Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Archiv der Kategorie 'Verwaltungsrecht'

Korruption beginnt schon im kleinen

am 10. August 2010 unter Beamtenrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Falls die Ansicht vertreten wird, in Deutschland gäbe es nicht soviel Korruption, ist das mit Vorsicht zu genießen.

An dieser Stelle wird über Korruption von Eichbeamten berichtet. Nach getaner Arbeit haben sie sich an der Ware gütlich getan und sich mit Fleisch, Brötchen usw. eingedeckt. Die leidgeprüften Handwerker trauten sich nicht, dagegen etwas einzuwenden.

In Sachsen-Anhalt wurde gegen Polizisten ermittelt. Bei einem Unfall eines LKW, der Waschpulver geladen hatte, bedienten sich diese Beamten ungeniert in aller Öffentlichkeit an der Ware, indem sie ihre Streifenwagen bis oben hin voll luden.  Ins Rollen brachten diesen Fall die vorüberfahrenden Fahrer anderer Fahrzeuge, die wohl sogar Bilder knipsten.

Und noch so ein Beipiel kleiner “Gefälligkeiten” gefällig? Bei Kfz-Kennzeichen darf man sich auch Wunschkennzeichen aussuchen. Kostet ein Scheinchen extra. Ist aber mal jemanden aufgefallen, dass Autohäuser reihenweise PKW auf ihre Buchstabenkürzel zugelassen bekommen? Z.B. hat Autohändler Max Mustermann  bei vielen der von ihm verkauften Fahrzeuge “MM” als Buchstabenkombination. Seltsam, dass in der Zulassungsstelle bei dem Händler immer gerade das nächst freie Kennzeichen “MM” beinhaltet. Kommt Mäxchen Müller, ist die Kombination meist irgendwas mit YA oder so.

So beginnt es meistens, dort ein Brötchen, da mal ein Päckchen Waschpulver, hier ein Wunschkennzeichen. Und es endet dann irgendwo mit Einfamilienhäusern, Millionenbeträgen und Schwarzgeld. Oder so.

Abschaffung Wehrpflicht – Sanierung der Staatsfinanzen?

am 14. Juni 2010 unter Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Wenn schon über die Abschaffung der Wehrpflicht diskutiert wird, dann bitte richtig. Schaut in die Geschichtsbücher und ihr findet den richtigen Ansatz, mit dem man auch die Staatsfinanzen wieder in den Griff bekommt.

S. G. Frentzel schrieb in seiner Chronik über Hoyerswerda aus dem Jahre 1744:

“In eben diesem Jahr (1705) wurden alle jungen Leute sowohl in der Stadt als vom Lande, ins Hochlöbliche Amt gefordert, und mußten untereinander würfeln, von welchen der Selbende ein Soldat werden mußte, denen hernach die anderen das Hand-Geld mußten geben.”

Also das ist doch mal ein Vorschlag, mit dem man auch noch zusätzlich Staatseinnahmen generieren kann. Wenn also von z.B. 300.000 Wehrpflichtigen 100.000 gezogen werden, müssen eben die anderen 200.000 das Handgeld zahlen.

Wie wäre es mit 1.000 EUR? Das bringt immerhin 200.000.000 EUR.

Geld regiert die Welt?

am 26. April 2010 unter Beamtenrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Seit mehr als 15 Jahren bekommt die Stadt Görlitz von einem anonymen Spender 1 Mio DM, jetzt ca. 500.000 EUR jährlich zur Verfügung gestellt. Nicht schlecht.

Nachforschungen nach dem Spender sind verboten, sonst fließt kein Geld mehr. Aha.

Was ist das eigentlich? Schenkung? Hat da eigentlich das Finanzamt mal den steuerlichen Sachverhalt ermittelt? Und wie war das mit anonymen Geldflüssen? Gab es da nicht mal ein Geldwäschegesetz?

Die sitzen da in Görlitz und freuen sich. Aber worüber? Kauft da vielleicht jemand sich ein gutes Gewissen, weil er ja etwas für die Allgemeinheit tut? Aus Geldern, die möglicherweise aus unsauberen Quellen stammen?

Das Geschrei war groß, als die Frage diskutiert wurde, ob ein Anwalt sein Honorar möglicherweise aus dem Gewinn des zuvor begangenen Verbrechens erhalten könne/dürfe. Hier bekommt eine Stadt eine halbe Mio. EUR und niemand fragt?

Aber nun greift der angebliche Mäzen direkt in die Politik ein. Aus haushaltsrechtlichen Gründen überlegte die Stadt, die untere Denkmalschutzbehörde an den Landkreis abzugeben. Als ein Brief des Big Spender eintraf, dass sich dadurch eine neue Lage ergeben könnte, ruderte die Stadt zurück. Nun sind sich alle Stadträte fraktionsübergreifend einig, dass sich die Stadt weiter die eigene Denkmalschutzbehöre leisten will.

Der Geldgeber sei sehr sensibel, so der Oberbrügermeister. Die Stadt kriecht zu Kreuze, denn Geld regiert die Welt. Wie war das mit der Unabhängigkeit der gewählten Volksvertreter?

Wie sollte die Belehrung für die deutschen Teilnehmer am Krieg in Afghanistan aussehen?

am 21. April 2010 unter Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Nachteile:

Sie können getötet werden. Nicht nur durch Taliban, Terroristen oder so. Auch durch “friendly fire”, also aus Versehen durch die Verbündeten. Rechnen Sie nicht damit, dass die Bundeskanzlerin zu Ihrem Begräbnis kommt. Wenn die Todesfälle zunehmen, wird sie sich nicht mehr blicken lassen.

Sie können schwer verletzt werden.

Sie können Invalide werden.

Sie können gefangen genommen werden.

Sie können gefoltert werden.

Sie können in Deutschland mit Strafanzeigen und Ermittlungen gegen Sie wegen aller in Betracht kommenden Delikte rechnen. Sie können daraufhin bestraft werden, z.B. auch mit Gefängnis.

Sie können in Deutschland von deutschen Anwälten verklagt werden für mögliche Schäden, die Sie in Afghanistan angerichtet haben könnten.

Sie können in Deutschland beschimpft werden. Als Möder oder Kriegsverbecher. Und sich nicht dagegen wehren, weil es unter Meinungsfreiheit läuft, oder Satire sein soll.

Sie können auch von Politikern, den gewählten Abgeordneten, so verunglimpft werden.

Rechnen Sie nicht damit, dass Ihnen mal jemand dankt.

Vorteile:

Keine bekannt.

