Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Archiv der Kategorie 'Berufsrecht'

Strom beim Gericht

am 23. August 2010 unter Berufsrecht abgelegt

Die Welt wird immer moderner, auch die juristische Welt. Da gibt es Laptops, Smartphones, elektronische Aktenführung usw.

Auch bei Gericht soll ja die Zukunft Einzug halten. Klagen der E-Mail einreichen. Aber auch die elektronische Aktenführung hält bei einigen Gerichten Einzug.

Also: Akteneinsichtsantrag per Mail, die Akte kommt als PDF-Datei zurück. Das spart Porto, Papier, Kopierkosten usw.

Nun geht der Anwalt zu Gericht. Mit der Papierakte? Oder mit einem Laptop und der elektronischen Akte? Letzteres sieht schick aus und wäre modern.

Wenn da nicht der Akku wäre. Wenn der schwächelt, wirds für den Anwalt zappenduster. Also, Strom im Gerichtssaal anzapfen?

Und schon geht es los: Darf man das? Wer bezahlt das?

Nun, ein Rechtsanwalt, Herr Kollege Siebers, hat das in seinem Blog mit deutlichen Worten geklärt: “Für die Kollegen, die noch Papierakten haben, wird auch das Licht angeschaltet, damit sie lesen können, ohne dass jemand den Strom bezahlt haben will.”

Wenn also das Einschalten des Lichtes eine Selbstverständlichkeit ist, sollte es mit dem Strom für den Läppi ebenfalls so sein. Zumal staatliche Vertreter sich bereits ungeniert am Strom anderer Leute bedienen: Die Finanzamtsprüfer und die SV-Prüfer  kommen schon seit einiger Zeit nur noch mit Laptop und Drucker und beanspruchen ganz selbstverständlich Strom.

Nun, wie es aussieht, kann der Fortschritt tatsächlich Einzug halten.

Schadenersatz vom Anwalt und seiner Versicherung

am 18. August 2010 unter Berufsrecht, Zivilrecht abgelegt

Kommt ja vor, dass der Anwalt sich mal vertut. Z.B. bei der Fristenberechnung. Er war der Meinung, er hätte mit der Gegenseite verhandelt und dadurch die Verjährung um Monate verschoben. Er erhebt also nicht zum Ablauf der Verjährungsfrist seine Klage, sondern um die Monate später, die er sich errechhnet hatte. Nur das Gericht sah das anders und meinte, die Gegenseite hätte ja nicht mitverhandelt, weshalb die Regelverjährung einsetzte.

 Der Anwalt ist aber fair und weist darauf hin, dass Schadenersatzansprüche bestehen könnten und nennt seine Versicherung.

Also wird diese angeschrieben. Was macht die nun? Sie könne keinen Schaden erkennen, denn die Klage hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt.

Der Anwalt hatte aber sehr ausführlich in der Klagebegründung dargelegt, weshalb er mit Erfolg rechnete. Es wird schwierig für ihn nun zu argumentieren, dass er keine Erfolgsaussichten sieht.

Da die Versicherung nicht freiwillig zahlt, wird wohl der Anwalt zu verklagen sein. Und falls die Schadenersatzklage erfolgreich ist, wird die Versicherung dann wohl doch zahlen müssen.

Nur halt später. Aber das scheint eben die allgemeine Taktik von Versicherungen zu sein, die Schadensregulierung zu verzögern.

Gewitzter Mandant?

am 26. März 2010 unter Berufsrecht abgelegt

Der rechtsratsuchende Bürger erscheint mit seinem Anliegen. Er fragt alles mögliche zu einem Unfall, es wird ihm alles beantwortet. Er will sich eine Beauftragung noch einmal überlegen. Dann fragt er nach den Gebühren für das Beratungsgespräch. Es wird ihm mitgeteilt, dass eine Erstberatung nur abgerechnet wird, wenn keine Mandatierung erfolgen würde. Er ist’s zufrieden und geht.

Ordnungsgemäß wird ihm kurz schriftlich der Inhalt des Gesprächs zusammen gefaßt mit der Bitte, gegebenenfalls dann die Unterlagen zu übersenden, falls die Tätigkeit ausgeführt werden soll.

Vier Tage später ruft der Mandant an und teilt mit, es hätte sich erledigt. Es wurde alles reguliert und von der Gegenseite beglichen, daher wird keine weitere Tätigkeit gewünscht. Also wird ihm die Rechnung über die Erstberatung zugesandt.

Die kommt mit folgenden Brief wieder zurück:

“In Anlage reichen wir die beiliegende Kostenrechnung zurück und teilen mit: Als wir zur Beratung in Ihrem Büro waren wegen des Unfalls, stellten wir zum Schluss die Frage, ob wir dafür etwas bezahlen müßten. Darauf haben Sie wörtlich geantwortet, die Beratung war kostenlos.”

Die war vielleicht umsonst, aber nicht kostenlos. Scheinbar hatte die Mandantschaft an der Stelle gerade einen Hörfehler, als es um die Anrechnung der Gebühr für die Erstberatung auf die Geschäftsgebühr für die nachfolgende Tätigkeit ging.

Naja, einen Versuch war es scheinbar wert.

Höflichkeit ist eine Zier…

am 23. März 2010 unter Berufsrecht abgelegt

doch weiter kommt man ohne ihr. So spricht schon der Volkmund. Auch Rechtanwälte?

Als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt sollte man ja schon mit einer gewissen Höflichkeit auftreten, schließlich ist man/frau ja Organ der Rechtspflege.

