das die Anwältin ebenfalls mit unterzeichnete, Anm. des Autors) bereits von Anfang an vor.”

Zur Erinnerung: Wir hatten uns direkt an ihren Mandanten gewandt, weil wir von ihrer Vertretungsbefugnis nichts wußten. Es ging um die Auseinandersetzung zwischen den beiden GbR-Gesellschaftern. Es antwortete die Anwältin mit folgender Einleitung: “In o.g. Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass ich das Unternehmen X… & Y… GbR im Rahmen der Beendigung der Tätigkeit und in Fortführung das Unternehmen des Herrn X… vertrete.”

Aus ihrer Sicht wird also eine Interessenkollision damit beendet oder findet nicht statt, wenn man den einen der Beteiligten auffordert, sich einen eigenen Anwalt zu suchen. 

Leider hatte der zweite Kommentator recht. Es fehlt an jeglichem Unrechtsbewußtsein. Es wird nicht einmal das Mandat beendet.

GmbHG Modernisierung?

am 22. Oktober 2009 unter Gesellschaftsrecht abgelegt

Nun ist ja das GmbH-Gesetz modernisiert worden. Unter anderem wurde § 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG gestrichen. Wenn also GmbHs Genehmigungen für ihre Tätigkeiten benötigen, dürfen sie jetzt sofort eingetragen werden und können sich anschließend um die Genehmigungen kümmern.

Hat einmal geklappt beim Handelsregister am AG Dresden. Bei der zweiten GmbH kam das Schreiben: Es bestehen Eintragungshindernisse. legen Sie bis zum 30.11.2009 die Genehmigung vor, sonst wird nicht eingetragen.

Schizophrenie? Oder zwei verschiedene Richter? Der eine kennt die neuen Vorschriften, der andere macht Dienst nach alter Vorschrift? Da man ja die Eintragung benötigt, also erst mal Genehmigung besorgen. Aber dann kann man sich ja mal bei den Vorgesetzten erkundigen, weshalb Gesetzesänderungen nicht beachtet werden.

Wozu werden eigentlich Vollmachten verschickt?

am 20. Oktober 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Ordnungswidrigkeit: Mandantin beauftragt Anwalt. Der legitimiert sich mit Übersendung einer Vollmacht, in der auch ausdrücklich die Empfangsvollmacht enthalten ist.

Polizei übersendet auch die Akte zur Einsichtnahme. Also ist die Vollmacht registriert. Die Verwaltungsbehörde scheint sich aber nicht dafür zu interessieren. Sie stellt den Bußgeldbescheid an die Mandantin direkt zu. Die war auf Dienstreise und kehrte erst 14 Tage später zurück.

Dadurch hat die Behörde (mit Absicht?) das Verfahren unnötig aufgeblasen. Nun muss ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden, über den auch noch entschieden werden muss.

Interessanterweise stellen die Finanzämter trotz vorliegender Empfangsvollmachten regelmäßig an die Mandanten direkt zu. Einschüchterung?

Schecks und Kontoführungskosten

am 16. Oktober 2009 unter Allgemein, Zivilrecht abgelegt

Die Banken sind ja durch die Krise mächtig gebeutelt. Deshalb müssen sie die Kontogebühren irgendwie hintenrum mächtig erhöht haben.

Es liest sich zunächst human, wenn die monatliche Gebühr 4,50 EUR beträgt. Im Kleingedruckten findet sich dann: 0,40 EUR für jeden Umsatz. Gemeint ist für jede Bewegung auf dem Konto, ob Papier, Online, Einzahlung, Abhebung, wie auch immer. In einem Fall hat jemand 1 EUR Überzahlung zurück überwiesen. Übrig blieben also 60 Cent.

Auf Anfrage bei der Bank: Naja, dann müssen Sie am besten solche Kleinigkeiten in Bar kassieren. Ok, wozu braucht man dann noch Banken?

Für Papierbelege werden bis zu 1,5o EUR verlangt. Also: Da Schecks keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind und sich alles andere ohne Papier bewältigen läßt, hilft nur eins: Es werden keine Schecks mehr angenommen. Die gehen an den Absender zurück mit der Aufforderung, auf das Konto zu überweisen.

Übrigens, es gibt noch einige wenige Banken, die sogar kostenlose Geschäftskonten führen. Also nichts wie hin. Dann merken die anderen Banken, dass sie ihren Nepp nicht mehr los werden.

