Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Archiv der Kategorie 'Zivilrecht'

Cold Calls – never ending Story

am 06. September 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Trotz gesetzlicher Verbote gehen die Anrufe dubioser Firmen weiter.

Der Leidgeplagte erhielt Anrufe zum Lottospielen mit angeblich hohen Gewinnchancen. Monatliche Beiträge um 50 – 60 EUR sollten vom Konto abgebucht werden.

Nach dem ersten Anruf scheint die Gesellschaft dann die Nummer weiterverkauft zu haben, es folgten weitere Anrufe und angebliche Vertragsabschlüsse.

Was es aber nie gab, sind schriftliche Unterlagen und vor allem eine Widerrufsbelehrung in Textform.

Statt dessen folgten wegen der Rückbuchungen dann die Inkassobüros auf dem Fuße.

Es wird wohl kommen wie immer: Nach dem anwaltlichen Schreiben erlahmt das Interesse an der weiteren Rechtsverfolgung durch die Gesellschaften und ihre Inkassobüros.

Der Tipp für die Leidgeplagten: Einfach auflegen.

Wenn der ehemalige Strafrichter Zivilrichter wird

am 27. August 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Ein Streitfall um einen Grundstückskauf und die dazugehörige Stundung eines Teils des Kaufpreises landete vor Gericht. Die eine Seite behauptete, der Kaufpreis sei noch nicht gezahlt, die andere Seite sagte natürlich das Gegenteil. Der Fall liegt schon zurück, es sind die Erben, die den Kaufpreis fordern. Wie immer in solchen Fällen: Nichts genaues weiß man nicht.

Es werden schriftlich alle Belege eingereicht und Zeugen benannt. Soweit so gut. Der Richter beraumt mündliche Verhandlung an.

Und er hat den Fall schon mal vorbereitet. Aber nicht nur wie für Zivilrichter üblich, indem er die Argumente und Gegenargumente aufstellte und bewertete. Nein, er begann richtig zu ermitteln.

Er hat sich die Grundbuchauszüge kommen lassen und die zugrunde liegenden notariellen Vereinbarungen. Daraus las er dann, dass die Umschreibung des Grundstücks erst erfolgen sollte, wenn der Kaufpreis bezahlt war. Da die Umschreibung erfolgte, mußte demzufolge der Kaufpreis schon mal bezahlt worden sein.

Nun, man einigte sich, dass die Erben doch noch eine kleine Zahlung erhielten. Aber der Richter hat den Fall eben ordentlich ausermittelt.

Nur seltsam, die Notarin war vorher angeschrieben worden, ob der Kaufpreis denn bezahlt worden sei. Sie teilte mit, ihr lägen dazu keine Informationen vor.

Wozu muß der Mandant persönlich erscheinen?

am 25. August 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Das Gericht beraumt Termin an und ordnet persönliches Erscheinen an.

Um 10.00 soll die Verhandlung beginnen. 10.02 Uhr, niemand da. Nochmal Blick an die Tafel: Ja heute 10.00 Uhr, trotzdem, niemand da.

10.03 Uhr erscheint der Anwalt der Gegenseite (für dessen Mandanten übrigens kein persönliches Erscheinen angeordnet war).

10.05 Uhr taucht auch der Richter auf. Im Saal fragt er dann, wer alles so da ist. “Und Ihr Mandant? Hat wohl keine Zeit?” Und prompt taucht auch noch der Mandant auf.

Es wird munter verhandelt, der Vorsitzende erläutert die Rechtslage. Es wird ein Vergleich erörtert, alles soweit in Butter. Es gibt keinen Sachverhalt aufzuklären, nur eben die unterschiedlichen Rechtsstandpunkte zu erörtern.

Plötzlich meldet sich der Mandant zu Wort. Da er als ausländischer Mitbürger der deutschen Sprache nicht ganz so mächtig ist, muss man genau zu hören, um ihn zu verstehen.  Er möchte etwas sagen, ob er es dürfe. Natürlich darf er. Schließlich hat der Richter ihn ja persönlich eingeladen.

Nun hält der Mandant einen Vortrag, dass er es nicht verstehe, dass er das Recht nicht kenne, die deutsche Sprache schwer sei und er meine, dass ihm Unrecht geschehe. Der Richter verzieht das Gesicht. Aber da er das Erscheinen angeordnet hat, muss er dem Mandanten auch seine Fragen beantworten.

Nach 10 min. hat er dann genug und bittet, dem Mandanten in einer kurzen Pause noch einmal alles zu erläutern. Was auch geschieht.

Der Vergleich kommt zustande.

Es sollte häufiger so sein. Wenn die Richter das Erscheinen schon anordnen, dann mögen sie auch mit der Partei sprechen und ihnen die Rechtslage erklären. Ansonsten sollten sie auf das Erscheinen verzichten.

Mandant zahlt einfach nur die Hälfte

am 24. August 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Der Mandant will rechtlich vertreten werden, es geht um ein Gerichtsverfahren. Er bekommt die Kosten in Rechnung gestellt.

Er überweist nur die Hälfte des Betrages und teilt mit, dass er halt nur in Raten zahlen könne.

Äh, können wir nun auch nur die Hälfte der Schriftsätze ans Gericht senden? Und wenn ja, welche Hälfte?

Schadenersatz vom Anwalt und seiner Versicherung

am 18. August 2010 unter Berufsrecht, Zivilrecht abgelegt

Kommt ja vor, dass der Anwalt sich mal vertut. Z.B. bei der Fristenberechnung. Er war der Meinung, er hätte mit der Gegenseite verhandelt und dadurch die Verjährung um Monate verschoben. Er erhebt also nicht zum Ablauf der Verjährungsfrist seine Klage, sondern um die Monate später, die er sich errechhnet hatte. Nur das Gericht sah das anders und meinte, die Gegenseite hätte ja nicht mitverhandelt, weshalb die Regelverjährung einsetzte.

 Der Anwalt ist aber fair und weist darauf hin, dass Schadenersatzansprüche bestehen könnten und nennt seine Versicherung.

Also wird diese angeschrieben. Was macht die nun? Sie könne keinen Schaden erkennen, denn die Klage hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt.

Der Anwalt hatte aber sehr ausführlich in der Klagebegründung dargelegt, weshalb er mit Erfolg rechnete. Es wird schwierig für ihn nun zu argumentieren, dass er keine Erfolgsaussichten sieht.

Da die Versicherung nicht freiwillig zahlt, wird wohl der Anwalt zu verklagen sein. Und falls die Schadenersatzklage erfolgreich ist, wird die Versicherung dann wohl doch zahlen müssen.

Nur halt später. Aber das scheint eben die allgemeine Taktik von Versicherungen zu sein, die Schadensregulierung zu verzögern.

Mit Kanonen auf Spatzen geschossen

am 17. August 2010 unter Zivilrecht abgelegt

In einer Beratungshilfesache wurde nach Abschluss abgerechnet. Brutto 42,84 EUR. Darin 6 EUR Pauschale nach VV 7002. Es wird mit Unterschrift anwaltlich versichert, dass die Gebühren und Auslagen angefallen sind.

Hilft natürlich nichts. Die Urkundsbeamtin teilt mit:

“Nach herrschender Auffassung fallen bei Erteilung eines mündlichen Rates Post- bzw. Telekommunikationsgebühren nicht an”  Herrschen tun hier nur die Urkundsbeamten, die wegen solcher Peanuts eine Auszahlung, die bereits seit 3 Monaten auf Eis liegt, um weitere Wochen verzögern.

Und “Es wird um nähere Erläuterung bzw. Begründung gebeten, dass die Post- bzw. Telekommunikationsgebühren tatsächlich angefallen sind.”

Naja, werden wir also von den Briefumschlägen mit den aufgeklebten Briefmarken künftig Kopien anfertigen. Ob wir die dann auch abrechnen können? Und die Telefonate am besten auf Tonband aufnehmen. Oder die Mandanten Bestätigungen schreiben lassen, dass sie Post bzw. Anrufe bekamen.

Nun, um die 6 EUR zu prüfen, dürfte die Beamtin an eigener Arbeitszeit, PC-Abnutzung, Papier, Porto usw. zusätzlich gut 20 oder 30 EUR aufgewendet haben. Da wissen wir wenigstens, wofür wir Steuern zahlen.

Wir hatten auch zusätzlichen Aufwand, in dem wir (natürlich) höflich antworteten und auch noch hier im Blog darüber schrieben.

Abzocker Inkassobüro

am 13. August 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Da schließt eine Internetsurferin einen Vertrag ab zum Musikdonwload. Sie ist auch noch sehbehindert und hat Schwierigkeiten, alles zu lesen. Sie überliest unter anderem, dass der Beitrag nicht monatlich 8,95 EUR beträgt, sondern zweimal monatlich 8,95 EUR.

Sie bucht daher die abgebuchten Beträge wieder zurück und unternimmt leider nichts.

Jetzt kommt das Inkassobüro. Die schicken ihr einen Riesenstapel Papier ins Haus.

Die haben tatsächlich aus jedem Betrag von 8,95 einen einzelnen Inkassoauftrag gemacht. Somit wird aus dem einzelnen Betrag von 8,95 EUR eine Summe von 85 EUR. Aus 89,50 EUR offener Beiträge wurden so dank wundersamer Geldvermehrung 850 EUR.

Deshalb heißen die auch Inkasso-Büros, kommt sicher von “Kasse machen”.

