Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Dritter Wochenrückblick

am 30. Juli 2010 unter Allgemein abgelegt

Dass Kachelmann nun wieder auf freien Fuß ist, soll nicht Thema des Wochenrückblicks sein. Das Thema ist im Internet mittlerweile “ausgelutscht”, neue Fakten kamen nicht hoch.

Vielmehr steht der Blog als solches im Mittelpunkt der Betrachtung. Es wurde hier für juristische Blogs die These aufgestellt, dass sie in Deutschland keine Chance haben. Mal abgesehen, von der hochschwellenden Diskussion über die These: Keine Chance auf was? Die Frage wird leider nicht beantwortet. Denn da muss sich doch jeder Blogger selber fragen, was er mit seinem Blog erreichen will.

Eine schöne Antwort liefert eine Kollegin mit den Worten: “Ich persönlich blogge, weil ich gerne in dem von mir verwendeten Stil schreibe und mich das Schreiben zwischendurch entspannt. Aus die Maus.” Und sie hat demzufolge ihre Chance. Ihr Blogschreiben kann demzufolge nicht chancenlos sein.

An anderer Stelle wird die keimende Diskussion gleich genutzt, um die fehlende Diskurskultur unter dem Netzvolk anzuprangern. Da nähern wir uns einer möglichen Chance, die ein Blog haben könnte: Nämlich Leser zu erreichen. Und wenn ein Blog vieldiskutiert wird, egal ob mit Nettikette oder nicht, dürfte auch er seine Chance haben.

An dieser Stelle hier wird vermutet, es läge daran, dass zu wenig wissenschaftlich gebloggt wird. Aber mal ehrlich, die breite Leserschaft will sich eher unterhalten und vergnügliche Dinge lesen.

Und dieser Verfasser stellt die richtige Frage: “Man muss eben immer sehen, wass der/das jeweilige Blog will.” Denn nur daran können Chancen beurteilt werden.

Die Behauptung, es überwiege die Marketingveranstaltung beim Bloggen, kann der Thesensteller schon mal knicken. Wer seit Jahren mit Internet/Blog arbeitet, weiß, dass er Leser, aber kaum Mandanten gewinnt. Wer deshalb bloggt, hat vielleicht weniger Chancen.

Warum das Engagement von Großkanzleien Chancen der Blogs (auf was?) erhöhen soll, ist unklar. Und die These, die Blogs würden nur ein kleines Themenspektrum abdecken ist wohl unzutreffend, es wird über alle Rechtszweige gebloggt.

Und schließlich: Juristische Blogs steuern kaum etwas zum gesellschaftlichen Diskurs bei: Vielleicht wollen sie es ja gar nicht?

Hier in unserem Blog wird wegen dem Spass an der Freude geschrieben. Um Merkwürdigkeiten mitzuteilen, auch mal Unzulänglichkeiten im System. Aber: Wir wollen keine Weltverbesserer sein, weder wissenschaftlich die Latte höher legen, noch das Rechtssystem verbessern. jedenfalls nicht mit dem Blog. Und wenn es unseren Lesern gefällt, freuen wir uns. Bei Kritiken gehen wir auch in uns und versuchen sie nachzuvollziehen. Aber das reicht uns schon. Und damit sehen wir auch für unseren Blog eine Chance.

Neue Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft?

am 29. Juli 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Ein Verkehrsunfall führte dazu, dass gegen den einen Fahrer ein Strafverfahren eingeleitet wurde, wie es halt so allgemein üblich ist.

Es erging ein Strafbefehl. Dagegen legte der Fahrer Einspruch ein.

In der mündlichen Verhandlung wurde dann der ganze Sachverhalt verhandelt, besprochen, erörtert usw.

Schließlich taucht im Protokoll der Verhandlung plötzlich eine Frage des Staatsanwaltes auf: “Haben Sie überhaupt einen Führerschein?”

Der Angeklagte antwortet mit ja. Der Staatsanwalt will den Führerschein sehen. Der Angeklagte zeigt dem Staatsanwalt seinen Führerschein.

Das Verfahren wird nach § 153 a StPO eingestellt.

Spart sich die Staatsanwaltschaft nun den Aufwand, mit behördlicher Anfrage den Status des Führerscheins eines Angeklagten zu prüfen? Und was wäre gewesen, wenn der Angeklagte geantwortet hätte: “Den haben Sie doch schon, haben Sie ihn etwa verbummelt?”

Die Gedanken der Schuldner

am 27. Juli 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Aufgrund eines Leserbeitrages ist es mal fällig, sich mit dem schon typischen Verhalten und Denken von Schuldnern auseinander zu setzen.

Wenn alle nur das bestellen, was sie bezahlen können, würde es keine Schuldner geben. Irgendwann wird aber angefangen zu bestellen im Vertrauen oder der Hoffnung, es wird schon Geld rein kommen. Oder es wird mehr bestellt, als Geld reinkommt.

Am Anfang plagt den Schuldner noch das Gewissen. Dann wird versucht, auf Mahnungen zu zahlen. Aber irgendwann stumpft er weiter ab. Dann wird nicht mehr auf Mahnungen gezahlt.

Die nächste Phase ist, dass auf Mahnbescheide gezahlt wird. Nach dieser Phase wird dann gegen neue Mahnbescheide Widerspruch erhoben, weil dass dann die Vollstreckung verzögert. Da ist der Schuldner schon soweit, dass er nur noch an den Gerichtsvollzieher zahlt.

Schließlich folgt irgendwann die Insolvenz, oder auch nicht.

Und auf diesem Weg wandelt sich dann auch das Denken des Schuldners. Plötzlich plagt ihn nicht mehr das schlechte Gewissen, er fühlt sich nicht mehr schuldig.

Und dann kommen solche Sprüche, wie hier im Blog als Kommentar gepostet:

Also (Zitat: “Noch einmal wird ihm aber auch keine Planinsolvenz mehr gelingen.”) ist der Herr Rechtsanwalt stolz darauf, einen Verein auszuradieren bzw. dazu beitragen zu können? Na herzlichen Glückwunsch. Da wohl keine Verjährung der Forderung gegeben ist, ist eine Titulierung nicht notwendig. Aber wenn man das Verfahren nutzen will, um Druck auszuüben, dann ist das schlicht der legale Versuch, den Schuldner zu erpressen. Legal aber durchaus fragwürdig eine solche Einstellung.

Dabei wird vergessen, dass der Gläubiger eine ordentliche Leistung hinlegte und dafür auch das Recht auf die Gegenleistung hat. Wenn der Schuldner Leistungen bestellt, muss er auch damit rechnen, dass der Gläubiger sein Geld fordern wird. Es ist nicht der Gläubiger, der sich im Unrecht befindet, es ist der Schuldner, der sich um Verzug befindet.

Und dreist wird erwartet, dass der Gläubiger monatelang (von Juni bis Oktober) wartet, ob er vielleicht mal sein Geld bekommt. Dabei verkennt der Schuldner, dass der Gläubiger eben keine Bank oder Wohlfahrtorganisation ist. Und wieso kann der Schuldner nicht vorher ansagen, dass er erst – vielleicht – im Oktober zahlen kann? Dann hätte der Gläubiger auch die Wahl gehabt, den Auftrag abzulehnen.

Und dass der Gläubiger schließlich mit dem Geld auch seine Miete, seine Personalkosten und seine eigenen Unterhaltskosten bestreiten muss, das sollte auch mal erwähnt werden.

Statt polemisch den Versuch zu unternehmen, den Spieß umdrehen zu wollen, sollte sich der Schuldner auch gegenüber seinem Gläubiger fair verhalten. Und da gibt es nichts fragwürdiges, wenn der Gläubiger in einem Rechtsstaat seine Rechte durchsetzen will.

PS: Wenn ein Verein schon einmal eine Insolvenz hinlegte und gerettet wurde, hat er dann künftig den Anspruch aller paar Jahre erneut seine Rechnungen nicht bezahlen zu müssen und aus einer Insolvenz gerettet zu werden?

Wenn Vereine schlecht wirtschaften

am 26. Juli 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Auch Vereine haben ihre Rechnungen zu bezahlen. Tun sie das nicht, können sie ebenfalls in Insolvenz gehen.

So geschah es, dass ein Verein in einer Kleinstadt 2004  insolvent war. Es wurde schließlich eine Planinsolvenz durchgeführt. Der Verein zahlte einmalig 10.000 EUR und dafür wurden ihm mehrere Hundert Tausend EUR an Schulden erlassen. Es sollte ein Neubeginn werden.

Anschließend durften die ehemaligen Vorstandsmitglieder erfahren, wofür sie alles persönlich zu haften hatten: Nichtabführung Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung; Nichtzahlung der Lohn- und Umsatzsteuer; Haftung für falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen.

Es sollte anzunehmen sein, dass die alten Mitglieder sich auch mal mit den neuen Vorstandskollegen unterhalten. Scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein.

Nun wird im Verein erneut von finanziellen Problemen gesprochen. In der Zeitung war zu lesen, man müsse sich einen Überblick verschaffen.

Es wollte jemand vom Verein im Juni eine Rechnung bezahlt bekommen. Die Antwort war, er möge sich bis Oktober (!) gedulden. So viel Zeit lässt sich der Gläubiger nicht mehr. Da die außergerichtlichen Mahnungen nichts fruchteten, wird nun der Mahnbescheid beantragt.

Scheinbar hat der Verein seine Chance nicht genutzt. Noch einmal wird ihm aber auch keine Planinsolvenz mehr gelingen.

Bankberatung vom Feinsten

am 21. Juli 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Es wurde jüngst in der Presse festgestellt, dass die Bankberatungen ja nicht so das Gelbe vom Ei sind.