Abgeschnitten

am 14. Oktober 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Mandant wollte günstig ins Internet und telefonieren. Er saß einer Firme P… auf. Nach dem Wechsel stellte er fest, dass er weiterhin die Grundgebühr an die T… zahlen muss. Nun ist alles noch teurer, als vorher.

Deswegen kam er aber nicht zu uns. Seit nun 14 Tagen kommt er nicht mehr ins Internet. Bei einem Anruf bei P… kam, sie hätten neue Zugangsdaten eingerichtet, sie würden mit der Post verschickt werden. Angekommen ist nichts.

Nun, den Vertrag außerordentlich kündigen, war schnell erledigt. Aber immer noch keine Reaktion.

Das Übel besteht darin, dass die T… den Mandanten erst wieder direkt versorgt, wenn er von P… gegenüber der T… aus dem Vertrag entlassen wurde.

Aber immerhin, Mandant kann noch telefonieren und faxen, so dass er uns erreicht. Mal sehen, ob wir was erreichen.

Interessenkollision und Parteiverrat?

am 12. Oktober 2009 unter Berufsrecht, Strafrecht abgelegt

Klingt sehr hart. Was, wenn es aber tatsächlich vorliegt?

Im Rahmen einer Beendigung und Auseinandersetzung einer GbR wird für den einen Gesellschafter der Andere angeschrieben. Es antwortet eine Anwältin. Soweit so gut. Es liegt ein Protokoll der Gesellschafterversammlung vor, deren Inhalt strittig ist. Dieses Protokoll hat auch die Anwältin mit unterschrieben.

Da man sich nicht einig wird, geht es vor Gericht. Die Anwältin im Gerichtssaal zu unserem Gesellschafter: “Ich erinnere Sie an Ihre prozessuale Wahrheitspflicht. Sie wissen genau, was wir gemeinsam besprochen haben…” Das verwunderte schon. Nun, es kam ein Vergleich zu stande.

Beim Ablegen der Unterlagen kam das erste Schreiben der Anwältin noch einmal zwischen die Finger. Einführungssätze werden gewöhnlich überlesen. Diesmal sprang er einen förmlich an: “Ich teile mit, dass ich die GbR im Rahmen der Beendigung der wirtschaftlichen Tätigkeit und in Fortführung das Unternehmen des Gesellschafters X. vertrete.” Ups, sie hat also tatsächlich zunächst die GbR wegen Beendigung beraten mit dem Ergebnis des Gesellschafterprotokolls. Und anschließend vertrat sie den einen Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter in der gleichen Sache, nämlich Beendigung der GbR.

In § 43 a BRAO heißt es lapidar: “Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.” § 356 StGB wird da schon genauer: “Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”

Dies dürfte wohl eindeutig der Fall sein: Zunächst berät sie die GbR – und damit beide Gesellschafter – zur Beendigung der GbR. Anschließend vertritt sie den einen Gesellschafter im Streit gegen den anderen Gesellschafter und bringt schriftlich und in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich die Erinnerung an den Inhalt der Gespräche an.

Man mag sich über das Berufsrecht streiten. Ob es eine Beleidigung ist, wenn  man mal statt “mit freundlichen kollegialen Grüßen” nur freundlich grüßt. Aber ein solcher Verstoß ist wohl nicht auf die leichte Schulter mehr zu nehmen. Zumal es auch strafrechtlich sanktioniert ist.

Treffen sich zwei Betrunkene

am 09. Oktober 2009 unter Strafrecht abgelegt

Wieder kein Witz. Sie treffen sich vor der Kneipe. Ein Mann, eine Frau. Es gibt ein Gerangel, die Frau fällt wohl auf ihren Hintern. Das war im Juni. Frau erstattet Strafanzeige, Mann beantragt Akteneinsicht, liegt irgendwo rum, wird nicht bearbeitet.

Nun, nach 4 Monaten melden sich Rechtsanwälte mit einer richtigen Räuberpistole. Sie vertreten die Frau. Mann hätte die Frau verfolgt. Mit der Absicht, sie zu vergewaltigen. Er hätte sie mehrfach georfeigt.

Daher sei er nun verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben, dass er die Frau nie wieder belästigt, nicht anruft, und keine SMS mehr schickt. Nach über vier Monaten? SMS hat er noch nie geschickt, war eine Zufallsbekanntschaft, aber es klingt wahrscheinlich besser. Und soll sicher rechtfertigen, dass Mann auch noch die Kosten der Rechtsanwälte tragen soll.

Räuberpistole.

