Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Archiv des Monats April 2009

Manche sind gleicher…

am 30. April 2009 unter Beamtenrecht, Strafrecht abgelegt

…besonders Minister.  Minister M. in Sachsen hat so eine gesunde selbstherrliche Einstellung zur Gleichheit vor dem Gesetz. In seinem Ministerium existiert eine Dienstvereinbarung, nach der die Mitarbeiter die E-Mailadressen nicht für private Angelegenheiten benutzen dürfen. Herr M. als Minister benutzt seine Dienstmailadresse gerade für private Angelegenheiten. Denn die Vereinbarung gilt natürlich nicht für ihn. Weil, er ist nicht Mitarbeiter, er ist der Dienstherr. Nun, vor langer Zeit hatte mal der Sonnenkönig so einen Spruch gebracht, „Der Staat bin ich“. Nur, das war Monarchie. Haben wir jetzt nicht eigentlich Demokratie?

Und wenn Herr M. mit einem Ex-Mieter Ärger hat, dann ist es ihm auch möglich, schwere Geschütze in anderen Bundesländern auffahren zu lassen. So soll der Mieter beim Auszug einen Klodeckel (!) mitgenommen haben, der Herrn M. gehört. Natürlich wurde Strafanzeige gestellt. Und prompt wurde bei dem Ex-Mieter eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Wegen einem Klodeckel? Das ist dann auch mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Kein Wunder, wenn die Strafverfolgungsbehörden so überlastet sind.

Gefunden: Jurablogs

am 29. April 2009 unter Allgemein abgelegt

Nein, Jurablogs war uns vorher schon bekannt. Aber über einen Blogeintrag kann man seine Ansichten mitteilen.

Der neue Look ist schön. Lob.

Nun zur Kritik: Wenn auf der Startseite “Alle Meldungen” erscheinen sollen, dann sollten wenigstens alle Meldungen des heutigen Tages (oder der jeweils letzten 24 h) auf einer Seite wirklich zu sehen sein. Technisch dürfte das kein Problem sein. Man scrollt dann etwas weiter runter.

Das dürfte für die Tagesbesucher einfacher sein, als auf “Ältere Meldungen” oder Seitenzahlen zu klicken. Da verliert man leichter den Überblick.

Es geschehen noch Zeichen und Wunder…

am 29. April 2009 unter Steuerrecht abgelegt

auch beim Finanzamt. Diesmal wurde es fast menschelnd.

Ein Verein ging in Insolvenz, kann ja vorkommen. Aber man ist da schon fast menschlich und stimmt einem Planverfahren zu. Verein kann schuldenfrei weiterarbeiten.

Drei (!) Jahre später bequemt sich das Finanzamt, mal eine Prüfung durchzuführen, wo alle Eulen verflogen sind. Im Ergebnis stellt es fest, es hätte für Zeiten vor der Insolvenz noch Umsatzsteuer zu bekommen gehabt. Nun, wegen der abgeschlossenen Insolvenz kann es nichts mehr holen vom Verein.

Also wird kurzerhand beschlossen, die damaligen Vorstandsmitglieder in die persönliche Haftung zu nehmen. Mehr als 5 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus den Funktionen. Wüster Schriftwechsel. Dann Ruhe. Dann noch ein Schreiben, man ist noch am Prüfen.

Nun plötzlich: “Von einer Haftungsinanspruchnahme wird abgesehen.”

Lobet das Finanzamt.

Offenlegung Jahresabschlüsse – Ordnungsgeldverfahren

am 28. April 2009 unter Gesellschaftsrecht abgelegt

Nun müssen ja die Kapitalgesellschaften ihre Abschlüsse publizieren. Das Ganze erfolgt elektronisch. Die Publikation hat bis zum 31.12. des Folgejahres zu erfolgen.

Nun sollte man meinem, dass die Verletzung dieser Pflichten entsprechend geahndet wird. Wird es auch. Nach 4 Monaten wird ein Ordnungsgeld angedroht. Wenn nicht innerhalb weiterer sechs Wochen die Veröffentlichung erfolgt. Das Schreiben kostet 53 EUR und einige Cents.

Nun sollte man meinen, wenn die Publikationen elektronisch veröffentlicht werden, kann man auch blitzschnell feststellen, wer nicht veröffentlicht hat. Das scheint aber nicht so zu sein, denn dann wäre dieser Brief schon im Januar gekommen. In England kommen solche Briefe für die Limiteds schon wenige Tage nach Überschreiten solcher Termine.

Aber in Deutschland wird wahrscheinlich ein Beamter das gesamte elektronische Register an seinem Computer lesen und dann die Firmen anschreiben, bei denen kein Jahresabschluss veröffentlicht wurde. Das kann das natürlich eine Weile dauern.

Übrigens, der Firmenname in diesem Fall beginnt mit Ab… Also, wer den Buchstaben Z am Anfang seines Firmennamens hat, wird seine Post möglicherweise erst in ein paar Jahren bekommen.

Krisenbewältigung der dritten Art

am 27. April 2009 unter Arbeitsrecht abgelegt

Nun, Krisen sind dazu da, um sie zu meistern. Da hat ein Unternehmer eine besondere Idee. Wenn der Staat für ihn kein Rettungspaket schnürt, bastelt er sich selber eins.

