Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Archiv des Monats Juni 2009

Gesetze und Vorschriften haben kein Verfallsdatum…

am 30. Juni 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

…auch wenn sie schon über dreißgi Jahre alt sind.

Das mußte ein Bordellbetreiber feststellen, der in Baden-Würtemberg ein Bordell in einer Gemeinde unter 35.000 Einwohner einrichten wollte. Das Verwaltungsgericht Stuttgart stellte nun fest, dass die Vorschrift von 1976, die das untersagt, auch heute noch gültig ist. (AZ 1 K 1721/08)

Auch wenn es mal den Vorschlag gab, Gesetze mit einem Verfallsdatum zu versehen, noch ist das nicht der Fall. Da ist der “Gute” seiner Zeit bereits weit voraus gewesen.

Gefunden: Regulierung der Telekom

am 29. Juni 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Wie in Beck-Aktuell berichtet wurde, will die Bundesnetzagentur die Regulierung der Telekom zurückschrauben.

Naja, da ist ja nun bald tatsächlich nichts mehr zu regulieren. Aber vielleicht werden nun ja die Mitbewerber stranguliert reguliert.

Der große Betrug: die “massive” Steuerentlastung

am 26. Juni 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Nun feiern sich die Politiker der großen Koalition als die Retter der Stunde und Steuersenker.

Wie immer: Dabei betrügen sie wieder ihr Wahlvolk. Denn, sie haben nicht die Steuern gesenkt. Sie haben bisher zu viele Steuern erhoben. Und das war verfassungswidrig. Und sie wurden durch das Bundesverfassungsgericht gezwungen, ein neues Gesetz zu fassen, das diesen verfassungswidrigen Zustand beseitigt. Und sie haben sich bis zur letzten Instanz dagegen gewehrt.

Also, es ist keine Steuersenkung oder -entlastung. Sie höhen nur auf, verfassungswidrig zu viele Steuern zu erheben.

Richtiger wäre also die Formulierung: “Ab 2010 bescheissen betrügen belasten wir nicht mehr das Volk unrechtmäßig.”

Und liebes Bundesverfassungsgericht: zunächst erst mal Danke. Aber,  Du mußt bei Deinen Entscheidungen nicht die Kassenlage des Staates berücksichtigen, denn trotz größter Krise können die Politiker Schulden ohne Ende machen. Daher solltest Du, liebes BVerG, solche  Gesetze ab dem Tag ihrer Geltung für verfassungswidrig erklären. Damit die großen Zampanos nicht immer die Jahre bis zu Deiner Entscheidung Kasse machen können. Denn darauf spekulieren die doch nur.

Sind Steuern nur noch verfassungswidrig?

am 25. Juni 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Wurde vor Jahren in der Regel durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Steuergesetzgebung ab und an gegen das Grundgesetz verstieß, ist in letzter Zeit ein neuer Trend zu beobachten.

Aktuelle Entscheidung des Finanzgerichtes Niedersachsen: Die Regelung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden ist europarechtswidrig. Auch die Verfassungswidrigkeit von Steuerrechtsvorschriften wird neuerdings durch die Finanzgerichte “festgestellt”.

Früher (gut, früher hatten wir auch einen Kaiser), früher haben die Finanzgerichte solche Entscheidungen dem BFH oder dem BVerfG überlassen. Allenfalls haben sie Entscheidungen als Vorlagen zu den höchsten Gerichten gegeben.

Nun scheinen die Richter selber die Schnauze voll genug zu haben. Denn andernfalls dauerte es ja Jahre, bis ein Steuerpflichtiger sich durch alle Instanzen hangelte. Nun bekommt der Steuerpflichtige in der ersten Instanz Recht zugesprochen und die Finanzverwaltung muss sich durch die Instanzen hangeln, um die Entscheidung überprüfen zu lassen.

Und da Richter ja auch Steuerzahler sind, ist die neue “Strategie” der Finanzgerichte natürlich zu begrüßen. Denn das schafft schneller Klarheit. Also, weiter so, Jungs.

Finderlohn für den toten Ötzi

am 24. Juni 2009 unter Sozialrecht abgelegt

Es wurde ja nun gemeldet, dass 150.000 EUR an die Finder der Überreste des Ötzi gezahlt wurden. Das mag man finden, wie man möchte, falls man sucht.

