Anerkannter Idiot?
am 19. Juli 2010 unter Arztrecht, Sozialrecht abgelegtVielleicht erinnern sich einige Leser noch an einen Staatsanwalt, der da sinngemäß verfügte, dass dem “Arsch” ein Pflichtverteidiger zu bestellen sei. Nun war das ja heftig, es war aber eben aus Versehen in ein Schreiben gerutscht.
Es geht aber auch anders, sozusagen mit Absicht.
In einem Fall wurde vom Arzt eine Stellungnahme zu seinem Patienten erbeten. Entgegen der üblichen Formulierungen, die der medizinische Laie meist nicht versteht, hat sich dieser Mediziner stellenweise sehr klar ausgedrückt:
- gestern Mallheur beim Einkaufen, bei Stufe gestürzt, rechts Handgestaucht, links Rippen schmerzhaft
- Nach Operationen: Patient meint, es ist schiefgelaufen
Das geht ja noch. Dann folgt jedoch die Stelle, an der es richtig volkstümlich wird:
“2 Mal Idiotentest nicht bestanden, kann nicht mehr PKW fahren.”
Diese speziellen Gutachter wehren sich gegen den Begriff Idiotentest. Aber wenn selbst Ärzte es verwenden…
Oder sind Nachahmer von Herrn Postel unterwegs?