Er ist mit den Lohnzahlungen für seine Mitarbeiter mit drei Monaten im Rückstand. Er meldet Insolvenz an. Sein Schwager wird zeitgleich ein neues Unternehmen aufmachen. Mit der Hälfte der Belegschaft fängt dieser neu an. Ihre rückständigen Löhne erhalten die Mitarbeiter vom Arbeitsamt, nicht nur die Arbeitnehmer, die noch im Betrieb sind, auch die, die vorher schon gekündigt haben.

So kann man sich natürlich auch sein persönliches Rettungspaket schnüren. Mit dem privaten Insolvenzverfahren bekommt man später die Restschuldbefreiung. Und bis dahin hat man ja sein Konto mit Pfändungsschutz. Die Dummen sind nur die Einzahler der Insolvenzgeldumlage und natürlich die Steuerzahler. Aber davon gibt es ja genug. Noch.

Opferschutz verbessert!

am 25. April 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Laut dieser Meldung hat die Regierung den Opferschutz noch mehr verbessert. Nun sind die Schuldner durch besondere Konten vor Pfändungen der bösen Gläubiger besser geschützt.

Wie jetzt, die Schuldner sind nicht die Opfer. Ach, die Gläubiger haben ihre Leistung erbracht, aber die Schuldner schulden ihren Teil noch? Ach so, deshalb heißen sie Schuldner. Aber dann hat die Regierung ja nicht den Opferschutz verbessert, sondern den T….

Jedenfalls gibt es besseren Schutz vor Kontenpfändungen.

Gibt es noch Verpflichtungen zur Wahrung von Geheimnissen?

am 24. April 2009 unter Steuerrecht, Strafrecht abgelegt

Nun, Bankgeheimnisse, so es sie gab, sind ja schon seit längerem out. Auch die Schweizer werden wohl allmählich schwach.

Scheinbar gibt es aber auch weitere Bestrebungen, solche Geheimnisse auszuhebeln, nicht nur vom Gesetzgeber, auch von Anwälten. In einem Prozess wäre ein Steuerbescheid einer dritten Person ein mögliches Indiz für den Kläger. Über seinen Anwalt teilt er dem Gericht dreist mit: “Der Steuerbescheid liegt leider nicht vor. Das Finanzamt gibt den Bescheid auch nicht raus, es beruft sich auf das Steuergeheimnis. Leider weiß der Kläger nun nicht, wie er noch an den Steuerbescheid gelangen könnte.”

Schon toll, dass er nicht noch den Antrag gestellt hat, das Gericht möge die dritte Person als Zeuge laden und sich dabei den Steuerbescheid vorlegen lassen.

Wenn aber schon die Regierung fremde Geheimnisse von Dieben kauft, um angebliche Steuerhinterzieher zu enttarnen, braucht man sich über Unsitten wie diese nicht mehr wundern.

Gefunden: Haben sie jemals gewußt, was sie tun?

am 23. April 2009 unter Allgemein abgelegt

An anderer Stelle wird die Frage aufgeworfen,  wer solche Gesetze entwirft. Nun, die Bundesregierung hat diese Frage ja ausreichend beantwortet. Von Rechtsanwälten. Wie sie in einer Anfrage im Bundestag beantwortet. Nun kann die Bundesregierung die Verantwortung auf die Anwälte abschieben.

Daher: Bewerben bei der Bundesregierung, um selber bessere Gesetze zu entwerfen. Allerdings sollte die Bundesregierung dann nicht mehr eigenmächtig freihändig die Aufträge vergeben, sondern nach dem Gieskannenprinzip. Damit jeder Anwalt mal dran ist, und seinen eigenen Murks abliefern darf.

Bewerbung als externe Berater

am 23. April 2009 unter Allgemein abgelegt

Sehr geehrte Frau Kanzlerin, sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung,

offenbar sind viele Ihrer hochbezahlten Beamten der Ministerien und anderer staatlicher Stellen erkrankt oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage, ihre beruflichen Verpflichtungen zu erfüllen. Durch die Medien erfuhren wir, dass Sie nicht unerheblichen Beratungsbedarf bei der Gesetzgebung haben und  eigenmächtig freihändig Aufträge an Rechtanwaltskanzleien erteilt haben. Über die Höhe der Honorare erteilen Sie keine Auskunft, da Sie – wie Sie behaupten – zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der mandatierten Rechtsanwälte verpflichtet seien. Wir dürfen also davon ausgehen, dass es mehr als 50, 500 oder 5.000 EUR waren, denn sonst müsste man kein Geheimnis darum machen.

Wir wollen auch ein Stück von dem (großen) Kuchen abhaben. Wir bitten also darum, die nächsten Aufträge eigenmächtig freihändig an uns zu vergeben. Wir versprechen Ihnen, dass das Geld auch im Land bleibt. Wir haben keine ausländischen Beteiligungen, wo die Gelder hinverschoben werden könnten. Daher würde eine Auftragserteilung an uns auch die einheimische Wirtschaft stärken und damit die Folgen der Krise mildern. Wenn die Auftragssumnme hoch genug ist, könnten wir sogar neue Arbeitsplätze schaffen.

