Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Gefunden: Substantiierter Sachvortrag

am 13. März 2010 unter Berufsrecht, Zivilrecht abgelegt

Wie Kollegen berichten, kommen immer mal nette Schreiben von Kollegen, die zwar nichts zur Sache beitragen, aber immer mal zur Erheiterung beitragen. In diesem Fall wurden die Einlassungen eines Kollegen mit den Märchen der Gebrüder Grimm verglichen.

Wir hatte ja auch mal über so erheiternde Ergüsse berichtet.

Schön ist es, wenn dann der Prozess gewonnen wird.

Was das Finanzamt nach 5 Jahren (!) noch alles wissen will

am 12. März 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Eine Gaststätte wurde geprüft. Das Finanzamt will nun alles nachkalkulieren, um den Wirt noch ein Mehrergebnis aus der Tasche ziehen zu können.

Zu einer ersten Kalkulation wurde dann seitens des Wirtes vorgetragen, dass er diverse Veranstaltungen zu ermäßigten Preisen hatte. Nun verlangt jetzt im Jahr 2010 das Finanzamt unter anderem zu wissen:

1. Zu den Ein-Euro Parties (jedes Getränk 1 EURO): In welchem Umfang haben Sie Bier, Wein und Cocktails jeweils ausgeschenkt?

2. Zu den Doppeldeckerparties (2 bzw. 3 Getränke zum Preis von einem): ebenso, in welchem Umfang wurden jeweils welche Getränke ausgeschenkt. Bitte erläutern Sie noch, weshalb Sie bei Doppeldeckerparties 3 Mixgetränke ausgeschenkt haben, statt der üblichen 2?

3. Zum Brunch: Wieviele Personen haben wieviel gegessen? Ansonsten müssen wir 30 Personen zu 500 gr. annehmen.

Und das alles zu Vorgängen aus dem Jahr 2005. Übrigens, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für den Wirt, derartige Aufzeichnungen anzufertigen.

Ah, ja. Da werden wir mal den Prüfer fragen, wann er in 2005 jeweils in Restaurants essen und feiern war, wieviel gr. er gegessen hatte und welche Getränke in welchem Umfang er konsumierte.

Den Höhepunkt bildet die Kalkulation der Verluste beim Fleischeinsatz. Kraft seiner Wassersuppe setzte der Prüfer hier 3 % an. Als wir eine Kopie aus einen Lehrbuch (!) vorlegten, aus dem Verluste bis zu 40 % bei einzelnen Sorten angegeben sind, wird nur mitgeteilt, dass das nicht einschlägig sei.

Das Schlimme an der Vorgehensweise ist, dass das Finanzamt nach den einschlägigen Vorschriften vom Wirt verlangt, dass er sich entlasten muss. Kann er das nicht, wird halt geschätzt.

Ist das nun Ausdruck der allgemeinen Krise? Übrigens, der Wirt hatte zwischenzeitlich einen Nervenzusammenbruch und befindet sich in stationärer Behandlung. Daran wird wohl auch das Finanzamt seinen Anteil haben.

Schwarze Löcher – kein Fall für das Bundesverfassungsgericht

am 11. März 2010 unter Umweltrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Eine deutsche Staatsbürgerin hat Angst. Dass Wissenschaftler die Erde zerstören. In der Nähe von Genf, in CERN, einem europäischen Kernforschungszentrum.

Warum? Die wollen da Schwarze Löscher produzieren, im kleinen Maßstab. Schwarze Löcher sind implodierende Sterne, die soviel Gravitation entfalten, dass sie alles anziehen, selbst das Licht. Sie sind derzeit wohl auch nicht direkt nachweisbar, nur indirekt, eben durch das Licht.

Die Befürchtung der Bürgerin: Wenn also so ein Miniloch entsteht, könnte es ja auch nach und nach die Umgebung “verschlucken”, bis die ganze Erde darin verschwunden ist. Denn in der Theorie können Schwarze Löcher das, sie wachsen dadurch. Gut, so schlimm wäre das vielleicht nicht. Denn am Ereignishorizont eines Schwarzen Lochs soll die Zeit bis zur Unendlichkeit stehen bleiben. Leben wir halt alle etwas länger. Na gut, da müßte sich die Rentenkasse schon was einfallen lassen.

Warum versteht aber das Bundesverfassungsgericht diese Sorgen nicht? Weil die Bürgerin nicht schlüssig darlegte, dass die Zerstörung eintreten werde. Ah, ja. Denn nach überwiegender wissenschaftlicher Meinung birgt das Experiment keine Gefahren. Und wenn doch? Naja, dann ist es eh zu spät.

Überwiegende wissenschaftliche Meinung? Wie war das denn so in der Vergangenheit mit dieser überwiegenden wissenschaftlichen Meinung? Da gabs doch so einige: Die Erde ist der Mittelpunkt im Weltall, die Erde ist eine Scheibe, um nur zwei zu nennen. Noch vor einigen Hundert Jahren wurden Leute verbrannt, weil sie der Meinung waren, die Erde dreht sich um die Sonne und nicht umgekehrt.

Nun, heute wird man wenigstens nicht mehr verbrannt. Die Beschwerde wird nur nicht zur Entscheidung angenommen. Hoffentlich irrt sich in diesem Fall das Gericht nicht.

:-)

Heimtückisches Finanzamt?

am 10. März 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Anders kann man einige Handlungen nicht bezeichnen.

Steuerpflichtiger streitet sich nach einer Betriebsprüfung über geänderte Steuerbescheide. Was dem Finanzamt nicht auffiel: Es hatte von Anfang an vergessen, die Einkünfte aus Vermietung, die auch in der Erklärung angegeben waren, im Steuerbescheid einzuarbeiten. Auch nicht in die geänderten Bescheide nach der Prüfung.

Dann bedrängt das Finanzamt den Steuerpflichtigen immer mehr, den Einspruch zurück zu nehmen. Da ja das Finanzamt im Einspruchsverfahren im vollen Umfang prüfen kann, gibt es die sogenannte Verböserung. Wenn also die Prüfung ergibt, dass der Einspruch zu einer höheren Steuerbelastung führt,  hat das Finanzamt auf die Verböserung hinzuweisen und die Rücknahme des Einspruchs nahe zu legen.

Dies hat das Finanzamt auch gemacht. Dazu setzte es ihm eine Frist. Zeitgleich bringt das Finanzamt einen geänderten Steuerbescheid, in dem die Vermietungseinkünfte nun eingearbeitet sind. Geändert nach § 129 AO, also Berichtigung, weil offenkundig unrichtig.

Geht. Aber innerhalb eines Einspruchsverfahrens? In dem der ganze Sachverhalt zu prüfen ist? Und in dem das Finanzamt bereit eine Verböserung ankündigte?

Vor allem zielte die Verböserung auch auf eine Änderung der Vermietungseinkünfte ab. Damit ist es aber kein Fall des § 129 AO, denn der ist wirklich nur dafür gedacht, etwas zu berichtigen, dass rein mechanisch versehentlich nicht angesetzt wurde. Sobald aber z.B. etwas zu prüfen, zu entscheiden ist, greift § 129 AO nicht mehr.

Leider war der Steuerpflichtige damals steuerlich nicht vertreten. Wie sich herausstellte, war es ein Buchführungshelfer, der ihm bisher zur Seite stand. Und als der Steuerpflichtige ihm die ganze Post vorlegte und fragte, wie er sich verhalten solle, bekam er keine Antwort. Wegen der Verböserung nahm er nun den Einspruch zurück.

Nun ist er unser Mandant. Wir werden prüfen, ob der nach § 129 AO geänderte Bescheid nichtig ist. Denn, zumindest eine Entscheidung gab es wohl mal, die besagte, dass eine solche Änderung in einem Finanzgerichtsverfahren nicht zulässig ist. Also könnte dies auch für das Einspruchsverfahren gelten. Durch die angedrohte Verböserung und die hintenrum durchgeführte Änderung nach § 129 AO konnte der Mandant überhaupt nicht seine Rechtsbehelfsmöglichkeiten ausüben. Hätte er den Einspruch aufrecht erhalten, wäre es zur Verböserung gekommen. Durch die Rücknahme wurde nun auch der nach § 129 AO geänderte Bescheid rechtskräftig. Denn die gänderten Bescheide werden nach § 365 Ab. 3 AO immer automatisch Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Und das ist die Heimtücke dieses Falls. Vielleicht führt das doch zur Nichtigkeit des Bescheides.

Und ansonsten werden wir es beim Buchführungshelfer mit Schadenersatz versuchen. Denn der hätte wenigstens antworten können/müssen: “Fragen Sie einen Steuerberater/Rechtsanwalt. Ich darf Sie nicht beraten.”

Wie kehrt man Fremdgeld aus, wenn Empfänger nicht will?

am 09. März 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Nachdem ein Mandat – nicht im Guten – beendet wurde, fließt nun noch Geld für den Mandanten zu.  Irgendwelche Zeugenauslagen für sein Erscheinen vor Gericht.

Gleichzeitig schuldet der Mandant auch noch das Honorar. Ein Vermögensverzeichnis hat der Mandnat bereits abgegeben.

Also Aufrechnung erklärt. Für den Fall, dass er nicht einverstanden sei, wurde er gebeten, das Honorar zu überweisen und eine Bankverbindung bekannt zu geben, wohin dann das Geld für ihn zu überweisen sei.

Per Mail kommt die erste Antwort: Eine Aufrechnung sei nicht zulässig. Er wünsche das Geld entweder mit Scheck oder in Bar ausgezahlt bekommen.

Also Mandant mitgeteilt, dass weder Scheck noch Bar ausgezahlt wird, sondern nur per Überweisung. Wenn er unbedingt auf Auszahlung besteht, dann soll er Bankverbindung benennen. Haben wir ihm auch so mitgeteilt. Auch, dass wir dann eben munter weiter bei ihm vollstrecken werden.

Nun schreibt er: “Sie gehen hier auf Dummenfang und suggerieren einen offensichtlich nicht vorhandenen Erstattungsbetrag, um an eine Bankverbindung zu gelangen. Um weitere Kosten, insbesondere Vollstreckungskosten, zu vermeiden, weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, das ich vollumfänglich mittellos bin, und weder Einkommen noch Vermögen besitze, und zukünftig auch nicht haben werde.”

Nun, das stimmt nicht ganz. Vor 2 Jahren erhielt er eine Versicherungsentschädigung von 85.000 EUR. Die muss ja irgendwo geblieben sein.

Nur, was machen wir jetzt mit seinem Geld, das er offensichtlich nicht haben will?

Kein Parteiverrat

am 08. März 2010 unter Berufsrecht, Strafrecht abgelegt

Wir hatten hier und hier über eine aus unserer Sicht bestehende Interessenkollision und einen Parteiverrat berichtet. Es ging darum, dass eine Kollegin zunächst im Rahmen einer Beendigung die GbR vertrat und anschließend den einen Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter.

Nun liegt die Verfügung der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO vor.

