Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Archiv des Monats Juli 2009

Wer zuviel Geld hat…

am 31. Juli 2009 unter Sozialrecht, Zivilrecht abgelegt

kann auch sinnlos prozessieren. So wieder eine Krankenkasse. Es prozessieren auch meist nur die so großzügig, die fremdes Geld verwalten. Müßten sie ihr eigenes Geld aufwenden, wären sie vorsichtiger.

Das erstinstanzliche Verfahren hat die Kasse eindeutig verloren. Dennoch ließ sie Berufung einlegen.

Vor der Verhandlung nettes Gespräch mit der Anwältin der Kasse. Sie hatte sich schon gewundert, weshalb die Kasse unbedingt Berufung einlegen wollte. Aus ihrer Sicht war die Lage auch eindeutig.

Zur Verhandlung am OLG führt der Vorsitzende in den Stoff ein und stellt fest, dass die Lage absolut aussichtslos ist. Anwältin bittet um Unterbrechung zum Telefonieren. Danach nimmt sie die Berufung zurück.  Das Ganze dauerte knapp 20 min.

Dass es einen Streit gibt, den man gerichtlich klären läßt, ist in Ordnung. Wenn aber sinnlose Berufungen eingelegt werden, dann ist das Verschwendung von Beitragsgeldern. Die Veranstaltung dürfte ca. 7.500 EUR insgesamt gekostet haben. Dafür zahlt ein Arbeitnehmer bei einem Gehalt von 1.500 EUR mit Arbeitgeberanteil ca. 32 Monate Krankenversicherungsbeiträge ein. Die können nun nicht für Krankheitskosten eingesetzt werden.

Und da so etwas öfters und regelmäßig geschieht…

Klagewelle? Alles ist relativ

am 30. Juli 2009 unter Allgemein abgelegt

Das Verwaltungsgericht Frankfurt ist für Streitereien wegen der Abrackprämie zuständig. Nun hat der Präsident des Gerichtes mitgeteilt, dass er im kommenden Jahr eine Klagewelle erwartet.

Nun, der Staat hat 5 Mrd. EUR bereitgestellt. Bei einer Prämie von 2.500 EUR werden also insgesamt 2.000.000 Anträge gestellt werden. Da könnte auch eine Klagewelle kommen.

Was der Gerichtspräsident nun als Welle bezeichnet? Er erwartet 200 Verfahren. Naja, das ist wohl eher ein kleiner Schwapp. Wenn nur bei einem Prozent Probleme auftreten, wären das 20.000 potentielle Vefahren. Das wäre schon eher eine Welle.

Aber für einen Beamten ist wahrscheinlich auch schon 1 Vefahren mehr eine gewaltige Welle.

5 Jahre für die erste Instanz

am 29. Juli 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Das ist schon lange, aber bei den Finanzgerichten normal. Nun hat sich also fünf Jahre nach Klageerhebung das Gericht zu Wort gemeldet.

Im Sachverhalt geht es darum, ob für einen Betriebs-PKW ein Privatanteil entsteht. In dem Fall nutzte ein Servicetechniker einen PKW, mit dem er zu Tages- und Nachtzeiten, im Urlaub usw. immer einsatzbereit war. Für jede dienstliche Fahrt schrieb er für die Firma einen Arbeitszettel. Statt Fahrtenbuch war also eine andere geeeignete Aufzeichnung vorhanden. Auch, dass er zu Nachtzeiten und an den Wochenenden regelmäßig Einsätze hatte.

Die Argumentation lautete nun, dass die entstehende private Nutzung des PKW von geringer Bedeutung war, weil das betriebliche Interesse überwog. Denn: Ansonsten wäre der Techniker im Einsatzfall mit seinem Privat-PKW in den Betrieb gefahren und dann in den Dienst-PKW umgestiegen. Das hätte für die Firma entsprechende Kostenerstattungen bedeutet. Zusätzlich hätte der Techniker mehr Zeit benötigt, um zum Einsatz zu gelangen. Das Finanzamt verneinte alles und erließ gegen die GmbH einen Haftungsbescheid

Aber das Gericht drückt sich vor der Verantwortung. Man läßt gegenüber dem beklagten Finanzamt erkennen, dass der Bescheid ermessensfehlerhaft ist. Denn der Arbeitgeber muss nicht zwingend haften. Vielmehr hätte der Arbeitnehmer zunächst herangezogen werden können/müssen und/oder gegebenenfalls die Geschäftsführung.