Hilfsweise stellen wir den Antrag, neben dem Bankenrettungspaket über ein Anwaltsrettungspaket zu befinden. Schließlich gibt es mehr Rechtsanwälte als Bankgesellschaften, so dass die Hilfe hier einem größeren Kreis zu Gute kommen würde. Dieses Paket müßte auch nicht 150 Mrd. EUR betragen, 10 % davon betrachten wir als angemessen und ausreichend. Bei ca. 15 Mrd. EUR und vorhandenen 150.000 Anwälten sind auch die Auszahlungsmodalitäten ohne bürokratischen Aufwand zu händeln. Sie übersenden an jeden Anwalt einen Scheck über 100.000 EUR und damit ist das Paket schon abgearbeitet. Und da Sie ja bei dem ersten Rettungspaket bewiesen haben, dass Sie innerhalb von knapp 2 Wochen die gesetzlichen Regelungen fertig haben können, würde die Auszahlung auch rechtzeitig zur Urlaubszeit erfolgen können.

Gut, dann würden vielleicht mal für 2 Monate die Anwälte wegen Urlaub nicht erreichbar sein, aber wie bei der Abwrackprämie müssen solche Verschiebungen aus wirtschaftlichen Gründen mal hingenommen werden.

Bezüglich dieser Beratung schlagen wir vor, dass wir eine Honorarvereinbarung treffen. Schließlich ist uns eine Abrechnung nach Gegenstandswert mit 15 Mrd. EUR leider nicht möglich. Nicht, weil wir glauben, es wäre dem Steuerzahler nicht zuzumuten, sondern unser Programm rechnet nur bis 1 Mrd. EUR. Wir haben schon unserem EDV-Anbieter gekündigt.

Hochachtungsvoll

gez. Unleserlich

Rechtsanwalt

(nach Diktat verreist, in Vorgriff des zu erwartenden Urlaubsgeldes)

von wegen Anwältin, Bahn!

am 22. April 2009 unter Allgemein abgelegt

…mit fragwürdigen Erziehungsmethoden.

Wie an anderer Stelle berichtet wird, hat eine Anwältin ihre Kinder derart erzogen, dass sie sie 5 km von zu Hause entfernt aussetzte. Nun, in Deutschland scheint ja die Bahn den Eltern die Erziehung der Kinder abzunehmen. Wie vor nicht allzu langer Zeit bekannt wurde, hat Zugpersonal Kinder nicht nur 5 km von zu Hause, sondern noch in größeren Entferungen rausgesetzt. Wahrscheinlich wegen des höheren Erziehungswertes.

Also, falls man seine Kinder nicht selber betrafen möchte, muss man sie nur ohne Fahrkarte in einen Zug setzen.

Noch so ein Mist, den niemand braucht…

am 22. April 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

wie Ordenentziehungsverfahren.

Wenn jemand, wie Herr Z. früher gut war, bekam er einen Orden. Wenn er später dann böse war und z.B. Steuern nicht bezahlt, muss er de Orden zurück geben. Schon das ist ja irgendwie schräg.

Aber: Wenn er seinen Orden nicht freiwillig raus rückt, dann gibt es das Ordenentziehungsverfahren.

Da informiert die Staatsanwaltschaft nach erfolgter Verurteilung die entsprechenden Ämter, die dann solche Verfahren durchführen.

Da brauchen wir uns natürlich nicht wundern, wenn die Staatsanwälte keine Zeit für das Schreiben ihrer Anklageschriften haben.

Nein, ich will nicht, nein, nein, nein…

am 21. April 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Schuldner bekommt Post vom Gerichtsvollzieher: “Habe hier einen Haftbefehl. Um unnötiges Aufsehen zu vermeiden, schlage ich vor, Sie kommen zu mir und geben die eidesstattliche Verischerung ab.”

Schuldner faxt an Gläubiger: “Ich werde Ihre Kosten nicht ersetzen und auch nicht die eidesstattliche Versicherung abgeben!”

Nun, vielleicht sucht er ja ein Dach über den Kopf und drei Mahlzeiten am Tag.

Wahlkampf, Neiddebatte und anderes

am 20. April 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Der Wahlkampf ist ausgebrochen. Neben Versprechungen zur Steuersenkung gibt es auch massive Drohungen mit neuen Gesetzen. Natürlich gegen Minderheiten. Nämlich die angeblich reichen Steuerhinterzieher. Herr Steinbrück möchte schärfer gegen sie vorgehen. Z.B. will er sie prüfen lassen und daher verpflichten, ihre Unterlagen 6 Jahre aufzubewahren.

 

Hat er auch nur ansatzweise mitgeteilt, wie viele reiche Steuerhinterzieher er so in seiner Amtszeit als Minister gefunden hat? Und warum stellt er alle Verdiener ab 500.000 EUR unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung? Weil Wahlkampf ist! Die Meldung war vom 08.04.09.

 

Dafür kommt dann 1 Woche später der erste Freischuss im Wahlkampf. Nun möchte die Partei des Herrn Steinbrück allen Beschäftigten, die auf eine Abgabe der Steuererklärung verzichten, 300 EUR Prämie zahlen. Was macht Herr Steinbrück dann mit den Beschäftigten, die zu den Reichen (nach seiner Definition) gehören? Wenn die also mit ihren 500.000 EUR Verdienst auf die Abgabe der Steuererklärung verzichten und dafür 300 EUR Prämie mitnehmen? Wird er sie dann trotzdem prüfen?

 

Aber es scheint „einfacher“ zu sein, Prämien zu verteilen, statt das Steuerrecht so zu vereinfachen, dass es für jeden möglich ist, eine Steuererklärung einzureichen.