Jüngst begab sich eine junge Frau zur Bank. Sie wollte Kredite für einen Hausbau. Da sie gut verdient, bekam sie sie auch.

Anschließend schlug die Bankberaterin vor, noch finanzielle Vorsorge zu betreiben. So könne sie von ihrem verfügbaren Einkommen 133 EUR in einen Bausparvertrag einzahlen. Laufzeit 15 Jahre Sparen. Tilgung des möglichen Bauspardarlehens wäre auch nur 133 EUR. Zinsen sind zwar niedrig, aber sie bekäme 1 % Guthabenzins und würde auch nur 1 % Kreditzins zahlen.

Das klang für die Frau alles vernünftig. Aber sie war vorsichtig und suchte sich unabhängigen Rat.

Beim Durchsehen der vorbereiteten Unterlagen wurde dann festgestellt:

a) Laufzeit Bausparvertrag 15 Jahre, Zinsbindung des Darlehens aber 10 Jahre. Somit kann eben nach 10 Jahren keine Zwischentilgung erfolgen.

b) 1 % Zins für Guthaben, 3,04 % Zins für Kredit. Guter Schnitt für die Bank.

c) 133 EUR Sparrate, und 133 EUR Tilgung; aber vergessen mitzuteilen, dass noch die Zinsen dazu kommen und somit 250 EUR Belastung entstehen.

So stellt man sich die typische Bankberatung nicht nur vor, so ist sie eben auch in Wirklichkeit. Übrigens, nicht informiert wurde die junge Frau darüber, wie hoch die Abschlussgebühr des Bausparvertrages ausfällt (und die Provision der Bankberaterin).

Selbst befördert zum Leitenden Angestellten

am 20. Juli 2010 unter Arbeitsrecht abgelegt

Eine Firma führt eine Zeiterfassung ein. Kann ja vorkommen. Bei der Software kann eingestellt werden, dass mindestens 30 min Pause abgezogen werden.

Das Arbeitszeitgesetz ist da ja sehr pingelig: Über 6 Stunden Arbeitszeit führen nach § 4 ArbZG zu einer Mindestpause von 30 min. Und wie üblich, Nichteinhalten des Gesetzes und dieser Regelung führt zu einer Ordnungswidrigkeit des Arbeitgebers. Daher stellte der Arbeitgeber die Software entsprechend ein, dass 30 min Pause mindestens abgezogen werden. Die Arbeitnehmer wurden belehrt, dass sie mindestens 30 min Pause zu nehmen haben und der Computer in jedem Fall die 30 min Pause abzieht.

Es kommt wie immer, einer begehrt natürlich die Ausnahme. Er steche keine Pausen. Er lehne Zwangspausen ab. Er beruft sich dabei auf § 18 ArbZG, die Ausnahme für leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz.

Nur eben Pech, er ist kein leitender Angestellter im Sinne der Gesetze. Die Firma hat knapp 20 Angestellte und 2 Geschäftsführer. Die die beiden treffen alle Entscheidungen selber. Er wäre vergleichbar mit einem Chefarzt. Der wird sogar ausdrücklich im Arbeitszeitgesetz genannt.  Aber, der fällt nicht unter § 5 Abs. 3 BetrVG, weshalb er eben im ArbZG zusätzlich aufgezählt wird.

Unser Mitarbeiter macht so etwas wie Qualitätskontrolle und diese Kontrolleure werden leider nicht befreit.

Anerkannter Idiot?

am 19. Juli 2010 unter Arztrecht, Sozialrecht abgelegt

Vielleicht erinnern sich einige Leser noch an einen Staatsanwalt, der da sinngemäß verfügte, dass dem “Arsch” ein Pflichtverteidiger zu bestellen sei. Nun war das ja heftig, es war aber eben aus Versehen in ein Schreiben gerutscht.

Es geht aber auch anders, sozusagen mit Absicht.

In einem Fall wurde vom Arzt eine Stellungnahme zu seinem Patienten erbeten. Entgegen der üblichen Formulierungen, die der medizinische Laie meist nicht versteht, hat sich dieser Mediziner stellenweise sehr klar ausgedrückt:

- gestern Mallheur beim Einkaufen, bei Stufe gestürzt, rechts Handgestaucht, links Rippen schmerzhaft

- Nach Operationen: Patient meint, es ist schiefgelaufen

Das geht ja noch. Dann folgt jedoch die Stelle, an der es richtig volkstümlich wird:

“2 Mal Idiotentest nicht bestanden, kann nicht mehr PKW fahren.”

Diese speziellen Gutachter wehren sich gegen den Begriff Idiotentest. Aber wenn selbst Ärzte es verwenden…

Oder sind Nachahmer von Herrn Postel unterwegs?

Zweiter Wochenrückblick

am 16. Juli 2010 unter Allgemein abgelegt

Diese Woche war geprägt von der Hitze und dem Gericht als Institution.

In einem Strafprozess erlaubte der Vorsitzende Richter, dass alle Robenträger “ohne” verhandeln dürfen, wegen der Hitze. Als die Protokollführerin fragte, ob sie auch “ohne” darf, schien die männliche Welt erst mal zu überlegen, was sie denn mit “ohne” alles meinen könne. Schließlich wurde ihr “ohne Robe” erlaubt. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.

Als in einem anderen Verfahren der Vorsitzende fragte, ob angesichts der Hitze im Saal ohne Robe weiter verhandelt werden wolle, lehnte die Anwältin ab. Der Vorsitzende muss das schon als Quälerei von Richtern aufgefaßt haben. Schließlich war er mit Hemd und Krawatte eingeschnürt, während die übrigen Robenträger luftiger gekleidet waren. Aber die Anwältin wollte nicht wirklich quälen. Es war schlicht die weibliche Eitelkeit. Sie hatte ihr T-Shirt bekleckert, weshalb sie sich schämte, die Robe auszuziehen. Wenigstens hat sie es in ihrem Blog geoutet. Vielleicht hat sie ja den Richter hinterher auch aufgeklärt.

In dieser Verhandlung ging es dagegen nicht heiß her, sondern laut zu. Der Richter soll die Klägerin “angebrüllt” haben, aggressiv und unbeherrscht gewesen sein. Daher stellte sie – allerdings erst über 2 Wochen später, einen Befangenheitsantrag. Der wurde abgelehnt, wegen der zeitlichen Verzögerung. Aber auch, weil die Anwältin der Beklagten den Vorgang nicht bestätigte. Na gut, warum sollte sie dies auch tun, wenn der Richter zu ihrem Gunsten befangen wäre? Und andere Frage: Verfällt eine Befangenheit nach 2 Wochen?

Nach einem Verfahren sinierte die Anwältin über die Daseinsberechtigung der Schöffen. Sie erlebte, wie der Vorsitzende Richter mal locker einen Beschluss faßte, ohne seine Schöffen zu befragen. Erst nach ihrem Einwand zog sich das Gericht kurz zur Beratung zurück. Aber mit dem gleichen Ergebnis. Bleibt natürlich wirklich die Frage: Brauchen wir diese Art von Schöffen?

Dazu wird auch an anderer Stelle über eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes berichtet. Nun sollen müssen die Schöffen die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Aber wenn die Schöffen eh’ nichts zu melden haben, ist es eigentlich egal, ob sie alles verstehen.

Auch die Gerichte selbst können also für Unterhaltung sorgen, nicht nur die verhandelten Fälle.

Wozu doch ein Blog alles taugt…

am 15. Juli 2010 unter Allgemein abgelegt

… zum Beispiel, dass alte Bekannte sich wiederfinden.

So hier geschehen. Heute kam eine Mail von einem Bekannten, den ich schon bestimmt seit 10 Jahren nicht mehr sah. Er stolperte durch Zufall über die Seite.

Und was so alles in einer solchen Zeit geschehen kann. Damals war er fast mittellos. Aber er verkündete, nochmal von vorn anzufangen.

Nun hat er es fast geschafft. Er holte das Abitur nach. Anschließend quälte er sich durch das Medizinstudium. Nun steht er kurz vor dem Staatsexamen.

Große Klasse, tolle Leistung. Alles Gute auch weiterhin.

Und vielleicht hält sich der Kontakt, so dass man nicht erst in 10 Jahren wieder voneinander hört.

Einen Arzt kann man immer gebrauchen. Und der vielleicht auch einen Anwalt und Steuerberater. Soziales Netzwerk eben.

Gut gemessen

am 13. Juli 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Eine Erbengemeinschaft soll aufgelöst werden. An dem vererbten Grundstück grenzt auch einer der Erben mit seinem Land.

Nun wird vereinbart, dass zum Ausgleich von ihm 750 qm seines Grundstücks an den Erben abgegeben werden sollen, der das Grundstück übernimmt. Es soll vermessen werden.

Nun kommt eine Klausel, die sehr seltsam ist: Abweichungen von der vereinbarten Größe sollen nicht ausgeglichen werden.

Es kommt natürlich, was kommen muss: Nach der Messung bekommt der Erbe Post, dass er zum Notar kommen möge zur Messanerkennung. Im Kleingedruckten steht dann, dass es mal nicht 750 qm sind, sondern 1.000 qm, die er nun plötzlich abgeben soll.

Also kurzes Schreiben an die Notarin, wie sie denn so etwas beurkunden könne, ohne einen Ausgleich zu vereinbaren. Antwort: Die Beteiligten hätten das unterschrieben.