Aber, viel beunruhigender sind die Konsequenzen, die durch unsere Volkszertreter Volksvertreter und Politiker drohen. Denn: Die denken ja viel weiter, als es uns einfallen könnte.

Wenn also der österreichische Staat für irgendwelche alten Gebeine 150.000 EUR hinblättern mußte, ist das ja eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, der sich der Staat nicht entziehen kann. Und da die Vorsorge ja so ungemein wichtig ist, wird es wohl demnächst neue Gesetzgebungsaktivitäten geben.

Schließlich besteht ja die Möglichkeit, dass der Staat in ein paar hundert oder tausend Jahren für die Überreste der heute auf der Erde noch lebenden und herumtrampelnden “Bundis” auch wieder zahlen soll. Also muß eine neue Versicherung oder Steuer her. Aus der der Staat dann den Finderlohn zahlen kann.

Also eine Mumiensteuer oder Finderlohnversicherung. Oder für Grundstücke eine Ausgrabungszwangshypothek.

Und da man so etwas ja auch verwalten muss, wird eine neue Behörde geschaffen. Somit entstehen neue Arbeitsplätze. Damit können unsere Anführer das auch gleich noch als Maßnahme zur Krisenbewältigung verkaufen.

Netter Gag vom Arbeitgeber

am 23. Juni 2009 unter Arbeitsrecht abgelegt

Der Chef beantragt für eine bestimmte Zeit Kurzarbeitergeld. Das klappt auch alles soweit.

Dann verzögert sich der Beginn eines neuen Auftrages. Also weist er seine Leute an, weiter zu Hause zu bleiben mit Kurzarbeit. Gesagt, getan.

Nun kommt der neue Lohnzettel. Darauf steht: “Mit der Kurzarbeit hat es leider nicht geklappt.” Die Stunden wurden als Minusstunden ausgewiesen.

Netter Versuch, kann man da nur sagen. Falls der Chef es sich nicht noch anders überlegt, wird er wohl einige Klagen ins Haus bekommen.

Witziges vom Finanzamt, wenn es nicht so traurig wäre

am 22. Juni 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Der Steuerpflichtige wurde von seiner Exgattin reingelegt. Sie beantragte getrennte Veranlagung. Damit hatte er mit seiner Steuerklasse 3 über 2.000 EUR Steuern nachzuzahlen. Kommt vor.

Leider hat unser Steuerpflichtiger nun nicht mal eben 2.000 EUR rumzuliegen. Also wird mit den Unterlagen Stundung und Ratenzahlung beantragt. Es wird auch ausführlich erklärt, weshalb die Nachzahlung entstanden ist. Das es eine einmalige Nachzahlung ist, denn mit Scheidung erfolgte der Wechsel in die Steuerklasse 1.

Nun kommt die Antwort des Finanzamtes: “Ihre finanzielle Situation ist so schlecht, dass Sie gar nicht in der Lage sind, Raten zu zahlen. Ihr Stundungsantrag wird daher abgelehnt. Zahlen Sie die gesamte Summe sofort!”

Nachdenken gehört scheinbar nicht zu den Pflichten eines Finanzbeamten, sonst würde er merken, was für einen Quatsch er da zu Papier gebracht hat. Bürokratie und Menschlichkeit gehören eben nicht zusammen. Denn: der Ermessenspielraum für das Finanzamt ist vorhanden, dem Antrag stattzugeben.  Aber dazu müßte sich der Beamte in die Situation des Steuerpflichtigen hineinversetzen können bzw. wollen.

Das Ergebnis? Das Finanzamt wird, wenn der Steuerpflichtige sich das Geld nicht besorgen kann, Vollstreckungsversuche unternehmen. Dabei wird es feststellen, dass der Steuerpflichtige mit seinem geringen Einkommen Vollstreckungsschutz genießt. Ergebnis: neben Säumniszuschlägen erhöhen Vollstreckungskosten die Steuerschuld.

Dienst nach Vorschrift, ohne Verstand und Herz.

Wie Gesetze gemacht werden…

am 19. Juni 2009 unter Allgemein abgelegt

…steht in der Verfassung. Soweit so gut. In der Praxis sieht das dann so aus:

Irgendwelche Schreibstubensesselbesetzer klieren einen Gesetzesentwurf auf’s Papier. Der wird dann nicht gelesen, aber fleißig diskutiert. Dann kommen Änderungswünsche, die auch wieder dazu geschmiert werden. Schließlich existiert ein Riesenpacken Papier, der dann durch das Gesetzgebungsverfahren geschleust wird.