Die Kollegin hatte sich gegenüber dem Gericht  legitimiert mit den Worten, sie vertrete die GbR und den Gesellschafter A. Obwohl sie also selbst von einem Mandat für die GbR ausging, ist das für die StA nicht pflichtwidrig. Diesen Ausführungen zufolge ist es also zulässig, zunächst die GbR und dann einen der Gesellschafter zu vertreten. Der Gesellschafter war nämlich nicht Partei vorher, sondern nur ein Teil der GbR, die Partei war.

Schließlich habe die StA außerdem den anderen Gesellschafter befragt. “Er gibt nicht an, dass er sich durch die Tätigkeit der Beschuldigten in irgend einer Weise verraten gefühlt hatte, weil sie zuvor seine Interessen wahrgenommen habe und nun gegensätzliche Interessen vertrete.”

Wir haben nicht die Absicht, das noch zu kommentieren. Wir rahmen uns diese Begründung ein für den Fall, dass wir uns mal auf dünnem Eis bewegen sollten.

Bei der Kollegin haben wir uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt. Wir haben dies auch bei der Kammer entsprechend angezeigt.

Es bleibt nur die Frage, wie man sich künftig bei Reaktionen von Kolleginnen/Kollegen verhält, von denen man meint, sie verstoßen gegen irgend etwas.  Abhaken? Wahrscheinlich, obwohl ein fader Beigeschmack bleibt.

Preußisch akkurat bis auf den Friedhof

am 05. März 2010 unter Allgemein abgelegt

Wenn es nicht so traurig wäre für die Kläger, wäre es eine Posse gewesen. Wie aus einem Rechtsstreit vor dem VG Koblenz (Urteil vom 18.02.2010, 1 K 1260/09) nun bekannt wurde, erhält man auch auf dem Friedhof nicht immer sofort seine letzte Ruhe.

Bei einem Verkehrsunfall kamen die Eltern der Kläger ums Leben. Sie wollten sie nun in einem Doppelgrab beerdigen. Das ließ aber die Friedhofssatzung nicht zu. Diese sah nur einfache Reihengräber vor.

Das wollten die Kläger akzeptieren, beantragten aber eine gemeinsame Grabeinfassung um die beiden Gräber, um die Verbundenheit ihrer Eltern zu zeigen. Auch das wollte man den Klägern nicht bewilligen. Nun, vor Gericht bekamen sie ihren Wunsch erfüllt.

Begründung der bekloppten beklagten Gemeinde für ihr seltsames Gebaren: Es gibt zum einen keine Doppelgräber, um ein einheitliches Erscheinungsbild der Grabreihen zu gewährleisten. Praktisch, quadratisch und wahrscheinlich mit Reihennummern versehen, wie die Strassen in New York. Denn sonst würde man das Grab bei der Uniformierung der Anlage wohl nicht mehr wiederfinden.

Die Ablehnung der Grabeinfassung begründete die Gemeinde damit, dass es der Würde des Friedhofes widersprechen würde.

Die Schildbürger lassen grüßen?

Abmahnungen wegen Spammails und Werbepost

am 04. März 2010 unter Wettbewerbsrecht abgelegt

Manchmal sitzt man tatsächlich zwischen zwei Stühlen.  So kamen in den letzten Tagen gegensätzliche Mandate zustande.

In einem Fall möchte der Mandant nicht mehr mit Werbemüll zugemailt werden. Er hatte selber von der BGH-Rechtsprechung zu Spam-Müll gehört und wünscht nun, dass wir gegen die “Müllwerker” vorgehen sollen. Gesagt, getan.

Nun ruft der Abgemahnte an. Er ist Existenzgründer, er hat leichtfertig gehandelt, es tue ihm unendlich leid. Er unterschreibe sofort die Unterlassungserklärung. Aber mit den Kosten für die Abmahnung, könne man da nicht reden, es würde doch sein Unternehmen gleich wieder ruinieren. Nun ja, Rücksprache mit Mandant gehalten, er ist bereit, seinen Erstattungsanspruch zu reduzieren und einen Teil der Kosten selber zu tragen. Ihm war wichtiger, dass er künftig vor solchen Müll bewahrt wird.

Nun kommt ein anderer Mandant. Er hat eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bekommen, natürlich mit der Verpflichtung, die Kosten des eingeschaltenen Rechtsanwalts zu tragen. Also Vorgang geprüft. Mandant hat Werbepost versendet, keine Mails, richtige Briefe. Einladungen zu kostenpflichtigen Seminaren. Die den Gegenstand des abmahnenden Unternehmens berühren. Wäre also vielleicht noch zulässig. Aber der Abmahnende hat mit Fax vor 1 Monat darum gebeten, für alle seine Unternehmungen keine Werbepost mehr zu bekommen. Das macht es komplizierter.

Aber: Das Fax war nicht unterschrieben, es war also nicht erkennbar, wer das Fax tatsächlich geschickt hat. Und seine Unternehmensteile waren zwar genannt, aber ohne konkrete Adressangaben. Also haben wir empfohlen, eine Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abzugeben. Macht der Mandant. Und dem Rechtsanwalt teilen wir mit, dass das Fax nicht so richtig zählt wegen der unvollständigen Angaben. Er bekommt zwar die Unterlassungserklärung, aber eben nicht seine Kosten erstattet. Nun, vielleicht hat unser Mandant Glück und muss die Kosten nicht zahlen.

Mal beschäftigt man sich so und mal anders herum mit der gleichen Materie. Wobei augenscheinlich in beiden Fällen die sogenannten Störer keine typischen Werbemüll-Versender sind. Aber: dennoch müllen sie mit ihrer Post die Briefkästen und Postfächer zu. Andererseits: Wie sollen dann Unternehmen auf ihre Leistung aufmerksam machen? Telefonanrufe als Cold Calls sind nicht erlaubt, Spam-Mails geächtet, Briefpost steht ebenfalls auf der Abschussliste.

Wahrlich, ein Dilemma. Natürlich nicht für die Rechtsanwälte.

Nachtrag zu seltsamen Angebot

am 03. März 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Wir hatten hier darüber berichtet, wie uns ein Lieferant nach angenommenen Angebot plötzlich ein neues Angebot zusandte, mit verdreifachtem Preis.

Nachdem wir ihm mitteilten, dass wir bereits sein erstes Angebot angenommen und damit einen Vertrag abgeschlossen hatten, bekamen wir einen Anruf.

Vom Großhändler des Lieferanten. Er hätte dem Lieferanten zunächst den falschen Preis genannt und erst, als der Lieferant die Bestellung auslöste, sei das bemerkt worden. Man könne sich ja mal irren usw.

Als ihm aber entgegen gehalten wurde, dass der ursprüngliche Preis bereits vor drei Jahren vereinbart wurde, schaute er in seinem Computer nach und fand dann auch tatsächlich das alte Angebot. Sogleich war die Diskussion erledigt. Er sagte uns zu, dass wir wieder den alten Preis bekommen.

Hartknäckigkeit zahlt sich aus. 670 EUR gespart.

Unkollegiale Fristen?

am 02. März 2010 unter Berufsrecht abgelegt

Nach einem Brief an den gegnerischen Rechtsanwalt kommt per Fax:

“Die von Ihnen zur Beantwortung gesetzte Frist widerspricht jeglichem kollegialen Umgang” Und er hat sich großzügig 14 weitere Tage für die Beantwortung eingeräumt.

Nun, unser Schreiben datierte vom 18.02. und setzte bis 26.02. Frist. Gegner will es  erst am 23.02. erhalten haben. Kann ja sein.

Nur: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steine werfen. Der letzte Schriftsatz des nicht netten Kollegens datierte vom 04.02. und setzte Frist bis 12.02. Laut unserem Eingangsstempel ging es am 08.02. ein.

Wir haben uns nicht beschwert, sondern den Brief beantwortet.

Aber jetzt wollen wir schon erklärt haben, warum wir unkollegial sein sollen, er aber nicht.

Unkollegial dagegen ist ein anderer Anwalt. Er sendet immer jeden Schriftsatz vorab per Fax. Als es aber um die Wahrnehmung eines Termins zwischen seinem und unserem Mandanten ging, der bereits seit 14 Tagen verabredet war, ging das Fax wohl nicht mehr.

Die beiden Mandanten sollten sich am 24.02. früh um 07.30 Uhr treffen. Der gegnerische Mandant wollte das wohl nicht, warum kann dahin gestellt bleiben. Sein Rechtsanwalt schreibt mit Datum 23.02. einen Brief, dass der Termin verlegt werden müsse. Schickt ihn aber entgegen seiner sonstigen Handlungsweise nicht per Fax vorab. Der Brief trifft zwar am 24.02. ein, aber eben nicht früh um 07.30 Uhr. Unser Mandant war also vergeblich am verabredeten Ort.

Nun, es geht um Schadenersatz, die vergeblichen Aufwendungen unseres Mandanten erhöhen damit seinen Anspruch.

Finanzamt: denn sie wissen (nicht) was sie tun?

am 01. März 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Unternehmer geht in Insolvenz, kommt leider vor.

Er teilt auch dem Finanzamt mit, dass er keine Steuererklärung fertigen kann, wegen dem Insolvenzverfahren.

Nun kommt die Antwort: “Ich teile Ihnen mit, dass das Insolvenzverfahren Sie nicht von Ihrer Steuererklärungspflicht entbindet. Ich bitte deshalb um Einreichung der angemahnten Erklärungen bis zum 28.02.2010.”

Dass für das Finanzamt Sonderrechte gelten, ist ja bekannt. Aber dass sie einen Steuerpflichtigen zum rechtswidrigen Handeln auffordern, ist mal was neues. Scheinbar kennt der Beamte die Insolvenzordnung nicht. In § 80 InsO heißt es nun mal ausdrücklich, dass das Recht des Schuldners zur Verwaltung und Verfügung des Vermögens auf den Verwalter übergeht. Und eine Steuererklärung ist nun mal Verwaltung.

Fotos vertauscht?

am 26. Februar 2010 unter Allgemein abgelegt

Mandant soll bei Rot über die Kreuzung gefahren sein. Mehr als 1 Sekunde später, nachdem die Ampel auf Rot schaltete. Also nicht nur Geld berappen, auch noch auf Schusters Rappen.

Es wird daher Rechtsmittel eingelegt und Akte angefordert.

Darin nun Bilder mit Beschriftungen. 1. Bild: Hier schaltet die Ampel auf Rot. 2. Bild Hier wird die Haltelinie überfahren, 2,54 Sekunden nach Rotschaltung.

Die Unterschriften sind dringend nötig, denn auf den Bildern kann man nichts erkennen, alles nur schwarz und ein paar verschwommene Lichter.

Vielleicht hat der Beamte ja versehentlich die letzten Ultraschallbilder seiner schwangeren Frau aufgeklebt?