Na gut, daher Schreiben an den Begünstigten, er möge mal über einen Ausgleich nachdenken. Denn: Wenn nicht ausgeglichen werden soll nach Vertrag, aber gleichzeitig auch nur 750 qm festgeschrieben wurden als Ausgleichsfläche, bleibt ja nur, dass neu vermessen werden müßte.

Zeter und Mordio: Es wird nicht neu vermessen. Es gibt auch keinen Ausgleich. Wenn nicht unterschrieben wird, die Klage ist bereits vorbereitet.

Nun denn, schauen wir mal, ob man jemanden so einfach um 250 qm Land erleichtern kann.

Zu heiß – unnütz Herumfahren

am 12. Juli 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Es ist eindeutig zu heiß. Da es sich nun auch nachts kaum noch abkühlt, bleiben Wohnung und Büro brütend heiß.

Es scheint aber auch so, dass bei Hitze die Leute apathischer sind. Im Büro ist es etwas ruhiger also sonst. Kann aber auch an der Urlaubszeit liegen.

Wenn das so weiter geht, werden wohl zunehmend Klimaanlagen eingebaut werden müssen. Denn am liebsten möchte man ja zur Zeit Auto fahren, wegen der Klimaanlage. 

In § 30 StVO steht, das unnützes Herumfahren verboten ist. Wenn man aber kühle Luft braucht, ist es ja nicht unnütz, oder? Allerdings ist es nur innerorts verboten, also könnte man auf der Landstrasse unnütz herumfahren. Wenn allerdings noch mehr Leute auf die gleiche Idee kommen, stehen wir im Stau. Aber wenigsten kühl.

Wenn der Mandant einen Betreuer erhält…

am 08. Juli 2010 unter Zivilrecht abgelegt

hat das in der Regel Ursachen. Manchmal dokumentieren sich die Ursachen dann in seinen Schreiben.

So schreibt der Mandant an das Gericht:

“Dass der Rechtsanwalt dies dem Gericht nicht rüber bringen kann, hat vermutlich mit seiner hohen Dienstgradbeförderung durch einen unwirksam bestellten Betreuer zu tun. Daher wird die Entpflichtung beantragt und der Rechtsanwalt erhält auch keine Zuarbeit mehr.”

Nett, oder? Man kann nicht mal das Mandat niederlegen, denn er wird ja betreut.

Der erste Anwalt, den der Mandant hatte, verlor seine Zulassung ebenfalls wegen geistiger Beeinträchtigung.

Der nächste Anwalt hat sich “aus gesundheitlichen Gründen” entpflichten lassen. Ist natürlich auch eine Möglichkeit. Aber, falls er nicht wirklich krank war, feige.

Nun, wir hoffen, wir bleiben bei Sinnen und werden nicht krank.

Ein Spammer mit Sinn für Humor?

am 07. Juli 2010 unter Internetrecht, Wettbewerbsrecht abgelegt

Diese Woche ist die Woche der Spammer. In einer anderen Sache erwidert der Spammer wie folgt:

“Hiermit weise ich Ihre Abmahnung vom 25.06.2010 sowie die darin geltend gemachten Ansprüche nach § 174 BGB zurück. Mangels Originalvollmachten konnten Sie Ihre Bevollmächtigung nicht nachweisen.” Soso.

“Weiterhin weise ich darauf hin, dass die E-Mail-Adresse Ihrer Mandantschaft in den Gelben Seiten für jedermann frei zugänglich ist.” Nun, das Argument ist zumindest eine Anregung für die Abwehr von Abmahnungen gegen Cold Calls. “Ihre Nummer stand im Telefonbuch, da durften wir Sie auch anrufen.”

“Sie hätten die Mail auch einfach als Spam ansehen und löschen können. Die von Ihnen gewählte Variante sehe ich als Geldschneiderei.” Nun, immerhin gibt er irgendwie zu, Spam versendet zu haben. Und Geldschneiderei wäre es, wenn ihm Kosten für die Abmahnung abverlangt worden wären. Es wurden ihm aber weder in der Unterlassungserklärung, noch im Anschreiben Kosten auferlegt oder angedroht.

Hilfsweise (!) übersendet er eine Unterlassungserklärung: “Ich verpflichte mich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung 50 EUR an die o.g. Firma zu zahlen.” Na, das ist doch mal ein Angebot.

Nun, der Schlusssatz darf nicht fehlen: “Bitte erlauben Sie mir den Hinweis, dass mir diese Geschichte aufzeigt, dass Sie scheinbar doch Bedarf an einer ordentlichen IT-Beratung und entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen im Internet-Verkehr nötig haben.” Danke. Also versendet er Spam, um seinen Kunden hinterher zu zeigen, wie ein Spamfilter funktioniert? Frei nach dem Motto, wer nicht antwortet, ist bereits mit guten Spamfiltern ausgerüstet.

Ablehnung des Gutachters oder Verfahrensverzögerung?

am 06. Juli 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

In einem Verkehrsrechtsstreit hat das Gericht beschlossen, dass ein Gutachter zu bestellen ist. Er soll verschiedene Fragen klären (helfen). Der Gutachter wird natürlich in dem Beschluss namentlich benannt.

Nach Zustellung des Beschlusses stellt die Gegenseite den Antrag, den Beschluss abzuändern und einen anderen Gutachter zu bestellen.

Dazu führt die Gegenseite aus:

“Es bestehen Bedenken an der Objektivität des Gutachters. In einem anderen Verfahren hatte der Sachverständige nachweislich ein falsches Gutachten erstellt, was durch Einholung eines Zweitgutachtens nachgewiesen wurde.” Mal abgesehen, dass auch Gutachter unterschiedlicher Meinung sein können, gibt die Gegenseite weder ein Aktenzeichen an, noch legt es andere Beweise für ihre Behauptung vor.

Dann wird weiter ausgeführt: “Zudem kann der Beklagte nicht ausschließen, dass der Kläger und der vorgeschlagene Sachverständige sich kennen.” Natürlich besteht immer die Möglichkeit, dass sich zwei Menschen kennen. Aber nicht jedes Kennen führt zu einer Befangenheit. Und auch hier erfolgt keinerlei Beweisangebot.

Schuß ins Blaue?

Antwort des Spammers auf Abmahnung

am 05. Juli 2010 unter Internetrecht, Wettbewerbsrecht abgelegt

Unaufgefordert zugesandter Werbemüll per Mail. Mandant möchte also Abmahnung des Spammers. Erfolgt auch.

Nun kommt folgende Antwort:

“Es tut mir leid, wenn ich Sie mit meiner Mail belästigt habe. Wir haben Mail Adressen von einem Anbieter gekauft, der uns versichert hat, dass ein Einverständnis für Werbemails vorliegt. Das scheint wohl nicht der Fall zu sein. Der Verkäufer hat seinen Sitz in Holland.
Wir haben ihre Mail Adresse endgültig gelöscht, und Sie können absolut sicher sein, dass Sie keine weiteren Mails von uns erhalten. Das war das erste und gleichzeitig das letzte Mal, dass wir Mail Adressen gekauft haben !
 
Ich erhalte auch täglich Mails von Firmen, die ich nicht kenne. Die meisten sind nur ärgerlich, manche bieten aber auch etwas an, was im täglichen Geschäftsbetrieb durchaus nützlich ist.
 
Sie waren nicht der einzige, der mir eine Abmahnung geschrieben hat. Da das für eine Tatsache nur einmal geht, bitte ich um Verständnis, dass ich ihre vorbereitete Erklärung nicht unterzeichne. Wie oben erwähnt, sind ihre Daten aus meinem Bestand für immer und ewig gelöscht.”
Blauäugigkeit? Tränendrüse? Und natürlich auf jeden Fall Unkenntnis.  Aber die schützt nun mal nicht vor Strafe.

Keiner zahlt, auch keine Kosten…

am 01. Juli 2010 unter Sozialrecht abgelegt

Der Bürger wird arbeitslos, das ist schon traurig genug. Dann erkrankt er auch noch.

Arbeitsagentur und Krankenkasse weigern sich wechselseitig mit fadenscheinigen, bürokratischen Gründen, irgendwas zu zahlen. Der Bürger bleibt also im Regen stehen.

Schließlich bleibt ihm nichts anderes, als zu klagen. Während des Prozesses zahlen die Beklagten nun wechselseitig für die jeweiligen Zeiten, für die sie zuständig waren 

Es wird Erledigung mitgeteilt und beantragt, dass das Gericht eine angemessene Quote zugunsten des Klägers festsetzen möge. Das Gericht ist aber der Ansicht, dass es nicht so richtig erkennen könne, dass der Kläger bei der Klageerhebung irgendwo recht bekommen hätte. Auch wenn in der Zwischenzeit die Beklagten gezahlt hätten.

Und so wird der Kläger nicht nur mit Bürokratie, Zeitverzug und Ärger gestraft, nun soll er auch noch auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Rechtsstaat hat nicht immer was mit Gerechtigkeit zu tun.

Pyrrhussieg

am 29. Juni 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Der Begriff geht auf einen König namens Pyrrhus zurück. Der hatte zwar eine Schlacht gewonnen, aber unter so großen Verlusten, dass er gesagt haben soll: “Noch so ein Sieg und wir sind verloren.”

Die Mandantin hatte bei ebay eine Hose verkauft und dabei ein klitzekleines Bild verwendet, dass sie bei einer anderen ebay-Verkäuferin abkupferte. Das Bild war wirklich klitzeklein und weder künstlerisch wertvoll noch anderweitig so gestaltet, dass man es unter das Urheberrecht fallen lassen sollte.

Es kommt wie üblich: Der Anwalt der Verkäuferin schreibt, begehrt Unterlassung, Lizenzgebühr und seine Gebühren als Schadenersatz.