Der Bescheid wird zwar aufgehoben, aber in dem Fall keine Entscheidung getroffen. Im Ergebnis muss die Firma nichts zahlen und der Arbeitnehmer ist auch raus, denn es ging um Steuern für 1999-2001. Die Geschäftsführer sind nicht mehr vorhanden, so dass eine eventuelle Haftung dieser für die jetzige Geschäftsführung nicht relevant ist.

Steuerneiddebatte neu aufgelegt?

am 28. Juli 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Wie im Sternblog berichtet wird, habe das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) folgendes behauptet: “Wer steinreich ist zahlt weniger Steuern als viele Durchschnittsverdiener.” Der Autor des Blogs ist ein gestandener Journalist und sollte wissen, wie er seine Worte wählt.

In dem Beitrag wird dann weiter fabuliert: Die Spitzenverdiener, die durchschnittlich 8 Mio. EUR verdienten, hätten nur 34 % Einkommensteuer gezahlt. Im Gegenzug dazu würden die durchschnittlichen normalen Arbeinehmer mit 80.000 EUR einen Sptzensteuersatz von 42 % haben.

Nun sind schon Beiträge, in denen das Wort Durchschnitt vorkommt, mit Vorsicht zu genießen. Denn: Der Teich war durchschnittlich 50 cm tief. Trotzdem ist die Kuh ertrunken. Außerdem vergleicht der Journalist Äpfel und Birnen. Nämlich den Durchschnittssteuersatz der Reichen mit einem möglichen Spitzensteuersatz der Arbeitnehmer. Wie hoch der Durchschnittssteuersatz der Arbeitnehmer ist, verschweigt der Autor, paßt wahrscheinlich nicht in sein Konzept.

Aber: haben, wie dieser Journalist behauptet, die Reichen bei seiner Rechnung tatsächlich weniger Steuern gezahlt? Auf 8 Mio. EUR ergeben 34 % 2,72 Mio. EUR Einkommensteuer. Bei den Arbeitnehmern ergeben 42 % Spitzensteuersatz von 80.000 EUR 33.600 EUR Einkommensteuer. Nach Adam Ries haben also die Reichen nicht weniger, sondern bedeutend mehr Steuern gezahlt, als die Arbeitnehmer.

Richtig wäre, wenn denn die Behauptung überhaupt stimmt, dass die Reichen einen niedrigeren Steuersatz hätten. Demzufolge sollte der Ruf nicht lauten, dass die Reichen nochmehr Steuern zahlen sollen. Denn wenn die weiter abwandern, haben wir keine mehr. Und dann müßten die Arbeitnehmer noch mehr Steuern zahlen.

Vielmehr sollte der Ruf lauten, den Steuersatz zu senken. Und das der Staat sparen sollte, statt Steuern zu erhöhen.

Aber das ist ja nicht populär, jedenfalls nicht, wenn gerade Wahlkampfzeit ist. Vor allem, wenn man vielleicht davon ausgeht, dass der Durchschnittssatz bei Arbeitnehmern bei 30 % liegt. Dann haben sie außerdem auch den niedrigeren Steuersatz. Und der Beitrag war nur heiße Luft.

Wer sich erinnert: Vor Jahren wurde auch vor einem Wahlkampf behauptet, es würde in Hamburg Einkommensmillionäre geben, die keine Steuern zahlen würden. Später wurde dann wohl erforscht, dass diese Behauptung von keinem Finanzamt in Hamburg bestätigt werden könnte. Denen war kein Einkommensmillionär bekannt, der keine Steuern in ihrer Stadt zahlen würde.