Frechheit? Nein, nur der KSA

am 15. April 2010 unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Der Winter und fehlendes Geld haben auch in Hoyerswerda ihre Spuren hinterlassen. Marode Strassen und Gehwege.

Da kann es schnell mal zu Stürzen mit Folgen kommen. Wer hat dann Schuld? Die Stadt, weil sie nicht instand setzt? Oder der Fußgänger, weil er zu blöd ist, auf den Weg zu achten?

Wie das Hoyerswerdaer Tageblatt der Sächsischen Zeitung berichtete, dürfte letzteres der Fall sein.

Eine Fußgängerin begehrte nun Schadenersatz wegen eines Sturzes. Die Stadt leitete es weiter an den Kommunalen Schadenausgleich, eine Art Versicherung für die Kommunen.

Der erste Satz aus dem Schreiben des KSA ließ Hoffung aufkommen: “Wir verkennen nicht, dass der Zustand der Gehwege in diesem Bereich schlecht ist.” Nun, gibt’s Geld? Leider nein.

Auch als noch einmal seitens der Geschädigten Beschwerde eingelegt wird, gibt es kein Geld. Wenn die Stadt nicht reparieren kann, hätte sie halt Warnschilder aufstellen müssen.

Dieses Argument ist für den KSA ohne Bedeutung. Er schreibt: “Der Gehweg übt aufgrund seines erkennbar suboptimalen Zustandes eine gewisse Selbstwarnfunktion aus.”

Na das ist doch gelungen. Damit hält man sich künftig jegliche Schadenersatzforderung vom Hals.

Bundeselterngeld – Kein Plan?

am 13. April 2010 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Mandantin hat Kind bekommen. Herzlichen Glückwunsch.

Es wurde natürlich Bundeselterngeld beantragt. Mandantin ist Mehrfachfunktionärin: Sie ist Arbeitnehmerin bei Firma A und sie ist Gesellschafterin und Geschäftsführerin bei Firma B.

Die Tätigkeiten als Arbeitnehmerin und als Geschäftsführerin wurden anhand der jeweiligen Lohnzettel angegeben. Denn auch eine Gesellschaftein-Geschäftsführerin erhält natürlich steuerlich Arbeitslohn und damit einen Lohnzettel.

Also sind alle Einkünfte beim Amt nachgewiesen worden. Sollte man meinen.

Nicht so aber das Amt. Das schreibt nämlich folgendes:

“Eine Bearbeitung Ihres Antrages auf Elterngeld kann erfolgen, wenn folgender Sachverhalt geklärt ist: Die Auslegung des BEEG fordert bei den Berechtigten, die einer nichtselbständigen und selbständigen Tätigkeit nachgehen, sehr umfangreiche Recherchen. Sie erzielen Einküfte aus zwei Einkommensarten:

1. Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit als Geschäftsführerin und Arbeitnehmerin der Firma A

2. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit als alleinige Gesellschafterin.

Reichen Sie also bitte eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ein.”

Nun gibt es das Elterngeld ja schon eine ganze Weile. Man sollte annehmen, dass die Ämter also Erfahrung haben. Unter Zif. 1 ist der Sachverhalt richtig erkannt worden. Aber was bei einer GmbH die Zif. 2 bedeutet, erschließt sich nicht.

Die GmbH ermittelt ihre Einkünfte nach HGB mit einer Bilanz. Als Gesellschafterin kann die Mandantin durchaus Gewinneinkünfte erzielen Aber das sind keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, sondern Kapitaleinkünfte. Und für diese werden keine Einnahme-Überschuss-Rechnungen erstellt.

Fragt sich nur, wie man das dem Amt mitteilt. Da wir aber keine kostenlosen Weiterbildungen für die Ämter durchführen, haben wir lediglich für die Mandantin bescheinigt, als Gesellschafterin keine Einkünfte bezogen zu haben.

Übrigens, das ist auch mal was ganz neues: Selbst wenn die Mandantin da noch Einkünfte gehabt hätte und sie nur nicht angibt, könnte es dem Amt egal sein, denn dann würde sie ja nicht zuviel, sondern zuwenig Elterngeld bekommen. Hier macht sich mal ein Beamter darum Sorgen, dass man nicht zuwenig bekommt.

PS: Immerhin hat ja nun auch der Bundesrat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das Elterngeld vereinfacht werden soll. Insbesondere belaste die derzeit praktizierte aufwändige Einkommensermittlung die Verwaltungen in unvertretbar hohen Maß. Wobei im vorliegendem Fall sich der Beamte nur selber die Arbeit schwer gemacht hat.

Kennzeichnungslücke bei gefärbten Eiern?

am 30. März 2010 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Die bayrische Verbraucherzentrale hat auf eine gravierende Lücke bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln hingewiesen. Gefahr!

Die rohen Eier müssen gekennzeichnet werden, mit Informationen über Herkunft und Haltung der Legehennen. Die gefärbten Eier dagegen nicht.

Wieso? Die Farben der Eier sprechen doch für sich: grün gelb, rot. Grün ist noch in Ordnung, gelb mit Vorsicht zu genießen und bei rot – Finger weg.

Von wegen, kein Geld?

am 19. März 2010 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Die Zeiten sind lausig, die Kommunen jammern, sie hätten kein Geld. So auch Hoyerswerda.

Nun kritisiert das Rechnungsprüfungsamt, dass der Bauhof mal so eben 15.000 EUR ausgab, als nur Ausgaben zugelassen waren, die unabweisbar sind.

Der Bauhof rechtfertigte sich, die Ausgaben seien für die Sanierung des Sanitärtraktes und des Speiseraums unerläßlich gewesen. Der Laie denkt nun, na klar, Klobecken und -Brille, Waschbecken usw., das kann schon notwendig sein.

Denkste. Die Ausgaben waren für:
- Bodenbelag
- Stühle
- Markisen
- 25 Türschilder
- 10 Bilder

Scheint ganz schön verwinkelt zu sein, der Bau, dass man 25 Türschilder braucht, um das Klo zu finden.

Und an Kultur beim ka…. hat man auch gedacht, da scheinen ja jetzt auf jedem Lokus Bilder zu hängen.

Nur die Markise gibt noch Rätsel auf. Haben die jetzt ein Klo im Freien, das einen Sonnenschutz braucht?

Schadenersatz für falsch blitzenden Rotlichtblitzer

am 18. März 2010 unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht abgelegt

In Hoyerswerda wurden durch einen fehlerhaft arbeitenden Blitzer gut 400 Verkehrssünder begnadigt. Wir hatten hier darüber berichtet.