In einem Fall geht es um Geldeinzahlungen auf ein gemeinsames Konto. Es sind Bareinzahlungen gewesen. Auf dem Konto steht nur “Bareinzahlung”. Die Gegenseite behauptet, sie hätte das Geld eingezahlt. Das sieht man aber dem Kontoauszug nicht an. Also wurde so mitgeteilt, dass bei Bareinzahlungen alle möglichen Quellen in Frage kommen, auch die eigene Mandantschaft.

Es steht ja nun der Anwältin der Gegenseite frei, die Behauptung der Einzahlung zu beweisen. Aber das kann sie anscheinend nicht. Also schreibt sie kurzerhand:

“Es ist eine Frechheit von Ihrer Mandantschaft zu behaupten, dass die Einzahlungen auch durch sie erfolgt sein könnten.”

Anwältinnen/Anwälte sind offensichtlich nicht nur Organ der Rechtspflege, manche sind auch Rechtsflegel.

Erfolgshonorar 60.000 EUR?

am 22. März 2010 unter Berufsrecht, Zivilrecht abgelegt

Also, ob es ein Spinner ist, weiß man ja nicht immer. Deshalb nur mal so die Schilderung des Sachverhaltes:

Ein Bürger kommt und meint, ihm sei unrecht getan worden vor Gericht. Kommt ja vor. Und er hat einen Detektiv beauftragt, zu erforschen, dass das Verhandlungsprotokoll der damaligen Gerichtsverhandlung gefälscht sei.

Der Detektiv  - noch ein Spinner? Der teilt dem Bürger mit, dass das Protokoll gefälscht sei. Nun möchte der Bürger von dem Detektiv eine Bürgschaft haben, dass das Protokoll gefälscht sei. Der Detektiv schreibt also, er verbürge sich mit dem 100-fachen seines Honorars von 2.500 DM, dass das Protokoll gefälscht sei.

Trotz des angeblich gefälschten Protokolls hat unser Bürger nun über alle Instanzen verloren. Jetzt will er den Detektiv in Anspruch nehmen. Auch wenn die Bürgschaft aus dem Jahre 1995 stammt. Er will also, dass der Detektiv auf 250.000 DM bzw. deren Gegenwert in  EUR verklagt wird.

Und da unser Bürger irgendwas von Erfolgshonorar läuten hörte, soll also nur auf Erfolg abgerechnet werden. Daher wird ihm mitgeteilt, was die Gerichtskosten ausmachen, die er in jedem Fall selber zu tragen hat. Und es wird ihm ein mit dem RVG in Einklang stehender Vorschlag für ein Erfolgshonorar unterbreitet.

Die Antwort? Das Angebot, wir sollten alles auf eigenes Risiko vorfinanzieren und er würde uns im Erfolgsfall 60.000 EUR abgeben.

Geld macht zwar nicht glücklich, es beruhigt nur ungemein. Aber wir haben abgelehnt und bleiben etwas unruhiger.

Gefunden: Substantiierter Sachvortrag

am 13. März 2010 unter Berufsrecht, Zivilrecht abgelegt

Wie Kollegen berichten, kommen immer mal nette Schreiben von Kollegen, die zwar nichts zur Sache beitragen, aber immer mal zur Erheiterung beitragen. In diesem Fall wurden die Einlassungen eines Kollegen mit den Märchen der Gebrüder Grimm verglichen.

Wir hatte ja auch mal über so erheiternde Ergüsse berichtet.

Schön ist es, wenn dann der Prozess gewonnen wird.

Kein Parteiverrat

am 08. März 2010 unter Berufsrecht, Strafrecht abgelegt

Wir hatten hier und hier über eine aus unserer Sicht bestehende Interessenkollision und einen Parteiverrat berichtet. Es ging darum, dass eine Kollegin zunächst im Rahmen einer Beendigung die GbR vertrat und anschließend den einen Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter.

Nun liegt die Verfügung der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO vor.

Die Kollegin hatte sich gegenüber dem Gericht  legitimiert mit den Worten, sie vertrete die GbR und den Gesellschafter A. Obwohl sie also selbst von einem Mandat für die GbR ausging, ist das für die StA nicht pflichtwidrig. Diesen Ausführungen zufolge ist es also zulässig, zunächst die GbR und dann einen der Gesellschafter zu vertreten. Der Gesellschafter war nämlich nicht Partei vorher, sondern nur ein Teil der GbR, die Partei war.

Schließlich habe die StA außerdem den anderen Gesellschafter befragt. “Er gibt nicht an, dass er sich durch die Tätigkeit der Beschuldigten in irgend einer Weise verraten gefühlt hatte, weil sie zuvor seine Interessen wahrgenommen habe und nun gegensätzliche Interessen vertrete.”

Wir haben nicht die Absicht, das noch zu kommentieren. Wir rahmen uns diese Begründung ein für den Fall, dass wir uns mal auf dünnem Eis bewegen sollten.

Bei der Kollegin haben wir uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt. Wir haben dies auch bei der Kammer entsprechend angezeigt.

Es bleibt nur die Frage, wie man sich künftig bei Reaktionen von Kolleginnen/Kollegen verhält, von denen man meint, sie verstoßen gegen irgend etwas.  Abhaken? Wahrscheinlich, obwohl ein fader Beigeschmack bleibt.

Unkollegiale Fristen?

am 02. März 2010 unter Berufsrecht abgelegt

Nach einem Brief an den gegnerischen Rechtsanwalt kommt per Fax:

“Die von Ihnen zur Beantwortung gesetzte Frist widerspricht jeglichem kollegialen Umgang” Und er hat sich großzügig 14 weitere Tage für die Beantwortung eingeräumt.

