Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

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Archiv der Kategorie 'Strafrecht'

Beruf: Stadt- und Landstreicher?

am 30. August 2010 unter Strafrecht abgelegt

Wobei das “Streicher” hier im Sinne von Streiche spielen gemeint ist.

Da steht einer wegen drei Delikten vor Gericht.

Zum einen hat er trunkig vor seiner Wohnungstür ohne Schlüssel gestanden. Der Schlüsseldienst war ihm wohl zu teuer. Also rief er die Feuerwehr, weil es in seiner Wohnung “räuchert”. Die kam und stellte fest, dass es falscher Alarm war. Vor Gericht meinte der Sünder, er wäre wohl betrunken gewesen. Die Polizei, die ihn schon länger kennt, sagte aus, dass er auch mit 2,5 auf dem Kessel noch gut zurecht kommen würde.

Das zweite Delikt war Grüßen der Polizei mit dem Mittelfinger. Unser Streicher meinte tatsächlich, es wäre dunkel gewesen und er hätte nur gegrüßt. Die Polizei dagegen sah im vollen Laternenlicht und vor Zuschauern den Stinkefinder. Das müsse sie sich jedenfalls nicht gefallen lassen.

Und schließlich, wegen dem vielen Alkohol, wurde er noch beim Fahrradfahren mit 2,1 auf dem Kessel erwischt.

Alles in allem machte das dann 2.700 Euronen. Da unser Streicher ein Harz-IV-Empfänger ist, wird er es wohl abarbeiten oder absitzen müssen. Sein bisheriges Verhalten läßt auf absitzen schließen.

8 Jahre Ermittlungsarbeit für die Katz’…

am 20. Mai 2010 unter Steuerrecht, Strafrecht abgelegt

Nach Ansicht des Steuerfahnders war der Angeklagte ein finsteres Subjekt, der bestraft gehörte. Daher steckte er 8 Jahre in die Ermittlung, füllte mehrere Aktenordner mit Papier, legte sich öfters vor der Wohnung des Angeklagten auf die Lauer.

Es ging um eine Terminswohnung, von der aus die Lebensgefährtin des Angeklagten mit einigen anderen Frauen dem ältesten Gewerbe der Welt nachging. Die Wohnung war seit über 10 Jahren von der Lebensgefährtin allein angemietet gewesen. Zeugenaussagen in der Akte belegten, dass der Angeklagte nie anwesend war. Die Lebensgefährtin gab an, dass sie die Terminswohnung allein unterhielt. Es half alles nichts. Der Fahnder ermittelte weiter gegen den Angeklagten.

Im Laufe des Ermittlungsverfahrens wurde ihm schon mal mitgeteilt, dass die Vorwürfe fragwürdig sind. Denn der Beamte musste eine GbR konstruieren, um dem Angeklagten Steuerhinterziehung vorwerfen zu können. Das hielten auch andere Beamte des Finanzamtes für fragwürdig, wie die Aktenvermerke zeigten.

Es kam, wie es kommen mußte. Nach den 8 Jahren sollte der Angeklagte endlich bestraft werden. Für Steuerhinterziehung von über 50.000 EUR über mehrere Jahre gab es nun den Strafbefehl. Der enthielt nur noch 70 Tagessätze mit rund 2.500 EUR in der Gesamtsumme. Dafür 8 Jahre Ermittlungsarbeit auf Staatskosten?

Gegen den Strafbefehl wurde natürlich Rechtsmittel eingelegt. Es wurde eine entsprechende Begründung beigefügt. Der Richter terminiert auf nachmittags 15.00 Uhr und lädt dazu fast 10 Zeugen. Was wird das, eine Nachtschicht?

Die Verhandlung wird eröffnet, der Richter belehrt die Zeugen (darunter auch der Steuerfahnder) und führt dann aus: “Also überlange Verfahrensdauer, fragwürdig, ob der Angeklagte überhaupt dem Grunde nach beteiligt war und fragwürdig, wie die Höhe ermittelt wurde. Es ist jetzt die Frage, ob die Zeugen vernommen werden, dann müßte sowieso ein weiterer Termin stattfinden, da man nicht alle heute schaffen wird. Oder man schaut, wie man den Fall auch anders aus der Welt bekommt.”

Um die Ermittlungen nicht absolut ins Lächerliche verkommen zu lassen, bietet der Richter ausdrücklich keine Einstellung nach § 153 sondern nur nach 153 a StPO an. Und um es für den Angeklagten schmackhaft zu machen, schlägt er als Auflage 350 (!) EUR vor. Richtig gelesen dreihundertfünfzig Euro. Kurze Beratung mit dem Angeklagten, er ist einverstanden.

Nach dreißig Minuten ist die Verhandlung damit zu Ende. Alle Zeugen werden hereingerufen, auch der Steuerfahnder. Der Richter verkündet den Beschluss mit der Einstellung nach § 153 a StPO gegen 350 EUR.

Das Gesicht des Fahnders: Unbezahlbar.

Der Zoll ermittelt…

am 17. Mai 2010 unter Strafrecht abgelegt

unter anderem wegen Schwarzarbeit. Er besucht also einen Mandanten unangekündigt. Anschließend schlägt er im Steuerbüro auf, um die Lohnbuchhaltung einzusehen und die Belege zu prüfen.

Alles kein Problem. Es sind 2 nette Beamte, ein Mann, eine Frau. Sie schauen sich alles an, verstehen es nicht und zittern wieder ab.

Am nächsten Tag sind sie nochmal beim Mandanten, eine kurze Frage zum Sohn, der bekäme doch auch Gehalt. Ja, das ist so. Nun habe man aber gesehen, dass er einen Harz IV – Antrag gestellt hat und möglicherweise sein Gehalt nicht angegeben hätte. Seit wann denn der Sohn  Gehalt beziehe. Nun, der Vater zuckt mit den Schultern und sagt, so genau hat er das nicht im Kopf.

Die Beamten schlagen wieder hier auf. Sie müßten noch einmal die Unterlagen einsehen, es ginge um die Dauer und die Höhe der Lohnzahlungen des Vaters an den Sohn. Die Frau spricht. Und jetzt kommt ein falscher Zungenschlag des Mannes: “Na ja, da könnte ja möglicherweise wegen dem Harz IV noch genauer zu ermitteln sein.”

Kurze Frage an die Beiden: “Sagen Sie mal, wenn Sie einen Verdacht auf eine Straftat hegen, müssen Sie da nicht die Prüfung abbrechen und vor allem darüber belehren, dass der Mandant nun nicht mehr auskunftspflichtig ist, sondern Zeugnisverweigerungsrechte hat? Schließlich muss er ja wohl nicht gegen seinen eigenen Sohn aussagen.”

