Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Archiv des Monats März 2009

(H)un(d)geschickt

am 31. März 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Mandantin möchte auf ihrem Grundstück im Wohngebiet Hundezucht mit recht großen Tieren betreiben. Behörde untersagt ihr die Zucht und die Haltung von mehr als 2 Hunden – sofortiger Vollzug ist angeordnet. Rechtsbehelf abgelehnt, es läuft das Gerichtsverfahren. Empfehlung an Mandantin lautete ruhig verhalten und vorerst Auflagen erfüllen.

Nun stellt sich raus, Mandantin hat bereits Hundenachwuchs. Sie hat es in ihrem Wohnort vor allen verbergen können. Nun kam es aber raus.

Warum? Weil sie in der Zeitung Anzeigen schalten ließ, um den Nachwuchs zu verkaufen.

Da fehlen einem die Worte…

Unkollegial?

am 30. März 2009 unter Berufsrecht abgelegt

Auch unter Anwälten herrscht der Wettbewerb. Manche versuchen das Berufsrecht dafür einzusetzen. Wenn man der Meinung ist, der Kollege hätte eine seiner unzählichen beruflichen Verpflichtungen verletzt, kann man ja mal schnell an die Rechtsanwaltskammer schreiben. Das beschätigt den Kollegen eine Weile mit Erklärungsversuchen an die Kammer. Kann er vielleicht nicht mehr so viele Fälle bearbeiten.

Der Höhepunkt ist dann, wenn der Beschwerdeführer einen auf scheinheilig und kollegial macht. “Der guten Ordnung halber gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, bis zum 8. mir eine Stellungnahme zum Sachverhalt  zu kommen zu lassen, bevor ich mich an die Kammer wende”.

Was daran scheinheilg war? 

Zum einen: Der Brief, datierte auf den 3., lag aber erst am 8. im Briefkasten (durch Boten zugestellt). Und zum anderen: Als dann die Post von der Kammer kam, war ersichtlich, dass der Kollege seinen Brief bereits am 5 . an die Kammer geschickt hatte.

Fazit: Die Stellungnahme an den Beschwerdeführer, natürlich am 8. noch per Fax übermittelt, war weder das Papier noch die Faxkosten wert, sondern reine Beschäftigungstherapie. Frei nach dem Motto: 2 Stellungnahmen = 2 Fälle weniger.

Rabatt beginnt immer im Kopf des Verkäufers

am 27. März 2009 unter Allgemein abgelegt

Eine alte Weisheit, die immer wieder zu seltsamen Blüten führt.

Es sollen Anzeigen geschalten werden, von der Tageszeitung werden die Preise erfragt. Die Preise werden genannt und für gut befunden. Der Anzeigenvermittler erscheint, nimmt die Anzeigen auf und schreibt den Vertrag.

Nun kommen plötzlich Kombianzeigen zustande, so dass auf den ursprünglichen Preis 7,5 % Rabatt gewährt werden. Und wenn man innerhalb eines Jahres 12 Anzeigen schaltet, erhält man weitere 10 % Rabatt.

Wie gesagt, der ursprüngliche Preis wurde schon für gut befunden. Nun sind es 17,5 % weniger. Auch nicht schlecht. Danke.

Versicherungstricks

am 26. März 2009 unter Versicherungsrecht, Zivilrecht abgelegt

Für die Mandantschaft wurde eine Versicherung gekündigt. Kündigungsbestätigung kam auch. Soweit so gut.

Nun kommt – wegen der Vollmacht – zum Anwalt ein Schreiben der Versicherung. Sieht aus wie eine Police mit Beitragsabrechnung. In der Mitte steht “Beitragsrechnung” und “Folgebeitrag”. Ein Zahlschein für die Bank ist auch mit dran, schon alles unterschriftsreif ausgefüllt.

Zunächst ein Aha, da muß mal bei der Versicherung mitgeteilt werden, dass das Mandat beendet ist und sie ihre Post an den Mandanten direkt senden möge. Bei genauerem Prüfen des Schreibens findet sich dann versteckt und kleingedruckt: “Wir hatten Ihre Kündigung bestätigt. Wenn Sie aber die Vorteile einer Weiterversicherung nutzen wollen, überweisen Sie einfach den Betrag. Sie erhalten dann umgehend eine Bestätigung über die Vertragsfortführung.”