Nun hatte die Stadt den Blitzerhersteller auf Schadenersatz verklagt. Bei der Feststellung  des Defektes des Blitzers sind Gutachterkosten von ca. 14.000 EUR entstanden, die die Stadt bisher zu tragen hatte. Laut Angaben der Stadt sind auch noch weitere Folgekosten von gut 70.000 EUR entstanden, sicher auch Zahlungen an die unschuldigen Rotlichtsünder.

Nun hat die Stadt in der ersten Instanz Recht bekommen. Die zunächst eingeklagten Gutachterkosten sind vom Blitzerproduzenten zu erstatten.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber wenn die Entscheidung auch in der nächsten Instanz bestätigt wird oder der Gegner sogar auf die Einlegung des Rechtsmittels verzichtet, wird die Stadt sich auch die übrigen Beträge holen wollen.

Das ist doch mal eine gute Nachricht für die ansonsten recht klamme Stadt.

Schwarze Löcher – kein Fall für das Bundesverfassungsgericht

am 11. März 2010 unter Umweltrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Eine deutsche Staatsbürgerin hat Angst. Dass Wissenschaftler die Erde zerstören. In der Nähe von Genf, in CERN, einem europäischen Kernforschungszentrum.

Warum? Die wollen da Schwarze Löscher produzieren, im kleinen Maßstab. Schwarze Löcher sind implodierende Sterne, die soviel Gravitation entfalten, dass sie alles anziehen, selbst das Licht. Sie sind derzeit wohl auch nicht direkt nachweisbar, nur indirekt, eben durch das Licht.

Die Befürchtung der Bürgerin: Wenn also so ein Miniloch entsteht, könnte es ja auch nach und nach die Umgebung “verschlucken”, bis die ganze Erde darin verschwunden ist. Denn in der Theorie können Schwarze Löcher das, sie wachsen dadurch. Gut, so schlimm wäre das vielleicht nicht. Denn am Ereignishorizont eines Schwarzen Lochs soll die Zeit bis zur Unendlichkeit stehen bleiben. Leben wir halt alle etwas länger. Na gut, da müßte sich die Rentenkasse schon was einfallen lassen.

Warum versteht aber das Bundesverfassungsgericht diese Sorgen nicht? Weil die Bürgerin nicht schlüssig darlegte, dass die Zerstörung eintreten werde. Ah, ja. Denn nach überwiegender wissenschaftlicher Meinung birgt das Experiment keine Gefahren. Und wenn doch? Naja, dann ist es eh zu spät.

Überwiegende wissenschaftliche Meinung? Wie war das denn so in der Vergangenheit mit dieser überwiegenden wissenschaftlichen Meinung? Da gabs doch so einige: Die Erde ist der Mittelpunkt im Weltall, die Erde ist eine Scheibe, um nur zwei zu nennen. Noch vor einigen Hundert Jahren wurden Leute verbrannt, weil sie der Meinung waren, die Erde dreht sich um die Sonne und nicht umgekehrt.

Nun, heute wird man wenigstens nicht mehr verbrannt. Die Beschwerde wird nur nicht zur Entscheidung angenommen. Hoffentlich irrt sich in diesem Fall das Gericht nicht.

:-)

Sächsischer Finanzbürgermeister spekuliert mit Steuergeldern

am 02. November 2009 unter Beamtenrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Ganz offiziell. In einem Zeitungsinterview erklärt dieser Finanzbürgermeister, dass er das schon seit einigen Jahren mache. Er lege auch die Verträge immer dem Regierungspräsidium vor.  Natürlich sei ein Risiko dabei. Man müsse die Geschäfte regelmäßig überwachen und ständig mit den Banken in Kontakt bleiben. Er habe jedenfalls die vergangenen Jahre immer Erfolg gehabt.

Nun, wenn ihm das Spekulieren solch eine Freude bereitet, dann  a) kann er das mit seinem eigenen Geld machen und b) könnte er auch den Arbeitsplatz wechseln, z.B. in eine Bank.

Gewerbetreibende, Bürger usw. zahlen Steuern, damit dieser Jongleur damit spekuliert. Eben mit fremden Geld, nicht mit seinem eigenen Geld. Und letztlich mußten alle irgendwo mehr Steuern zahlen, denn das Geld zum Spekulieren hat er dem Haushalt ja entzogen. Diese Steuergelder konnten eben nicht eingesetzt werden für Bildung, Kindergärten oder was auch immer. Oder für die Senkung der Hebeseätze für die Grund- oder Gewerbesteuer. Das ist also der Zweck, weshalb die Kommunen Steuern erheben?

Diese Summen wurden dem Haushalt entzogen. Zum Spekulieren. Mit was er spekuliert? Mit Swaps. Hochkompliziert. Damit haben andere Gemeinden schon bis zu 53 Mio. EUR in den Sand gesetzt.

Nun, es wäre ja nichts dagegen einzuwenden, dass er spekuliert. Wenn er sich bereit erklären würde, persönlich zu haften. Da wird er sich aber vor hüten. Oder nicht mehr spekulieren.

Wozu werden eigentlich Vollmachten verschickt?

am 20. Oktober 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Ordnungswidrigkeit: Mandantin beauftragt Anwalt. Der legitimiert sich mit Übersendung einer Vollmacht, in der auch ausdrücklich die Empfangsvollmacht enthalten ist.

Polizei übersendet auch die Akte zur Einsichtnahme. Also ist die Vollmacht registriert. Die Verwaltungsbehörde scheint sich aber nicht dafür zu interessieren. Sie stellt den Bußgeldbescheid an die Mandantin direkt zu. Die war auf Dienstreise und kehrte erst 14 Tage später zurück.

Dadurch hat die Behörde (mit Absicht?) das Verfahren unnötig aufgeblasen. Nun muss ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden, über den auch noch entschieden werden muss.

Interessanterweise stellen die Finanzämter trotz vorliegender Empfangsvollmachten regelmäßig an die Mandanten direkt zu. Einschüchterung?

Videoüberwachung? Quatsch, Bonuskarten!

am 18. September 2009 unter Allgemein, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Es wird ja nun überall lamentiert, dass die Videoüberwachungen verfassungswidrig oder sonst was seien. Mal ehrlich, das ist doch nur Ablenkung. Die lückenlose Überwachung holen sich unsere Geheimdienste und Polizisten sicherlich schon ganz woanders.

Überall werden wir gefragt: Möchten Sie unsere Bonuskarte? Shell, Payback, HappyDigits, selbst mit der ADAC-Karte kann man vergünstigt tanken.