Typisch Insolvenzverwalter?

am 27. Juli 2009 unter Gesellschaftsrecht abgelegt

Der Insolvenzverwalter versucht ja immer, Geld aufzutreiben. Leider reicht es dann meist nur für seine Gebühren. Im vorliegenden Fall hat der Insolvenzverwalter entdeckt, dass noch 12.500 EUR auf das Stammkapital einzuzahlen sind.

Nachdem er aussergerichtlich gescheitert ist, versucht er es nun gerichtlich. Natürlich mit PKH-Antrag. So weit, so schlecht.

Was an diesem Fall anders ist? Der Gesellschafter hat die GmbH komplett mit Maschinen bestückt, aus seinem Privatvermögen. Irgendwie war er der Meinung, dass er damit seine 12.500 EUR fehlende Stammeinlage abgegolten hat. Nun, deswegen würde der Insolvenzverwalter immer noch einen Anspruch auf die 12.500 EUR haben.

Was jetzt den Fall besonders macht: Obwohl der Insolvenzverwalter anhand der Bücher erkennen konnte, dass die Maschinen nicht der GmbH gehören, hat er sie zwischenzeitlich verkauft und zu Geld gemacht. Das heißt, der Gesellschafter soll bezahlen, bekommt seine Maschinen nicht zurück und wird nach Abschluss der Insolvenz damit leer ausgehen?

Das wird wohl (hoffentlich) so nicht werden.

Wie schnell Katastrophen vergessen werden…

am 24. Juli 2009 unter Beamtenrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Zu Nachterstedt wurde hier bereits ein Beitrag gepostet. Interessant ist insbesondere die Ansicht eines Wissenschaftlers, dass eben die Katastrophen in Kauf genommen werden, da die Schadensbeseititigung billiger wäre, als die Prävention.

In Falkensee bei Berlin ist am Dienstag abend ein 1000 qm großes Dach eines REWE-Marktes eingestürzt. Der Markt war bereits leer, so dass es keine Opfer gab.

2006 war in Bad Reichenhall das Dach der Eissporthalle eingestürzt, es starben 15 Menschen, darunter 12 Kinder. Hinterher wurde wieder groß versprochen, dass alles besser wird und sich so etwas nicht wiederholen solle. Und was nicht alles geprüft werden sollte.

Zu dem REWE-Dach kann man nur sagen, dass schon sehr viele Schutzengel gewacht haben müssen. Denn wäre das Dach Stunden vorher, während der Öffnungszeiten eingestürzt, wäre es wahrscheinlich nicht so glimpflich abgelaufen.

In der Sächsischen Zeitung gibt der zuständige Baudezernent folgenden Kommentar ab: “Ich habe so etwas noch nicht gesehen, das ein Dach so in sich zusammenstürzt”. Wo war er, als das Dach in Bad Reichenhall zusammenfiel? Hört er keine Nachrichten, liest er keine Zeitung? Was hat er damals unternommen? Hat er die Dächer prüfen lassen, seine erteilten Baugenehmigungen mal nachkontrolliert?

Da diesmal nur Sachschaden entstand, wird die Angelegenheit wahrscheinlich schnell abgehakt.

Nachterstedt – und die Konsequenzen?

am 23. Juli 2009 unter Umweltrecht abgelegt

Nach dem tragischen Unglück in Nachterstedt waren sich natürlich alle einig, dass es unvorhersehbar war. Mittlerweile wird das bezweifelt.

Unter Stern.de vertritt ein Katastrophenforscher die Ansicht, dass es schon verhersehbar war. Aber: “Wenn drei, vier oder zehn Häuser Risse bekommen, absacken oder zusammenstürzen, kommt uns das immer noch billiger als präventive Maßnahmen zu ergreifen”, kritisiert der Forscher.

