Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

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Archiv des Monats Juni 2008

Waffenregister für Spielzeugpistolen

am 18. Juni 2008 unter Verkehrsrecht abgelegt

Bundestag verabschiedet verschärftes Waffenrecht
Der Bundestag hat das deutsche Waffenrecht abermals verschärft. Mit Ausnahme der FDP stimmten am 22.02.2008 alle Fraktionen dem geänderten Waffengesetz zu. Die neuen Vorschriften verbieten das Führen von gefährlichen Messern und von täuschend echt aussehenden Imitaten von Waffen. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium war nach vielen Einwänden von Verbänden, Polizeigewerkschaften und Experten von den Koalitionsfraktionen nochmals überarbeitet und verschärft worden. Die Polizeigewerkschaften nannten das neue Recht überfällig und kritisierten, dass es immer noch kein bundesweites Waffenregister gibt.

Wenn also Waffenimitate, sprich Spielzeugpistolen, unter das Waffengesetz fallen, dann müssen die Piffpaffs natürlich auch in das Waffenregister eingetragen werden. Da sollte man aber auch regeln, ab welchem Alter die Kinder welche Waffen haben dürfen und bei welchen Verfehlungen ihnen der Waffenbesitz verboten werden darf. Also, z.B. ein Kleinkind – einmal eingekackt und schon ist schluss mit lustig.

Jetzt wird endlich durchgegriffen!

am 11. Juni 2008 unter Strafrecht abgelegt

BGH: 9 Monate Freiheitsstrafe für 9 nicht bezahlte 1-Euro-Fahrscheine angemessen (Beschluss vom 15.11.2007, 4 StR 400/07)

Gut, die jugendlichen Schläger bekommen weiterhin nur 6 Monate auf Bewährung. Aber irgendwo muss man ja einen Anfang machen. Daher: Schwarzfahren für 1 EUR = 1 Monat Knast. Da zieht endlich wieder Ordnung ein. Es sei denn, es ist ein Jugendlicher. Der kann relativ straffrei den Kontrolleur vermöbeln.

Sind die denn vom Hund gebissen?

am 05. Juni 2008 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Für die Einstufung eines Mischlingshundes als Kampfhund reicht es nicht aus, dass er in Teilen dem äußeren Erscheinungsbild einer Kampfhunderasse ähnelt. Vielmehr müssen die charakteristischen Merkmale der Rasse (Rassestandards) im äußeren Erscheinungsbild des Mischlings signifikant sein und dominieren. (Verwaltungsgericht Stuttgart, Urtei vom 09.10.2007, Az.: 5 K 4370/06).

Signifikantes Merkmal der Kampfhunde ist, dass sie beißen. Wie finden wir heraus, ob ein Mischling dieses Merkmal hat? Indem er die Richter beißt!