Bei manchen Karten kann man sich im Internet einloggen und sein Konto ansehen und Prämien auswählen. Schaut man genauer hin, sieht man bei einigen Kartenseiten, dass genau Ort, Uhrzeit der Benutzung und wofür benutzt wurde, gespeichert werden. Da hab ich dann in Hamburg auf der Reeperbahn eingekauft, anschließend in Bremen getankt. Weiter weg war ich dann Essen, habe meinen Urlaub gebucht, Geld abgehoben usw.

Wenn dann noch die Daten dazu kommen, in welchen Funkzellen mein Handy gerade eingemeldet war, sind alle Daten vorhanden. Lückenlos.

Also ehrlich, da ist das Video von mir auf der Autobahn doch völlig harmlos. Wenn ich nicht gerade dem Vordermann zu dicht auf die Pelle gerückt bin.

Wahlversprechen führen zur Ungültigkeit der Wahlen?

am 14. September 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Im Fall des Oberbürgermeisters von Bischofswerda hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden, dass seine Wahl ungültig ist. Weil er Wahlversprechen gemacht hat. Nämlich im Fall seines Sieges für jede Stimme 1 EUR an die Vereine zu spenden.

Hm, wie lesen sich die Wahlplakate im jetzigen und in allen Wahlkämpfen? “Wir versprechen Mindestlohn”, “Mit uns keine Steuererhöhung”, “Wir senken Steuern”, “Wir schaffen Arbeitsplätze”, “Wir erhöhen Subventionen, Kindergeld, wünsch Dir was…”.

Das Gericht meinte beim Oberbürgermeister:, dass eine unzulässige Wählerbeeinflussung vor liege. Denn es sei Wahlwerbern nicht erlaubt, die Stimmabgabe mit einer in Aussicht gestellten Geldzahlung zu verknüpfen. Nun Mindestlohn, Steuersenkungen usw. sind ja auch in Aussicht gestellte Geldzahlungen.

Demzufolge sind eigentlich alle Wahlen ungültig. Vielleicht besinnen sich die Wahlkämpfer mal und … Aber wohl eher nicht.

Kopfschütteln

am 09. September 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Im Ortsteil Zeisig in Hoyerswerda streiten sich stadtbekannterweise 2 Nachbarn, eine Privatperson und eine Gaststätte. Der Privatperson ist es sogar gelungen, der Gaststätte eine zeitlang die Nutzung eines Teils ihrer Gasträume zu untersagen. Das brachte natürlich herbe wirtschaftliche Nachteile.

Beide Nachbarn teilten sich den Zugang zu ihren Grundstücken durch einen Übergang über einen Dorfgraben. Dieser Übergang befand sich im städtischen Besitz. Auf Antrag der Privatperson verkaufte die Stadt dieses Grundstück samt Übergang an die Privatperson. Da war der Streit zwischen beiden bereits allen bekannt.

Es folgte, was folgen muss: Streit ohne Ende. Das Ergebnis? Die Stadt baut auf ihrem Grundstück daneben nun einen neuen Übergang über den Dorfgraben für die Gaststätte.

Was das kostet? So ca. 3.500 Mücken. Was die Stadt aus dem Verkauf des alten Übergangs bekam? Auch 3.500 Mücken.

Kopfschütteln.

Akteneinsichtsgesuch und Bürokratie

am 17. August 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Der Erbe hat neben dem Grundstück auch jede Menge Schriftverkehr vorgefunden. Aber es ist für ihn unklar, wie der Nachbarschaftstreit, der sich auf eine Baugenehmigung bezog, entschieden wurde. Also nichts einfacher als das: Akteneinsicht beim Amt beantragen. Soweit so gut.

Antwort: Vollmacht, Erbschein und Grundbuchauszug. Eingesandt. Im vorhandenen Grundbuchauszug stand noch der Vater, aber mit Erbschein dürfte das ja kein Problem sein. Denkste. Aktueller Grundbuchauszug muss es sein (nicht älter als 3-4 Monate). Eine Anfrage bei der Behörde, ob die nicht von Amts wegen auf einem kurzen Dienstweg die notwendigen Auskünfte erhalten könnten, wurde abgeschmettert, dass das ja Arbeit mache.

Also hat Mandant sich aktuellen Auszug besorgt. Nun kommt plötzlich von der Behörde die Forderung, dass auch von dem Nachbarschaftsgrundstück der aktuelle Grundbuchauszug und die Vollmacht vorgelegt werden müssen.

Mal abgesehen davon, dass die Nachbarn im Streit liegen, dürfte es auch an der Interessenkollision des Anwalts scheitern, dem Wunsch der Behörde Folge zu leisten.

Aber in der Stadt Bautzen ist das halt so. Da muss  eine GmbH auch einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) vorlegen, wenn man ein Kfz zulassen will. Und für den Parkausweis eines Nebenwohnsitzinhabers muss auch eine aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden. Auch, wenn sich keine Änderungen ergaben.

Tolle Methode, die Stadtkasse zu füllen.

Zweifel am Sachverstand der Bundesregierung?

am 14. August 2009 unter Beamtenrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Es wurde ja hier schon einmal darüber berichtet, dass die Bundesregierung neuerdings Anwaltskanzleien mit der Gesetzeserarbeitung beauftragt. Insoweit haben die aktuellen Vorwürfe der Justizministerin soooo einen Bart (unser Bericht war vom 23.04.09), sind aber erklärlich, weil Wahlkampf.

«Es ist unverantwortlich, eine große Wirtschaftskanzlei zu beauftragen, statt den vorhandenen Sachverstand innerhalb der Bundesregierung zu nutzen», soll Frau Zypries gesagt haben.

Nun, vielleicht hat ihr Kollege Guttenberg ja so seine Zweifel am Sachverstand der Bundesregierung?

Nepper, Schlepper, MDR

am 12. August 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Man kennt ja viele Abzockmethoden, z.B. Anzeigenaufträge, die als angebliche amtliche Eintragungen in irgendwelche öffentliche Verzeichnisse getarnt sind. Nun scheint auch der MDR auf dieser Welle zu schwimmen.

Beginnend mit “Rundfunkgebühren sind öffentliche Abgaben und unterliegen der Prüfung durch den Gebührengläubiger” wird schon mal Eindruck gemacht. Dann folgt “Mir liegt zu Ihrem Rundfunkteilnehmerverhältnis zur Gebührenpflicht gem. § 3 RGebStV ein entsprechender Prüfauftrag vor”. Das klingt schon gleich nach amtlicher Prüfung, vergleichbar mit der Prüfung durch das Finanzamt. Nun folgt die Anordnung: “Aus diesem Grund werden Sie Frau S. und Herr E. am Datum, Uhrzeit, besuchen.”

