Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Archiv der Kategorie 'Arbeitsrecht'

Selbst befördert zum Leitenden Angestellten

am 20. Juli 2010 unter Arbeitsrecht abgelegt

Eine Firma führt eine Zeiterfassung ein. Kann ja vorkommen. Bei der Software kann eingestellt werden, dass mindestens 30 min Pause abgezogen werden.

Das Arbeitszeitgesetz ist da ja sehr pingelig: Über 6 Stunden Arbeitszeit führen nach § 4 ArbZG zu einer Mindestpause von 30 min. Und wie üblich, Nichteinhalten des Gesetzes und dieser Regelung führt zu einer Ordnungswidrigkeit des Arbeitgebers. Daher stellte der Arbeitgeber die Software entsprechend ein, dass 30 min Pause mindestens abgezogen werden. Die Arbeitnehmer wurden belehrt, dass sie mindestens 30 min Pause zu nehmen haben und der Computer in jedem Fall die 30 min Pause abzieht.

Es kommt wie immer, einer begehrt natürlich die Ausnahme. Er steche keine Pausen. Er lehne Zwangspausen ab. Er beruft sich dabei auf § 18 ArbZG, die Ausnahme für leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz.

Nur eben Pech, er ist kein leitender Angestellter im Sinne der Gesetze. Die Firma hat knapp 20 Angestellte und 2 Geschäftsführer. Die die beiden treffen alle Entscheidungen selber. Er wäre vergleichbar mit einem Chefarzt. Der wird sogar ausdrücklich im Arbeitszeitgesetz genannt.  Aber, der fällt nicht unter § 5 Abs. 3 BetrVG, weshalb er eben im ArbZG zusätzlich aufgezählt wird.

Unser Mitarbeiter macht so etwas wie Qualitätskontrolle und diese Kontrolleure werden leider nicht befreit.

Ghostwriter für Arbeitszeugnisse…

am 25. Juni 2010 unter Arbeitsrecht abgelegt

…so ein Quatsch. Wie der Betriebsratblog berichtet, werden Zeugnisse von Leuten geschrieben, die nicht im Betrieb arbeiten, sondern als externe Ghostwriter die Zeugnisse verfassen.

Nun, kann ja durchaus sein. Aber das Arbeitszeugnis kann man auch einfacher haben. Sagen Sie Ihrem Arbeitnehmer, er soll sich sein Wunschzeugnis selber verfassen und Sie unterschreiben es.

Damit haben Sie 2 Vorteile:

1. Sie müssen den Ghostwriter nicht bezahlen.

2. Der Arbeitnehmer mault nicht mehr über das Zeugnis.

Arbeitszeugnisse werden sowieso überbewertet.

Die armen Arbeitnehmer?

am 05. Mai 2010 unter Arbeitsrecht abgelegt

Wenn es um Kündigungen geht, ist so eine Formulierung schnell zur Hand. In manchen oder auch vielen Fällen mag das berechtigt sein.

Firma stellt das Fehlverhalten der Arbeitnehmerin fest. Befragt die anderen Arbeitnehmer dazu und läßt auch die Arbeitnehmerin Stellung nehmen. So weit der übliche Ablauf.

Die Feststellung des Fehlverhaltens erfolgt am Freitag. Im Laufe der folgenden Woche, am Mittwoch, wurde auf Nachfragen der Arbeitnehmerin mitgeteilt, dass noch bis zum Wochenende, sprich Freitag, eine Entscheidung fallen wird. Es wurde nicht zu erkennen gegeben, wie die Entscheidung ausfallen wird.

An dem Freitag, also dem darauffolgenden Freitag (nach dem Vorfall) wird die Entscheidung bekannt gegeben. Kündigung, die Arbeitnehmerin möge ihre persönlichen Unterlagen zusammen packen, sofortige Freistellung.

Im Rahmen der Datensicherung stellte der EDV-ler zufällig fest, dass die zu sichernden Daten des Arbeitsplatzes der Arbeitnehmerin von 1,6 GB auf 0,32 GB geschrumpft waren. Genauere Analysen belegten, dass die Arbeitnehmerin sofort zielstrebig am Montag begonnen hatte, Daten zu löschen. Nicht nur ihre privaten Dinge, wie Bestellschreiben oder Briefe an Bekannte wegen Urlaub. Nein, so nebenbei löschte sie auch jede Menge betrieblicher Dinge, Schreiben, Listen, Entwürfe, Vorlagen usw.

