Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

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Archiv der Kategorie 'Verkehrsrecht'

Eine ganz normale Fahrt auf Deutschlands Straßen?

am 20. August 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Die Fahrt beginnt noch ganz ruhig.

Nach Ortsausgang ist aber die Straße abgeschabt worden, wahrscheinlich soll der Belag erneuert werden. Keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Haben die keine Schilder mehr? In dem Fahrzeugpulk werden ständig Steine hochgewirbelt, es knallt dauernd etwas gegen die Windschutzscheibe. Gott sei dank kann die Stelle ohne Beschädigungen passiert werden.

Etwas weiter steht ein einzelner Mensch auf der Fahrbahn, mit einem Messgerät. Er scheint der Meinung zu sein, weil er eine Warnweste an hat, könne ihm wohl nichts passieren. Da keine Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet wurde, kommen die Fahrzeuge mit 100 km/h auf ihn zu. Er macht keine Anstalten zum Verlassen der Fahrbahn, also Vollbremsung. Ob der nicht weiß, dass es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt? Oder weilt er schon zu lange auf Erden?

Wieder etwas weiter steht ein PKW mitten auf der Fahrbahn mit Warnblinkanlage. Also erneut bremsen und nachdem der Gegenverkehr es zulässt, überholen. Dabei kann dann die Ursache in Augenschein genommen werden. Es war ein Wildschwein, dass zu lange auf Erden weilte. Das Auto sah nicht so gut aus.

Als sollte es nicht reichen, wieder ein Stück weiter steht auf der anderen Fahrbahnseite ein Kran. Dahinter ein Polizeiauto mit Blaulicht. Und jetzt im Rückspiegel kann man sehen, ein Auto liegt im Straßengraben. Daher also der Kran.

Puh, endlich ist die Fahrt zu Ende. Aufatmend wird das Fahrzeug verlassen, erleichtert, dass einem selbst nicht passierte.

Neue Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft?

am 29. Juli 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Ein Verkehrsunfall führte dazu, dass gegen den einen Fahrer ein Strafverfahren eingeleitet wurde, wie es halt so allgemein üblich ist.

Es erging ein Strafbefehl. Dagegen legte der Fahrer Einspruch ein.

In der mündlichen Verhandlung wurde dann der ganze Sachverhalt verhandelt, besprochen, erörtert usw.

Schließlich taucht im Protokoll der Verhandlung plötzlich eine Frage des Staatsanwaltes auf: “Haben Sie überhaupt einen Führerschein?”

Der Angeklagte antwortet mit ja. Der Staatsanwalt will den Führerschein sehen. Der Angeklagte zeigt dem Staatsanwalt seinen Führerschein.

Das Verfahren wird nach § 153 a StPO eingestellt.

Spart sich die Staatsanwaltschaft nun den Aufwand, mit behördlicher Anfrage den Status des Führerscheins eines Angeklagten zu prüfen? Und was wäre gewesen, wenn der Angeklagte geantwortet hätte: “Den haben Sie doch schon, haben Sie ihn etwa verbummelt?”

Zu heiß – unnütz Herumfahren

am 12. Juli 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Es ist eindeutig zu heiß. Da es sich nun auch nachts kaum noch abkühlt, bleiben Wohnung und Büro brütend heiß.

Es scheint aber auch so, dass bei Hitze die Leute apathischer sind. Im Büro ist es etwas ruhiger also sonst. Kann aber auch an der Urlaubszeit liegen.

Wenn das so weiter geht, werden wohl zunehmend Klimaanlagen eingebaut werden müssen. Denn am liebsten möchte man ja zur Zeit Auto fahren, wegen der Klimaanlage. 

In § 30 StVO steht, das unnützes Herumfahren verboten ist. Wenn man aber kühle Luft braucht, ist es ja nicht unnütz, oder? Allerdings ist es nur innerorts verboten, also könnte man auf der Landstrasse unnütz herumfahren. Wenn allerdings noch mehr Leute auf die gleiche Idee kommen, stehen wir im Stau. Aber wenigsten kühl.

Ablehnung des Gutachters oder Verfahrensverzögerung?

am 06. Juli 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

In einem Verkehrsrechtsstreit hat das Gericht beschlossen, dass ein Gutachter zu bestellen ist. Er soll verschiedene Fragen klären (helfen). Der Gutachter wird natürlich in dem Beschluss namentlich benannt.

Nach Zustellung des Beschlusses stellt die Gegenseite den Antrag, den Beschluss abzuändern und einen anderen Gutachter zu bestellen.

Dazu führt die Gegenseite aus:

“Es bestehen Bedenken an der Objektivität des Gutachters. In einem anderen Verfahren hatte der Sachverständige nachweislich ein falsches Gutachten erstellt, was durch Einholung eines Zweitgutachtens nachgewiesen wurde.” Mal abgesehen, dass auch Gutachter unterschiedlicher Meinung sein können, gibt die Gegenseite weder ein Aktenzeichen an, noch legt es andere Beweise für ihre Behauptung vor.

Dann wird weiter ausgeführt: “Zudem kann der Beklagte nicht ausschließen, dass der Kläger und der vorgeschlagene Sachverständige sich kennen.” Natürlich besteht immer die Möglichkeit, dass sich zwei Menschen kennen. Aber nicht jedes Kennen führt zu einer Befangenheit. Und auch hier erfolgt keinerlei Beweisangebot.

Schuß ins Blaue?

Verworrender Unfall

am 22. Juni 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Kläger fährt in verkehrsberuhigter Zone (mit Beschränkung auf 30 km/h). Er kommt an eine Querstrasse, die nicht mit Teer, sondern Beton-Pflaster belegt ist. Die Bordsteine des Fußweges senken sich an der Kreuzung. Der Fußweg ist rot gepflastert, die Strasse grau.

Es kommt, was kommen muss: Aus der Strasse kommt ein PKW, natürlich von rechts und biegt auf die Strasse ein. Der Kläger knallt diesem PKW hinten drauf.

Da die Beklagte nicht zahlt, Klage. Aber nun: Beklagte erhebt Widerklage.

Tja, die Beklagte steht auf dem Standpunkt, es gelte § 8 StVO, also, dass sie Vorfahrt hatte, weil sie von rechts kam. Der Kläger meint, er hatte Vorfahrt, weil sie nach § 10 StVO über einen abgesenkten Bordstein kam.

Das ist schon sehr schwierig.

Nun macht das Gericht einen Beweisbeschluss. Es soll Beweis erhoben werden, mit welcher Geschwindigkeit der Kläger fuhr und ob er hätte noch rechtzeitig anhalten können.

Tja, wie soll das nun wieder zu verstehen sein? Vielleicht, dass das Gericht dem Kläger zustimmt, dass er grundsätzlich Vorfahrt hatte, aber natürlich diese nicht erzwingen kann?

Vielleicht stellt ja irgendeine Behörde mal ein Schild auf, mit dem die Situation etwas klarer werden würde. Zumindest für die nächsten Fahrer.

