Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Archiv der Kategorie 'Sozialrecht'

So kann man auch Unternehmen kaputt machen

am 06. August 2010 unter Sozialrecht abgelegt

Die Krankenkassen sind bekanntlich die Einzugsstellen für die Sv-Beiträge.  Sie haben an dieser Stelle sicher auch nicht immer einen einfachen Job.

Andererseits sind sie auch schnell mal dabei, Insolvenzanträge zu stellen, wenn sie ihr Geld nicht bekommen.

Bei einem Unternehmer fand eine Prüfung statt. Das Unternehmen arbeitete mit sogenannten kurzfristig Beschäftigten. Diese hatten ca. 1 Tag in der Woche für vielleicht 2 Stunden eine Tätigkeit zu erledigen, für insgesamt vielleicht 40 Tage im Jahr. Aber das Unternehmen betrieb diese Beschäftigungen über Jahre. Laut Gesetz ist alles im grünen Bereich, also kurzfristige Beschäftigung. Die Beschäftigten gaben ihr Lohnsteuerkarten ab, so dass das Unternehmen nur den Lohn zu zahlen hatte.

Durch die Rechtsprechung (!), nicht durch Gesetz wurde zu diesen Beschäftigungen der Begriff der “Regelmäßigkeit” eingeführt. Wird also so etwas über Jahre hinweg betrieben, ist es regelmäßig. Dann gelten nicht mehr die Vorschriften der kurzfristigen, sondern geringfügigen Beschäftigungen.

In Folge der Prüfung hat nun der Prüfdienst diese Jobs alle als geringfügig eingestuft. Die Folge: 30 % Pauschalabgaben auf die gezahlten Löhne. Macht in Summe irgendwas bei 25.000 EUR.

Die hat das Unternehmen nicht. Außerdem ist das Unternehmen der Meinung, dass es eben doch kurzfristige Beschäftigungen sind. Es wird daher das Widerspruchsverfahren geführt, eine Aussetzung der Vollziehung beantragt.

Wie reagiert nun die zuständige Krankenkasse? Richtig, sie meldet für das Unternehmen Insolvenz an, weil es die 25.000 EUR nicht zahlt.

Da dürften sie viele Unternehmer fragen, wofür sie eigentlich noch Initiativen ergreifen und Risiken übernehmen. Denn bei solchen Aktionen haben einige Unternehmer noch weniger als in Harz IV.

Anerkannter Idiot?

am 19. Juli 2010 unter Arztrecht, Sozialrecht abgelegt

Vielleicht erinnern sich einige Leser noch an einen Staatsanwalt, der da sinngemäß verfügte, dass dem “Arsch” ein Pflichtverteidiger zu bestellen sei. Nun war das ja heftig, es war aber eben aus Versehen in ein Schreiben gerutscht.

Es geht aber auch anders, sozusagen mit Absicht.

In einem Fall wurde vom Arzt eine Stellungnahme zu seinem Patienten erbeten. Entgegen der üblichen Formulierungen, die der medizinische Laie meist nicht versteht, hat sich dieser Mediziner stellenweise sehr klar ausgedrückt:

- gestern Mallheur beim Einkaufen, bei Stufe gestürzt, rechts Handgestaucht, links Rippen schmerzhaft

- Nach Operationen: Patient meint, es ist schiefgelaufen

Das geht ja noch. Dann folgt jedoch die Stelle, an der es richtig volkstümlich wird:

“2 Mal Idiotentest nicht bestanden, kann nicht mehr PKW fahren.”

Diese speziellen Gutachter wehren sich gegen den Begriff Idiotentest. Aber wenn selbst Ärzte es verwenden…

Oder sind Nachahmer von Herrn Postel unterwegs?

Keiner zahlt, auch keine Kosten…

am 01. Juli 2010 unter Sozialrecht abgelegt

Der Bürger wird arbeitslos, das ist schon traurig genug. Dann erkrankt er auch noch.

Arbeitsagentur und Krankenkasse weigern sich wechselseitig mit fadenscheinigen, bürokratischen Gründen, irgendwas zu zahlen. Der Bürger bleibt also im Regen stehen.