Der Abgemahnte

am 11. August 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Er macht sich selbständig mit einem kleinen Gewerbe. Will im Internet über ebay was verkaufen in der Hoffnung, damit Geld zu verdienen. Schon seine erste Aktion geht in die Hose. Er beachtet die Marktregeln nicht und erhält prompt eine Abmahnung.

Der Abmahnende verzichtet auf die Geltendmachung von Kosten, er will nur die Unterlassungserklärung unterzeichnet haben. Darin steht nichts von wegen “der Abgemahnte verpflichtet sich, Rechtsanwaltskosten in horrender Höhe zu tragen” oder so.

Der Abgemahnte hat es also in der Hand.

Was macht er? Schreibt eine E-Mail, dass es ihm leid tut. Er wird es nie wieder machen. Und beläßt es dabei.

Dann wird er plötzlich unsanft vom Gerichtsvollzieher geweckt. Der stellt ihm eine einstweilige Verfügung zu. Da fängt er an zu staunen. Und zu recherchieren. Und stellt fest, dass der Abmahnende recht hat.

Schließlich bekommt er noch ein Schreiben, eine Abschlusserklärung. Mit der Verpflichtung, auch die Kosten des Anwalts für diese Abschlusserklärung zu unternehmen. Das versteht er nicht mehr.

Also ruft er beim Anwalt an und erkundigt sich:

Er hat doch nun schon die einstweilige Verfügung, wieso noch eine Abschlusserklärung, was ist das? Oh, da könnte noch eine Hauptsacheverhandlung kommen, weil einstweilig eben nur einstweilig ist? Und für ein Schreiben so viel Geld? Er müsse doch schon die Kosten der einstweiligen Verfügung tragen. Ups, das würde sonst noch teurer werden? Anwaltszwang am Landgericht?

Aber er ist doch nur Kaufmann, kein Jurist. Wie soll man das noch verstehen?

Nun, die ganze Angelegenheit hätte ganz am Anfang kostengünstig geklärt werden können. Sofort Rat einholen, Unterlassungserklärung ohne Verpflichtung zur Übernahme von Kosten unterschreiben und tschüss.

Wenn die Maschinerie einmal in Gang ist, dann produziert sie halt Kosten. Und jeder Jungunternehmer sollte sich kundig machen. Eine Beratung beim Anwalt zu Fragen von Marktregeln, was so alles verletzt werden kann, wie man sich im Falle von Abmahnungen verhält usw. kostet sicher nicht soviel, wie die jetzt erlebte praktische Erfahrung.

Wenn Richter(innen) keine Lust haben…

am 09. August 2010 unter Allgemein, Zivilrecht abgelegt

…kann man das auch deutlich in den Entscheidungen lesen.

In einer einstweiligen Verfügungssache hatte das Amtsgericht den Antrag auf Erlass einer solchen abgelehnt. Das Landgericht erließ dann die Verfügung. Dagegen legte die Verfügungsbeklagte Widerspruch ein.

Zunächst stritt sich das Amtsgericht um die Zuständigkeit. Es fühlte sich eben nicht zuständig und verwies an das Landgericht. Das hielt natürlich das Amtsgericht für zuständig, denn das hatte ja den ursprünglichen Antrag abgelehnt, also in der Sache entschieden. Das durch das Landegericht belästigte angerufene Oberlandesgericht sah das genau so und gab den Fall mit deutlichen Worten an das Amtsgericht zurück.

Zwischenzeitlich waren durch diesen Hickhack mehrere Monate verstrichen.

Nun entschied das Amtsgericht eben doch. Die erlassene Verfügung wird aufgehoben.

Als Grund wird angegeben, dass ja nun schon soviel Zeit verstrichen sei, dass keine Eilbedürftigkeit mehr bestehe. Dass die Zeit aber durch den sinnlosen Zuständigkeitsstreit des Amtsgerichtes verplempert wurde, wird nicht erwähnt.

Im übrigen bestünde auch kein Verfügungsgrund. Der Verfügungsgrund ist, dass die Verfügungsbeklagte ihr Verhalten wiederholen könnte. Aber seit der Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung wurde das Verhalten ja nicht wiederholt. Somit fehle der Verfügungsgrund.

Die Verfügungsbeklagte hatte keine Unterlassungserklärung abgegeben.

Das ist doch mal ein Richterspruch. Änderung der Rechtsprechung: Wird nach Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung das abgemahnte Verhalten nicht wiederholt, hat der Verletzte keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung.

Na ja, nun dürften wir ja aller Sorgen um Abmahnungen ledig sein, oder? 

 

Die Gedanken der Schuldner

am 27. Juli 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Aufgrund eines Leserbeitrages ist es mal fällig, sich mit dem schon typischen Verhalten und Denken von Schuldnern auseinander zu setzen.

Wenn alle nur das bestellen, was sie bezahlen können, würde es keine Schuldner geben. Irgendwann wird aber angefangen zu bestellen im Vertrauen oder der Hoffnung, es wird schon Geld rein kommen. Oder es wird mehr bestellt, als Geld reinkommt.

Am Anfang plagt den Schuldner noch das Gewissen. Dann wird versucht, auf Mahnungen zu zahlen. Aber irgendwann stumpft er weiter ab. Dann wird nicht mehr auf Mahnungen gezahlt.

Die nächste Phase ist, dass auf Mahnbescheide gezahlt wird. Nach dieser Phase wird dann gegen neue Mahnbescheide Widerspruch erhoben, weil dass dann die Vollstreckung verzögert. Da ist der Schuldner schon soweit, dass er nur noch an den Gerichtsvollzieher zahlt.

Schließlich folgt irgendwann die Insolvenz, oder auch nicht.

Und auf diesem Weg wandelt sich dann auch das Denken des Schuldners. Plötzlich plagt ihn nicht mehr das schlechte Gewissen, er fühlt sich nicht mehr schuldig.

Und dann kommen solche Sprüche, wie hier im Blog als Kommentar gepostet:

Also (Zitat: “Noch einmal wird ihm aber auch keine Planinsolvenz mehr gelingen.”) ist der Herr Rechtsanwalt stolz darauf, einen Verein auszuradieren bzw. dazu beitragen zu können? Na herzlichen Glückwunsch. Da wohl keine Verjährung der Forderung gegeben ist, ist eine Titulierung nicht notwendig. Aber wenn man das Verfahren nutzen will, um Druck auszuüben, dann ist das schlicht der legale Versuch, den Schuldner zu erpressen. Legal aber durchaus fragwürdig eine solche Einstellung.

Dabei wird vergessen, dass der Gläubiger eine ordentliche Leistung hinlegte und dafür auch das Recht auf die Gegenleistung hat. Wenn der Schuldner Leistungen bestellt, muss er auch damit rechnen, dass der Gläubiger sein Geld fordern wird. Es ist nicht der Gläubiger, der sich im Unrecht befindet, es ist der Schuldner, der sich um Verzug befindet.

Und dreist wird erwartet, dass der Gläubiger monatelang (von Juni bis Oktober) wartet, ob er vielleicht mal sein Geld bekommt. Dabei verkennt der Schuldner, dass der Gläubiger eben keine Bank oder Wohlfahrtorganisation ist. Und wieso kann der Schuldner nicht vorher ansagen, dass er erst – vielleicht – im Oktober zahlen kann? Dann hätte der Gläubiger auch die Wahl gehabt, den Auftrag abzulehnen.

Und dass der Gläubiger schließlich mit dem Geld auch seine Miete, seine Personalkosten und seine eigenen Unterhaltskosten bestreiten muss, das sollte auch mal erwähnt werden.

Statt polemisch den Versuch zu unternehmen, den Spieß umdrehen zu wollen, sollte sich der Schuldner auch gegenüber seinem Gläubiger fair verhalten. Und da gibt es nichts fragwürdiges, wenn der Gläubiger in einem Rechtsstaat seine Rechte durchsetzen will.

PS: Wenn ein Verein schon einmal eine Insolvenz hinlegte und gerettet wurde, hat er dann künftig den Anspruch aller paar Jahre erneut seine Rechnungen nicht bezahlen zu müssen und aus einer Insolvenz gerettet zu werden?

Wenn Vereine schlecht wirtschaften

am 26. Juli 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Auch Vereine haben ihre Rechnungen zu bezahlen. Tun sie das nicht, können sie ebenfalls in Insolvenz gehen.

So geschah es, dass ein Verein in einer Kleinstadt 2004  insolvent war. Es wurde schließlich eine Planinsolvenz durchgeführt. Der Verein zahlte einmalig 10.000 EUR und dafür wurden ihm mehrere Hundert Tausend EUR an Schulden erlassen. Es sollte ein Neubeginn werden.

Anschließend durften die ehemaligen Vorstandsmitglieder erfahren, wofür sie alles persönlich zu haften hatten: Nichtabführung Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung; Nichtzahlung der Lohn- und Umsatzsteuer; Haftung für falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen.

Es sollte anzunehmen sein, dass die alten Mitglieder sich auch mal mit den neuen Vorstandskollegen unterhalten. Scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein.

Nun wird im Verein erneut von finanziellen Problemen gesprochen. In der Zeitung war zu lesen, man müsse sich einen Überblick verschaffen.

Es wollte jemand vom Verein im Juni eine Rechnung bezahlt bekommen. Die Antwort war, er möge sich bis Oktober (!) gedulden. So viel Zeit lässt sich der Gläubiger nicht mehr. Da die außergerichtlichen Mahnungen nichts fruchteten, wird nun der Mahnbescheid beantragt.

Scheinbar hat der Verein seine Chance nicht genutzt. Noch einmal wird ihm aber auch keine Planinsolvenz mehr gelingen.