Darauf die Frau “Nö, ich prüfe ja noch.” Erneute Frage an die Frau: “Und wie lange wollen Sie noch prüfen? Bis Sie alle Angaben haben? Meinen Sie nicht, dass Sie damit die unserem Mandanten zustehenden Rechte umgehen?”

Das war dem Mann dann aber  zu viel. Er lenkte ein, bestätigte, dass es so wäre und nahm davon Abstand, auf weitere Auskünfte zu drängen.

Einfach nur dreist.

1.000 Polizisten suchen 1 Auto

am 07. Mai 2010 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

Nicht ganz.

Die Nachricht lautete: 1.000 Polizisten waren in Sachsen zum Großeinsatz ausgerückt. Schwerpunkt der Kontrollen war die Fahndung nach gestohlenen Autos. Ergebnis der Aktion war, dass 1 (in Worten ein) gestohlenes Auto gefunden wurde.

In Sachsen haben die Autodiebstähle drastisch zugenommen. Es werden pro Tag nicht nur 1 Auto sondern 20, 30, 40 oder mehr gestohlen, mehrere Tausend Autos im Jahr.

Da sollte man doch meinen, bei einer solchen Razzia würden mehr gestohlene Autos auftauchen. Da das nicht so war, kommen verschiedene Fragen hoch:

- Haben die Diebe vorher bereits Kenntnis von der Razzia gehabt?

- Hat die Polizei an den falschen Stellen kontrolliert, z.B. statt an der Grenze nach Osteuropa an der bayrischen Landesgrenze?

- Hat die Polizei zur falschen Zeit kontrolliert? In der Regel erfolgen die Diebstähle nachts. War die Polizei hier zur besten Beamtenzeit von 9.00-15.00 Uhr zur Kontrolle ausgerückt?

Die Zeitungen sind auch nicht mehr das, was sie mal waren. Die stellen solche Fragen scheinbar gar nicht mehr.

Wer macht jetzt die Arbeit der Staatsanwaltschaft?

am 20. April 2010 unter Strafrecht abgelegt

Gläubiger jagd den Schuldner, das übliche Spiel. Schuldner wird zur Abgabe der EV über sein Vermögen gebracht. Nun liest sich der Gläubiger das gründlich durch.

Er sucht etwas bestimmtes. Ihm ist bekannt, dass der Schuldner von etwa 2 Jahren ca. 85.000 EUR Abfindung aus einer Lebensversicherung bekam. In dem Vermögensverzeichnis findet sich nichts davon. Es wird auch unwahrscheinlich sein, dass der Schuldner das Geld auf den Kopf geklopft hat. Eher wohl hat er es auf einem Konto auf dem Namen seiner Ehefrau gebunkert.

Also wendet sich der Gläubiger an die Staatsanwaltschaft. Sollen die doch mal ermitteln, denn möglicherweise hat der Schuldner ja falsch versichert.

Als Antwort kommt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft:

“Wurde durch Sie eine Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung bei dem zuständigen Gerichtsvollzieher beantragt bzw. der Verbleib der Summe aus der Versicherung hinterfragt, gegebenenfalls mit welches Ergebnis? Aus welchem Grund erfolgte dies gegebenenfalls nicht?”

Nun, ein einfaches ”wir haben keine Lust in diesem Fall zu ermitteln” hätte es auch getan.

Ups, wo sind die Zeugen?

am 08. April 2010 unter Steuerrecht, Strafrecht abgelegt

In einem Steuerstrafverfahren, das bereits seit 2002 läuft, wurde nun endlich, nach mehrmaligen Hinweis auf die schon unzulässige Verfahrensdauer, ein Strafbefehl erlassen.

Es geht zwar um gut 60.000 EUR, die über 7 Jahre  hinterzogen worden sein sollen, aber die Strafverfolger haben sich für den Strafbefehl unter 90 Tagessätzen  entschieden. Denn ihre Beweislage ist sehr dünn.

Dem Angeklagten konnte nämlich nichts nachgewiesen werden. Er hat keinerlei Handlung unternommen, die den Tatsbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Das war jemand anderes. Bei der anderen Person – kein Thema, da gibt es keine Beweisnot. Ob gegen die Person auch ein Strafbefehl erlassen wurde, ist momentan unbekannt.

Aber der verfolgende Finanzbeamte fand den Angeklagten schon moralisch schuldig. Also konstruierte er eine GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Und als Mitgesellschafter der GbR ist damit auch der Angeklagten zu verurteilen. Mal sehen, ob die GbR-Konstruktion vor Gericht Bestand hat.

Die Steuerhinterziehung in der Höhe ist geschätzt. Auch hier bewegt sich der Fahnder auf dünnem Eis. Aber es hielt ihn nicht davon ab, über die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zu beantragen.

Nun, es wurde natürlich Einspruch eingelegt. Und es wurden genüßlich die schriftlichen Protokolle der Zeugenvernehmungen zitiert, die da lauteten: “Er war nie da”, “er hat nichts gemacht”, “Das hat allein die andere Person gemacht” usw.

Nun kommt ein kurzes Schreiben des Gerichtes: Ob wir die Adressen der Zeugen X, Y, Z wüßten und benennen könnten. Tja, so in 8 Jahren scheinen auch einige Bürger ab und zu unterzutauchen umzuziehen.

Strafrecht. Nicht Steuerrecht. Im Steuerrecht darf auch mal geschätzt werden. Wenn es nicht paßt. Und dann muss der Straftäter Steuerbürger seine Unschuld beweisen. Aber eben nicht im Strafrecht: Hier müssen Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung dem Angeklagten seine Schuld beweisen. Schlecht, wenn einem dann die Zeugen abhanden kommen. Denn: Im Zweifel zugunsten des Angeklagten.

Vorschlag: Strafanzeigen werden vom Anzeigenerstatter bezahlt

am 31. März 2010 unter Strafrecht abgelegt

In der Lausitz gibt es einen selbsternannten Urmenschen namens Öff Öff. Geld ha er keins, da er im Wald wohnt.

Nun ist er angeklagt worden. Er soll pornografische Bilder seiner Ex-Freundin ins Internet gestellt haben. Mal abgesehen von der Frage, seit wann es im Wald Internetanschlüsse gibt.

Wegen der Unsinnigkeit des Verfahrens hat nun ein Leser in einen Brief an eine lokale Zeitung einen interessanten Vorschlag unterbreitet.

Es ist zu prüfen, ob bei Strafanzeigen ein öffentliches Interesse vorliegt. Wenn ja, trägt die Staatskasse die Kosten.

Fehlt es am Interesse, wird ein Verfahren nur eingeleitet/durchgeführt, wenn der Anzeigenerstatter die Kosten trägt.

Na das würde wahrscheinlich eine drastische Reduzierung der Anzahl von Strafverfahren nach sich ziehen.

