Notwehrrecht für Hühner!
am 23. Oktober 2007 unter Jagdrecht abgelegtLG Coburg: Landwirt darf Jagdvogel bei Attacke auf Geflügel töten. Das Landgericht Coburg hat die Abweisung einer Schadensersatzklage gegen einen Landwirt bestätigt, der einen Bussard nach der Attacke auf eines seiner Hühner getötet hatte. Der Eigentümer des Jagdvogels hatte auf 2.500 Euro Schadensersatz geklagt (Beschlüsse vom 02.03.2007 und 11.04.2007; Az.: 33 S 114/06).Dazu weiter:
LG Osnabrück: Kein Schadensersatz für Hühnerfarmbesitzer nach Panikreaktion der Tiere auf Heißluftballon. Ein niederländischer Ballonfahrer muss dem Betreiber einer Hühnerfarm keinen Schadensersatz dafür zahlen, dass er durch eine Überfahrt über das Gelände des Klägers in zu geringer Höhe eine Panikreaktion der Tiere ausgelöst hat. Dies hat das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 04.05.2007 entschieden (Az.: 5 O 2657/05).
Vielleicht hätten die Hühner den Heißluftballon abschießen sollen? Das wäre ja nach dem ersten urteil Notwehr.