Beim nächsten Gesetz werden dann die Fehler ausgebügelt. Das liest sich dann so: “Beseitigung eines Redaktionsversehens”. Das steht zu Begründungen im Gesetzesentwurf zu einzelnen Paragrafen. Im  aktuellen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze er findet sich dieser Satz gleich mehrfach.

Scheinbar liest niemand die Gesetzesentwürfe. Oder niemand versteht sie mehr, was vielleicht noch schlimmer wäre.

Ministerpräsident ist gleicher

am 18. Juni 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

Es wurde ja hier bereits über die Gleichheit von Ministern berichtet, getreu dem Grundsatz, alle Menschen sind gleich, manche sind gleicher.

Nun folgt auch der sächsische Ministerpräsident diesem für Politiker geltenden Grundsatz. Für ein Wahlwerbevideo wurde der Ministerpräsident während der Fahrt in seinem Dienstwagen gefilmt. Deutlich erkennbar ist in dem Filmchen, dass er während der Fahrt nicht angeschnallt war. Macht eigentlich 30 EUR.

Fragt sich nur, wofür der Ministerpräsident nun Werbung gemacht hat. Kurz zuvor wurde bekannt gegeben, dass bei Kontrollen in Sachsen über 900 Personen erwischt wurden, die nicht angeschnallt waren. Das waren immerhin 27.000 EUR für die Staatskasse. Vielleicht hofft der Ministerpräsident auf genügend Nachahmer, um so seine Staatsfinanzen aufzubessern.

Antrag Restschuldbefreiung und danach neue Schulden?

am 17. Juni 2009 unter Steuerrecht, Zivilrecht abgelegt

Zum 31.12.2004 hat der Schuldner seine Insolvenz beantragt und den Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Das lief auch einige Zeit ganz gut.

Alle Steuerschulden bis 2004 befinden sich im Insolvenzverfahren. Dann aber kommt das Finanzamt nach drei Jahren, in 2007, und prüft das Jahr 2005 (!). Dabei werden angebliche oder tatsächliche Ungereimtheiten festgestellt. Daraus errechnet sich das Finanzamt locker rund 30.000 EUR an Steuernachzahlungen (USt, ESt). Zum Teil berühren die geprüften Sachverhalte Ereignisse vor dem Stichtag der Insolvenz.

1. Frage des Schuldners: Ist das die Rache des Finanzamtes, weil es die Steuerschulden bis 2004 nicht mehr bekommen soll?
2. Frage des Schuldners: Was mache ich mit den neuen Schulden?

Der Restschuldbefreiungsantrag kann nur aller 10 Jahre gestellt werden. Weil der Schuldner auch noch neue Schulden anhäuft, die er nicht begleichen kann, wird ihm möglicherweise sein Restschuldbefreiungsantrag versagt. Also bleibt eigentlich nur: Rücknahme des Restschuldbefreiungsantrages, Erweiterung des Insolvenzverfahrens auf die neuen Schulden und dann erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung.

Schwieriges Pflaster mit einigen Stolperfallen.

Gefunden: Anzahl der Gründungen von UG (haftungsbeschränkt)

am 16. Juni 2009 unter Gesellschaftsrecht abgelegt

Wie im Jurawelt-Forum vom User “Juri§tenpack Aug§burg” ermittelt wurde, erfolgten die Gründungen wie folgt:

- 1.137 in Baden-Württemberg
- 2.101 in Bayern
- 778 in Berlin
- 283 in Brandenburg
- 71 in Bremen
- 492 in Hamburg
- 685 in Hessen
- 344 in Mecklenburg-Vorpommern
- 955 in Niedersachsen
-2.578 in Nordrhein-Westfalen
- 390 in Rheinland-Pfalz
- 116 im Saarland
- 510 in Sachsen
- 323 in Sachsen-Anhalt
- 376 in Schleswig-Holstein und
- 227 in Thüringen.

Was jetzt noch interessant wäre: Wieviele gibt es davon nicht mehr?

Im Unternehmensregister findet sich beispielsweise: Gründung 27.01.2009, Löschungsankündigung 24.03.2009, Löschung von Amtswegen wegen Vermögenslosigkeit 05.05.2009. Also nur eine kurze Halbwertzeit.

