Berufsgenossenschaft für Straftäter
am 29. Juni 2007 unter Sozialrecht, Strafrecht abgelegtPolizeilich verfolgter Straftäter genießt keinen Unfallschutz bei Schussverletzung. (LG Dortmund: Urteil vom 28.09.2006, Az.: 2 O 122/06)
Das wäre doch aber mal ein Beitrag: Erst von der Polizei bei Verfolgung anschiessen lassen und dann Rente kassieren vom Staat.