Waffenregister für Spielzeugpistolen
am 18. Juni 2008 unter Verkehrsrecht abgelegtBundestag verabschiedet verschärftes Waffenrecht
Der Bundestag hat das deutsche Waffenrecht abermals verschärft. Mit Ausnahme der FDP stimmten am 22.02.2008 alle Fraktionen dem geänderten Waffengesetz zu. Die neuen Vorschriften verbieten das Führen von gefährlichen Messern und von täuschend echt aussehenden Imitaten von Waffen. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium war nach vielen Einwänden von Verbänden, Polizeigewerkschaften und Experten von den Koalitionsfraktionen nochmals überarbeitet und verschärft worden. Die Polizeigewerkschaften nannten das neue Recht überfällig und kritisierten, dass es immer noch kein bundesweites Waffenregister gibt.
Wenn also Waffenimitate, sprich Spielzeugpistolen, unter das Waffengesetz fallen, dann müssen die Piffpaffs natürlich auch in das Waffenregister eingetragen werden. Da sollte man aber auch regeln, ab welchem Alter die Kinder welche Waffen haben dürfen und bei welchen Verfehlungen ihnen der Waffenbesitz verboten werden darf. Also, z.B. ein Kleinkind – einmal eingekackt und schon ist schluss mit lustig.