Schließlich bleibt ihm nichts anderes, als zu klagen. Während des Prozesses zahlen die Beklagten nun wechselseitig für die jeweiligen Zeiten, für die sie zuständig waren 

Es wird Erledigung mitgeteilt und beantragt, dass das Gericht eine angemessene Quote zugunsten des Klägers festsetzen möge. Das Gericht ist aber der Ansicht, dass es nicht so richtig erkennen könne, dass der Kläger bei der Klageerhebung irgendwo recht bekommen hätte. Auch wenn in der Zwischenzeit die Beklagten gezahlt hätten.

Und so wird der Kläger nicht nur mit Bürokratie, Zeitverzug und Ärger gestraft, nun soll er auch noch auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Rechtsstaat hat nicht immer was mit Gerechtigkeit zu tun.

Weisen wir doch mal offen aus…

am 12. Mai 2010 unter Sozialrecht, Steuerrecht abgelegt

wer welche Belastungen verursacht.

In der ADAC-Zeitung entbrannte wieder die Diskussion über die hohen Benzinpreise. Ein Leser schrieb, er tanke netto für 45 Cent, der Rest ist staatliche Abgabe (bei ca. 1,45 EUR für Benzin). Er plädierte dafür, das auch mal offen an den Tanksäulen auszuweisen.

Den Gedanken sollte man mal aufgreifen. Weisen wir beispielsweise bei den Gehältern mal offen aus:

Brutto 2.000 EUR

Arbeitgeberanteil: 400 EUR

Gesamt Personalaufwand: 2.400 EUR.

Abzug SV (AN und AG) 800 EUR

Lohnsteuer 225 EUR.

Netto 1.375 EUR

Anteil staatlicher Abgaben 1025 EUR

Oder Anwälte splitten mal ihr Honorar auf:

500 EUR

Abzug USt 79,83

Abzug Versorgungswerk 84,03 EUR

Abzug Einkommensteuer (35 %) 117,65 EUR

Nettohonorar 218,49 EUR

Nicht zu vergessen, dass davon noch die eigene Krankenversicherung zu begleichen ist.

Und auch hier Summe der staatlichen Abgaben: 281,51 EUR.

Ja, die Berechnungen sind etwas vereinfacht, sie sollen ja nur beispielhaft die Abgabenlast verdeutlichen.

Und demnächst: Der Griechenpfennig. Da es ja keine Pfennige mehr gibt, wird wohl die Umsatzsteuer erhöht werden. Zumindest hat die Kanzlerin schon mal eingeräumt, dass es vorerst keine Steuersenkungen mehr gibt. Und da demnächst keine Wahlen anstehen, kann man auch mal wieder die Umsatzsteuer erhöhen. Auch zeitlich paßt es ja:

01.01.2007 19 %

01.04.1998 16 %

01.01.1993 15 %

01.07.1983 14 %

01.07.1979 13 %

01.01.1978 12 %

01.07.1968 11 %

01.01.1968 10 %

Also die Zeitspannen zwischen den Erhöhungen gingen zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren. Da die letzte Erhöhung schon gut 3,5 Jahre her ist, kann man getrost damit rechnen.

Aufgegeben

am 28. September 2009 unter Sozialrecht, Zivilrecht abgelegt

Wir hatten schon über eine klagewütige Krankenkasse berichtet. In dem Fall ging es darum, jemanden wegen Vereuntreuens der Arbeitnehmerentgelte zivilrechtlich in die Haftung zu nehmen. In dem Fall war es so, dass von Anfang an keine SV-Abführung erfolgte, weil der Vorstand eines Vereins der Auffassung war, dass Vereinsmitglieder keine Arbeitnehmer seien.

Erstinstanzlich wurden fünf (!) Verfahren geführt, die sämtlich für die Krankenkasse verloren gingen. gegen alle 5 Urteile wurde Berufung eingelegt. Nachdem dann endlich 1 Verfahren ebenfalls durch Abweisung der Berufungsklage entschieden war und in dem 2. Verfahren das Gericht schriftlich erkennen ließ, dass keine Aussichten auf Erfolg bestünden, hatte die Krankenkasse  endlich ein Einsehen und zog die übrigen Berufungen zurück.

War trotzdem ein teuerer Spass. Für den Beitragszahler. Aber die Verantwortlichen der Kasse zahlen ja nicht persönlich und haften auch nicht. Für ihre Uneinsichtigkeit. Leider.