Religionsfreiheit?

am 08. Oktober 2009 unter Steuerrecht, Verfassungsrecht abgelegt

Wie nun zu lesen war, regelt der hessische Landtag den Kirchenaustritt neu. Warum macht er das?

Nach Art 4 GG wird eine Religionsfreiheit in Deutschland gewährleistet. Daraus leitet sich eine Pflicht des Staates zur Neutralität ab. Es kann auch niemand gezwungen werden, einer Religion anzugehören.

Wenn der Staat also zur Neutralität gezwungen ist, wie kommt er dann dazu, den Austritt zu regeln?

Naja, ganz so neutral ist eben der Staat doch nicht. Denn er erhebt für die Kirchen die Kirchensteuer und bekommt dafür auch einen entsprechenden Anteil am Kirchensteueraufkommen. Demzufolge hat er auch ein Interesse daran, dass eben nicht jeder aus der Kirche austreten kann, wie er lustig ist.

Soviel zum Begriff Neutralität.

Versuch einer kalten Enteignung

am 06. Oktober 2009 unter Gesellschaftsrecht abgelegt

GbR, es wird beschlossen, die wirschaftliche Tätigkeit einzustellen. Es soll eine Auseinandersetzungsbilanz erstellt werden und die Gesellschafter verpflichten sich, bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die für Beendigung der GbR erforderlich sind.

Drei Tage später tauscht der eine Gesellschafter die Schlösser aus, nimmt alles in Besitz und schreibt dem anderen Gesellschafter, dass er den Betrieb übernimmt und fortführt. Sofern die Auseinandersetzungsbilanz noch was übrig läßt, würde man sehen, was man damit macht.

Na, so geht das ja wohl nicht. Also zunächst aufgefordert, eine Haftungsfreistellung für den ausgebooteten Gesellschafter zu unterschreiben und ein vernünftiges Abfindungsangebot zu unterbreiten.

Von der Anwältin des übernehmenden Gesellschafters folgt die Erwiderung, dass er nur eine Haftungsfreistellung bekommt, wenn er seinen Anteil unentgeltlich überträgt. Witzig.

Also vor Gericht gezogen. Im Ergebnis kommt raus, der Ausscheidende bekommt sofort einen Teilbetrag als Abfindung. Das Gericht hat klar erkennen lassen, dass es so eben nicht geht. In dem Vergleich hat dann das Gericht noch folgendes hineindiktiert: “Der Antragsgegner übernimmt die Aktiva und Passiva der GbR.” Da brauchen wir auch keine Haftungsfreistellung mehr. Da hat die Kollegin irgenwie mit den Begriffen wohl nicht durchgesehen. Aber wer die Passiva übernimmt, hat halt die Verbindlichkeiten und Schulden an der Backe.

Fitnesstudios – auch nicht immer fit?

am 01. Oktober 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Mandantin begehrt Kündigung des Vertrages mit dem Fitnesstudio, dass sich natürlich auch noch als Verein getarnt hat. Die bisherige langjährige Trainerin ist nicht mehr da, die Neue ist auf dem Gebiet unerfahren.

Auf das Kündigungsschreiben folgt die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Übernahme der Kosten durch eine Rechtsanwältin. Die aufgeführten Kündigungsgründe seien geschäftsschädigend und daher nach 823, 1004 BGB zu ahnden.

Das ist ja mal was neues. Künftig werden die Streitparteien für ihre wechselseitigen Stellungnahmen mit Unterlassungserklärungen beharkt.

Aber noch viel besser ist: In ihrem Schreiben führt die Rechtsanwältin weiter aus: Ja, die Trainerin, die jahrelang das Bodymove-Studio geleitet hatte, ist zwar nicht mehr da. Aber die neue Trainerin ist Bademeisterin. Und sie wird von 4 (!) anderen Trainern des Studios umfassend unterstützt.

Nun, noch besser kann man die Unerfahrenheit der neuen Trainerin nicht darstellen, wenn sie von 4 anderen Kräften unterstützt werden muss. Da sind wir ja mal gespannt, ob das Fitnesstudio versuchen wird, die Unterlassungserklärung gerichtlich durchzusetzen.

Treffen sich Mercedes und Porsche…

am 29. September 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

…kommt es zum Unfall, wie das AG München mit Urteil vom 17.07.2009 verlauten ließ.