Nun, unser Schreiben datierte vom 18.02. und setzte bis 26.02. Frist. Gegner will es  erst am 23.02. erhalten haben. Kann ja sein.

Nur: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steine werfen. Der letzte Schriftsatz des nicht netten Kollegens datierte vom 04.02. und setzte Frist bis 12.02. Laut unserem Eingangsstempel ging es am 08.02. ein.

Wir haben uns nicht beschwert, sondern den Brief beantwortet.

Aber jetzt wollen wir schon erklärt haben, warum wir unkollegial sein sollen, er aber nicht.

Unkollegial dagegen ist ein anderer Anwalt. Er sendet immer jeden Schriftsatz vorab per Fax. Als es aber um die Wahrnehmung eines Termins zwischen seinem und unserem Mandanten ging, der bereits seit 14 Tagen verabredet war, ging das Fax wohl nicht mehr.

Die beiden Mandanten sollten sich am 24.02. früh um 07.30 Uhr treffen. Der gegnerische Mandant wollte das wohl nicht, warum kann dahin gestellt bleiben. Sein Rechtsanwalt schreibt mit Datum 23.02. einen Brief, dass der Termin verlegt werden müsse. Schickt ihn aber entgegen seiner sonstigen Handlungsweise nicht per Fax vorab. Der Brief trifft zwar am 24.02. ein, aber eben nicht früh um 07.30 Uhr. Unser Mandant war also vergeblich am verabredeten Ort.

Nun, es geht um Schadenersatz, die vergeblichen Aufwendungen unseres Mandanten erhöhen damit seinen Anspruch.

Anzahl der Schriftsätze zum Übersenden, Fax und Mail

am 08. Februar 2010 unter Berufsrecht abgelegt

Es muss wohl in einigen Kanzleien üblich (gewesen) sein, dass auch außergerichtlich Schriftsätze in zweifacher Ausfertigung übersandt werden. Bei Gericht ist es ja aufgrund der prozessualen Regelung üblich, die Schriftsätze in mehrfachen Ausfertigungen zu übersenden. Obwohl es auch hier nur heißt, sie sollen in ausreichender Zahl eingereicht werden. Also auch nicht zwingend.

Seit einigen Jahren schon sind wir zur elektronischen Archivierung übergegangen. Aber auch davor haben wir schon von vielen Kollegen außergerichtlich immer nur einen Schriftsatz erhalten. Nun paßt uns das Ganze gut. Denn der Schriftsatz wird eingescannt und dann an den Mandanten z.K. weitergeleitet.

Wir haben auch schon seit einiger Zeit Schriftsätze außergerichtlich nur noch in einfacher Ausfertigung zugeschickt. Bisher gab es auch nirgend Beanstandungen.

Nun hat eine Kollegin moniert, dass sie eben auch außergerichtlich 2 Schreiben haben möchte. Schließelich müsse sie ja sonst das Schreiben kopieren. Das mag wohl sein. Aber wenn alle Kolleginnen und Kollegen sich nur die Schreiben in einfacher Ausfertigung zusenden, dann ist jeder mal mit Kopieren dran (oder eben einscannen) und es gleicht sich aus.

Wir haben der Kollegin also mitgeteilt, sie solle uns immer nur in einfacher Ausfertigung schreiben und das dann eingesparte Papier für die Kopien verwenden, die sie von unseren Schriftsätzen fertigt.

Aber es geht auch anders: Eine Kanzlei scheint ihre Schreiben nur noch per Fax zu versenden. Es folgen keine Originale mehr. Sieht natürlich blöd aus und ist keine Werbung für die Kanzlei. Schließlich ist das Briefpapier immer irgendwie das Aushängeschild.

Und dann gab es noch eine Kanzlei, die mailten uns ihre Schreiben nur noch. In der Mail stand: “Bitte öffnen Sie die Anlage mit Acrobat Reader und drucken Sie sich das Schreiben aus”.  Dann sollten wir den Mist auf unsere Kosten ausdrucken. Das war einfach zu lösen. In der Antwort wurde mitgeteilt, dass diese Mails ab sofort durch den Spamfilter aussortiert werden und man künftig uns bitte die Schreiben in Papierform übermitteln möge.

Staat fördert Burn-out-Syndrom

am 10. Dezember 2009 unter Berufsrecht abgelegt

Aus einem Vortrag eines Mediziners war zu erfahren, dass die heutige Arbeitswelt das Burn out nur fördert. Früher, der Bauer, hatte Arbeit auf dem Hof von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. 7 Tage die Woche, ohne Urlaub. Und das ging ohne Burn out. Warum? Wahrscheinlich wegen der frischen Luft und weil er noch was zum Anfassen hatte. Die Tiere. Nicht Computer, keine Melk-Maschinen usw.

Heute sitzt man vorm PC und stiert in den Monitor. Gerade auch im Steuerrecht wird vieles nur noch elektronisch erledigt. Man sieht weniger Menschen, ja man faßt auch kaum noch Papier an. Per Telefon, Fax und E-Mail wird was gemeldet, das dann verarbeitet und auf elektronischem Weg verteilt wird.

Mittlerweile werden z.B. beim Lohn fast alle Meldungen nur noch elektronisch bewältigt. Hatte früher ein Lohnrechner noch Papier auszufüllen und zu versenden, so ist das heute schon sehr selten geworden.

