Verteilung der Einnahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens
am 29. Mai 2009 unter Zivilrecht abgelegtSchreibt der Verwalter: “Auf die festgestellte Forderung entfällt eine Quote von 0,54 %.”
Anders ausgedrückt: 99,46 % der Forderung sind verloren, also ein Totalverlust. Der ehemalige Schuldner hat nun einen Neuanfang.
Aber der Gläubiger? Der wurde kalt enteignet. Gut, in dem Fall betrug die Forderung 400 EUR. Er bekommt immerhin 2,16 EUR. Aber damit sind nicht einmal die Portokosten gedeckt, die er in diesem Verfahren aufwenden mußte. Das Verfahren war eine Farce, das hätte man sich sparen können.
Sollte der Gesetzgeber einfach so in die Rechte des Gläubigers eingreifen? In den letzten Jahren wurden die Schuldner immer weiter begünstigt. Restschuldbefreiung, Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen, jetzt das P-Konto. Zwischenzeitlich muss man sich als Gläubiger schon fast schämen, wenn man mal seine Rechnung anmahnt.
Irgendwie ist das eine verkehrte Welt. Es gibt keine Leistungsanreize mehr. Wenn dann andererseits die Steuern erhöht werden, Unternehmer unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung gestellt werden, eine neue Vermögenssteuer gefordert wird, dann ist das schon seltsam. Wer ist hier noch der Gute, wer der Böse?