Blitzerattrappe?!

am 17. Juni 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

In Nardt, einem kleinen Nest Dorf bei Hoyerswerda steht ein Blitzer. Der ist mittlerweile bekannt. Alle bremsen an der Stelle ab.

Nun war der Blitzer plötzlich weg. Ah ja, vielleicht woanders hingebaut.

Stand jetzt in der Zeitung, dass die Induktionsschleifen defekt und das Gerät nicht mehr zu eichen war. Also messen nicht mehr möglich. Schon seit längerer Zeit.

Die Gemeinde hat sich aber den Spass gemacht, das Ding stehen zu lassen. Und damit die Täuschung echt ist, haben sie ihn ab und zu gedreht. Der konnte nämlich in beiden Richtungen blitzen. Für die Autofahrer entstand dadurch der Eindruck, dass das Ding noch in Betrieb ist.

Jetzt wäres es ja mal interessant, wie viele von den vielen Tausenden Geräten noch so als Attrappe rumgeistern.

Kfz-Kennzeichen nach Wunsch?

am 07. Juni 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Bisher gab es Wunschkennzeichen nur bei den Buchstaben und Zahlen nach der Orts- bzw. Landkreiskennzeichnung.

In Sachsen darf man demnächst auch nach einem Umzug sein Kennzeichen beibehalten. Wer also von Görlitz nach Bautzen zieht, muss nun nicht mehr von GR nach BZ wechseln, sondern darf das GR behalten.

Nun, dann hätte man die Kennzeichnung auch ganz freigeben können. Warum immer nur halbe Sachen?

Gibt es noch funktionierende Blitzer?

am 11. Mai 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

In der heutigen Sächsischen Zeitung wird berichtet, dass alle 10 Videokameras der sächsischen Autobahnpolizei ausgebaut sind. Es fehle für irgendein Bauteil die Zulassung, so dass die Geräte nicht geeicht seien. Es wird derzeit daran gearbeitet.

Interessant ist, dass alle diese Kameras bundesweit betroffen sind.

In einem zweiten Artikel der gleichen Zeitung ist bei Blitzern von veralteter Software die Rede. Bei dem mobilen Messgerät ESO ES 3.0 wäre das Auswertungsprogramm veraltet, so dass in Fällen des Widerspruchs gute Erfolgsaussichten bestanden. Allerdings sei nun die Software aktualisiert worden.

Wenn schon in der Sächsischen Zeitung gleich zwei Artikel dazu stehen, scheint es ja mit der Technik nicht weit her zu sein.

Interessant waren die statistischen Angaben: Im vergangenen Jahr wurden in Sachsen pro Tag 1.255 Raser und damit im ganzen Jahr 458.075 Raser geblitzt. Bei nur 20 EUR je Fall wären das 9.161.500 EUR. Zählt man dann noch die Einnahmen aus Parkverstößen und anderen Sünden im Verkehr hinzu, kommt schon eine stattliche Summe zusammen. Kein Wunder, wenn da manche von Abzocke sprechen.

1.000 Polizisten suchen 1 Auto

am 07. Mai 2010 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

Nicht ganz.

Die Nachricht lautete: 1.000 Polizisten waren in Sachsen zum Großeinsatz ausgerückt. Schwerpunkt der Kontrollen war die Fahndung nach gestohlenen Autos. Ergebnis der Aktion war, dass 1 (in Worten ein) gestohlenes Auto gefunden wurde.

In Sachsen haben die Autodiebstähle drastisch zugenommen. Es werden pro Tag nicht nur 1 Auto sondern 20, 30, 40 oder mehr gestohlen, mehrere Tausend Autos im Jahr.

Da sollte man doch meinen, bei einer solchen Razzia würden mehr gestohlene Autos auftauchen. Da das nicht so war, kommen verschiedene Fragen hoch:

- Haben die Diebe vorher bereits Kenntnis von der Razzia gehabt?

- Hat die Polizei an den falschen Stellen kontrolliert, z.B. statt an der Grenze nach Osteuropa an der bayrischen Landesgrenze?

- Hat die Polizei zur falschen Zeit kontrolliert? In der Regel erfolgen die Diebstähle nachts. War die Polizei hier zur besten Beamtenzeit von 9.00-15.00 Uhr zur Kontrolle ausgerückt?

Die Zeitungen sind auch nicht mehr das, was sie mal waren. Die stellen solche Fragen scheinbar gar nicht mehr.

Die Herren in Blau (Formerly Known As “Die Grünen”)

am 06. Mai 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Mit Grüne sind nicht die Ökopolitiker gemeint, sondern die Polizisten.

Nun hat die Umkleideaktion auch Sachsen erreicht. Jedenfalls jetzt gerade die Provinz.

Man fährt nichts ahnend eine Straße entlang, am Straßenrand steht ein Herr in Blau. Erster Gedanke: Was macht der Wachschutz hier, gibt es hier neuerdings etwas zu bewachen? Beim Näherkommen kann man dann schließlich erkennen, oha, das ist ja ein Polizist.

Wenn so ein blau Bekleideter mit einer Kelle auf der Strasse stehen würde und versucht, einen aus dem Verkehr zu ziehen, sollte er sich nicht wundern, wenn der Autofahrer einen Schlenker macht und um ihn herum und weiter fährt. Denn: Seit wann dürfen Wachschützer den Verkehr regeln?

Stellt sich nur die Frage: Handelt man ordnungswidrig, weil man den Polizisten als solches nicht erkennt? Zumindest in der Übergangszeit könnte das durchaus vorkommen. Vielleicht sollte wegen des Überganges die Polizei ein großes Schild aufstellen: Polizeikontrolle, ab sofort in blau.

Gaga?

am 30. April 2010 unter Steuerrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht abgelegt

Schreibt Kollege Siebers in seinem Blog: “Irgendwas irritierte mich…” Nun ja, mich auch: beim Lesen. Der fuhr mit einem Motorrad mit 290 auf der Autobahn. Cool. Und wurde dann noch überholt. Ich fahre auch gern schnell, mein Wägelchen geht leider nur bis 250. Aber, die schaffe ich meist gar nicht. Denn irgendwann fährt immer jemand auf der linken Spur und “vergisst” dann, rechts rüber zu rutschen. Also, wieder bremsen. Wobei ich auf dem Motorrad auch die Angst hätte, ob ich bei dem Tempo das Lenkrad noch festhalten kann, aber ich bin kein Motorradfahrer. Es scheint ja zu gehen. Im Kommentar zu dem Beitrag heißt es dann von Kollegen Hoenig: “Schau Dir das Mopped nochmal genauer an: Rechts oben, das ist so ein Griff, den man drehen kann”. Also, es muss doch noch schneller gehen.