Bankberatung vom Feinsten

am 21. Juli 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Es wurde jüngst in der Presse festgestellt, dass die Bankberatungen ja nicht so das Gelbe vom Ei sind.

Jüngst begab sich eine junge Frau zur Bank. Sie wollte Kredite für einen Hausbau. Da sie gut verdient, bekam sie sie auch.

Anschließend schlug die Bankberaterin vor, noch finanzielle Vorsorge zu betreiben. So könne sie von ihrem verfügbaren Einkommen 133 EUR in einen Bausparvertrag einzahlen. Laufzeit 15 Jahre Sparen. Tilgung des möglichen Bauspardarlehens wäre auch nur 133 EUR. Zinsen sind zwar niedrig, aber sie bekäme 1 % Guthabenzins und würde auch nur 1 % Kreditzins zahlen.

Das klang für die Frau alles vernünftig. Aber sie war vorsichtig und suchte sich unabhängigen Rat.

Beim Durchsehen der vorbereiteten Unterlagen wurde dann festgestellt:

a) Laufzeit Bausparvertrag 15 Jahre, Zinsbindung des Darlehens aber 10 Jahre. Somit kann eben nach 10 Jahren keine Zwischentilgung erfolgen.

b) 1 % Zins für Guthaben, 3,04 % Zins für Kredit. Guter Schnitt für die Bank.

c) 133 EUR Sparrate, und 133 EUR Tilgung; aber vergessen mitzuteilen, dass noch die Zinsen dazu kommen und somit 250 EUR Belastung entstehen.

So stellt man sich die typische Bankberatung nicht nur vor, so ist sie eben auch in Wirklichkeit. Übrigens, nicht informiert wurde die junge Frau darüber, wie hoch die Abschlussgebühr des Bausparvertrages ausfällt (und die Provision der Bankberaterin).

Gut gemessen

am 13. Juli 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Eine Erbengemeinschaft soll aufgelöst werden. An dem vererbten Grundstück grenzt auch einer der Erben mit seinem Land.

Nun wird vereinbart, dass zum Ausgleich von ihm 750 qm seines Grundstücks an den Erben abgegeben werden sollen, der das Grundstück übernimmt. Es soll vermessen werden.

Nun kommt eine Klausel, die sehr seltsam ist: Abweichungen von der vereinbarten Größe sollen nicht ausgeglichen werden.

Es kommt natürlich, was kommen muss: Nach der Messung bekommt der Erbe Post, dass er zum Notar kommen möge zur Messanerkennung. Im Kleingedruckten steht dann, dass es mal nicht 750 qm sind, sondern 1.000 qm, die er nun plötzlich abgeben soll.

Also kurzes Schreiben an die Notarin, wie sie denn so etwas beurkunden könne, ohne einen Ausgleich zu vereinbaren. Antwort: Die Beteiligten hätten das unterschrieben.

Na gut, daher Schreiben an den Begünstigten, er möge mal über einen Ausgleich nachdenken. Denn: Wenn nicht ausgeglichen werden soll nach Vertrag, aber gleichzeitig auch nur 750 qm festgeschrieben wurden als Ausgleichsfläche, bleibt ja nur, dass neu vermessen werden müßte.

Zeter und Mordio: Es wird nicht neu vermessen. Es gibt auch keinen Ausgleich. Wenn nicht unterschrieben wird, die Klage ist bereits vorbereitet.

Nun denn, schauen wir mal, ob man jemanden so einfach um 250 qm Land erleichtern kann.

Wenn der Mandant einen Betreuer erhält…

am 08. Juli 2010 unter Zivilrecht abgelegt

hat das in der Regel Ursachen. Manchmal dokumentieren sich die Ursachen dann in seinen Schreiben.

So schreibt der Mandant an das Gericht:

“Dass der Rechtsanwalt dies dem Gericht nicht rüber bringen kann, hat vermutlich mit seiner hohen Dienstgradbeförderung durch einen unwirksam bestellten Betreuer zu tun. Daher wird die Entpflichtung beantragt und der Rechtsanwalt erhält auch keine Zuarbeit mehr.”

Nett, oder? Man kann nicht mal das Mandat niederlegen, denn er wird ja betreut.

Der erste Anwalt, den der Mandant hatte, verlor seine Zulassung ebenfalls wegen geistiger Beeinträchtigung.

Der nächste Anwalt hat sich “aus gesundheitlichen Gründen” entpflichten lassen. Ist natürlich auch eine Möglichkeit. Aber, falls er nicht wirklich krank war, feige.

Nun, wir hoffen, wir bleiben bei Sinnen und werden nicht krank.

Pyrrhussieg

am 29. Juni 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Der Begriff geht auf einen König namens Pyrrhus zurück. Der hatte zwar eine Schlacht gewonnen, aber unter so großen Verlusten, dass er gesagt haben soll: “Noch so ein Sieg und wir sind verloren.”

Die Mandantin hatte bei ebay eine Hose verkauft und dabei ein klitzekleines Bild verwendet, dass sie bei einer anderen ebay-Verkäuferin abkupferte. Das Bild war wirklich klitzeklein und weder künstlerisch wertvoll noch anderweitig so gestaltet, dass man es unter das Urheberrecht fallen lassen sollte.

Es kommt wie üblich: Der Anwalt der Verkäuferin schreibt, begehrt Unterlassung, Lizenzgebühr und seine Gebühren als Schadenersatz.

Nun, die Mandantin kam mit Beratungshilfeschein. Sie ist gerade bei der Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz mit der Schuldnerberatung.

Also haben wir dem Anwalt die unterzeichnete Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu kommen lassen. Wir haben auch bestritten, dass das Bild überhaupt schützenswert sei.

Aber, da die Mandantin gerade die Vebraucherinsolvenz vorbereite, möge er, wenn er auf seinen Forderungen besteht, uns die entsprechende Aufstellung zukommen lassen, wir werden dann die Unterlagen an die Schuldnerberatung weiterleiten.

Es wird eine sogenannnte Null-Insolvenz.

Eben ein Pyrrhussieg.

Keiner mehr zuständig?

am 28. Juni 2010 unter Prozessrecht, Zivilrecht abgelegt

Es wurde eine einstweilige Verfügung beantragt, am Landgericht in D. Das erklärte sich örtlich und auch wegen fehlender Streitwerthöhe für nicht zuständig. Darauf ging es an das Amtsgericht H.

Das Amtsgericht H. wies den Verfügungsantrag als zulässig aber unbegründet ab. Die nächste Instanz, das Landgericht B. erließ dann im Beschlusswege die einstweilige Verfügung.

Der Verfügungsgegner legte Widerspruch beim Amtsgericht H. ein. Jetzt beginnt der Kreislauf.

Das Amtsgericht H. erklärte sich plötzlich nicht mehr für zuständig und verwies an das Landgericht B. Schließlich habe das Gericht ja auch die Verfügung mit Beschluss erlassen und im übrigen könne der Streitwert ja auch über 5.000 EUR anzusetzen sein.

Das Landgericht B. sah das natürlich anders und erklärte sich ebenfalls für nicht zuständig und gab nun den Fall an das Oberlandesgericht D. zur Entscheidung über die Gerichtsstandsbestimmung ab.

Es kommt, was kommen mußte. Nach dem allerersten Verweisungsantrag vom Landgericht D. an das Amtsgericht H. befand sich das Amtsgericht H. für zuständig. Es entschied auch in der Sache. Demzufolge bleibt es bei der Zuständigkeit dieses Amtsgerichtes.

Jetzt kann man verstehen, was es heißt, dass sich die Katze in den Schwanz beißt.

Schimmelpilz oder faule Ausrede?

am 18. Juni 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Der Mieter kündigt die Wohnung im Oktober zum Jahresende, ohne Angabe von Gründen. Dann ist er auch noch mit der Miete rückständig. Beim Ausziehen unterschreibt er auf dem Übergabeprotokoll, dass er mit 2 Mieten im Rückstand ist, sonst keine weiteren Kommentare.

Da der Mieter nicht zahlte, klagt nun der Vermieter wegen seiner Miete.

Und plötzlich behauptet der Mieter, in der Wohnung wäre Schimmelpilz gewesen. Deswegen hätte er auch gekündigt. Und daher stünde ihm eine Minderung zu, bzw. müsse er überhaupt keine Miete zahlen.

Dumm nur, dass er das vorher nie dem Vermieter mitteilte. Dürfte wohl eine Ausrede sein. Es scheint unter den Mietern bekannt zu sein, dass man es ja mal mit Schimmelpilz probieren könnnte.

Abmahnung kann er schon mal schreiben

am 15. Juni 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Zwischen Mieter und Vermieter bahnt sich Unfrieden an. Der Mieter meint, die Miete mindern zu müssen, der Vermieter glaubt, der Mieter behandle die Mietsache schlecht und möchte alle Nase lang kontrollieren kommen.

Nachdem der Mieter uns beauftragte, hat nun auch der Vermieter einen Anwalt eingeschaltet.

Das Schreiben beginnt mit dem Vorwurf, der Mieter hätte den Vermieter beschimpft. Dafür spricht er nun eine

Abmahnung

aus.

Das war auf Seite 1. Als wir umblättern, springt uns nach jedem Absatz noch 4 (!) x das Wort Abmahnung ins Auge, für angebliche weitere Verstöße des Mieters.

Aha, und was will er uns damit sagen? Wir wissen es nicht. Nun, wenn er sich damit wohl fühlt, soll er ruhig weiter Abmahnungen verteilen. 