In der Sächsischen Zeittung wurden einige Gemeinden in der Lausitz zu den Risiken befragt, die sie an ihren “Restlöcher”-Seen erkennen könnten. Überwiegend waren die Sprecher der Gemeinden überzeugt, bei ihnen könne so ein Unglück wie in Nachterstedt nicht geschehen.

Die Zeitung war so nett und hat auch gleich noch die Rutschungen der letzten Jahre in der Umgebung von Hoyerswerda gelistet:

1996 Rutschungen am Restloch Burghammer und am Restloch Skado

1997 2 Rutschungen am Skado-Damm

1998 Rutschung am Restloch Koschen, ein Todesopfer

1999 Bei Rutschungen in der Nähe von Hosena werden drei PKW und ein Radlader veschüttet

2004 Rutschung zwischen Knappenrode und Koblenz, die ganze Straße verschwindet

Das waren nur die Ereignisse in unmittelbarer Nähe von Hoywoy.

Bei der Expertenmeinung und den Rutschungen der letzten Jahre kann eigentlich niemand in dieser Region behaupten, es würde sich kein Unglück ähnlich Nachterstedt ereignen können. Und in den anderen Gebieten dürfte es nicht anders ausschauen.

Wenn Mandant den Anwalt hängen läßt…

am 22. Juli 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Mandant mit Schulden bemüht einen Anwalt. Ob dieser nicht mal bei den Gläubigern anfragen könnte und erst mal rausbekommt, wieviel die noch zu bekommen hätten.

Wird auch prompt erledigt. Mandant will dann. dass der Anwalt verhandelt, ob die Gläubiger sich auch mit einer Teilsumme zufrieden geben würden. Auch das wird eledigt. Die Gläubiger gehen mit ihren Forderungen runter auf 50 – 60 %. Also ordentliche Ersparnis für den Mandanten. Mitteilung an den Mandanten, wie viel er noch zu zahlen hätte.

Keine Reaktion mehr. Also angerufen und Besprechungstermin vereinbart. Und? Naja, er hat das Geld noch gar nicht, der Kumpel, der es ihm geben würde, ist wohl krank, er würde mal am Wochenende hinfahren und mal sehen, ob er es bekommen könnte.

Toll. Also Mandant darüber belehrt, dass Gläubiger sich auch nicht verarschen veralbern lassen. Wenn der plötzlich einen Rückzieher macht, wird er beim nächsten Mal wohl nicht mehr solche Offerten erhalten.

Nun, der Mandant will sich bemühen und bis nächste Woche Bescheid geben. Sieht aber ganz so aus, als wird das nichts. Dumm gelaufen.

Gut, Honorar hat der Mandant bezahlt. Aber irgendwie muss jetzt den Gläubigern verklickert werden, dass sich die freudigen Hoffnungen auf etwas Geld wieder in Luft auflösen.

Erpressung, Nötigung? Nein, nur ein Schreiben der Bank

am 21. Juli 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Bankkundin bekommt Post ihrer Bank:

“Es ist zu vermuten, dass sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse derart verschlechtert haben, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können…Wir kündigen daher die gesamte Geschäftsverbindung fristlos. Der nachfolgend aufgeführte Sollsaldo ist daher zur sofortigen Rückzahlung fällig:

Konto 1: 2.500 EUR

Konto 2: 53.000 EUR

Konto 3: 17.000 EUR”

Zuzüglich 5 % Zins über Basiszins ab dem Kündigungsdatum.

Tja, wenn die Kundin schon nicht mal die Raten zahlen kann, wie soll sie dann alles auf einmal zahlen?

Und nun folgt der krönende Abschluss: “Sollte die Rückzahlung nicht fristgerecht erfolgen, werden wir unsere Forderung auf dem gerichtlichen Wege gelten machen, was mit weiteren erheblichen Kosten und Unannehmlichkeiten für Sie verbunden ist.” (Fettdruck durch die Bank!)

Nun, dann sollte die Kundin am besten warten, bis die Bank sich durchgeklagt und noch recht viele weitere Kosten verauslagt hat. Und dann erst Insolvenz mit Restschuldbefreiungsverfahren einleiten. Damit die Bank so richtig was davon hat.