Kachelmann – vorerst weiter in Haft

am 24. März 2010 unter Strafrecht abgelegt

Wie Kachelmann in den Medien zu sehen war, verließ er das Gericht mit Beteuerungen, dass er unschuldig ist.

Das Gericht ließ aber erklären, dass er vorerst weiter in Haft bleibt.

Sein Anwalt erklärte, dass es eben bei solchen Delikten schneller in Haft geht und es länger dauert, “enthaftet” zu werden.

Der Anwalt des mutmaßlichen Opfers erklärte, dass alles echt  und Kachelmann schuldig sei.

Jedenfalls konnte Kachelmann noch lächeln.

Kachelmann – Heiße Diskussionen im Netz

am 23. März 2010 unter Strafrecht abgelegt

Die Diskussion ist heiß entbrannt über Herrn Kachelmann. Beim Mittagessen in der Kanzlei wurde an den Moderator Andreas T. erinnert, der vor einigen Jahren wegen solcher Vorwürfe im schwarzen Loch der TV-Branche auf Nimmerwiedersehen verschwand. Im Nachgang stellte sich raus, dass er auch strafrechtlich unschuldig war. Für Herrn K. wurde ebenfalls an die Unschuldsvermutung appelliert.

Aber auch im Internet gibt es heiße Diskussionen:

Die Rechtsanwäldin vermutet unschuldig und hat fleißig diverse Links zum Fall zusammen getragen zum Nachlesen.

In der Handakte WebLAWg ist nachzulesen, dass Herr Kachelmann sich wehrt. Den Angaben seiner Firma wird er sich juristisch zur Wehr setzen. Nun, da er im Knast sitzt, ist das anzunehmen. Das mutmaßliche Opfer bleibt aber auch bei seinen Vorwürfen.

In Koblenz und anderswo wundert man sich über die JVA Mannheim, wo Herr K. momentan seinen Aufenthalt inne hat. Zum einen über den Haftgrund: Vergewaltigung. Den gibt es nämlich nicht, nur sowas wie Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr. Und man wundert sich über den Antrittsbesuch des Anstaltsleiters bei Herrn K. Ob der Leiter jeden seiner Häftlinge persönlich begrüßt?

Die gleiche Feststellung wird auch bei anderen Ungereimtheiten festgestellt: dass der JVA – Leiter ins Labern kommt.

Die Kanzlei Hoenig wundert sich schließlich, dass sich Herr K. durch einen Medienspezialisten vertreten läßt, statt durch einen Strafverteidiger. Nun, der kann zumindest besser in der Öffentlichkeit für positive Publicity sorgen.

Ob Herr K. einen Internetanschluss nutzen kann? Dann hat er vielleicht nicht so große Langeweile, wenn er die Diksussionen mitlesen könnte.

Und er würde auch Hoffnung schöpfen können, denn die Juristen gehen durchweg von der Unschuldsvermutung aus.

Kein Parteiverrat

am 08. März 2010 unter Berufsrecht, Strafrecht abgelegt

Wir hatten hier und hier über eine aus unserer Sicht bestehende Interessenkollision und einen Parteiverrat berichtet. Es ging darum, dass eine Kollegin zunächst im Rahmen einer Beendigung die GbR vertrat und anschließend den einen Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter.

Nun liegt die Verfügung der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO vor.

Die Kollegin hatte sich gegenüber dem Gericht  legitimiert mit den Worten, sie vertrete die GbR und den Gesellschafter A. Obwohl sie also selbst von einem Mandat für die GbR ausging, ist das für die StA nicht pflichtwidrig. Diesen Ausführungen zufolge ist es also zulässig, zunächst die GbR und dann einen der Gesellschafter zu vertreten. Der Gesellschafter war nämlich nicht Partei vorher, sondern nur ein Teil der GbR, die Partei war.

Schließlich habe die StA außerdem den anderen Gesellschafter befragt. “Er gibt nicht an, dass er sich durch die Tätigkeit der Beschuldigten in irgend einer Weise verraten gefühlt hatte, weil sie zuvor seine Interessen wahrgenommen habe und nun gegensätzliche Interessen vertrete.”

Wir haben nicht die Absicht, das noch zu kommentieren. Wir rahmen uns diese Begründung ein für den Fall, dass wir uns mal auf dünnem Eis bewegen sollten.

Bei der Kollegin haben wir uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt. Wir haben dies auch bei der Kammer entsprechend angezeigt.

Es bleibt nur die Frage, wie man sich künftig bei Reaktionen von Kolleginnen/Kollegen verhält, von denen man meint, sie verstoßen gegen irgend etwas.  Abhaken? Wahrscheinlich, obwohl ein fader Beigeschmack bleibt.

Wieviel sind 1,54 auf dem Kasten?

am 25. Februar 2010 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

Immer zuviel. Wenn Prominente erwischt werden, dann ist natürlich auch gleich die Schadensfreude groß. Vor allem, wenn es berufsmäßige Wasser- und Wein-Prediger(innen) sind.

Nun geistern in den Medien auch mal so Infos rum, wieviel sie da getrunken habe. Es wäre eine halbe Flasche Wein, oder eine ganze Flasche Wein, jedenfalls, so viel wäre es ja nicht gewesen. Nun, das hat schon wieder etwas verharmlosendes an sich. Weil, so eine halbe oder ganze Flasche Wein, das ist ja nicht so viel.

Wenn da nicht andere Äußerungen der Predigerin wären, die durchaus aufhorchen lassen. Sie soll letztes Jahr gesagt haben, dass es ihr während der Fastenzeit besonders schwer fällt, auf das (eine oder mehrere?) Glas Wein zu verzichten. Das deutet schon in eine andere Richtung. Das spricht für eine Gewöhnung an Alkohol.

Wieviel sie genau getrunken hat, ließe sich nur ermitteln, wenn Trinkbeginn, Gewicht, Größe usw. bekannt wären.  Dass sie aber eine rote Ampel übersah, spricht schon eher für eine stark eingeschränkte Fahrtüchtigkeit aufgrund des Alkohols.

So wie auch beríchtet wurde, stand ihr jederzeit ein Chauffeur zur Verfügung, d.h. sie hatte überhaupt keine Veranlassung, selber zu fahren.

Wie auch immer, ihre Kirche scheint ja zu ihr zu stehen und dies nicht als Anlaß für einen Rücktritt zu nehmen. Das ist in Ordnung, die Predigerin bekommt schon ihre Strafe, da muss dann nicht noch beruflich bestraft werden. Aber eine Frage bleibt natürlich: Wie glaubwürdig wird sie zukünftig sein, wenn sie wieder über das Wasser statt Wein während der Fastenzeit spricht (und andere Themen)?

UPDATE: Wie nun die Nachrichtensendungen verkündeten,  ist sie selbst von ihren Ämtern zurückgetreten und damit ihren eigenen Worten zufolge nicht tiefer als in die Hand Gottes gefallen. Damit hat sie einen Teil ihrer Glaubwürdigkeit wieder zurückerlangt.