Wieviel sind 1,54 auf dem Kasten?

am 25. Februar 2010 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

Immer zuviel. Wenn Prominente erwischt werden, dann ist natürlich auch gleich die Schadensfreude groß. Vor allem, wenn es berufsmäßige Wasser- und Wein-Prediger(innen) sind.

Nun geistern in den Medien auch mal so Infos rum, wieviel sie da getrunken habe. Es wäre eine halbe Flasche Wein, oder eine ganze Flasche Wein, jedenfalls, so viel wäre es ja nicht gewesen. Nun, das hat schon wieder etwas verharmlosendes an sich. Weil, so eine halbe oder ganze Flasche Wein, das ist ja nicht so viel.

Wenn da nicht andere Äußerungen der Predigerin wären, die durchaus aufhorchen lassen. Sie soll letztes Jahr gesagt haben, dass es ihr während der Fastenzeit besonders schwer fällt, auf das (eine oder mehrere?) Glas Wein zu verzichten. Das deutet schon in eine andere Richtung. Das spricht für eine Gewöhnung an Alkohol.

Wieviel sie genau getrunken hat, ließe sich nur ermitteln, wenn Trinkbeginn, Gewicht, Größe usw. bekannt wären.  Dass sie aber eine rote Ampel übersah, spricht schon eher für eine stark eingeschränkte Fahrtüchtigkeit aufgrund des Alkohols.

So wie auch beríchtet wurde, stand ihr jederzeit ein Chauffeur zur Verfügung, d.h. sie hatte überhaupt keine Veranlassung, selber zu fahren.

Wie auch immer, ihre Kirche scheint ja zu ihr zu stehen und dies nicht als Anlaß für einen Rücktritt zu nehmen. Das ist in Ordnung, die Predigerin bekommt schon ihre Strafe, da muss dann nicht noch beruflich bestraft werden. Aber eine Frage bleibt natürlich: Wie glaubwürdig wird sie zukünftig sein, wenn sie wieder über das Wasser statt Wein während der Fastenzeit spricht (und andere Themen)?

UPDATE: Wie nun die Nachrichtensendungen verkündeten,  ist sie selbst von ihren Ämtern zurückgetreten und damit ihren eigenen Worten zufolge nicht tiefer als in die Hand Gottes gefallen. Damit hat sie einen Teil ihrer Glaubwürdigkeit wieder zurückerlangt.

Straffreiheit für Steuerhinterziehung bei Selbstanzeige

am 24. Februar 2010 unter Allgemein abgelegt

Natürlich sind unsere Politiker populistisch und schreien danach, die Straffreiheit abzuschaffen. Aber mal genauer gefragt: Wer hat denn die Straffreiheit ins Gesetz geschrieben? Haben da die Täter irgendeinen Zugriff, um sich so etwas ins Gesetzbuch schreiben zu können? Oder waren es die Politiker, die das Gesetz so verabschiedeten? Für die scheinen ja sowieso die Worte Adenauers zu gelten: “Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?”

Aber: Wenn wir jetzt beispielsweise keine Straffreiheit hätten, meinen diese Politiker, dass dann auch so viele Selbstanzeigen eingehen würden? Wohl eher nicht. Denn jeder Strafrechtler wird empfehlen, die Redensart “Schweigen ist Gold” zu befolgen. Auch wenn vielleicht Steuern nicht abgeführt wurden, muss der Staatsanwalt nachweisen, dass der Täter das Bewußtsein hatte, dass Steuern zu zahlen sind und den Willen, diese auch nicht zu  zahlen. Und das bei einem der kompliziertesten Steuersysteme der Welt. Viel Spass.  Denn wenn selbst ein Richter nicht versteht, um was es geht, kann und wird er schwerlich einen Angeklagten verurteilen.

Das deutsche System lebt doch gerade von den Selbstanzeigen. So war es schon vor etlichen Jahren, als deutsche Banken von der Steuerfahndung heimgesucht wurden, oder eben jetzt mit dem tatsächlichen oder angeblichen Handel mit CDs mit Daten aus dem Ausland. Die Unsicherheit treibt die Sünder zur Anzeige. Denn wenn sie sich Rat holen, wie sie sich verhalten sollen, lautet immer (in der Regel) die Empfehlung des Strafrechtlers oder Steuerberaters: Machen Sie eine Selbstanzeige. Aber gäbe es diese Möglichkeit nicht, tja denn…

Und was machen wir  mit den vielen kleinen Dingen des täglichen Lebens? Da wird mal eine Rechnung vergessen, die Umsatzsteuervoranmeldung ist also zu niedrig, ober bei den Kosten wird eben die Vorsteuer doppelt gezogen usw. Bis jetzt ist das alles kein Problem. Es kann eine berichtigte Anmeldung eingereicht werden, oder es wird im Folgemonat berichtigt, oder eben mit der Jahreserklärung. Wenn man es absolut nicht schafft, so auch mündliche Auskünfte des Finanzamtes, kann man eben auch mal eine eigene Schätzung machen und abgeben, die eben etwas später berichtigt wird.

All diese Dinge müßten dann als Straftaten verfolgt werden. Und ob dann vor lauter solchen Mist die Fahnder und Verfolger noch Zeit haben, die großen Sünder zu jagen?

Aber vielleicht sind es ja die großen Sünder, die gerade mit Parteispenden das auf den Weg bringen wollen?

:-)

Spamfilter

am 23. Februar 2010 unter Allgemein abgelegt

In unserem Blog ist ein Spamfilter eingebaut. Der verhindert erfolgreich, dass irgenwelcher Werbemüll oder Quatsch erscheint.

Leider werden hin und wieder auch Kommentare blockiert.  Weshalb das so ist, können wir nicht nachvollziehen. Da wir auch nicht jeden Tag nachschauen, kann es schon passieren, dass einige Kommentare im Spamfilter hängen bleiben. Aber wir schalten immer alle frei, es dauert halt etwas.

Wir bitten bei unseren Lesern um Entschuldigung und Verständnis.

Warum ich Udo V. mag

am 19. Februar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Wer das ist? Ein Anwalt, der einen Blog betreibt, also eine Art Tagebuch im Internet.

Warum ich ihn mag? Weil er einem Richter gezeigt hat, dass eben alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

Da hat ein Richter ebenfalls ein Blog betrieben. Weigerte sich aber mit fadenscheinigen Gründen, ein Impressum zu führen. Soll auch mal Texte, Bilder usw. von anderen Seiten in seinen Blog kopiert haben. Auch fragwürdig. Schrieb mehrfach am Tag, also auch scheinbar/offensichtlich während seiner Dienstzeit.

Als er sich mit Herrn V. anlegte, reagierte dieser, indem er den Richter aus seiner Anonymität holte. Und das ist auch gut so.

Daraufhin schaltete der Richter seine Seite ab.

Nun ist teilweise das Geheule groß. Was wäre denn daran so schlimm gewesen? Warum könne ein Richter nicht auch ein Blog haben? Usw.

Nun, hat Udo V. den Blog abgeschalten? Nein. Er hat ihn nur beim Namen genannt. Wenn der Richter Herrn V. beim Namen nennt, darf auch Herr V. den Richter aus dem Dunkel hervorholen.

Nun schreibt der Richter nicht mehr. Was ist daran so schlimm? Nichts, wenn er sich zunächst mal mit seiner Dienststelle ins Einvernehmen setzt, dass er das darf. Wenn er ein ordentliches Impressum führt. Wenn er sicherstellt, dass er nur über Dinge berichtet, die der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Wenn er sich ans Urheberrecht hält. Wenn er es nicht während seiner Arbeitszeit tut, für die er mit Geld der Steuerzahler entlohnt wird, denn dafür bezahlen die Steuerzahler ihn sicher nicht.

Nun rufen auch einige, Herr V. schreibe ja auch während seiner Arbeitszeit. Im Gegensatz zum Richter wird Herr V. nicht vom Staat entlohnt. Er muss sich seine Brötchen selber verdienen. Und wenn er sich einige Minuten für den Blog  nimmt und dadurch vielleicht weniger Geld einnimmt, dann ist das sein ureigenstes Problem.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Herr V. betreibt sein Blog schon seit vielen Jahren. Er betreibt es im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, denn die anderen Anwälte, Behörden, Rechtsanwaltskammern oder wer auch immer hätte sonst den Blog schon geschlossen.

Wenn nun der Richter seinen Blog abknippst, bestätigt er doch damit, dass er sich scheinbar nicht im Einklang mit den Gesetzen befand. Denn ansonsten hätte er doch seinen Blog lassen können.

Ich gebe zu, ich habe den Blog auch gern gelesen. Ich würde mich freuen, wenn er wieder eröffnet wird. Aber dann eben unter Beachtung der Spielregeln, die für alle gelten. Auch für Richter. Götter in Weiß reichen, wir brauchen nicht auch noch Götter in Schwarz.

Angebot mit neuem Preis – Steigerung 300 %

am 19. Februar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Es wird zum Betrieb einer Kanzlei ja so einiges benötigt. Also werden Angebote für diese Dinge eingeholt.

Bei einer Sache war schon einnmal vor 3 Jahren etwas erworben worden. Also wurde flugs der Lieferant angeschrieben (mit Mail), zu welchem Preis man bei ihm nun erneut kaufen könne. Es kommt einen Tag später die Antwortmail: “Kostet 330 EUR”.

Wegen Zeitmangel konnte nicht sofort geantwortet werden, aber 2 Tage später wurde geantwortet “Wir nehmen Ihr Angebot an.”

Das ist ja so üblich, also noch Standard.

Nun plötzlich, einen Tag später, schreibt der Lieferant “Oh, Entschuldigung, tut mir ja leid, aber das war ja der Preis von vor 3 Jahren, also 2007. Nun gilt ein anderer Preis. Ich biete Ihnen nun die Ware für 1000 EUR an.”

Was ist das? Prüfen wir mal durch: Wir haben um ein Angebot gebeten. Er hat eins abgegeben, wir haben es angenommen. Also: Vertrag zustande gekommen, oder?

Und was ist sein Angebot? Er bietet uns einen weiteren/anderen Vertrag an, für den 3-fachen Preis.

Was hätte er besser tun sollen? Anfechtung wegen Irrtum, aber kann er sich über den Preis irren? Wohl eher nicht, denn der Preis ist ja keine Eigenschaft der Sache, um die es geht.

Nun, mal sehen, wie er reagiert, wenn wir auf die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages bestehen.

Neues Geschäftsmodell nach Aufkauf der Steuersünder-CD:

am 11. Februar 2010 unter Steuerrecht, Strafrecht abgelegt

Wie verstecke ich mein Geld in Deutschland!

Cold Call: “Wir haben eine neue Anlage für Sie: Sie zahlen Ihr Geld bei uns ein und wir legen es zum aktuellen Preis in Gold an.”

Na gut, und was ist daran neu?

“Alles anonym, niemand weiß, dass Sie da etwas haben.”

Wieso nicht?

“Na, das ist ja kein Geld, da gilt das Geldwäschegesetz nicht.”