Das Gericht hatte über Schadenersatz zu befinden. In einer engen Strasse fuhr der Mercedes an den auf seiner Seite parkenden Autoes vorbei. Es kam ihm ein Porsche entgegen, auf seiner Seite standen keine Autos. Beide Fahrzeuge blockierten sich gegenseitig.

Der Mercedes versuchte nun zwischen dem Porsche und einem auf seiner Seite parkenden Auto hinduchzufahren. Dabei beschädigte er sich seinen linken Kotflügel. Die Reparatur von 1.567 EUR wollte er nun von dem Porsche haben.

Das Gericht gibt ihm erstaunlicherweise sogar 2/3 seines Schadens mit der Begründung, dass der Porsche sein Vorfahrtsrecht nicht durchsetzen darf.

Dem wäre ja zu folgen, wenn der Porsche weitergefahren und dabei an den Mercedes gestoßen wäre. Aber der Porsche ist stur stehen geblieben. Demzufolge, da er nicht fuhr, hat er auch nicht sein Vorfahrtsrecht ausgeübt.

Und der Mercedes ist derjenige, der mit der Weiterfahrt die Schäden in Kauf nahm.  Also handelte er doch eigentlich rücksichtslos.

Und wenn das Gericht schon teilt, wieso dann nicht Halbe-Halbe, da es beide Dickköpfe waren, die sich gegenüberstanden. Vielleicht gehts ja noch weiter mit dem Streit.

Aufgegeben

am 28. September 2009 unter Sozialrecht, Zivilrecht abgelegt

Wir hatten schon über eine klagewütige Krankenkasse berichtet. In dem Fall ging es darum, jemanden wegen Vereuntreuens der Arbeitnehmerentgelte zivilrechtlich in die Haftung zu nehmen. In dem Fall war es so, dass von Anfang an keine SV-Abführung erfolgte, weil der Vorstand eines Vereins der Auffassung war, dass Vereinsmitglieder keine Arbeitnehmer seien.

Erstinstanzlich wurden fünf (!) Verfahren geführt, die sämtlich für die Krankenkasse verloren gingen. gegen alle 5 Urteile wurde Berufung eingelegt. Nachdem dann endlich 1 Verfahren ebenfalls durch Abweisung der Berufungsklage entschieden war und in dem 2. Verfahren das Gericht schriftlich erkennen ließ, dass keine Aussichten auf Erfolg bestünden, hatte die Krankenkasse  endlich ein Einsehen und zog die übrigen Berufungen zurück.

War trotzdem ein teuerer Spass. Für den Beitragszahler. Aber die Verantwortlichen der Kasse zahlen ja nicht persönlich und haften auch nicht. Für ihre Uneinsichtigkeit. Leider.

Klage provozieren?

am 25. September 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Aussergerichtlich wird der Anwalt der Gegenseite angeschrieben und eine Frist für die Stellungnahme gesetzt. Da es das Interesse des Mandanten erfordert, ist die Frist halt nicht so lang. Bei Ausbleiben einer Antwort will der Mandant unverzüglich den Gerichtsweg beschreiten.

Das ist alles dem Anwalt der Gegenseite bekannt. Um also einem Verfahren aus dem Weg zu gehen, sollte es ausreichen, nach Rücksprache mit seinem Mandanten unverzüglich zu antworten und damit eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.

Was antwortet der Anwalt? “Ich habe Ihren Schriftsatz erhalten, wobei Sie mir eine Frist setzen von wenigen Tagen.” Nun, es waren, um genau zu sein, 10 Tage.  Der Anwalt weiter: “Diese Fristsetzung ist nicht angemessen. Ich werde zu Ihrem Schreiben selbstverständlich antworten, allerdings in einer aus meiner Sicht angemessenen Zeit.” Wieviel Zeit das ist, teilt er nicht mehr mit. Sind es 14 Tage, 4 Wochen, ein Vierteljahr?

So kann man natürlich auch Prozesse provozieren und seine Gebührenansprüche erhöhen.

Vorbildlicher Steuerberater

am 25. September 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Ein Steuerberater erlitt einen Unfall. Kommt vor. Dafür bekam er 2007 Leistungen aus einer Praxisausfallversicherung. Schön, dass er eine hatte.

Leistungen aus einer Versicherung wegen Unfall? Eigentlich doch bisher steuerfrei. Gut, die Praxisversicherung war als Betriebsausgabe geltend gemacht worden. Aber trotzdem war es doch ein Unfall.

Aber egal, unser Steuerberater war vorbildlich und gab die Leistungen aus der Versicherung als Betriebseinnahmen an. Das Jahr 2007 ist Geschichte.

