Feuer und Wasser
am 22. August 2007 unter Verwaltungsrecht abgelegtStadtwerke müssen Löschwasser kostenlos bereithalten. Eigentlich wollten sie für Löschwasser das 2 1/2 kassieren und bei Nichtbezahlen den Hahn zudrehen. (LG Bonn, Urteil 03.07.2007, Az: 4 O 7/07)Wie jetzt, Du hast Deine Wasserrechnung nicht bezahlt? Na hoffentlich hast Du dann wenigstens Deine Feuerversicherung bezahlt.