 

Nun warten wir auf weitere Blüten des Wahlkampfes. Und vergessen wir auch nicht die Versprechen des letzten Wahlkampfes: Die CDU wollte die Märchensteuer um 2 % erhöhen. Die SPD wollte keine Erhöhung. Rechnerisch und nach menschlichen logischen Maßstäben  hätte das in der großen Koalition also eine Erhöhung um 1 %, maximal aber um 2 % bedeutet.

 

In der Politik kamen 3 % raus. Also 2 + 0 = 3! Vielleicht wird es ja wieder so: Statt der Definition der Reichen mit 500.000 EUR werden es dann 300 EUR? Schließlich ist bei vielleicht 40 Mio Bürgern, die über als 300 EUR verdienen, mehr zu holen, als bei den vielleicht 10 % (geraten), die mehr als 500.000 EUR beziehen.

Pech gehabt mit der Nichtzulassungsbeschwerde

am 18. April 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Steuerrecht hat ja schon einen Nachteil gegenüber anderen Rechtszweigen: Es gibt eine gerichtliche Instanz weniger. Nach der Tatsacheninstanz Finanzgericht (FG) folgt nur noch die Revisionsinstanz Bundesfinanzhof (BFH).

In seiner Urteilsbegründung stützt sich das FG auf eine Vertragsverlängerung, die nach Ansicht des Richters den Anspruch des Klägers verneint. In der mündlichen Verhanldung hatte der Richter festgestellt, dass der ursrprüngliche Vertrag nicht in der Akte sei. Falls er ihn noch benötige, würde er ihn anfordern. Tat er aber nicht, sondern sprach “Recht”. Der ursprüngliche Vertrag und die Verlängerung führen aber zu einer anderen Auslegung, mit der Folge, dass der Kläger doch einen begründeten Anspruch gehabt hätte.

Nun, wegen Verfahrensfehlern kann ja Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt werden. Da im finanzgerichtlichen Verfahren der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, hätte der Richter den Vertrag anfordern müssen. Gesagt, getan.

Nun kommt der Beschluss des BFH, dass die Beschwerde unzulässig ist. Man hat in der Akte doch den Vertrag gefunden, weshalb kein Verfahrensfehler mehr vorliegt. Hier wollte man wohl ein Verfahren schnell abbügeln. Denn wenn das Gericht vorher seine Absicht kundgetan hätte, die Beschwerde abzuweisen, hätte man darauf hinweisen können, dass der Richter dann erst recht seine Amtsermittlungspflicht verletzte, wenn er nicht mal in der Lage war, den Vertrag in der Akte zu finden und sich in seiner Bergündung nur auf das Verlängerungsdokument stützte.

Dass das Urteil inhaltlich falsch ist, kann eben im Steuerrecht nicht korrigiert werden, da die Berufungsinstanz fehlt. Da es in allen anderen Gerichtsbarkeiten eine solche Instanz gibt, steckt möglicherweise Absicht dahinter.

Lizenz zum…

am 16. April 2009 unter Gesellschaftsrecht abgelegt

Geddrucken, äh nein, beurkunden und beglaubigen.

Die ganze GmbH-Geschichte sollte ja vereinfacht und modernisiert werden. Aber wie es im Leben so ist, der Gesetzgeber erzählt viel, wenn der Tag lang ist.

Es wurde ein Wechsel in der Geschäftsführung beurkundet. Der Notar fragte, ob es noch die alte Geschäftsanschrift sei, was bejaht wurde, schließlich hatte sie sich seit mehr als drei Jahren nicht mehr geändert. Beim Unterschreiben wurde nicht weiter nachgelesen, schließlich vertraut man ja dem Notar.

Dann wird die Eintragung veröffentlicht und siehe, plötzlich steht die vorherige Geschäftsanschrift in der Veröffentlichung. Naja, ist ja nicht schlimm, also hingeschrieben und mitgeteilt.

Ja, aber: Nun ist jeder Pups zu beglaubigen. Mal einfach etwas dem Handelsregister zu melden, das geht ja nun nicht mehr. Vielmehr sind Anmeldungen zur Eintragung “elektronisch in öffentlich beglaubigter Form” einzureichen.

Das Registergericht teilte also mit, dass eine Berichtigung der irrtümlich falsch genannten Geschäftsanschrift wiederum nur beim Notar gehe. Wie war das mit der Vereinfachung? Konnte man eben die Änderung der Geschäftsanschrift früher mit normaler Post dem Handelsregister anzeigen, muß man hierfür seit dem 1.11.2008 auch noch zum Notar. Was auch immer daran einfacher sein soll.

Im Internet kann man sich (auch legitimiert) bei vielen Diensten anmelden und sein Mitgliedskonto selbst pflegen. Weshalb kann man dies z.B. nicht auch beim Handelsregister? Man legitimiert sich und wenn es Änderungen gibt, trägt man sie online in seinem “Account” ein. Aber das ist wahrscheinlich zu einfach. Das deutsche einfach sieht halt anders aus.

Integrieren – Intrigieren

am 15. April 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Mit dem Namen Integrationsamt ist verbunden, dass sich Arbeitgber, die behinderte Menschen beschäftigen, hier ab und an melden müssen. So z.B. wenn eine Kündigung ansteht.