Ein Schelm, wer Arges dabei denkt. Wenn die Arbeitnehmerin unmittelbar nach der Entdeckung ihres Fehlverhaltens begann, die Daten zu löschen, zeigt das auch, dass sie sich sehr wohl bewußt war über die Konsequenzen. Die Firma ärgert sich lediglich darüber, dass sie statt der fristlosen Kündigung der Arbeitnehmerin noch entgegen kam und sie fristgerecht kündigte.

Sind wir alle nur noch Weicheier?

am 29. April 2010 unter Arbeitsrecht abgelegt

Im Betriebsratblog wird ein interessantes Thema diskutiert. Der Zusammenhang zwischen Krise und Krankenstand.

Im Falle der sinkenden Krankenstandsquote ist der Blog der Meinung, das liege an dem Druck der Krise, also Angst vor Jobverlust und der Arbeitnehmer schleppt sich auch krank auf Arbeit.

Nun hat in der “Welt” eben gestanden, dass die Quote wieder steigt. Also Anzeichen einer Konjuktur, nach dem Motto: Keine Krise, keine Angst um Arbeitsplatz, also wieder ab zum Arzt.

Da ist der Betriebsratblog nun anderer Meinung: Die Arbeitszeiten werden verlängert, die Löhne werden gesenkt, unbefristet wird nicht mehr eingestellt, Psychodruck steigt usw. Daher würden diese Zustände zu mehr Krankheiten führen.

Naja, einerseits die sinkende Quote mit Krise erklären, aber die steigende Quote nicht dem dem Abflauen? Seltsame Logik.

Und: Steigende Arbeitszeiten? Hat der Gesetzgeber irgendwo was geändert, dass nun mehr gearbeitet werden kann? Eigentlich nicht. Wo kommen also steigende Arbeitszeiten her?

Sinkende Löhne? Haben die Arbeitsgerichte ihre Rechtsprechung geändert und zugelassen, dass die Arbeitgeber nun die Löhne einseitig kürzen dürfen? Auch nicht.

Gibt es zu den Behauptungen Statistiken? Sie werden jedenfalls nicht genannt.

Aber blicken wir einmal zurück. Waren es 1958 noch 48 Wochenstunden, entwickelte sich die Arbeitszeit bis 1989 in den alten Bundesländern auf 38,5 Stunden herunter. Aber da stand die alte Republik auch vor einer Krise, weshalb die Arbeitszeitverkürzungen zur Milderung der Arbeitslosigkeit gesehen wurden. In Ostdeutschland sind aber die Arbeitnehmer noch nie weggekommen von der 40 – Stunden – Woche.

Sind wir alle solche Weicheier, dass wir daran erkranken, weil wir 40 Stunden arbeiten müssen? Und das bei den heute herrschenden Bedingungen am Arbeitsplatz, den Vorschriften zu Gesundheits- und Arbeitsschutz? Eher wohl nicht.

Die Krankenstandsqoute sollte vorurteilsfrei analysiert werden. Vielleicht war es ja so, wie die “Welt” auch vermutete, dass es saisonal durch Grippe- und Erklätungskrankheiten bedingt ist?

Und: Es geistert ja immer auch die Behauptung durch die Gegend, dass der größte Teil der Krankschreibungen auf Freitage und Montage fällt. Gibt man bei Google “Krankschreibung Freitag Montag” ein, zeigt es 685.000 Treffer an. Aus den ersten Treffern (ohne in die Beiträge reinzuschauen):

“Wenn jemand am Donnerstag und Freitag krank ist, darf er am Montag ohne Krankenschein fehlen?”

“Also, Wenn Du Freitag krank wirst und am Montag wieder kommst, brauchst Du kein Attest.”

“Samstag und Sonntag müssen mit im Krankheitszeitraum inbegriffen sein, es würde also nur mit der Konstellation Freitag + Montag krank passen ”

Da bei Google die am häufigsten aufgerufenen Seiten zu erst genannt werden, scheint das also ein beliebtes Thema zu sein.

Recht auf Belästigung?

am 29. März 2010 unter Arbeitsrecht, Umweltrecht, Zivilrecht abgelegt

In einem Blog wird über den rechtlosen Raucher sinniert. Haben Raucher noch Rechte?

Nun, sie dürften die gleichen Rechte haben, wie auch Nichtraucher, so wie sie im Grundgesetz und anderen Vorschriften festgeschrieben sind. Aber das meint der Autor mit seinem Artikel sicher nicht.