Nun, die Mandantin kam mit Beratungshilfeschein. Sie ist gerade bei der Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz mit der Schuldnerberatung.

Also haben wir dem Anwalt die unterzeichnete Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu kommen lassen. Wir haben auch bestritten, dass das Bild überhaupt schützenswert sei.

Aber, da die Mandantin gerade die Vebraucherinsolvenz vorbereite, möge er, wenn er auf seinen Forderungen besteht, uns die entsprechende Aufstellung zukommen lassen, wir werden dann die Unterlagen an die Schuldnerberatung weiterleiten.

Es wird eine sogenannnte Null-Insolvenz.

Eben ein Pyrrhussieg.

Keiner mehr zuständig?

am 28. Juni 2010 unter Prozessrecht, Zivilrecht abgelegt

Es wurde eine einstweilige Verfügung beantragt, am Landgericht in D. Das erklärte sich örtlich und auch wegen fehlender Streitwerthöhe für nicht zuständig. Darauf ging es an das Amtsgericht H.

Das Amtsgericht H. wies den Verfügungsantrag als zulässig aber unbegründet ab. Die nächste Instanz, das Landgericht B. erließ dann im Beschlusswege die einstweilige Verfügung.

Der Verfügungsgegner legte Widerspruch beim Amtsgericht H. ein. Jetzt beginnt der Kreislauf.

Das Amtsgericht H. erklärte sich plötzlich nicht mehr für zuständig und verwies an das Landgericht B. Schließlich habe das Gericht ja auch die Verfügung mit Beschluss erlassen und im übrigen könne der Streitwert ja auch über 5.000 EUR anzusetzen sein.

Das Landgericht B. sah das natürlich anders und erklärte sich ebenfalls für nicht zuständig und gab nun den Fall an das Oberlandesgericht D. zur Entscheidung über die Gerichtsstandsbestimmung ab.

Es kommt, was kommen mußte. Nach dem allerersten Verweisungsantrag vom Landgericht D. an das Amtsgericht H. befand sich das Amtsgericht H. für zuständig. Es entschied auch in der Sache. Demzufolge bleibt es bei der Zuständigkeit dieses Amtsgerichtes.

Jetzt kann man verstehen, was es heißt, dass sich die Katze in den Schwanz beißt.

Ghostwriter für Arbeitszeugnisse…

am 25. Juni 2010 unter Arbeitsrecht abgelegt

…so ein Quatsch. Wie der Betriebsratblog berichtet, werden Zeugnisse von Leuten geschrieben, die nicht im Betrieb arbeiten, sondern als externe Ghostwriter die Zeugnisse verfassen.

Nun, kann ja durchaus sein. Aber das Arbeitszeugnis kann man auch einfacher haben. Sagen Sie Ihrem Arbeitnehmer, er soll sich sein Wunschzeugnis selber verfassen und Sie unterschreiben es.

Damit haben Sie 2 Vorteile:

1. Sie müssen den Ghostwriter nicht bezahlen.

2. Der Arbeitnehmer mault nicht mehr über das Zeugnis.

Arbeitszeugnisse werden sowieso überbewertet.

Verklagen wir mal einen Rechtsanwalt

am 24. Juni 2010 unter Mietrecht abgelegt

Ja, auch so etwas kommt vor.

Der Vermieter forderte die Betriebskosten vom Mieter. Der weigerte sich, zu zahlen. Also Klage mit einem Rechtsanwalt.

Strittig war eine defekte Wasseruhr. Die war schon seit mehreren Jahren defekt. Angeblich, weil der Mieter den Austausch verweigerte.

Bei den Betriebskosten war das dem Richter egal. Er wies die Klage ab. Da die Jahresfrist für die Erteilung der Abrechnung der Betriebskosten ja bereits abgelaufen war, konnte die Betriebskostenabrechnung nicht mehr geändert werden. Die Klage wurde daher insgesamt abgewiesen, weil die Abrechnung eben fehlerhaft war.

Denn, eine Schätzung des Wasserverbrauchs kommt allenfalls im Jahr des Defektes und im Folgezeitraum in Betracht. Und diese Zeiträume waren eben abgelaufen. Und wenn der Mieter den Austausch verweigerte, hätte der Vermieter ihn verklagen müssen.

Somit war der Prozess für die Katz’. Nun will der Vermieter irgend jemand zur Verantwortung ziehen. Kommt als erstes der Rechtsanwalt in Frage. Der hat natürlich komplett seine Klage abgerechnet. Dabei hätte er – und er kannte die defekte Wasseruhr – von der Klage abraten müssen.

Tja, und da er seine Gebühren nicht freiwillig rausrückt, wird er nun auf Erstattung verklagt.

Diskutieren Sie mit denen mal…

am 23. Juni 2010 unter Polizeirecht abgelegt

Hier gibt es eine nette Diskussion zu der Frage, was die Polizei so alles darf. Also, den Ausweis sehen, Fragen stellen nach dem Woher und Wohin.

Nun, man kann nett sagen von da nach da. Aber auch diskutieren und die Meinung rüber bringen, dass die das doch gar nicht fragen dürfen. Bei einer Fahrzeugkontrolle könnten die Polizisten sich dann mal näher mit dem Verbandskasten befassen, oder so.

Naja, flieg mal nach Amerika, in die USA. Da steht man dann bei der Einreise vor einem US-Beamten. Woher, wohin, warum, das sind noch einfache Fragen. Dann Finger auf den Scanner für die Abdrücke und ein freundliches Lächeln in die Kamera für das Fotoalbum. 

Letztens hat ein Mandant auch mal versucht zu diskutieren, warum die das wissen wollen und ob sie das was anginge. Das geht ganz ruhig. Sie haben ihn rausgewunken und in einem Wartebereich abgesetzt. Nach 2 Stunden haben sie ihn wohl noch einmal befragt. Da hat er dann nett geantwortet.

Leider war sein Anschlussflug in der Zwischenzeit weg.

Verworrender Unfall

am 22. Juni 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Kläger fährt in verkehrsberuhigter Zone (mit Beschränkung auf 30 km/h). Er kommt an eine Querstrasse, die nicht mit Teer, sondern Beton-Pflaster belegt ist. Die Bordsteine des Fußweges senken sich an der Kreuzung. Der Fußweg ist rot gepflastert, die Strasse grau.

Es kommt, was kommen muss: Aus der Strasse kommt ein PKW, natürlich von rechts und biegt auf die Strasse ein. Der Kläger knallt diesem PKW hinten drauf.

Da die Beklagte nicht zahlt, Klage. Aber nun: Beklagte erhebt Widerklage.

Tja, die Beklagte steht auf dem Standpunkt, es gelte § 8 StVO, also, dass sie Vorfahrt hatte, weil sie von rechts kam. Der Kläger meint, er hatte Vorfahrt, weil sie nach § 10 StVO über einen abgesenkten Bordstein kam.

Das ist schon sehr schwierig.

Nun macht das Gericht einen Beweisbeschluss. Es soll Beweis erhoben werden, mit welcher Geschwindigkeit der Kläger fuhr und ob er hätte noch rechtzeitig anhalten können.

Tja, wie soll das nun wieder zu verstehen sein? Vielleicht, dass das Gericht dem Kläger zustimmt, dass er grundsätzlich Vorfahrt hatte, aber natürlich diese nicht erzwingen kann?

Vielleicht stellt ja irgendeine Behörde mal ein Schild auf, mit dem die Situation etwas klarer werden würde. Zumindest für die nächsten Fahrer.

Erste Abmahnung zu Widerrufsbelehrung

am 21. Juni 2010 unter Allgemein, Wettbewerbsrecht abgelegt

Es hat ja nicht lange gedauert.

Zum 11.06.2010 tritt das Gesetz mit der neuen Widerrufsbelehrung in Kraft.

Zum 14.06.2010 läßt sich einer der ersten Anwälte eine Widerrufsbelehrung alt von einem angeblich Geschädigten ausdrucken und verschickt prompt seine Abmahnung.

Grund der Abmahnung: Die fehlende Benennung der §§ wegen der Informationspflichten. Das alles inhaltlich benannt wird, spielt ja keine Rolle.

Und damit hat natürlich der Verwender der alten Belehrung einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil.

Aber damit ergibt sich doch eine spannende Frage: Wenn die §§ nicht genannt werden, führt das ja dazu, dass wegen fehlender Informationspflicht die Widerrufsfrist nicht gilt. Somit hat der Verbraucher ein unbeschränktes Rückgaberecht. Damit hat aber der Abgemahnte keinen Wettbewerbsvorteil mehr.

Schimmelpilz oder faule Ausrede?

am 18. Juni 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Der Mieter kündigt die Wohnung im Oktober zum Jahresende, ohne Angabe von Gründen. Dann ist er auch noch mit der Miete rückständig. Beim Ausziehen unterschreibt er auf dem Übergabeprotokoll, dass er mit 2 Mieten im Rückstand ist, sonst keine weiteren Kommentare.

Da der Mieter nicht zahlte, klagt nun der Vermieter wegen seiner Miete.

Und plötzlich behauptet der Mieter, in der Wohnung wäre Schimmelpilz gewesen. Deswegen hätte er auch gekündigt. Und daher stünde ihm eine Minderung zu, bzw. müsse er überhaupt keine Miete zahlen.

Dumm nur, dass er das vorher nie dem Vermieter mitteilte. Dürfte wohl eine Ausrede sein. Es scheint unter den Mietern bekannt zu sein, dass man es ja mal mit Schimmelpilz probieren könnnte.

