Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Archiv des Monats August 2009

Post privatisiert ihr Management

am 31. August 2009 unter Allgemein, Arbeitsrecht abgelegt

Zur weiteren Kostensenkung will nun die Post ihr Management privatisieren. So sollen Dienstleister mit den Aufgaben (Unterschreiben, Kaffee trinken, auf Sitzungen herumlungern) betraut werden und nur noch für diese Aufgaben bezahlt werden und nicht mehr für die übrige Zeit. Damit hofft die Post, erhebliche Kosten zu sparen.

Rrrrrrrrring. Mist, der Wecker, schon wieder die Nacht vorbei. In der Zeitung steht auch nichts Neues. Oh, doch: von der Post. Die wollen nicht ihr Management abschaffen, sondern ihre Filialen. Dann war das nur ein Traum.

Aber wenn die ihre Filialen abschaffen: Da gab es doch mal eine Rechtsprechung zu den Eismann-Fahrern, dass die auch nicht selbständig sondern Arbeitnehmer sind. Na mal sehen, was hier mit den Filialen wird.

Und wenn sie die Filialen abgeschafft hat, was bleibt dann noch von der Post übrig? Richtig, die Briefkästen. Da bekommt das Wort “Briefkastenfirma” gleich eine ganz andere Bedeutung. Vielleicht kann sie sich den Begriff ja als Marke schützen lassen.

Stupid?

am 29. August 2009 unter Allgemein abgelegt

Geld verdirbt die Moral

am 28. August 2009 unter EU-Recht, Wettbewerbsrecht abgelegt

Ausgerechnet die Zeitung der SPD “Vorwärts” hat nach Auffassung des OLG Hamburg Werbung für Zigaretten gemacht, trotz gesetzlichen Verbots für Werbung in Zeitungen.

Dabei fordert die Drogenbeauftragte der Regierung, Frau Bätzing (SPD) sogar noch eine Verschärfung des Werbeverbotes, dass auch Plakate verboten werden. Und die Gesundheitsministerin Schmidt (SPD) überlegt, zur Abschreckung Bilder von Lungenkrebs-Erkrangungen auf Zugarettenschachteln abzudrucken. Aber das ist ja die Politik, da müssen die so reden.

Wenn es jedoch ums Geld geht, dann werden eben auch Anzeigen und damit der Zaster der Tabakunternehmen entgegen genommen. Soviel zur Moral.

PS: Natürlich behauptet die SPD, dass die Anzeigen keine Werbung für Zigaretten seien. Dazu Atze Schröder: “Ja nee, is klar.”

Wer soll da noch durchsehen?

am 27. August 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Dass das Steuerrecht nicht mehr durchschaubar ist, wird sich schon herumgesprochen haben. Für viele Kioskbetreiber ist eine “Regel” immer schon ein Buch mit 7 Siegeln:

Verkaufen sie Lebensmittel, die die Kunden mitnehmen, sind 7 % Umsatzsteuer zu zahlen. Haben sie an ihrem Kiosk ein Brett angebracht, an dem die Kunden den Mampf gleich verzehren könnten (auch wenn sie es nicht tun), dann kostet es 19 % Umsatzsteuer. Nun, mit geduldigen Erklärungen bekommt man es irgendwann soweit hin, dass die Unternehmer es dann verstanden haben.

Dann folgt natürlich prompt ein BFH-Urteil vom 18.02.2009, dass alles wieder auf den Kopf stellt: Der Verkauf von Imbiß im Kino ist mit 7 % Umsatzsteuer zu belegen, wenn keine zusätzlichen Elemente, wie Verzehrmöglichkeiten hinzukämen.

Wie jetzt, gibt es im Kino neuerdings keine Verzehrmöglichkeit mehr? Müssen die Besucher ihre Speisen vor dem Kino aufessen und wird beim Betreten des Kinosaals Kontrolle gemacht, dass keine Speisen mitgenommen werden? Wenn die Besucher im Foyer das Fingerfood kaufen und sich damit in den Kinosaal setzen, handelt es sich da nicht um die Verzehrmöglichkeit, die dem Brett am Kiosk entspricht?

Nun, das nennt man dann halt salomonische Rechtsprechung.

Und nun?

am 26. August 2009 unter Arbeitsrecht, Zivilrecht abgelegt

Bei Insolvenzanfechtungsansprüchen gegen Arbeitnehmer behaupten zwei oberste Gerichte, dass ihre Zuständigkeiten gegeben seien: Der Bundesgerichtshof (BGH) vermeint, einen zivilrechtlichen und das Bundesarbeitsgericht (BAG) einen arbeitsgerichtlichen Rechtsweg eröffnet zu sehen.

