Wer zuviel Geld hat…
am 31. Juli 2009 unter Sozialrecht, Zivilrecht abgelegtkann auch sinnlos prozessieren. So wieder eine Krankenkasse. Es prozessieren auch meist nur die so großzügig, die fremdes Geld verwalten. Müßten sie ihr eigenes Geld aufwenden, wären sie vorsichtiger.
Das erstinstanzliche Verfahren hat die Kasse eindeutig verloren. Dennoch ließ sie Berufung einlegen.
Vor der Verhandlung nettes Gespräch mit der Anwältin der Kasse. Sie hatte sich schon gewundert, weshalb die Kasse unbedingt Berufung einlegen wollte. Aus ihrer Sicht war die Lage auch eindeutig.
Zur Verhandlung am OLG führt der Vorsitzende in den Stoff ein und stellt fest, dass die Lage absolut aussichtslos ist. Anwältin bittet um Unterbrechung zum Telefonieren. Danach nimmt sie die Berufung zurück. Das Ganze dauerte knapp 20 min.
Dass es einen Streit gibt, den man gerichtlich klären läßt, ist in Ordnung. Wenn aber sinnlose Berufungen eingelegt werden, dann ist das Verschwendung von Beitragsgeldern. Die Veranstaltung dürfte ca. 7.500 EUR insgesamt gekostet haben. Dafür zahlt ein Arbeitnehmer bei einem Gehalt von 1.500 EUR mit Arbeitgeberanteil ca. 32 Monate Krankenversicherungsbeiträge ein. Die können nun nicht für Krankheitskosten eingesetzt werden.
Und da so etwas öfters und regelmäßig geschieht…