Gesetze und Vorschriften haben kein Verfallsdatum…
am 30. Juni 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt…auch wenn sie schon über dreißgi Jahre alt sind.
Das mußte ein Bordellbetreiber feststellen, der in Baden-Würtemberg ein Bordell in einer Gemeinde unter 35.000 Einwohner einrichten wollte. Das Verwaltungsgericht Stuttgart stellte nun fest, dass die Vorschrift von 1976, die das untersagt, auch heute noch gültig ist. (AZ 1 K 1721/08)
Auch wenn es mal den Vorschlag gab, Gesetze mit einem Verfallsdatum zu versehen, noch ist das nicht der Fall. Da ist der “Gute” seiner Zeit bereits weit voraus gewesen.