Interessenkollision
am 28. September 2008 unter Familienrecht abgelegtDer BGH entschied, dass im Rechtsstreit um die Nennung des Namens des biologischen Vaters eines Kindes – im Rahmen eines angestrebten Regresses des «falschen» Vaters gegen den biologischen Vater – auch Zwangshaft angeordnet werden kann, wenn der Anspruch rechtskräftig festgestellt worden ist und sich die Mutter weiterhin weigert, den Namen zu nennen. (Beschluss vom 03.07.2008, Az.: I ZB 87/06).
Tja, wenn der falsche Vater nun aber der zahlungskräftigere ist?