Oktoberfest
am 26. September 2007 unter Mietrecht abgelegtAG München: Umlage der Kosten von Wiesengutscheinen für Hausmeister in der Nebenkostenabrechnung rechtens. Der Vermieter darf die Kosten für Oktoberfest-Gutscheine für den Hausmeister einer Wohnanlage bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen. (Urteil vom 08.01.2007, Az.: 424 C 22865/06, rechtskräftig)
Das Gericht war sogar der Ansicht, der Vermieter hätte dabei besonders sparsam gehandelt. Es gab nur einen Gutschein für ein halbes Hähnchen und einen Liter Bier. Wenn das aus Sicht des Gerichtes besonders sparsam war, fragt man sich, wieviel Liter Bier denn noch üblich und angemessen gewesen wären. Hätte es auch für eine Volltrunkenheit gereicht?