Neu ist das Urteil des Bundesfinanzhofes. Demzufolge sind diese Leistungen bei einem Unfall nicht zu versteuern. Dafür dürfen die Beiträge nur anteilig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Eben Mist, wenn man vorbildlich ist. Ein weniger vorbildicher Zeitgenosse hätte den Betrag nicht als Einnahmen angesetzt. Sondern dem Finanzamt lediglich mitgeteilt, dass er diese Leistungen erhielt, sie aber als steuerfrei betrachtet. Dann hätte das Finanzamt sie zwar in den Steuerbescheid trotzdem aufgenommen, aber dagegen wäre Einspruch eingelegt worden. Das Ganze bis hierher ohne größere Kosten. Da das BFH-Verfahren schon eine Weile anhängig war, hätte man das Einspruchsverfahren bis zur Entscheidung ruhen lassen können. Dann hätte man Steuern gespart.

Unser Steuerberater sucht nun nach Möglichkeiten, wie er seinen Steuerbescheid trotzdem noch ändern könnte. Schwierig.

Kann man eigentlich seine eigene Berufshaftpflichtversicherung auch bei der eigenen Steuererklärung anwenden?

Neues vom Deutschen Anglerverband, äh Anwaltsverein

am 24. September 2009 unter Allgemein, Berufsrecht abgelegt

Der DAV erklärt, dass das deutsche Recht im internationalen Vergleich vorteilhaft sei. Mal abgesehen, dass schon in der Vergangenheit versucht wurde, der Welt irgendwelche Vorteile Deutschlands beizubringen. Diese These des DAV ist schon gewagt.

Das deutsche Recht sei effizienter: Hatten wir nicht gerade eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass 14 Jahre Verfahrensdauer zu lange sind? Wo war da die Effizienz? Und steuerliche Streitigkeiten enden in der Regel nach über 5 Jahren. So beispielsweise ein Fall aus dem Jahre 2002. Der wird jetzt vor dem sächsischen Finanzgericht verhandelt. Die Einspruchseintscheidung des Finanzamtes dauerte bereits 2 Jahre. Und seit 2004 schmorte der Fall am Gericht. Nun scheint er gar zu sein. Auch sehr effizient. Und es sind keine Einzelfälle. Da schlummert zum Beispiel auch ein Steuerstrafverfahren seit 2004. Wird einfach nicht abgeschlossen. 5 Jahre Ungewissheit für den Beschuldigten, auch sehr effizient. Vielleicht gesteht er ja irgendwann.

Das deutsche Recht sei  kostengünstig. Na warum wird dann schon überall empfohlen, Rechtschutzversicherungen abzuschließen? Warum gibt es dann so viele PKH-Verfahren?

Das deutsche Recht sei transparent. Alles klar, es wurde hier schon genügend über das Amtsdeutsch und Kauderwelsch berichtet. Immer wieder stellt sich das Problem, dem Mandanten  die Entscheidungen zu erklären, da ist nicht viel von Transparenz zu spüren. Und die unzählichen Schriftsätze, die vor der mündlichen Verhandlung ausgetauscht werden, erhöhen auch nicht gerade die Transparenz. Besucht man eine Gerichtsverhandlung, heißt es: “Ich verweise auf den Schriftsatz vom…”, “Ich stelle den Antrag aus dem Schirftsatz vom…”. Als Zuschauer spürt man da deutlich, wie transparent das deutsche Recht ist.

Die deutschen Institutionen wie Grundbuch oder Handelsregister schaffen Rechtssicherheit. Ah, ja, die Betrüger und Ganoven aktualisieren ja auch regelmäßig die Eintragungen in die Register. Wie oft erlebt man bei Vollstreckungsversuchen gegen die GmbH, dass der Gerichtsvollzieher mitteilt, dass unzustellbar sei, weil an dem angegebenen Ort nicht auffindbar. Dafür werden Unternehmer trotz angeblicher Modernisierungen weiter mit bürokratischen Hürden gequält. In dem Zeitalter des Internets, in dem die Handelsregisterauszüge im Internet veröffentlich werden, ist man dennoch gezwungen, bei diversen Behörden einen – und wenn es geht beglaubigten – Handelsregisterauszug vorzulegen. Das ist nicht Rechtssicherheit, sondern Bürokratie.