Zu recht soll das Amt die Interessen behinderter Menschen wahren und gemäß gesetzlichen Bestimmungen prüfen, ob auch alles rechtens ist.

Nur: Wenn am 30.09.2008 das betreffende Amt angeschrieben wurde und trotz mehrmaliger Erinnerungen bis heute keine Entscheidung gefällt wurde, dann scheint das Amt nicht mehr integrieren, sondern eher intrigieren.

Sorgfaltspflicht

am 14. April 2009 unter Arztrecht abgelegt

Eine Kassenärztliche Vereinigung will sich ein Gebäude errichten. Sie beschließt, von ihren Mitgliedern eine Umlage zu erheben. Soweit so gut.

Der Bau ist fertig, überschüssige Gelder werden nun zurück gezahlt. Was ist dabei festzustellen? Es fehlen irgendwie Zinsen. Die Gelder wurden ab 1992 eingesammelt. Ab 2007 wurden die Rückzahlungen vorgenommen. 15 Jahre hat diese Vereinigung mit nicht unerheblichen Geldern ihrer Mitglieder gewirtschaftet. Da steht doch zu vermuten, dass sie auch Zinsen z.B. aus Festgeldanlagen hatten. Die sollten ja nun mit auszuzahlen sein.

Auf eine entsprechende Anfrage kommt als Antwort, dass man die Gelder nicht angelegt hätte.

Das sollen sie mal bitte näher erklären, warum sie das nicht taten. Jeder Vermieter (und auch jeder Mieter) weiß zwischenzeitlich, dass Kautionen anzulegen sind und die Erträge später wieder mit der Kaution auszuzahlen sind. Dieses Allgemeinwissen sollte doch auch dazu führen, dass kassenärztliche Funktionäre einen sorgfältigen Umgang mit den Geldern ihrer Mitglieder pflegen. Wäre also eine Verzinsung erfolgt, dann hätte diese z.B. beim Bau mit eingesetzt werden können, so dass den Mitgliedern jetzt höhere Erstattungen zugestanden hätten. Oder eben die Erstattung mit samt den Zinsen höher ausfiele.

Von Sorgfaltspflichten scheinen diese Funktionäre noch nichts gehört zu haben…

Der Gesetzgeber sollte das regeln…

am 13. April 2009 unter Allgemein abgelegt

scheint in der letzten Zeit das neue Schlagwort zu sein. Immer wenn der Öffentlichkeit etwas nicht gefällt, wird der Ruf nach dem Gesetzgeber laut.

Mehdorn bekommt eine Abfindung? Das muss der Gesetzgeber regeln.

Sportschützen begehen Morde mit ihren Waffen? Das muss der Gesetzgeber regeln.

Im Internet gibt es Kinderpornografie? Das muss der Gesetzgeber regeln.

Nun, was denn nicht noch alles? Irgendwann ist alles so reguliert, dass man sich nicht mehr regen kann. In der DDR war (fast) alles reguliert und die Menschen haben sich schließlich dagegen gewehrt. “Big Brother is watching you” ist eine nicht erstrebenswerte Utopie.

Also, soll der Gesetzgeber wirklich alles regeln? Besser wohl nicht, denn dabei wird meist zuviel des “Guten” gewollt bzw. getan. Wo bleibt die Vertragsfreiheit, wenn der Gesetzgeber anfängt, Abfindungen für Vorstände und Geschäftsführer zu regeln? Wo hört es auf, wenn der Gesetzgeber anfängt, Internetseiten zu sperren? Und wenn Sportwaffen (ich bin kein Sportler!) z.B. verboten werden, üben dann unsere Soldaten mit Spielzeugpistolen? Bekommen die Polizisten die Pistolen weggenommen? Die Bobbies waren schließlich in ihren Anfangszeiten auch nur mit Schlagstöcken bewaffnet. 

Der Gesetzgeber ist nicht der Gutmensch. Das sind Politiker, die bei der nächsten Wahl wieder ihren warmen Platz haben möchten. Vergeßt das nicht vor dem Ruf nach dem Gesetzgeber.

Und schließlich, alles was der Gesetzgeber macht, kostet unsere Steuergelder. Die Hilfen für die Banken, die Abwrackprämie und ihre Verlängerung, für all das werden wir nach der Wahl die Rechnung präsentiert bekommen. Schließlich ist es ja z.B. nur eine Aufrundung, wenn die Umsatzsteuer plötzlich 20 % beträgt. Das war nach der letzten Wahl schon sehr geschickt, die Umsatzsteuer auf 19 % zu erhöhen und damit den nächsten Schritt vorzubereiten.

Internetsperren und ihre Umgehung bestrafen?

am 12. April 2009 unter Internetrecht abgelegt

Frau v. L. grübelt ja nicht nur über Internetsperren, sie wird es sicher auch schaffen, diese einzuführen. Mittlerweile gibt es Youtube-Anleitungen, diese – legal – zu umgehen, in ca. 30 Sekunden.

Das wird Frau v. L. nicht aufhalten. Warum nicht? Weil sie es dann mit einer Analogie versuchen wird. Nämlich zum Umgehen des Kopierschutzes.