Neues Geschäftsmodell nach Aufkauf der Steuersünder-CD:

am 11. Februar 2010 unter Steuerrecht, Strafrecht abgelegt

Wie verstecke ich mein Geld in Deutschland!

Cold Call: “Wir haben eine neue Anlage für Sie: Sie zahlen Ihr Geld bei uns ein und wir legen es zum aktuellen Preis in Gold an.”

Na gut, und was ist daran neu?

“Alles anonym, niemand weiß, dass Sie da etwas haben.”

Wieso nicht?

“Na, das ist ja kein Geld, da gilt das Geldwäschegesetz nicht.”

Aber wenn das Finanzamt kommt und…

“Na das ist doch wie ein Bankschließfach, die sind auch anonym.”

Ah, ja. Zwar muss ich mich bei der Bank bei der Eröffnung eines Schließfaches legitimieren, aber, vielleicht versteht der Anrufer unter Anonymität  ja auch was anderes.

Und was ist, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht? Die Bank gibt der Fahndung gegenüber an, dass man ein Schließfach hat. Und mit entsprechenden gerichtlichen Beschlüssen verschafft sich der Fiskus den Zugang.

“Nein, nein, das ist hier nicht der Fall, das ist alles anonym”

Ja, wahrscheinlich so anonym, dass sie dann auch mein Gold nicht finden, falls ich es mal sehen oder haben will.

Danke.

Gerichtlich geschlossener Vergleich wird fraglich?

am 16. Dezember 2009 unter Strafrecht, Zivilrecht abgelegt

In einer Auseinandersetzung einer GbR wurde die eine Partei von einer Anwältin vertreten, die vorher schon die GbR in gleicher Angelegenheit als Ganzes beraten hatte, wir hatten hier darüber berichtet.

In diesem Verfahren kam es zu einem Vergleich, der vom Richter ordnungsgemäß protokolliert wurde. Danach sollte die Gegenseite etliche Raten an unsere Partei zahlen. Das wurde bisher erfüllt.

Nun plötzlich schreibt die Gegenseite, dass ihr vom Steuerbüro signalisiert worden sei, dass sie Ansprüche an unsere Partei hätte.  Mal abgesehen davon, dass die Ansprüche nicht beziffert wurden, nannte die Gegenseite auch keinen rechtlichen Grund für irgendwelche Ansprüche.

Der Höhepunkt des Schreibens war jedoch folgender Satz: “Aufgrund der Querelen mit Frau Anwältin…, die durch Sie eingeleitet wurden, ist die Wirksamkeit des Vergleichs ohnehin fraglich.”

Unsere Strafrechtsabteilung warf sofort die Bemerkung Betrug in den Raum. Wenn ein Vergleich unter einem geheimen Vorbehalt, ihn sowieso nicht erfüllen zu wollen, geschlossen wird, könnte das diesen Tatbestand erfüllen.

Aber mal ganz abgesehen davon, die Gegenseite hätte sich besser anwaltlich beraten lassen sollen. Denn wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs. Fairerweise haben wir den Gegner davon unterrichtet. Obwohl es schon eine Überraschung zu Weihnachten gewesen wäre, wenn der Vollstrecker statt dem Weihnachtsmnann vor der Tür gestanden hätte.

Zu viele Fahrräder in Hoywoy?

am 09. Dezember 2009 unter Strafrecht abgelegt

Hoyerswerda führt irgendwo in den Statistiken bei den Fahrraddiebstählen.

Seit Jahren bemüht sich die Polizei, hier etwas zu verbessern. Es wurde der Fahrradpass eingeführt und kostenlos verteilt.  Hier sollten Besitzer ihre Seriennummer, Beschreibung wie Farbe, Zubehör usw. notieren, damit im Diebstahlsfall besser gesucht werden kann.

Es wurden Fahrräder kostenlos kodiert. Man konnte sich bei der Polizei zusätzlich Nummern auf den Rahmen einschlagen lassen, damit auch das zu besseren Erfolgen bei der Suche helfen könnte.

Leider brachte all das keine Ergebnisse. Die Fahrräderdiebstähle wurden nicht weniger. Obwohl die Anzeigenden immer wieder beteuerten, dass die Räder im Keller eingeschlossen oder angeschlossen gewesen wären. Aber, es tauchten auch keine gestohlenen Fahrräder wieder auf.

Langsam wurde man scheinbar bei der Polizei hellhörig. Müßten die potentiellen Diebe nicht irgendwann alle ein Rad haben? Oder müßten die geklauten Räder nicht irgendwo wieder auftauchen? Warum helfen Pass und Kodierung nicht?

Also hat man sich mit den Anzeigen beschäftigt. Wie die Polizei nun der örtlichen Presse mitteilte, wurden Fahrräder querbeet, von ganz billig bis ganz teuer geklaut. Aber: Seltsamerweise kaum Räder mit Pass oder Kodierung. Und: immer wieder hatten die ehemaligen Besitzer Schwierigkeiten, den Drahtesel überhaupt zu beschreiben.

Ohne das Wort Versicherungsbetrug auszusprechen, formulierte die Polizei, dass man künftig bei Eingang der Anzeige sich intensiver mit dem Diebstahl als solches beschäftigen wolle. Konkreter beschreiben lassen, Kaufbelege zeigen lassen, Nachbarn befragen. Falls sich das dann schnell rumspricht, könnte es durchaus geschehen, dass die Anzahl der Diebstähle sich plötzlich rückläufig entwickeln wird.

Ich bin nicht gefahren…

am 02. Dezember 2009 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

sagte der Autofahrer nach dem Unfall. Immerhin hatte er mehr als 2,7 Promille auf dem Kessel. In diesem Stadium versuchen sicher viele Fahrer sich zu entlasten mit solchen Behauptungen.

Der Fahrer war nachts unterwegs gewesen. Dabei hat er einen Radfahrer übersehen und diesen von der Straße gefegt (der Radfahrer hat es Gott sei Dank überlebt).

Der Radfahrer hat natürlich nicht erkennen können, wer ihn von hinten umnietete. Weitere Zeugen gab es nicht. Wenigstens beging der Fahrer nicht noch Fahrerflucht.

Als dann der ganze Troß (Feuewehr, Sankra) eintraf, hatte sich der Fahrer bereits gewappnet und behauptete, er wäre nicht gefahren. Der Fahrer hätte sich entfernt.

Bis die Polizei kam. Die hatte ein schlaues Kerlchen bei. Der bemerkte, dass sich der angebliche Nichtfahrer eingepinkelt hatte. Darauf prüfte er den Fahrersitz und stellte fest, dass auch dieser nass war, so wie die Hose des angeblichen Nichtfahrers.