Blitzerattrappe?!

am 17. Juni 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

In Nardt, einem kleinen Nest Dorf bei Hoyerswerda steht ein Blitzer. Der ist mittlerweile bekannt. Alle bremsen an der Stelle ab.

Nun war der Blitzer plötzlich weg. Ah ja, vielleicht woanders hingebaut.

Stand jetzt in der Zeitung, dass die Induktionsschleifen defekt und das Gerät nicht mehr zu eichen war. Also messen nicht mehr möglich. Schon seit längerer Zeit.

Die Gemeinde hat sich aber den Spass gemacht, das Ding stehen zu lassen. Und damit die Täuschung echt ist, haben sie ihn ab und zu gedreht. Der konnte nämlich in beiden Richtungen blitzen. Für die Autofahrer entstand dadurch der Eindruck, dass das Ding noch in Betrieb ist.

Jetzt wäres es ja mal interessant, wie viele von den vielen Tausenden Geräten noch so als Attrappe rumgeistern.

Schwund bei den Existenzgründern

am 16. Juni 2010 unter Allgemein abgelegt

Vom Arbeitsamt und anderen Institutionen werden verschiedene Maßnahmen aufgelegt, um die Zahl der Arbeitssuchenden zu senken. Unter anderem glaubt man, das durch Existenzgründungen zu erreichen. Dazu sind wir eingeladen, Vorträge zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen zu halten.

Allerdings gründen die wenigsten hinterher eine Firma. Dazu sind auch die meisten Ideen nicht geeignet.

Beim jetzigen Kurs ist alledings schon mittendrin der Schwund eingetreten. Von ehemals 15 Gründerwilligen sind nur noch 7 an Bord.

Andererseits, jede nicht erfolgte Gründung ist auch ein potentielles Insolvenzverfahren weniger.

Abmahnung kann er schon mal schreiben

am 15. Juni 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Zwischen Mieter und Vermieter bahnt sich Unfrieden an. Der Mieter meint, die Miete mindern zu müssen, der Vermieter glaubt, der Mieter behandle die Mietsache schlecht und möchte alle Nase lang kontrollieren kommen.

Nachdem der Mieter uns beauftragte, hat nun auch der Vermieter einen Anwalt eingeschaltet.

Das Schreiben beginnt mit dem Vorwurf, der Mieter hätte den Vermieter beschimpft. Dafür spricht er nun eine

Abmahnung

aus.

Das war auf Seite 1. Als wir umblättern, springt uns nach jedem Absatz noch 4 (!) x das Wort Abmahnung ins Auge, für angebliche weitere Verstöße des Mieters.

Aha, und was will er uns damit sagen? Wir wissen es nicht. Nun, wenn er sich damit wohl fühlt, soll er ruhig weiter Abmahnungen verteilen. 

Abschaffung Wehrpflicht – Sanierung der Staatsfinanzen?

am 14. Juni 2010 unter Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Wenn schon über die Abschaffung der Wehrpflicht diskutiert wird, dann bitte richtig. Schaut in die Geschichtsbücher und ihr findet den richtigen Ansatz, mit dem man auch die Staatsfinanzen wieder in den Griff bekommt.

S. G. Frentzel schrieb in seiner Chronik über Hoyerswerda aus dem Jahre 1744:

“In eben diesem Jahr (1705) wurden alle jungen Leute sowohl in der Stadt als vom Lande, ins Hochlöbliche Amt gefordert, und mußten untereinander würfeln, von welchen der Selbende ein Soldat werden mußte, denen hernach die anderen das Hand-Geld mußten geben.”

Also das ist doch mal ein Vorschlag, mit dem man auch noch zusätzlich Staatseinnahmen generieren kann. Wenn also von z.B. 300.000 Wehrpflichtigen 100.000 gezogen werden, müssen eben die anderen 200.000 das Handgeld zahlen.

Wie wäre es mit 1.000 EUR? Das bringt immerhin 200.000.000 EUR.

Grenzen und virtuelle Mauern

am 08. Juni 2010 unter Internetrecht abgelegt

Nun, in Deutschland hat der Bundesgerichtshof ja festgestellt, das es eine Gefahr ist, wenn jemand sein W-Lan nicht verschlüsselt. Und dass er dafür zur Kasse gebeten wird, wenn er es nicht tut.

In den USA hat Steve Jobs das neue Iphone vorgestellt. Vor kurzem war die Markteinführung des Ipad und auch die Ipods haben W-Lan-Möglichkeiten. Die Konkurrenz zieht nach.

Was das eine mit dem anderen zu tun hat? Nun, dann sollten die deutschen Richter mal eine Bildungsreise unternehmen.

Z. B. nach New York, in die USA. Mit einem I-Gerät oder einem Konkurrenzprodukt. Dort kann man an fast jeder Ecke, in Hotels, Kneipen, öffentlichen Gebäuden und sogar auf den Strassen mit W-Lan kostenlos ins Internet. Mailen, chatten, Stadtpläne oder Wikipedia aufrufen. Da weiß man, wofür das W-Lan gedacht ist.

Naja, Gerüchten zufolge werden solche Geräte künftig nicht mehr mit deutschem Betriebssytem verkauft. Lohnt sich nicht, da die Deutschen es nicht nutzen dürfen.

Es wurde zwar 1990 eine Maurer eingerissen, aber hier wurden dafür neue Mauern errichtet.

Gibt es Grenzen für die Neugier des Finanzamtes?

am 08. Juni 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Scheinbar nicht.  Feingefühl scheint es auch nicht mehr zu geben.

Ein Ehepaar setzt Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung an. Die Belege sprechen für sich und werden mit der Steuererklärung eingereicht.

Der bearbeitende Mitarbeiter scheint jedoch noch Informationsbedarf zu haben. Er fragt an, ob es sich um eine heterologe oder homologe Befruchtung handelt und möchte noch genauere Angaben zur Sterilität.

Zu Deutsch: Er möchte genau wissen, ob der Mann oder die Frau unfruchtbar war und ob der Samen des Mannes oder eines Fremdspenders verwendet worden sei.

Darf bzw. muss er das wissen oder dient das nur seiner persönlichen Neugier?

Der BFH hat in seinem Urteil vom 10.05.2007, III R 47/05 klargetellt, dass generell künstliche Befruchtungen als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, soweit sie in Übereinstimmung mit der Berufsordnung der Ärzte stehen. In der sächsischen BO steht, dass lediglich die Verwendung von Eizellenspenden untersagt ist. Bei Samen ist es egal, woher er stammt.

Also hat das Finanzamt hier nicht mehr nachzufragen. Die Prüfung beschränkt sich darauf, ob es ein deutscher Arzt durchgeführt hat, denn er führt das im Rahmen seiner Berufsordnung aus. Nur wenn es Befruchtungen im Ausland sind, könnte ein Fragebedarf sein.

Wegen des unsensiblen Verhaltens des Bearbeiters hat die Mandantschaft Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Vielleicht erspart das ja anderen Steuerpflichtigen diese Art der hochnotpeinlichen Befragung.

Kfz-Kennzeichen nach Wunsch?

am 07. Juni 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Bisher gab es Wunschkennzeichen nur bei den Buchstaben und Zahlen nach der Orts- bzw. Landkreiskennzeichnung.

In Sachsen darf man demnächst auch nach einem Umzug sein Kennzeichen beibehalten. Wer also von Görlitz nach Bautzen zieht, muss nun nicht mehr von GR nach BZ wechseln, sondern darf das GR behalten.

Nun, dann hätte man die Kennzeichnung auch ganz freigeben können. Warum immer nur halbe Sachen?

Was ist der Unterschied…

am 05. Juni 2010 unter Steuerrecht abgelegt

zwischen einer Languste und einer Garnele?

12.

? Ja, 12, um genau zu sein, 12 Prozent Mehrwertsteuer.

Auf die Languste sind 19 % und auf die Garnele 7 % Märchensteuer zu entrichten.

Der besondere Mieter

am 04. Juni 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Wie das immer läuft. Der Mieter zahlt irgendwann nicht mehr. Also Räumung. Das Ganze dauert wie immer Ewigkeiten. Der Mieter wehrt sich mit Händen und Füßen. Er ist auch noch rechtskundig, weshalb er erfolgreich alles verzögern kann.

In der Zwischenzeit wird über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet, was die Sache auch nicht einfacher macht.

Schließlich bekommt er noch einen Betreuer.

Aber nun ist es vollbracht, der Vermieter ist seinen unangenehmen und nichtzahlenden Mieter los.

Was die Sache so besonders macht? Der Mieter ist ein ehemaliger Kollege Rechtsanwalt.

Die Nachwehen von Nachterstedt

am 02. Juni 2010 unter Umweltrecht abgelegt

Nachdem sich das Unglück in Nachterstedt ereignete, hatten sich ja auch in unserer Region die Bergbausanierer und Gemeinden zu Wort gemeldet. Natürlich bestand ihrer Auffassung nach keine Gefahr, wir hatten hier schon darüber berichtet.

Nun scheint sich die Meinung geändert zu haben. In dieser Region sind der Knappensee, der Silbersee und das sogenannte Restloch Mortka ins Visier der Prüfungen geraten. Und der Bergbausanierer stellte fest, dass möglicherweise doch Gefahren bestehen könnten. Und er bereitet alles zur Sanierung vor.

Das wäre noch nicht das Problem. Aber, um die Sanierung dann durchzuführen, sollen die Seen komplett gesperrt werden. Der Silbersee für gut und gern 3 Jahre, der Knappensee sogar für 5 Jahre. Das Restloch Mortka wird sicher kaum jemand vermissen.

Aber bei den anderen beiden Seen wird sich durch die Sperrung auch die letzte vorhandene touristische Nutzung bald erledigt haben. Und es wird wohl Jahre dauern, bis sich da mal wieder etwas neu entwickelt.