Klasse: Und was macht man praktisch? Gleich 2 x klagen? Na gut, bekommt man ja auch 2 x Honorar. Gut für die vom Insolvenzverwalter beauftragten Rechtanwälte. Und wer bezahlt? Der Steuerzahler, denn meistens klagen Insolvenzverwalter ja mit Prozesskostenhilfe.

Da der BGH als erstes seine Zuständigkeit sah, hätte der BAG ja mal vornehm zurück treten können. Schließlich ist der BAG nicht gerade für kurze Verfahrensdauer bekannt. Aber das hätte ja Kompetenz- und Machteinbuße bedeutet.

Da endet aber die Kulanz!

am 25. August 2009 unter Berufsrecht, Zivilrecht abgelegt

Für Kollegen aus der Ferne waren wir als Korrespondenzanwälte in zwei Instanzen tätig. Nach sehr langer Zeit haben wir nach unserem Honorar angefragt. Nach noch mehr langer Zeit kam dann eine Antwort.

Es wären Veränderungen in der Kanzlei, Kollegen sind ausgeschieden usw. Die Kosten für die 2. Instanz wurden auch noch nicht festgesetzt. Wir mögen doch warten, damit dann die Zahlungen in einem Vorgang erfolgen können. Ah ja, also sind die Kosten der ersten Instanz bereits festgesetzt und auch an die Kollegen beglichen worden.

Gehts noch? Wir sind doch kein Kreditinstitut. Und wieviel Aufwand erfordert es, bereits erhaltene Gelder an uns weiterzuleiten?

Wir wünschen natürlich sofortige Zahlung. Das hat ja wohl nichts mehr mit Kulanz zu tun.

Unschuldsvermutung? Beweise? Nie gehört.

am 24. August 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Ein Strafverfahren gegen eine Unternehmerin wurde gegen Geldauflage eingestellt. Sie gehört einem Abrechnungssystem an. Dieses hatte wohl auch die Strafanzeige gestellt.

Nachdem das Abrechnungssystem Kenntnis von der Einstellung des Strafverfahrens erhielt, erhielt die Unternehmerin Post: “Mit der Einstellung ist festgestellt, dass Sie über einen längeren Zeitraum vertragswidrig abgerechnete Leistungen gegenüber einem Mitglied des Abrechnungssystems abgerechnet haben. Wir unterstellen, dass von Ihnen auch zu Lasten anderer Mitglieder rechtswidrig erbrachte Leistungen erbracht wurden.”

Das ist neu, dass die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens eine Feststellung rechtwidiriger Handlungen beinhaltet. Aber noch rechtsstaatlicher ist dann, weitere Handlungen zu unterstellen.

Wenn man jedoch das Schreiben weiterliest, weiß man später auch, warum das alles so geschieht: “Im Rahmen des Abrechnungssystems schlagen wir vor, außerhalb des offiziellen Verfahrens für die Beilegung einen Vergleichsbetrag von 25.000 EUR zu zahlen.”

Wer so geldgierig ist, benötigt auch keine Beweise.

Tja, irgendwie Pech:

am 22. August 2009 unter Allgemein abgelegt

Mitarbeiter-/innen auf geringfügiger Basis gesucht:

am 21. August 2009 unter Arbeitsrecht abgelegt

* Sie sind eine freundliche Persönlichkeit mit gepflegtem  Äußeren und guter Ausdrucksweise?

* Sie haben bereits Erfahrungen in der Kundebetreuung gesammelt?

* Sie sind ein Teamplayer, Sie arbeiten gewissenhaft, flexibel und engagiert?

* Sie übernehmen gern zusätzliche Verantwortung?

* Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Loyalität zeichnen Sie aus?

So eine Stellenanzeige im Schaufenster einer Bekleidungskette. Wow, das alles für maximal 400 EUR im Monat.

Was verlangen die erst bei 1000 EUR?

Juristen und Justizia

am 20. August 2009 unter Berufsrecht, Strafrecht abgelegt

Wir hatten hier und hier schon einmal berichtet, dass auch Juristen mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Nun haben es Jurastudenten erneut bewiesen. Unter der Masche der üblichen Internetabzocker haben sie per Mail Nutzer auf ihre Seiten gelockt und 130.000 EUR dabei erbeutet. Die beiden Hauptäter erhielten 18 bzw. 15 Monate Haft, auf Bewährung ausgesetzt.