Aber wenn das Finanzamt kommt und…

“Na das ist doch wie ein Bankschließfach, die sind auch anonym.”

Ah, ja. Zwar muss ich mich bei der Bank bei der Eröffnung eines Schließfaches legitimieren, aber, vielleicht versteht der Anrufer unter Anonymität  ja auch was anderes.

Und was ist, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht? Die Bank gibt der Fahndung gegenüber an, dass man ein Schließfach hat. Und mit entsprechenden gerichtlichen Beschlüssen verschafft sich der Fiskus den Zugang.

“Nein, nein, das ist hier nicht der Fall, das ist alles anonym”

Ja, wahrscheinlich so anonym, dass sie dann auch mein Gold nicht finden, falls ich es mal sehen oder haben will.

Danke.

Die Kleinstadt in der Schlagzeile:

am 09. Februar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Hoyerswerda hat es in die Beck-Aktuell-Schlagzeilen gebracht. Guckst Du hier.

Es wurde hier schon über den Streit berichtet. Hoyerswerda hatte bei der Vergabe der Müllentsorgung falsch entschieden, der übergangene Betrieb klagte und gewann mit seinem Schadenersatzanspruch dem Grunde nach.

In der zweiten Runde ging es nun um das Beziffern der Höhe des Anspruchs. Der Kläger wollte 789.000 EUR haben.

Er hatte nur ein Problem: Es zu beweisen. Er konnte es nicht. Also ging er folgerichtig leer aus.

Für die Stadt allerdings kein Grund zum Jubeln. Denn aus der esten Prozessrunde hatte die Stadt laut hiesiger Presse rund 180.000 EUR an Prozesskosten zu zahlen. Und falls der Kläger nun Insolvenz anmeldet, zahlt die Stadt diese Runde auch noch.

Alles in allem ein teures Lehrgeld.

Anzahl der Schriftsätze zum Übersenden, Fax und Mail

am 08. Februar 2010 unter Berufsrecht abgelegt

Es muss wohl in einigen Kanzleien üblich (gewesen) sein, dass auch außergerichtlich Schriftsätze in zweifacher Ausfertigung übersandt werden. Bei Gericht ist es ja aufgrund der prozessualen Regelung üblich, die Schriftsätze in mehrfachen Ausfertigungen zu übersenden. Obwohl es auch hier nur heißt, sie sollen in ausreichender Zahl eingereicht werden. Also auch nicht zwingend.

Seit einigen Jahren schon sind wir zur elektronischen Archivierung übergegangen. Aber auch davor haben wir schon von vielen Kollegen außergerichtlich immer nur einen Schriftsatz erhalten. Nun paßt uns das Ganze gut. Denn der Schriftsatz wird eingescannt und dann an den Mandanten z.K. weitergeleitet.

Wir haben auch schon seit einiger Zeit Schriftsätze außergerichtlich nur noch in einfacher Ausfertigung zugeschickt. Bisher gab es auch nirgend Beanstandungen.

Nun hat eine Kollegin moniert, dass sie eben auch außergerichtlich 2 Schreiben haben möchte. Schließelich müsse sie ja sonst das Schreiben kopieren. Das mag wohl sein. Aber wenn alle Kolleginnen und Kollegen sich nur die Schreiben in einfacher Ausfertigung zusenden, dann ist jeder mal mit Kopieren dran (oder eben einscannen) und es gleicht sich aus.

Wir haben der Kollegin also mitgeteilt, sie solle uns immer nur in einfacher Ausfertigung schreiben und das dann eingesparte Papier für die Kopien verwenden, die sie von unseren Schriftsätzen fertigt.

Aber es geht auch anders: Eine Kanzlei scheint ihre Schreiben nur noch per Fax zu versenden. Es folgen keine Originale mehr. Sieht natürlich blöd aus und ist keine Werbung für die Kanzlei. Schließlich ist das Briefpapier immer irgendwie das Aushängeschild.

Und dann gab es noch eine Kanzlei, die mailten uns ihre Schreiben nur noch. In der Mail stand: “Bitte öffnen Sie die Anlage mit Acrobat Reader und drucken Sie sich das Schreiben aus”.  Dann sollten wir den Mist auf unsere Kosten ausdrucken. Das war einfach zu lösen. In der Antwort wurde mitgeteilt, dass diese Mails ab sofort durch den Spamfilter aussortiert werden und man künftig uns bitte die Schreiben in Papierform übermitteln möge.

Wohnen im Betrieb

am 03. Februar 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Mandant errichtet Betriebsgebäude, mit Vorsteuerabzug und Investitionszulage. Wie es so kommt, das Finanzamt schaut sich einige Jahre später den Zustand an.

Es kommen geänderte Bescheide, weil der Mandant einen Teil des Gebäudes zu einer Wohnung umgebaut hat und diese privat nutzt. Also werden Vorsteuer- und Zulagebeträge zurück gefordert.

Nun kommt der Auftrag, Einspruch einzulegen. Die Flächen würden nicht stimmen, das Untergeschoss würde komplett betrieblich und nur das Obergeschoß privat genutzt werden. Gesagt getan.

Nun die Antwort des Finanzamtes: “Im Untergeschoß befindet sich eine komplette Küche. Diese ist mit dem für Privathaushalte üblichen Geschirr bestückt. In einigen Schränken befanden sich auch Babygeschirr und Babyflaschen. Im sogenannten Aufenthaltsraum befinden sich z.B. Bücherregale mit Belletristik und Kochbüchern.  Außerdem ein Kamin. Im Bad steht eine Waschmaschine. Im Obergeschoss dagegen gibt es keine Küche und keine Waschmaschine.” Es wird gebeten, den Einspruch zu prüfen und evtl. zurück zunehmen.

Nun meint der Mandant, der Einspruch wird natürlich nicht zurück genommen. Es solle noch mal nachgelegt werden in der Argumentation.

Tja, womit aber noch nachgelegt werden soll, hat er leider noch nicht verraten.

Familienzoff

am 26. Januar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Bruder und Schwester sind jeweils verheiratet. Die Männer hatten einen Handwerksbetrieb gemeinsam, die Frauen das dazugehörige Grundstück.

Nun trennten sich bereits die Männer. Da es nicht einvernehmlich ging, landete die Sache vor Gericht und endete mit einem Vergleich. Aber deswegen ist nicht Ruhe eingekehrt.

Der eine Mann führt das Unternehmen fort. In dem Vergleich war es so vereinbart, dass er alle Verbindlichkeiten übernimmt. Auch die Miete bei den beiden Frauen. Aber seit August letzten Jahres zahlt er einfach nicht.

Nun war die Ehefrau des ausgeschiedenen Mannes beim Anwalt. Also wurde an den Mieter geschrieben, er möge bitte seinen Verpflichtungen nachkommen. Die Rückstände könne er auch in Raten zahlen.

Als Antwort kommt: “Da es eine Gemeinschaft ist, können die Teilhaber nach § 744 Abs. 1 BGB mur gemeinschaftlich handeln. Daher werde ich das Schreiben nicht beachten.” Aha.

Nun erfolgten 2 Schreiben als Antwort: An den Mann, dass er bitte auch den 2. Absatz der Vorschrift lesen möge. Denn danach kann auch ein Teilhaber in bestimmten Situationen allein notwendige Maßnahmen einleiten. Und er möge endlich anfangen zu zahlen, denn im Zweifel würden die Rückstände gerichtlich geltend gemacht.

Das zweite Schreiben ging an seine Frau. Sie wurde als Teilhaberin des Grundstücks von dem bisherigen Schriftwechsel in Kenntnis gesetzt und informiert, dass auch bei Nichtzahlung gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Sie möge doch bitte ihre Zustimmung dazu erteilen. Andernfalls könne auch hier geklagt werden. Im Schlusssatz wurde sie gebeten, doch besser auf ihren Mann einzuwirken, die Miete zu zahlen, denn das spart ungemein. Gerichts- und Anwaltskosten.

Familie! Kann man sich eben nicht aussuchen.

Wem zeigt der Finanzamtsprüfer seinen Ausweis?

am 25. Januar 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Seit die Finanzprüfer elektronisch prüfen, geistert ein neues Unwesen durch die Lande. Bisher wurde mit Prüfungsanordnung der Termin der Prüfung mitgeteilt. Der Prüfer erschien und begann dann mit seiner Prüfung.

Nun bekommen die Prüfer eine CD mit den Buchungsdaten. In den Prüfungsanordnungen taucht nun auf, dass die CD bitte vorher übersandt werden möge. Die Prüfung würde dann zu dem Zeitpunkt des Einlesens der CD beginnen.

Zwar ist der Prüfungsbeginn hier schon variabel. Aber, eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nach Prüfungsbeginn nicht mehr möglich. Angenommen, die CD wurde bereits übersandt und dem Steuerpflichtigen fällt dann doch noch etwas ein, das er vorher noch zu beichten hätte, so wäre die Offenbarung nun nach Prüfungsbeginn und damit nicht mehr strafbefreiend.

Also sollte grundsätzlich die CD erst nach Prüfungsbeginn übergeben werden.

Außerdem: Das Finanzamt besteht ja auch pingelig auf die Einhaltung aller Vorschriften. Also sollte es sich selbst natürlich auch an alle Vorschriften halten. So ist bei Prüfungen Pflicht, dass der Prüfer sich zu Beginn der Prüfung mit seinem Dienstausweis vorstellt. Wenn aber die CD vorher übersandt wird, wem zeigt dann der Prüfer seinen Ausweis? Der CD? Oder dem Postboten? Oder sich selbst im Spiegel?

Da es keine Vorschrift gibt, die CD vorher zu übersenden, sollte es auch nicht gemacht werden. Punkt.

Künstler!

am 21. Januar 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Auf der Rechnung eines DJs, der sich selbst als Künster bezeichnet steht:

“Als Künstler nach § 4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer befreit.”

In dieser Vorschrift heißt es:

20.

a) die Umsätze folgender Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände: Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten, Tierparks, Archive, Büchereien sowie Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst. Das Gleiche gilt für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in Satz 1 bezeichneten Einrichtungen erfüllen. Museen im Sinne dieser Vorschrift sind wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen,

b) die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer, wenn die Darbietungen von den unter Buchstabe a bezeichneten Theatern, Orchestern, Kammermusikensembles oder Chören erbracht werden,

Nun, der Künstler trat nicht bei einer Einrichtung des Bundes auf, sondern in einer stinknormalen Kneipe.

Bleibt nur die Frage offen, ob es dreiste Steuerhinterziehung oder tatsächliche Unwissenheit ist.

Teure Unterschrift

am 19. Januar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Ein Unternehmen benötigt für den Vertrieb der Produkte eines Herstellers eine Zwischenfinanzierung. Die Produkte werden vom Hersteller über einen Lieferanten mit Zwischenfinanzierung gekauft und nach Verkauf wird die Finanizierung aus den Erlösen bedient. Nichts unübliches. Die Geschäftsführerin haftet mit einer Bürgschaft für die Finanzierung.