Sind Rechtsanwälte/Steuerberater zur Amtshilfe verpflichtet?

am 23. September 2009 unter Berufsrecht, Sozialrecht abgelegt

Da geht ein Unternehmen in Insolvenz, passiert halt. Hinterher kommen die Geier diversen Behörden und wollen prüfen, ob sie nicht auch noch was abbekommen, falls etwas zu verteilen ist.

So auch Sozialversicherungsträger.  Kommt also deren Anruf: “Wir müssen den Unternehmer X prüfen.” Na klar, haben wir nichts dagegen. “Die Fibukonten, Lohnkonten usw. sind ja alle bei Ihnen.” Auch richtig. “Wann können wir denn mal kommen?”

Nun, wenn sie einen Auftrag erteilen würden und die Rechnung bezahlen.

“Wie jetzt, Rechnung, Sie können uns doch keine Rechnung stellen wollen?” Warum denn nicht, da der Unternehmer nicht mehr bezahlt? Wer kommt für den entstehenden Aufwand für die Teilnahme an der Prüfung auf, für den es auch einen gesetzlichen Gebührentatbestand gibt? Meist schauen diese Prüfer ja nicht nur in die Unterlagen, sondern wollen auch noch entliche Fragen beantwortet wissen.

Letzter Versuch: “Aber Sie müssen uns doch Amtshilfe leisten.”

Ah, ja.

Wer zuviel Geld hat…

am 31. Juli 2009 unter Sozialrecht, Zivilrecht abgelegt

kann auch sinnlos prozessieren. So wieder eine Krankenkasse. Es prozessieren auch meist nur die so großzügig, die fremdes Geld verwalten. Müßten sie ihr eigenes Geld aufwenden, wären sie vorsichtiger.

Das erstinstanzliche Verfahren hat die Kasse eindeutig verloren. Dennoch ließ sie Berufung einlegen.

Vor der Verhandlung nettes Gespräch mit der Anwältin der Kasse. Sie hatte sich schon gewundert, weshalb die Kasse unbedingt Berufung einlegen wollte. Aus ihrer Sicht war die Lage auch eindeutig.

Zur Verhandlung am OLG führt der Vorsitzende in den Stoff ein und stellt fest, dass die Lage absolut aussichtslos ist. Anwältin bittet um Unterbrechung zum Telefonieren. Danach nimmt sie die Berufung zurück.  Das Ganze dauerte knapp 20 min.

Dass es einen Streit gibt, den man gerichtlich klären läßt, ist in Ordnung. Wenn aber sinnlose Berufungen eingelegt werden, dann ist das Verschwendung von Beitragsgeldern. Die Veranstaltung dürfte ca. 7.500 EUR insgesamt gekostet haben. Dafür zahlt ein Arbeitnehmer bei einem Gehalt von 1.500 EUR mit Arbeitgeberanteil ca. 32 Monate Krankenversicherungsbeiträge ein. Die können nun nicht für Krankheitskosten eingesetzt werden.

Und da so etwas öfters und regelmäßig geschieht…

Generationsvertrag?

am 11. Juli 2009 unter Sozialrecht abgelegt

Die innerparteiliche Diskussion der SPD um die Rentengarantie benutzt auch das Wort Generationsvertrag. Wie sich auch die Geschichte wiederholt. Vor etlichen Jahren fand dieser Disput in der CDU statt. Damals war es Herr Blühm, heute ein Herr Scholz. Und immer noch der gleiche Quatsch “Die Rente ist sicher”.

Ist das nicht eine Täuschung der Wähler? Gibt es überhaupt einen Generationsvertrag? Wer hat ihn geschlossen? Welche Generationen sind daran beteiligt?

Kann dieser Vertrag sittenwidrig sein? Wenn den jetzigen jungen Generationen einseitig die Lasten aufgebürdet werden? Kann man den Vertrag kündigen? Und wer?

Und vor allem: Wieso entscheiden Politiker, die sich selber nicht an diesem Vertrag beteiligen, über dessen Ausgestaltung?

Sollte demokratisch gesehen, nicht ein Gremium geschaffen werden, an dem die Vertreter der Generationen, die Zahlenden und die Empfänger teilnehmen? Die selber über den Vertrag entscheiden? Dann würde es vielleicht keine dämlichen Wahn(l)geschenke/Wahn(l)versprechen zu Lasten der Zahlenden mehr geben?