Und es wird noch weniger. Ab nächstem Jahr wird ELENA eingeführt. Eine umstrittene zentrale Speicherstelle für monatliche Entgeltmeldungen  der Arbeitgeber. Hier werden die Daten gesammelt. Benötigen künftig die Wohngeldstelle oder das Arbeitsamt eine Bescheinigung, so holen sie sich die Daten dort ab. Wieder ein Stück Papier weniger. Aber eben auch wieder eine Arbeit zum Anfassen für den Lohnrechner weniger. Auf dem Monitor kann man nun mal schlecht mit Tippex hantieren.

Ab 2011 werden dann auch die Anträge auf Entgeltersatzleistungen nur noch elektronisch übermittelt.

Der Staat fördert das Burn-out-Syndrom. Denn er schafft die Abwechslung ab. Er schafft Papier ab. Nicht dass man die Fortschritte der Technik nicht nutzen sollte. Aber muss tatsächlich alles so geregelt sein?

Mal ganz abgesehen davon, wie da der Datenschutz auf der Strecke bleibt. Als Arbeitnehmer weiß man überhaupt nicht, was so in den Personalbüros an Daten in die Welt gesendet wird. Eines Tages kommt man dann aufs Amt und der Beamte schaut in seinen Kasten: “Ah, Herr Müller. Sie verdienen bekommen 3.000 EUR Gehalt. Sie haben sich nicht gegen Grippe impfen lassen? Geben Sie mir mal besser nicht die Hand…”

Und was emfpiehlt der Mediziner im Burn out? Nicht Medikamente und durch. Sondern alles verändern, was Burn out verursacht. Also im Zweifel nicht mehr arbeiten. Wobei – die Beamten haben es ja noch einfach bei Burn out. Die lassen sich dienstunfähig schreiben und frühpensionieren. Mit Harz IV sich bis zur Rente durchhangeln ist da schon schwieriger.

Unrechtsbewußtsein?

am 27. Oktober 2009 unter Berufsrecht, Strafrecht abgelegt

Wir hatten hier schon darüber berichtet, dass eine Anwältin zunächst die Gesellschaft mit beiden Gesellschaftern wegen der Auseinandersetzung vertrat und daran anschließend den einen Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter.

In den Kommentaren kam der Hinweis, der Anwältin die Chance zu geben, selbst die Konsequenzen aus dem Fehler zu ziehen. Ein anderer Kommentator meinte aus eigener Erfahrung, dass das nicht helfen wird.

Nun liegt die Antwort der Kollegin vor:

“Ich war beauftragt, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Gesellschaftern herbeizuführen. Deshalb fanden Gespräche mit beiden Gesellschaftern und weiteren Beteiligten statt. Als erste Diskrepanzen auftraten, bat ich Ihren Mandanten schriftlich, zum Gespräch mit einem anwaltlichen Vertreter zu erscheinen. Er etnschied sich jedoch dagegen.

Eine Interessenkollision kann ich daraus nicht ableiten. Im übrigen lag Ihnen das Protokoll der Gesellschafterversammlung (das die Anwältin ebenfalls mit unterzeichnete, Anm. des Autors) bereits von Anfang an vor.”

Zur Erinnerung: Wir hatten uns direkt an ihren Mandanten gewandt, weil wir von ihrer Vertretungsbefugnis nichts wußten. Es ging um die Auseinandersetzung zwischen den beiden GbR-Gesellschaftern. Es antwortete die Anwältin mit folgender Einleitung: “In o.g. Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass ich das Unternehmen X… & Y… GbR im Rahmen der Beendigung der Tätigkeit und in Fortführung das Unternehmen des Herrn X… vertrete.”

Aus ihrer Sicht wird also eine Interessenkollision damit beendet oder findet nicht statt, wenn man den einen der Beteiligten auffordert, sich einen eigenen Anwalt zu suchen. 

Leider hatte der zweite Kommentator recht. Es fehlt an jeglichem Unrechtsbewußtsein. Es wird nicht einmal das Mandat beendet.

Interessenkollision und Parteiverrat?

am 12. Oktober 2009 unter Berufsrecht, Strafrecht abgelegt

Klingt sehr hart. Was, wenn es aber tatsächlich vorliegt?

Im Rahmen einer Beendigung und Auseinandersetzung einer GbR wird für den einen Gesellschafter der Andere angeschrieben. Es antwortet eine Anwältin. Soweit so gut. Es liegt ein Protokoll der Gesellschafterversammlung vor, deren Inhalt strittig ist. Dieses Protokoll hat auch die Anwältin mit unterschrieben.

Da man sich nicht einig wird, geht es vor Gericht. Die Anwältin im Gerichtssaal zu unserem Gesellschafter: “Ich erinnere Sie an Ihre prozessuale Wahrheitspflicht. Sie wissen genau, was wir gemeinsam besprochen haben…” Das verwunderte schon. Nun, es kam ein Vergleich zu stande.

Beim Ablegen der Unterlagen kam das erste Schreiben der Anwältin noch einmal zwischen die Finger. Einführungssätze werden gewöhnlich überlesen. Diesmal sprang er einen förmlich an: “Ich teile mit, dass ich die GbR im Rahmen der Beendigung der wirtschaftlichen Tätigkeit und in Fortführung das Unternehmen des Gesellschafters X. vertrete.” Ups, sie hat also tatsächlich zunächst die GbR wegen Beendigung beraten mit dem Ergebnis des Gesellschafterprotokolls. Und anschließend vertrat sie den einen Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter in der gleichen Sache, nämlich Beendigung der GbR.