Tja, Pech gehabt. Und gut für den Radfahrer, da er ja nun weiß, gegen wen er seine Ansprüche geltend zu machen hat.

Unrechtsbewußtsein?

am 27. Oktober 2009 unter Berufsrecht, Strafrecht abgelegt

Wir hatten hier schon darüber berichtet, dass eine Anwältin zunächst die Gesellschaft mit beiden Gesellschaftern wegen der Auseinandersetzung vertrat und daran anschließend den einen Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter.

In den Kommentaren kam der Hinweis, der Anwältin die Chance zu geben, selbst die Konsequenzen aus dem Fehler zu ziehen. Ein anderer Kommentator meinte aus eigener Erfahrung, dass das nicht helfen wird.

Nun liegt die Antwort der Kollegin vor:

“Ich war beauftragt, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Gesellschaftern herbeizuführen. Deshalb fanden Gespräche mit beiden Gesellschaftern und weiteren Beteiligten statt. Als erste Diskrepanzen auftraten, bat ich Ihren Mandanten schriftlich, zum Gespräch mit einem anwaltlichen Vertreter zu erscheinen. Er etnschied sich jedoch dagegen.

Eine Interessenkollision kann ich daraus nicht ableiten. Im übrigen lag Ihnen das Protokoll der Gesellschafterversammlung (das die Anwältin ebenfalls mit unterzeichnete, Anm. des Autors) bereits von Anfang an vor.”

Zur Erinnerung: Wir hatten uns direkt an ihren Mandanten gewandt, weil wir von ihrer Vertretungsbefugnis nichts wußten. Es ging um die Auseinandersetzung zwischen den beiden GbR-Gesellschaftern. Es antwortete die Anwältin mit folgender Einleitung: “In o.g. Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass ich das Unternehmen X… & Y… GbR im Rahmen der Beendigung der Tätigkeit und in Fortführung das Unternehmen des Herrn X… vertrete.”

Aus ihrer Sicht wird also eine Interessenkollision damit beendet oder findet nicht statt, wenn man den einen der Beteiligten auffordert, sich einen eigenen Anwalt zu suchen. 

Leider hatte der zweite Kommentator recht. Es fehlt an jeglichem Unrechtsbewußtsein. Es wird nicht einmal das Mandat beendet.

Interessenkollision und Parteiverrat?

am 12. Oktober 2009 unter Berufsrecht, Strafrecht abgelegt

Klingt sehr hart. Was, wenn es aber tatsächlich vorliegt?

Im Rahmen einer Beendigung und Auseinandersetzung einer GbR wird für den einen Gesellschafter der Andere angeschrieben. Es antwortet eine Anwältin. Soweit so gut. Es liegt ein Protokoll der Gesellschafterversammlung vor, deren Inhalt strittig ist. Dieses Protokoll hat auch die Anwältin mit unterschrieben.

Da man sich nicht einig wird, geht es vor Gericht. Die Anwältin im Gerichtssaal zu unserem Gesellschafter: “Ich erinnere Sie an Ihre prozessuale Wahrheitspflicht. Sie wissen genau, was wir gemeinsam besprochen haben…” Das verwunderte schon. Nun, es kam ein Vergleich zu stande.

Beim Ablegen der Unterlagen kam das erste Schreiben der Anwältin noch einmal zwischen die Finger. Einführungssätze werden gewöhnlich überlesen. Diesmal sprang er einen förmlich an: “Ich teile mit, dass ich die GbR im Rahmen der Beendigung der wirtschaftlichen Tätigkeit und in Fortführung das Unternehmen des Gesellschafters X. vertrete.” Ups, sie hat also tatsächlich zunächst die GbR wegen Beendigung beraten mit dem Ergebnis des Gesellschafterprotokolls. Und anschließend vertrat sie den einen Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter in der gleichen Sache, nämlich Beendigung der GbR.

In § 43 a BRAO heißt es lapidar: “Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.” § 356 StGB wird da schon genauer: “Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”

Dies dürfte wohl eindeutig der Fall sein: Zunächst berät sie die GbR – und damit beide Gesellschafter – zur Beendigung der GbR. Anschließend vertritt sie den einen Gesellschafter im Streit gegen den anderen Gesellschafter und bringt schriftlich und in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich die Erinnerung an den Inhalt der Gespräche an.

Man mag sich über das Berufsrecht streiten. Ob es eine Beleidigung ist, wenn  man mal statt “mit freundlichen kollegialen Grüßen” nur freundlich grüßt. Aber ein solcher Verstoß ist wohl nicht auf die leichte Schulter mehr zu nehmen. Zumal es auch strafrechtlich sanktioniert ist.

Treffen sich zwei Betrunkene

am 09. Oktober 2009 unter Strafrecht abgelegt

Wieder kein Witz. Sie treffen sich vor der Kneipe. Ein Mann, eine Frau. Es gibt ein Gerangel, die Frau fällt wohl auf ihren Hintern. Das war im Juni. Frau erstattet Strafanzeige, Mann beantragt Akteneinsicht, liegt irgendwo rum, wird nicht bearbeitet.

Nun, nach 4 Monaten melden sich Rechtsanwälte mit einer richtigen Räuberpistole. Sie vertreten die Frau. Mann hätte die Frau verfolgt. Mit der Absicht, sie zu vergewaltigen. Er hätte sie mehrfach georfeigt.

Daher sei er nun verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben, dass er die Frau nie wieder belästigt, nicht anruft, und keine SMS mehr schickt. Nach über vier Monaten? SMS hat er noch nie geschickt, war eine Zufallsbekanntschaft, aber es klingt wahrscheinlich besser. Und soll sicher rechtfertigen, dass Mann auch noch die Kosten der Rechtsanwälte tragen soll.

Räuberpistole.

Treffen sich zwei Autofahrer…

am 17. September 2009 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

…so könnte ein Witz beginnen. In Realität ist es ein Strafverfahren.

Der Beschuldigte habe zu dem Zeitpunkt, als der Zeuge gerade überholen wollte, plötzlich Gas gegeben, um ihn nicht überholen zu lassen. Bei näherndem Gegenverkehr habe der Beschuldigte plötzlich abgebremst, um den Zeugen am Einordnen zu hindern.

Einlassungen des Beschuldigten: Der Zeuge fuhr ihm bei ca. 90 km/h so dicht auf, dass er nur noch die Motorhaube im Rückspiegel sehen konnte, also unter einer Wagenlänge. Darauf habe der Beschuldigte seine Geschwindigkeit auf die zulässigen 100 km/h erhöht, um Sicherheitsabstand zu schaffen. Im fünften Gang, also gemächlich.

Der Zeuge habe dann zum Überholvorgang angesetzt und sei aus unerfindlichen Gründen neben ihm her gefahren. Als er den Gegenverkehr bemerkte, habe er abbremsen wollen, um den Zeugen das Überholen zu ermöglichen. Aber der Zeuge habe plötzlich auch gebremst, um sich nun wieder hinter dem Beschuldigten einzuordnen.

