BFH gewährt Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes.
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Nichtberücksichtigung von (vorübergehend) vollzeiterwerbstätigen Kindern beim Kindergeld angepasst. Übersteigen die gesamten Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag von 7.680 Euro nicht, besteht abweichend von der bisherigen Rechtsprechung Anspruch auf Kindergeld auch für die Monate der Vollzeiterwerbstätigkeit (Urteil vom 16.11.2006, Az.: III R 15/06)
und
BSG: Witwenrente von geschiedener Mutter darf nicht befristet werden.
Eine geschiedene und verwitwete Mutter hat auch nach der Volljährigkeit ihrer Kinder noch Anspruch auf Witwenrente. Eine Befristung der Versorgungsansprüche nach dem Tod des Mannes bei einem Arbeitsunfall sei nicht möglich, hat das Bundessozialgericht am 30.01.2007 in Kassel entschieden. Das Recht auf die Witwenrente verfalle erst dann, wenn die Frau wieder heirate (Az.: B 2 U 22/05 R).
Also: zunächst Kindergeld bis zur Heirat, dann dem Ehegatten eins mit der Bratpfanne verpassen und dann Witwenrente bis zum Umfallen.