In § 43 a BRAO heißt es lapidar: “Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.” § 356 StGB wird da schon genauer: “Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”

Dies dürfte wohl eindeutig der Fall sein: Zunächst berät sie die GbR – und damit beide Gesellschafter – zur Beendigung der GbR. Anschließend vertritt sie den einen Gesellschafter im Streit gegen den anderen Gesellschafter und bringt schriftlich und in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich die Erinnerung an den Inhalt der Gespräche an.

Man mag sich über das Berufsrecht streiten. Ob es eine Beleidigung ist, wenn  man mal statt “mit freundlichen kollegialen Grüßen” nur freundlich grüßt. Aber ein solcher Verstoß ist wohl nicht auf die leichte Schulter mehr zu nehmen. Zumal es auch strafrechtlich sanktioniert ist.

Neues vom Deutschen Anglerverband, äh Anwaltsverein

am 24. September 2009 unter Allgemein, Berufsrecht abgelegt

Der DAV erklärt, dass das deutsche Recht im internationalen Vergleich vorteilhaft sei. Mal abgesehen, dass schon in der Vergangenheit versucht wurde, der Welt irgendwelche Vorteile Deutschlands beizubringen. Diese These des DAV ist schon gewagt.

Das deutsche Recht sei effizienter: Hatten wir nicht gerade eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass 14 Jahre Verfahrensdauer zu lange sind? Wo war da die Effizienz? Und steuerliche Streitigkeiten enden in der Regel nach über 5 Jahren. So beispielsweise ein Fall aus dem Jahre 2002. Der wird jetzt vor dem sächsischen Finanzgericht verhandelt. Die Einspruchseintscheidung des Finanzamtes dauerte bereits 2 Jahre. Und seit 2004 schmorte der Fall am Gericht. Nun scheint er gar zu sein. Auch sehr effizient. Und es sind keine Einzelfälle. Da schlummert zum Beispiel auch ein Steuerstrafverfahren seit 2004. Wird einfach nicht abgeschlossen. 5 Jahre Ungewissheit für den Beschuldigten, auch sehr effizient. Vielleicht gesteht er ja irgendwann.

Das deutsche Recht sei  kostengünstig. Na warum wird dann schon überall empfohlen, Rechtschutzversicherungen abzuschließen? Warum gibt es dann so viele PKH-Verfahren?

Das deutsche Recht sei transparent. Alles klar, es wurde hier schon genügend über das Amtsdeutsch und Kauderwelsch berichtet. Immer wieder stellt sich das Problem, dem Mandanten  die Entscheidungen zu erklären, da ist nicht viel von Transparenz zu spüren. Und die unzählichen Schriftsätze, die vor der mündlichen Verhandlung ausgetauscht werden, erhöhen auch nicht gerade die Transparenz. Besucht man eine Gerichtsverhandlung, heißt es: “Ich verweise auf den Schriftsatz vom…”, “Ich stelle den Antrag aus dem Schirftsatz vom…”. Als Zuschauer spürt man da deutlich, wie transparent das deutsche Recht ist.

Die deutschen Institutionen wie Grundbuch oder Handelsregister schaffen Rechtssicherheit. Ah, ja, die Betrüger und Ganoven aktualisieren ja auch regelmäßig die Eintragungen in die Register. Wie oft erlebt man bei Vollstreckungsversuchen gegen die GmbH, dass der Gerichtsvollzieher mitteilt, dass unzustellbar sei, weil an dem angegebenen Ort nicht auffindbar. Dafür werden Unternehmer trotz angeblicher Modernisierungen weiter mit bürokratischen Hürden gequält. In dem Zeitalter des Internets, in dem die Handelsregisterauszüge im Internet veröffentlich werden, ist man dennoch gezwungen, bei diversen Behörden einen – und wenn es geht beglaubigten – Handelsregisterauszug vorzulegen. Das ist nicht Rechtssicherheit, sondern Bürokratie.

Und schließlich sei wegen der Vorhersehbarkeit der Gerichtsentscheidungen das kontinentale Rechtssystem als gerechter anzusehen. Vorhersehbarkeit von Gerichtsentscheidungen? Wann waren die Verfasser selber zum letzten Mal vor Gericht? Vor allen an Amtsgerichten bei sehr niedrigen Streitwerten, bei denen es keinen weiteren Instanzenweg mehr gibt?

Ich denke, man sollte aufhören, andere Länder und ihre Rechtssysteme “erziehen” zu wollen. Vor allem mit solchen Vorwürfen, das anglo-amerikanisches Recht habe die Finanzkrise begünstigt. Denn dieser These zu Folge dürfte es in Deutschland keine Auswirkungen der Krise geben.

Sind Rechtsanwälte/Steuerberater zur Amtshilfe verpflichtet?

am 23. September 2009 unter Berufsrecht, Sozialrecht abgelegt

Da geht ein Unternehmen in Insolvenz, passiert halt. Hinterher kommen die Geier diversen Behörden und wollen prüfen, ob sie nicht auch noch was abbekommen, falls etwas zu verteilen ist.

So auch Sozialversicherungsträger.  Kommt also deren Anruf: “Wir müssen den Unternehmer X prüfen.” Na klar, haben wir nichts dagegen. “Die Fibukonten, Lohnkonten usw. sind ja alle bei Ihnen.” Auch richtig. “Wann können wir denn mal kommen?”

Nun, wenn sie einen Auftrag erteilen würden und die Rechnung bezahlen.