Dafür bekommen wir nun das Lausitzer Seenland. Das besteht aus anderen mit Wasser gefüllten  Restlöchern, die nun umfangreich touristisch genutzt werden sollen. Dazu hat sogar am letzten Wochenende die erste Seenlandmesse in Hoyerswerda stattgefunden. Schick. Nur stellte drei Tage später eine Kommunalpolitikerin fest, dass es für Investitionen im Seenland kein Land gibt.

Die eine Hälfte besteht aus geschütteten Boden, der nicht genutzt werden könne. Die andere Hälfte hat man zum Naturschutzgebiet erklärt, in dem auch nicht investiert werden könne.

Das nennt man dann Eigentor. Für wen hat man da eigentlich die Messe durchgeführt?

Und damit dürfte sich auf die nächsten Jahre der Traum von einer Tourismusregion erledigt haben.

Im Steuerrecht wird anders gerechnet

am 01. Juni 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Die Betriebsprüfung endet wie in vielen Fällen: Der Prüfer ist nicht zufrieden und will hinzuschätzen. Soweit so gut/oder schlecht.

Aber diesmal will er hoch hinaus: Er kalkuliert und zählt und legt eine Hochrechnung vor vom Feinsten: Bei einem Umsatz von ca. 250.000 EUR im Jahr will er doch glatt 100.000 EUR hinzuschätzen. Das ist doch mal ein ordentliches Ergebnis: Nicht kleckern, klotzen - lautet neuedings die Devise.

Nach fast 2 Jahren nun der Abschluss des Prüfungsverfahrens. Es wurden zwischenzeitlich die Berechnung angezweifelt, Urteile gesammelt, Rechenfehler gefunden, Lehrbücher zitiert. Auf der Gegenseite legt der Prüfer noch eins drauf und will noch gar 20.000 EUR zusätzlich hinzuschätzen.

Bei der Abschlussbesprechung wurde gefeilscht, debattiert, gestritten, diskutiert. Das Ergebnis? 15.000 EUR werden hinzugeschätzt. Statt 120.000 EUR. Und nein, der Prüfer war nicht nur in der Kommastelle verrutscht, er wollte tatsächlich soviel.

Fazit: Es lohnt sich, mit dem Finanzamt zu streiten und zu verhandeln.

Raab und Lena for President

am 31. Mai 2010 unter Allgemein abgelegt

Nach dem schon erdrutschartigen Sieg in Oslo scheint nun alles möglich zu sein.

Im Radio haben die Modaratoren schon rumgeflachst, Raab solle die Fußballer übernehmen, dann würden wir vielleicht auch diese WM gewinnen.

Nun warum nicht gleich Raab als Bundeskanzler und Lena als Bundespräsidentin? Sie sieht schon mal hübscher aus als der Amtsinhaber und Raab kommt in den Medien auch besser rüber als Frau Merkel.

Ob die beiden unsere Probleme lösen? Naja, das vielleicht nicht, aber sie bekommen mehr Sympathiepunkte. Und: Ob die anderen beiden unsere Probleme lösen, ist ja mal auch nicht sicher.

Haftung für Steuerschulden einer nicht vorhandenen GbR

am 28. Mai 2010 unter Steuerrecht, Zivilrecht abgelegt

Also, es gründete jemand im Jahr 2003 eine GbR. Wollte er jedenfalls. Ein Ing., mit einem angeblichen anderen Ing. Kurze Zeit später stellte er fest, dass der andere gar kein Ing. war und nur jemanden brauchte, um nach außen Ing.-Arbeiten anbieten zu können.

Knappe 2 Wochen später widerrief er daher seine Willenserklärung. Und kümmerte sich nicht mehr darum.

Nun bekam er einen Haftungsbescheid ins Haus. Für das Jahr 2003 hätte die GbR ihre Gewerbesteuern nicht entrichtet und der andere Gesellschafter wäre nicht zahlungsfähig und daher ist er nun der, welcher zu zahlen hat. 36.000 EUR.

Scheinbar hat der Andere einfach mit dem unterschriebenen GbR - Vertrag weitergemacht und sich nicht um den Widerruf gekümmert.

Jetzt ist natürlich Panik angesagt. Was tun? Zunächst wird mal beim Finanzamt der Antrag auf Nichtigkeit des Gewerbesteuermeßbescheides gestellt. Denn wenn es keine GbR gab, kann es auch keinen Bescheid geben. Und dann kann man nur noch prüfen, ob der damalige Steuerberater seine Pflichten verletzte. Denn der Bescheid wurde an ihn zugestellt. Hat er auch den Nichtgesellschafter unterrichtet, dass er steuerlich immer noch in einer GbR steckt?

Was lernt man daraus? Wenn es um Steuern und Finanzamt geht, immer einen Brief extra ans Finanzamt senden, sozusagen zur Kenntnis.

Abmahner in Geldnot und ohne Biß?

am 27. Mai 2010 unter Urheberrecht abgelegt

Es war wie üblich. Mandant hätte, wenigstens als Störer, zu haften, weil von der mittels Strafverfahren ermittelten, ihm zugeordneten IP-Adresse irgendwelcher Mist (den eigentlich sowieso niemand braucht) zum Download angeboten worden sei. Allerdings resultierte der Vorgang aus dem Jahre 2008. Warum die erst jetzt damit kamen, keine Ahnung. Und es war ein sechsseitiger Schriftsatz. An Kosten für Schaden und Anwalt wurden lediglich pauschal 360 EUR eingefordert.

Auch die Antwort war wie üblich, mit Verweis auf die Rechtsprechung erhielt der Abmahner eine modifizierte Unterlassungserklärung. Soll er sich doch sein Büro damit tapezieren. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass für eine Erstattung von was auch immer kein Grund gesehen wurde.

Was kommt? Nochmal ein sechsseitiger Schriftsatz, dass man doch zu zahlen hätte und die 360 EUR schon ein starkes Entgegenkommen wären.

Wo bleiben die Mahnbescheide, Klagen? Was soll das viele Papier? Musste es weg? Trauen sich die Abmahner nicht mehr vors Gericht?

Nun, Fragen über Fragen. Vielleicht erfahren wir es ja, denn der Mandant wird nicht zahlen. Wir haben uns auch die Mühe gespart, nochmal zu antworten.

Drucker? Eher Lizenz zum Gelddrucken…

am 26. Mai 2010 unter Zivilrecht abgelegt

… für den Hersteller.

Ab und an werden auch mal Farbausdrucke benötigt. In Zeiten der (auch billigen) Digitalkameras sind ja neuerdings bunte Bilder immer schnell zur Hand, um Situationen oder Sachverhalte zu belegen. Die kommen per Mail an und sollen z.B. an eine Klage angefügt werden.

Also kein Problem, Farbdrucker können ja nicht die Welt kosten. Und auch einen gefunden. natürlich erst mal nachschauen, was der Toner kostet und wie lange er hält. Auch das passt, die jeweiligen Patronen sollen zwischen 1.560 und 1.920 Seiten “halten”.

Drucker kommt, es wird (wirklich nur) ab und an eine Seite in bunt gedruckt. Erster Toner alle, Drucker schreit nach neuer Farbe. Ok, ist ja hinlänglich bekannt, wie beim Autokauf ist der Tank mal gerade so voll, dass man Testen kann. Also Patronen nachbestellt.

Es dauert nicht lange, schreit der Drucker schon wieder. Was soll das? Wo läuft sie hin, die Farbe? Unter dem Drucker ist kein Farbfleck zu sehen. Also wieder Toner bestellen, aber beim Wechsel werden die Zählerstände ausgedruckt.

Nun sind die Farben schon wieder alle. Also Zählerstände ausgedruckt und mit dem letzten Stand verglichen:

10 Seiten Schwarz/Weiß, 14 Seiten in Farbe.

Hallo geht’s noch? Ein Satz Patronen kostet 155 EUR und soll eigentlich für 1.500 Seiten mindestens reichen. Na dann wollen wir doch mal sehen, wer jetzt den schwarzen Peter bekommt. Der Hersteller, weil das Gerät zu viel “schluckt”, oder der Tonerlieferant (und auch da wieder der Hersteller, denn es ist Originaltoner), weil er nicht die Seitenzahlen bringt?.

Oder ist es einfach nur Nepp?

Bei dem Wetter? Wo bleibt nur der Kachelmann?

am 24. Mai 2010 unter Allgemein abgelegt

Also, wieso muss es am Wochenende und sogar noch an solchen, die durch Feiertage verlängert sind, regnen? Das ist doch ätzend.

Und wieso quatscht der Wetterbericht schon wieder davon, dass ab Morgen, wenn es wieder zur Arbeit geht, mit dem Wetter besser  und die Sonne scheinen wird?

Ich habe so den Eindruck, seit dem der bekannteste Wetterfrosch Deutschlands eingesperrt wurde, haben wir kein richtiges Wetter mehr. Also, laßt endlich den Kachelmann wieder raus, oder soll das noch länger so weiter gehen mit dem blöden Wetter?

Ein Wochenrückblick

am 22. Mai 2010 unter Allgemein abgelegt

In Gerichtssälen ist doch mehr los, als man glaubt. So berichtet eine Kollegin von einer Sitzungsvertreterin, die nach dem Verlesen der Anklageschrift mal in den Papierkorb kotzt. Leider erfahren wir nicht, was anschließend passierte.

Dafür muss man damit rechnen, für ein Vergehen angeklagt zu werden, das es schon seit 1974 nicht mehr gibt, wie ein Kollege feststellen durfte. Leider tappen wir auch hier weiter im Dunkeln, welchen Ausgang das Verfahren nahm. Aber vielleicht wird das später nachgeholt.