Wenn also die Internetsperren so schnell umgangen werden können, wird ein entsprechendes strafbewehrtes Verbot zum Umgehen der Sperren gesetzlich geregelt. Will heißen, dass sich nicht nur der Nutzer bestimmter Seiten strafbar macht, sondern auch der, der auf seinem Computer z.B. als DNS-Server einen freien DNS-Server, der die Sperren nicht eingetragen hat, benutzt. Dann brauchen die Polizisten nicht mehr irgendwelchen Schweinkram finden, sondern es reicht aus, wenn der PC einen falschen DNS-Eintrag aufweist.

Der nächste Schritt wäre dann, die DNS-Server unter staatliche Kontrolle zu bringen. Dann könnte man das Internet auch ganz abschalten. Z.B. ab 22.00 Uhr, da geht wohl in Gefängnissen auch das Licht aus.

Widerruf der Restschudlbefreiung

am 11. April 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Heutzutage sind ja viele sorglos. “Wenn es schiefgeht, melde ich halt Privatinsolvenz an und bin dann nach einiger Zeit auch wieder schuldenfrei.”

Nun, davor sollte man sich hüten. Unlängst ging ein Schuldner recht sorglos mit seiner laufenden Restschuldbefreiung um. Er wechselte seinen Arbeitgeber, und für einen halben Monat meldete er den Lohn nicht. Es ging um 841 EUR, die er seinem Insolvenzverwalter vorenthielt. Erst auf Nachfragen des Verwaltwers gab er an, bereits einen halben Monat vorher von dem neuen Arbeitgeber Geld bezogen zu haben. Das reichte dem Verwalter und nun auch dem Gericht.

Aufgrund dieser Tricksereien wurde dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt.

Da die gesammelte Korrespondenz vom Gericht immer brav an alle Gläubiger versandt wurde, wird wohl nun ein “Run” auf die Pfändung seines Arbeitseinkommens einsetzen. Da wird wohl der Arbeitgeber nicht sehr begeistert sein.

Verschwendung von Beitragsgeldern, die II.

am 11. April 2009 unter Sozialrecht abgelegt

Über die Verschwendung von Beitragsgeldern wurde hier ja schon berichtet.

Nun erneut: Mandant kommt und legt diverse Schreiben einer Krankenkasse vor. Sie beabsichtigt, ihn nach § 823 BGB i.V.m § 266 a StGB in die Haftung zu nehmen. Sie bietet ihm Ratenzahlung an. Stutzig macht ein zusätzliches Schreiben, in dem er aufgefordert wird, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Naja, er hat für Mai bis August 2002 die Beiträge nicht mehr abgeführt. Und einen Strafbefehl dafür hat er im Oktober 2003 kassiert.

Guten Morgen, liebe Krankenkasse. Auch endlich aufgewacht? Leider etwas zu spät, denn der Mandant verzichtet nach eingehender Beratung nun nicht auf die Einrede der Verjährung.

Fundstück: Künstersozialabgabe…

am 10. April 2009 unter Sozialrecht abgelegt

alle sollen zahlen, aber keiner bekommt Leistungen.

Gefunden wurde ein Beitrag zur Künstlersozialabgabe.

Dazu aus der Praxis: Die Prüfer der Sozialversicherung stocken entsprechend auf. So gibt es spezielle Prüfer, die gezielt – vor allem größere Unternehmen – nach der Künstlersozialabgabe prüfen.

Aber: Gleichzeitig verweigert die Künstlersozialkasse Künstlern den Beitritt. Ebenfalls aus der Praxis: Ein Künstler (und Mitglied der Künstlerkasse) bereitet sich vor, sein Unternehmen an die Tochter zu übertragen. Sie hat eine künstlerische Ausbildung und wird in dem Unternehmen, genau wie der Vater, künstlerisch tätig. Man sollte also meinen, sie darf Mitglied in der Kasse werden.

Denkste, Beitritt wurde verwehrt, nun läuft das Widerspruchsverfahren. Scheinbar reicht das Geld nur noch für das Gehalt der Funktionäre.

Fundstück: Wie sieht der Rechtsanwalt aus

am 09. April 2009 unter Berufsrecht abgelegt

In einem anderen Blog gefunden: Aussehen von Rechtsanwälten. Wenn allerdings Anwälte am dicken Bauch erkannt werden sollen, dann würde es nicht nur ca. 150.000 sondern vielleicht 20 Mio. Anwälte geben.

Aber das Merkmal “dicker Bauch” ist ja noch recht positiv.  Denn schließlich heißt es ja üblicherweise, dass man die Spitzbuben an ihren “wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen” erkennt (frei nach der Order des Preußenkönigs Friedrich Wilhelm I.).

Verwunderlich ist nur, dass auch in der Neuzeit die Gerichte an der Pflicht zum Tragen der Robe festhalten. Denn außer beim Öbersten Gericht in Karlsruhe, tragen ja alle Spitzbuben die schwarzen Mäntel.

kollegiale Zusammenarbeit

am 09. April 2009 unter Urheberrecht abgelegt

Ein Unternehmensverband schreibt einem seiner Mitglieder: Er hätte Kenntnis davon, dass auf der Mitglieds-Internetseite Inhalte wären, die analog von einem anderen Mitglied verwendet wären (wobei hier der Vorwurf mehr als zweifelhaft ist). Das Mitglied würde deshalb gegen Urheber- und Wettbewerbsrecht verstoßen. Es wird empfohlen, die Inhalte zu entfernen. Nun heißt es weiter:

“Wir versuchen mit diesem Schreiben zwischen unseren Mitgliedern zu vermitteln, um unnötige und kostenintensive Rechtsstreite zu vermeiden” Das klingt zwar schön, ist aber wieder nur scheinheilig.