Weiter unten steht dann erst, dass der Rundfunkteilnehmer nach § 4 Abs. 5 RGebStV zur Auskunft verpflichtet ist. Aber verschwiegen wird, dass es  nur die trifft, die Geräte zum Empfang bereit halten und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben. Wer also ordnungsgemäß alles angezeigt hat, muß keinerlei Auskunft erteilen. Wer nichts anzuzeigen hat, muß ebenfalls keine Auskunft erteilen.

Schließlich steht dann auch in dieser Vorschrift, wie z.B. der MDR seine Auskunftsrechte durchsetzen kann: “Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.” Dazu muß der MDR aber eben erst Anhaltspunkte bzw. Indizien, Beweise haben, dass jemand etwas anzuzeigen hat. Und die versucht er sich durch solche Methoden zu erschleichen.

Eine Prüfung bei eventuellen Rundfunkteilnehmern gibt es nicht. Verklausuliert steht das auch so in dem Schreiben des MDR. Aber man hofft scheinbar auf die juristischen Laien, die in Unkenntnis sich dann von solchen Leuten “prüfen” lassen. Und damit begibt sich der MDR schon auf ein Niveau, das einem öffentlichen Auftrag entgegensteht.

Schwarzsehen ist illegal, aber man sollte trotzdem nicht den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.

Unfähigkeit kostet 789.000 EUR

am 05. August 2009 unter Verwaltungsrecht, Zivilrecht abgelegt

In der Provinzstadt Hoyerswerda hat nun die nächste Posse ihr teures Nachspiel. Vor 12 Jahren setzten sich die Schildbürger Stadtpolitiker über die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge hinweg und nahmen dreist einen Anbieter, der ihnen angenehmer war, als der, der die Ausschreibung gewonnen hatte.

Nach nun 12 Jahren des Prozessierens wurde die Stadt verpflichtet, nebst Zinsen 789.000 EUR an den damaligen Gewinner zu zahlen. Zwar kann die Stadt noch Rechtsmittel einlegen, aber das Ergebnis wird sich nicht mehr allzuviel verbessern.

Dazu kommen noch die Prozesskosten. Da gab es zunächst die erste Runde, in der es um den Schaden dem Grunde nach ging und nun die jetzt endende 2. Runde, ín der über die konkrete Schadenshöhe gestritten wurde.

Und wer kommt für die Unfähigkeit auf? Der Steuerzahler, das unbekannte Wesen. Denn dass die damaligen Schildbürger in die Haftung genommen werden, wird wohl mehr als unwahrscheinlich sein.

Wie schnell Katastrophen vergessen werden…

am 24. Juli 2009 unter Beamtenrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Zu Nachterstedt wurde hier bereits ein Beitrag gepostet. Interessant ist insbesondere die Ansicht eines Wissenschaftlers, dass eben die Katastrophen in Kauf genommen werden, da die Schadensbeseititigung billiger wäre, als die Prävention.

In Falkensee bei Berlin ist am Dienstag abend ein 1000 qm großes Dach eines REWE-Marktes eingestürzt. Der Markt war bereits leer, so dass es keine Opfer gab.

2006 war in Bad Reichenhall das Dach der Eissporthalle eingestürzt, es starben 15 Menschen, darunter 12 Kinder. Hinterher wurde wieder groß versprochen, dass alles besser wird und sich so etwas nicht wiederholen solle. Und was nicht alles geprüft werden sollte.

Zu dem REWE-Dach kann man nur sagen, dass schon sehr viele Schutzengel gewacht haben müssen. Denn wäre das Dach Stunden vorher, während der Öffnungszeiten eingestürzt, wäre es wahrscheinlich nicht so glimpflich abgelaufen.

In der Sächsischen Zeitung gibt der zuständige Baudezernent folgenden Kommentar ab: “Ich habe so etwas noch nicht gesehen, das ein Dach so in sich zusammenstürzt”. Wo war er, als das Dach in Bad Reichenhall zusammenfiel? Hört er keine Nachrichten, liest er keine Zeitung? Was hat er damals unternommen? Hat er die Dächer prüfen lassen, seine erteilten Baugenehmigungen mal nachkontrolliert?

Da diesmal nur Sachschaden entstand, wird die Angelegenheit wahrscheinlich schnell abgehakt.

Gefunden: Doktorentitel

am 15. Juli 2009 unter Arztrecht, Berufsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Wie an anderer Stelle berichtet wird, gibt es wohl rege Diskussionen um die Doktorarbeiten bei Medizinern. Eine Betroffene schreibt dazu: “Ich finde, dass man den Dr.med. nicht nur für die Forschungsarbeit bekommt, sondern auch für die ganzen Mühen, die man im Studium hat um irgendwann Arzt zu sein” (Link).

Nun, wenn die Ärzte den Titel schon bekommen sollen, dann natürlich auch die mühebeladenen Absolventen der anderen Studienrichtungen. Und da natürlich alle ihr Studium als mühselig empfinden, dürften sich wohl alle Studierten demnächst Doktor nennen (wollen). Das wird dann so inflationär, dass es eher auffällt, wenn man keinen Doktor hat.

Also: Doktorentitel für alle. Am besten so, dass die Staatsfinanzen aufgebessert werden. Wer eben unbedingt Dr. sein möchte, läßt sich auf dem Einwohnermeldeamt den Titel eintragen und zahlt 1.000 EUR in die Staatskasse. Das schont auch die Umwelt, denn dann wird nicht mehr soviel Papier verbraucht für die Doktorarbeiten, die eh keiner liest. Und es gibt keinen Streit, wieviel Seiten eine Doktorarbeit haben soll.

Wenn Bürokraten Schildbürger treffen

am 13. Juli 2009 unter Beamtenrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

In einem kleinen Ort Namens Leippe gab es einen Ortsteil namens “Wilder Mann”. Dort wollte man eine verkehrsberuhigte Zone. Also Antrag gestellt.

Antrag wurde abgelehnt. Aber gleichzeitig wurde festgestellt, dass das Ortsteilschild “Wilder Mann” rechtswidrig errichtet wurde. Nicht von irgend jemanden. Nein, von der Gemeinde. Die ließ vor 9 Jahren das Schild aufstellen.

Durfte sie aber nicht, sondern nur die Kreisverwaltung. Die gibt es zwar nicht mehr, weil mittlerweile neue Kreise gebildet wurden, aber Ordnung muß sein. Daher wurden die Schilder abmontiert und durch das Schild “Leippe” ersetzt.

Verkehrsberuhigt ist dadurch der Ortsteil aber immer noch nicht. Aber da man den alten Namen wieder haben möchte, wird nun der Antrag gestellt, dass der Ortsteil ”Wilder Mann” heißen darf.

