Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

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Archiv des Monats August 2007

Feuer und Wasser

am 22. August 2007 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Stadtwerke müssen Löschwasser kostenlos bereithalten. Eigentlich wollten sie für Löschwasser das 2 1/2 kassieren und bei Nichtbezahlen den Hahn zudrehen. (LG Bonn, Urteil 03.07.2007, Az: 4 O 7/07)Wie jetzt, Du hast Deine Wasserrechnung nicht bezahlt? Na hoffentlich hast Du dann wenigstens Deine Feuerversicherung bezahlt.

Fußuntauglichkeit?

am 13. August 2007 unter Verkehrsrecht abgelegt

Ein Fußgänger, der mit einem Blutalkoholgehalt von 1,63 Promille beim Schieben seines Fahrrades auf der Straße stürzt und schwerste Kopfverletzungen erleidet, hat keinen Schutz in der privaten Unfallversicherung. Wie der Fünfte Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln am 13.03.2007 mitteilte, besteht bei Radfahrern ab 1,6 Promille Alkohol im Blut eine absolute Fahruntauglichkeit. (OLG Köln: 13.03.2007 Az.: 5 W 117/06)

Und nun? Nehmen sie ihm die Schuhe weg?

Zweierlei Maß:

am 07. August 2007 unter Arbeitsrecht, Prozessrecht abgelegt

Eine bestehende «Arbeitsunfähigkeit» bietet keine ausreichende Entschuldigung für das Fehlen eines Zeugen bei einem Prozesstermin. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Beschluss vom 21.01.2007 darauf hingewiesen, dass nur dann, wenn ein Zeuge sowohl reise- als auch verhandlungsunfähig sei, sein Ausbleiben genügend entschuldigt sei. (OLG Saarbrücken: Beschluss vom 21.01.2007 Az.: 5 W 8/07-4)

Das sollte ein Arbeitgeber mal vor einem Arbeitsgericht vortragen!

Tierasyl

am 02. August 2007 unter Steuerrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Eine Dresdener Schlittenhundehalterin konnte vor dem Verwaltungsgericht Dresden keine Hundesteuerbefreiung für ihre Tiere erstreiten. Die Frau hatte sich gegen einen Steuerbescheid der Landeshauptstadt Dresden für das Jahr 2004 in Höhe von 1.500 Euro für ihre ursprünglich zwölf sibirischen Huskys gewandt. Sie hatte die Tiere zu einem früheren Zeitpunkt für die Ausübung des Schlittensportes angeschafft. Nachdem sie diesen Sport nicht mehr ausübt, vertrat sie den Standpunkt, sie halte die Hunde gleichsam in einem Tierasyl. Nach der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Dresden können Betreiber einer solchen Einrichtung auf Antrag von der Steuerpflicht befreit werden. Die Klage wurde mit Urteil vom 02.03.2007 abgewiesen. (VG Dresden: Urteil vom 02.03.2007 Az.: 2 K 115/05)Da kann man nur sagen: Jaul!