Nur das diesmal die beauftragte Bank an den Lieferanten unwiderruflich auf erste Anforderung zu zahlen hat. Der Unternehmer hat keine Chance, bei Fehl- oder Schlechtlieferungen die Zahlung zurück zu halten.  Schlimm, dass Hersteller und Bank zu einem Konzern gehören.

Wie es kommen muss: Die Produkte erweisen sich als schlecht verarbeitet, mit Mängeln behaftet usw. Die Bank zahlt trotz Einwendungen des Unternehmers. Der Unternehmer sitzt auf einen Haufen Schrott, den er nicht los wird.

Reklamationen per Gericht führten zwar zum Erfolg, aber zwischenzeitlich ist der Lieferant (der deutsche Ableger jedenfalls) in Insolvenz. Also hilft sich der Unternehmer, indem er die Bank nicht mehr bedient. Die klagt natürlich.

Und nimmt die Geschäftsführerin in Anspruch. Da sie nicht zahlt, auch hier Klage.

Es kommt immer verrückter. Es wird zuerst über die Bürgschaft verhandelt, das Hauptverfahren des Unternehmers geht nicht so recht voran. Um Zeit zu gewinnen, wird nicht verhandelt, sondern ein Versäumnisurteil kassiert und Einspruch eingelegt. Aber, das Gericht will Vollstreckung nur abwenden, wenn eine Sicherheit von 45.000 EUR hinterlegt wird.

Das war eine teure Unterschrift der Geschäftsführerin.

Computer kann zur Pflicht erhoben werden

am 15. Januar 2010 unter Steuerrecht abgelegt

In einem Finanzrechtsstreit trug der Kläger vor, dass das Unternehmen so klein sei, dass die Buchhaltung ohne elektronische Hilfe erledigt werden kann. Daher könne auch die Umsatzsteuervoranmeldung nicht elektronisch übermittelt werden. Und im übrigen sei der Mitarbeiter unfähig, mit Computern umzugehen. Man habe auch keinen Internetzugang. Daher möge man von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung befreit werden und in Papier abgeben dürfen.

Dass das niedersächsische Finanzgericht festhält, dass Steuererklärungen auf eigene Kosten zu erstellen sind, ist noch nachvollziehbar. Aber dass er nun verpflichtet wird, sich für doch einige EURO einen Computer anzuschaffen, einen Internetzugang zuzulegen mit monatlichen Kosten und vielleicht auch noch den Bearbeiter im PC-Umgang schulen zu müssen, dürfte doch etwas übertrieben sein.

Denn bisher reichte ein Stift und das kostenlos vom Finanzamt besorgte Formular und etwas Zeit, um seine steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Da der Staat darüber nachdenkt, generell alle Steuererklärungen nur noch elektronisch entgegen zu nehmen, dürfte die Frage bald von größerer Bedeutung sein. Darf der Staat seine Bürger zwingen, sich Computer und Internet zu zu legen?

Ich will meinen Soli zurück haben!

am 12. Januar 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Post vom Finanzamt: “Da Sie Empfangsbevollmächtigter sind, erhalten Sie das Schreiben des Steuerpflichtigen in Kopie übersandt…”

Der Steuerpflichtige schrieb:

“Hiermit lege ich Einspruch gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlages ein. Wie ein Finanzgericht festgestellt hat, ist er verfassungswidrig. Wenn man den Soli dauernd bezahlen muss, ist er keine richtige Steuer mehr. Wenn das Oberfinanzgericht das bestätigt, will ich meinen Soli von Ihnen zurück haben.”

Das Finanzamt schrieb noch in seinem Brief:

“Wir haben das Schreiben vorerst nicht als Einspruch gewertet.

1. Innerhalb einer möglichen Rechtsbehelfsfrist wurde kein Steuerbescheid erlassen, gegen den sich der Einspruch richten könnte.

2. Für Ihren Mandant, den Steuerpflichtigen, lauten die Steuerfestsetzungen seit 2002 auf 0,00 EUR Einkommensteuer. Demzufolge wurde auch kein Soli festgesetzt. Ihr Mandant ist daher nicht beschwert.

Teilen Sie mit, wie hier weiter verfahren werden soll.”

Tja, wer sagt jetzt dem Steuerpflichtigen, dass man nur das zurück bekommen kann, was man vorher auch bezahlt hat? Es wäre vielleicht doch ganz interessant, das Schreiben als Einspruch werten zu lassen und die Begründung des Finanzamtes mal zu lesen.

AGBs für das Betreten des eigenen Grundstücks

am 29. Dezember 2009 unter Zivilrecht abgelegt

In einem Rechtsstreit teilt eine Partei mit, dass der Anwalt zwar mit seiner Auffassung recht hätte. Jedoch habe er auf seinem Grundstück AGBs ausgelegt, die für die Besucher gelten und daher liegt der Fall völlig anders.

Die mitgeschickten AGBs lauten:

“1. Beim Betreten des Grundstücks akzeptiert der “Betretende” (egal, ob Behörde, Privat oder Ausländer) die AGBs.

2. Alle mit dem Besitzer abgeschlossenen Vereinbarungen sind bedingungslos einzuhalten.

3. Bei Abmachungen zählt der Handschlag und ein Stundenlohn von 45 DM*.

4. Bei Nichteinhalten der AGBs ist eine Vertragsstrafe von 42.000,00 DM ** zu zahlen und die wird auch über alle rechtlichen Instanzen durchgesetzt.

5.  Leistungen und Zahlungen, die nicht erbracht werden, verjähren nicht. Die 3 nachfolgenden Generationen haben vollen Anspruch darauf.

* Änderung Stundenlohn: beträgt jetzt 45,00 EUR (geändert 31.1.2003)

** 42.000,00 DM sind gleich 42.000,00 EUR. Der  Euroumtauschsatz ist auf dem gesamten Grundstück außer Kraft gesetzt.”

Übrigens, das ist kein Scherz, der Patient Besitzer  meint das ernst.

Wer darf Steuern hinterziehen?

am 21. Dezember 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Eigentlich niemand. Aber normalerweise wird man für Steuerhinterziehung nur einmal bestraft. Bestimmte Berufsgruppen werden aber doppelt gestraft.

Hinterzieht ein Arbeitnehmer oder normaler Unternehmer Steuern, wird er strafrechtlich belangt. Ist es ein Steuerberater, so verliert er wegen der Unzuverlässigkeit seine Zulassung. Damit wird er auch noch mit Arbeitslosigkeit bestraft. Ähnliches gilt für Wirtschaftsprüfer.

Nun hat interessanterweise das OVG Lüneburg am 14.12.2009 beschlossen, dass ein notorischer Steuerhinterzieher auch nicht Arzt sein darf und entzog ihm die Approbation. Er ist damit als Arzt “unwürdig”. Okay, vielleicht hätte man ihn ja nur noch Steuerhinterzieher behandeln lassen sollen.

Also, Arzt geht nun auch nicht mehr.

Aber es darf nicht vergessen werden, dass der Fiskus auch Gewerbeuntersagungsverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten kann. Denn auch hier darf man nicht ganz so unwürdig sein. Wird zwar selten angewandt, aber es kommt vor.

Nur: Wenn alle Steuerhinterzieher Harz IV beziehen, schädigen sie auch den Staat.

Gerichtlich geschlossener Vergleich wird fraglich?

am 16. Dezember 2009 unter Strafrecht, Zivilrecht abgelegt

In einer Auseinandersetzung einer GbR wurde die eine Partei von einer Anwältin vertreten, die vorher schon die GbR in gleicher Angelegenheit als Ganzes beraten hatte, wir hatten hier darüber berichtet.

In diesem Verfahren kam es zu einem Vergleich, der vom Richter ordnungsgemäß protokolliert wurde. Danach sollte die Gegenseite etliche Raten an unsere Partei zahlen. Das wurde bisher erfüllt.

Nun plötzlich schreibt die Gegenseite, dass ihr vom Steuerbüro signalisiert worden sei, dass sie Ansprüche an unsere Partei hätte.  Mal abgesehen davon, dass die Ansprüche nicht beziffert wurden, nannte die Gegenseite auch keinen rechtlichen Grund für irgendwelche Ansprüche.

Der Höhepunkt des Schreibens war jedoch folgender Satz: “Aufgrund der Querelen mit Frau Anwältin…, die durch Sie eingeleitet wurden, ist die Wirksamkeit des Vergleichs ohnehin fraglich.”

Unsere Strafrechtsabteilung warf sofort die Bemerkung Betrug in den Raum. Wenn ein Vergleich unter einem geheimen Vorbehalt, ihn sowieso nicht erfüllen zu wollen, geschlossen wird, könnte das diesen Tatbestand erfüllen.

Aber mal ganz abgesehen davon, die Gegenseite hätte sich besser anwaltlich beraten lassen sollen. Denn wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs. Fairerweise haben wir den Gegner davon unterrichtet. Obwohl es schon eine Überraschung zu Weihnachten gewesen wäre, wenn der Vollstrecker statt dem Weihnachtsmnann vor der Tür gestanden hätte.

Staat fördert Burn-out-Syndrom

am 10. Dezember 2009 unter Berufsrecht abgelegt

Aus einem Vortrag eines Mediziners war zu erfahren, dass die heutige Arbeitswelt das Burn out nur fördert. Früher, der Bauer, hatte Arbeit auf dem Hof von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. 7 Tage die Woche, ohne Urlaub. Und das ging ohne Burn out. Warum? Wahrscheinlich wegen der frischen Luft und weil er noch was zum Anfassen hatte. Die Tiere. Nicht Computer, keine Melk-Maschinen usw.

Heute sitzt man vorm PC und stiert in den Monitor. Gerade auch im Steuerrecht wird vieles nur noch elektronisch erledigt. Man sieht weniger Menschen, ja man faßt auch kaum noch Papier an. Per Telefon, Fax und E-Mail wird was gemeldet, das dann verarbeitet und auf elektronischem Weg verteilt wird.

Mittlerweile werden z.B. beim Lohn fast alle Meldungen nur noch elektronisch bewältigt. Hatte früher ein Lohnrechner noch Papier auszufüllen und zu versenden, so ist das heute schon sehr selten geworden.

Und es wird noch weniger. Ab nächstem Jahr wird ELENA eingeführt. Eine umstrittene zentrale Speicherstelle für monatliche Entgeltmeldungen  der Arbeitgeber. Hier werden die Daten gesammelt. Benötigen künftig die Wohngeldstelle oder das Arbeitsamt eine Bescheinigung, so holen sie sich die Daten dort ab. Wieder ein Stück Papier weniger. Aber eben auch wieder eine Arbeit zum Anfassen für den Lohnrechner weniger. Auf dem Monitor kann man nun mal schlecht mit Tippex hantieren.

Ab 2011 werden dann auch die Anträge auf Entgeltersatzleistungen nur noch elektronisch übermittelt.