Gefunden: Humorloser Klinsmann…

am 20. Juli 2009 unter Zivilrecht abgelegt

oder bekloppte Justiz?

Hier hier berichtet wurde, wurde der Versuch des Herrn Klinsmann, sich gegen die Verunglimpfung seiner Person zur Wehr zu setzen, abgeschmettert. DerAutor des im Link enthaltenen Beitrages titelt auch noch mit ”Hängt ihn höher” .

Es sei eine Entscheidung zur Meinungs- und Pressefreiheit. Was für ein goldenes Kalb soll das denn sein? Wenn man jemanden beleidigt und tief verletzt, dürfte dies wohl nichts mit Meinungs- und Pressefreiheit zu tun haben. Vielmehr dienen solche Aufmacher einzig und allein der Steigerung der Verkaufszahlen des jeweiligen Blattes. Hier steht der Kommerz im Vordergrund.

Auch wenn Herr Klinsmann im öffentlichen Leben steht, eine solche Darstellung dient keinerlei Berichterstattung. Hoffentlich geht Herr Klinsmann durch alle Instanzen und hoffentlich schiebt eine der nächsten Instanzen solchen Machenschaften einen  Riegel vor. Meinungs- und Pressefreiheit ja, aber Verunglimpfungsfreiheit gibt es ja wohl noch nicht.

Unhöfliche und arrogante Richterin?

am 17. Juli 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Laut LG Cottbus, Beschluss vom 14.05.2009 – 24 Qs 70/09, können ein Anwalt und sein Mandant nicht einfach nach einer Wartezeit von 20 min und der Information in der Geschäftsstelle das Gericht verlassen.

Aus eigener Erfahrung: Wenn eine vorangegangene Verhandlung länger dauerte, kam bisher nach 10 – 15 min. der Richter kurz heraus und teilte dies mit, auch wie lange die Verzögerung dauern würde. In dem betreffenden Fall tat dies die Richterin nicht. So etwas kann man Unhöflichkeit nennen. Denn wenn Termine vergeben werden, darf man erwarten, dass sie eingehalten werden. Schließlich ist eine Richterin kein Arzt, die Termine wegen medizinischer Notwendigkeiten mal nicht einhalten kann.

Als sie dann um 11.00 zur Verhandlung aufrief, wurde ihr die Mitteilung der Geschäftsstelle übergeben, dass Anwalt und Mandant nicht länger warten konnten wegen anderer Verpflichtungen. In dem Bußgeldverfahren verkündete nun die Richterin trotz dieser Kenntnis ein Verwerfungsurteil. Und egal, wie das LG Cottbus es nennt, dies kann man nur als  Arroganz bezeichnen. 

Schließlich war es die Richterin, die unpünktlich war, sich auch nicht mal vor die Tür begab, um zu informieren. Sie war also unpünktlich und unhöflich. Und mit ihrer Entscheidung kraft ihrer Wassersuppe zeigt sie einmal mehr, dass der Spruch über die Arroganz der Macht zurecht existiert. Schade nur, dass die Beschwerdeinstanzen dieselbe Arroganz an den Tag legten. Übrigens mit einer Begründung, die den Anwalt zur Unhöflichkeit zwingt. Denn es wäre ihm zumutbar gewesen, den Gerichtssaal zu betreten, die Verhandlung zu unterbrechen und die Richterin zu befragen. Na, der ihr Gezeter hätte ich hören mögen.

Meinungsfreiheit, Informationsinteresse? Unsinniges vom BGH?

am 16. Juli 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Das Urteil zu Spickmich.de kann man ja nun in voller Länge nachlesen, z.B. hier.