Gestern hatte ich ein Gespräch mit einem Finanzamtsvorsteher. Es ging um eine Prüfung, die festgefahren ist. Die läuft schon seit 1 1/2 Jahren und findet kein Ende. Ich dachte, vielleicht kann er ja als Chef mal schauen, ob man noch was draus machen kann. Um 17.30 Uhr bin ich dahin gegangen. Um 20.15 hat man mich erst wieder rausgelassen. Ich weiß immer noch nicht, was er mir eigentlich sagen wollte.  Er hat sehr viel geredet, alles sehr nett, sehr höflich. Es gab sogar Kaffee. Es wird noch einmal ein Gespräch mit der Prüferin geben, mit dem Versuch, sich zu einigen. Aber warum hat er so lange mit mir gesprochen? Seit dem grüble ich, wie unsicher die Position des Finanzamtes sein muss, wenn der Vorsteher fast drei Stunden auf mich einredet.

Mandantin kommt mit dem Entwurf eines Notarvertrages. Sie trennt sich vom Lebensgefährten. Er soll das Haus übernehmen und die Schulden. Bank wird sie aber nicht rauslassen aus dem Darlehen. Steht in dem Notarvertrag: Die Veräußerin überträgt ihre Hälfte ohne Sicherheiten, trotz ausdrücklicher Belehrung durch den Notar. Mandantin gefragt, ob sie belehrt worden sei. Davon wusste sie nichts. Also den Sekretär des Notars angerufen. “Ja wie denn, ich war am Wochenende bei ihr und ihren Gefährten, habe alles mit ihnen besprochen und auch darauf hingewiesen. Schreibe dann einen Entwurf und jetzt so was.” Was geht mich das an, dachte ich so. Bis dann die Mandantin sagte, der Sekretär des Notars und der EX wären Freunde. Das erklärt natürlich den Vertragsentwurf.

Und da kommen wir eben zu der Frage: Sind die alle gaga? 

Merkwürdigkeiten beim Autodiebstahl

am 19. April 2010 unter Verkehrsrecht, Zivilrecht abgelegt

Immer eine spannende Frage mit entsprechenden finanziellen Folgen ist, ob die Versicherung zahlen muss oder aus diversen Gründen einer Zahlung entgehen kann. Besonders bei hochwertigen Wägelchen.

Bei der Anzeige des Diebstahls gibt der Halter gegenüber der Polizei im Fragebogen an, dass er im Besitz aller Schlüssel sei. Der Fahrzeugschein (Zulassung) befand sich allerdings im Fahrzeug. Ausserdem scheint das Fahrzeug ein rollender Kleiderschrank gewesen zu sein. Es sollen sich Herrenbekleidung für 750 EUR, Damenbekleidung für 1.100 EUR sowie diverse andere Gegenstände für 300 EUR im Auto befunden zu haben. Es wurde nicht nach einem Einkaufstripp gestohlen, sondern nachts vor einer Wohnung.

Nach der Meldung an die Versicherung wollen die natürlich die Autoschlüssel, TÜV-Bericht und andere Unterlagen und Auskünfte. Nun gibt der Halter an, dass ein Schlüssel fehlt. Und mit der Zulassung befindet sich auch der TÜV-Bericht im Fahrzeug.

Dann belehrt die Versicherung über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall.

Nun gerät der Halter ins Schwimmen. Aber: Er hat eine Schlüsselkiste, die er vorzeigen könne, darin befänden sich alle möglichen Autoschlüssel, darunter könne sich auf der fehlende Schlüssel befinden. Außerdem habe der BGH entschieden, dass die vollständige Vorlage aller beim Kfz-Kauf erworbenen Schlüssel kein Grund für eine Leistungsverweigerung sein könne. Daher ist für ihn die Schlüsselfrage nicht mehr relevant.

Das wird spannend. Vor allem, weil das BGH-Urteil nicht so lautet, wie der Halter es sich interpretiert.

Frechheit? Nein, nur der KSA

am 15. April 2010 unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Der Winter und fehlendes Geld haben auch in Hoyerswerda ihre Spuren hinterlassen. Marode Strassen und Gehwege.

Da kann es schnell mal zu Stürzen mit Folgen kommen. Wer hat dann Schuld? Die Stadt, weil sie nicht instand setzt? Oder der Fußgänger, weil er zu blöd ist, auf den Weg zu achten?

Wie das Hoyerswerdaer Tageblatt der Sächsischen Zeitung berichtete, dürfte letzteres der Fall sein.

Eine Fußgängerin begehrte nun Schadenersatz wegen eines Sturzes. Die Stadt leitete es weiter an den Kommunalen Schadenausgleich, eine Art Versicherung für die Kommunen.

Der erste Satz aus dem Schreiben des KSA ließ Hoffung aufkommen: “Wir verkennen nicht, dass der Zustand der Gehwege in diesem Bereich schlecht ist.” Nun, gibt’s Geld? Leider nein.

Auch als noch einmal seitens der Geschädigten Beschwerde eingelegt wird, gibt es kein Geld. Wenn die Stadt nicht reparieren kann, hätte sie halt Warnschilder aufstellen müssen.

Dieses Argument ist für den KSA ohne Bedeutung. Er schreibt: “Der Gehweg übt aufgrund seines erkennbar suboptimalen Zustandes eine gewisse Selbstwarnfunktion aus.”

Na das ist doch gelungen. Damit hält man sich künftig jegliche Schadenersatzforderung vom Hals.

Der Rechthaber

am 14. April 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Typisches Beispiel für Deutschlands Rechtskultur.

Da fährt ein Autofahrer durch die Gegend. Betätigt die Lichthupe. Wird von der Polizei angehalten und für unberechtigtes Betätigen der Licthupe mit 5 EUR verwarnt.

Da zieht der Autofahrer natürlich alle Register. Klagt und was nicht alles. Es wäre doch das Auto seiner Frau gewesen und er kannte sich damit nicht aus. Er wollte eigentlich die Scheibenwischer betätigen und hat aus Versehen die Lichthupe betätigt.

Dumm nur, dass ihm niemand glaubt. Warum ihm niemand glaubt? Weil er lichthupte, nachdem er an einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle vorbeigefahren war.

In der sächsichen Zeitung gibt der Autofahrer an, dass nun das Ergebnis alles in allem wohl um die 1.000 EUR kosten wird. Aber das muss er ja nicht zahlen, er hat eine Rechtschutzversicherung.

Wollen wir mal hoffen, das die ihm nicht kündigt und er bei einem ernsten Problem alles selber bezahlen muss.

Schadenersatz für falsch blitzenden Rotlichtblitzer

am 18. März 2010 unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht abgelegt

In Hoyerswerda wurden durch einen fehlerhaft arbeitenden Blitzer gut 400 Verkehrssünder begnadigt. Wir hatten hier darüber berichtet.

Nun hatte die Stadt den Blitzerhersteller auf Schadenersatz verklagt. Bei der Feststellung  des Defektes des Blitzers sind Gutachterkosten von ca. 14.000 EUR entstanden, die die Stadt bisher zu tragen hatte. Laut Angaben der Stadt sind auch noch weitere Folgekosten von gut 70.000 EUR entstanden, sicher auch Zahlungen an die unschuldigen Rotlichtsünder.