Wenn Richter deutliche Worte finden…

am 15. Juni 2009 unter Zivilrecht abgelegt

…liest sich das in einem Beschluss so:

“Die nebulösen Erklärungen im Hinblick auf die Prozesskostenhilfeunterlagen sind allenfalls dem Beklagten bzw. dessen jetzigen Prozessbevollmächtigten verständlich. Das Gericht kann hieraus jedenfalls nichts entnehmen, was dem Beklagten in irgendeiner Weise hätte helfen können. Die Aufgabe der Beschwerdekammer besteht auch nicht darin, sich die Argumentation des Beschwerdeführers selbst zusammen zu reimen.”

Ohne weiteren Kommentar :-)

Abschleppen und Folgeaufträge

am 12. Juni 2009 unter Verkehrsrecht, Zivilrecht abgelegt

Nun hat der BGH ja entschieden, dass Grundstückseigentümer fremdparkende Fahrzeuge abschleppen lassen dürfen.

Das Urteil kommt gerade recht in dieser Wirtschaftsflaute.

1. Die Abschleppunternehmer werden ihre Leistung besser vermarkten können, schließlich wurden in dem Fall 150 EUR durch den BGH als rechtens anerkannt. Man muss es nur den Grundstückseigentümern schmackhaft machen, dass jetzt der Weg frei ist für das Abschleppen der lästigen Falschparker. Also, Stärkung der Abschleppwirtschaft.

2. Die Rechtsanwälte werden verstärkt in Anspruch genommen, denn es wird eine Weile dauern, bis auch der letzte Falschparker merkt, dass der BGH bereits entschieden hat. Also, Stärkung der Anwaltschaft.

3. Vielleicht können auch die Versicherungen ihre Umsätze erhöhen, indem sie für ihre Rechtsschutzversicherungen werben: “Sie wurden abgeschleppt? Das kann teuer werden. Aber nicht mit unserer Versicherung.”, Also, Stärkung der Versicherungswirtschaft.

4. Möglicherweise werden die Kfz-Halter Strafanzeigen stellen, weil sie ihre Autos vermissen. Das könnte zu mehr Personalbedarf in der Justiz führen. Also, Schaffung von Arbeitsplätzen.

5. Natürlich braucht, wer eine Strafanzeige an der Backe hat, auch einen Anwalt. Nun kehren wir zurück zu Pkt. 3 und 4.

Endlich mal ein Urteil, das einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung bringt. Bitte auch künftig die wirtschaftlichen Belange bei der Rechtsprechung berücksichtigen.

Weit aus dem Fenster gelehnt!

am 11. Juni 2009 unter Berufsrecht, Zivilrecht abgelegt

In einem Streit geht es schon vor der Zeugeneinvernahme darum, was der Zeuge denn wirklich bezeugen kann. Eine Kündigung eines Vertrages per Fax, ob er es bekam, oder nicht. Der Zeuge ist Angestellter des Gegners.

Die gegnerische Anwältin schreibt: “Der Zeuge hat hat diese Kündigung nicht empfangen. Nicht per Fax, nicht mit Rauchzeichen oder Brieftaube, auch nicht mit Trommeln. Egal, was die Gegenseite behauptet.”

Am Tag der Vehandlung wird der Zeuge aufgerufen und gefragt: “Haben Sie das Fax bekommen?” Antwort des Zeugen, kurz und bündig: “Ja.”

Scheinbar wollte er vor Gericht nicht schwindeln. Oder die Anwältin hat aus ihrer Arroganz heraus darauf verzichtet, ihn vorab mal zu fragen, wie es denn wirklich war? 

Fall sie es tat und dennoch das Gegenteil behauptete, war dies schon dreist. Jedenfalls war der Prozess so ziemlich schnell zu Ende.

Was war das? Dummheit?

am 10. Juni 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Mandant kommt wegen Forderungsbeitreibung. Gegner hat nur seltsame Antwortschreiben parat Zum Beispiel: “Wenn Ihr Mandant auf Bezahlung besteht, lassen Sie es mich wissen, ich werde Wege finden, mich schadlos zu halten.” Bezahlt hat er nicht. Also wird geklagt.

Per Fax nun das Schreiben des Gegners: “Die Forderung aus der uns zugegangenen Klage werden wir begleichen. Bitte teilen Sie uns hierzu sämtliche angefallenen Kosten einschl. Zinsen kurzfristig mit, damit wir diesen Betrag auf ein von Ihnen anzugebendes Konto einzahlen können.”