Tja, das wird wohl nun eine Weile nichts mit dem Beruf des Richters, Staatsanwalts oder Rechtsanwalts. Sie können vielleicht ihr Studium zu Ende führen, aber für diese Berufe sind sie eine Weile gesperrt. Herr Wowereit würde nun sagen: “Und das ist auch gut so.”

Privater Abmahner

am 19. August 2009 unter Markenrecht abgelegt

Mandantschaft bekommt am 10. per Mail folgende Aufforderung: “Sie benutzten auf Ihren Webseiten den Begriff L…..netzwerk.” Dieser Begriff ist geschützt und gehört mir. Sie dürfen ihn nicht verwenden.” Also kurze Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA): Kein Ergebnis. Postwendend am 14. geantwortet und um Information gebeten, wie er den Begriff geschützt hat. Übrigens, der angebliche Rechteinhaber tritt nur als Privatperson auf, er gibt zu, kein Gewerbe zu betreiben.

Darauf Schreiben vom Anwalt. Mandant würde die Marken- und Namensrechte seines Mandanten verletzen, also das übliche. Kurze Antwort, dass keine Verletzung zu erkennen ist und es sich auch um einen Begriff handelt, der nicht geschützt werden kann.

Es kommt, was kommen mußte: Einstweilige Verfügung, die Nutzung des Begriffs zu unterlassen. Also Widerspruch eingelegt und Antrag auf Einstellung der Vollziehung gestellt.

Zum Ablauf: Am 10. kam die Mail, am 14. die Ablehung der angeblichen Ansprüche. Nun wurde festgestellt, dass am 16. vom Gegner beim DPMA eine Marke angemeldet wurde. Aber bei der ersten Recherche wurde bereits festgestellt, dass Begriffe mit “Netzwerk” nach § 8 Abs. 2 MarkenG nicht schutzfähig sind und ein entsprechendes Freihaltebedürfnis existiert. Z.B. wurden folgende Anmeldungen abgewiesen: Rechtsanwälte-Netzwerk, Steuerberater-Netzwerk, Menopause-Netzwerk usw. Der Begriff “L…..netzwerk” fügt sich hier nahtlos ein.

Also sind wir froher Hoffnung, dass sich die Angelegenheit für den Mandanten ins Wohlgefallen auflöst.

Wenn Mandanten Internetartikeln glauben…

am 18. August 2009 unter Steuerrecht abgelegt

wird es schwierig. Wie hier berichtet wird, sollen unzählige Gesetze ungültig sein, weil sie gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen würden. Darunter auch z.B. das Umsatzsteuergesetz. Der Mandant zahlte Umsatzsteuer nicht und möchte nun wegen der Ungültigkeit des Umsatzsteuergesetzes auch noch Vollstreckungsschutz in Anspruch nehmen.

Dazu beruft er sich auf einen Steuerberater, der hier und hier im Internet seine Schriftsätze veröffentlicht. Die lesen sich zwar gut, aber es hilft dem Mandanten nicht weiter.

Tja, erklärt man dem Mandanten, dass es so nicht funktioniert, ist er unzufrieden. Schreibt man einfach Schriftsätze im gleichen Stil, ist der Mandant vielleicht zufrieden, aber dadurch erzielt man für ihn dennoch kein Ergebnis.

Eben eine Zwickmühle.

Nachtrag:

Wie in dieser Interent-Zeitung schon veröffentlicht wurde, hat der BFH bereits darüber entschieden, dass er das Umsatzsteuergesetz eben nicht für ungültig hält.

Akteneinsichtsgesuch und Bürokratie

am 17. August 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Der Erbe hat neben dem Grundstück auch jede Menge Schriftverkehr vorgefunden. Aber es ist für ihn unklar, wie der Nachbarschaftstreit, der sich auf eine Baugenehmigung bezog, entschieden wurde. Also nichts einfacher als das: Akteneinsicht beim Amt beantragen. Soweit so gut.

Antwort: Vollmacht, Erbschein und Grundbuchauszug. Eingesandt. Im vorhandenen Grundbuchauszug stand noch der Vater, aber mit Erbschein dürfte das ja kein Problem sein. Denkste. Aktueller Grundbuchauszug muss es sein (nicht älter als 3-4 Monate). Eine Anfrage bei der Behörde, ob die nicht von Amts wegen auf einem kurzen Dienstweg die notwendigen Auskünfte erhalten könnten, wurde abgeschmettert, dass das ja Arbeit mache.