Warum? Weil es dann heißt: “Sollten Sie dieser Empfehlung nicht nachkommen müssen wir unserem Mitglied raten, die Angelegenheit auf juristischem Wege klären zu lassen” Also vermittelt der Verband nun Rechstrteitigkeiten zwischen seinen Mitgliedern? Schön für die Anwälte. Wo kann man hier Mitglied werden?

Inkasso – Kasse machen?

am 08. April 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Aus der Werbung eines Inkassobüros: “Zahlungsausfälle dürfen nicht zu langwierigen Auseinandersetzungen führen, sondern sollen kurz und konzentriert überwunden werden…”

Aus einem Schreiben dieses Inkassobüros vom 26. eines Monats:

“Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02. des Monats. Leider wird sich dessen Bearbeitung verzögern. Wir bitten daher um Geduld. Die Bearbeitung des Inkassoverfahrens ruht selbstverständlich während dieser Zeit.”

Da hat man 24 Tage gebraucht, um mitzuteilen, dass es sich noch weiter verzögern wird. Das Inkasso wird nicht weiterbetrieben. Arbeiten die überhaupt noch?  Zunächst erst mal schön für den Inkassogegner.

Und womit hat man geworben? “Kurz” war nur der Brief.

Versehentlich?

am 07. April 2009 unter Arbeitsrecht abgelegt

Arbeitnehmer muss Arbeitgeber auf ausstehenden Lohn verklagen. Im Vertrag eine Klausel, wonach Ansprüche innerhalb von 3 Monaten geltend zu machen sind, sonst verfallen sie. Arbeitnehmer faxt 5 Tage vor Ablauf der Frist und sendet mit Post seine Geltendmachung.

 

Arbeitgeber trickst. Behauptet, Fax nicht bekommen zu haben und Post erst nach Ablauf der Frist. Vor Gericht behauptet er, versehentlich nicht gezahlt zu haben.

 

Nun macht das Gericht kurzen Prozess. Da der Arbeitgeber die Lohnabrechnung an den Arbeitnehmer übergeben hat, hat er somit die Ansprüche unstreitig gestellt. Die Ausschlussfrist greift demzufolge nicht. Und da der Arbeitgeber ja nur versehentlich nicht gezahlt hat, ist die Abrechnung insgesamt nicht streitig. Nun darf er rund 3.500 EUR nebst Zinsen zahlen.

 

Da hatte er mit seiner Ausrede schlechte Karten. Denn durch die Behauptung, versehentlich nicht gezahlt zu haben, konnte er auch nicht mehr argumentieren, die Abrechnung sei strittig.

Zu Risiken und Nebenwirkungen…

am 06. April 2009 unter Steuerrecht, Verkehrsrecht abgelegt

…fragen Sie Ihren Arzt… und Steuerberater!

 

Ein Mandant war zum Gespräch über eine Steuerangelegenheit, die nach 4 Jahren endlich ihren Abschluss fand. Man merkte, dass es ihm schwer fiel, die Vorgänge nachzuvollziehen. Als er ging, war er irgendwie mit seinen Gedanken um die Sache beschäftigt.

 

5 Minuten später klingelt das Telefon, der Mandant ist dran. Aha, jetzt kommen die ersten Fragen.

 

Aber nein, gedankenversunken, wie er war, ist er bei Dunkelrot über eine Kreuzung gefahren, an der natürlich auch ein Rotlichtblitzer installiert ist. Gut das in der Kanzlei ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.

 

Fazit: Nicht nur Medikamente können Nebenwirkungen zeigen und die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, auch schwerwiegende steuerliche Probleme.

Mentalitäten

am 05. April 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Da gab es ja vor kurzem eine kleine Irritation zwischen dem deutschen Finanzminister und den Schweizern. Das lag aber nicht an Fragen des Steuerrechts, sondern an den unterschiedlichen Menatiltäten der Deutschen und der Schweizer.

Auslöser war, dass Herrn S. die Uhr bei seinem Besuch in der  Schweiz kaputt ging. Also nichts wie rein in den nächsten Schweizer Uhrladen. Die Türglocke macht “Klingklangklong”.

Herr S. auf den Uhrmacher zu und im Eiltempo: “Also meine Uhr ist kaputt, ich lass sie mal hier, Sie schauen und reparieren sie, morgen früh hole ich sie wieder ab.”

Der Schweizer: “Herein”

Wenn also der deutsche Finanzminister mal einen Gang herunter schaltet, dann klappts wieder mit dem Nachbarn, äh Schweizern.

Jagd auf Autoraser!

am 04. April 2009 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

Endlich! Die Staatsanwaltschaft greift durch. Leider wird sie von den Gerichten daran gehindert, den Verkehr auf den Straßen wirklich sicherer zu machen.

 

So erhob die Staatsanwaltschaft in der Provinzstadt B.L. Anklage wegen grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Verkehrsgefährdung. Sie hatte wieder mal einen jugendlichen Raser zur Strecke gebracht. Na gut,  der Raser war 66 Jahre alt. Aber er war ein besonders gefährlicher Täter. Denn es gelang ihm, sich jahrelang zu tarnen, so dass er weder vorbestraft war, noch Punkte in Flensburg aufwies. Es musste wie bei den Eisbergen sein. Man sieht immer nur die Spitze. Man hatte ihn zwar nur einmal erwischt, aber unerkannt war er bestimmt schon viele Male auf den Strassen als Rowdy unterwegs.