Haben Raucher ein Recht auf Rauchen? Da kann die Antwort nur lauten: So lange sie ihre Mitmenschen nicht belästigen, ja. Denn das ist doch der Kern des Nichtraucherschutzes.

Es dürfte ja mittlerweile zweifelsfrei feststehen, dass Rauchen die Gesundheit beeinträchtigt, ja wohl eher sogar schädigt. Wenn also in Gaststätten Rauchen eingeschränkt wird, am Arbeitsplatz, in Behörden, Schulen usw., dann zielt das ja darauf ab, die Menschen vor den Folgen des Rauchens zu schützen.

Der Raucher selber hat durchaus das Recht, auf diesen Schutz zu verzichten und sich selber zu schädigen. Aber eben nur in der Weise, dass er dabei nicht andere belästigt durch Passivrauchen. Und es muss auch niemand argumentieren, die Folgen des Rauchens würden die Krankenkassen belasten. Dann sollen die sich die Einnahmen des Staates aus der Tabaksteuer und der Umsatzsteuer auf die Tabakwaren usw. geben lassen. Denn wenn hier der Staat kassiert und andererseits über die Folgen lamentiert, dann ist das scheinheilig. Genauso scheinheilig, wie ein EU-Werbeverbot für Tabakwaren und die Ausgabe von EU-Fördermitteln für den Anbau von Tabakpflanzen.

Soll es doch ruhig Gaststätten geben, in denen geraucht wird. Kein Problem. Aber dann soll auch draußen ein Schild hängen, dass drinnen geraucht wird. Dann wird der Nichtraucher einen Bogen machen. Wenn er dann aber reingeht und verlangt, dass die Raucher aufhören sollen, das wäre dann Agitation, Ideologie, oder was auch immer. Von mir aus auch Dikriminierung der Raucher.

Es geht nicht um die Rechte der Raucher. Die werden gesetzlich genauso geschützt, wie die der Nichtraucher. Es geht um das Recht auf Rauchen, und das darf ruhig eingeschränkt werden. Sinnvoll und in Maßen. Dann kommen auch Raucher und Nichtraucher weiterhin gut miteinander aus.

Big Brother schon im kleinsten Unternehmen

am 16. März 2010 unter Arbeitsrecht abgelegt

Ein Unternehmer mit ca. 20 Angestellten hat sich jahrelang wenig um Internet, E-Mail usw. gekümmert. Seine Mitarbeiter hatten freie Hand.

Durch Zufall bemerkte er plötzlich, dass seine Mitarbeiter sich sehr großzügig bedienten. Da wird frisch und frei im Internet gesurft, da werden massenhaft private Mails geschrieben. Neben diesen Dingen werden auch Telefon, Kopierer usw. großzügig für private Dinge genutzt. Keine Ahnung, wie er das plötzlich bemerkte.

Aber nun will er das ändern. Dazu will er sich eine Software installieren lassen, die sich auch noch Orvell Monitoring nennt, in Abwandlung des Namens des Erfinders des Big Brothers. Diese Software überwacht unter anderem:

- jede gestartete Anwendung

- jede besuchte Internetseite

- jede E-Mail und jede Chat-Unterhaltung

- jede Dateiänderung

- jeden Druckauftrag

und noch viele andere Dinge.

Na da kommt doch Freude auf. Er wird seine Arbeitnehmer darüber belehren, dass die private Nutzung der firmeneigenen Kommunikation und Technik nicht erlaubt ist und auf die Überwachung hinweisen. So wie in den Geschäften: “Dieser Laden ist videoüberwacht”.

Nebenbei: Die Arbeitnehmer brachten auch ihre Zeitung mit und stellten sich Radios im Unternehmen auf. Gedanken über GEZ haben sie sich nicht gemacht. Und dass im Sekretariat, mit Besucherverkehr auch noch GEMA anfallen könnte, hat sie auch nicht interessiert.

Ach so, zu der Frage, warum das so lange so lief: der Unternehmer hat mehrere Betriebe zu leiten und ist persönlich nur aller 2 Monate für einige Tage vor Ort.

Post privatisiert ihr Management

am 31. August 2009 unter Allgemein, Arbeitsrecht abgelegt

Zur weiteren Kostensenkung will nun die Post ihr Management privatisieren. So sollen Dienstleister mit den Aufgaben (Unterschreiben, Kaffee trinken, auf Sitzungen herumlungern) betraut werden und nur noch für diese Aufgaben bezahlt werden und nicht mehr für die übrige Zeit. Damit hofft die Post, erhebliche Kosten zu sparen.