Nun hat die Stadt in der ersten Instanz Recht bekommen. Die zunächst eingeklagten Gutachterkosten sind vom Blitzerproduzenten zu erstatten.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber wenn die Entscheidung auch in der nächsten Instanz bestätigt wird oder der Gegner sogar auf die Einlegung des Rechtsmittels verzichtet, wird die Stadt sich auch die übrigen Beträge holen wollen.

Das ist doch mal eine gute Nachricht für die ansonsten recht klamme Stadt.

Erneute Verkehrskontrollen?

am 17. März 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Im lokalen Radio wurde angekündigt, dass die Polizei derzeit verstärkte Verkehrskontrollen durchführt.  Begründet wurde dies mit Gurtmuffeln und Handy-Telefonierern ohne Freisprecheinrichtung.

Hier würde aufgrund vorangegangener Kontrollen die erneute Kontrollwoche durchgeführt werden, weil so viele Fahrer bei diesen Delikten auffallen würden.

Was das Handy betrifft, liegt keine alte Meldung vor. Aber die Gurtmuffel wurden bereits im September letzten Jahres kontrolliert – hier.

Stellt sich doch die Frage, wenn bereits bei der letzten Kontrolle von 100 Fahrern nur 3 ohne Gurt erwischt wurden, wie niedrig man diese Quote noch treiben will.

Und ob es nicht noch andere Einsatzmöglichkeiten für unsere Polizisten geben könnte. Oder ob die angegebenen Gründe nur vorgeschoben sind und es sich um eine allgemeine Geldeintreibewoche handelt.

Wieviel sind 1,54 auf dem Kasten?

am 25. Februar 2010 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

Immer zuviel. Wenn Prominente erwischt werden, dann ist natürlich auch gleich die Schadensfreude groß. Vor allem, wenn es berufsmäßige Wasser- und Wein-Prediger(innen) sind.

Nun geistern in den Medien auch mal so Infos rum, wieviel sie da getrunken habe. Es wäre eine halbe Flasche Wein, oder eine ganze Flasche Wein, jedenfalls, so viel wäre es ja nicht gewesen. Nun, das hat schon wieder etwas verharmlosendes an sich. Weil, so eine halbe oder ganze Flasche Wein, das ist ja nicht so viel.

Wenn da nicht andere Äußerungen der Predigerin wären, die durchaus aufhorchen lassen. Sie soll letztes Jahr gesagt haben, dass es ihr während der Fastenzeit besonders schwer fällt, auf das (eine oder mehrere?) Glas Wein zu verzichten. Das deutet schon in eine andere Richtung. Das spricht für eine Gewöhnung an Alkohol.

Wieviel sie genau getrunken hat, ließe sich nur ermitteln, wenn Trinkbeginn, Gewicht, Größe usw. bekannt wären.  Dass sie aber eine rote Ampel übersah, spricht schon eher für eine stark eingeschränkte Fahrtüchtigkeit aufgrund des Alkohols.

So wie auch beríchtet wurde, stand ihr jederzeit ein Chauffeur zur Verfügung, d.h. sie hatte überhaupt keine Veranlassung, selber zu fahren.

Wie auch immer, ihre Kirche scheint ja zu ihr zu stehen und dies nicht als Anlaß für einen Rücktritt zu nehmen. Das ist in Ordnung, die Predigerin bekommt schon ihre Strafe, da muss dann nicht noch beruflich bestraft werden. Aber eine Frage bleibt natürlich: Wie glaubwürdig wird sie zukünftig sein, wenn sie wieder über das Wasser statt Wein während der Fastenzeit spricht (und andere Themen)?

UPDATE: Wie nun die Nachrichtensendungen verkündeten,  ist sie selbst von ihren Ämtern zurückgetreten und damit ihren eigenen Worten zufolge nicht tiefer als in die Hand Gottes gefallen. Damit hat sie einen Teil ihrer Glaubwürdigkeit wieder zurückerlangt.

Ich bin nicht gefahren…

am 02. Dezember 2009 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

sagte der Autofahrer nach dem Unfall. Immerhin hatte er mehr als 2,7 Promille auf dem Kessel. In diesem Stadium versuchen sicher viele Fahrer sich zu entlasten mit solchen Behauptungen.

Der Fahrer war nachts unterwegs gewesen. Dabei hat er einen Radfahrer übersehen und diesen von der Straße gefegt (der Radfahrer hat es Gott sei Dank überlebt).

Der Radfahrer hat natürlich nicht erkennen können, wer ihn von hinten umnietete. Weitere Zeugen gab es nicht. Wenigstens beging der Fahrer nicht noch Fahrerflucht.

Als dann der ganze Troß (Feuewehr, Sankra) eintraf, hatte sich der Fahrer bereits gewappnet und behauptete, er wäre nicht gefahren. Der Fahrer hätte sich entfernt.

Bis die Polizei kam. Die hatte ein schlaues Kerlchen bei. Der bemerkte, dass sich der angebliche Nichtfahrer eingepinkelt hatte. Darauf prüfte er den Fahrersitz und stellte fest, dass auch dieser nass war, so wie die Hose des angeblichen Nichtfahrers.

Tja, Pech gehabt. Und gut für den Radfahrer, da er ja nun weiß, gegen wen er seine Ansprüche geltend zu machen hat.

Gutachterkauderwelsch

am 17. November 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

Verkehrsunfall. Linksabbieger beachtet entgegenkommenden Verkehr nicht, Folge: Unfall.

1. Versuch: Die Ampelkreuzung hat eine separate Linksabbiegerschaltung. Die zeigte Grün. Somit ist der entgegenkommende Geradeausfahrer bei Rot gefahren.  Da wird zunächst drüber geschwafelt, bis es dem Geradeausfahrer reicht. Er legt Bilder der Ampelanlage vor, die belegen, dass es keine separate Linksabbiegerschaltung gibt. Beide hatten also Grün, der Linksabbieger hätte Vorfahrt gewähren müssen.

2. Versuch: Der Geradeausfahrer müsse viel zu schnell gewesen sein, daher mindestens Mitschuld wegen überhöhter Geschwindigkeit.  Also ein Gutachten muß her.

Der Gutachter stellt fest, dass die Fahrzeuge sich berührten. Der Geradeausfahrer hat versucht, auszuweichen. Um die Endstellung zu erreichen, soll er mehrfache Lenkbewegungen unternommen haben. Insgesamt kann das Fahrverhalten des Geradeausfahrers nur “teilweise objektiviert werden.” Wie der PKW bis zum Endstand verzögert, also gebremst wurde, “kann auf objektiver Grundlage nicht festgestellt. werden.” Wenn aber eine Vollbremsung ab einer bestimmten Stelle erfolgte, dann hätte die Geschwindigkeit 67 km/h betragen. Da nur 50 km/h erlaubt waren, hätte bei der erlaubten Geschwindigkeit der Geradeausfahrer 4 m vor dem Kollisionspunkt zum Stehen kommen können. Allerdings billigt der Gutachter hier dem Geradeausfahrer nicht einmal eine Schrecksekunde zu.