Hoffentlich haben die die alten Schilder aufgehoben.

Gesetze und Vorschriften haben kein Verfallsdatum…

am 30. Juni 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

…auch wenn sie schon über dreißgi Jahre alt sind.

Das mußte ein Bordellbetreiber feststellen, der in Baden-Würtemberg ein Bordell in einer Gemeinde unter 35.000 Einwohner einrichten wollte. Das Verwaltungsgericht Stuttgart stellte nun fest, dass die Vorschrift von 1976, die das untersagt, auch heute noch gültig ist. (AZ 1 K 1721/08)

Auch wenn es mal den Vorschlag gab, Gesetze mit einem Verfallsdatum zu versehen, noch ist das nicht der Fall. Da ist der “Gute” seiner Zeit bereits weit voraus gewesen.

Gefunden: Regulierung der Telekom

am 29. Juni 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Wie in Beck-Aktuell berichtet wurde, will die Bundesnetzagentur die Regulierung der Telekom zurückschrauben.

Naja, da ist ja nun bald tatsächlich nichts mehr zu regulieren. Aber vielleicht werden nun ja die Mitbewerber stranguliert reguliert.

26 Überraschungseier für die Stadtverwaltung

am 09. Juni 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

In Hoyerswerda wurde die Lieferung von Schulbüchern ausgeschrieben. Bekannterweise existiert in Deutschland eine Buchpreisbindung. Deshalb gab es 26 Bewerbungen mit im wesentlichen gleichen Preisen.

Also muß das Los entscheiden. Daher wurden 26 gelbe Dosen aus den Überraschungseiern gesammelt, um diese als Losbehälter zu verwenden.

Bleiben offene Fragen: Mußte ein Mitarbeiter 26 Eier essen oder 26 Mitarbeiter je ein Ei? Und hat der Gewinner die Kosten für die Überraschungseier zu übernehmen?

1. Nachtrag: Gewonnen hat eine Buchhandlung aus Leipzig. Schlecht für die Buchhandlungen und Arbeitsplätze in Hoyerswerda. Immerhin ging es um 66.000 EUR.

2. Nachtrag: Wenn die Preise sowieso gleich sind, weshalb dann solch ein bürokratisches Monster? Wieso kann man in einem solchen Fall den Auftrag nicht an die einheimische lokale Wirtschaft geben?

Abwrackprämie mit Widersprüchen

am 25. Mai 2009 unter Steuerrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

In den Richtlinien zur Abwrackprämie, die der Gesetzgeber erlassen hat, steht, dass nur Privatpersonen antragsberechtigt sind. Was Privatpersonen sind, steht dort nicht. Also nach den üblichen juristischen Definitionen sind es natürliche Personen. Denn nicht antragsberechtigt sind demzufolge juristische Personen, Personengesellschaften…

Nun kommt der Zuwendungsbescheid. Hier gibt es plötzlich eine Widerrufsklausel: Der Bescheid kann widerrufen werden, wenn das neue Fahrzeug nicht zum steuerlichen Privatvermögen gehört. Noch so ein Begriff, der nicht definiert ist. Und: Es ist eine Überraschungsklausel, denn das stand weder im Antrag noch in den Richtlinien.

Begriffsuche II: Es gibt keine Vermögensteuer in Deutschland. Es finden sich auch keine Definitionen, was steuerliches Privatvermögen ist. Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen für seine Tätigkeit. Also ist sein gesamtes Vermögen Betriebsvermögen oder, weil er eben keine GmbH ist, Privatvermögen? Der Unternehmer als natürliche Person ist Halter und Eigentümer des PKW. Ist damit die Klausel des Bescheides erfüllt?

Tja, das wird wohl noch Streitereien geben.

Gefunden: Das Grundgesetz fliegt mit:

am 11. Mai 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Im Weltraum, in den unendlichen Weiten finden wir auch dies:

Wehret den Anfängen:

Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet.

Wenn die erste Rede zensiert,

der erste Gedanke verboten,

die erste Freiheit verweigert wird,

sind wir alle unwideruflich gefesselt.

Also Trekkies, unterstützen wir unser Bundesverfassungsgericht bei seinem Kampf gegen Zensur, Verbote und Unfreiheiten.

Lebt lang und in Frieden

Noch so ein Mist, den niemand braucht…

am 22. April 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

wie Ordenentziehungsverfahren.

Wenn jemand, wie Herr Z. früher gut war, bekam er einen Orden. Wenn er später dann böse war und z.B. Steuern nicht bezahlt, muss er de Orden zurück geben. Schon das ist ja irgendwie schräg.

Aber: Wenn er seinen Orden nicht freiwillig raus rückt, dann gibt es das Ordenentziehungsverfahren.

Da informiert die Staatsanwaltschaft nach erfolgter Verurteilung die entsprechenden Ämter, die dann solche Verfahren durchführen.

Da brauchen wir uns natürlich nicht wundern, wenn die Staatsanwälte keine Zeit für das Schreiben ihrer Anklageschriften haben.

(H)un(d)geschickt

am 31. März 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Mandantin möchte auf ihrem Grundstück im Wohngebiet Hundezucht mit recht großen Tieren betreiben. Behörde untersagt ihr die Zucht und die Haltung von mehr als 2 Hunden – sofortiger Vollzug ist angeordnet. Rechtsbehelf abgelehnt, es läuft das Gerichtsverfahren. Empfehlung an Mandantin lautete ruhig verhalten und vorerst Auflagen erfüllen.

Nun stellt sich raus, Mandantin hat bereits Hundenachwuchs. Sie hat es in ihrem Wohnort vor allen verbergen können. Nun kam es aber raus.

Warum? Weil sie in der Zeitung Anzeigen schalten ließ, um den Nachwuchs zu verkaufen.

Da fehlen einem die Worte…

Die Ampel

am 24. März 2009 unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Es denkt sich der Amtsschimmel in der sächsischen Kleinstadt H., die Verkehrssicherheit kann verbessert werden. Also wird an einer Kreuzung für die Fußgänger eine Ampel gebaut. Klingt vernünftig. Nur das sich die Ampel 50 m hinter der Kreuzung befindet.

Und nun? Die Fußgänger interessieren sich überhaupt nicht für die Ampel, 100 m Umweg (50 bis zur Ampel und 50 zurück) sind ihnen zuviel. Sie gehen daher an der alten Stelle weiter über die Kreuzung. Und zwar alle, Schüler, Erwachsene, Rentner mit Gehhilfen…

Nun kann man Wetten abschließen, was folgt: Da die Ampel einmal steht, wird von der Kreuzung bis zur Ampel ein Geländer gebaut, damit die Fußgänger doch noch die Ampel benutzen. Die Schildbürger haben das Licht mit Säcken in ihr Rathaus ohne Fenster getragen.

