Persönlichkeitsrecht
am 29. August 2008 unter Zivilrecht abgelegtDie Benotung von Lehrern im Internet bleibt weiterhin erlaubt. Ein Gericht wies die Berufung einer Gymnasiallehrerin zurück, die einem Betreibern des Internetforums «Spickmich.de» im Klageweg verbieten lassen wollte, sie betreffende Daten wie Name, Unterrichtsfächer, Zitate und Benotungen auf der genannten Internetseite zu veröffentlichen (Az.: OLG Köln 15 U 43/08).
Also unbescholtene Bürger müssen sich mittlerweile gefallen lassen, namentlich gegen ihren Willen im Internet genannt zu werden. Wenn ehemalige Straftäter namentlich genannt werden, dürfen die dagegen klagen und bekommen Recht. Wenn nach der Tat einige Zeit verstrichen sei, dürfe der Namen nicht mehr genannt werden, so die Begründung der Gerichte. Welche Tat hat die Lehrerin begangen?.
Wieso heißt das dann Persönlichkeits”Recht”?