Der Staat fördert das Burn-out-Syndrom. Denn er schafft die Abwechslung ab. Er schafft Papier ab. Nicht dass man die Fortschritte der Technik nicht nutzen sollte. Aber muss tatsächlich alles so geregelt sein?

Mal ganz abgesehen davon, wie da der Datenschutz auf der Strecke bleibt. Als Arbeitnehmer weiß man überhaupt nicht, was so in den Personalbüros an Daten in die Welt gesendet wird. Eines Tages kommt man dann aufs Amt und der Beamte schaut in seinen Kasten: “Ah, Herr Müller. Sie verdienen bekommen 3.000 EUR Gehalt. Sie haben sich nicht gegen Grippe impfen lassen? Geben Sie mir mal besser nicht die Hand…”

Und was emfpiehlt der Mediziner im Burn out? Nicht Medikamente und durch. Sondern alles verändern, was Burn out verursacht. Also im Zweifel nicht mehr arbeiten. Wobei – die Beamten haben es ja noch einfach bei Burn out. Die lassen sich dienstunfähig schreiben und frühpensionieren. Mit Harz IV sich bis zur Rente durchhangeln ist da schon schwieriger.

Zu viele Fahrräder in Hoywoy?

am 09. Dezember 2009 unter Strafrecht abgelegt

Hoyerswerda führt irgendwo in den Statistiken bei den Fahrraddiebstählen.

Seit Jahren bemüht sich die Polizei, hier etwas zu verbessern. Es wurde der Fahrradpass eingeführt und kostenlos verteilt.  Hier sollten Besitzer ihre Seriennummer, Beschreibung wie Farbe, Zubehör usw. notieren, damit im Diebstahlsfall besser gesucht werden kann.

Es wurden Fahrräder kostenlos kodiert. Man konnte sich bei der Polizei zusätzlich Nummern auf den Rahmen einschlagen lassen, damit auch das zu besseren Erfolgen bei der Suche helfen könnte.

Leider brachte all das keine Ergebnisse. Die Fahrräderdiebstähle wurden nicht weniger. Obwohl die Anzeigenden immer wieder beteuerten, dass die Räder im Keller eingeschlossen oder angeschlossen gewesen wären. Aber, es tauchten auch keine gestohlenen Fahrräder wieder auf.

Langsam wurde man scheinbar bei der Polizei hellhörig. Müßten die potentiellen Diebe nicht irgendwann alle ein Rad haben? Oder müßten die geklauten Räder nicht irgendwo wieder auftauchen? Warum helfen Pass und Kodierung nicht?

Also hat man sich mit den Anzeigen beschäftigt. Wie die Polizei nun der örtlichen Presse mitteilte, wurden Fahrräder querbeet, von ganz billig bis ganz teuer geklaut. Aber: Seltsamerweise kaum Räder mit Pass oder Kodierung. Und: immer wieder hatten die ehemaligen Besitzer Schwierigkeiten, den Drahtesel überhaupt zu beschreiben.

Ohne das Wort Versicherungsbetrug auszusprechen, formulierte die Polizei, dass man künftig bei Eingang der Anzeige sich intensiver mit dem Diebstahl als solches beschäftigen wolle. Konkreter beschreiben lassen, Kaufbelege zeigen lassen, Nachbarn befragen. Falls sich das dann schnell rumspricht, könnte es durchaus geschehen, dass die Anzahl der Diebstähle sich plötzlich rückläufig entwickeln wird.

Ich bin nicht gefahren…

am 02. Dezember 2009 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

sagte der Autofahrer nach dem Unfall. Immerhin hatte er mehr als 2,7 Promille auf dem Kessel. In diesem Stadium versuchen sicher viele Fahrer sich zu entlasten mit solchen Behauptungen.

Der Fahrer war nachts unterwegs gewesen. Dabei hat er einen Radfahrer übersehen und diesen von der Straße gefegt (der Radfahrer hat es Gott sei Dank überlebt).

Der Radfahrer hat natürlich nicht erkennen können, wer ihn von hinten umnietete. Weitere Zeugen gab es nicht. Wenigstens beging der Fahrer nicht noch Fahrerflucht.

Als dann der ganze Troß (Feuewehr, Sankra) eintraf, hatte sich der Fahrer bereits gewappnet und behauptete, er wäre nicht gefahren. Der Fahrer hätte sich entfernt.

Bis die Polizei kam. Die hatte ein schlaues Kerlchen bei. Der bemerkte, dass sich der angebliche Nichtfahrer eingepinkelt hatte. Darauf prüfte er den Fahrersitz und stellte fest, dass auch dieser nass war, so wie die Hose des angeblichen Nichtfahrers.

Tja, Pech gehabt. Und gut für den Radfahrer, da er ja nun weiß, gegen wen er seine Ansprüche geltend zu machen hat.

Unüblichkeit bei Familienangehörigen

am 27. November 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Die Ehefrau arbeitet im Unternehmen des Gatten mit, im 2. Arbeitsverhältnis, für 8 Stunden die Woche. Gibt es sicher reihenweise in Deutschland. Dafür bekommt sie eine Vergütung von 250 EUR.

Später bekommt sie einen Betriebs-PKW. Der Sachbezug wird mit 250 EUR angesetzt, also bekommt sie jetzt kein Geld mehr ausgezahlt. Auch durchaus machbar.

Nun kommt das Finanzamt prüfen. Und die Prüferin stellt fest, das sei unangemessen. Verträge unter Eheleuten müßten einem “Drittvergleich” standhalten. Wobei die Prüferin nicht meint, das Arbeitsverhältnis sei unangemessen. Sondern der Sachbezug durch den PKW wäre unangemessen.

Gibt es eine Regelung für die Angemessenheit des Sachbezuges? Nein. Woher kommt der Sachbezug? Der Fiskus will Gewinnminderungen verhindern und hat daher den Sachbezug erfunden: für PKW-Nutzungen, Wohnungsüberlassung, am Wareneinsatz z.B. bei Gaststätten usw. Soweit in Ordnung. Wenn also ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen PKW zur Nutzung überläßt, muss es versteuert werden.

Aber nun plötzlich zählt das nicht mehr? Sehr seltsam.

Vielleicht liegt es ja daran, dass die Prüferin von ihrem Finanzamt keinen PKW gestellt bekommt, jedenfalls keinen BMW.

Wir werden sehen, was die Rechtsbehelfsstelle dazu sagt.

Tischlerei als Liebhaberei?

am 24. November 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Vor fünf Jahre gründete der Ehemann der gut verdienenden Ehefrau eine Tischlerei. Just zur selben Zeit erwarb die Ehefrau ein Einfamilienhaus. Somit bekam die Tischlerei schon mal einige Aufträge zur Sanierung des Einfamilienhauses.

Es passte auch ganz gut mit den jährlichen Verlusten aus der Tischlerei. Sie brachten eine erkleckliche Steuererstattung.

Nun hat das Finanzamt eine Prüfung angesetzt. Im Ergebnis kommt das Finanzamt zum Schluss, dass es sich um Liebhaberei handeln könnte. Es beabsichtigt, alle Verluste abzuerkennen.

Tja, eine schwierige Situation. Die Rechtsprechung besagt, dass man sich nach spätestens 5 Jahren Gedanken machen muss über Umstrukturierungen, Umgestaltungen usw. Früher eigentlich nicht. Die Tischlerei ist auch kein Gewerbe, dass üblicherweise in den Bereich Liebhaberei fällt, wie z.B. Hundezucht.

Was, wenn man nun beschließt, es rentiert sich nicht und man wolle den Betrieb schließen? Das dürfte Wasser auf die Mühlen des Finanzamtes sein. Also weiterwursteln? Nun hat der Tischler ein Konzept geschrieben, wie er mehr Umsatz machen wird und damit in die Gewinnzone gelangt. Wir werden eine Prognoseberechnung beifügen. Aber ob das reichen wird?

Es empfiehlt sich immer, den Betrieb rechtzeitig zu schließen. Seit drei Jahren haben wir die Tischlerei auf das Problem hingewiesen, leider erfolgten keine Reaktionen. Oder man organisiert sich in einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Dort kann man ewig Verluste einfahren. Nur, sie werden da natürlich nicht mit der persönlichen Steuer verrechnet.

Gutachterkauderwelsch

am 17. November 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

Verkehrsunfall. Linksabbieger beachtet entgegenkommenden Verkehr nicht, Folge: Unfall.

1. Versuch: Die Ampelkreuzung hat eine separate Linksabbiegerschaltung. Die zeigte Grün. Somit ist der entgegenkommende Geradeausfahrer bei Rot gefahren.  Da wird zunächst drüber geschwafelt, bis es dem Geradeausfahrer reicht. Er legt Bilder der Ampelanlage vor, die belegen, dass es keine separate Linksabbiegerschaltung gibt. Beide hatten also Grün, der Linksabbieger hätte Vorfahrt gewähren müssen.

2. Versuch: Der Geradeausfahrer müsse viel zu schnell gewesen sein, daher mindestens Mitschuld wegen überhöhter Geschwindigkeit.  Also ein Gutachten muß her.

Der Gutachter stellt fest, dass die Fahrzeuge sich berührten. Der Geradeausfahrer hat versucht, auszuweichen. Um die Endstellung zu erreichen, soll er mehrfache Lenkbewegungen unternommen haben. Insgesamt kann das Fahrverhalten des Geradeausfahrers nur “teilweise objektiviert werden.” Wie der PKW bis zum Endstand verzögert, also gebremst wurde, “kann auf objektiver Grundlage nicht festgestellt. werden.” Wenn aber eine Vollbremsung ab einer bestimmten Stelle erfolgte, dann hätte die Geschwindigkeit 67 km/h betragen. Da nur 50 km/h erlaubt waren, hätte bei der erlaubten Geschwindigkeit der Geradeausfahrer 4 m vor dem Kollisionspunkt zum Stehen kommen können. Allerdings billigt der Gutachter hier dem Geradeausfahrer nicht einmal eine Schrecksekunde zu.

Alles klar? Nun, der Gutachter schreibt schließlich, dass der Wert von 67 km/h “aus einer nicht unbeträchtlichen Zugunstenbetrachtung für den Linksabbieger resultiert.” Wie jetzt, ist es ein bestelltes Gutachten des Linksabbiegers? Nö, der Gutachter wurde vom Gericht bestellt. Aber trotzdem traut er sich, am Schluss seines Gutachtens festzuhalten, dass es “unparteiisch und nach besten Wissen und Gewissen erstellt wurde.”

Urteilsfindung in Kantine?

am 13. November 2009 unter Wettbewerbsrecht abgelegt

Im aktuellen Fall des “Wiener Schnitzels vom Schwein” glaubte ja wieder jemand, dass trotz des Zusatzes “Schwein” durch den Anbieter vorgetäuscht werden würde, dass es sich um Kalbfleisch handeln könnte. Die Richter haben das verneint.