Aber an der Stelle dürfte der Wunsch nach mehr Demokratie an der Haltung der jetzigen Demokratievertreter scheitern, denn sie müßten einen Teil ihrer Macht abgeben und könnten sich nicht mehr als Gönner präsentieren.

Finderlohn für den toten Ötzi

am 24. Juni 2009 unter Sozialrecht abgelegt

Es wurde ja nun gemeldet, dass 150.000 EUR an die Finder der Überreste des Ötzi gezahlt wurden. Das mag man finden, wie man möchte, falls man sucht.

Aber, viel beunruhigender sind die Konsequenzen, die durch unsere Volkszertreter Volksvertreter und Politiker drohen. Denn: Die denken ja viel weiter, als es uns einfallen könnte.

Wenn also der österreichische Staat für irgendwelche alten Gebeine 150.000 EUR hinblättern mußte, ist das ja eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, der sich der Staat nicht entziehen kann. Und da die Vorsorge ja so ungemein wichtig ist, wird es wohl demnächst neue Gesetzgebungsaktivitäten geben.

Schließlich besteht ja die Möglichkeit, dass der Staat in ein paar hundert oder tausend Jahren für die Überreste der heute auf der Erde noch lebenden und herumtrampelnden “Bundis” auch wieder zahlen soll. Also muß eine neue Versicherung oder Steuer her. Aus der der Staat dann den Finderlohn zahlen kann.

Also eine Mumiensteuer oder Finderlohnversicherung. Oder für Grundstücke eine Ausgrabungszwangshypothek.

Und da man so etwas ja auch verwalten muss, wird eine neue Behörde geschaffen. Somit entstehen neue Arbeitsplätze. Damit können unsere Anführer das auch gleich noch als Maßnahme zur Krisenbewältigung verkaufen.

Beitragsverschwendung durch Krankenkassen

am 06. Mai 2009 unter Sozialrecht abgelegt

Ein Privatunternehmer zahlt in 2002 plötzlich keine Beiträge mehr an die Kasse. Nach ca. 3 Monaten geht er in Insolvenz. Bereits ein Jahr später hat er den Strafbefehl für das Nichtabführen der Entgelte nach § 266 a StGB kassiert, der in diesem Jahr auch rechtskräftig wird.

Egal, ob man von 2002 oder 2003 an beginnt zu zählen, die Möglichkeit, den Ex-Unternehmer nach § 823 Abs. 2 BGB in die Haftung zu nehmen, ist schon einige Zeit verjährt.

Im März 2009 (!) will die Krankenkasse nun mit dem Haftungsschuldner verhandeln, ob er  zahlen möchte und wenn er nicht kann, in welcher Höhe Ratenzahlung gewünscht wird. So irgendwo versteckt und kleingedruckt findet sich dann der Satz: “Ich verzichte ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung.”

Nun, natürlich hat er nicht verzichtet. Stellt sich aber die Frage, was die Kasse solange aufgehalten hat, die Forderung innerhalb des Verjährungszeitraumes (so bis spätestens Ende 2006) geltend zu machen. Und natürlich: Wie viele solcher vergeigten Fälle gibt es mit welchem Volumen noch so und welchen Einfluß hat dies auf die Höhe der Beiträge?

Verschwendung von Beitragsgeldern, die II.

am 11. April 2009 unter Sozialrecht abgelegt

Über die Verschwendung von Beitragsgeldern wurde hier ja schon berichtet.

Nun erneut: Mandant kommt und legt diverse Schreiben einer Krankenkasse vor. Sie beabsichtigt, ihn nach § 823 BGB i.V.m § 266 a StGB in die Haftung zu nehmen. Sie bietet ihm Ratenzahlung an. Stutzig macht ein zusätzliches Schreiben, in dem er aufgefordert wird, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Naja, er hat für Mai bis August 2002 die Beiträge nicht mehr abgeführt. Und einen Strafbefehl dafür hat er im Oktober 2003 kassiert.

Guten Morgen, liebe Krankenkasse. Auch endlich aufgewacht? Leider etwas zu spät, denn der Mandant verzichtet nach eingehender Beratung nun nicht auf die Einrede der Verjährung.

Fundstück: Künstersozialabgabe…

am 10. April 2009 unter Sozialrecht abgelegt

alle sollen zahlen, aber keiner bekommt Leistungen.