Der besondere Mieter

am 04. Juni 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Wie das immer läuft. Der Mieter zahlt irgendwann nicht mehr. Also Räumung. Das Ganze dauert wie immer Ewigkeiten. Der Mieter wehrt sich mit Händen und Füßen. Er ist auch noch rechtskundig, weshalb er erfolgreich alles verzögern kann.

In der Zwischenzeit wird über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet, was die Sache auch nicht einfacher macht.

Schließlich bekommt er noch einen Betreuer.

Aber nun ist es vollbracht, der Vermieter ist seinen unangenehmen und nichtzahlenden Mieter los.

Was die Sache so besonders macht? Der Mieter ist ein ehemaliger Kollege Rechtsanwalt.

Haftung für Steuerschulden einer nicht vorhandenen GbR

am 28. Mai 2010 unter Steuerrecht, Zivilrecht abgelegt

Also, es gründete jemand im Jahr 2003 eine GbR. Wollte er jedenfalls. Ein Ing., mit einem angeblichen anderen Ing. Kurze Zeit später stellte er fest, dass der andere gar kein Ing. war und nur jemanden brauchte, um nach außen Ing.-Arbeiten anbieten zu können.

Knappe 2 Wochen später widerrief er daher seine Willenserklärung. Und kümmerte sich nicht mehr darum.

Nun bekam er einen Haftungsbescheid ins Haus. Für das Jahr 2003 hätte die GbR ihre Gewerbesteuern nicht entrichtet und der andere Gesellschafter wäre nicht zahlungsfähig und daher ist er nun der, welcher zu zahlen hat. 36.000 EUR.

Scheinbar hat der Andere einfach mit dem unterschriebenen GbR - Vertrag weitergemacht und sich nicht um den Widerruf gekümmert.

Jetzt ist natürlich Panik angesagt. Was tun? Zunächst wird mal beim Finanzamt der Antrag auf Nichtigkeit des Gewerbesteuermeßbescheides gestellt. Denn wenn es keine GbR gab, kann es auch keinen Bescheid geben. Und dann kann man nur noch prüfen, ob der damalige Steuerberater seine Pflichten verletzte. Denn der Bescheid wurde an ihn zugestellt. Hat er auch den Nichtgesellschafter unterrichtet, dass er steuerlich immer noch in einer GbR steckt?

Was lernt man daraus? Wenn es um Steuern und Finanzamt geht, immer einen Brief extra ans Finanzamt senden, sozusagen zur Kenntnis.

Drucker? Eher Lizenz zum Gelddrucken…

am 26. Mai 2010 unter Zivilrecht abgelegt

… für den Hersteller.

Ab und an werden auch mal Farbausdrucke benötigt. In Zeiten der (auch billigen) Digitalkameras sind ja neuerdings bunte Bilder immer schnell zur Hand, um Situationen oder Sachverhalte zu belegen. Die kommen per Mail an und sollen z.B. an eine Klage angefügt werden.

Also kein Problem, Farbdrucker können ja nicht die Welt kosten. Und auch einen gefunden. natürlich erst mal nachschauen, was der Toner kostet und wie lange er hält. Auch das passt, die jeweiligen Patronen sollen zwischen 1.560 und 1.920 Seiten “halten”.

Drucker kommt, es wird (wirklich nur) ab und an eine Seite in bunt gedruckt. Erster Toner alle, Drucker schreit nach neuer Farbe. Ok, ist ja hinlänglich bekannt, wie beim Autokauf ist der Tank mal gerade so voll, dass man Testen kann. Also Patronen nachbestellt.

Es dauert nicht lange, schreit der Drucker schon wieder. Was soll das? Wo läuft sie hin, die Farbe? Unter dem Drucker ist kein Farbfleck zu sehen. Also wieder Toner bestellen, aber beim Wechsel werden die Zählerstände ausgedruckt.

Nun sind die Farben schon wieder alle. Also Zählerstände ausgedruckt und mit dem letzten Stand verglichen:

10 Seiten Schwarz/Weiß, 14 Seiten in Farbe.

Hallo geht’s noch? Ein Satz Patronen kostet 155 EUR und soll eigentlich für 1.500 Seiten mindestens reichen. Na dann wollen wir doch mal sehen, wer jetzt den schwarzen Peter bekommt. Der Hersteller, weil das Gerät zu viel “schluckt”, oder der Tonerlieferant (und auch da wieder der Hersteller, denn es ist Originaltoner), weil er nicht die Seitenzahlen bringt?.

Oder ist es einfach nur Nepp?

Gaga?

am 30. April 2010 unter Steuerrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht abgelegt

Schreibt Kollege Siebers in seinem Blog: “Irgendwas irritierte mich…” Nun ja, mich auch: beim Lesen. Der fuhr mit einem Motorrad mit 290 auf der Autobahn. Cool. Und wurde dann noch überholt. Ich fahre auch gern schnell, mein Wägelchen geht leider nur bis 250. Aber, die schaffe ich meist gar nicht. Denn irgendwann fährt immer jemand auf der linken Spur und “vergisst” dann, rechts rüber zu rutschen. Also, wieder bremsen. Wobei ich auf dem Motorrad auch die Angst hätte, ob ich bei dem Tempo das Lenkrad noch festhalten kann, aber ich bin kein Motorradfahrer. Es scheint ja zu gehen. Im Kommentar zu dem Beitrag heißt es dann von Kollegen Hoenig: “Schau Dir das Mopped nochmal genauer an: Rechts oben, das ist so ein Griff, den man drehen kann”. Also, es muss doch noch schneller gehen.

Gestern hatte ich ein Gespräch mit einem Finanzamtsvorsteher. Es ging um eine Prüfung, die festgefahren ist. Die läuft schon seit 1 1/2 Jahren und findet kein Ende. Ich dachte, vielleicht kann er ja als Chef mal schauen, ob man noch was draus machen kann. Um 17.30 Uhr bin ich dahin gegangen. Um 20.15 hat man mich erst wieder rausgelassen. Ich weiß immer noch nicht, was er mir eigentlich sagen wollte.  Er hat sehr viel geredet, alles sehr nett, sehr höflich. Es gab sogar Kaffee. Es wird noch einmal ein Gespräch mit der Prüferin geben, mit dem Versuch, sich zu einigen. Aber warum hat er so lange mit mir gesprochen? Seit dem grüble ich, wie unsicher die Position des Finanzamtes sein muss, wenn der Vorsteher fast drei Stunden auf mich einredet.

Mandantin kommt mit dem Entwurf eines Notarvertrages. Sie trennt sich vom Lebensgefährten. Er soll das Haus übernehmen und die Schulden. Bank wird sie aber nicht rauslassen aus dem Darlehen. Steht in dem Notarvertrag: Die Veräußerin überträgt ihre Hälfte ohne Sicherheiten, trotz ausdrücklicher Belehrung durch den Notar. Mandantin gefragt, ob sie belehrt worden sei. Davon wusste sie nichts. Also den Sekretär des Notars angerufen. “Ja wie denn, ich war am Wochenende bei ihr und ihren Gefährten, habe alles mit ihnen besprochen und auch darauf hingewiesen. Schreibe dann einen Entwurf und jetzt so was.” Was geht mich das an, dachte ich so. Bis dann die Mandantin sagte, der Sekretär des Notars und der EX wären Freunde. Das erklärt natürlich den Vertragsentwurf.

Und da kommen wir eben zu der Frage: Sind die alle gaga? 

Abnahme? Nö, ich will nicht.

am 27. April 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Der Bauherr ist im Zahlungsverzug. Er begründet das mit Mängeln. Die Baufirma möchte endlich ein Abnahmeprotokoll und dann ihr Geld haben.

Also wird zum wiederholten Male ein Treffen arrangiert. Die Baufirma, der Bauherr und sein Rechtsanwalt sind anwesend. Es wird noch einmal alles erörtert.

Im Anschluss wird der Bauherr aufgefordert, das Abnahmeprotokoll zu unterschreiben. Er sagt, er könne das nicht. Darauf wird von der Baufirma der Anwalt aufgefordert, hier tätig zu werden. Der sagt, er hätte keine Auftragserteilung für die Übernahme des Mandats durch den Bauherrn. Wieso war er dann überhaupt da?

Der Bauherr möchte Bedenkzeit haben vor der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls, er könne nicht sofort unterschreiben.

Die Baufirma fordert den Bauherrn auf, Gründe zu nennen. Er macht es nicht und verweigert weiterhin die Unterschrift.

Die Baufirma stellt fest, dass sie immer noch den Stand von Juli 2009 haben. Hier war schon einmal eine große Besprechung und auch damals hatte der Bauherr in der gleichen Weise die Unterschrift verweigert.

Der Bauherr wurde nun noch einmal aufgefordert, die Mängel zu benennen. Man könne sie im Abnahmeprotokoll mit entsprechender Nachbesserungsfrist dokumentieren.

Nach endlosen Diskussionen erklärt sich der Bauherr bereit, innerhalb von drei Wochen die aus seiner Sicht noch bestehenden Mängel zu benennen.

Die Frist ist verstrichen und der Bauherr hat natürlich nichts von sich gegeben.

Fazit: Der Bauherr weiß, wie er die ausstehende Zahlung verzögern kann. Die Baufirma hat unendliche Geduld. Vielleicht auch kein absolut reines Gewissen?

Merkwürdigkeiten beim Autodiebstahl

am 19. April 2010 unter Verkehrsrecht, Zivilrecht abgelegt

Immer eine spannende Frage mit entsprechenden finanziellen Folgen ist, ob die Versicherung zahlen muss oder aus diversen Gründen einer Zahlung entgehen kann. Besonders bei hochwertigen Wägelchen.