Und schließlich sei wegen der Vorhersehbarkeit der Gerichtsentscheidungen das kontinentale Rechtssystem als gerechter anzusehen. Vorhersehbarkeit von Gerichtsentscheidungen? Wann waren die Verfasser selber zum letzten Mal vor Gericht? Vor allen an Amtsgerichten bei sehr niedrigen Streitwerten, bei denen es keinen weiteren Instanzenweg mehr gibt?

Ich denke, man sollte aufhören, andere Länder und ihre Rechtssysteme “erziehen” zu wollen. Vor allem mit solchen Vorwürfen, das anglo-amerikanisches Recht habe die Finanzkrise begünstigt. Denn dieser These zu Folge dürfte es in Deutschland keine Auswirkungen der Krise geben.

Sind Rechtsanwälte/Steuerberater zur Amtshilfe verpflichtet?

am 23. September 2009 unter Berufsrecht, Sozialrecht abgelegt

Da geht ein Unternehmen in Insolvenz, passiert halt. Hinterher kommen die Geier diversen Behörden und wollen prüfen, ob sie nicht auch noch was abbekommen, falls etwas zu verteilen ist.

So auch Sozialversicherungsträger.  Kommt also deren Anruf: “Wir müssen den Unternehmer X prüfen.” Na klar, haben wir nichts dagegen. “Die Fibukonten, Lohnkonten usw. sind ja alle bei Ihnen.” Auch richtig. “Wann können wir denn mal kommen?”

Nun, wenn sie einen Auftrag erteilen würden und die Rechnung bezahlen.

“Wie jetzt, Rechnung, Sie können uns doch keine Rechnung stellen wollen?” Warum denn nicht, da der Unternehmer nicht mehr bezahlt? Wer kommt für den entstehenden Aufwand für die Teilnahme an der Prüfung auf, für den es auch einen gesetzlichen Gebührentatbestand gibt? Meist schauen diese Prüfer ja nicht nur in die Unterlagen, sondern wollen auch noch entliche Fragen beantwortet wissen.

Letzter Versuch: “Aber Sie müssen uns doch Amtshilfe leisten.”

Ah, ja.

Zweifel an der Prozessfähigkeit

am 22. September 2009 unter Prozessrecht, Zivilrecht abgelegt

Das Gericht hat Zweifel an der Prozessfähigkeit einer Streitpartei. Wobei hier bei der Anzahl der Verfahren die Betonung auf Streit liegt.

Neben vielen wirren Schriftsätzen hat diese Streitpartei auch einen Mahnbescheid gegen die Richterin eines Gerichts beantragt. Sie hat es seiner Auffassung nach verschuldet, dass ihm keine Prozesskostenhilfe gewährt wurde. Also hat er eben einen Schadenersatzanspruch gegen die Richterin. Denn ein Gericht hat ja keine Brieftasche, aus der man Geld entnehmen könnte. Eine Richterin schon.

So hat er sich die erhoffte PKH ausgerechnet. Und die dann mit einem Mahnbescheid gegen die Richterin des Gerichts geltend gemacht.

Nun hat das Gericht eben Zweifel. An seiner Prozessfähigkeit.

Aber, die Idee hat schon was…

Vorstellungskraft

am 21. September 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

Man fährt so munter die Strassen entlang. Da sieht man plötzlich Bremsspuren (ich dachte immer, wegen ABS gibt es eigentlich keine mehr, aber vielleicht war es ein altes Auto). Die Spuren führen dann rechts die Böschung hinunter und unten auf der Wiese sieht man, dass da was aufgeschlagen war. Die Stelle liegt kurz vor einem Blitzer.

Wenn man so weiterfährt, überlegt man doch ständig, was war dort passiert. Warum ist der die Böschung hinunter gekracht. Hat er es nicht mehr geschafft rechtzeitig zu bremsen, weil vor ihm einer, der den Blitzer plötzlich sah, eine Vollbremsung hinlegte? Mit so was muss man ja immer mal rechnen bei Blitzern.

Und ist das glimpflich abgegangen, so halt eben nur Blechschaden?

Für einen Moment fährt man etwas behutsamer.

Spassbremsen

am 19. September 2009 unter Allgemein abgelegt

Videoüberwachung? Quatsch, Bonuskarten!

am 18. September 2009 unter Allgemein, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Es wird ja nun überall lamentiert, dass die Videoüberwachungen verfassungswidrig oder sonst was seien. Mal ehrlich, das ist doch nur Ablenkung. Die lückenlose Überwachung holen sich unsere Geheimdienste und Polizisten sicherlich schon ganz woanders.