Ehefrau oder Parkausweis?

am 19. März 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Wenn man in zwei Städten wohnt, wird es schwierig. Auf dem Ordnungsamt zum Beantragen des Bewohnerparkausweises spielte sich dabei folgendes ab:

Die Sachbearbeiterin schaut angestrengt in ihren Computer. Dort findet sie einen Hinweis hinterlegt. Mitarbeiterin: “Mein Chef fragt, weshalb Sie nicht Ihren Hauptwohnsitz hier nehmen.” Antwort: “Weil ich das schlecht meiner Frau erklären könnte.” Hintergrund ist die Jagd nach Einwohnern für die Steuerzuweisungen. Üblicherweise hat man ja den Hauptwohnsitz dort, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet. Wenn es nach den Bürokraten geht, muss das nicht mehr so sein. Nun muß man abwägen, wer oder was gewichtiger ist: Bewohnerparkausweis oder die Ehefrau?

Aber schließlich hat sich die Mitarbeiterin erbarmt und den Ausweis ausgestellt. Mal sehen, was sich dann bei der nächsten Verlängerung ergibt.

Baskenmütze? Kopftuch? Hä?

am 10. Februar 2009 unter Beamtenrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Das Tragen einer Baskenmütze als «Ersatz» für ein Kopftuch ist im Unterricht ebenfalls verboten. Das Gericht hat ein entsprechendes Verbot der zuständigen Schulbehörde gegenüber einer muslimischen Lehrerin bestätigt. Die Baskenmütze – ebenso wie ein Kopftuch – ist als religiöses Symbol geeignet, den Schulfrieden zu beeinträchtigen (VG Köln Urteil vom 22.10.2008, Az.: 3 K 2630/07).

Naja, nun kann man abwarten, welche Kopfbedeckungen die Bewerberin noch alle ausprobieren wird.

5 EUR = 1 Tag Knast

am 02. Dezember 2008 unter Polizeirecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Die Anordnung von einem Tag Erzwingungshaft zur Durchsetzung der Zahlung eines Verwarnungsgeldes von 5 Euro für einen zwei Jahre zurückliegenden Parkverstoß ist unverhältnismäßig (LG Zweibrücken, Beschluss vom 06.12.2007 – Qs 140/07).

Das ist doch mal ein klarer Umrechnungsfaktor.

Schlagzeile

am 22. August 2008 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Nach SKL-Skandal: Zypries will Datenschutz verstärken (22.08.2008).

Hat schon jemals ein Politiker vor einem Skandal versucht, etwas zu verbessern? Z.B. dadurch den Skandal überhaupt zu verhindern?

Heiße Liebe

am 24. Juli 2008 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) forderte am 21.04.2008 schärfere Richtlinien für den Flammschutz von Spielzeug und Matratzen. Spielzeug, Dekoration, Matratzen, Polster- und Gardinenstoffe sowie elektronische Geräte im Kinderzimmer könnten häufig rasend schnell in Brand geraten.

Vor allem Matrazen: Da gilt dann der Spruch “Heiß geliebt und kalt geduscht”.

Sind die denn vom Hund gebissen?

am 05. Juni 2008 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Für die Einstufung eines Mischlingshundes als Kampfhund reicht es nicht aus, dass er in Teilen dem äußeren Erscheinungsbild einer Kampfhunderasse ähnelt. Vielmehr müssen die charakteristischen Merkmale der Rasse (Rassestandards) im äußeren Erscheinungsbild des Mischlings signifikant sein und dominieren. (Verwaltungsgericht Stuttgart, Urtei vom 09.10.2007, Az.: 5 K 4370/06).

Signifikantes Merkmal der Kampfhunde ist, dass sie beißen. Wie finden wir heraus, ob ein Mischling dieses Merkmal hat? Indem er die Richter beißt!

Wichtige Probleme

am 05. Mai 2008 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Ein Gericht in Deutschland hat sich nun damit beschäftigt, ob ein Vorhang ausreicht, um in einer Kneipe einen Nichtraucher- und Raucherraum zu trennen. Das Gericht meint, es reiche nicht. Natürlich sind die Deutschen erfindungsreich. Es wird bald weitere Verfahren geben, ob eine sogenannte spanische Wand reiche, Folie, oder was auch immer.

Andere Gerichte haben sich damit beschäftigt, ob ein Klohäuschen ein Gebäude sei, oder wie es um Eigentumsrechte von Pfandflaschen bestellt ist.

Wahnsinnig wichtige Probleme. War da noch was anderes, wie Rentenerhöhung und Generationskonflikt, Umweltschutz …?

Scheint nicht so.

Wie wichtig sind Grabsteine?

am 23. April 2008 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Da steht jetz wieder in allen Zeitungen, dass die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen die Grabsteine auf Standfestigkeit prüfen. Dazu wird ein Rütteltest gemacht. Ist der Stein locker, wird er umgelegt.

Da stürzen in Deutschland Dächer von öffentlichen Gebäuden oder Baumärkten ein. Da werden oder können Menschen verletzt oder getötet werden. Hat aber hier mal jemand einen “Rütteltest” gemacht?

Da wird Geld für die Grabsteintests verschwendet – die sind 50 cm – 100 cm hoch, wen können die schon erschlagen? Wie oft haben wir aus den Medien erfahren, dass jemand von einem umstürzenden Grabstein zu Schaden kam?

Sollten die Mittel und das Personal  nicht besser eingesetzt werden, um die Bausicherheit öffentlicher Gebäude zu prüfen? Denn hier haben wir schon öfters traurige Berichte zur Kenntnis nehmen müssen.

Steuerverschwendung im Kleinen?

am 18. April 2008 unter Steuerrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Da stellt die Stadt H…. fest, dass die auf dem öffentlichen Platz verlegten Natursteinplatten den Belastungen eines Wochenmarktes nicht standhalten und zu Bruch gehen. Nun müssen sie Stück für Stück gegen stärkere Platten ausgetauscht werden, was natürlich den Haushalt belastet.

Nur, als vor 5 Jahren der Platz komplett neu gestaltet wurde, war die Nutzung mit Wochenmarkt geplant und daher bekannt. Weshalb hat man damals nicht gleich die stärkeren Platten genommen? Weil sie vielleicht ein paar Cent teurer waren? Dafür müssen nun die Verlegearbeiten erneut bezahlt werden und die dünneren Platten sind Schrott.