Bei der Anzeige des Diebstahls gibt der Halter gegenüber der Polizei im Fragebogen an, dass er im Besitz aller Schlüssel sei. Der Fahrzeugschein (Zulassung) befand sich allerdings im Fahrzeug. Ausserdem scheint das Fahrzeug ein rollender Kleiderschrank gewesen zu sein. Es sollen sich Herrenbekleidung für 750 EUR, Damenbekleidung für 1.100 EUR sowie diverse andere Gegenstände für 300 EUR im Auto befunden zu haben. Es wurde nicht nach einem Einkaufstripp gestohlen, sondern nachts vor einer Wohnung.

Nach der Meldung an die Versicherung wollen die natürlich die Autoschlüssel, TÜV-Bericht und andere Unterlagen und Auskünfte. Nun gibt der Halter an, dass ein Schlüssel fehlt. Und mit der Zulassung befindet sich auch der TÜV-Bericht im Fahrzeug.

Dann belehrt die Versicherung über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall.

Nun gerät der Halter ins Schwimmen. Aber: Er hat eine Schlüsselkiste, die er vorzeigen könne, darin befänden sich alle möglichen Autoschlüssel, darunter könne sich auf der fehlende Schlüssel befinden. Außerdem habe der BGH entschieden, dass die vollständige Vorlage aller beim Kfz-Kauf erworbenen Schlüssel kein Grund für eine Leistungsverweigerung sein könne. Daher ist für ihn die Schlüsselfrage nicht mehr relevant.

Das wird spannend. Vor allem, weil das BGH-Urteil nicht so lautet, wie der Halter es sich interpretiert.

Erklären Sie mir gefälligst…

am 12. April 2010 unter Zivilrecht abgelegt

… so kam der Anrufer daher. Ein Schuldner.

Der Gläubiger hatte titulieren lassen und vollstreckt nun. Bei der Bank des Schuldners.

Darauf nun der Anruf des Schuldners. Wie wir dazu kämen in das Konto zu vollstrecken. “Erklären Sie mir mal…”, in diesem Tonfall.

Der Schuldner wurde sanft darauf hingewiesen, dass das nicht passiert wäre, wenn er seine Rechnung bezahlt hätte. Er hätte überhaupt keine Leistung bekommen, tönte es aus dem Hörer. Nun, aber das Gericht sah das wohl anders.

Und es wurde ihm mitgeteilt, dass wir ihm gegenüber nun mal keine Rechtsberatung durchführen oder Auskünfte erteilen. Mit den Worten “Ihr kriegt kein Geld von mir” warf er dann den Hörer auf das Telefon.

Mal sehen.

Plötzlicher Einigungswille?

am 07. April 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Die Parteien sind verfeindet, sie streiten schon seit längerer Zeit miteinander.  Und wie üblich: Sie sind miteinander verwandt.  Da ist der Streit dann immer besonders verbissen.

Nun ruft der Anwalt der Gegenseite an. Ob man nicht mal ein Treffen der Berater durchführen könnte. Um die Angelegenjeit sozusagen zu besprechen, denn Papier ist ja genug ausgetauscht worden. Ok, warum nicht. Kein Problem.

Jetzt kommt die Kröte, die unser Mandant schlucken soll. Unsere Partei hat nämlich einen vollstreckbaren Titel. Die Gegenseite hatte schon mehrmals Vollstreckungsabwehrmaßnahmen angekündigt, aber mangels Begründung wohl besser sein lassen. Die Gegenseite will aber partout nicht zahlen.

Also, wenn man doch verhandle, könne man da nicht so lange die Vollstreckung aussetzen, bis man vielleicht ein Ergebnis erzielt hätte. Ah, ja.

Übrigens, warum ausgerechnet jetzt der Anruf kam? Weil der Gerichtsvollzieher gerade den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank der Gegenseite zugestellt hat.

Recht auf Belästigung?

am 29. März 2010 unter Arbeitsrecht, Umweltrecht, Zivilrecht abgelegt

In einem Blog wird über den rechtlosen Raucher sinniert. Haben Raucher noch Rechte?

Nun, sie dürften die gleichen Rechte haben, wie auch Nichtraucher, so wie sie im Grundgesetz und anderen Vorschriften festgeschrieben sind. Aber das meint der Autor mit seinem Artikel sicher nicht.

Haben Raucher ein Recht auf Rauchen? Da kann die Antwort nur lauten: So lange sie ihre Mitmenschen nicht belästigen, ja. Denn das ist doch der Kern des Nichtraucherschutzes.

Es dürfte ja mittlerweile zweifelsfrei feststehen, dass Rauchen die Gesundheit beeinträchtigt, ja wohl eher sogar schädigt. Wenn also in Gaststätten Rauchen eingeschränkt wird, am Arbeitsplatz, in Behörden, Schulen usw., dann zielt das ja darauf ab, die Menschen vor den Folgen des Rauchens zu schützen.

Der Raucher selber hat durchaus das Recht, auf diesen Schutz zu verzichten und sich selber zu schädigen. Aber eben nur in der Weise, dass er dabei nicht andere belästigt durch Passivrauchen. Und es muss auch niemand argumentieren, die Folgen des Rauchens würden die Krankenkassen belasten. Dann sollen die sich die Einnahmen des Staates aus der Tabaksteuer und der Umsatzsteuer auf die Tabakwaren usw. geben lassen. Denn wenn hier der Staat kassiert und andererseits über die Folgen lamentiert, dann ist das scheinheilig. Genauso scheinheilig, wie ein EU-Werbeverbot für Tabakwaren und die Ausgabe von EU-Fördermitteln für den Anbau von Tabakpflanzen.

Soll es doch ruhig Gaststätten geben, in denen geraucht wird. Kein Problem. Aber dann soll auch draußen ein Schild hängen, dass drinnen geraucht wird. Dann wird der Nichtraucher einen Bogen machen. Wenn er dann aber reingeht und verlangt, dass die Raucher aufhören sollen, das wäre dann Agitation, Ideologie, oder was auch immer. Von mir aus auch Dikriminierung der Raucher.

Es geht nicht um die Rechte der Raucher. Die werden gesetzlich genauso geschützt, wie die der Nichtraucher. Es geht um das Recht auf Rauchen, und das darf ruhig eingeschränkt werden. Sinnvoll und in Maßen. Dann kommen auch Raucher und Nichtraucher weiterhin gut miteinander aus.

Erfolgshonorar 60.000 EUR?

am 22. März 2010 unter Berufsrecht, Zivilrecht abgelegt

Also, ob es ein Spinner ist, weiß man ja nicht immer. Deshalb nur mal so die Schilderung des Sachverhaltes:

Ein Bürger kommt und meint, ihm sei unrecht getan worden vor Gericht. Kommt ja vor. Und er hat einen Detektiv beauftragt, zu erforschen, dass das Verhandlungsprotokoll der damaligen Gerichtsverhandlung gefälscht sei.

Der Detektiv  - noch ein Spinner? Der teilt dem Bürger mit, dass das Protokoll gefälscht sei. Nun möchte der Bürger von dem Detektiv eine Bürgschaft haben, dass das Protokoll gefälscht sei. Der Detektiv schreibt also, er verbürge sich mit dem 100-fachen seines Honorars von 2.500 DM, dass das Protokoll gefälscht sei.

Trotz des angeblich gefälschten Protokolls hat unser Bürger nun über alle Instanzen verloren. Jetzt will er den Detektiv in Anspruch nehmen. Auch wenn die Bürgschaft aus dem Jahre 1995 stammt. Er will also, dass der Detektiv auf 250.000 DM bzw. deren Gegenwert in  EUR verklagt wird.

Und da unser Bürger irgendwas von Erfolgshonorar läuten hörte, soll also nur auf Erfolg abgerechnet werden. Daher wird ihm mitgeteilt, was die Gerichtskosten ausmachen, die er in jedem Fall selber zu tragen hat. Und es wird ihm ein mit dem RVG in Einklang stehender Vorschlag für ein Erfolgshonorar unterbreitet.

Die Antwort? Das Angebot, wir sollten alles auf eigenes Risiko vorfinanzieren und er würde uns im Erfolgsfall 60.000 EUR abgeben.

Geld macht zwar nicht glücklich, es beruhigt nur ungemein. Aber wir haben abgelehnt und bleiben etwas unruhiger.

Schadenersatz für falsch blitzenden Rotlichtblitzer

am 18. März 2010 unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht abgelegt

In Hoyerswerda wurden durch einen fehlerhaft arbeitenden Blitzer gut 400 Verkehrssünder begnadigt. Wir hatten hier darüber berichtet.

Nun hatte die Stadt den Blitzerhersteller auf Schadenersatz verklagt. Bei der Feststellung  des Defektes des Blitzers sind Gutachterkosten von ca. 14.000 EUR entstanden, die die Stadt bisher zu tragen hatte. Laut Angaben der Stadt sind auch noch weitere Folgekosten von gut 70.000 EUR entstanden, sicher auch Zahlungen an die unschuldigen Rotlichtsünder.

Nun hat die Stadt in der ersten Instanz Recht bekommen. Die zunächst eingeklagten Gutachterkosten sind vom Blitzerproduzenten zu erstatten.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber wenn die Entscheidung auch in der nächsten Instanz bestätigt wird oder der Gegner sogar auf die Einlegung des Rechtsmittels verzichtet, wird die Stadt sich auch die übrigen Beträge holen wollen.

