Aufgrund eines Leserbeitrages ist es mal fällig, sich mit dem schon typischen Verhalten und Denken von Schuldnern auseinander zu setzen.
Wenn alle nur das bestellen, was sie bezahlen können, würde es keine Schuldner geben. Irgendwann wird aber angefangen zu bestellen im Vertrauen oder der Hoffnung, es wird schon Geld rein kommen. Oder es wird mehr bestellt, als Geld reinkommt.
Am Anfang plagt den Schuldner noch das Gewissen. Dann wird versucht, auf Mahnungen zu zahlen. Aber irgendwann stumpft er weiter ab. Dann wird nicht mehr auf Mahnungen gezahlt.
Die nächste Phase ist, dass auf Mahnbescheide gezahlt wird. Nach dieser Phase wird dann gegen neue Mahnbescheide Widerspruch erhoben, weil dass dann die Vollstreckung verzögert. Da ist der Schuldner schon soweit, dass er nur noch an den Gerichtsvollzieher zahlt.
Schließlich folgt irgendwann die Insolvenz, oder auch nicht.
Und auf diesem Weg wandelt sich dann auch das Denken des Schuldners. Plötzlich plagt ihn nicht mehr das schlechte Gewissen, er fühlt sich nicht mehr schuldig.
Und dann kommen solche Sprüche, wie hier im Blog als Kommentar gepostet:
Also (Zitat: “Noch einmal wird ihm aber auch keine Planinsolvenz mehr gelingen.”) ist der Herr Rechtsanwalt stolz darauf, einen Verein auszuradieren bzw. dazu beitragen zu können? Na herzlichen Glückwunsch. Da wohl keine Verjährung der Forderung gegeben ist, ist eine Titulierung nicht notwendig. Aber wenn man das Verfahren nutzen will, um Druck auszuüben, dann ist das schlicht der legale Versuch, den Schuldner zu erpressen. Legal aber durchaus fragwürdig eine solche Einstellung.
Dabei wird vergessen, dass der Gläubiger eine ordentliche Leistung hinlegte und dafür auch das Recht auf die Gegenleistung hat. Wenn der Schuldner Leistungen bestellt, muss er auch damit rechnen, dass der Gläubiger sein Geld fordern wird. Es ist nicht der Gläubiger, der sich im Unrecht befindet, es ist der Schuldner, der sich um Verzug befindet.
Und dreist wird erwartet, dass der Gläubiger monatelang (von Juni bis Oktober) wartet, ob er vielleicht mal sein Geld bekommt. Dabei verkennt der Schuldner, dass der Gläubiger eben keine Bank oder Wohlfahrtorganisation ist. Und wieso kann der Schuldner nicht vorher ansagen, dass er erst – vielleicht – im Oktober zahlen kann? Dann hätte der Gläubiger auch die Wahl gehabt, den Auftrag abzulehnen.
Und dass der Gläubiger schließlich mit dem Geld auch seine Miete, seine Personalkosten und seine eigenen Unterhaltskosten bestreiten muss, das sollte auch mal erwähnt werden.
Statt polemisch den Versuch zu unternehmen, den Spieß umdrehen zu wollen, sollte sich der Schuldner auch gegenüber seinem Gläubiger fair verhalten. Und da gibt es nichts fragwürdiges, wenn der Gläubiger in einem Rechtsstaat seine Rechte durchsetzen will.
PS: Wenn ein Verein schon einmal eine Insolvenz hinlegte und gerettet wurde, hat er dann künftig den Anspruch aller paar Jahre erneut seine Rechnungen nicht bezahlen zu müssen und aus einer Insolvenz gerettet zu werden?