Und wenn man dann vor dem Kadi steht, muss man damit rechnen, dass die als Zeugen geladenen Polizisten dreist lügen, berichtet der motorradfahrende Strafverteidiger.  Von wegen, Dein Freund und Helfer. Jedenfalls nicht immer.

Steht man als Anwalt einsam vor dem Richter, und der gedenkt kurzen Prozess zu machen wegen der fehlenden Vollmacht des Mandanten für den Anwalt, konnte man hier lernen, dass der Anwalt die Vollmacht für sich selbst auch gleich selber unterzeichnen kann. Da sollte der Anwalt wenigstens immer einige Vordrucke einstecken haben.

Schließlich lernt man an dieser Stelle, dass nicht jeder Verfahrensfehler zur Revision gebracht werden muß. Wenn der Angeklagte nicht das letzte Wort haben darf, bekommt man sicher die Revision und der Angeklagte dann auch sein letztes Wort. Aber ob er deswegen ein besseres Urteil bekäme, ist ungewiss. Also spart man sich Mühe und Aufwand.

Dann tauchte noch die Feststellung auf, dass es einen Schweinezyklus bei den Rechtsanwälten geben soll. Es soll wohl aber keine Beleidigung der Anwaltschaft sein. Sondern Schwankungen auf der Angebotsseite des Marktes belegen, wie sie in einer Dissertation von 1927 am Beispiel des Schweinefleisches untersucht wurden. Wenn es also viele Schweine Anwälte gibt, sind die Gebühren niedriger, wenn die Zahl der Schweine Anwälte sinkt, wird es teurer. Leider wurde die Frage nicht beantwortet, warum die Anwaltszahlen sinken. Wandern sie aus, werden sie Opfer von Verbrechen, sterben sie eher als andere Berufsgruppen oder geben sie entnervt ihren Beruf auf?

Ein schönes Wochendende mit viel Sonnenschein.

Blödmänner und -frauen?

am 21. Mai 2010 unter Allgemein abgelegt

Ein bloggender Kollege, also ein Anwalt, ließ sich in seinem Blog darüber aus, dass er sich sinngemäß mit solchen Fragen konfrontiert sieht, wie ”Das müssten Sie doch wissen als Anwalt”. Und er empfindet das als Zumutung, Beleidigung, Unverschämtheit, wie auch immer.

Er schießt natürlich zurück in seinem Blog. Ob er es wissen müsse, entscheide er, nicht der/die Blödmann/- frau.

Das ist ok, nur den Blödmann bzw. die Blödfrau hätte ich mir eher gedacht, als geschrieben. Vielleicht nimmt es einer der Blödmänner oder -frauen übel, bei ihm Mandant zu sein.

In seinem Schlusssatz meint er übrigens, dass die, die solche Behauptungen aufstellen keine Ahnung hätten, wie sie mit ihren Mitmenschen umgehen sollten. Er aber dann auch nicht so richtig, wenn er sie als Blödmanner bzw. -frauen tituliert.

Falls ich es mit meinem Beitrag auch nicht kann, entschuldige ich mich schon mal vorsorglich.

8 Jahre Ermittlungsarbeit für die Katz’…

am 20. Mai 2010 unter Steuerrecht, Strafrecht abgelegt

Nach Ansicht des Steuerfahnders war der Angeklagte ein finsteres Subjekt, der bestraft gehörte. Daher steckte er 8 Jahre in die Ermittlung, füllte mehrere Aktenordner mit Papier, legte sich öfters vor der Wohnung des Angeklagten auf die Lauer.

Es ging um eine Terminswohnung, von der aus die Lebensgefährtin des Angeklagten mit einigen anderen Frauen dem ältesten Gewerbe der Welt nachging. Die Wohnung war seit über 10 Jahren von der Lebensgefährtin allein angemietet gewesen. Zeugenaussagen in der Akte belegten, dass der Angeklagte nie anwesend war. Die Lebensgefährtin gab an, dass sie die Terminswohnung allein unterhielt. Es half alles nichts. Der Fahnder ermittelte weiter gegen den Angeklagten.

Im Laufe des Ermittlungsverfahrens wurde ihm schon mal mitgeteilt, dass die Vorwürfe fragwürdig sind. Denn der Beamte musste eine GbR konstruieren, um dem Angeklagten Steuerhinterziehung vorwerfen zu können. Das hielten auch andere Beamte des Finanzamtes für fragwürdig, wie die Aktenvermerke zeigten.

Es kam, wie es kommen mußte. Nach den 8 Jahren sollte der Angeklagte endlich bestraft werden. Für Steuerhinterziehung von über 50.000 EUR über mehrere Jahre gab es nun den Strafbefehl. Der enthielt nur noch 70 Tagessätze mit rund 2.500 EUR in der Gesamtsumme. Dafür 8 Jahre Ermittlungsarbeit auf Staatskosten?

Gegen den Strafbefehl wurde natürlich Rechtsmittel eingelegt. Es wurde eine entsprechende Begründung beigefügt. Der Richter terminiert auf nachmittags 15.00 Uhr und lädt dazu fast 10 Zeugen. Was wird das, eine Nachtschicht?

Die Verhandlung wird eröffnet, der Richter belehrt die Zeugen (darunter auch der Steuerfahnder) und führt dann aus: “Also überlange Verfahrensdauer, fragwürdig, ob der Angeklagte überhaupt dem Grunde nach beteiligt war und fragwürdig, wie die Höhe ermittelt wurde. Es ist jetzt die Frage, ob die Zeugen vernommen werden, dann müßte sowieso ein weiterer Termin stattfinden, da man nicht alle heute schaffen wird. Oder man schaut, wie man den Fall auch anders aus der Welt bekommt.”

Um die Ermittlungen nicht absolut ins Lächerliche verkommen zu lassen, bietet der Richter ausdrücklich keine Einstellung nach § 153 sondern nur nach 153 a StPO an. Und um es für den Angeklagten schmackhaft zu machen, schlägt er als Auflage 350 (!) EUR vor. Richtig gelesen dreihundertfünfzig Euro. Kurze Beratung mit dem Angeklagten, er ist einverstanden.

Nach dreißig Minuten ist die Verhandlung damit zu Ende. Alle Zeugen werden hereingerufen, auch der Steuerfahnder. Der Richter verkündet den Beschluss mit der Einstellung nach § 153 a StPO gegen 350 EUR.

Das Gesicht des Fahnders: Unbezahlbar.

Jetzt geht’s los

am 19. Mai 2010 unter Allgemein abgelegt

Wir hatten schon berichtet und spekuliert, dass es wieder mal Zeit ist für eine Mehrwertsteuererhöhung. Denn, statt zu sparen, ist das die einfachste Methode des Staates, sich zu sanieren. Soweit man die verkorksten Staatsfinanzen überhaupt noch sanieren kann.

Und mit einem Finanzminister, der aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage ist, seinen Job auszuüben, wird es für die anderen Minister einfach sein, statt zu sparen, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Nichts gegen Herrn Sch., aber wenn man ständig wegen Krankheit ausfällt, vor allem bei wichtigen Terminen, sollte man konsequent sein und zurück treten. Aber da kleben wohl alle Politiker zu sehr an ihren Stühlen.

Somit stellt sich nicht mehr die Frage, ob die Mehrwertsteuer erhöht wird. Sondern um wieviel. Die einfachste Sache wäre die Aufstockung auf 20 %. Das ist psychologisch leicht zu verkaufen, da die meisten Bürger eh’ einfach mit 20 % rechnen. Aber das verlockt natürlich auch, auf 21 % zu erhöhen. Auch da kann man noch mit 20 % überschlägig rechnen.

Unser Tip der Woche lautet daher: 21 % zum 01.01.2011.

Nichts geschafft. Außer das Firmenschild

am 18. Mai 2010 unter Allgemein abgelegt

Gestern war wieder so ein typischer Montag. Der ganze Tag war mit irgendwelchem Papierkram ausgefüllt. Kaum Telefonate, keine Mandantengespräche, auch mit den Mitarbeitern gab’s nicht viel zu besprechen.

Irgendwelche Post gelesen, kurze Diktate dazu gefertigt. Ein paar Unterschriften geleistet. Belege für die eigene Buchhaltung sortiert, die Kontoauszüge ausgehakt.

E-Mails geschrieben und beantwortet. Eine Akte gelesen für einen heutigen Gerichtstermin, Anmerkungen und Fragen verfasst.

Als der Tag rum ist, kommt die Frage hoch, was man eigentlich so gemacht hat. Nichts richtiges geschafft. Aber die Zeit ist weg. Es war ein zäher Montag.

Ach so, am Morgen gab es etwas Abwechslung. Das Firmenschild ist dem Männertag zum Opfer gefallen. Also Bilder gefertigt und beim Vermieter angefragt, ob der auf seinen Videokameras was aufgenommen hat. Hat er, aber wegen Datenschutz (? Wen will er schützen?) kann er es uns nicht zeigen. Aber er hebt das Band auf. Also haben wir eine Anzeige geschrieben und zur Polizei geschickt. Die werden sich hoffentlich das Band schnappen. Dann beantragen wir Akteneinsicht und dann können wir auch sehen, ob der Täter identifizierbar ist und wir vielleicht unser Geld bekommen.

Also es wurde wieder ein typischer Montag. 

Der Zoll ermittelt…

am 17. Mai 2010 unter Strafrecht abgelegt

unter anderem wegen Schwarzarbeit. Er besucht also einen Mandanten unangekündigt. Anschließend schlägt er im Steuerbüro auf, um die Lohnbuchhaltung einzusehen und die Belege zu prüfen.