Rrrrrrrrring. Mist, der Wecker, schon wieder die Nacht vorbei. In der Zeitung steht auch nichts Neues. Oh, doch: von der Post. Die wollen nicht ihr Management abschaffen, sondern ihre Filialen. Dann war das nur ein Traum.

Aber wenn die ihre Filialen abschaffen: Da gab es doch mal eine Rechtsprechung zu den Eismann-Fahrern, dass die auch nicht selbständig sondern Arbeitnehmer sind. Na mal sehen, was hier mit den Filialen wird.

Und wenn sie die Filialen abgeschafft hat, was bleibt dann noch von der Post übrig? Richtig, die Briefkästen. Da bekommt das Wort “Briefkastenfirma” gleich eine ganz andere Bedeutung. Vielleicht kann sie sich den Begriff ja als Marke schützen lassen.

Und nun?

am 26. August 2009 unter Arbeitsrecht, Zivilrecht abgelegt

Bei Insolvenzanfechtungsansprüchen gegen Arbeitnehmer behaupten zwei oberste Gerichte, dass ihre Zuständigkeiten gegeben seien: Der Bundesgerichtshof (BGH) vermeint, einen zivilrechtlichen und das Bundesarbeitsgericht (BAG) einen arbeitsgerichtlichen Rechtsweg eröffnet zu sehen.

Klasse: Und was macht man praktisch? Gleich 2 x klagen? Na gut, bekommt man ja auch 2 x Honorar. Gut für die vom Insolvenzverwalter beauftragten Rechtanwälte. Und wer bezahlt? Der Steuerzahler, denn meistens klagen Insolvenzverwalter ja mit Prozesskostenhilfe.

Da der BGH als erstes seine Zuständigkeit sah, hätte der BAG ja mal vornehm zurück treten können. Schließlich ist der BAG nicht gerade für kurze Verfahrensdauer bekannt. Aber das hätte ja Kompetenz- und Machteinbuße bedeutet.

Mitarbeiter-/innen auf geringfügiger Basis gesucht:

am 21. August 2009 unter Arbeitsrecht abgelegt

* Sie sind eine freundliche Persönlichkeit mit gepflegtem  Äußeren und guter Ausdrucksweise?

* Sie haben bereits Erfahrungen in der Kundebetreuung gesammelt?

* Sie sind ein Teamplayer, Sie arbeiten gewissenhaft, flexibel und engagiert?

* Sie übernehmen gern zusätzliche Verantwortung?

* Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Loyalität zeichnen Sie aus?

So eine Stellenanzeige im Schaufenster einer Bekleidungskette. Wow, das alles für maximal 400 EUR im Monat.

Was verlangen die erst bei 1000 EUR?

Der Streit um Bagatellen. Wohin führt der Fall “Emmely”?

am 06. August 2009 unter Arbeitsrecht, Strafrecht abgelegt

Der Fall “Emmely”, bei dem eine Kassiererin gekündigt wurde, weil sie einen Flaschenbon über wohl 1,59 EUR entwendet haben soll, beschäftigt nicht nur die Gemüter, sondern auch die Juristen. Nach der Annahme des Falls zur Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht wuchern nun die Spekulationen.

Wird der BAG seine harte Rechtsprechung aufgeben und bei Diebstählen eine Regel der Verhältnismäßigkeit aufstellen? Befürworter verweisen darauf, dass schon Staatsanwälte bei Diebstählen bis 50 EUR allenfalls Einstellungen schreiben. Im Jahre 1992 durfte ein Beamter bleiben, der sich an 20 EUR bereichern wollte, mit der Begründung, dass bei dem geringen Betrag das Unrechtsbewußtsein herabgesetzt sei.

Hallo? Gehts noch? Werden wir also in Zukunft damit leben müssen, dass geringfügige Verfehlungen ungestraft bleiben oder gar durch die Hintertür legalisiert werden? Werden sich dann alle bei geringfügigen Werten ungehemmt bedienen? Können die Supermärkte ihre Kassiererinnen entlassen und ihre Waren bis 50 EUR zur allgemeinen Verteilung freigeben? Nun, dann können sich ja die Arbeitgeber ebenso schadlos halten und immer mal geringfügig etwas weniger Lohn zahlen. Und die Steuerzahler: Mal 50 EUR weniger Steuern zahlen ist dann ebenfalls nicht so schlimm. Und die vielen Schwarzfahrer werden auch nachträglich rehabilitiert.