Gefunden wurde ein Beitrag zur Künstlersozialabgabe.

Dazu aus der Praxis: Die Prüfer der Sozialversicherung stocken entsprechend auf. So gibt es spezielle Prüfer, die gezielt – vor allem größere Unternehmen – nach der Künstlersozialabgabe prüfen.

Aber: Gleichzeitig verweigert die Künstlersozialkasse Künstlern den Beitritt. Ebenfalls aus der Praxis: Ein Künstler (und Mitglied der Künstlerkasse) bereitet sich vor, sein Unternehmen an die Tochter zu übertragen. Sie hat eine künstlerische Ausbildung und wird in dem Unternehmen, genau wie der Vater, künstlerisch tätig. Man sollte also meinen, sie darf Mitglied in der Kasse werden.

Denkste, Beitritt wurde verwehrt, nun läuft das Widerspruchsverfahren. Scheinbar reicht das Geld nur noch für das Gehalt der Funktionäre.

Versorgungswerk und Recht?

am 01. April 2009 unter Sozialrecht abgelegt

Die Vorstände des sächsischen Versorgungswerkes scheinen der Auffassung zu sein, dass die Einhaltung von Gesetzen alle möglichen Leute betrifft, nur nicht sie selbst. Seit dem 01.01.2009 haben auch die Versorgungswerke die Beitragsanmeldungen über elektronsiche Datenübermittlung entgegen zu nehmen. Apotheker- und Ärzteversorgungen haben sich darauf eingerichtet.

Was tat das sächsische Versorgungswerk? Es vergab eine sogenannte Dummy-Nummer. Damit wurde sichergestellt, dass die Lohnprogramme erst mal funktionieren. Nun ist auch der Dummy-Schwindel aufgeflogen. Es kamen Fehlermeldungen, dass die Daten nicht übermittelt werden konnten. Nun wurden in den Lohnprogrammen Möglichkeiten geschaffen, dass beim sächsischen Versorgungswerk ein Haken gesetzt werden kann, dass es nicht an der Datenübermittlung teilnimmt.

Frage: Wenn das Versorgungswerk sich nicht an Gesetze hält, mit welchem Recht verlangt es da Monat für Monat von seinen Mitgliedern die Beiträge ein?

Verschwendung von Beitragsgeldern

am 23. März 2009 unter Sozialrecht abgelegt

Eine Sozialversicherung klagt gegen mehrere ehemalige Vorstände eines Vereins wegen Nichtabführung von SV-Beiträgen. Die Vorstände hatten an Vereinsmitglieder Zahlungen geleistet und einfach nicht gewußt, dass das Lohn sei mit der Folge der SV-Pflicht. Nach Insolvenz des Vereins prüfte die Sozialversicherung und forderte in mehrehren Verfahren nun diese Beiträge im Rahmen der persönlichen Haftung der Vorstände ein.

Der Anwalt stellte sich das wohl sehr einfach vor und verklagte 4 Vorstände alle einzeln. bringt ja auch mehr Gebühren. Nachdem er nun 3 Klageabweisungen eingefangen hatte, wurde ihm auch im vierten Prozess unmißverstäbndlich deutlich gemacht, dass es am Vorsatz fehlt und daher die Haftung nicht in Frage kommt. Er teilte jedoch mit, dass seine Klientin auf einem Urteil bestehe und voraussichtlich in allen Verfahren Berufung einlegen werde.

Nun stellt sich natürlich die Frage, wer hier der Beitragsverschwender ist: Die Vorstände, die es nicht besser wußten oder die Sozialversicherung, die mit dem Geld der Beitragszahler sinnlose Prozesse führt.

Der Sachverstand einer Ministerin

am 25. August 2008 unter Sozialrecht abgelegt

Frau Ursula van der Leyen, ihres Zeichens Familienministerin hat heute über die Zeitungen verkünden lassen, die gesetzlich Versicherten sollen die Krankenkassen boykottieren, die zuviel Geld verlangen. Ab nächstes Jahr erhält jede Krankenkasse durch den Gesundheitsfonds den gleichen Beitrag pro Versicherten. Damit werde sichergestellt, dass sich nicht Krankenkassen nur junge und gesunde Beitragszahler rauspicken. Und wenn dann manche Kassen Prämien zahlen und andere zusätzliche Beiträge erheben, dann solle man diese boykottieren.

