Prüfungen und kein Ende
am 26. November 2008 unter Allgemein abgelegtDer Bund deutscher Kriminalbeamterhat sich dafür ausgesprochen, private Betriebe auf die Einhaltung ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten hin zu überprüfen. Wegen dem jetzt entdecktem unerlaubten Handel mit personenbezogenen Daten müssten Datenschützer jederzeit Betriebsprüfungen unangemeldet durchführen dürfen, so der BDK am 18.08.2008.
Auch noch unangemeldet, na klar. Was nicht noch alles. Für Beamte ist nichts einfacher, als solche Forderungen zu stellen. Man sollte aber vielleicht erst das Gehirn einschalten, denken und sich dann äußern. So werden die Unternehmen geprüft vom Finanzamt. Da allein drei Prüfungen: Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung, Lohnsteuerprüfung. Es prüft die Rentenversicherung, ob die SV-beiträge ordnungsgemäß bezahlt werden. Ferner erscheinen die Berufgsenossenschaften zur Prüfung. Das Gewerbeaufsichtsamt darf prüfen kommen. Bei manchen Betrieben kommt auch zusätzlich die Hygiene. Nicht zu vergessen der Schornsteinfeger. Nun sollen auch Datenschützer kommen. Wie wäre es noch mit Gleichtstellungsbeauftragten? Oder die Unternehmen hinterlegen einen Schlüssel bei der Polizei und dann können alle sich dort den Schlüssel holen und nachschauen, wonach ihnen gerade ist.
So was hilft ungemein, Betriebe in Deutschland anzusiedeln.