Schließlich habe der Beschuldigte noch stärker gebremst, damit der Zeuge sich endlich vor ihm einordnen konnte.

Na, da ist ja nun alles klar. Oder nicht?

Juristen und Justizia

am 20. August 2009 unter Berufsrecht, Strafrecht abgelegt

Wir hatten hier und hier schon einmal berichtet, dass auch Juristen mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Nun haben es Jurastudenten erneut bewiesen. Unter der Masche der üblichen Internetabzocker haben sie per Mail Nutzer auf ihre Seiten gelockt und 130.000 EUR dabei erbeutet. Die beiden Hauptäter erhielten 18 bzw. 15 Monate Haft, auf Bewährung ausgesetzt.

Tja, das wird wohl nun eine Weile nichts mit dem Beruf des Richters, Staatsanwalts oder Rechtsanwalts. Sie können vielleicht ihr Studium zu Ende führen, aber für diese Berufe sind sie eine Weile gesperrt. Herr Wowereit würde nun sagen: “Und das ist auch gut so.”

Der Streit um Bagatellen. Wohin führt der Fall “Emmely”?

am 06. August 2009 unter Arbeitsrecht, Strafrecht abgelegt

Der Fall “Emmely”, bei dem eine Kassiererin gekündigt wurde, weil sie einen Flaschenbon über wohl 1,59 EUR entwendet haben soll, beschäftigt nicht nur die Gemüter, sondern auch die Juristen. Nach der Annahme des Falls zur Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht wuchern nun die Spekulationen.

Wird der BAG seine harte Rechtsprechung aufgeben und bei Diebstählen eine Regel der Verhältnismäßigkeit aufstellen? Befürworter verweisen darauf, dass schon Staatsanwälte bei Diebstählen bis 50 EUR allenfalls Einstellungen schreiben. Im Jahre 1992 durfte ein Beamter bleiben, der sich an 20 EUR bereichern wollte, mit der Begründung, dass bei dem geringen Betrag das Unrechtsbewußtsein herabgesetzt sei.

Hallo? Gehts noch? Werden wir also in Zukunft damit leben müssen, dass geringfügige Verfehlungen ungestraft bleiben oder gar durch die Hintertür legalisiert werden? Werden sich dann alle bei geringfügigen Werten ungehemmt bedienen? Können die Supermärkte ihre Kassiererinnen entlassen und ihre Waren bis 50 EUR zur allgemeinen Verteilung freigeben? Nun, dann können sich ja die Arbeitgeber ebenso schadlos halten und immer mal geringfügig etwas weniger Lohn zahlen. Und die Steuerzahler: Mal 50 EUR weniger Steuern zahlen ist dann ebenfalls nicht so schlimm. Und die vielen Schwarzfahrer werden auch nachträglich rehabilitiert.

Noch Fragen? Nein.

Wild West auf der Strasse:

am 08. Mai 2009 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

“Aus einer Grundstücksausfahrt von rechts schoß ein Fahrzeug auf die Strasse und blieb quer stehen. Ich musste eine Vollbremsung machen. Dann hörte ich quietschende Reifen und sah, wie ich von links von einem anderen Fahrzeug gesperrt wurde. Schließlich stellte sich von hinten ein weiteres Fahrzeug quer, so dass ich nicht mehr weiterfahren konnte. Es kamen aus den Autos eine Frau und zwei Männer und rüttelten am Fahrzeug. Ich stieg aus dem Fahrzeug, mutig wie ich bin und stellte mich den Rowdys. Ich wurde beschimpft mit Fette Sau, Alter Sack…”

Dafür saßen die drei Täter auf der Anklagebank. Es wurde – wie es sich gehört – verhandelt. Schließlich kam es zu den Schlussvorträgen. Die Staatsanwaltschaft beantragte…

Freispruch.

Dem schlossen sich die Verteidiger an. Der Richter zog sich zurück. Nach fünf Minuten kehrte er wieder und sprach im Namen des Volkes die Angeklagten frei.

Was war passiert? Der angeblich Geschädigte und Zeuge ist ein gerichtsbekannter Mann, der am laufenden Band Strafanzeigen stellt. Auch der verhandelnde Richter hatte bereits einiges von ihm kassiert. Über den Geisteszustand wurde auch schon in anderen Verfahren verhandelt, der Richter verlas ein von der Verteidigung vorgelegtes Protokoll über eine Verhandlung, in der Gutachter den Zeugen seinen Zustand bescheinigten.

Nur: Wenn das bekannt war, weshalb mußte dann umständlich alles so ablaufen? Gegen den Zeugen kann man strafrechtlich nicht vorgehen, da er wegen seiner geistigen Beeinträchtigungen wahrscheinlich nicht schuldfähig ist. Aber: Die jugendliche Angeklagten haben nun etwas Vertrauen in den Rechtsstaat gewonnen. Und es werden der Führerscheinstelle unter Bezug auf dieses Verfahren Bedenken gegen eine weitere Teilnahme des Zeugen am Strassenverkehr mit einem PKW mitgeteilt. Vielleicht sind die ja für sowas offen.

Manche sind gleicher…

am 30. April 2009 unter Beamtenrecht, Strafrecht abgelegt

…besonders Minister.  Minister M. in Sachsen hat so eine gesunde selbstherrliche Einstellung zur Gleichheit vor dem Gesetz. In seinem Ministerium existiert eine Dienstvereinbarung, nach der die Mitarbeiter die E-Mailadressen nicht für private Angelegenheiten benutzen dürfen. Herr M. als Minister benutzt seine Dienstmailadresse gerade für private Angelegenheiten. Denn die Vereinbarung gilt natürlich nicht für ihn. Weil, er ist nicht Mitarbeiter, er ist der Dienstherr. Nun, vor langer Zeit hatte mal der Sonnenkönig so einen Spruch gebracht, „Der Staat bin ich“. Nur, das war Monarchie. Haben wir jetzt nicht eigentlich Demokratie?

Und wenn Herr M. mit einem Ex-Mieter Ärger hat, dann ist es ihm auch möglich, schwere Geschütze in anderen Bundesländern auffahren zu lassen. So soll der Mieter beim Auszug einen Klodeckel (!) mitgenommen haben, der Herrn M. gehört. Natürlich wurde Strafanzeige gestellt. Und prompt wurde bei dem Ex-Mieter eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Wegen einem Klodeckel? Das ist dann auch mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Kein Wunder, wenn die Strafverfolgungsbehörden so überlastet sind.

Gibt es noch Verpflichtungen zur Wahrung von Geheimnissen?

am 24. April 2009 unter Steuerrecht, Strafrecht abgelegt

Nun, Bankgeheimnisse, so es sie gab, sind ja schon seit längerem out. Auch die Schweizer werden wohl allmählich schwach.