Die Krise zeigt Wirkungen. Diese Versicherung fängt an mit miesen Tricks zu hantieren, die bisher nur von Firmen bekannt waren, die mit angeblich amtlichen Einträgen auf amtlich aussehenden Formularen werben und bei denen es auch heißt, dass mit der Bezahlung der Vertrag zustande kommt. Der Mandantschaft wurde emfohlen, das Schreiben in dem großen Rundordner abzulegen.

Schweigepflicht?

am 25. März 2009 unter Strafrecht abgelegt

Anruf einer Firma: Ja, sie hätten an Frau X ein Angebot geschickt und diese hätte es zunächst mit ihrem Rechtsanwalt besprechen wollen. Da Frau X nun im Urlaub ist, wolle man wissen, wie denn die Meinung des Rechtsanwaltes dazu sei. Ob sie ihm noch Unterlagen zukommen lassen sollen usw.

Dreist? Passiert aber regelmäßig und immer wieder. Scheinbar haben so manche noch nichts von der Schweigepflicht gehört, oder sie glauben, eine solche gäbe es nur für Ärzte. Mal abgesehen davon, dass Frau X nur ihren Anwalt vorschob, denn ihm hat sie nichts zum Prüfen übergeben.

Nun, die Firma muß leider warten, bis Frau X aus dem Urlaub zurück ist. Denn selbst wenn Frau X die Unterlagen zum Prüfen übergeben hätte, an Dritte wird nun mal keine Auskunft erteilt.

Die Ampel

am 24. März 2009 unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Es denkt sich der Amtsschimmel in der sächsischen Kleinstadt H., die Verkehrssicherheit kann verbessert werden. Also wird an einer Kreuzung für die Fußgänger eine Ampel gebaut. Klingt vernünftig. Nur das sich die Ampel 50 m hinter der Kreuzung befindet.

Und nun? Die Fußgänger interessieren sich überhaupt nicht für die Ampel, 100 m Umweg (50 bis zur Ampel und 50 zurück) sind ihnen zuviel. Sie gehen daher an der alten Stelle weiter über die Kreuzung. Und zwar alle, Schüler, Erwachsene, Rentner mit Gehhilfen…

Nun kann man Wetten abschließen, was folgt: Da die Ampel einmal steht, wird von der Kreuzung bis zur Ampel ein Geländer gebaut, damit die Fußgänger doch noch die Ampel benutzen. Die Schildbürger haben das Licht mit Säcken in ihr Rathaus ohne Fenster getragen.

Glühbirnen!

am 23. März 2009 unter EU-Recht abgelegt

Die EU-Kommission, die gerade beschlossen hatte, dass die Gurken wieder krumm sein dürfen, beschließt erneut was angeblich Nützliches:

Die Glühbirnen sollen abgeschafft werden. Durch die neuen und energiesparenden Leuchtemittel sollen beim Leuchten 75 % Energie gespart werden. Dadurch sollen angeblich 11 Milliarden EURO eingespart werden.

Nun, was wird wohl die Folge sein? Die Kraftwerke stehen und kosten Geld, egal, wieviel Strom sie verkaufen. Wird also entsprechend viel Strom eingespart, entfällt auf weniger zu liefernden Strom der gleiche Anteil an den Betriebskosten des Kraftwerkes. Also: Der Strompreis wird steigen.

In Summe ist der Verbraucher wieder der Dumme: Er muß mehr Geld für die teuren Leuchtemittel ausgeben und zahlt möglicherweise sogar mehr für den Strom als vorher. Wenn dann aber die EURO-kraten wieder die Glühbirne einführen, wird der Strompreis nicht fallen.

Soviel auch zur Mündigkeit des Bürgers. Wenn irgendwelche Bürohengste es so wollen, können die einem glatt die Glühbirne verbieten. Mal sehen, was sie als nächstes verbieten werden.

Verschwendung von Beitragsgeldern

am 23. März 2009 unter Sozialrecht abgelegt

Eine Sozialversicherung klagt gegen mehrere ehemalige Vorstände eines Vereins wegen Nichtabführung von SV-Beiträgen. Die Vorstände hatten an Vereinsmitglieder Zahlungen geleistet und einfach nicht gewußt, dass das Lohn sei mit der Folge der SV-Pflicht. Nach Insolvenz des Vereins prüfte die Sozialversicherung und forderte in mehrehren Verfahren nun diese Beiträge im Rahmen der persönlichen Haftung der Vorstände ein.

