Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

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Archiv der Kategorie 'Arztrecht'

Anerkannter Idiot?

am 19. Juli 2010 unter Arztrecht, Sozialrecht abgelegt

Vielleicht erinnern sich einige Leser noch an einen Staatsanwalt, der da sinngemäß verfügte, dass dem “Arsch” ein Pflichtverteidiger zu bestellen sei. Nun war das ja heftig, es war aber eben aus Versehen in ein Schreiben gerutscht.

Es geht aber auch anders, sozusagen mit Absicht.

In einem Fall wurde vom Arzt eine Stellungnahme zu seinem Patienten erbeten. Entgegen der üblichen Formulierungen, die der medizinische Laie meist nicht versteht, hat sich dieser Mediziner stellenweise sehr klar ausgedrückt:

- gestern Mallheur beim Einkaufen, bei Stufe gestürzt, rechts Handgestaucht, links Rippen schmerzhaft

- Nach Operationen: Patient meint, es ist schiefgelaufen

Das geht ja noch. Dann folgt jedoch die Stelle, an der es richtig volkstümlich wird:

“2 Mal Idiotentest nicht bestanden, kann nicht mehr PKW fahren.”

Diese speziellen Gutachter wehren sich gegen den Begriff Idiotentest. Aber wenn selbst Ärzte es verwenden…

Oder sind Nachahmer von Herrn Postel unterwegs?

Gefunden: Doktorentitel

am 15. Juli 2009 unter Arztrecht, Berufsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Wie an anderer Stelle berichtet wird, gibt es wohl rege Diskussionen um die Doktorarbeiten bei Medizinern. Eine Betroffene schreibt dazu: “Ich finde, dass man den Dr.med. nicht nur für die Forschungsarbeit bekommt, sondern auch für die ganzen Mühen, die man im Studium hat um irgendwann Arzt zu sein” (Link).

Nun, wenn die Ärzte den Titel schon bekommen sollen, dann natürlich auch die mühebeladenen Absolventen der anderen Studienrichtungen. Und da natürlich alle ihr Studium als mühselig empfinden, dürften sich wohl alle Studierten demnächst Doktor nennen (wollen). Das wird dann so inflationär, dass es eher auffällt, wenn man keinen Doktor hat.

Also: Doktorentitel für alle. Am besten so, dass die Staatsfinanzen aufgebessert werden. Wer eben unbedingt Dr. sein möchte, läßt sich auf dem Einwohnermeldeamt den Titel eintragen und zahlt 1.000 EUR in die Staatskasse. Das schont auch die Umwelt, denn dann wird nicht mehr soviel Papier verbraucht für die Doktorarbeiten, die eh keiner liest. Und es gibt keinen Streit, wieviel Seiten eine Doktorarbeit haben soll.

Sorgfaltspflicht

am 14. April 2009 unter Arztrecht abgelegt

Eine Kassenärztliche Vereinigung will sich ein Gebäude errichten. Sie beschließt, von ihren Mitgliedern eine Umlage zu erheben. Soweit so gut.

Der Bau ist fertig, überschüssige Gelder werden nun zurück gezahlt. Was ist dabei festzustellen? Es fehlen irgendwie Zinsen. Die Gelder wurden ab 1992 eingesammelt. Ab 2007 wurden die Rückzahlungen vorgenommen. 15 Jahre hat diese Vereinigung mit nicht unerheblichen Geldern ihrer Mitglieder gewirtschaftet. Da steht doch zu vermuten, dass sie auch Zinsen z.B. aus Festgeldanlagen hatten. Die sollten ja nun mit auszuzahlen sein.

Auf eine entsprechende Anfrage kommt als Antwort, dass man die Gelder nicht angelegt hätte.

Das sollen sie mal bitte näher erklären, warum sie das nicht taten. Jeder Vermieter (und auch jeder Mieter) weiß zwischenzeitlich, dass Kautionen anzulegen sind und die Erträge später wieder mit der Kaution auszuzahlen sind. Dieses Allgemeinwissen sollte doch auch dazu führen, dass kassenärztliche Funktionäre einen sorgfältigen Umgang mit den Geldern ihrer Mitglieder pflegen. Wäre also eine Verzinsung erfolgt, dann hätte diese z.B. beim Bau mit eingesetzt werden können, so dass den Mitgliedern jetzt höhere Erstattungen zugestanden hätten. Oder eben die Erstattung mit samt den Zinsen höher ausfiele.

Von Sorgfaltspflichten scheinen diese Funktionäre noch nichts gehört zu haben…

007 in Weiß

am 28. April 2008 unter Arztrecht abgelegt

Ein Arzt aus Soest darf künftig bei nächtlichen Krankenbesuchen eine Pistole tragen. Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Soester Kreispolizei, dem Mann einen Waffenschein auszustellen (VG Arnsberg, Urteil vom 23.11.2007, Az.: 14 K 50/06).

Jetzt sind sie wirklich bald Götter: Herr über Leben und Tod. Wenn sie nicht heilen, geben sie den Gnadenschuß.

Was man so alles verlieren kann:

am 06. November 2007 unter Arztrecht abgelegt

Krankenhaus haftet für Verlust einer Schädeldecke! (LG Koblenz, Urteil vom 22.08.2007, Az.: 10 O 50/05)Also aufgepasst, dass nicht irgendwelche Gliedmaßen bei einem Besuch im Krankenhaus verschwinden.