Dabei käme es ihrer Ansicht nach ja immer auf die Sicht des “durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers” an. Nur: Wo finden die Richter den? Gibt es da an den Gerichten ein Verzeichnis, wer das im jeweiligen Gerichtsbezirk ist? Wird er gewählt? Oder geben die Richter Umfragen in Auftrag?

Nun, in einem Verfahren, als es um angebliche Irreführung bei der Gestaltung von  Briefpapier ging, teilte uns der Richter freundlicherweise mit, wie er das ermittelte: “Ich habe mal in der Kantine den Kollegen das Briefpapier gezeigt und sie nach ihrer Ansicht gefragt.”

Ja nee, is klar. Sind also die Richter selber die durchschnittlichen Durchschnittsverbraucher? Na ja, dann haben sie im Fall des Wiener Schnitzels wahrscheinlich in der Kantine ein Testessen veranstaltet.

Das Imperium, äh die Ehefrau schlägt zurück

am 10. November 2009 unter Familienrecht abgelegt

wie wir gerade berichtet hatten, versucht ein Ehemann im Rahmen der Scheidung mit strafrechtlichen Mitteln seine Frau zu verfolgen. Nun folgte der Gegenschlag.

Die Ehefrau rief die Rettungsleitstelle wegen eines dringenden Notfalls an. Sie hätte Angst, dass sich ihr Mann etwas antut, möglicherweise bestehe akute Suizidgefahr.

Der Notarzt raste prompt los und suchte die Wohnung des Ehemanns auf. Der muss – eigenen Worten zu Folge – mal “mehr Bier als an anderen Tagen” getrunken haben. Der Arzt jedenfalls fackelte nicht lange, sackte den Ehemann ein und lieferte ihn in der Klappse Krankenhaus ab. Am nächsten Tag durfte er nach einem Gespräch  mit einem Arzt die Klinik wieder verlassen.

Der Ehemann arbeitet auch noch in einem bestimmten Sektor des öffentlichen Dienstes. Nun wurden wohl auch noch die Vorgesetzten informiert. Es folgte eine Versetzung an eine Stelle mit weniger Gefährdungspotential. Aber auch die Kollegen scheinen Wind von der Angelegenheit bekommen zu haben und machen sich über ihn lustig, Mobbing pur. Zusätzlich hat die Ehefrau selber auch noch bei den Vorgesetzten angerufen und mitgeteilt, dass sie befürchte, ihr Mann könne sie umbringen.

So etwas gibt es eben nicht nur im Film, wie z.B. “Rosenkrieg”, sondern auch im tatsächlichen Leben.

Ehemann fühlt sich betrogen – Strafanzeige

am 04. November 2009 unter Familienrecht abgelegt

Im Rahmen einer Scheidung möchte nun der Ehemann seine Ehefrau anzeigen Wegen Betruges.

Kennen lernte er sie auf Grund einer Kontaktanzeige. Sie schrieb darin:

- guter Verdienst und finanziell unabhängig

- einmal verheiratet und geschieden

Während der Ehe will er dann festgestellt haben, dass ihre finanziellen Verhältnisse eine Katastrophe waren. Er musste für mehrere Kreditverbindlichkeiten, wohl insgesamt für 15.000 EUR aufkommen.

Aber, was noch viel schlimmer ist: Sie war nicht nur einmal, sondern schon dreimal verheiratet und geschieden. Das ist ja wohl ein hohes Maß an krimineller Energie.

Nun, vielleicht sollte man prüfen, ob man die Ehe nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten kann.

Sächsischer Finanzbürgermeister spekuliert mit Steuergeldern

am 02. November 2009 unter Beamtenrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Ganz offiziell. In einem Zeitungsinterview erklärt dieser Finanzbürgermeister, dass er das schon seit einigen Jahren mache. Er lege auch die Verträge immer dem Regierungspräsidium vor.  Natürlich sei ein Risiko dabei. Man müsse die Geschäfte regelmäßig überwachen und ständig mit den Banken in Kontakt bleiben. Er habe jedenfalls die vergangenen Jahre immer Erfolg gehabt.

Nun, wenn ihm das Spekulieren solch eine Freude bereitet, dann  a) kann er das mit seinem eigenen Geld machen und b) könnte er auch den Arbeitsplatz wechseln, z.B. in eine Bank.

Gewerbetreibende, Bürger usw. zahlen Steuern, damit dieser Jongleur damit spekuliert. Eben mit fremden Geld, nicht mit seinem eigenen Geld. Und letztlich mußten alle irgendwo mehr Steuern zahlen, denn das Geld zum Spekulieren hat er dem Haushalt ja entzogen. Diese Steuergelder konnten eben nicht eingesetzt werden für Bildung, Kindergärten oder was auch immer. Oder für die Senkung der Hebeseätze für die Grund- oder Gewerbesteuer. Das ist also der Zweck, weshalb die Kommunen Steuern erheben?

Diese Summen wurden dem Haushalt entzogen. Zum Spekulieren. Mit was er spekuliert? Mit Swaps. Hochkompliziert. Damit haben andere Gemeinden schon bis zu 53 Mio. EUR in den Sand gesetzt.

Nun, es wäre ja nichts dagegen einzuwenden, dass er spekuliert. Wenn er sich bereit erklären würde, persönlich zu haften. Da wird er sich aber vor hüten. Oder nicht mehr spekulieren.

Vorauseilender Gehorsam?

am 30. Oktober 2009 unter Allgemein abgelegt

Steuerberater beschäftigen sich gern mit der Zukunft ihres Berufsstandes. Seit ich 1995 Steuerberater wurde, erhalte ich regelmäßig Post zu Fragen der Zukunft des Berufsstandes. Wie oft wurde schon prophezeit, dass der Untergang unmittelbar bevor steht. Aber wie immer in solchen Fällen: Totgesagte leben länger.

Nun erschien wieder eine Einladung des Steuerberaterverbandes Sachsen zum nächsten Verbandstag. Das Thema? Die Zukunft des Berufsstandes. Ah ja, hatten wir ja lange nicht mehr. Beigefügt war ein Artikel, der sich damit beschäftigt, dass die Finanzämter angeblich oder tatsächlich Daten zu den einzelnen Beratern speichern und so die Berater kennzeichnen wollen, die als Risiko des Steueraufkommens einzustufen sind.

Die Strategie des Autors zum Gegensteuern soll darin bestehen, jeden Pups in einer Erklärung detailiiert zu erläutern, im voraus die möglichen Streitpunkte zu erkennen und hier schon dem Finanzbeamten mitteilen, welche Rechtsgrundlagen angewendet wurden. Der Vorteil? Der Finanzbeamte kann seinem Statistikdruck in Form des ungeliebten Leistungsvergleichs abhelfen. Ja nee, is klar. Der Steuerberater als Erfüllungsgehilfe des Finanzbeamten? Damit dieser mehr Fälle in gleicher Zeit abarbeiten kann und damit weniger Stress bekommt?

Das Ganze wird auch noch als “Orientierung am Berufsethos” bezeichnet.

Nun, es muss wohl noch ein anderes Berufsethos geben. Das da lautet: Der Steuerberater sorgt dafür, dass der Steuerpflichtige vor dem Finanzamt vertreten wird und nur die Steuern zahlt, die er bei Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten auch nur zu zahlen hat. Dazu gehört auch, dass die Erklärungen auch nur in der gesetzlich geforderten Form abzugeben sind. Und wenn etwas gesetzlich nicht gefordert wird, dann steht das einem Finanzbeamten auch nicht zu. Beispiel Anlage EÜR für Gewerbetreibende. Hier hat ein Finanzgericht festgestellt, dass dieser Anlage die gesetzliche Grundlage fehlt und die Gewerbetreibenden wegen der vielen darin zu tätigenden Angaben unangemessen benachteiligt werden. Gleiches gilt, wenn ein Steuerberater im Steuerverfahren im vorauseilenden Gehorsam schon alles offenlegt, obwohl dazu keine Verpflichtung besteht.

Beispiel: Arbeitszimmer. Seit Jahren nicht mehr abzugsfähig gewesen. Wer detailiiert die Angaben dazu offen legte, bekam vom Finanzamt die Ausgaben gestrichen. Rechtsbehelf abgeschmettert, vor ein Finanzgericht wird wegen der Kosten nicht geklagt. Nun dreht sich plötzlich die Rechtsprechung und es rückt wieder die Abzugsfähigkeit des Arbeitszimmers in die Nähe. Wer z.B. als Selbständiger sein Arbeitszimmer als Betriebsaussgabe angesetzt hatte, ohne die Finanzverwaltung ausdrücklich darauf hinzuweisen, hat nun nachträglich die Bestätigung, dass die Kosten abzugsfähig sind. Gleiches scheint sich auch bei den Kosten für Berufsausbildung heraus zu kristallisieren.

Also, weniger vorauseilender Gehorsam und dafür kraftvolles Vertreten der Interessen der Mandanten, dann brauchen sich die Steuerberater auch keine Sorgen um ihren Berufsstand zu machen.

Ab und an erfährt man auch eine Bestätigung des richtigen Handelns. Wenn Steuerpflichtige mit einem komlpizierten Fall erscheinen. Vom Finanzamt geschickt. “Sie brauchen Hilfe. gehen Sie zu einem Steuerberater. Am besten zu X… oder Y….” Hier werden unter der Hand nicht die Berater genannt, die vorauseilend gehorchen. Sondern die Streitbaren.

Unrechtsbewußtsein?

am 27. Oktober 2009 unter Berufsrecht, Strafrecht abgelegt

Wir hatten hier schon darüber berichtet, dass eine Anwältin zunächst die Gesellschaft mit beiden Gesellschaftern wegen der Auseinandersetzung vertrat und daran anschließend den einen Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter.

In den Kommentaren kam der Hinweis, der Anwältin die Chance zu geben, selbst die Konsequenzen aus dem Fehler zu ziehen. Ein anderer Kommentator meinte aus eigener Erfahrung, dass das nicht helfen wird.

Nun liegt die Antwort der Kollegin vor:

“Ich war beauftragt, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Gesellschaftern herbeizuführen. Deshalb fanden Gespräche mit beiden Gesellschaftern und weiteren Beteiligten statt. Als erste Diskrepanzen auftraten, bat ich Ihren Mandanten schriftlich, zum Gespräch mit einem anwaltlichen Vertreter zu erscheinen. Er etnschied sich jedoch dagegen.

Eine Interessenkollision kann ich daraus nicht ableiten. Im übrigen lag Ihnen das Protokoll der Gesellschafterversammlung (das die Anwältin ebenfalls mit unterzeichnete, Anm. des Autors) bereits von Anfang an vor.”

Zur Erinnerung: Wir hatten uns direkt an ihren Mandanten gewandt, weil wir von ihrer Vertretungsbefugnis nichts wußten. Es ging um die Auseinandersetzung zwischen den beiden GbR-Gesellschaftern. Es antwortete die Anwältin mit folgender Einleitung: “In o.g. Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass ich das Unternehmen X… & Y… GbR im Rahmen der Beendigung der Tätigkeit und in Fortführung das Unternehmen des Herrn X… vertrete.”