Alles klar? Nun, der Gutachter schreibt schließlich, dass der Wert von 67 km/h “aus einer nicht unbeträchtlichen Zugunstenbetrachtung für den Linksabbieger resultiert.” Wie jetzt, ist es ein bestelltes Gutachten des Linksabbiegers? Nö, der Gutachter wurde vom Gericht bestellt. Aber trotzdem traut er sich, am Schluss seines Gutachtens festzuhalten, dass es “unparteiisch und nach besten Wissen und Gewissen erstellt wurde.”

Treffen sich Mercedes und Porsche…

am 29. September 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

…kommt es zum Unfall, wie das AG München mit Urteil vom 17.07.2009 verlauten ließ.

Das Gericht hatte über Schadenersatz zu befinden. In einer engen Strasse fuhr der Mercedes an den auf seiner Seite parkenden Autoes vorbei. Es kam ihm ein Porsche entgegen, auf seiner Seite standen keine Autos. Beide Fahrzeuge blockierten sich gegenseitig.

Der Mercedes versuchte nun zwischen dem Porsche und einem auf seiner Seite parkenden Auto hinduchzufahren. Dabei beschädigte er sich seinen linken Kotflügel. Die Reparatur von 1.567 EUR wollte er nun von dem Porsche haben.

Das Gericht gibt ihm erstaunlicherweise sogar 2/3 seines Schadens mit der Begründung, dass der Porsche sein Vorfahrtsrecht nicht durchsetzen darf.

Dem wäre ja zu folgen, wenn der Porsche weitergefahren und dabei an den Mercedes gestoßen wäre. Aber der Porsche ist stur stehen geblieben. Demzufolge, da er nicht fuhr, hat er auch nicht sein Vorfahrtsrecht ausgeübt.

Und der Mercedes ist derjenige, der mit der Weiterfahrt die Schäden in Kauf nahm.  Also handelte er doch eigentlich rücksichtslos.

Und wenn das Gericht schon teilt, wieso dann nicht Halbe-Halbe, da es beide Dickköpfe waren, die sich gegenüberstanden. Vielleicht gehts ja noch weiter mit dem Streit.

Vorstellungskraft

am 21. September 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

Man fährt so munter die Strassen entlang. Da sieht man plötzlich Bremsspuren (ich dachte immer, wegen ABS gibt es eigentlich keine mehr, aber vielleicht war es ein altes Auto). Die Spuren führen dann rechts die Böschung hinunter und unten auf der Wiese sieht man, dass da was aufgeschlagen war. Die Stelle liegt kurz vor einem Blitzer.

Wenn man so weiterfährt, überlegt man doch ständig, was war dort passiert. Warum ist der die Böschung hinunter gekracht. Hat er es nicht mehr geschafft rechtzeitig zu bremsen, weil vor ihm einer, der den Blitzer plötzlich sah, eine Vollbremsung hinlegte? Mit so was muss man ja immer mal rechnen bei Blitzern.

Und ist das glimpflich abgegangen, so halt eben nur Blechschaden?

Für einen Moment fährt man etwas behutsamer.

Videoüberwachung? Quatsch, Bonuskarten!

am 18. September 2009 unter Allgemein, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Es wird ja nun überall lamentiert, dass die Videoüberwachungen verfassungswidrig oder sonst was seien. Mal ehrlich, das ist doch nur Ablenkung. Die lückenlose Überwachung holen sich unsere Geheimdienste und Polizisten sicherlich schon ganz woanders.

Überall werden wir gefragt: Möchten Sie unsere Bonuskarte? Shell, Payback, HappyDigits, selbst mit der ADAC-Karte kann man vergünstigt tanken.

Bei manchen Karten kann man sich im Internet einloggen und sein Konto ansehen und Prämien auswählen. Schaut man genauer hin, sieht man bei einigen Kartenseiten, dass genau Ort, Uhrzeit der Benutzung und wofür benutzt wurde, gespeichert werden. Da hab ich dann in Hamburg auf der Reeperbahn eingekauft, anschließend in Bremen getankt. Weiter weg war ich dann Essen, habe meinen Urlaub gebucht, Geld abgehoben usw.

Wenn dann noch die Daten dazu kommen, in welchen Funkzellen mein Handy gerade eingemeldet war, sind alle Daten vorhanden. Lückenlos.

Also ehrlich, da ist das Video von mir auf der Autobahn doch völlig harmlos. Wenn ich nicht gerade dem Vordermann zu dicht auf die Pelle gerückt bin.

Treffen sich zwei Autofahrer…

am 17. September 2009 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

…so könnte ein Witz beginnen. In Realität ist es ein Strafverfahren.

Der Beschuldigte habe zu dem Zeitpunkt, als der Zeuge gerade überholen wollte, plötzlich Gas gegeben, um ihn nicht überholen zu lassen. Bei näherndem Gegenverkehr habe der Beschuldigte plötzlich abgebremst, um den Zeugen am Einordnen zu hindern.

Einlassungen des Beschuldigten: Der Zeuge fuhr ihm bei ca. 90 km/h so dicht auf, dass er nur noch die Motorhaube im Rückspiegel sehen konnte, also unter einer Wagenlänge. Darauf habe der Beschuldigte seine Geschwindigkeit auf die zulässigen 100 km/h erhöht, um Sicherheitsabstand zu schaffen. Im fünften Gang, also gemächlich.

Der Zeuge habe dann zum Überholvorgang angesetzt und sei aus unerfindlichen Gründen neben ihm her gefahren. Als er den Gegenverkehr bemerkte, habe er abbremsen wollen, um den Zeugen das Überholen zu ermöglichen. Aber der Zeuge habe plötzlich auch gebremst, um sich nun wieder hinter dem Beschuldigten einzuordnen.

Schließlich habe der Beschuldigte noch stärker gebremst, damit der Zeuge sich endlich vor ihm einordnen konnte.

Na, da ist ja nun alles klar. Oder nicht?

Falsch kontrolliert?

am 10. September 2009 unter Polizeirecht, Verkehrsrecht abgelegt

Heute Morgen im lokalen Radio: Die Polizei kontrollierte in Hoyerswerda wegen der Anschnallpflicht. Sie war der Meinung, es gäbe zu viele Gurtmuffel.

Das Ergebnis? Von 100 Fahrern waren nur 3 ohne Gurt unterwegs. Nun, ein positives Ergebnis, sollte man meinen. Die Polizei könnte dazu übergehen, die wirklich gefährliche Verstöße zu kontrollieren. Zum Beispiel die massenhaft auftretende Unsitte der Radfahrer, bei Rot noch schnell über die Kreuzung zu rasen, und das, wenn es geht, den Fahradweg verkehrt entlang.