Hat er zuviel Geld, dass er erst noch die Klage abgewartet hat und damit die Kosten erhöhte? Oder ist es eben Dummheit? Wir bedanken uns jedenfalls für den Auftrag.

26 Überraschungseier für die Stadtverwaltung

am 09. Juni 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

In Hoyerswerda wurde die Lieferung von Schulbüchern ausgeschrieben. Bekannterweise existiert in Deutschland eine Buchpreisbindung. Deshalb gab es 26 Bewerbungen mit im wesentlichen gleichen Preisen.

Also muß das Los entscheiden. Daher wurden 26 gelbe Dosen aus den Überraschungseiern gesammelt, um diese als Losbehälter zu verwenden.

Bleiben offene Fragen: Mußte ein Mitarbeiter 26 Eier essen oder 26 Mitarbeiter je ein Ei? Und hat der Gewinner die Kosten für die Überraschungseier zu übernehmen?

1. Nachtrag: Gewonnen hat eine Buchhandlung aus Leipzig. Schlecht für die Buchhandlungen und Arbeitsplätze in Hoyerswerda. Immerhin ging es um 66.000 EUR.

2. Nachtrag: Wenn die Preise sowieso gleich sind, weshalb dann solch ein bürokratisches Monster? Wieso kann man in einem solchen Fall den Auftrag nicht an die einheimische lokale Wirtschaft geben?

Abmahnwahn, aber vielleicht doch ab und zu notwendig?

am 08. Juni 2009 unter Wettbewerbsrecht abgelegt

Es werden ja diverse Rechtsanwälte wegen des Abmahnwahns kritisiert. Das mag berechtigt sein. Aber es gibt immer wieder auch Fälle, die belegen, dass die Abmahnungen irgendwie schon von gebraucht werden.

Da zieht ein Wald- und Wiesen-Autohändler seine Kunden über den Tisch. Er benutzt einen Gebrauchtwagenkaufvertrag von Privat an Privat. Kommt eine Reklamation, heißt es: “Im Vertrag ist die Gewährleistung ausgeschlossen.” Klar, darf er das nicht.

Ein Ebayer verkauft als Privatperson unter Ausschluss der Gewährleistung. Z.B. 20 USB-Sticks, 10 SD-Karten, 30 Web’n-Walk-Sticks usw. In einem Monat ca. 3000 EUR Umsatz. Klar,  der ist nicht mehr privat.

Solchen Tricksern kommt man aber nur mit Abmahnungen bei. Diese Medaille hat auch zwei Seiten.

Ideologische Kämpfe um das Internet

am 05. Juni 2009 unter Internetrecht abgelegt

Was so leyenhaft zum Vorschein kommt, scheint nur die Spitze zu sein. Die Spitze um eine Diskussion über Internet, Ideologie, Recht.

Freiheit für das Internet wird so zur Parole. Aber: Rosa Luxemburg schrieb den bekannten Satz: Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Also wenn der Internetnutzer frei alles nutzen will, was er klauen bekommen kann, dann schränkt er die Freiheiten der Anderen, der Urheber an den Texten, Bildern, Songs usw. ein.  Das Internet kann kein rechtsfreier Raum sein.

In einer sogenannten Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace, die John Perry Barlow 1996 dem Weltwirtschaftsforum in Davos vortrug, heißt es “…ich komme aus dem Cyberspace, der neuen Heimat des Geistes”. Nun, Kinderpornos, Abzocke, Nazipropaganda, Terrorostenwerbung und der viele Müll, der noch so im Internet rumgeistert, zeugt nicht gerade von Geist. Wenn das die neue Heimat sein soll, werden sich sicher viele dort nicht mehr wohlfühlen.

Das Internet sollte die Grundrechte umsetzen (können). Also, die Würde des Menschen. Weg mit Kinderpornos und vergleichbaren würdeverletzenden Inhalten. Das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und das Recht auf Meinungsfreiheit. Jeder sollte sich im Internet mit Homepages, Blogs usw.  ausleben dürfen. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Wer also gegen Gesetze im Internet verstößt, sollte genauso zur Rechenschaft gezogen werden, wie derjenige im realen Leben.

Das sind nur Beispiele. Frei sollte das Internet z.B. bleiben, in dem es rund um die Uhr benutzbar bleibt und nicht Ladenöffnungszeiten bekommt. Es finden sich sicher viele Dinge, die das Internet als frei kennzeichnen lassen, ohne deswegen andere zu verletzen oder rechtswidrig handeln zu müssen. Und auch staatliche Zensur gehört nicht ins Internet: Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes: “Eine Zensur findet nicht statt.”