Überall werden wir gefragt: Möchten Sie unsere Bonuskarte? Shell, Payback, HappyDigits, selbst mit der ADAC-Karte kann man vergünstigt tanken.

Bei manchen Karten kann man sich im Internet einloggen und sein Konto ansehen und Prämien auswählen. Schaut man genauer hin, sieht man bei einigen Kartenseiten, dass genau Ort, Uhrzeit der Benutzung und wofür benutzt wurde, gespeichert werden. Da hab ich dann in Hamburg auf der Reeperbahn eingekauft, anschließend in Bremen getankt. Weiter weg war ich dann Essen, habe meinen Urlaub gebucht, Geld abgehoben usw.

Wenn dann noch die Daten dazu kommen, in welchen Funkzellen mein Handy gerade eingemeldet war, sind alle Daten vorhanden. Lückenlos.

Also ehrlich, da ist das Video von mir auf der Autobahn doch völlig harmlos. Wenn ich nicht gerade dem Vordermann zu dicht auf die Pelle gerückt bin.

Treffen sich zwei Autofahrer…

am 17. September 2009 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

…so könnte ein Witz beginnen. In Realität ist es ein Strafverfahren.

Der Beschuldigte habe zu dem Zeitpunkt, als der Zeuge gerade überholen wollte, plötzlich Gas gegeben, um ihn nicht überholen zu lassen. Bei näherndem Gegenverkehr habe der Beschuldigte plötzlich abgebremst, um den Zeugen am Einordnen zu hindern.

Einlassungen des Beschuldigten: Der Zeuge fuhr ihm bei ca. 90 km/h so dicht auf, dass er nur noch die Motorhaube im Rückspiegel sehen konnte, also unter einer Wagenlänge. Darauf habe der Beschuldigte seine Geschwindigkeit auf die zulässigen 100 km/h erhöht, um Sicherheitsabstand zu schaffen. Im fünften Gang, also gemächlich.

Der Zeuge habe dann zum Überholvorgang angesetzt und sei aus unerfindlichen Gründen neben ihm her gefahren. Als er den Gegenverkehr bemerkte, habe er abbremsen wollen, um den Zeugen das Überholen zu ermöglichen. Aber der Zeuge habe plötzlich auch gebremst, um sich nun wieder hinter dem Beschuldigten einzuordnen.

Schließlich habe der Beschuldigte noch stärker gebremst, damit der Zeuge sich endlich vor ihm einordnen konnte.

Na, da ist ja nun alles klar. Oder nicht?

Höflich bleiben

am 16. September 2009 unter Berufsrecht, Steuerrecht abgelegt

Es erscheint ein “Versicherungsmakler” mit Gattin zum Gespräch. Man wolle sich erweitern. Er kenne genügend Firmen. Und man habe sich überlegt, Buchhaltung und Steuererklärungen für diese Firmen anzubieten. Er würde deshalb gern kooperieren.

Wie er sich das praktisch vorstelle? Naja, seine Frau ist zwar keine Buchhalterin und habe auch nicht ansatzweise einen Beruf in Richtung Steuern erlernt. Aber sie hat ja seine Unterlagen auch schon zusammengestellt, so schwer könne das ja nicht sein. Umd das mit Umsatzsteuer und Einkommensteuer wird sie schon hinbekommen.

Sie darauf: Sie würde natürlich Hilfe benötigen, damit sie das noch lernen könne, was ihr an Wissen fehlt.

*TiefLuftHol* *Stöhn* *Überleg* *HöflichBleiben*

Dass nicht jeder mal so in Steuerberatung machen kann war ihm und seiner Gattin schon bekannt. Also kurze knappe Mitteilung, dass wegen berufsrechtlicher Vorschriften eine Kooperation mit ihm nicht möglich ist.

Aber: Dass er kleine Unternehmen tatsächlich betreuen wird mit den Nullkenntnissen der Materie, gibt irgendwie den Vorschriften eine Grundlage, die das rechtliche und steuerrechtliche Beraten regulieren. Denn hier ist absehbar, dass es zu Falsch- und Fehlberatungen kommt. Die auch nicht sofort sichtbar sein werden, sondern bei der nächsten Betriebsprüfung, SV-Prüfung oder den Steuerbescheiden auffliegen. Und: Diese Laien und Dilettanten verfügen natürlich auch nicht über eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung.