“Wie jetzt, Rechnung, Sie können uns doch keine Rechnung stellen wollen?” Warum denn nicht, da der Unternehmer nicht mehr bezahlt? Wer kommt für den entstehenden Aufwand für die Teilnahme an der Prüfung auf, für den es auch einen gesetzlichen Gebührentatbestand gibt? Meist schauen diese Prüfer ja nicht nur in die Unterlagen, sondern wollen auch noch entliche Fragen beantwortet wissen.

Letzter Versuch: “Aber Sie müssen uns doch Amtshilfe leisten.”

Ah, ja.

Höflich bleiben

am 16. September 2009 unter Berufsrecht, Steuerrecht abgelegt

Es erscheint ein “Versicherungsmakler” mit Gattin zum Gespräch. Man wolle sich erweitern. Er kenne genügend Firmen. Und man habe sich überlegt, Buchhaltung und Steuererklärungen für diese Firmen anzubieten. Er würde deshalb gern kooperieren.

Wie er sich das praktisch vorstelle? Naja, seine Frau ist zwar keine Buchhalterin und habe auch nicht ansatzweise einen Beruf in Richtung Steuern erlernt. Aber sie hat ja seine Unterlagen auch schon zusammengestellt, so schwer könne das ja nicht sein. Umd das mit Umsatzsteuer und Einkommensteuer wird sie schon hinbekommen.

Sie darauf: Sie würde natürlich Hilfe benötigen, damit sie das noch lernen könne, was ihr an Wissen fehlt.

*TiefLuftHol* *Stöhn* *Überleg* *HöflichBleiben*

Dass nicht jeder mal so in Steuerberatung machen kann war ihm und seiner Gattin schon bekannt. Also kurze knappe Mitteilung, dass wegen berufsrechtlicher Vorschriften eine Kooperation mit ihm nicht möglich ist.

Aber: Dass er kleine Unternehmen tatsächlich betreuen wird mit den Nullkenntnissen der Materie, gibt irgendwie den Vorschriften eine Grundlage, die das rechtliche und steuerrechtliche Beraten regulieren. Denn hier ist absehbar, dass es zu Falsch- und Fehlberatungen kommt. Die auch nicht sofort sichtbar sein werden, sondern bei der nächsten Betriebsprüfung, SV-Prüfung oder den Steuerbescheiden auffliegen. Und: Diese Laien und Dilettanten verfügen natürlich auch nicht über eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung.

Da endet aber die Kulanz!

am 25. August 2009 unter Berufsrecht, Zivilrecht abgelegt

Für Kollegen aus der Ferne waren wir als Korrespondenzanwälte in zwei Instanzen tätig. Nach sehr langer Zeit haben wir nach unserem Honorar angefragt. Nach noch mehr langer Zeit kam dann eine Antwort.

Es wären Veränderungen in der Kanzlei, Kollegen sind ausgeschieden usw. Die Kosten für die 2. Instanz wurden auch noch nicht festgesetzt. Wir mögen doch warten, damit dann die Zahlungen in einem Vorgang erfolgen können. Ah ja, also sind die Kosten der ersten Instanz bereits festgesetzt und auch an die Kollegen beglichen worden.

Gehts noch? Wir sind doch kein Kreditinstitut. Und wieviel Aufwand erfordert es, bereits erhaltene Gelder an uns weiterzuleiten?

Wir wünschen natürlich sofortige Zahlung. Das hat ja wohl nichts mehr mit Kulanz zu tun.

Juristen und Justizia

am 20. August 2009 unter Berufsrecht, Strafrecht abgelegt

Wir hatten hier und hier schon einmal berichtet, dass auch Juristen mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Nun haben es Jurastudenten erneut bewiesen. Unter der Masche der üblichen Internetabzocker haben sie per Mail Nutzer auf ihre Seiten gelockt und 130.000 EUR dabei erbeutet. Die beiden Hauptäter erhielten 18 bzw. 15 Monate Haft, auf Bewährung ausgesetzt.

Tja, das wird wohl nun eine Weile nichts mit dem Beruf des Richters, Staatsanwalts oder Rechtsanwalts. Sie können vielleicht ihr Studium zu Ende führen, aber für diese Berufe sind sie eine Weile gesperrt. Herr Wowereit würde nun sagen: “Und das ist auch gut so.”

Kann man beim Kollegen Rechtsanwalt vollstrecken?

am 07. August 2009 unter Berufsrecht, Zivilrecht abgelegt

Sicherlich schon, aber?

Der Herr Kollege hat einen Arbeitsrechtsstreit verloren und soll 3.500 EUR an den ehemaligen Arbeitnehmer zahlen. Er hat zwar Berufung eingelegt, aber dem Kollegen wurde nun eine Vollstreckungsandrohung zugeschickt. Kommt von ihm die Antwort: “Sie haben keine vollstreckbare Ausfertigung und können daher nicht vollstrecken.” Nun, man sollte besser nicht mit der Stange im Nebel rumstochern, sondern sich kundig machen. Wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung.

Aber der Arbeitnehmer möchte es vorerst nicht eskalieren lassen und erst einmal die Berufungsverhandlung abwarten. Sollte in der Verhandlung das Gericht zu erkennen geben, dass die Berufung keine Aussichten auf Erfolg hat, würde er zu dem Zeitpunkt die Vollstreckung einleiten lassen.