Der Anwalt stellte sich das wohl sehr einfach vor und verklagte 4 Vorstände alle einzeln. bringt ja auch mehr Gebühren. Nachdem er nun 3 Klageabweisungen eingefangen hatte, wurde ihm auch im vierten Prozess unmißverstäbndlich deutlich gemacht, dass es am Vorsatz fehlt und daher die Haftung nicht in Frage kommt. Er teilte jedoch mit, dass seine Klientin auf einem Urteil bestehe und voraussichtlich in allen Verfahren Berufung einlegen werde.

Nun stellt sich natürlich die Frage, wer hier der Beitragsverschwender ist: Die Vorstände, die es nicht besser wußten oder die Sozialversicherung, die mit dem Geld der Beitragszahler sinnlose Prozesse führt.

Spassvogel

am 20. März 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Betriebsprüfer sind eigentlich nicht gerade für ihren Humor bekannt.

Im Ergebnis einer Prüfung teilt der Beamte nun mit, er beabsichtige, in der Höhe von xxx EUR den Umsatz durch Hinzuschätzung zu erhöhen. Dafür habe er eine besondere Berechnungsmethode entwickelt. Nun teilt er voller Stolz mit: Das mit der neuartigen Berechnungsmethode wäre auch für den Mandanten günstiger.

Er konnte aber nicht mehr erklären, wie man das dem Mandanten beibringen soll, dass es für ihn günstiger ist, in nicht unerheblichen Maße Steuern nachzuzahlen. Außer unter dem Gesichtspunkt, dass trotz der Nachzahlung noch ein kleiner Rest vom Gewinn für den Mandanten verbleibt.

Rechtssprache?

am 20. März 2009 unter Allgemein abgelegt

Das hat nichts mit Links und Rechts zu tun. Eine Schlagzeile in einem Newsletter: “Redaktionsstab Rechtssprache soll für verständlichere Gesetze sorgen” Und schon die nächste Schlagzeile lautet: “Steuerflucht-Gesetz”. Kann die Steuer flüchten? Wohl eher nicht, denn sie hat ja keine Beine. Oder flüchten die Steuerzahler? Aber die kann man nicht “einsperren”, sonst hätte man ja Verhältnisse, wie in der DDR.

Aber die Schlagzeile “Steuerflucht” lenkt schön ab, denn inhaltlich will man umfassendere Informationen über grenzüberschreitende Geschäfte durch die Steuerzahler an den Fiskus. Einerseits Europa, andererseits macht sich verdächtig, wer grenzüberschreitende Geschäfte tätigt.

Und wer nicht informieren möchte, weil er nicht zum gläsernen Bürger werden will, oder gar mit verdächtigen Staaten, wie der Schweiz Geschäfte macht, soll abgestraft werden durch Streichung steuerlicher Vorteile oder stärkere steuerliche Belastungen. Also Einführung einer Strafsteuer. Aber ob das die Steuerflucht bekämpft? Oder ob da noch mehr flüchten werden?

Und wenn schon für verständlichere Gesetze gesorgt werden soll, dann sollte der Gesetzgeber mit den Titeln des Gesetzes beginnen: MoMIG-Gesetz – Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen.

Ehefrau oder Parkausweis?

am 19. März 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Wenn man in zwei Städten wohnt, wird es schwierig. Auf dem Ordnungsamt zum Beantragen des Bewohnerparkausweises spielte sich dabei folgendes ab:

Die Sachbearbeiterin schaut angestrengt in ihren Computer. Dort findet sie einen Hinweis hinterlegt. Mitarbeiterin: “Mein Chef fragt, weshalb Sie nicht Ihren Hauptwohnsitz hier nehmen.” Antwort: “Weil ich das schlecht meiner Frau erklären könnte.” Hintergrund ist die Jagd nach Einwohnern für die Steuerzuweisungen. Üblicherweise hat man ja den Hauptwohnsitz dort, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet. Wenn es nach den Bürokraten geht, muss das nicht mehr so sein. Nun muß man abwägen, wer oder was gewichtiger ist: Bewohnerparkausweis oder die Ehefrau?

Aber schließlich hat sich die Mitarbeiterin erbarmt und den Ausweis ausgestellt. Mal sehen, was sich dann bei der nächsten Verlängerung ergibt.