Das ist doch mal eine gute Nachricht für die ansonsten recht klamme Stadt.

Gefunden: Substantiierter Sachvortrag

am 13. März 2010 unter Berufsrecht, Zivilrecht abgelegt

Wie Kollegen berichten, kommen immer mal nette Schreiben von Kollegen, die zwar nichts zur Sache beitragen, aber immer mal zur Erheiterung beitragen. In diesem Fall wurden die Einlassungen eines Kollegen mit den Märchen der Gebrüder Grimm verglichen.

Wir hatte ja auch mal über so erheiternde Ergüsse berichtet.

Schön ist es, wenn dann der Prozess gewonnen wird.

Wie kehrt man Fremdgeld aus, wenn Empfänger nicht will?

am 09. März 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Nachdem ein Mandat – nicht im Guten – beendet wurde, fließt nun noch Geld für den Mandanten zu.  Irgendwelche Zeugenauslagen für sein Erscheinen vor Gericht.

Gleichzeitig schuldet der Mandant auch noch das Honorar. Ein Vermögensverzeichnis hat der Mandnat bereits abgegeben.

Also Aufrechnung erklärt. Für den Fall, dass er nicht einverstanden sei, wurde er gebeten, das Honorar zu überweisen und eine Bankverbindung bekannt zu geben, wohin dann das Geld für ihn zu überweisen sei.

Per Mail kommt die erste Antwort: Eine Aufrechnung sei nicht zulässig. Er wünsche das Geld entweder mit Scheck oder in Bar ausgezahlt bekommen.

Also Mandant mitgeteilt, dass weder Scheck noch Bar ausgezahlt wird, sondern nur per Überweisung. Wenn er unbedingt auf Auszahlung besteht, dann soll er Bankverbindung benennen. Haben wir ihm auch so mitgeteilt. Auch, dass wir dann eben munter weiter bei ihm vollstrecken werden.

Nun schreibt er: “Sie gehen hier auf Dummenfang und suggerieren einen offensichtlich nicht vorhandenen Erstattungsbetrag, um an eine Bankverbindung zu gelangen. Um weitere Kosten, insbesondere Vollstreckungskosten, zu vermeiden, weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, das ich vollumfänglich mittellos bin, und weder Einkommen noch Vermögen besitze, und zukünftig auch nicht haben werde.”

Nun, das stimmt nicht ganz. Vor 2 Jahren erhielt er eine Versicherungsentschädigung von 85.000 EUR. Die muss ja irgendwo geblieben sein.

Nur, was machen wir jetzt mit seinem Geld, das er offensichtlich nicht haben will?

Nachtrag zu seltsamen Angebot

am 03. März 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Wir hatten hier darüber berichtet, wie uns ein Lieferant nach angenommenen Angebot plötzlich ein neues Angebot zusandte, mit verdreifachtem Preis.

Nachdem wir ihm mitteilten, dass wir bereits sein erstes Angebot angenommen und damit einen Vertrag abgeschlossen hatten, bekamen wir einen Anruf.

Vom Großhändler des Lieferanten. Er hätte dem Lieferanten zunächst den falschen Preis genannt und erst, als der Lieferant die Bestellung auslöste, sei das bemerkt worden. Man könne sich ja mal irren usw.

Als ihm aber entgegen gehalten wurde, dass der ursprüngliche Preis bereits vor drei Jahren vereinbart wurde, schaute er in seinem Computer nach und fand dann auch tatsächlich das alte Angebot. Sogleich war die Diskussion erledigt. Er sagte uns zu, dass wir wieder den alten Preis bekommen.

Hartknäckigkeit zahlt sich aus. 670 EUR gespart.

Warum ich Udo V. mag

am 19. Februar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Wer das ist? Ein Anwalt, der einen Blog betreibt, also eine Art Tagebuch im Internet.

Warum ich ihn mag? Weil er einem Richter gezeigt hat, dass eben alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

Da hat ein Richter ebenfalls ein Blog betrieben. Weigerte sich aber mit fadenscheinigen Gründen, ein Impressum zu führen. Soll auch mal Texte, Bilder usw. von anderen Seiten in seinen Blog kopiert haben. Auch fragwürdig. Schrieb mehrfach am Tag, also auch scheinbar/offensichtlich während seiner Dienstzeit.

Als er sich mit Herrn V. anlegte, reagierte dieser, indem er den Richter aus seiner Anonymität holte. Und das ist auch gut so.

Daraufhin schaltete der Richter seine Seite ab.

Nun ist teilweise das Geheule groß. Was wäre denn daran so schlimm gewesen? Warum könne ein Richter nicht auch ein Blog haben? Usw.

Nun, hat Udo V. den Blog abgeschalten? Nein. Er hat ihn nur beim Namen genannt. Wenn der Richter Herrn V. beim Namen nennt, darf auch Herr V. den Richter aus dem Dunkel hervorholen.

Nun schreibt der Richter nicht mehr. Was ist daran so schlimm? Nichts, wenn er sich zunächst mal mit seiner Dienststelle ins Einvernehmen setzt, dass er das darf. Wenn er ein ordentliches Impressum führt. Wenn er sicherstellt, dass er nur über Dinge berichtet, die der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Wenn er sich ans Urheberrecht hält. Wenn er es nicht während seiner Arbeitszeit tut, für die er mit Geld der Steuerzahler entlohnt wird, denn dafür bezahlen die Steuerzahler ihn sicher nicht.

Nun rufen auch einige, Herr V. schreibe ja auch während seiner Arbeitszeit. Im Gegensatz zum Richter wird Herr V. nicht vom Staat entlohnt. Er muss sich seine Brötchen selber verdienen. Und wenn er sich einige Minuten für den Blog  nimmt und dadurch vielleicht weniger Geld einnimmt, dann ist das sein ureigenstes Problem.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Herr V. betreibt sein Blog schon seit vielen Jahren. Er betreibt es im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, denn die anderen Anwälte, Behörden, Rechtsanwaltskammern oder wer auch immer hätte sonst den Blog schon geschlossen.

Wenn nun der Richter seinen Blog abknippst, bestätigt er doch damit, dass er sich scheinbar nicht im Einklang mit den Gesetzen befand. Denn ansonsten hätte er doch seinen Blog lassen können.

Ich gebe zu, ich habe den Blog auch gern gelesen. Ich würde mich freuen, wenn er wieder eröffnet wird. Aber dann eben unter Beachtung der Spielregeln, die für alle gelten. Auch für Richter. Götter in Weiß reichen, wir brauchen nicht auch noch Götter in Schwarz.

Angebot mit neuem Preis – Steigerung 300 %

am 19. Februar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Es wird zum Betrieb einer Kanzlei ja so einiges benötigt. Also werden Angebote für diese Dinge eingeholt.

Bei einer Sache war schon einnmal vor 3 Jahren etwas erworben worden. Also wurde flugs der Lieferant angeschrieben (mit Mail), zu welchem Preis man bei ihm nun erneut kaufen könne. Es kommt einen Tag später die Antwortmail: “Kostet 330 EUR”.

Wegen Zeitmangel konnte nicht sofort geantwortet werden, aber 2 Tage später wurde geantwortet “Wir nehmen Ihr Angebot an.”

Das ist ja so üblich, also noch Standard.

Nun plötzlich, einen Tag später, schreibt der Lieferant “Oh, Entschuldigung, tut mir ja leid, aber das war ja der Preis von vor 3 Jahren, also 2007. Nun gilt ein anderer Preis. Ich biete Ihnen nun die Ware für 1000 EUR an.”

Was ist das? Prüfen wir mal durch: Wir haben um ein Angebot gebeten. Er hat eins abgegeben, wir haben es angenommen. Also: Vertrag zustande gekommen, oder?

Und was ist sein Angebot? Er bietet uns einen weiteren/anderen Vertrag an, für den 3-fachen Preis.

Was hätte er besser tun sollen? Anfechtung wegen Irrtum, aber kann er sich über den Preis irren? Wohl eher nicht, denn der Preis ist ja keine Eigenschaft der Sache, um die es geht.

Nun, mal sehen, wie er reagiert, wenn wir auf die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages bestehen.

Die Kleinstadt in der Schlagzeile:

am 09. Februar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Hoyerswerda hat es in die Beck-Aktuell-Schlagzeilen gebracht. Guckst Du hier.

Es wurde hier schon über den Streit berichtet. Hoyerswerda hatte bei der Vergabe der Müllentsorgung falsch entschieden, der übergangene Betrieb klagte und gewann mit seinem Schadenersatzanspruch dem Grunde nach.

In der zweiten Runde ging es nun um das Beziffern der Höhe des Anspruchs. Der Kläger wollte 789.000 EUR haben.

Er hatte nur ein Problem: Es zu beweisen. Er konnte es nicht. Also ging er folgerichtig leer aus.

Für die Stadt allerdings kein Grund zum Jubeln. Denn aus der esten Prozessrunde hatte die Stadt laut hiesiger Presse rund 180.000 EUR an Prozesskosten zu zahlen. Und falls der Kläger nun Insolvenz anmeldet, zahlt die Stadt diese Runde auch noch.

Alles in allem ein teures Lehrgeld.

Familienzoff

am 26. Januar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Bruder und Schwester sind jeweils verheiratet. Die Männer hatten einen Handwerksbetrieb gemeinsam, die Frauen das dazugehörige Grundstück.

Nun trennten sich bereits die Männer. Da es nicht einvernehmlich ging, landete die Sache vor Gericht und endete mit einem Vergleich. Aber deswegen ist nicht Ruhe eingekehrt.