Spätestens dann wird der Kollege feststellen, das es doch eine vollstreckbare Ausfertigung gibt. Unangenehm, dass es dann voraussichtlich auch noch Post von der Rechtsanwaltskammer geben wird. Denn bei Vollstreckungsmaßnahmen melden (zimindest einige) Gerichte dies an die Kammer, wegen Vermögensverfall und so.

Gefunden: Doktorentitel

am 15. Juli 2009 unter Arztrecht, Berufsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Wie an anderer Stelle berichtet wird, gibt es wohl rege Diskussionen um die Doktorarbeiten bei Medizinern. Eine Betroffene schreibt dazu: “Ich finde, dass man den Dr.med. nicht nur für die Forschungsarbeit bekommt, sondern auch für die ganzen Mühen, die man im Studium hat um irgendwann Arzt zu sein” (Link).

Nun, wenn die Ärzte den Titel schon bekommen sollen, dann natürlich auch die mühebeladenen Absolventen der anderen Studienrichtungen. Und da natürlich alle ihr Studium als mühselig empfinden, dürften sich wohl alle Studierten demnächst Doktor nennen (wollen). Das wird dann so inflationär, dass es eher auffällt, wenn man keinen Doktor hat.

Also: Doktorentitel für alle. Am besten so, dass die Staatsfinanzen aufgebessert werden. Wer eben unbedingt Dr. sein möchte, läßt sich auf dem Einwohnermeldeamt den Titel eintragen und zahlt 1.000 EUR in die Staatskasse. Das schont auch die Umwelt, denn dann wird nicht mehr soviel Papier verbraucht für die Doktorarbeiten, die eh keiner liest. Und es gibt keinen Streit, wieviel Seiten eine Doktorarbeit haben soll.

Weit aus dem Fenster gelehnt!

am 11. Juni 2009 unter Berufsrecht, Zivilrecht abgelegt

In einem Streit geht es schon vor der Zeugeneinvernahme darum, was der Zeuge denn wirklich bezeugen kann. Eine Kündigung eines Vertrages per Fax, ob er es bekam, oder nicht. Der Zeuge ist Angestellter des Gegners.

Die gegnerische Anwältin schreibt: “Der Zeuge hat hat diese Kündigung nicht empfangen. Nicht per Fax, nicht mit Rauchzeichen oder Brieftaube, auch nicht mit Trommeln. Egal, was die Gegenseite behauptet.”

Am Tag der Vehandlung wird der Zeuge aufgerufen und gefragt: “Haben Sie das Fax bekommen?” Antwort des Zeugen, kurz und bündig: “Ja.”

Scheinbar wollte er vor Gericht nicht schwindeln. Oder die Anwältin hat aus ihrer Arroganz heraus darauf verzichtet, ihn vorab mal zu fragen, wie es denn wirklich war? 

Fall sie es tat und dennoch das Gegenteil behauptete, war dies schon dreist. Jedenfalls war der Prozess so ziemlich schnell zu Ende.

Aufdringlicher Kollege

am 03. Juni 2009 unter Berufsrecht, Zivilrecht abgelegt

Per Fax kommt die Anfrage eines Kollegen, ob wir Herrn R. vor dem Gericht in L. vertreten.

Hintergrund: Wir hatten mit der Mandantschaft des Kollegen für Herrn R. als unseren Mandanten einen Vergleich ausgehandelt. Scheinbar hält sich Herr R. nun nicht dran. Weshalb der Kollege sicher die Klage einreichte.

Bisher war uns das nicht bekannt. Erst durch das Fax erfuhren wir, das es eine Klage gibt. Herr R. hat uns bisher noch nicht informiert. Vielleicht ist ihm ja auch noch nicht die Klage zugestellt worden.

Da wir nichts mitzuteilen haben, schweigen wir. Nun bombardiert und der Kollege mit Anrufen, wir hätten auf sein Fax noch nicht geantwortet. Ausserdem hinterläßt er Nachrichten, wir mögen ihn zurück rufen.

Ich frag’ mich nur, was will der von uns? Falls uns Herr R. beauftragt, werden wir es dem Gericht anzeigen und der Kollege erfährt es früh genug. Hat er vielleicht zuviel Zeit, oder was?

Gefunden: Leere Rechtsanwaltskanzleien

am 02. Juni 2009 unter Berufsrecht abgelegt

Hier stellt sich ein Kollege vor, wie die Zukunft der Kanzlei aussieht. Nur noch ein Sekretariat und Besprechungsräume.

Schön sind solche Träume. Vielleicht auch teilweise umzusetzen, insbesondere unterwegs erreichbar und arbeitsfähig zu sein.

Aber stellen wir uns doch mal so einzelne Fälle vor: Da kommt eben der Mandant auf dem letzten Pfiff, weil er die ganze Zeit mit sich haderte, ob er nun sich wehrt, einen Anwalt nimmt usw. Der kommt und braucht sofort einen Anwalt, weil an dem Tag auch noch Frist abläuft. Oder Anruf eines Mandanten: Die Steuerfahndung steht gerade bei ihm vor der Tür. Besser noch, die Steuerfahndung steht in der Kanzlei vor dem Sekretariatstresen und begehrt die Unterlagen des Mandanten. Und die vielen “nervösen” Mandanten, die mal eben kurz eine Frage haben.

Nun, wenn der Kollege seiner Tätigkeit in Südfrankreich im Ferienhaus nachgeht, soll es uns natürlich Recht sein. Wir werden für die zuvor genannten und anderen Fälle vor Ort sein.