Aus ihrer Sicht wird also eine Interessenkollision damit beendet oder findet nicht statt, wenn man den einen der Beteiligten auffordert, sich einen eigenen Anwalt zu suchen. 

Leider hatte der zweite Kommentator recht. Es fehlt an jeglichem Unrechtsbewußtsein. Es wird nicht einmal das Mandat beendet.

GmbHG Modernisierung?

am 22. Oktober 2009 unter Gesellschaftsrecht abgelegt

Nun ist ja das GmbH-Gesetz modernisiert worden. Unter anderem wurde § 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG gestrichen. Wenn also GmbHs Genehmigungen für ihre Tätigkeiten benötigen, dürfen sie jetzt sofort eingetragen werden und können sich anschließend um die Genehmigungen kümmern.

Hat einmal geklappt beim Handelsregister am AG Dresden. Bei der zweiten GmbH kam das Schreiben: Es bestehen Eintragungshindernisse. legen Sie bis zum 30.11.2009 die Genehmigung vor, sonst wird nicht eingetragen.

Schizophrenie? Oder zwei verschiedene Richter? Der eine kennt die neuen Vorschriften, der andere macht Dienst nach alter Vorschrift? Da man ja die Eintragung benötigt, also erst mal Genehmigung besorgen. Aber dann kann man sich ja mal bei den Vorgesetzten erkundigen, weshalb Gesetzesänderungen nicht beachtet werden.

Wozu werden eigentlich Vollmachten verschickt?

am 20. Oktober 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Ordnungswidrigkeit: Mandantin beauftragt Anwalt. Der legitimiert sich mit Übersendung einer Vollmacht, in der auch ausdrücklich die Empfangsvollmacht enthalten ist.

Polizei übersendet auch die Akte zur Einsichtnahme. Also ist die Vollmacht registriert. Die Verwaltungsbehörde scheint sich aber nicht dafür zu interessieren. Sie stellt den Bußgeldbescheid an die Mandantin direkt zu. Die war auf Dienstreise und kehrte erst 14 Tage später zurück.

Dadurch hat die Behörde (mit Absicht?) das Verfahren unnötig aufgeblasen. Nun muss ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden, über den auch noch entschieden werden muss.

Interessanterweise stellen die Finanzämter trotz vorliegender Empfangsvollmachten regelmäßig an die Mandanten direkt zu. Einschüchterung?

Schecks und Kontoführungskosten

am 16. Oktober 2009 unter Allgemein, Zivilrecht abgelegt

Die Banken sind ja durch die Krise mächtig gebeutelt. Deshalb müssen sie die Kontogebühren irgendwie hintenrum mächtig erhöht haben.

Es liest sich zunächst human, wenn die monatliche Gebühr 4,50 EUR beträgt. Im Kleingedruckten findet sich dann: 0,40 EUR für jeden Umsatz. Gemeint ist für jede Bewegung auf dem Konto, ob Papier, Online, Einzahlung, Abhebung, wie auch immer. In einem Fall hat jemand 1 EUR Überzahlung zurück überwiesen. Übrig blieben also 60 Cent.

Auf Anfrage bei der Bank: Naja, dann müssen Sie am besten solche Kleinigkeiten in Bar kassieren. Ok, wozu braucht man dann noch Banken?

Für Papierbelege werden bis zu 1,5o EUR verlangt. Also: Da Schecks keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind und sich alles andere ohne Papier bewältigen läßt, hilft nur eins: Es werden keine Schecks mehr angenommen. Die gehen an den Absender zurück mit der Aufforderung, auf das Konto zu überweisen.

Übrigens, es gibt noch einige wenige Banken, die sogar kostenlose Geschäftskonten führen. Also nichts wie hin. Dann merken die anderen Banken, dass sie ihren Nepp nicht mehr los werden.

Abgeschnitten

am 14. Oktober 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Mandant wollte günstig ins Internet und telefonieren. Er saß einer Firme P… auf. Nach dem Wechsel stellte er fest, dass er weiterhin die Grundgebühr an die T… zahlen muss. Nun ist alles noch teurer, als vorher.

Deswegen kam er aber nicht zu uns. Seit nun 14 Tagen kommt er nicht mehr ins Internet. Bei einem Anruf bei P… kam, sie hätten neue Zugangsdaten eingerichtet, sie würden mit der Post verschickt werden. Angekommen ist nichts.

Nun, den Vertrag außerordentlich kündigen, war schnell erledigt. Aber immer noch keine Reaktion.

Das Übel besteht darin, dass die T… den Mandanten erst wieder direkt versorgt, wenn er von P… gegenüber der T… aus dem Vertrag entlassen wurde.

Aber immerhin, Mandant kann noch telefonieren und faxen, so dass er uns erreicht. Mal sehen, ob wir was erreichen.

Interessenkollision und Parteiverrat?

am 12. Oktober 2009 unter Berufsrecht, Strafrecht abgelegt

Klingt sehr hart. Was, wenn es aber tatsächlich vorliegt?

Im Rahmen einer Beendigung und Auseinandersetzung einer GbR wird für den einen Gesellschafter der Andere angeschrieben. Es antwortet eine Anwältin. Soweit so gut. Es liegt ein Protokoll der Gesellschafterversammlung vor, deren Inhalt strittig ist. Dieses Protokoll hat auch die Anwältin mit unterschrieben.

Da man sich nicht einig wird, geht es vor Gericht. Die Anwältin im Gerichtssaal zu unserem Gesellschafter: “Ich erinnere Sie an Ihre prozessuale Wahrheitspflicht. Sie wissen genau, was wir gemeinsam besprochen haben…” Das verwunderte schon. Nun, es kam ein Vergleich zu stande.

Beim Ablegen der Unterlagen kam das erste Schreiben der Anwältin noch einmal zwischen die Finger. Einführungssätze werden gewöhnlich überlesen. Diesmal sprang er einen förmlich an: “Ich teile mit, dass ich die GbR im Rahmen der Beendigung der wirtschaftlichen Tätigkeit und in Fortführung das Unternehmen des Gesellschafters X. vertrete.” Ups, sie hat also tatsächlich zunächst die GbR wegen Beendigung beraten mit dem Ergebnis des Gesellschafterprotokolls. Und anschließend vertrat sie den einen Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter in der gleichen Sache, nämlich Beendigung der GbR.

In § 43 a BRAO heißt es lapidar: “Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.” § 356 StGB wird da schon genauer: “Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”

Dies dürfte wohl eindeutig der Fall sein: Zunächst berät sie die GbR – und damit beide Gesellschafter – zur Beendigung der GbR. Anschließend vertritt sie den einen Gesellschafter im Streit gegen den anderen Gesellschafter und bringt schriftlich und in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich die Erinnerung an den Inhalt der Gespräche an.

Man mag sich über das Berufsrecht streiten. Ob es eine Beleidigung ist, wenn  man mal statt “mit freundlichen kollegialen Grüßen” nur freundlich grüßt. Aber ein solcher Verstoß ist wohl nicht auf die leichte Schulter mehr zu nehmen. Zumal es auch strafrechtlich sanktioniert ist.

Treffen sich zwei Betrunkene

am 09. Oktober 2009 unter Strafrecht abgelegt

Wieder kein Witz. Sie treffen sich vor der Kneipe. Ein Mann, eine Frau. Es gibt ein Gerangel, die Frau fällt wohl auf ihren Hintern. Das war im Juni. Frau erstattet Strafanzeige, Mann beantragt Akteneinsicht, liegt irgendwo rum, wird nicht bearbeitet.

Nun, nach 4 Monaten melden sich Rechtsanwälte mit einer richtigen Räuberpistole. Sie vertreten die Frau. Mann hätte die Frau verfolgt. Mit der Absicht, sie zu vergewaltigen. Er hätte sie mehrfach georfeigt.

Daher sei er nun verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben, dass er die Frau nie wieder belästigt, nicht anruft, und keine SMS mehr schickt. Nach über vier Monaten? SMS hat er noch nie geschickt, war eine Zufallsbekanntschaft, aber es klingt wahrscheinlich besser. Und soll sicher rechtfertigen, dass Mann auch noch die Kosten der Rechtsanwälte tragen soll.

Räuberpistole.

Religionsfreiheit?

am 08. Oktober 2009 unter Steuerrecht, Verfassungsrecht abgelegt

Wie nun zu lesen war, regelt der hessische Landtag den Kirchenaustritt neu. Warum macht er das?

Nach Art 4 GG wird eine Religionsfreiheit in Deutschland gewährleistet. Daraus leitet sich eine Pflicht des Staates zur Neutralität ab. Es kann auch niemand gezwungen werden, einer Religion anzugehören.

Wenn der Staat also zur Neutralität gezwungen ist, wie kommt er dann dazu, den Austritt zu regeln?

Naja, ganz so neutral ist eben der Staat doch nicht. Denn er erhebt für die Kirchen die Kirchensteuer und bekommt dafür auch einen entsprechenden Anteil am Kirchensteueraufkommen. Demzufolge hat er auch ein Interesse daran, dass eben nicht jeder aus der Kirche austreten kann, wie er lustig ist.

Soviel zum Begriff Neutralität.

Versuch einer kalten Enteignung

am 06. Oktober 2009 unter Gesellschaftsrecht abgelegt

GbR, es wird beschlossen, die wirschaftliche Tätigkeit einzustellen. Es soll eine Auseinandersetzungsbilanz erstellt werden und die Gesellschafter verpflichten sich, bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die für Beendigung der GbR erforderlich sind.

Drei Tage später tauscht der eine Gesellschafter die Schlösser aus, nimmt alles in Besitz und schreibt dem anderen Gesellschafter, dass er den Betrieb übernimmt und fortführt. Sofern die Auseinandersetzungsbilanz noch was übrig läßt, würde man sehen, was man damit macht.

Na, so geht das ja wohl nicht. Also zunächst aufgefordert, eine Haftungsfreistellung für den ausgebooteten Gesellschafter zu unterschreiben und ein vernünftiges Abfindungsangebot zu unterbreiten.

Von der Anwältin des übernehmenden Gesellschafters folgt die Erwiderung, dass er nur eine Haftungsfreistellung bekommt, wenn er seinen Anteil unentgeltlich überträgt. Witzig.

Also vor Gericht gezogen. Im Ergebnis kommt raus, der Ausscheidende bekommt sofort einen Teilbetrag als Abfindung. Das Gericht hat klar erkennen lassen, dass es so eben nicht geht. In dem Vergleich hat dann das Gericht noch folgendes hineindiktiert: “Der Antragsgegner übernimmt die Aktiva und Passiva der GbR.” Da brauchen wir auch keine Haftungsfreistellung mehr. Da hat die Kollegin irgenwie mit den Begriffen wohl nicht durchgesehen. Aber wer die Passiva übernimmt, hat halt die Verbindlichkeiten und Schulden an der Backe.