Der BGH hat sich auch viel Mühe gegeben, das Ganze juristisch perfekt zu begründen. Aber haben die Richter auch mal nachgedacht? Eher nicht. Frage gleich am Anfang: Wie wäre die Entscheidung wohl ausgegangen, wenn es um ein Forum gegangen wäre, in dem Richter bewertet werden? Aber, das ist Äpfel mit Birnen vergleichen. Denn:  Einen Richter kann man sich - wie den Lehrer – zwar nicht aussuchen, aber es gibt dennoch verschiedene Wahlmöglichkeiten (Rechtsmittel, nicht klagen oder anerkennen, an der Zuständigkeit basteln, Befangenheitsanträge).

Aber: Kann ein Schüler einen Lehrer aussuchen? Was nützt also die Bewertung der Lehrerin, wenn der Schüler nicht wählen kann?  Z.B. holidaycheck.de, die Adresse erfüllt einen Sinn, denn man kann überlegen, ob man dorthin fährt, wo es anderen schon nicht gefallen hat. Aber kann man sagen, man geht nicht zur Schule, weil die Lehrerin schlecht bewertet wurde?

Und: Früher (gut, da hatten wir auch einen Kaiser) gabs ja noch nicht so das Internet. Da gab es auch Bewertungen der Lehrer. Durch den Dorfklatsch. Der war auch recht anonym. Aber: Der endete in der Regel an der Dorfgrenze. Wenn man also klatschgeschädigt war, hatte man die Chance, in ein anderes Dorf weit, weit weg zu ziehen und dort sozusagen neu zu beginnen. Im Internet heute steht der Mist immer geschrieben und in irgendwelchen Archiven, Caches usw. findet sich meist auch noch eine Kopie.

Und Informationsinteresse: Welches Informationsinteresse hat ein Schüler aus München über eine Lehrerin in Hamburg? Stalker? Oder will er dahin umziehen? Nur weil vielleicht in dem Kaff ein Interesse von einigen Schülern daran besteht zu wissen, wie die Alte Lehrerin so ist, muß man kein Internet bemühen. Das wird in den Gesprächen in der Hofpause erledigt. Und dort ist auch die Meinungsfreiheit gegeben, denn da können die Schüler unter sich alles besprechen.

Spickmich GmbH ist ein kommerzielles Unternehmen. Laut dem im Handelsregister für alle einsehbaren Jahresabschluss 2007 hatten sie einen Verlust von 349.845,92 EUR. Der muss natürlich irgendwie rausgeholt werden, es muss in erster Linie Geld verdient werden, viel Geld. Das geht mit Neugier und Voyerismus scheinbar besser. Nur schade, dass der BGH sich hier zum Handlanger degradieren ließ und reklameträchtig für Spickmich Recht bricht spricht.

Gefunden: Doktorentitel

am 15. Juli 2009 unter Arztrecht, Berufsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Wie an anderer Stelle berichtet wird, gibt es wohl rege Diskussionen um die Doktorarbeiten bei Medizinern. Eine Betroffene schreibt dazu: “Ich finde, dass man den Dr.med. nicht nur für die Forschungsarbeit bekommt, sondern auch für die ganzen Mühen, die man im Studium hat um irgendwann Arzt zu sein” (Link).

Nun, wenn die Ärzte den Titel schon bekommen sollen, dann natürlich auch die mühebeladenen Absolventen der anderen Studienrichtungen. Und da natürlich alle ihr Studium als mühselig empfinden, dürften sich wohl alle Studierten demnächst Doktor nennen (wollen). Das wird dann so inflationär, dass es eher auffällt, wenn man keinen Doktor hat.

Also: Doktorentitel für alle. Am besten so, dass die Staatsfinanzen aufgebessert werden. Wer eben unbedingt Dr. sein möchte, läßt sich auf dem Einwohnermeldeamt den Titel eintragen und zahlt 1.000 EUR in die Staatskasse. Das schont auch die Umwelt, denn dann wird nicht mehr soviel Papier verbraucht für die Doktorarbeiten, die eh keiner liest. Und es gibt keinen Streit, wieviel Seiten eine Doktorarbeit haben soll.