Das war kein Sparen, sondern vorhersehbare Steuerverschwendung. So geht es im Kleinen und im Großen werden dann auch die Beträge größer.

Baum fällt – oder auch nicht

am 19. März 2008 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Vor einem Grundstück stehen drei Bäume. Sie sind alt oder krank, jedenfalls erwecken sie den Eindruck, dass sie der nächsten Windböe nicht mehr standhalten. Der Eigentümer meldet es der Stadt, denn es ist ein städtisches Grundstück. Postwendend bekommt er einen Anruf:  Die Beamtin habe sich die Bäume angesehen und erkannt, dass Gefahr im Verzuge sei, er (der Eigentümer) bekomme sofort eine Fällgenehmigung.

Hinweis des Eigentümers, dass er nicht Eigentümer der Bäume sei, sondern die Stadt. Darauf die Beamtin: Dass müsse sie dann an das zuständige Derzenat weitergeben. So geschehen Mitte Februar.

Nun mehr als 4 Wochen und mindestens einen Sturm später: Die Bäume stehen noch. Das einzige, was geschah: sie wurden mit Farbe markiert. Hoffen wir, dass das bedeutet, dass sie demnächst gefällt werden. Und zwar rechtzeitig, bevor sie von allein umfallen.

Wie unterschiedlich es doch geht: Für den Privateigentümer hätte die Stadt durch Erteilung der Genehmigung sofort gehandelt, sicher weil durch Besichtigung der Bäume die Situation richtig eingeschätzt wurde. Selber ist die Stadt aber nicht in der Lage, auch unverzüglich zu handeln. Auf was vertraut man hier? Auf eine gute Haftpflichtversicherung?

Hufbeschlaggesetz

am 10. März 2008 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Die Neufassung des Hufbeschlaggesetzes verstößt gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit und ist daher in Teilen verfassungswidrig. Durch eine weit gefasste Definition des Begriffs «Hufbeschlag» in § 2 HufBeschlG können die bisher von Hufpflegern und Huftechnikern übernommenen Tätigkeiten grundsätzlich nur noch von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden ausgeübt werden. (Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 14.11.2007, Az.: 1 BvR 2186/06).

Wir sind wirklich geschlagen. Das höchste Gericht in Deutschland beschäftigt sich nun auch noch mit der Frage, wer Hufe beschlagen darf. Ganz große Klasse. In dieser Sammlung finden sich schon Urteile zu Pfandflaschen, Toiletten…

Eisenbahnraub?

am 27. November 2007 unter Polizeirecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Alkoholbedingte Kollision mit Zug rechtfertigt Entzug des Waffenscheins
(VG Minden: 14.09.2007, Az.: 8 K 570/07)
Hat er mit der Waffe auf den Zug geschossen? Nein. Er fuhr besoffen (immerhin 2,34 Promille) mit dem Auto trotz geschlossener Schranke über den Bahnübergang und kollidierte dabei mit dem Zug. Weil ihm wegen Unzuverlässigkeit der Waffenschein weggenommen wurde, klagte er dagegen und verlor. Mit den Worten des Bürgermeisters von Berlin, Herrn Wowereit: Und das ist auch gut so!

Friedhofsruhe

am 07. November 2007 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Lahnstein, wonach Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende für Tätigkeiten auf den Friedhöfen einer vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung bedürfen und eine jährliche Gebühr von 250 Euro zahlen müssen, ist rechtens. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und wies den Klageantrag eines Steinmetzbetriebes ab, der die Unwirksamkeit der Gebührenregelung geltend gemacht hatte. (OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 05.04.2007, Az.: 7 C 10027/07.OVG)

Ist ja schön, dass wenigsten Besucher den Friedhof ohne Zulassung und Gebühren betreten dürfen!

Der teure Tote

am 21. September 2007 unter Verwaltungsrecht abgelegt

AG Wiesbaden untersagt Tochter Herstellung eines Diamanten aus der Totenasche ihres verstorbenen Vaters.
(Entscheidung vom 03.04.2007)
Das nennt man wertvolle Erinnerungen.

Feuer und Wasser

am 22. August 2007 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Stadtwerke müssen Löschwasser kostenlos bereithalten. Eigentlich wollten sie für Löschwasser das 2 1/2 kassieren und bei Nichtbezahlen den Hahn zudrehen. (LG Bonn, Urteil 03.07.2007, Az: 4 O 7/07)Wie jetzt, Du hast Deine Wasserrechnung nicht bezahlt? Na hoffentlich hast Du dann wenigstens Deine Feuerversicherung bezahlt.

Tierasyl

am 02. August 2007 unter Steuerrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Eine Dresdener Schlittenhundehalterin konnte vor dem Verwaltungsgericht Dresden keine Hundesteuerbefreiung für ihre Tiere erstreiten. Die Frau hatte sich gegen einen Steuerbescheid der Landeshauptstadt Dresden für das Jahr 2004 in Höhe von 1.500 Euro für ihre ursprünglich zwölf sibirischen Huskys gewandt. Sie hatte die Tiere zu einem früheren Zeitpunkt für die Ausübung des Schlittensportes angeschafft. Nachdem sie diesen Sport nicht mehr ausübt, vertrat sie den Standpunkt, sie halte die Hunde gleichsam in einem Tierasyl. Nach der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Dresden können Betreiber einer solchen Einrichtung auf Antrag von der Steuerpflicht befreit werden. Die Klage wurde mit Urteil vom 02.03.2007 abgewiesen. (VG Dresden: Urteil vom 02.03.2007 Az.: 2 K 115/05)Da kann man nur sagen: Jaul!

Juristen

am 23. Juli 2007 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Lärm beim Staatsexamen: Kandidat darf zwei Klausuren wiederholen.Ein angehender Volljurist hat vor dem Verwaltungsgericht Mainz erreicht, dass er zwei Klausuren des Zweiten Juristischen Staatsexamens wiederholen darf. Der Referendar hatte sich über die im Prüfungsgebäude herrschende «Flughafenatmosphäre» beklagt.

Das könnte mal ein guter Anwalt werden: Wissen ist nicht so wichtig, wie eine gute Ausrede!

Luftsteuer

am 03. Juli 2007 unter Steuerrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Die von der Landeshauptstadt München erhobene Sondernutzungsgebühr («Luftsteuer») für Balkone, die in den öffentlichen Straßenraum ragen, ist rechtswidrig. (VGH München: Urteil vom 22.11.2006, Az.: 8 BV 05.1918 )

Dann kann man auch noch die Fußgängermaut einführen, schließlich bewegen sich die ja auch im öffentlichen Luftraum. Und wer nicht zahlt, bekommt die Schuhe weggenommen.