Noch Fragen? Nein.

Netter Gag vom Arbeitgeber

am 23. Juni 2009 unter Arbeitsrecht abgelegt

Der Chef beantragt für eine bestimmte Zeit Kurzarbeitergeld. Das klappt auch alles soweit.

Dann verzögert sich der Beginn eines neuen Auftrages. Also weist er seine Leute an, weiter zu Hause zu bleiben mit Kurzarbeit. Gesagt, getan.

Nun kommt der neue Lohnzettel. Darauf steht: “Mit der Kurzarbeit hat es leider nicht geklappt.” Die Stunden wurden als Minusstunden ausgewiesen.

Netter Versuch, kann man da nur sagen. Falls der Chef es sich nicht noch anders überlegt, wird er wohl einige Klagen ins Haus bekommen.

Wie Arbeitsschuhe die Mücke zum Elefanten machen:

am 12. Mai 2009 unter Arbeitsrecht abgelegt

Arbeitnehmer kündigt, gibt seine Arbeitsschuhe nicht ab. Chef behält 58 EUR vom letzten Lohn ein. Arbeitnehmer schaltet Anwalt ein. Was macht der?

Der einfache Weg wäre ja: “Hallo Cheffe, hier hast Du die Schuhe, gib 58.” Aber damit verdient der Anwalt ja nicht so richtig Geld.

Der bessere Weg für die Geldbörse des Anwalts: Klage auf Zahlung des ausstehenden Arbeitslohnes.

Wie er das begründet? Ganz einfach: “Beim Ausscheiden hat Cheffe dem Arbeitnehmer zugesagt, dass er die Schuhe behalten kann.” Irgendwelche Beweisangebote? Fehlanzeige.

Nun, Chef macht es aber wieder einfach: Ruft den Arbeitnehmer an: “Bring die Schuhe vorbei, bekommst Du 58 EUR BAT” (bar auf Tatze).

Verlierer? Die Justiz, die wieder Zeit und Kräfte bindet. Und wahrscheinlich die Rechtsschutz des Arbeitnehmers. Gewinner? Der Anwalt.

Managerhaftung? Wie wäre es mit Politiker- und Beamtenhaftung?

am 10. Mai 2009 unter Arbeitsrecht abgelegt

Im Wahlkampf kommt nichts besser als Neiddebatten loszutreten. Managerhaftung bringt die Mehrheit der Wähler natürlich schön auf die Seite der um Wählerstimmen buhlenden Politiker. Aber alle Wähler würden sich z.B. über eine Politikerhaftung freuen. Vor der Wahl die Erhöhung der Umsatzsteuer kategorisch ausgeschlossen? Nach der Wahl dann sogar einer Erhöhung um drei Prozent zugestimmt? Macht drei Monatsdiäten als Strafe für den Wählerbetrug.

 

Und wenn Manager mit Arbeitnehmern verglichen werden und analog haften sollen, dann könnte man das auch für Beamte einführen. So wegen der Gleichbehandlung.

 

Aber wenn 60 % der Politiker aus der Beamtenschaft kommen, werden wohl beide Forderungen ein Traum bleiben.

Wie sich die Banken ihrer Mitarbeiter entledigen…

am 03. Mai 2009 unter Arbeitsrecht abgelegt

…wollen. Wegen der Krise suchen alle nach kreativen Lösungen, um Mitarbeiter loszuwerden. So war eine Mitarbeiterin bisher in dem Geschäftsgebiet der Bank entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt. Wie auch immer die Bank es geschafft hat, schiebt sie der Mitarbeiterin eine Änderung des Arbeitsvertrages unter. Nun ist sie plötzlich nur noch in einer Filiale und dort im “Team Archiv” beschäftigt.

Da die Tätigkeit eines Archivierungsteams in der Regel zeitlich begrenzt ist, fällt die Tätigkeit absehbar weg. So kam es auch. Im April letzten Jahres wurde das Team eingerichtet und der Arbeitsvertrag geändert. Nun bekam sie wegen Schließung des Archivs die betriebsbedingte Kündigung. Und in anderen Zweigstellen unterhält die Bank keine solchen Archive.

Mal sehen, was die Gerichte davon halten.

Krisenbewältigung der dritten Art

am 27. April 2009 unter Arbeitsrecht abgelegt

Nun, Krisen sind dazu da, um sie zu meistern. Da hat ein Unternehmer eine besondere Idee. Wenn der Staat für ihn kein Rettungspaket schnürt, bastelt er sich selber eins.