14 Jahre Verfahrensdauer zu lange, aber Konsequenzen?

am 15. September 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Wie das Bundesverfassungsgericht feststellte, ist eine Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten verletzt, wenn ihr Zivilprozess nun schon 14 Jahre dauert. Immerhin hat dieses Gericht wenigstens innerhalb eines Jahres entschieden, die Beschwerde wurde nach dem Aktenzeichen in 2008 eingereicht.

Und was hat die Beschwerde nun für einen Erfolg gebracht? “Das Landgericht ist nunmehr gehalten, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zu einem möglichst raschen Abschluss des Verfahrens führen.”

Ah, ja.

Nun, wir wissen ja wenigstens, dass es nicht mehr 14 Jahre dauern darf. Also eher 13 oder weniger.

Wahlversprechen führen zur Ungültigkeit der Wahlen?

am 14. September 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Im Fall des Oberbürgermeisters von Bischofswerda hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden, dass seine Wahl ungültig ist. Weil er Wahlversprechen gemacht hat. Nämlich im Fall seines Sieges für jede Stimme 1 EUR an die Vereine zu spenden.

Hm, wie lesen sich die Wahlplakate im jetzigen und in allen Wahlkämpfen? “Wir versprechen Mindestlohn”, “Mit uns keine Steuererhöhung”, “Wir senken Steuern”, “Wir schaffen Arbeitsplätze”, “Wir erhöhen Subventionen, Kindergeld, wünsch Dir was…”.

Das Gericht meinte beim Oberbürgermeister:, dass eine unzulässige Wählerbeeinflussung vor liege. Denn es sei Wahlwerbern nicht erlaubt, die Stimmabgabe mit einer in Aussicht gestellten Geldzahlung zu verknüpfen. Nun Mindestlohn, Steuersenkungen usw. sind ja auch in Aussicht gestellte Geldzahlungen.

Demzufolge sind eigentlich alle Wahlen ungültig. Vielleicht besinnen sich die Wahlkämpfer mal und … Aber wohl eher nicht.

Hundeschwimmschule?

am 12. September 2009 unter Allgemein abgelegt

Falsch kontrolliert?

am 10. September 2009 unter Polizeirecht, Verkehrsrecht abgelegt

Heute Morgen im lokalen Radio: Die Polizei kontrollierte in Hoyerswerda wegen der Anschnallpflicht. Sie war der Meinung, es gäbe zu viele Gurtmuffel.

Das Ergebnis? Von 100 Fahrern waren nur 3 ohne Gurt unterwegs. Nun, ein positives Ergebnis, sollte man meinen. Die Polizei könnte dazu übergehen, die wirklich gefährliche Verstöße zu kontrollieren. Zum Beispiel die massenhaft auftretende Unsitte der Radfahrer, bei Rot noch schnell über die Kreuzung zu rasen, und das, wenn es geht, den Fahradweg verkehrt entlang.

Aber nicht so unsere Polizei: Sie ist der Meinung, sie habe am verkehrten Standort kontrolliert. Es müsse mehr Gurtmuffel geben (oder mehr Geld?). Daher werde geprüft, künftig die Kontrollen an anderen Standorten durchzuführen. Als Zahl wurde in den Raum gestellt, dass 2008 von 1 Mio. Verkehrsverstöße in Sachsen jeder 12. auf Fahren ohne anzuschnallen entfiel.

Also wird jetzt solange kontrolliert, bis das Soll erfüllt ist.

Kopfschütteln

am 09. September 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Im Ortsteil Zeisig in Hoyerswerda streiten sich stadtbekannterweise 2 Nachbarn, eine Privatperson und eine Gaststätte. Der Privatperson ist es sogar gelungen, der Gaststätte eine zeitlang die Nutzung eines Teils ihrer Gasträume zu untersagen. Das brachte natürlich herbe wirtschaftliche Nachteile.

Beide Nachbarn teilten sich den Zugang zu ihren Grundstücken durch einen Übergang über einen Dorfgraben. Dieser Übergang befand sich im städtischen Besitz. Auf Antrag der Privatperson verkaufte die Stadt dieses Grundstück samt Übergang an die Privatperson. Da war der Streit zwischen beiden bereits allen bekannt.

Es folgte, was folgen muss: Streit ohne Ende. Das Ergebnis? Die Stadt baut auf ihrem Grundstück daneben nun einen neuen Übergang über den Dorfgraben für die Gaststätte.

Was das kostet? So ca. 3.500 Mücken. Was die Stadt aus dem Verkauf des alten Übergangs bekam? Auch 3.500 Mücken.

Kopfschütteln.