Es mehren sich die Anzeichen, dass der Staat knapp bei Kasse ist. Bei Prüfungen durch das Finanzamt wird zunehmend nach Fehlern gesucht, um Hinzuschätzungen vorzunehmen. Das scheint lukrativer zu sein, als nach Falschbuchungen zu schauen.
So hat ein Prüfer über einen Zeitraum von 3 Jahren keinerlei Fehler in der Buchhaltung festgestellt, keine Umsatzsteuerberichtigung, keine privaten Ausgaben, die als Betriebsausgabe verbucht wurden, nichts.
Statt dessen macht er eine Geldverkehrsrechnung auf für die 3 Jahre und schätzt darauf hin frei (Schnauze) in seinem Ermessen hinzu. Auf die Einsprüche zu den Bescheiden wurde nicht einmal Aussetzung der Vollziehung gewährt. Erst nach Anfrage beim Vorsteher, ob es denn so sein könne und mit Bitte um Prüfung des Sachverhaltes, wurden die Bescheide ausgesetzt.
In einem anderen Fall kürzte die Prüferin einen Betrag von 40.000, der vom Vater als Darlehen gewährt worden war. Nach Streichung dieser 40.000 wies die Kasse des Steuerpflichtigen plötzlich dementsprechend einen Fehlbetrag von 40.000 aus. Dieser wurde als Umsatz hinzugeschätzt. Erst nach Vorlage der drei letzten Steuerbescheide des Vaters, dass er ausreichend Geld verdient hatte (und Abfindungen) und auf Intervention beim Sachgebietsleiter wurden diese 40.000 wieder gestrichen. Auch hier wurden in den drei Prüfungsjahren keine wesentlichen anderen Mängel gefunden.
Vielleicht suchen die Prüfer ja auch nicht mehr danach, wenn das Hinzuschätzen schneller und bequemer ist?
Es ist für den Steuerzahler allerdings sehr schwer, sich dagegen zu wehren. Solche seltsamen Verfahren ziehen sich dann auch noch über Monate hin und sind natürlich nervenaufreibend.