Steuerberater beschäftigen sich gern mit der Zukunft ihres Berufsstandes. Seit ich 1995 Steuerberater wurde, erhalte ich regelmäßig Post zu Fragen der Zukunft des Berufsstandes. Wie oft wurde schon prophezeit, dass der Untergang unmittelbar bevor steht. Aber wie immer in solchen Fällen: Totgesagte leben länger.
Nun erschien wieder eine Einladung des Steuerberaterverbandes Sachsen zum nächsten Verbandstag. Das Thema? Die Zukunft des Berufsstandes. Ah ja, hatten wir ja lange nicht mehr. Beigefügt war ein Artikel, der sich damit beschäftigt, dass die Finanzämter angeblich oder tatsächlich Daten zu den einzelnen Beratern speichern und so die Berater kennzeichnen wollen, die als Risiko des Steueraufkommens einzustufen sind.
Die Strategie des Autors zum Gegensteuern soll darin bestehen, jeden Pups in einer Erklärung detailiiert zu erläutern, im voraus die möglichen Streitpunkte zu erkennen und hier schon dem Finanzbeamten mitteilen, welche Rechtsgrundlagen angewendet wurden. Der Vorteil? Der Finanzbeamte kann seinem Statistikdruck in Form des ungeliebten Leistungsvergleichs abhelfen. Ja nee, is klar. Der Steuerberater als Erfüllungsgehilfe des Finanzbeamten? Damit dieser mehr Fälle in gleicher Zeit abarbeiten kann und damit weniger Stress bekommt?
Das Ganze wird auch noch als “Orientierung am Berufsethos” bezeichnet.
Nun, es muss wohl noch ein anderes Berufsethos geben. Das da lautet: Der Steuerberater sorgt dafür, dass der Steuerpflichtige vor dem Finanzamt vertreten wird und nur die Steuern zahlt, die er bei Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten auch nur zu zahlen hat. Dazu gehört auch, dass die Erklärungen auch nur in der gesetzlich geforderten Form abzugeben sind. Und wenn etwas gesetzlich nicht gefordert wird, dann steht das einem Finanzbeamten auch nicht zu. Beispiel Anlage EÜR für Gewerbetreibende. Hier hat ein Finanzgericht festgestellt, dass dieser Anlage die gesetzliche Grundlage fehlt und die Gewerbetreibenden wegen der vielen darin zu tätigenden Angaben unangemessen benachteiligt werden. Gleiches gilt, wenn ein Steuerberater im Steuerverfahren im vorauseilenden Gehorsam schon alles offenlegt, obwohl dazu keine Verpflichtung besteht.
Beispiel: Arbeitszimmer. Seit Jahren nicht mehr abzugsfähig gewesen. Wer detailiiert die Angaben dazu offen legte, bekam vom Finanzamt die Ausgaben gestrichen. Rechtsbehelf abgeschmettert, vor ein Finanzgericht wird wegen der Kosten nicht geklagt. Nun dreht sich plötzlich die Rechtsprechung und es rückt wieder die Abzugsfähigkeit des Arbeitszimmers in die Nähe. Wer z.B. als Selbständiger sein Arbeitszimmer als Betriebsaussgabe angesetzt hatte, ohne die Finanzverwaltung ausdrücklich darauf hinzuweisen, hat nun nachträglich die Bestätigung, dass die Kosten abzugsfähig sind. Gleiches scheint sich auch bei den Kosten für Berufsausbildung heraus zu kristallisieren.
Also, weniger vorauseilender Gehorsam und dafür kraftvolles Vertreten der Interessen der Mandanten, dann brauchen sich die Steuerberater auch keine Sorgen um ihren Berufsstand zu machen.
Ab und an erfährt man auch eine Bestätigung des richtigen Handelns. Wenn Steuerpflichtige mit einem komlpizierten Fall erscheinen. Vom Finanzamt geschickt. “Sie brauchen Hilfe. gehen Sie zu einem Steuerberater. Am besten zu X… oder Y….” Hier werden unter der Hand nicht die Berater genannt, die vorauseilend gehorchen. Sondern die Streitbaren.