Aber nicht so unsere Polizei: Sie ist der Meinung, sie habe am verkehrten Standort kontrolliert. Es müsse mehr Gurtmuffel geben (oder mehr Geld?). Daher werde geprüft, künftig die Kontrollen an anderen Standorten durchzuführen. Als Zahl wurde in den Raum gestellt, dass 2008 von 1 Mio. Verkehrsverstöße in Sachsen jeder 12. auf Fahren ohne anzuschnallen entfiel.

Also wird jetzt solange kontrolliert, bis das Soll erfüllt ist.

Wenn Rot nicht mehr Rot ist

am 07. September 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

Dann wird es bunt. Bei einer Zählung an roten Ampeln hat ein Verkehrsclub festgestellt, dass in Bautzen der höchste Anteil an Rotlichtsündern gegeben ist.

So sind an einer Ampel mit grünem Pfeil in einer Stunde von 360 Fahrern 110 ohne anzuhalten abgebogen. Nicht schön, aber die Kommentare der Offiziellen dafür um so besser.

Die Stadtverwaltung war überrascht und kann es sich nicht erklären. Man werde die Ursachen ergründen. Naja, das kann ja mal dauern.

Die Polizei erklärt, dass für die Erfassung von Rotlichtverstößen die Stadt zuständig sei. Es gibt diesbezüglich auch keine zielgerichteten Kontrollen.

Nun, wenn der Club in einem Jahr noch einmal zählt, wird sich bei den Stellungnahmen der Anteil der Sünder nur noch weiter vergrößert haben.

Na denn, gute Fahrt

Gnadengesuch für 400 Verkehrssünder erfolgreich

am 03. August 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

Wie bereits berichtet, hatte ein Rotlichtblitzer in Hoyerswerda eine Macke. Es wurden 400 Bußgeldverfahren mit Geldbußen und Fahrverboten verhängt, daneben unzählige Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Als schließlich die Macke bekannt wurde, kam die Frage auf, wie mit den abgeschlossenen Bußgeldverfahren umgegangen werden soll. Die OWi-Verfahren konnte die Stadt selber bereinigen.

Also wurde beim zuständigen Regierungspräsidium ein Gnadengesuch eingereicht.

Nun wurde die 400 Fahrer rehabilitiert. Aber offen bleibt noch, was mit den Folgen des Fahrverbotes geschieht. Hat jemand deswegen seinen Job verloren, dürfte ihm auch ein Schadenersatzanspruch zustehen. Mal sehen, wie es weitergeht

Wunschdenken?

am 14. Juli 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

Wie es halt passieren kann: Es kommt zu einem Unfall. Mandant behauptet, er habe sich vergewissert beim Überholen, einschließlich Schulterblick und niemanden gesehen. Dennoch kam es zu einem leichten Zusammenstoß mit einem sich gerade im Überholvorgang befindlichen Fahrzeug. Nun, da es etwas unklar war, keine weiteren Zeugen vorhanden sind, wird es wohl auf eine Schadensteilung hinauslaufen. Dies wird der Fahrerin des anderen PKW mitgeteilt mit der Bitte, die Versicherungsdaten zu übermitteln.

Ihr Anwalt tönt in seinem Antwortschreiben: “Der Unfall ist auf das alleinige Verschulden Ihres Mandanten zurück zu führen. Die zukünftige Korrespondenz mögen Sie ausschließlich über die Haftpflichtversicherung führen. Eine Schadensteilung entspricht allenfalls dem Wunschdenken Ihres Mandanten.”

Warum schreibt der so etwas? Da er sich nicht mehr beteiligen will, muß er ja auch nicht nachtreten. Oder will er sich vor seiner Mandantin profilieren? Sie wird dann aber schwer enttäuscht sein.

Denn zwischenzeitlich lautet das außergerichtliche Angebot ihrer Haftpflicht auf eine Teilung 1/3 zugunsten des Mandanten. Das kann unter Umständen noch mehr werden.

Soviel zum Thema Wunschdenken.

Unfallflucht: Belohnung ausgesetzt!

am 01. Juli 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

Dirk H. aus Hoyerswerda hat nun zu dieser drastischen Maßnahme gegriffen. Er stellte Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Unfallflucht. Gleichzeitig setzte er über die Zeitung eine Belohnung von 300 EUR aus für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen.

300 EUR? Wie groß war denn der Schaden? Nun, es war die Katze. Jemand hat die Katze überfahren und Dirk H. möchte jetzt den Täter  dingfest machen.

Nun, hoffentlich hatte die Katze einen höheren Wert als 50 EUR. Denn die Grenze setzte z.B. das OLG Nürnberg für Bagatellschäden, bei denen keine Unfallflucht vorliegt (2 St OLG Ss 300/06). Außerdem, wieso lief das Viech frei auf der Strasse herum? Gibt es vielleicht eine Mitschuld der Katze bzw. ihres Eigentümers? Oder war es gar ein LKW, der gar nicht merkte, dass er die Katze überrollte?

Fragen über Fragen. Bleibt noch eine: Was will Dirk H. mit dem Täter machen, falls er ihn bekommt? Standrechtlich erschießen? Jedenfalls scheint er schon mal mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

Ministerpräsident ist gleicher

am 18. Juni 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

Es wurde ja hier bereits über die Gleichheit von Ministern berichtet, getreu dem Grundsatz, alle Menschen sind gleich, manche sind gleicher.

Nun folgt auch der sächsische Ministerpräsident diesem für Politiker geltenden Grundsatz. Für ein Wahlwerbevideo wurde der Ministerpräsident während der Fahrt in seinem Dienstwagen gefilmt. Deutlich erkennbar ist in dem Filmchen, dass er während der Fahrt nicht angeschnallt war. Macht eigentlich 30 EUR.

Fragt sich nur, wofür der Ministerpräsident nun Werbung gemacht hat. Kurz zuvor wurde bekannt gegeben, dass bei Kontrollen in Sachsen über 900 Personen erwischt wurden, die nicht angeschnallt waren. Das waren immerhin 27.000 EUR für die Staatskasse. Vielleicht hofft der Ministerpräsident auf genügend Nachahmer, um so seine Staatsfinanzen aufzubessern.

Abschleppen und Folgeaufträge

am 12. Juni 2009 unter Verkehrsrecht, Zivilrecht abgelegt

Nun hat der BGH ja entschieden, dass Grundstückseigentümer fremdparkende Fahrzeuge abschleppen lassen dürfen.

Das Urteil kommt gerade recht in dieser Wirtschaftsflaute.

1. Die Abschleppunternehmer werden ihre Leistung besser vermarkten können, schließlich wurden in dem Fall 150 EUR durch den BGH als rechtens anerkannt. Man muss es nur den Grundstückseigentümern schmackhaft machen, dass jetzt der Weg frei ist für das Abschleppen der lästigen Falschparker. Also, Stärkung der Abschleppwirtschaft.