Alles kein Problem. Es sind 2 nette Beamte, ein Mann, eine Frau. Sie schauen sich alles an, verstehen es nicht und zittern wieder ab.

Am nächsten Tag sind sie nochmal beim Mandanten, eine kurze Frage zum Sohn, der bekäme doch auch Gehalt. Ja, das ist so. Nun habe man aber gesehen, dass er einen Harz IV – Antrag gestellt hat und möglicherweise sein Gehalt nicht angegeben hätte. Seit wann denn der Sohn  Gehalt beziehe. Nun, der Vater zuckt mit den Schultern und sagt, so genau hat er das nicht im Kopf.

Die Beamten schlagen wieder hier auf. Sie müßten noch einmal die Unterlagen einsehen, es ginge um die Dauer und die Höhe der Lohnzahlungen des Vaters an den Sohn. Die Frau spricht. Und jetzt kommt ein falscher Zungenschlag des Mannes: “Na ja, da könnte ja möglicherweise wegen dem Harz IV noch genauer zu ermitteln sein.”

Kurze Frage an die Beiden: “Sagen Sie mal, wenn Sie einen Verdacht auf eine Straftat hegen, müssen Sie da nicht die Prüfung abbrechen und vor allem darüber belehren, dass der Mandant nun nicht mehr auskunftspflichtig ist, sondern Zeugnisverweigerungsrechte hat? Schließlich muss er ja wohl nicht gegen seinen eigenen Sohn aussagen.”

Darauf die Frau “Nö, ich prüfe ja noch.” Erneute Frage an die Frau: “Und wie lange wollen Sie noch prüfen? Bis Sie alle Angaben haben? Meinen Sie nicht, dass Sie damit die unserem Mandanten zustehenden Rechte umgehen?”

Das war dem Mann dann aber  zu viel. Er lenkte ein, bestätigte, dass es so wäre und nahm davon Abstand, auf weitere Auskünfte zu drängen.

Einfach nur dreist.

Gelten Fristen und Termine auch für’s Finanzamt?

am 14. Mai 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Jeder Steuerpflichtige kennt den Druck der Fristen und Termine im Steuerrecht. Wird die Lohnsteuer- oder Umsatzsteuervoranmeldung auch nur 1 Tag später eingereicht, hagelt es Verspätungszuschläge. Wird die Einkommensteuer nicht fristgerecht abgegeben, können Schätzungen erfolgen. Zahlt man auch nur 1 Tag zu spät gibt es Säumniszuschläge.

Die Steuerbürger werden also erzogen, mindestens gegenüber dem Finanzamt eine gewisse Pünktlichkeit an den Tag zu legen.

Nun, und wie steht es mit dem Finanzamt? Da gibt es regelmäßig Prüfungsanordnungen, darin wird ein Prüfungstermin festgelegt. Sobald der Termin festgelegt ist, entfaltet er für beide Seiten eine Bindungswirkung, denn die Prüfungsanordnung ist ein Verwaltungsakt.

Nun ist regelmäßig zu erleben, dass die Prüfer darum bitten, die elektronisch auf CD zu übergebenden Daten doch vorab zu zusenden. Und genauso regelmäßig wird dieses Ansinnen abgelehnt.

Warum? Weil eben festgelegte Termine für beide Seiten gelten. Und weil das Finanzamt ja dem Steuerzahler auch nicht engegenkommen kann/will.

Bei Prüfungen gibt es allerdings noch einen anderen Grund: Solange eine Prüfung noch nicht begonnen hat, kann ein Steuersünder sich noch strafbefreiend bei Finanzamt offenbaren. Liegt allerdings die CD beim Finanzamt, so ist die Offenbarung möglicherweise nicht mehr  strafbefreiend. Zusätzlich zu den nachzuzahlenden Steuern sind dann  auch noch Strafmaßnahmen, z.B. Geldstrafen, zu erwarten.

Weisen wir doch mal offen aus…

am 12. Mai 2010 unter Sozialrecht, Steuerrecht abgelegt

wer welche Belastungen verursacht.

In der ADAC-Zeitung entbrannte wieder die Diskussion über die hohen Benzinpreise. Ein Leser schrieb, er tanke netto für 45 Cent, der Rest ist staatliche Abgabe (bei ca. 1,45 EUR für Benzin). Er plädierte dafür, das auch mal offen an den Tanksäulen auszuweisen.

Den Gedanken sollte man mal aufgreifen. Weisen wir beispielsweise bei den Gehältern mal offen aus:

Brutto 2.000 EUR

Arbeitgeberanteil: 400 EUR

Gesamt Personalaufwand: 2.400 EUR.

Abzug SV (AN und AG) 800 EUR

Lohnsteuer 225 EUR.

Netto 1.375 EUR

Anteil staatlicher Abgaben 1025 EUR

Oder Anwälte splitten mal ihr Honorar auf:

500 EUR

Abzug USt 79,83

Abzug Versorgungswerk 84,03 EUR

Abzug Einkommensteuer (35 %) 117,65 EUR

Nettohonorar 218,49 EUR

Nicht zu vergessen, dass davon noch die eigene Krankenversicherung zu begleichen ist.

Und auch hier Summe der staatlichen Abgaben: 281,51 EUR.

Ja, die Berechnungen sind etwas vereinfacht, sie sollen ja nur beispielhaft die Abgabenlast verdeutlichen.

Und demnächst: Der Griechenpfennig. Da es ja keine Pfennige mehr gibt, wird wohl die Umsatzsteuer erhöht werden. Zumindest hat die Kanzlerin schon mal eingeräumt, dass es vorerst keine Steuersenkungen mehr gibt. Und da demnächst keine Wahlen anstehen, kann man auch mal wieder die Umsatzsteuer erhöhen. Auch zeitlich paßt es ja:

01.01.2007 19 %

01.04.1998 16 %

01.01.1993 15 %

01.07.1983 14 %

01.07.1979 13 %

01.01.1978 12 %

01.07.1968 11 %

01.01.1968 10 %

Also die Zeitspannen zwischen den Erhöhungen gingen zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren. Da die letzte Erhöhung schon gut 3,5 Jahre her ist, kann man getrost damit rechnen.

Gibt es noch funktionierende Blitzer?

am 11. Mai 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

In der heutigen Sächsischen Zeitung wird berichtet, dass alle 10 Videokameras der sächsischen Autobahnpolizei ausgebaut sind. Es fehle für irgendein Bauteil die Zulassung, so dass die Geräte nicht geeicht seien. Es wird derzeit daran gearbeitet.

Interessant ist, dass alle diese Kameras bundesweit betroffen sind.

In einem zweiten Artikel der gleichen Zeitung ist bei Blitzern von veralteter Software die Rede. Bei dem mobilen Messgerät ESO ES 3.0 wäre das Auswertungsprogramm veraltet, so dass in Fällen des Widerspruchs gute Erfolgsaussichten bestanden. Allerdings sei nun die Software aktualisiert worden.

Wenn schon in der Sächsischen Zeitung gleich zwei Artikel dazu stehen, scheint es ja mit der Technik nicht weit her zu sein.

Interessant waren die statistischen Angaben: Im vergangenen Jahr wurden in Sachsen pro Tag 1.255 Raser und damit im ganzen Jahr 458.075 Raser geblitzt. Bei nur 20 EUR je Fall wären das 9.161.500 EUR. Zählt man dann noch die Einnahmen aus Parkverstößen und anderen Sünden im Verkehr hinzu, kommt schon eine stattliche Summe zusammen. Kein Wunder, wenn da manche von Abzocke sprechen.

Wie oft verschwindet Post vom Finanzamt?

am 10. Mai 2010 unter Steuerrecht abgelegt

An dieser Stelle entspinnt sich eine nette Diskussion zunächst über Höflichkeit/Unhöflichkeit des Finanzamtes. Wenn mal eine Zahlung übersehen wird, erhält man postwendend die Vollstreckungsandrohung. Die Frage lautete also, wieso können die nicht erst mal eine nette Erinnerung schicken.

In den Kommentaren wird dann aufgeworfen (wahrscheinlich von einem Finanzbeamten), dass da sicher schon eine Mahnung vorher gekommen sei. Das wird bestritten, weshalb dann der vermutliche Beamte ausführt, dass im Durchschnitt weniger als 0,1 % der Briefe verloren gehen. Nur bei Schreiben des Finanzamtes und Bußgeldstellen sind es 50 % und wahrscheinlich bei Anwälten 90 %.

Liebes Finanzamt, es wäre auch in Ordnung, wenn 100 % Deiner Briefe verschwinden würden. Und das liegt auch nicht am Empfänger. Sondern an Deiner Abgabenordnung. Denn die besagt nun einmal, dass im Zweifel das Finanzamt den Zugang nachweisen muss. Und da auf den Finanzämtern keine Postausgangsbücher geführt werden und nicht durch Boten zugestellt wird, fehlt der Nachweis. Mit der Folge, dass erneut zugestellt werden muss.

Grundsätzlich können alle Steuerbürger ihre Finanzamtspost erst einmal wegschmeissen, äh, nicht bekommen haben. Das würde dann vielleicht dazu führen, dass das Finanzamt mit Einschreiben zustellen müßte. Und das wäre doch einmal eine echte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, denn das würden die normalen Postmitarbeiter nicht mehr schaffen, so dass zusätzliche Leute eingestellt werden könnten. Da viele Zahlungsfristen auch von der Zustellung abhängen, erhält man so auch noch einen netten Zahlungsaufschub.