Schön, wenn so ein Blondschopf nicht lange nachdenkt, bevor sie in irgendein Mikrofon ihre frohe Botschaft verkündet.

Was war den vor 10 oder 15 Jahren das Ziel der damaligen Reformen? Alle Krankenkassen sollen sich für alle Mitglieder öffnen. Und sie sollen unterschiedliche Beiträge erheben um so mehr Wettbewerb zu schaffen. Und nun? Projekt gescheitert? Nun soll plötzlich jede Kasse den selben Beitrag für jeden Versicherten wieder bekommen. Hatten wir schon mal, schon vergessen?

Und wenn dann Kassen Prämien zahlen, bekommen da die Arbeitgeber auch die Hälfte? Schließlich zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte in den Gesundheitsfonds. Wenn nun plötzlich manche Kassen Prämien auszahlen können, ist doch eigentlich der Beitragssatz zu hoch. Oder die Kassen zahlen Prämien, aber dann nicht nur an die Versicherten, sondern auch an die Arbeitgeber.

Aber dafür ist die Ministerin nicht mehr zuständig, schließlich ist sie nicht Sozialministerin, sondern Familienministerin. Warum sie sich dann aber überhaupt zu den Krankenkassen äußerte, wird wohl ihr Geheimnis bleiben.

Harz IV oder Hund!

am 14. August 2008 unter Sozialrecht abgelegt

Wer ein Haustier hält, hat keinen Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld II wegen der Unterhaltskosten des Tieres oder auf eine größere Wohnung (SG Dessau-Roßlau vom 16.04.2008).

Mit Hunden kann man keine Bedarfsgemeinschaft bilden, nur mit Kindern. Und egal wie groß die Töle ist, es gibt keine größere Wohnung.

Kein Urteil, aber witzig

am 07. März 2008 unter Sozialrecht abgelegt

Bundesregierung begründet Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte: Die Senkung des Beitrages leiste einen nachhaltigen Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten (Begründung vom 23.10.2007)

Nachhaltig: bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 EUR handelt es sich um 6 EUR, die sich auch noch Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen müssen. D.h. jeder spart drei Euro. Bei 667 Arbeitnehmern beträgt die Einsparung dann 2.000, so dass der Arbeitgeber sich eine neue Stelle leisten könnte. Nur: Wer hat 667 Arbeitnehmer? Und die soviele AN haben, die wollen trotzdem abbauen.

Soviel zu “nachhaltig”

Drückeberger?

am 25. Februar 2008 unter Sozialrecht abgelegt

Die Arbeit als Zigarettenautomaten-Auffüller ist kein unzulässiger Drogenhandel und deshalb nach höchstrichterlicher Auffassung für einen Berufsunfähigen zumutbar. Nur weil die Tätigkeit etwas mit dem Rauchen zu tun habe, dürfe ein Antragsteller auf eine Berufsunfähigkeitsrente eine solche Arbeit nicht ablehnen (BSG vom 09.10.2007, Az.: B 5b/B KN 2/07 R und B 5b/8 KN 3/07 R).

Witz: Geklagt hatten Bergarbeiter: Erst bauten sie unter Landverwüstung Kohle ab, mit der die Umwelt verpestet wurde. Aber dann wurden sie vom Saulus zum Paulus und wollten keine Zigaretten verteilen? Es gibt nur einen Paulus!

Wer nicht arbeitet?

am 31. Januar 2008 unter Sozialrecht abgelegt

Die Abgeordneten des Bundestages sollen nach dem Willen von Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) baldmöglichst erst mit 67 Jahren die volle Rente bekommen. (Nachricht vom 28.09.2007)

Wie jetzt, musste man für Rente nicht vorher erst arbeiten?

Verkauf von Steuergeheimnissen?

am 28. November 2007 unter Sozialrecht, Steuerrecht abgelegt

Dem Finanzamt ist, als Ausnahme vom Steuergeheimnis, die Weitergabe von im Besteuerungsverfahren erlangten Informationen an die Arbeitsagenturen gestattet, wenn diese sie benötigen, um prüfen und entscheiden zu können, ob von jemandem Arbeitslosengeld zurückzufordern ist, weil er es zu Unrecht bezogen hat (BFH: Beschluss vom 04.10.07; Az.: VII B 110/07).

