(H)un(d)geschickt
am 31. März 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegtMandantin möchte auf ihrem Grundstück im Wohngebiet Hundezucht mit recht großen Tieren betreiben. Behörde untersagt ihr die Zucht und die Haltung von mehr als 2 Hunden – sofortiger Vollzug ist angeordnet. Rechtsbehelf abgelehnt, es läuft das Gerichtsverfahren. Empfehlung an Mandantin lautete ruhig verhalten und vorerst Auflagen erfüllen.
Nun stellt sich raus, Mandantin hat bereits Hundenachwuchs. Sie hat es in ihrem Wohnort vor allen verbergen können. Nun kam es aber raus.
Warum? Weil sie in der Zeitung Anzeigen schalten ließ, um den Nachwuchs zu verkaufen.
Da fehlen einem die Worte…