Was sich so alles im Fax findet:

am 04. Juni 2009 unter Allgemein abgelegt

Manchmal muss man sich schon fragen, ob mehr Spam per Mail oder per Fax kommt. Hier mal so der durchschnittliche Mist einer Woche:

- Info-Fax: “350.000 Kontopfändungen jeden Monat”

- Tagesseminare der privaten Steuerakademie

- Literaturservice “Zivilprozessordnung”

- Oxford Business News: “Keine Rundfunkgebühren” Hä?

- Literaturservice “Musterseiten aus Zivilprozessordnung”

- Tageskarte des “Gourmetrestaurants S…”

- Literaturservice “Neues RVG”

- Eiden “Crash-Kurse”

- Info-Fax “Mietrechtsstreitfragen”

- Sonderaktion Sommerakademie “Zugriff auf Vermögen des Schuldners”

- Topseminar “Leistungsschwache Mitarbeiter”

- JuristenSeminare “Familienrecht”

- Eiden “Familienrechtsseminare”

- Literaturservice “AGS” (was auch immer das ist)

- Literaturservice “Güterrecht und Versogrungsausgleich”

Ab und zu kommen auch Faxe der Mandanten, von Kollegen, Rechtsschutzversicherern. Aber wenn man all den vorher genannten Quatsch absolvieren wollte, wäre man nur unterwegs zu Seminaren, beim Essen und würde ständig neue Bücher kaufen. Nur, wer soll dann noch das Geld verdienen?

Nur mal gut, dass unser Fax die Dokumente nur elektronisch speichert und somit nicht noch Papier verschwendet wird.

Aufdringlicher Kollege

am 03. Juni 2009 unter Berufsrecht, Zivilrecht abgelegt

Per Fax kommt die Anfrage eines Kollegen, ob wir Herrn R. vor dem Gericht in L. vertreten.

Hintergrund: Wir hatten mit der Mandantschaft des Kollegen für Herrn R. als unseren Mandanten einen Vergleich ausgehandelt. Scheinbar hält sich Herr R. nun nicht dran. Weshalb der Kollege sicher die Klage einreichte.

Bisher war uns das nicht bekannt. Erst durch das Fax erfuhren wir, das es eine Klage gibt. Herr R. hat uns bisher noch nicht informiert. Vielleicht ist ihm ja auch noch nicht die Klage zugestellt worden.

Da wir nichts mitzuteilen haben, schweigen wir. Nun bombardiert und der Kollege mit Anrufen, wir hätten auf sein Fax noch nicht geantwortet. Ausserdem hinterläßt er Nachrichten, wir mögen ihn zurück rufen.

Ich frag’ mich nur, was will der von uns? Falls uns Herr R. beauftragt, werden wir es dem Gericht anzeigen und der Kollege erfährt es früh genug. Hat er vielleicht zuviel Zeit, oder was?

Gefunden: Leere Rechtsanwaltskanzleien

am 02. Juni 2009 unter Berufsrecht abgelegt

Hier stellt sich ein Kollege vor, wie die Zukunft der Kanzlei aussieht. Nur noch ein Sekretariat und Besprechungsräume.

Schön sind solche Träume. Vielleicht auch teilweise umzusetzen, insbesondere unterwegs erreichbar und arbeitsfähig zu sein.

Aber stellen wir uns doch mal so einzelne Fälle vor: Da kommt eben der Mandant auf dem letzten Pfiff, weil er die ganze Zeit mit sich haderte, ob er nun sich wehrt, einen Anwalt nimmt usw. Der kommt und braucht sofort einen Anwalt, weil an dem Tag auch noch Frist abläuft. Oder Anruf eines Mandanten: Die Steuerfahndung steht gerade bei ihm vor der Tür. Besser noch, die Steuerfahndung steht in der Kanzlei vor dem Sekretariatstresen und begehrt die Unterlagen des Mandanten. Und die vielen “nervösen” Mandanten, die mal eben kurz eine Frage haben.

Nun, wenn der Kollege seiner Tätigkeit in Südfrankreich im Ferienhaus nachgeht, soll es uns natürlich Recht sein. Wir werden für die zuvor genannten und anderen Fälle vor Ort sein.

*schmunzel*