 

Aber auch in diesem Fall behinderte das Gericht die eifrige Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde eingestellt.

 

Nun ja, andererseits könnte man das auch als „mit Kanonen auf Spatzen schießen“ bezeichnen. Wobei hier gleich die Kanonen mit hinterher geworfen wurden.

Dabei kommt das Finanzamt zu folgender Rechtsauffassung:

am 03. April 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Wer Spendenquittungen ausstellt, muß gut aufpassen. Denn der Aussteller unrichtiger Spendenquittungen haftet gegenüber dem Finanzamt. Unrichtig ist z.B.  die falsche Höhe, dass es  gar keine Spende sondern etwas anderes war, usw.

Nun begehrte eine hartleibige Finanzbeamtin von dem Unterzeichner einer solchen Quittung die Haftungsinanspruchnahme über knapp 8.000 EUR. Das war schon vor 6 Monaten. Es wurde ihr mehrmals mitgeteilt, dass der Aussteller der Quittung haftet, nicht der Unterzeichner. Aber, da der Aussteller insolvent ist, wollte das die Beamtin natürlich nicht hören. Denn dann wäre ihre Mühe ja umsonst gewesen.

Nun, wozu hat man hohe Gerichte, wenn man sie nicht zitiert. Also wurde der Beamtin mitgeteilt, dass der Bundesfinanzhof die Rechtsmeinung teilt. In einem Fall hatte der BFH eine Gemeinde als Aussteller haften lassen und klar gestellt, dass eben nicht der unterzeichnende Gemeindebedienstete zu haften hat. Unter Angabe des Aktenzeichens wurde aus dem Urteil im nächsten Schreiben zitiert.

Stille. Nachdem auch auf eine Erinnerung keine Reaktion erfolgte, wurde der Vorsteher des Finanzamtes um Klärung gebeten. Nun kommt die Antwort von der nicht zu erweichenden Finanzbeamtin:

“Aufgrund Ihres Schreibens habe ich den Sachverhalt nochmals umfassend geprüft. Dabei kommt das Finanzamt zu folgender Rechtsauffassung: An der Spendenhaftung wie in meinem Schreiben dargelegt, wird nicht festgehalten.”

Das ist doch ganz eindeutig: Die Beamtin scheint immer noch anderer Auffassung zu sein, aber das interessiert leider niemanden. Den Mandanten wird es freuen, dass es nur nach der Rechtsauffassung des Amtes geht.

Unsichere Abmahner?

am 02. April 2009 unter Urheberrecht abgelegt

Mandantin bekam Post, das übliche: Ihre IP sei genutzt worden für illegales Downloadangebot. 5-Seitiger Schriftsatz mit Zitat aller aktuellen Urteile, wie es halt so üblich ist. Aber vergleichweise niedriges Angebot: gegen Zahlung 450 EUR und natürlich Unterlassungserklärung wäre alles erledigt.

Mandantin ist sich sicher, weder sie noch Mitnutzer des Anschlusses waren irgendetwas gewesen. Aber keine Lust auf gerichtliche Auseinandersetzung, daher modifizierte Unterlassungserklärung und Mitteilung, dass ansonsten nichts gezahlt wird.

Und nun? Keine Klage, sondern erneuter 5-Seitiger Schriftsatz. Umfangreiche Erläuterung zur Rechtslage und Rechtsprechung. Am Schluss: Man gebe weitere 15 Tage, um den Vergleich (Zahlung 450 EUR) anzunehmen.

Das sind ja ganz sanfte Töne. Und vor allem, selbst wenn  Mandantin den Vergleich annehmen sollte, dann sind die 450 EUR ja richtig hart erarbeitet. Oder ist das eine neue Strategie: Den angeblichen Schädiger oder Störer mit Papier zu zu müllen, weil er dann vor lauter Lesen dieser Ergüsse nicht mehr zum Surfen im Internet kommt?

Versorgungswerk und Recht?

am 01. April 2009 unter Sozialrecht abgelegt

Die Vorstände des sächsischen Versorgungswerkes scheinen der Auffassung zu sein, dass die Einhaltung von Gesetzen alle möglichen Leute betrifft, nur nicht sie selbst. Seit dem 01.01.2009 haben auch die Versorgungswerke die Beitragsanmeldungen über elektronsiche Datenübermittlung entgegen zu nehmen. Apotheker- und Ärzteversorgungen haben sich darauf eingerichtet.

Was tat das sächsische Versorgungswerk? Es vergab eine sogenannte Dummy-Nummer. Damit wurde sichergestellt, dass die Lohnprogramme erst mal funktionieren. Nun ist auch der Dummy-Schwindel aufgeflogen. Es kamen Fehlermeldungen, dass die Daten nicht übermittelt werden konnten. Nun wurden in den Lohnprogrammen Möglichkeiten geschaffen, dass beim sächsischen Versorgungswerk ein Haken gesetzt werden kann, dass es nicht an der Datenübermittlung teilnimmt.

Frage: Wenn das Versorgungswerk sich nicht an Gesetze hält, mit welchem Recht verlangt es da Monat für Monat von seinen Mitgliedern die Beiträge ein?