Der eine Mann führt das Unternehmen fort. In dem Vergleich war es so vereinbart, dass er alle Verbindlichkeiten übernimmt. Auch die Miete bei den beiden Frauen. Aber seit August letzten Jahres zahlt er einfach nicht.

Nun war die Ehefrau des ausgeschiedenen Mannes beim Anwalt. Also wurde an den Mieter geschrieben, er möge bitte seinen Verpflichtungen nachkommen. Die Rückstände könne er auch in Raten zahlen.

Als Antwort kommt: “Da es eine Gemeinschaft ist, können die Teilhaber nach § 744 Abs. 1 BGB mur gemeinschaftlich handeln. Daher werde ich das Schreiben nicht beachten.” Aha.

Nun erfolgten 2 Schreiben als Antwort: An den Mann, dass er bitte auch den 2. Absatz der Vorschrift lesen möge. Denn danach kann auch ein Teilhaber in bestimmten Situationen allein notwendige Maßnahmen einleiten. Und er möge endlich anfangen zu zahlen, denn im Zweifel würden die Rückstände gerichtlich geltend gemacht.

Das zweite Schreiben ging an seine Frau. Sie wurde als Teilhaberin des Grundstücks von dem bisherigen Schriftwechsel in Kenntnis gesetzt und informiert, dass auch bei Nichtzahlung gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Sie möge doch bitte ihre Zustimmung dazu erteilen. Andernfalls könne auch hier geklagt werden. Im Schlusssatz wurde sie gebeten, doch besser auf ihren Mann einzuwirken, die Miete zu zahlen, denn das spart ungemein. Gerichts- und Anwaltskosten.

Familie! Kann man sich eben nicht aussuchen.

Teure Unterschrift

am 19. Januar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Ein Unternehmen benötigt für den Vertrieb der Produkte eines Herstellers eine Zwischenfinanzierung. Die Produkte werden vom Hersteller über einen Lieferanten mit Zwischenfinanzierung gekauft und nach Verkauf wird die Finanizierung aus den Erlösen bedient. Nichts unübliches. Die Geschäftsführerin haftet mit einer Bürgschaft für die Finanzierung.

Nur das diesmal die beauftragte Bank an den Lieferanten unwiderruflich auf erste Anforderung zu zahlen hat. Der Unternehmer hat keine Chance, bei Fehl- oder Schlechtlieferungen die Zahlung zurück zu halten.  Schlimm, dass Hersteller und Bank zu einem Konzern gehören.

Wie es kommen muss: Die Produkte erweisen sich als schlecht verarbeitet, mit Mängeln behaftet usw. Die Bank zahlt trotz Einwendungen des Unternehmers. Der Unternehmer sitzt auf einen Haufen Schrott, den er nicht los wird.

Reklamationen per Gericht führten zwar zum Erfolg, aber zwischenzeitlich ist der Lieferant (der deutsche Ableger jedenfalls) in Insolvenz. Also hilft sich der Unternehmer, indem er die Bank nicht mehr bedient. Die klagt natürlich.

Und nimmt die Geschäftsführerin in Anspruch. Da sie nicht zahlt, auch hier Klage.

Es kommt immer verrückter. Es wird zuerst über die Bürgschaft verhandelt, das Hauptverfahren des Unternehmers geht nicht so recht voran. Um Zeit zu gewinnen, wird nicht verhandelt, sondern ein Versäumnisurteil kassiert und Einspruch eingelegt. Aber, das Gericht will Vollstreckung nur abwenden, wenn eine Sicherheit von 45.000 EUR hinterlegt wird.

Das war eine teure Unterschrift der Geschäftsführerin.

AGBs für das Betreten des eigenen Grundstücks

am 29. Dezember 2009 unter Zivilrecht abgelegt

In einem Rechtsstreit teilt eine Partei mit, dass der Anwalt zwar mit seiner Auffassung recht hätte. Jedoch habe er auf seinem Grundstück AGBs ausgelegt, die für die Besucher gelten und daher liegt der Fall völlig anders.

Die mitgeschickten AGBs lauten:

“1. Beim Betreten des Grundstücks akzeptiert der “Betretende” (egal, ob Behörde, Privat oder Ausländer) die AGBs.

2. Alle mit dem Besitzer abgeschlossenen Vereinbarungen sind bedingungslos einzuhalten.

3. Bei Abmachungen zählt der Handschlag und ein Stundenlohn von 45 DM*.

4. Bei Nichteinhalten der AGBs ist eine Vertragsstrafe von 42.000,00 DM ** zu zahlen und die wird auch über alle rechtlichen Instanzen durchgesetzt.

5.  Leistungen und Zahlungen, die nicht erbracht werden, verjähren nicht. Die 3 nachfolgenden Generationen haben vollen Anspruch darauf.

* Änderung Stundenlohn: beträgt jetzt 45,00 EUR (geändert 31.1.2003)

** 42.000,00 DM sind gleich 42.000,00 EUR. Der  Euroumtauschsatz ist auf dem gesamten Grundstück außer Kraft gesetzt.”

Übrigens, das ist kein Scherz, der Patient Besitzer  meint das ernst.

Gerichtlich geschlossener Vergleich wird fraglich?

am 16. Dezember 2009 unter Strafrecht, Zivilrecht abgelegt

In einer Auseinandersetzung einer GbR wurde die eine Partei von einer Anwältin vertreten, die vorher schon die GbR in gleicher Angelegenheit als Ganzes beraten hatte, wir hatten hier darüber berichtet.

In diesem Verfahren kam es zu einem Vergleich, der vom Richter ordnungsgemäß protokolliert wurde. Danach sollte die Gegenseite etliche Raten an unsere Partei zahlen. Das wurde bisher erfüllt.

Nun plötzlich schreibt die Gegenseite, dass ihr vom Steuerbüro signalisiert worden sei, dass sie Ansprüche an unsere Partei hätte.  Mal abgesehen davon, dass die Ansprüche nicht beziffert wurden, nannte die Gegenseite auch keinen rechtlichen Grund für irgendwelche Ansprüche.

Der Höhepunkt des Schreibens war jedoch folgender Satz: “Aufgrund der Querelen mit Frau Anwältin…, die durch Sie eingeleitet wurden, ist die Wirksamkeit des Vergleichs ohnehin fraglich.”

Unsere Strafrechtsabteilung warf sofort die Bemerkung Betrug in den Raum. Wenn ein Vergleich unter einem geheimen Vorbehalt, ihn sowieso nicht erfüllen zu wollen, geschlossen wird, könnte das diesen Tatbestand erfüllen.

Aber mal ganz abgesehen davon, die Gegenseite hätte sich besser anwaltlich beraten lassen sollen. Denn wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs. Fairerweise haben wir den Gegner davon unterrichtet. Obwohl es schon eine Überraschung zu Weihnachten gewesen wäre, wenn der Vollstrecker statt dem Weihnachtsmnann vor der Tür gestanden hätte.

Schecks und Kontoführungskosten

am 16. Oktober 2009 unter Allgemein, Zivilrecht abgelegt

Die Banken sind ja durch die Krise mächtig gebeutelt. Deshalb müssen sie die Kontogebühren irgendwie hintenrum mächtig erhöht haben.

Es liest sich zunächst human, wenn die monatliche Gebühr 4,50 EUR beträgt. Im Kleingedruckten findet sich dann: 0,40 EUR für jeden Umsatz. Gemeint ist für jede Bewegung auf dem Konto, ob Papier, Online, Einzahlung, Abhebung, wie auch immer. In einem Fall hat jemand 1 EUR Überzahlung zurück überwiesen. Übrig blieben also 60 Cent.

Auf Anfrage bei der Bank: Naja, dann müssen Sie am besten solche Kleinigkeiten in Bar kassieren. Ok, wozu braucht man dann noch Banken?

Für Papierbelege werden bis zu 1,5o EUR verlangt. Also: Da Schecks keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind und sich alles andere ohne Papier bewältigen läßt, hilft nur eins: Es werden keine Schecks mehr angenommen. Die gehen an den Absender zurück mit der Aufforderung, auf das Konto zu überweisen.

Übrigens, es gibt noch einige wenige Banken, die sogar kostenlose Geschäftskonten führen. Also nichts wie hin. Dann merken die anderen Banken, dass sie ihren Nepp nicht mehr los werden.

Abgeschnitten

am 14. Oktober 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Mandant wollte günstig ins Internet und telefonieren. Er saß einer Firme P… auf. Nach dem Wechsel stellte er fest, dass er weiterhin die Grundgebühr an die T… zahlen muss. Nun ist alles noch teurer, als vorher.

Deswegen kam er aber nicht zu uns. Seit nun 14 Tagen kommt er nicht mehr ins Internet. Bei einem Anruf bei P… kam, sie hätten neue Zugangsdaten eingerichtet, sie würden mit der Post verschickt werden. Angekommen ist nichts.

Nun, den Vertrag außerordentlich kündigen, war schnell erledigt. Aber immer noch keine Reaktion.

Das Übel besteht darin, dass die T… den Mandanten erst wieder direkt versorgt, wenn er von P… gegenüber der T… aus dem Vertrag entlassen wurde.

Aber immerhin, Mandant kann noch telefonieren und faxen, so dass er uns erreicht. Mal sehen, ob wir was erreichen.

Fitnesstudios – auch nicht immer fit?

am 01. Oktober 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Mandantin begehrt Kündigung des Vertrages mit dem Fitnesstudio, dass sich natürlich auch noch als Verein getarnt hat. Die bisherige langjährige Trainerin ist nicht mehr da, die Neue ist auf dem Gebiet unerfahren.

