Baum fällt – oder auch nicht
am 19. März 2008 unter Verwaltungsrecht abgelegtVor einem Grundstück stehen drei Bäume. Sie sind alt oder krank, jedenfalls erwecken sie den Eindruck, dass sie der nächsten Windböe nicht mehr standhalten. Der Eigentümer meldet es der Stadt, denn es ist ein städtisches Grundstück. Postwendend bekommt er einen Anruf: Die Beamtin habe sich die Bäume angesehen und erkannt, dass Gefahr im Verzuge sei, er (der Eigentümer) bekomme sofort eine Fällgenehmigung.
Hinweis des Eigentümers, dass er nicht Eigentümer der Bäume sei, sondern die Stadt. Darauf die Beamtin: Dass müsse sie dann an das zuständige Derzenat weitergeben. So geschehen Mitte Februar.
Nun mehr als 4 Wochen und mindestens einen Sturm später: Die Bäume stehen noch. Das einzige, was geschah: sie wurden mit Farbe markiert. Hoffen wir, dass das bedeutet, dass sie demnächst gefällt werden. Und zwar rechtzeitig, bevor sie von allein umfallen.
Wie unterschiedlich es doch geht: Für den Privateigentümer hätte die Stadt durch Erteilung der Genehmigung sofort gehandelt, sicher weil durch Besichtigung der Bäume die Situation richtig eingeschätzt wurde. Selber ist die Stadt aber nicht in der Lage, auch unverzüglich zu handeln. Auf was vertraut man hier? Auf eine gute Haftpflichtversicherung?