Sehr geehrte Frau Kanzlerin, sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung,
offenbar sind viele Ihrer hochbezahlten Beamten der Ministerien und anderer staatlicher Stellen erkrankt oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage, ihre beruflichen Verpflichtungen zu erfüllen. Durch die Medien erfuhren wir, dass Sie nicht unerheblichen Beratungsbedarf bei der Gesetzgebung haben und eigenmächtig freihändig Aufträge an Rechtanwaltskanzleien erteilt haben. Über die Höhe der Honorare erteilen Sie keine Auskunft, da Sie – wie Sie behaupten – zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der mandatierten Rechtsanwälte verpflichtet seien. Wir dürfen also davon ausgehen, dass es mehr als 50, 500 oder 5.000 EUR waren, denn sonst müsste man kein Geheimnis darum machen.
Wir wollen auch ein Stück von dem (großen) Kuchen abhaben. Wir bitten also darum, die nächsten Aufträge eigenmächtig freihändig an uns zu vergeben. Wir versprechen Ihnen, dass das Geld auch im Land bleibt. Wir haben keine ausländischen Beteiligungen, wo die Gelder hinverschoben werden könnten. Daher würde eine Auftragserteilung an uns auch die einheimische Wirtschaft stärken und damit die Folgen der Krise mildern. Wenn die Auftragssumnme hoch genug ist, könnten wir sogar neue Arbeitsplätze schaffen.
Hilfsweise stellen wir den Antrag, neben dem Bankenrettungspaket über ein Anwaltsrettungspaket zu befinden. Schließlich gibt es mehr Rechtsanwälte als Bankgesellschaften, so dass die Hilfe hier einem größeren Kreis zu Gute kommen würde. Dieses Paket müßte auch nicht 150 Mrd. EUR betragen, 10 % davon betrachten wir als angemessen und ausreichend. Bei ca. 15 Mrd. EUR und vorhandenen 150.000 Anwälten sind auch die Auszahlungsmodalitäten ohne bürokratischen Aufwand zu händeln. Sie übersenden an jeden Anwalt einen Scheck über 100.000 EUR und damit ist das Paket schon abgearbeitet. Und da Sie ja bei dem ersten Rettungspaket bewiesen haben, dass Sie innerhalb von knapp 2 Wochen die gesetzlichen Regelungen fertig haben können, würde die Auszahlung auch rechtzeitig zur Urlaubszeit erfolgen können.
Gut, dann würden vielleicht mal für 2 Monate die Anwälte wegen Urlaub nicht erreichbar sein, aber wie bei der Abwrackprämie müssen solche Verschiebungen aus wirtschaftlichen Gründen mal hingenommen werden.
Bezüglich dieser Beratung schlagen wir vor, dass wir eine Honorarvereinbarung treffen. Schließlich ist uns eine Abrechnung nach Gegenstandswert mit 15 Mrd. EUR leider nicht möglich. Nicht, weil wir glauben, es wäre dem Steuerzahler nicht zuzumuten, sondern unser Programm rechnet nur bis 1 Mrd. EUR. Wir haben schon unserem EDV-Anbieter gekündigt.
Hochachtungsvoll
gez. Unleserlich
Rechtsanwalt
(nach Diktat verreist, in Vorgriff des zu erwartenden Urlaubsgeldes)