Auf das Kündigungsschreiben folgt die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Übernahme der Kosten durch eine Rechtsanwältin. Die aufgeführten Kündigungsgründe seien geschäftsschädigend und daher nach 823, 1004 BGB zu ahnden.

Das ist ja mal was neues. Künftig werden die Streitparteien für ihre wechselseitigen Stellungnahmen mit Unterlassungserklärungen beharkt.

Aber noch viel besser ist: In ihrem Schreiben führt die Rechtsanwältin weiter aus: Ja, die Trainerin, die jahrelang das Bodymove-Studio geleitet hatte, ist zwar nicht mehr da. Aber die neue Trainerin ist Bademeisterin. Und sie wird von 4 (!) anderen Trainern des Studios umfassend unterstützt.

Nun, noch besser kann man die Unerfahrenheit der neuen Trainerin nicht darstellen, wenn sie von 4 anderen Kräften unterstützt werden muss. Da sind wir ja mal gespannt, ob das Fitnesstudio versuchen wird, die Unterlassungserklärung gerichtlich durchzusetzen.

Aufgegeben

am 28. September 2009 unter Sozialrecht, Zivilrecht abgelegt

Wir hatten schon über eine klagewütige Krankenkasse berichtet. In dem Fall ging es darum, jemanden wegen Vereuntreuens der Arbeitnehmerentgelte zivilrechtlich in die Haftung zu nehmen. In dem Fall war es so, dass von Anfang an keine SV-Abführung erfolgte, weil der Vorstand eines Vereins der Auffassung war, dass Vereinsmitglieder keine Arbeitnehmer seien.

Erstinstanzlich wurden fünf (!) Verfahren geführt, die sämtlich für die Krankenkasse verloren gingen. gegen alle 5 Urteile wurde Berufung eingelegt. Nachdem dann endlich 1 Verfahren ebenfalls durch Abweisung der Berufungsklage entschieden war und in dem 2. Verfahren das Gericht schriftlich erkennen ließ, dass keine Aussichten auf Erfolg bestünden, hatte die Krankenkasse  endlich ein Einsehen und zog die übrigen Berufungen zurück.

War trotzdem ein teuerer Spass. Für den Beitragszahler. Aber die Verantwortlichen der Kasse zahlen ja nicht persönlich und haften auch nicht. Für ihre Uneinsichtigkeit. Leider.

Klage provozieren?

am 25. September 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Aussergerichtlich wird der Anwalt der Gegenseite angeschrieben und eine Frist für die Stellungnahme gesetzt. Da es das Interesse des Mandanten erfordert, ist die Frist halt nicht so lang. Bei Ausbleiben einer Antwort will der Mandant unverzüglich den Gerichtsweg beschreiten.

Das ist alles dem Anwalt der Gegenseite bekannt. Um also einem Verfahren aus dem Weg zu gehen, sollte es ausreichen, nach Rücksprache mit seinem Mandanten unverzüglich zu antworten und damit eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.

Was antwortet der Anwalt? “Ich habe Ihren Schriftsatz erhalten, wobei Sie mir eine Frist setzen von wenigen Tagen.” Nun, es waren, um genau zu sein, 10 Tage.  Der Anwalt weiter: “Diese Fristsetzung ist nicht angemessen. Ich werde zu Ihrem Schreiben selbstverständlich antworten, allerdings in einer aus meiner Sicht angemessenen Zeit.” Wieviel Zeit das ist, teilt er nicht mehr mit. Sind es 14 Tage, 4 Wochen, ein Vierteljahr?

So kann man natürlich auch Prozesse provozieren und seine Gebührenansprüche erhöhen.

Zweifel an der Prozessfähigkeit

am 22. September 2009 unter Prozessrecht, Zivilrecht abgelegt

Das Gericht hat Zweifel an der Prozessfähigkeit einer Streitpartei. Wobei hier bei der Anzahl der Verfahren die Betonung auf Streit liegt.

Neben vielen wirren Schriftsätzen hat diese Streitpartei auch einen Mahnbescheid gegen die Richterin eines Gerichts beantragt. Sie hat es seiner Auffassung nach verschuldet, dass ihm keine Prozesskostenhilfe gewährt wurde. Also hat er eben einen Schadenersatzanspruch gegen die Richterin. Denn ein Gericht hat ja keine Brieftasche, aus der man Geld entnehmen könnte. Eine Richterin schon.

So hat er sich die erhoffte PKH ausgerechnet. Und die dann mit einem Mahnbescheid gegen die Richterin des Gerichts geltend gemacht.

Nun hat das Gericht eben Zweifel. An seiner Prozessfähigkeit.

Aber, die Idee hat schon was…

14 Jahre Verfahrensdauer zu lange, aber Konsequenzen?

am 15. September 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Wie das Bundesverfassungsgericht feststellte, ist eine Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten verletzt, wenn ihr Zivilprozess nun schon 14 Jahre dauert. Immerhin hat dieses Gericht wenigstens innerhalb eines Jahres entschieden, die Beschwerde wurde nach dem Aktenzeichen in 2008 eingereicht.

Und was hat die Beschwerde nun für einen Erfolg gebracht? “Das Landgericht ist nunmehr gehalten, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zu einem möglichst raschen Abschluss des Verfahrens führen.”

Ah, ja.

Nun, wir wissen ja wenigstens, dass es nicht mehr 14 Jahre dauern darf. Also eher 13 oder weniger.

Die linke und die rechte Hand

am 08. September 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Mobilfunkvertrag mit Datenpaket bei einem Anbieter wurde gekündigt. Rückfrage durch den Anbieter, zu wann die Karte deaktiviert werden soll. Kurze Antwort: zum 21.08.09. Lief ja ordentlich.

Denkste.

Am 04.09.2009 kommt die freudige Nachricht, dass das Datenpaket, das immer monatlich automatisch verlängert wird, nun wieder um einen weiteren Monat verlängert wird. Toll. Hier weiß scheinbar wirklich nicht die rechte Hand, was die linke Hand gerade macht.

Und nun?

am 26. August 2009 unter Arbeitsrecht, Zivilrecht abgelegt

Bei Insolvenzanfechtungsansprüchen gegen Arbeitnehmer behaupten zwei oberste Gerichte, dass ihre Zuständigkeiten gegeben seien: Der Bundesgerichtshof (BGH) vermeint, einen zivilrechtlichen und das Bundesarbeitsgericht (BAG) einen arbeitsgerichtlichen Rechtsweg eröffnet zu sehen.

Klasse: Und was macht man praktisch? Gleich 2 x klagen? Na gut, bekommt man ja auch 2 x Honorar. Gut für die vom Insolvenzverwalter beauftragten Rechtanwälte. Und wer bezahlt? Der Steuerzahler, denn meistens klagen Insolvenzverwalter ja mit Prozesskostenhilfe.

Da der BGH als erstes seine Zuständigkeit sah, hätte der BAG ja mal vornehm zurück treten können. Schließlich ist der BAG nicht gerade für kurze Verfahrensdauer bekannt. Aber das hätte ja Kompetenz- und Machteinbuße bedeutet.

Da endet aber die Kulanz!

am 25. August 2009 unter Berufsrecht, Zivilrecht abgelegt

Für Kollegen aus der Ferne waren wir als Korrespondenzanwälte in zwei Instanzen tätig. Nach sehr langer Zeit haben wir nach unserem Honorar angefragt. Nach noch mehr langer Zeit kam dann eine Antwort.

Es wären Veränderungen in der Kanzlei, Kollegen sind ausgeschieden usw. Die Kosten für die 2. Instanz wurden auch noch nicht festgesetzt. Wir mögen doch warten, damit dann die Zahlungen in einem Vorgang erfolgen können. Ah ja, also sind die Kosten der ersten Instanz bereits festgesetzt und auch an die Kollegen beglichen worden.

Gehts noch? Wir sind doch kein Kreditinstitut. Und wieviel Aufwand erfordert es, bereits erhaltene Gelder an uns weiterzuleiten?

Wir wünschen natürlich sofortige Zahlung. Das hat ja wohl nichts mehr mit Kulanz zu tun.

Unschuldsvermutung? Beweise? Nie gehört.

am 24. August 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Ein Strafverfahren gegen eine Unternehmerin wurde gegen Geldauflage eingestellt. Sie gehört einem Abrechnungssystem an. Dieses hatte wohl auch die Strafanzeige gestellt.

Nachdem das Abrechnungssystem Kenntnis von der Einstellung des Strafverfahrens erhielt, erhielt die Unternehmerin Post: “Mit der Einstellung ist festgestellt, dass Sie über einen längeren Zeitraum vertragswidrig abgerechnete Leistungen gegenüber einem Mitglied des Abrechnungssystems abgerechnet haben. Wir unterstellen, dass von Ihnen auch zu Lasten anderer Mitglieder rechtswidrig erbrachte Leistungen erbracht wurden.”

Das ist neu, dass die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens eine Feststellung rechtwidiriger Handlungen beinhaltet. Aber noch rechtsstaatlicher ist dann, weitere Handlungen zu unterstellen.

Wenn man jedoch das Schreiben weiterliest, weiß man später auch, warum das alles so geschieht: “Im Rahmen des Abrechnungssystems schlagen wir vor, außerhalb des offiziellen Verfahrens für die Beilegung einen Vergleichsbetrag von 25.000 EUR zu zahlen.”

Wer so geldgierig ist, benötigt auch keine Beweise.