*schmunzel*

Fragen und Einzelverbindungsnachweise

am 26. Mai 2009 unter Berufsrecht abgelegt

Wie es so kommt, verläßt auch mal ein Kollege eine Kanzlei und beginnt als Einzelanwalt oder in einer anderen Kanzlei. Nun flattert eine Anfrage eines Anwalts S. herein.

Der Kollege K. wäre doch 2005 in der Kanzlei mit einer Angelegenheit befaßt gewesen, die er nach seinem Ausscheiden fortgeführt hätte. Kollege S. möchte nun wissen, ob wir in der Kanzlei Einzelverbindungsnachweise hätten. Kollege K. würde behaupten, mit ihm am 10.08.2005 telefoniert zu haben. Aus seinen Einzelverbindungsnachweisen ginge das nicht hervor. Da er, Kollege S. den Anruf bestreitet, würde er unseren Einzelverbindungsnachweis benötigen, um Kollegen K. zu widerlegen.

Hä? Wer hebt denn erstens so lange Einzelverbindungsnachweise auf? Und bei der Masse an Telefonaten, wo soll das viele Papier gelagtert werden? Übrigens haben wir keinen Einzelverbindungsnachweis.

Außerdem: Was würde ein fehlender Eintrag beweisen? Dass Kollege K. von seinem Handy telefoniert hat, oder von zu Hause, oder die Rufnummernunterdrückung eingeschalten hatte. Oder Kollegen S. auf dessen Handy anrief, oder ihn zu Hause erreichte?

Und wie kommt er darauf, dass wir ehemaligen Kollegen eins “auswischen” würden?

Gefunden: Anwälte und RVG

am 22. Mai 2009 unter Berufsrecht abgelegt

Wie das RVG zur Crux wird, steht hier.

Den Schlussfolgerungen, dass man im geringen Streitwertbereich nicht arbeitet, dürfte nicht zu folgen sein. Zunächst wollte der Gesetzgeber sicher das so, damit eben auch Menschen, die Hilfe brauchen, sich einen Anwalt leisten können. Dafür holt sich der Anwalt den Ausgleich bei höheren Streitwerten, wo eben mitunter mit einem Schreiben auch mal 1000 EUR verdient werden. Es ist also eine Art Mischkalkulation.

Auch aus anderen Gründen sollte man die Ablehnung reiflich durchdenken: Ehe der Anwalt, die Sekretärin, sinnlos rumsitzen, haben sie so eben mal 30 EUR verdient. Die Miete fällt auch an, also kann man durchaus die 30 EUR mitnehmen. Und was, wenn z.B. der Mandant beim Verlassen einen Unfall erleidet, einen Haftpflichtschaden? Hat man den Mandanten gerade abgefrühstückt, wird er nicht umdrehen und fragen, ob dann wenigstens sein Unfall behandelt wird.

Jeder Mandant, der weggeschickt wird, wird nicht wieder kommen und vielleicht weitere 7 Leute daran hindern, in der Kanzlei überhaupt vorzusprechen. Ist der Mandant aber zufrieden, wird er weiterempfehlen.

Und: Das dürfte billiger als Werbung sein, als Zeitungsanzeigen und Telefonbuchanzeigen für etliche Tausend EUR im Jahr.

Fundstück: Wie sieht der Rechtsanwalt aus

am 09. April 2009 unter Berufsrecht abgelegt

In einem anderen Blog gefunden: Aussehen von Rechtsanwälten. Wenn allerdings Anwälte am dicken Bauch erkannt werden sollen, dann würde es nicht nur ca. 150.000 sondern vielleicht 20 Mio. Anwälte geben.

Aber das Merkmal “dicker Bauch” ist ja noch recht positiv.  Denn schließlich heißt es ja üblicherweise, dass man die Spitzbuben an ihren “wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen” erkennt (frei nach der Order des Preußenkönigs Friedrich Wilhelm I.).

Verwunderlich ist nur, dass auch in der Neuzeit die Gerichte an der Pflicht zum Tragen der Robe festhalten. Denn außer beim Öbersten Gericht in Karlsruhe, tragen ja alle Spitzbuben die schwarzen Mäntel.

Unkollegial?

am 30. März 2009 unter Berufsrecht abgelegt

Auch unter Anwälten herrscht der Wettbewerb. Manche versuchen das Berufsrecht dafür einzusetzen. Wenn man der Meinung ist, der Kollege hätte eine seiner unzählichen beruflichen Verpflichtungen verletzt, kann man ja mal schnell an die Rechtsanwaltskammer schreiben. Das beschätigt den Kollegen eine Weile mit Erklärungsversuchen an die Kammer. Kann er vielleicht nicht mehr so viele Fälle bearbeiten.

Der Höhepunkt ist dann, wenn der Beschwerdeführer einen auf scheinheilig und kollegial macht. “Der guten Ordnung halber gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, bis zum 8. mir eine Stellungnahme zum Sachverhalt  zu kommen zu lassen, bevor ich mich an die Kammer wende”.

Was daran scheinheilg war? 

Zum einen: Der Brief, datierte auf den 3., lag aber erst am 8. im Briefkasten (durch Boten zugestellt). Und zum anderen: Als dann die Post von der Kammer kam, war ersichtlich, dass der Kollege seinen Brief bereits am 5 . an die Kammer geschickt hatte.

Fazit: Die Stellungnahme an den Beschwerdeführer, natürlich am 8. noch per Fax übermittelt, war weder das Papier noch die Faxkosten wert, sondern reine Beschäftigungstherapie. Frei nach dem Motto: 2 Stellungnahmen = 2 Fälle weniger.