Wenn das erlaubt ist, ist es nicht mehr weit zur Offenlegung für Krankenkassen, Rentenversicherung und so weiter. Schließlich wird es vielleicht soweit kommen, dass das FA diese Informationen gegen Entgelt an alle Interessenten verkauft?

Arbeitsunfall?

am 05. Oktober 2007 unter Sozialrecht abgelegt

Der bei einer polizeilichen Maßnahme verursachte Tod eines Versicherten ist nicht als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung zu entschädigen. Das entschied der Erste Senat des Baden-Württembergischen Landessozialgerichts und bestätigte eine Entscheidung der Vorinstanz. Das Sozialgericht hatte die Klage der Witwe eines Metzgermeisters auf Witwenrente abgewiesen. Dieser war nach einer Fleischlieferung zu einem Grillfest in eine polizeiliche Alkoholkontrolle geraten und starb, als er sich der angeordneten polizeilichen Maßnahme widersetzen wollte. (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007, Az.: L 1 U 5087/06).Ohne Worte.

Nahtlos vom Studium in Rente?

am 20. September 2007 unter Sozialrecht abgelegt

Das Berliner Sozialgericht hat einer Studentin, die im 34. Fachsemester Evangelische Theologie studiert, die begehrte Weiterzahlung der ihr bereits seit 1986 gewährten Waisenrente versagt. Da die Studentin die Regelstudienzeit um das 2,5-fache überschritten habe, sei von einem Scheinstudium auszugehen. (SG Berlin Urteil vom 31.07.2007, Az.: S 6 R 2323/07)34 Semester = 17 Jahre!

Von der Wiege bis zur Bahre

am 16. Juli 2007 unter Sozialrecht, Steuerrecht abgelegt

BFH gewährt Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes.

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Nichtberücksichtigung von (vorübergehend) vollzeiterwerbstätigen Kindern beim Kindergeld angepasst. Übersteigen die gesamten Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag von 7.680 Euro nicht, besteht abweichend von der bisherigen Rechtsprechung Anspruch auf Kindergeld auch für die Monate der Vollzeiterwerbstätigkeit (Urteil vom 16.11.2006, Az.: III R 15/06)

und

BSG: Witwenrente von geschiedener Mutter darf nicht befristet werden.

Eine geschiedene und verwitwete Mutter hat auch nach der Volljährigkeit ihrer Kinder noch Anspruch auf Witwenrente. Eine Befristung der Versorgungsansprüche nach dem Tod des Mannes bei einem Arbeitsunfall sei nicht möglich, hat das Bundessozialgericht am 30.01.2007 in Kassel entschieden. Das Recht auf die Witwenrente verfalle erst dann, wenn die Frau wieder heirate (Az.: B 2 U 22/05 R).

Also: zunächst Kindergeld bis zur Heirat, dann dem Ehegatten eins mit der Bratpfanne verpassen und dann Witwenrente bis zum Umfallen.

26 Stunden am Tag?

am 09. Juli 2007 unter Arbeitsrecht, Sozialrecht abgelegt

Kein Urteil, aber Mitteilung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 29.01.2007: Werktätgliche Arbeitszeit einschließlich Bereitschaftsdienst und Ruhepausen darf maximal 24 Stunden betragen.

Schade, ich dachte, der Gesetzgeber verlängert den Tag auf 26 Stunden.

Berufsgenossenschaft für Straftäter

am 29. Juni 2007 unter Sozialrecht, Strafrecht abgelegt

Polizeilich verfolgter Straftäter genießt keinen Unfallschutz bei Schussverletzung. (LG Dortmund: Urteil vom 28.09.2006, Az.: 2 O 122/06)

Das wäre doch aber mal ein Beitrag: Erst von der Polizei bei Verfolgung anschiessen lassen und dann Rente kassieren vom Staat.

Bordell und Arbeitsamt

am 25. Juni 2007 unter Sozialrecht abgelegt

Ein Bordellbetreiber hat keinen Anspruch auf Vermittlung von Prostituierten durch die Bundesagentur für Arbeit. (SG Speyer: Az.: S 10 AL 1020/04 veröffentlicht Oktober 2006)

Aber wie soll er sonst an seine Arbeitskräfte kommen?