Scheinbar gibt es aber auch weitere Bestrebungen, solche Geheimnisse auszuhebeln, nicht nur vom Gesetzgeber, auch von Anwälten. In einem Prozess wäre ein Steuerbescheid einer dritten Person ein mögliches Indiz für den Kläger. Über seinen Anwalt teilt er dem Gericht dreist mit: “Der Steuerbescheid liegt leider nicht vor. Das Finanzamt gibt den Bescheid auch nicht raus, es beruft sich auf das Steuergeheimnis. Leider weiß der Kläger nun nicht, wie er noch an den Steuerbescheid gelangen könnte.”

Schon toll, dass er nicht noch den Antrag gestellt hat, das Gericht möge die dritte Person als Zeuge laden und sich dabei den Steuerbescheid vorlegen lassen.

Wenn aber schon die Regierung fremde Geheimnisse von Dieben kauft, um angebliche Steuerhinterzieher zu enttarnen, braucht man sich über Unsitten wie diese nicht mehr wundern.

Jagd auf Autoraser!

am 04. April 2009 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

Endlich! Die Staatsanwaltschaft greift durch. Leider wird sie von den Gerichten daran gehindert, den Verkehr auf den Straßen wirklich sicherer zu machen.

 

So erhob die Staatsanwaltschaft in der Provinzstadt B.L. Anklage wegen grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Verkehrsgefährdung. Sie hatte wieder mal einen jugendlichen Raser zur Strecke gebracht. Na gut,  der Raser war 66 Jahre alt. Aber er war ein besonders gefährlicher Täter. Denn es gelang ihm, sich jahrelang zu tarnen, so dass er weder vorbestraft war, noch Punkte in Flensburg aufwies. Es musste wie bei den Eisbergen sein. Man sieht immer nur die Spitze. Man hatte ihn zwar nur einmal erwischt, aber unerkannt war er bestimmt schon viele Male auf den Strassen als Rowdy unterwegs.

 

Aber auch in diesem Fall behinderte das Gericht die eifrige Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde eingestellt.

 

Nun ja, andererseits könnte man das auch als „mit Kanonen auf Spatzen schießen“ bezeichnen. Wobei hier gleich die Kanonen mit hinterher geworfen wurden.

Schweigepflicht?

am 25. März 2009 unter Strafrecht abgelegt

Anruf einer Firma: Ja, sie hätten an Frau X ein Angebot geschickt und diese hätte es zunächst mit ihrem Rechtsanwalt besprechen wollen. Da Frau X nun im Urlaub ist, wolle man wissen, wie denn die Meinung des Rechtsanwaltes dazu sei. Ob sie ihm noch Unterlagen zukommen lassen sollen usw.

Dreist? Passiert aber regelmäßig und immer wieder. Scheinbar haben so manche noch nichts von der Schweigepflicht gehört, oder sie glauben, eine solche gäbe es nur für Ärzte. Mal abgesehen davon, dass Frau X nur ihren Anwalt vorschob, denn ihm hat sie nichts zum Prüfen übergeben.

Nun, die Firma muß leider warten, bis Frau X aus dem Urlaub zurück ist. Denn selbst wenn Frau X die Unterlagen zum Prüfen übergeben hätte, an Dritte wird nun mal keine Auskunft erteilt.

Der Computer ist schuld

am 21. August 2008 unter Strafrecht abgelegt

Ein Amtsgericht hatte einen Mann wegen Betruges zu acht Monaten Haft verurteilt. Der Amtsrichter hatte für den Beschluss, die Anklage zuzulassen, einen Vordruck aus dem Computer mit Textbausteinen verwendet. Nach Überzeugung des Berufungsgerichtes fehlte damit jeder schriftliche Anhaltspunkt, dass der Amtsrichter «nach pflichtgemäßer und eigenständiger Prüfung gerade dieses Verfahren eröffnen wollte». Vielmehr hätten die allgemeinen Formulierungen und Textbausteine auch auf jeden anderen Fall angewandt werden können. Das Landgericht stellte das Verfahren ein. Das OLG bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Landgerichts ab (OLG Zweibrücken, 02.05.2008, Az.: 1 Ws 142/08).

Wenn Computer dazu verleiten, das eigene Denken einzustellen, passiert so was eben.

Modenschau?

am 08. August 2008 unter Strafrecht abgelegt

Justizministerium stellt neue Straftatbestände zur Vorbereitung terroristischer Straftaten vor (Nachricht vom 23.04.2008).

Jetzt gibt es nicht nur die neue Modekollektionen, auch die Justiz führt uns neue Stratatbestände vor. Das ist ja fast wie früher: Da wurden den Deliquenten zunächst auch die Folterkammer gezeigt und die Instrumente erklärt.

Staatliche Hehler!

am 04. Juli 2008 unter Strafrecht abgelegt

Am 19.02.2008 hat sich Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein auf einer Pressekonferenz in Vaduz zusammen mit dem Liechtensteiner Justizminister über die aktuelle Entwicklung in den Steuerhinterziehungsverfahren in Deutschland geäußert. Die liechtensteinische Regierung sei entsetzt, wie deutsche Steuerfahnder zusammen mit dem als Auslandsgeheimdienst konzipierten Bundesnachrichtendienst offensichtlich Hehlerei im großen Stil betrieben, um an gestohlene Bankdaten zu kommen.

§ 259 Strafgesetzbuch und die Anwendung auf den Sachverhalt:

Wer (der deutsche Staat) eine Sache (also die CD mit den Daten), die ein anderer (also der EX-Bankmitarbeiter) gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft (für 5 Mio EURO) oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern (geschätzte Steuermehreinnahmen 300 Mio), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

So sehen es auch andere Staaten: Dänemarks Regierung stuft die vom deutschen Nachrichtendienst BND nach einem Diebstahl gekauften Daten über Konten in Liechtenstein als «Hehlerware» ein. Steuerminister Kristian Jensen sagte am 26.02.2008 gegenüber der Kopenhagener Zeitung «Børsen», dass die gestohlenen Angaben nicht verwendet würden und auch nicht dafür bezahlt werde.

Jetzt wird endlich durchgegriffen!

am 11. Juni 2008 unter Strafrecht abgelegt

BGH: 9 Monate Freiheitsstrafe für 9 nicht bezahlte 1-Euro-Fahrscheine angemessen (Beschluss vom 15.11.2007, 4 StR 400/07)

Gut, die jugendlichen Schläger bekommen weiterhin nur 6 Monate auf Bewährung. Aber irgendwo muss man ja einen Anfang machen. Daher: Schwarzfahren für 1 EUR = 1 Monat Knast. Da zieht endlich wieder Ordnung ein. Es sei denn, es ist ein Jugendlicher. Der kann relativ straffrei den Kontrolleur vermöbeln.

