Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

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Archiv des Monats März 2008

Baum fällt – oder auch nicht

am 19. März 2008 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Vor einem Grundstück stehen drei Bäume. Sie sind alt oder krank, jedenfalls erwecken sie den Eindruck, dass sie der nächsten Windböe nicht mehr standhalten. Der Eigentümer meldet es der Stadt, denn es ist ein städtisches Grundstück. Postwendend bekommt er einen Anruf:  Die Beamtin habe sich die Bäume angesehen und erkannt, dass Gefahr im Verzuge sei, er (der Eigentümer) bekomme sofort eine Fällgenehmigung.

Hinweis des Eigentümers, dass er nicht Eigentümer der Bäume sei, sondern die Stadt. Darauf die Beamtin: Dass müsse sie dann an das zuständige Derzenat weitergeben. So geschehen Mitte Februar.

Nun mehr als 4 Wochen und mindestens einen Sturm später: Die Bäume stehen noch. Das einzige, was geschah: sie wurden mit Farbe markiert. Hoffen wir, dass das bedeutet, dass sie demnächst gefällt werden. Und zwar rechtzeitig, bevor sie von allein umfallen.

Wie unterschiedlich es doch geht: Für den Privateigentümer hätte die Stadt durch Erteilung der Genehmigung sofort gehandelt, sicher weil durch Besichtigung der Bäume die Situation richtig eingeschätzt wurde. Selber ist die Stadt aber nicht in der Lage, auch unverzüglich zu handeln. Auf was vertraut man hier? Auf eine gute Haftpflichtversicherung?

Führungszeugnis – es sollen mehr Straftaten eingetragen werden

am 17. März 2008 unter Strafrecht abgelegt

Bayern und der Bundesrat haben den Gesetzgebungsantrag gestellt, dass Erwerb oder Besitz kinderpornografischer Schriften, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und die Misshandlung Schutzbefohlender in Führungszeugnissen eingetragen werden sollen.

Die Bundesjustizministerin, Frau Zypries, die wohl selber auch Kinder hat, wies diesen Antrag als übertrieben (?) zurück. Bislang finden die o.g. Taten keinen Eintrag, wenn sie als Bagatelldelikte abgeurteilt wurden.

Wenn insbesondere die Zeitung mit den 4 großen Buchstaben über Verbrechen im Zusammenhang mit Kindern berichtet, rufen die Politiker immer lauthals nach Maßnahmen. Hier hatte eine von ihnen die Chance und was macht sie? Sie bezeichnet es als übertrieben.

Unbeliebte Bauabzugsteuer – Druckmittel des Finanzamtes (FA)?

am 17. März 2008 unter Steuerrecht abgelegt

Alle in der Baubranche kennen das Ritual. Aller drei Jahre wird der Antrag auf Befreiung von der Bauabzugsteuer gestellt. Was diese Steuer ist? Wer keine Befreiung bekommt, dem werden die Rechnungen vom Auftraggeber pauschal um 15 % gekürzt, dieser Betrag wird an das FA überwiesen. Am Jahresende wird dann dem Unternehmer, wenn er keine Steuerschulden hat, dieser Betrag wieder erstattet. Der Bauunternehmer gibt dem Staat also 15 % seines Jahresumsatzes zinslos Kredit. Dafür gibt es nun die Befreiungsanträge.

Im konkreten Fall hat der Mandant einen Rechtsstreit mit dem FA, ob und in welcher Höhe für einen Sachverhalt Steuern zu entrichten sind. Nun nimmt das FA konret den Antrag auf Bauabzugsteuer und lehnt ihn ab mit der Begründung, der Steuerpflichtige sei ja mit seinen Steuerzahlungen im Verzug. Der Unternehmer hat nun 2 Möglichkeiten: Er zahlt zunächst den strittigen Teil der Steuer (um ihn dann später wieder zurück zu bekommen) oder er zahlt bis zur Klärung 15 % seines Umsatzes (um das nach dem Jahreswechsel zurück zu bekommen).

Es gibt ein Spiel, da nennt sich so etwas Zwickmühle. Der Staat sollte so etwas allerdings nicht mit seinen Bürgern tun.

Wie schnell darf das Finanzamt (FA) überweisen?

am 14. März 2008 unter Steuerrecht abgelegt

Jeder kennt das Problem, ist man nur einen Tag zu spät beim Bezahlen seiner Steuern, hagelt es Zuschläge aller Art. Aber was ist, wenn das FA mal einen Fehler macht?

Am Montag wurde seitens einer Mandantin mitgeteilt, dass das FA ihr Körperschaftsteuervorauszahlung abgebucht habe. Gleich mal 4.000 EUR. Anruf beim FA: Oh, das tut uns leid, aus Versehen, nicht gemerkt, dass ja die Vorauszahlung 0 sei, wird alles wieder berichtigt.

Heute, 5 Tage später, hat unsere Mandantin das Geld immer noch nicht. Erneuter Anruf beim FA: Ja, die Mitarbeiterin hat heute die Unterschrift ihres Vorgesetzen bekommen und nun könne sie den Betrag zurück überweisen.

Kann unsere Mandantin nun auch Zuschläge berechnen?

Schlimm ist, dass sich das FA nicht mal dafür interessiert, ob die Mandantin dadurch Probleme hat. So mal locker 4.000 EUR weg, das merkt man schon, nur eben nicht das FA.

Hufbeschlaggesetz

am 10. März 2008 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Die Neufassung des Hufbeschlaggesetzes verstößt gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit und ist daher in Teilen verfassungswidrig. Durch eine weit gefasste Definition des Begriffs «Hufbeschlag» in § 2 HufBeschlG können die bisher von Hufpflegern und Huftechnikern übernommenen Tätigkeiten grundsätzlich nur noch von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden ausgeübt werden. (Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 14.11.2007, Az.: 1 BvR 2186/06).

Wir sind wirklich geschlagen. Das höchste Gericht in Deutschland beschäftigt sich nun auch noch mit der Frage, wer Hufe beschlagen darf. Ganz große Klasse. In dieser Sammlung finden sich schon Urteile zu Pfandflaschen, Toiletten…

Kein Urteil, aber witzig

am 07. März 2008 unter Sozialrecht abgelegt

Bundesregierung begründet Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte: Die Senkung des Beitrages leiste einen nachhaltigen Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten (Begründung vom 23.10.2007)

Nachhaltig: bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 EUR handelt es sich um 6 EUR, die sich auch noch Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen müssen. D.h. jeder spart drei Euro. Bei 667 Arbeitnehmern beträgt die Einsparung dann 2.000, so dass der Arbeitgeber sich eine neue Stelle leisten könnte. Nur: Wer hat 667 Arbeitnehmer? Und die soviele AN haben, die wollen trotzdem abbauen.

Soviel zu “nachhaltig”