So kann man auch Unternehmen kaputt machen
am 06. August 2010 unter Sozialrecht abgelegtDie Krankenkassen sind bekanntlich die Einzugsstellen für die Sv-Beiträge. Sie haben an dieser Stelle sicher auch nicht immer einen einfachen Job.
Andererseits sind sie auch schnell mal dabei, Insolvenzanträge zu stellen, wenn sie ihr Geld nicht bekommen.
Bei einem Unternehmer fand eine Prüfung statt. Das Unternehmen arbeitete mit sogenannten kurzfristig Beschäftigten. Diese hatten ca. 1 Tag in der Woche für vielleicht 2 Stunden eine Tätigkeit zu erledigen, für insgesamt vielleicht 40 Tage im Jahr. Aber das Unternehmen betrieb diese Beschäftigungen über Jahre. Laut Gesetz ist alles im grünen Bereich, also kurzfristige Beschäftigung. Die Beschäftigten gaben ihr Lohnsteuerkarten ab, so dass das Unternehmen nur den Lohn zu zahlen hatte.
Durch die Rechtsprechung (!), nicht durch Gesetz wurde zu diesen Beschäftigungen der Begriff der “Regelmäßigkeit” eingeführt. Wird also so etwas über Jahre hinweg betrieben, ist es regelmäßig. Dann gelten nicht mehr die Vorschriften der kurzfristigen, sondern geringfügigen Beschäftigungen.
In Folge der Prüfung hat nun der Prüfdienst diese Jobs alle als geringfügig eingestuft. Die Folge: 30 % Pauschalabgaben auf die gezahlten Löhne. Macht in Summe irgendwas bei 25.000 EUR.
Die hat das Unternehmen nicht. Außerdem ist das Unternehmen der Meinung, dass es eben doch kurzfristige Beschäftigungen sind. Es wird daher das Widerspruchsverfahren geführt, eine Aussetzung der Vollziehung beantragt.
Wie reagiert nun die zuständige Krankenkasse? Richtig, sie meldet für das Unternehmen Insolvenz an, weil es die 25.000 EUR nicht zahlt.
Da dürften sie viele Unternehmer fragen, wofür sie eigentlich noch Initiativen ergreifen und Risiken übernehmen. Denn bei solchen Aktionen haben einige Unternehmer noch weniger als in Harz IV.