Verkauf von Steuergeheimnissen?
am 28. November 2007 unter Sozialrecht, Steuerrecht abgelegtDem Finanzamt ist, als Ausnahme vom Steuergeheimnis, die Weitergabe von im Besteuerungsverfahren erlangten Informationen an die Arbeitsagenturen gestattet, wenn diese sie benötigen, um prüfen und entscheiden zu können, ob von jemandem Arbeitslosengeld zurückzufordern ist, weil er es zu Unrecht bezogen hat (BFH: Beschluss vom 04.10.07; Az.: VII B 110/07).
Wenn das erlaubt ist, ist es nicht mehr weit zur Offenlegung für Krankenkassen, Rentenversicherung und so weiter. Schließlich wird es vielleicht soweit kommen, dass das FA diese Informationen gegen Entgelt an alle Interessenten verkauft?