Wunschdenken?

am 14. Juli 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

Wie es halt passieren kann: Es kommt zu einem Unfall. Mandant behauptet, er habe sich vergewissert beim Überholen, einschließlich Schulterblick und niemanden gesehen. Dennoch kam es zu einem leichten Zusammenstoß mit einem sich gerade im Überholvorgang befindlichen Fahrzeug. Nun, da es etwas unklar war, keine weiteren Zeugen vorhanden sind, wird es wohl auf eine Schadensteilung hinauslaufen. Dies wird der Fahrerin des anderen PKW mitgeteilt mit der Bitte, die Versicherungsdaten zu übermitteln.

Ihr Anwalt tönt in seinem Antwortschreiben: “Der Unfall ist auf das alleinige Verschulden Ihres Mandanten zurück zu führen. Die zukünftige Korrespondenz mögen Sie ausschließlich über die Haftpflichtversicherung führen. Eine Schadensteilung entspricht allenfalls dem Wunschdenken Ihres Mandanten.”

Warum schreibt der so etwas? Da er sich nicht mehr beteiligen will, muß er ja auch nicht nachtreten. Oder will er sich vor seiner Mandantin profilieren? Sie wird dann aber schwer enttäuscht sein.

Denn zwischenzeitlich lautet das außergerichtliche Angebot ihrer Haftpflicht auf eine Teilung 1/3 zugunsten des Mandanten. Das kann unter Umständen noch mehr werden.

Soviel zum Thema Wunschdenken.

Wenn Bürokraten Schildbürger treffen

am 13. Juli 2009 unter Beamtenrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

In einem kleinen Ort Namens Leippe gab es einen Ortsteil namens “Wilder Mann”. Dort wollte man eine verkehrsberuhigte Zone. Also Antrag gestellt.

Antrag wurde abgelehnt. Aber gleichzeitig wurde festgestellt, dass das Ortsteilschild “Wilder Mann” rechtswidrig errichtet wurde. Nicht von irgend jemanden. Nein, von der Gemeinde. Die ließ vor 9 Jahren das Schild aufstellen.

Durfte sie aber nicht, sondern nur die Kreisverwaltung. Die gibt es zwar nicht mehr, weil mittlerweile neue Kreise gebildet wurden, aber Ordnung muß sein. Daher wurden die Schilder abmontiert und durch das Schild “Leippe” ersetzt.

Verkehrsberuhigt ist dadurch der Ortsteil aber immer noch nicht. Aber da man den alten Namen wieder haben möchte, wird nun der Antrag gestellt, dass der Ortsteil ”Wilder Mann” heißen darf.

Hoffentlich haben die die alten Schilder aufgehoben.

Generationsvertrag?

am 11. Juli 2009 unter Sozialrecht abgelegt

Die innerparteiliche Diskussion der SPD um die Rentengarantie benutzt auch das Wort Generationsvertrag. Wie sich auch die Geschichte wiederholt. Vor etlichen Jahren fand dieser Disput in der CDU statt. Damals war es Herr Blühm, heute ein Herr Scholz. Und immer noch der gleiche Quatsch “Die Rente ist sicher”.

Ist das nicht eine Täuschung der Wähler? Gibt es überhaupt einen Generationsvertrag? Wer hat ihn geschlossen? Welche Generationen sind daran beteiligt?

Kann dieser Vertrag sittenwidrig sein? Wenn den jetzigen jungen Generationen einseitig die Lasten aufgebürdet werden? Kann man den Vertrag kündigen? Und wer?

Und vor allem: Wieso entscheiden Politiker, die sich selber nicht an diesem Vertrag beteiligen, über dessen Ausgestaltung?

Sollte demokratisch gesehen, nicht ein Gremium geschaffen werden, an dem die Vertreter der Generationen, die Zahlenden und die Empfänger teilnehmen? Die selber über den Vertrag entscheiden? Dann würde es vielleicht keine dämlichen Wahn(l)geschenke/Wahn(l)versprechen zu Lasten der Zahlenden mehr geben?

Aber an der Stelle dürfte der Wunsch nach mehr Demokratie an der Haltung der jetzigen Demokratievertreter scheitern, denn sie müßten einen Teil ihrer Macht abgeben und könnten sich nicht mehr als Gönner präsentieren.