Führungszeugnis – es sollen mehr Straftaten eingetragen werden

am 17. März 2008 unter Strafrecht abgelegt

Bayern und der Bundesrat haben den Gesetzgebungsantrag gestellt, dass Erwerb oder Besitz kinderpornografischer Schriften, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und die Misshandlung Schutzbefohlender in Führungszeugnissen eingetragen werden sollen.

Die Bundesjustizministerin, Frau Zypries, die wohl selber auch Kinder hat, wies diesen Antrag als übertrieben (?) zurück. Bislang finden die o.g. Taten keinen Eintrag, wenn sie als Bagatelldelikte abgeurteilt wurden.

Wenn insbesondere die Zeitung mit den 4 großen Buchstaben über Verbrechen im Zusammenhang mit Kindern berichtet, rufen die Politiker immer lauthals nach Maßnahmen. Hier hatte eine von ihnen die Chance und was macht sie? Sie bezeichnet es als übertrieben.

Transvestiten, Travestiten, Konvertiten?

am 19. Januar 2008 unter Strafrecht abgelegt

Unionsfraktionsvize für «Konvertiten-Register» im Anti-Terror-Kampf – Heftiger Widerspruch von allen Parteien
Nach der Verhaftung von Terrorverdächtigen, die zum Islam übergetreten waren, hat sich Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) am 11.09.2007 für ein «Konvertiten-Register» ausgesprochen. Eine solche Speicherung sei «sinnvoll, denn wir wissen, dass sich einige nach dem Übertritt radikalisieren lassen.»

Also am besten ein Register für alle Nies”titen”, auch Herrn Bosbach.

Notlandung

am 18. Januar 2008 unter Strafrecht abgelegt

Siebeneinhalb Monate nach der dramatischen Notlandung eines Kleinflugzeuges auf der Autobahn 52 ist der 46-jährige Pilot zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem verhängte das Gericht eine Geldbuße in Höhe von 20.000 Euro. Das Propellerflugzeug war am 24.11.2006 bei Essen auf die Autobahn gestürzt, weil zu wenig Treibstoff an Bord war. Bei dem Unglück wurden sieben Menschen verletzt (Amtsgericht Essen am 12.07.2007)

Wie kann der Kerl auch auf der Autobahn landen wollen? Dann doch lieber abstürzen!

Schildbürger

am 12. Dezember 2007 unter Prozessrecht, Strafrecht abgelegt

Ordnungsgeld wegen Tragens einer Schildmütze
Weigert sich ein Angeklagter trotz ausdrücklicher Aufforderung des Richters, seine Schildmütze vom Kopf zu nehmen, so ist es gerechtfertigt, wenn gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängt wird (OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2007, Az.: 1 Ws 126-127/07).

Ob Udo Lindenberg auch seinen Hut abnehmen muss?

Anwälte!

am 08. November 2007 unter Strafrecht abgelegt

Vor dem Landgericht Mannheim hat am 03.05.2007 ein 41-jähriger Rechtsanwalt gestanden, während der «Langen Nacht der Museen» im März 2006 aus der Mannheimer Kunsthalle das Gemälde «Gähnender Wachposten» von Carl Spitzweg gestohlen zu haben.Was soll man dazu noch sagen?

Bin ich schon drin?

am 15. Oktober 2007 unter Strafrecht abgelegt

Das Technikmagazin «CHIP» beschreibt in seiner aktuellen Ausgabe vom 03.08.2007, mit welchen Mitteln das Bundeskriminalamt (BKA) Computer verdächtiger Personen ausspähen will. Demnach wird die Schnüffel-Software in aller Regel durch den physikalischen Zugriff auf den Ziel-PC installiert – BKA-Experten müssen also in die Wohnungen Verdächtiger eindringen. Diese Information erhielt das Magazin nach eigenen Angaben von BKA-Präsident Jörg Ziercke und von der Wiesbadener Polizeibehörde. (06.08.2007)Wenn die schon mal eingebrochen sind, könnten sie ja auch gleich eine Kopie von der Festplatte ziehen. Aber warum einfach, wenn es auch umständlicher geht.

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser

am 27. Juli 2007 unter Steuerrecht, Strafrecht abgelegt

Steuerfahndung darf auch gegen den Willen des Bordellbetreibers Kontrollbesuche bei Prostituierten vornehmen.

Die Steuerfahndung darf in einem Bordell im Beisein von Polizeibeamten Kontrollbesuche durchführen, bei denen die Prostituierten vor Ort nach Namen, Anschrift, Aufenthaltsdauer und Tätigkeitsumfang und außerdem auch deren Kunden nach ihrem Namen befragt werden. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes verletzt dies die schützenswerten Interessen des als Vermieter fungierenden Bordellbetreibers nicht. Dies gilt selbst dann, wenn dieser sich ausdrücklich gegen entsprechende Kontrollen gewandt hat. Der Beschluss vom 22.12.2006 erging auf den Eilantrag eines Bordellbetreibers, der Zimmer zu Tagesmieten an Prostituierte vermietet. (BFH: 22.12.2006, Az.: VII B 121/06)

Wer auf Eiern geht, sollte nicht hüpfen

am 18. Juli 2007 unter Strafrecht abgelegt

Umfrage: Auch angehende Juristen haben schon einmal gegen das Gesetz verstoßen.Fast jeder Jugendliche verübt irgendwann einmal eine kleinere Straftat. Davon sind auch spätere Richter, Rechtsanwälte oder Staatsanwälte nicht ausgenommen. Dies habe eine Umfrage ergeben, die der Tübinger Strafrechtsprofessor Jörg Kinzig in einer seiner Vorlesungen zur kriminellen Vergangenheit seiner Studenten gemacht habe, berichtete die «Deutsche Welle» am 15.02.2007.

Da erübrigt sich dich jeder Kommentar.

Berufsgenossenschaft für Straftäter

am 29. Juni 2007 unter Sozialrecht, Strafrecht abgelegt

Polizeilich verfolgter Straftäter genießt keinen Unfallschutz bei Schussverletzung. (LG Dortmund: Urteil vom 28.09.2006, Az.: 2 O 122/06)

Das wäre doch aber mal ein Beitrag: Erst von der Polizei bei Verfolgung anschiessen lassen und dann Rente kassieren vom Staat.

“Faule” Gerichte?

am 28. Juni 2007 unter Prozessrecht, Strafrecht abgelegt

Mannesmann-Angeklagte stimmten am 24.11.2006 Geldauflagen zur Verfahrenseinstellung zu.

Es musste eine erneute Verhandlung stattfinden, da der BGH das so festlegte. In einem Kommentar dazu hieß es, dass die Einstellung statt fand, weil der Kammer die angesetzten 26 Verhandlungstage zuviel gewesen sein sollen.