Er ist mit den Lohnzahlungen für seine Mitarbeiter mit drei Monaten im Rückstand. Er meldet Insolvenz an. Sein Schwager wird zeitgleich ein neues Unternehmen aufmachen. Mit der Hälfte der Belegschaft fängt dieser neu an. Ihre rückständigen Löhne erhalten die Mitarbeiter vom Arbeitsamt, nicht nur die Arbeitnehmer, die noch im Betrieb sind, auch die, die vorher schon gekündigt haben.

So kann man sich natürlich auch sein persönliches Rettungspaket schnüren. Mit dem privaten Insolvenzverfahren bekommt man später die Restschuldbefreiung. Und bis dahin hat man ja sein Konto mit Pfändungsschutz. Die Dummen sind nur die Einzahler der Insolvenzgeldumlage und natürlich die Steuerzahler. Aber davon gibt es ja genug. Noch.

Versehentlich?

am 07. April 2009 unter Arbeitsrecht abgelegt

Arbeitnehmer muss Arbeitgeber auf ausstehenden Lohn verklagen. Im Vertrag eine Klausel, wonach Ansprüche innerhalb von 3 Monaten geltend zu machen sind, sonst verfallen sie. Arbeitnehmer faxt 5 Tage vor Ablauf der Frist und sendet mit Post seine Geltendmachung.

 

Arbeitgeber trickst. Behauptet, Fax nicht bekommen zu haben und Post erst nach Ablauf der Frist. Vor Gericht behauptet er, versehentlich nicht gezahlt zu haben.

 

Nun macht das Gericht kurzen Prozess. Da der Arbeitgeber die Lohnabrechnung an den Arbeitnehmer übergeben hat, hat er somit die Ansprüche unstreitig gestellt. Die Ausschlussfrist greift demzufolge nicht. Und da der Arbeitgeber ja nur versehentlich nicht gezahlt hat, ist die Abrechnung insgesamt nicht streitig. Nun darf er rund 3.500 EUR nebst Zinsen zahlen.

 

Da hatte er mit seiner Ausrede schlechte Karten. Denn durch die Behauptung, versehentlich nicht gezahlt zu haben, konnte er auch nicht mehr argumentieren, die Abrechnung sei strittig.

Zweierlei Maß:

am 07. August 2007 unter Arbeitsrecht, Prozessrecht abgelegt

Eine bestehende «Arbeitsunfähigkeit» bietet keine ausreichende Entschuldigung für das Fehlen eines Zeugen bei einem Prozesstermin. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Beschluss vom 21.01.2007 darauf hingewiesen, dass nur dann, wenn ein Zeuge sowohl reise- als auch verhandlungsunfähig sei, sein Ausbleiben genügend entschuldigt sei. (OLG Saarbrücken: Beschluss vom 21.01.2007 Az.: 5 W 8/07-4)

Das sollte ein Arbeitgeber mal vor einem Arbeitsgericht vortragen!

26 Stunden am Tag?

am 09. Juli 2007 unter Arbeitsrecht, Sozialrecht abgelegt

Kein Urteil, aber Mitteilung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 29.01.2007: Werktätgliche Arbeitszeit einschließlich Bereitschaftsdienst und Ruhepausen darf maximal 24 Stunden betragen.

Schade, ich dachte, der Gesetzgeber verlängert den Tag auf 26 Stunden.

Kein Lohn in Gold?

am 02. Juli 2007 unter Arbeitsrecht, Steuerrecht abgelegt

Bei Betriebsveranstaltungen überreichte Goldmünzen unterliegen der Lohnsteuer. (BFH: Urteil vom 07.11.2006, Az.: VI R 58/04)Den Lohn also in Goldstücken zu bezahlen befreit nicht von der Lohnsteuer. Aber wenigstens muss die Lohnsteuer dann nicht in Gold bezahlt werden.

Jonas, meine Batterie ist alle…

am 26. Juni 2007 unter Arbeitsrecht, Prozessrecht abgelegt

Der alten Frank-Zander-Song wurde durch ein Urteil wiederbelebt:

Leere Batterie eines Herzschrittmachers ist keine unerwartete Erkrankung. (AG München: Urteil vom 20.11.2006, Az.: 242 C 37052/05)

Da darf man nicht nach Hause gehen, wenn die Batterie alles ist!