2. Die Rechtsanwälte werden verstärkt in Anspruch genommen, denn es wird eine Weile dauern, bis auch der letzte Falschparker merkt, dass der BGH bereits entschieden hat. Also, Stärkung der Anwaltschaft.

3. Vielleicht können auch die Versicherungen ihre Umsätze erhöhen, indem sie für ihre Rechtsschutzversicherungen werben: “Sie wurden abgeschleppt? Das kann teuer werden. Aber nicht mit unserer Versicherung.”, Also, Stärkung der Versicherungswirtschaft.

4. Möglicherweise werden die Kfz-Halter Strafanzeigen stellen, weil sie ihre Autos vermissen. Das könnte zu mehr Personalbedarf in der Justiz führen. Also, Schaffung von Arbeitsplätzen.

5. Natürlich braucht, wer eine Strafanzeige an der Backe hat, auch einen Anwalt. Nun kehren wir zurück zu Pkt. 3 und 4.

Endlich mal ein Urteil, das einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung bringt. Bitte auch künftig die wirtschaftlichen Belange bei der Rechtsprechung berücksichtigen.

Härtere Gesetze oder schärfere Kontrollen?

am 28. Mai 2009 unter Polizeirecht, Verkehrsrecht abgelegt

Immer wieder wird ja der Ruf nach härteren Gesetzen laut. Jüngst z.B. zum Umgang mit Waffen. Gleichzeitig wird aber an anderer Stelle immer wieder mitgeteilt, dass die Gesetze ausreichen, nur die Einhaltung besser kontrolliert werden müßte.

Auch im Strassenverkehr werden immer wieder Gesetzesänderungen mit härteren Strafen gegen Raser, Drängler usw. gefordert. Vor allem, wenn wieder mal ein sogenannter Horror-Crash stattfand. Aber auch hier, z.B. durch Verkehrsvereine, wie den ADAC, wird darauf hingewiesen, dass es statt neuer Gesetze angemessener wäre, wenn die Kontrollen zur Einhaltung der bestehenden Regelungen besser wäre.

Dieser Tage in Sachsen hat sich nun scheinbar bestätigt, dass es wohl eher an den Kontrollen fehlt. Da geriet ein 81-jähriger Fahrer in eine Verkehrskontrolle, weil er mit 13 km/h zu schnell unterwegs war. Das ist noch “normal”.

Aber der Mensch besaß keinen entsprechenden Führerschein für den PKW, er durfte nur Traktor und Motorrad fahren. Im Nachgang klärte sich auf, dass bei der Umschreibung seines Führerscheins im Jahre 1976 (!) der Eintrag für den PKW vergessen wurde.

Dieser Fahrer war also sage und schreibe 32 Jahre (!) unkontrolliert im Strassenverkehr unterwegs. Das Beispiel dürfte wohl den Kritikern der Theorie der ständig neuen Gesetzgebung recht geben und deren eigene Theorie der verstärkten Kontrollen bestärken.

Die Theorie über den Ist-Zustand lautet wahrscheinlich: Es ist billiger und populistischer, neue Gesetze zu erlassen, statt die Kontrollen zu verbessern. Denn das Personal zum Schreiben der Gesetze lungert sowieso in irgendwelchen Behörden rum und wird bezahlt. Aber z.B. Polizisten zur Verstärkung der Kontrollen einzustellen, würde dagegen richtig Geld kosten. Obwohl das in der jetzigen Zeit vielleicht auch ein Beitrag zur Krisenbekämpfung wäre. Lassen wir offen, ob wegen der Schaffung neuer Arbeitsplätze oder den erhöhten Einnahmen aus Bußgeldern.

Wild West auf der Strasse:

am 08. Mai 2009 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

“Aus einer Grundstücksausfahrt von rechts schoß ein Fahrzeug auf die Strasse und blieb quer stehen. Ich musste eine Vollbremsung machen. Dann hörte ich quietschende Reifen und sah, wie ich von links von einem anderen Fahrzeug gesperrt wurde. Schließlich stellte sich von hinten ein weiteres Fahrzeug quer, so dass ich nicht mehr weiterfahren konnte. Es kamen aus den Autos eine Frau und zwei Männer und rüttelten am Fahrzeug. Ich stieg aus dem Fahrzeug, mutig wie ich bin und stellte mich den Rowdys. Ich wurde beschimpft mit Fette Sau, Alter Sack…”

Dafür saßen die drei Täter auf der Anklagebank. Es wurde – wie es sich gehört – verhandelt. Schließlich kam es zu den Schlussvorträgen. Die Staatsanwaltschaft beantragte…

Freispruch.

Dem schlossen sich die Verteidiger an. Der Richter zog sich zurück. Nach fünf Minuten kehrte er wieder und sprach im Namen des Volkes die Angeklagten frei.

Was war passiert? Der angeblich Geschädigte und Zeuge ist ein gerichtsbekannter Mann, der am laufenden Band Strafanzeigen stellt. Auch der verhandelnde Richter hatte bereits einiges von ihm kassiert. Über den Geisteszustand wurde auch schon in anderen Verfahren verhandelt, der Richter verlas ein von der Verteidigung vorgelegtes Protokoll über eine Verhandlung, in der Gutachter den Zeugen seinen Zustand bescheinigten.

Nur: Wenn das bekannt war, weshalb mußte dann umständlich alles so ablaufen? Gegen den Zeugen kann man strafrechtlich nicht vorgehen, da er wegen seiner geistigen Beeinträchtigungen wahrscheinlich nicht schuldfähig ist. Aber: Die jugendliche Angeklagten haben nun etwas Vertrauen in den Rechtsstaat gewonnen. Und es werden der Führerscheinstelle unter Bezug auf dieses Verfahren Bedenken gegen eine weitere Teilnahme des Zeugen am Strassenverkehr mit einem PKW mitgeteilt. Vielleicht sind die ja für sowas offen.

Seltsame Unfallflucht

am 05. Mai 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

Heute erscheint ein älterer Herr, sehr aufgeregt. Er hat eine Vorladung von der Polizei erhalten. Wir haben natürlich erst mal Akteneinsicht beantragt.

Nach den Angaben unseres Mandanten hat er einen gähnend leeren Parkplatz an einem Tag aufgesucht und wieder verlassen. Ohne auf dem leeren Parkplatz an ein anderes Auto zu stoßen.

Einen Tag später klingelt ein Polizist an seiner Tür. Es hätte einen anonymen Hinweis gegeben, dass mit seinem PKW an dem besagten Tag (und zur Uhrzeit) auf dem besagten Parkplatz ein anderes Auto beschädigt worden wäre. “Hä?” machte da unser Rentner erstaunt.

Der Polizist wollte nun den PKW sehen. Konnte er auch. Und dabei feststellen, dass nirgends auch nur der Hauch eines Kratzers zu sehen war. Er fotografierte alles und teilte auch unserem älteren Herrn mit, dass er es nicht verstünde. Aus seiner Sicht könne mit diesem PKW der Unfall nicht herbei geführt worden sein.

