Vielleicht wäre es angebracht, Richtern eine Schulung zum Internet zu verpassen, oder nur solche Richter über das Internet entscheiden zu lassen, die auch Ahnung von der Materie haben. Es ist sonst nicht erklärlich, wie manche Urteile zustande kommen:
LG Mannheim: Haftung des Anschlussinhabers auf Schadenersatz bei Nutzung des Internets durch Dritte, ebenso Eltern als Störer, weil sie ihre Kinder nicht überwachen. LG Frankfurt und OLG Frankfurt zu Haftung in einem WLAN.
Diesen Rechtsprechungen zufolge haften Anschlussinhaber von Internetanschlüssen für etwas, dass sie selber nicht getan haben. Die Richter deklarieren hier eine besondere Pflicht der Anschlussinhaber zur Überwachung.
Lassen wir das Internet aussen vor und betrachten uns das an anderen Beispielen:
Eine Firma baut Radios. Mit einem solchen Radio belästigt ein Nachbar den anderen Nachbarn durch überlautes Musikhören. Weil der Nachbar nicht das Radio leiser machen will, verklagt der andere Nachbar den Herrsteller. Dieser solle gefälligst seine produzierten Radios überwachen, damit damit kein Lärm verursacht wird und bei Nichtbefolgen Schadenersatz leisten.
Jemand hat in seinem Garten in einem Schupppen Werkzeug, der Schuppen ist nicht verschlossen (noch gibt es keine Pflicht, alles ab- und zuzuschließen). Ein Dieb holt sich dort das nötige Werkzeug und begeht damit anderswo einen Einbruch. Der Geschädigte verklagt nun den Werkzeugbesitzer auf Unterlassung und Schadenersatz, weil er sein Werkzeug nicht überwacht hätte.
Weitere Beispiele? Wir verklagen die Autohersteller für Unfälle, weil sie nicht überwacht haben, dass die Fahrer zum unfallfreien Fahren in der Lage sind. So läßt sich das fortsetzen.
Entweder wir kommen dann in juristischen Verhältnissen an, wo jeder jeden wegen allem verklagen kann (Vorbild USA) oder wir landen in einem Überwachungsstaat. Nur das nicht der Staat überwacht, sondern durch die Gerichte veranlaßt, die Bürger sich gegenseitig belauern und bespitzeln.
Vielleicht kommt aber noch irgendwann ein Gericht auf die Idee, dass vom Internet eine allgemeine Betriebsgefahr ausgeht. Dann werden PC-Führerscheine und – wer einen Internetanschluss haben will – Haftpflichtversicherungen eingeführt.