Wem gehören 553 Mio. EURO Strafe?

am 10. Juli 2009 unter EU-Recht, Wettbewerbsrecht abgelegt

Die EU-Kommission verhängte also die besagten 553 Mio. EURO Strafe gegen zwei Gaskonzerne, einen aus Frankreich und einen aus Deutschland, wegen Marktabsprachen. Weil dadurch die Verbraucher zu hohe Gaspreise gezahlt haben.

Die Strafe ist an die Kommission zu zahlen. Wieso eigentlich? Schließlich ist – so die Kommission – doch der Verbraucher der Geschädigte. Müßten da nicht die Konzerne verpflichtet werden, an ihre Kunden die Strafe aufgeteilt auszuzahlen?

So sind doch letztlich diese Verbaucher die Dummen: Sie haben nicht nur zuviel fürs Gas bezahlt, sie leisten dadurch auch einen Sonderbeitrag für die Finanzierung der EU. Sind das nicht unerlaubte Subventionen?

Urlaub

am 09. Juli 2009 unter Allgemein abgelegt

Nach einigen Tagen Urlaub geht die Bloggerei nun wieder weiter. Im Urlaub nur das übliche erlebt:

Auf 2.700 km mit dem Auto Rasen, Drängeln, Nötigen. Bei dem Versuch, selber vorschriftsmäßig zu fahren wurde natürlich die linke Spur nicht geräumt, da wegen dem großen Sicherheitsabstand der Vorausfahrende davon ausging, dass man nicht überholen will. Erst, als ein Drängler kam, hatte man selber die Chance, in seinem Schatten an solchen Linksfahrern vorbei zu kommen.

Im Hotel: Schlechter Service, sehr kleine Essensportionen (obwohl eben kein Abnehmurlaub gebucht war), abgewohnte Zimmer, durchgelegene Matrazen. Alles kurz vor dem Status eines Reisemangels.

Aber: Der Jurist in eigenen Sachen ist irgendwie auch wie der Schuster: Der trägt auch immer die schlechtesten Schuhe. Also haken wir den Urlaub als Erfahrung ab, das schont im Nachgang die Nerven.

Lotto und Jackpot

am 02. Juli 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Laut OLG Koblenz muss die Lotto-Firma bei Werbung mit dem Jackpot auch angeben, wie gering die Gewinnwahrscheinlichkeit ist (9 U 117/09).

Nun, das geht ja ganz einfach: “Spielen Sie bei uns um den Jackpot, Sie gewinnen bei den anderen Lottogesellschaften sowieso nicht. Bei uns übrigens auch nicht. Wir nehmen aber trotzdem gern Ihr Geld.”

Oder so.

Unfallflucht: Belohnung ausgesetzt!

am 01. Juli 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

Dirk H. aus Hoyerswerda hat nun zu dieser drastischen Maßnahme gegriffen. Er stellte Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Unfallflucht. Gleichzeitig setzte er über die Zeitung eine Belohnung von 300 EUR aus für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen.

300 EUR? Wie groß war denn der Schaden? Nun, es war die Katze. Jemand hat die Katze überfahren und Dirk H. möchte jetzt den Täter  dingfest machen.

Nun, hoffentlich hatte die Katze einen höheren Wert als 50 EUR. Denn die Grenze setzte z.B. das OLG Nürnberg für Bagatellschäden, bei denen keine Unfallflucht vorliegt (2 St OLG Ss 300/06). Außerdem, wieso lief das Viech frei auf der Strasse herum? Gibt es vielleicht eine Mitschuld der Katze bzw. ihres Eigentümers? Oder war es gar ein LKW, der gar nicht merkte, dass er die Katze überrollte?

Fragen über Fragen. Bleibt noch eine: Was will Dirk H. mit dem Täter machen, falls er ihn bekommt? Standrechtlich erschießen? Jedenfalls scheint er schon mal mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.