Nun irgendwer scheint jedoch anderer Meinung zu sein, denn es folgte, wie oben genannt, die Vorladung als Beschuldigter.

Das wird mal spannend, aus welchem Grund die Ermittler immer noch an ihrem Verdacht festhalten wollen. Oder unser Rentner braucht eine neue Brille, weil er die großen Beulen an seinem Auto nicht mehr sieht.

Zu Risiken und Nebenwirkungen…

am 06. April 2009 unter Steuerrecht, Verkehrsrecht abgelegt

…fragen Sie Ihren Arzt… und Steuerberater!

 

Ein Mandant war zum Gespräch über eine Steuerangelegenheit, die nach 4 Jahren endlich ihren Abschluss fand. Man merkte, dass es ihm schwer fiel, die Vorgänge nachzuvollziehen. Als er ging, war er irgendwie mit seinen Gedanken um die Sache beschäftigt.

 

5 Minuten später klingelt das Telefon, der Mandant ist dran. Aha, jetzt kommen die ersten Fragen.

 

Aber nein, gedankenversunken, wie er war, ist er bei Dunkelrot über eine Kreuzung gefahren, an der natürlich auch ein Rotlichtblitzer installiert ist. Gut das in der Kanzlei ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.

 

Fazit: Nicht nur Medikamente können Nebenwirkungen zeigen und die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, auch schwerwiegende steuerliche Probleme.

Jagd auf Autoraser!

am 04. April 2009 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

Endlich! Die Staatsanwaltschaft greift durch. Leider wird sie von den Gerichten daran gehindert, den Verkehr auf den Straßen wirklich sicherer zu machen.

 

So erhob die Staatsanwaltschaft in der Provinzstadt B.L. Anklage wegen grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Verkehrsgefährdung. Sie hatte wieder mal einen jugendlichen Raser zur Strecke gebracht. Na gut,  der Raser war 66 Jahre alt. Aber er war ein besonders gefährlicher Täter. Denn es gelang ihm, sich jahrelang zu tarnen, so dass er weder vorbestraft war, noch Punkte in Flensburg aufwies. Es musste wie bei den Eisbergen sein. Man sieht immer nur die Spitze. Man hatte ihn zwar nur einmal erwischt, aber unerkannt war er bestimmt schon viele Male auf den Strassen als Rowdy unterwegs.

 

Aber auch in diesem Fall behinderte das Gericht die eifrige Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde eingestellt.

 

Nun ja, andererseits könnte man das auch als „mit Kanonen auf Spatzen schießen“ bezeichnen. Wobei hier gleich die Kanonen mit hinterher geworfen wurden.

Die Ampel

am 24. März 2009 unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Es denkt sich der Amtsschimmel in der sächsischen Kleinstadt H., die Verkehrssicherheit kann verbessert werden. Also wird an einer Kreuzung für die Fußgänger eine Ampel gebaut. Klingt vernünftig. Nur das sich die Ampel 50 m hinter der Kreuzung befindet.

Und nun? Die Fußgänger interessieren sich überhaupt nicht für die Ampel, 100 m Umweg (50 bis zur Ampel und 50 zurück) sind ihnen zuviel. Sie gehen daher an der alten Stelle weiter über die Kreuzung. Und zwar alle, Schüler, Erwachsene, Rentner mit Gehhilfen…

Nun kann man Wetten abschließen, was folgt: Da die Ampel einmal steht, wird von der Kreuzung bis zur Ampel ein Geländer gebaut, damit die Fußgänger doch noch die Ampel benutzen. Die Schildbürger haben das Licht mit Säcken in ihr Rathaus ohne Fenster getragen.

Waffenregister für Spielzeugpistolen

am 18. Juni 2008 unter Verkehrsrecht abgelegt

Bundestag verabschiedet verschärftes Waffenrecht
Der Bundestag hat das deutsche Waffenrecht abermals verschärft. Mit Ausnahme der FDP stimmten am 22.02.2008 alle Fraktionen dem geänderten Waffengesetz zu. Die neuen Vorschriften verbieten das Führen von gefährlichen Messern und von täuschend echt aussehenden Imitaten von Waffen. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium war nach vielen Einwänden von Verbänden, Polizeigewerkschaften und Experten von den Koalitionsfraktionen nochmals überarbeitet und verschärft worden. Die Polizeigewerkschaften nannten das neue Recht überfällig und kritisierten, dass es immer noch kein bundesweites Waffenregister gibt.

Wenn also Waffenimitate, sprich Spielzeugpistolen, unter das Waffengesetz fallen, dann müssen die Piffpaffs natürlich auch in das Waffenregister eingetragen werden. Da sollte man aber auch regeln, ab welchem Alter die Kinder welche Waffen haben dürfen und bei welchen Verfehlungen ihnen der Waffenbesitz verboten werden darf. Also, z.B. ein Kleinkind – einmal eingekackt und schon ist schluss mit lustig.

Fahrverbot für Beifahrer?

am 16. Mai 2008 unter Verkehrsrecht abgelegt

Ein Fahrverbot kann auch gegen Betroffene verhängt werden, die keinen Führerschein besitzen. Darauf hat ein Oberlandesgericht in einem Beschluss hingewiesen. Gleichzeitig erinnerten die Richter daran, dass ein Fahrverbot nicht gegen den Halter eines Fahrzeugs möglich ist, wenn dieser das Fahrzeug nicht geführt hat (OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.2007 – 4 Ss OWi 428/07).

Wie jetzt, dürfen die dann überhaubt nicht mehr Auto fahren? Auch nicht als Beifahrer? Dürfen sie dann wenigsten mit dem Bus mitfahren?

Dauerparker

am 07. Dezember 2007 unter Verkehrsrecht abgelegt

Auch geringfügige Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel Parkverstöße, können Zweifel an der Fahreignung begründen und einen Entzug der Fahlerlaubnis nach sich ziehen. Mit dieser Begründung wies das Verwaltungsgericht Berlin den Eilrechtsschutzantrag einer Frau ab, deren Führerschein wegen 300 Parkverstößen in drei Jahren eingezogen wurde (VG Berlin, Beschluss vom 09.05.2007, Az.: VG 11 A 247.07).

Die muss doch eigentlich schon pleite sein?

Fußuntauglichkeit?

am 13. August 2007 unter Verkehrsrecht abgelegt

Ein Fußgänger, der mit einem Blutalkoholgehalt von 1,63 Promille beim Schieben seines Fahrrades auf der Straße stürzt und schwerste Kopfverletzungen erleidet, hat keinen Schutz in der privaten Unfallversicherung. Wie der Fünfte Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln am 13.03.2007 mitteilte, besteht bei Radfahrern ab 1,6 Promille Alkohol im Blut eine absolute Fahruntauglichkeit. (OLG Köln: 13.03.2007 Az.: 5 W 117/06)

Und nun? Nehmen sie ihm die Schuhe weg?