Also hat Mandant sich aktuellen Auszug besorgt. Nun kommt plötzlich von der Behörde die Forderung, dass auch von dem Nachbarschaftsgrundstück der aktuelle Grundbuchauszug und die Vollmacht vorgelegt werden müssen.

Mal abgesehen davon, dass die Nachbarn im Streit liegen, dürfte es auch an der Interessenkollision des Anwalts scheitern, dem Wunsch der Behörde Folge zu leisten.

Aber in der Stadt Bautzen ist das halt so. Da muss  eine GmbH auch einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) vorlegen, wenn man ein Kfz zulassen will. Und für den Parkausweis eines Nebenwohnsitzinhabers muss auch eine aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden. Auch, wenn sich keine Änderungen ergaben.

Tolle Methode, die Stadtkasse zu füllen.

Zweifel am Sachverstand der Bundesregierung?

am 14. August 2009 unter Beamtenrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Es wurde ja hier schon einmal darüber berichtet, dass die Bundesregierung neuerdings Anwaltskanzleien mit der Gesetzeserarbeitung beauftragt. Insoweit haben die aktuellen Vorwürfe der Justizministerin soooo einen Bart (unser Bericht war vom 23.04.09), sind aber erklärlich, weil Wahlkampf.

«Es ist unverantwortlich, eine große Wirtschaftskanzlei zu beauftragen, statt den vorhandenen Sachverstand innerhalb der Bundesregierung zu nutzen», soll Frau Zypries gesagt haben.

Nun, vielleicht hat ihr Kollege Guttenberg ja so seine Zweifel am Sachverstand der Bundesregierung?

Abzocker nach Restschuldbefreiung?

am 13. August 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Nach der erteilten Restschuldbefreiung bekommt der Ex-Schuldner plötzlich Post von einer H…. AG: “Wir haben von der V… GmbH die Forderung übernommen. Die aktuelle Forderung beträgt 9.222,17 EUR inklusive Kosten und Zinsen…Wir sind überzeugt, dass wir mit Ihnen eine Lösung finden, Ihre Schulden aus der Welt zu schaffen…Was halten Sie davon?”

Und noch ein zweites Schreiben mit einer Summe von 6.751,23.

Bei beiden Schreiben keine konkrete Rechungs- oder Vertragssnummer oder irgendetwas, mit dem man die angebliche Forderung hätte identifizieren können. Also kurzes Schreiben, dass die Forderung nicht nachvollziehbar sei und um konkrete Angaben gebeten wird.

Antwort: “In Anlage erhalten Sie das Erledigungsschreiben für Ihren Mandanten”, in dem steht, dass die Forderung ausgeglichen ist.

Was war das? Gibt es jetzt neue Abzockmethoden im Gefolge der Insolvenzverfahren? So nach dem Motto, mal sehen, vielleicht zahlt er ja etwas? Wir werden es leider (noch) nicht erfahren. Also, aufgepaßt!

Nepper, Schlepper, MDR

am 12. August 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Man kennt ja viele Abzockmethoden, z.B. Anzeigenaufträge, die als angebliche amtliche Eintragungen in irgendwelche öffentliche Verzeichnisse getarnt sind. Nun scheint auch der MDR auf dieser Welle zu schwimmen.

Beginnend mit “Rundfunkgebühren sind öffentliche Abgaben und unterliegen der Prüfung durch den Gebührengläubiger” wird schon mal Eindruck gemacht. Dann folgt “Mir liegt zu Ihrem Rundfunkteilnehmerverhältnis zur Gebührenpflicht gem. § 3 RGebStV ein entsprechender Prüfauftrag vor”. Das klingt schon gleich nach amtlicher Prüfung, vergleichbar mit der Prüfung durch das Finanzamt. Nun folgt die Anordnung: “Aus diesem Grund werden Sie Frau S. und Herr E. am Datum, Uhrzeit, besuchen.”

Weiter unten steht dann erst, dass der Rundfunkteilnehmer nach § 4 Abs. 5 RGebStV zur Auskunft verpflichtet ist. Aber verschwiegen wird, dass es  nur die trifft, die Geräte zum Empfang bereit halten und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben. Wer also ordnungsgemäß alles angezeigt hat, muß keinerlei Auskunft erteilen. Wer nichts anzuzeigen hat, muß ebenfalls keine Auskunft erteilen.

Schließlich steht dann auch in dieser Vorschrift, wie z.B. der MDR seine Auskunftsrechte durchsetzen kann: “Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.” Dazu muß der MDR aber eben erst Anhaltspunkte bzw. Indizien, Beweise haben, dass jemand etwas anzuzeigen hat. Und die versucht er sich durch solche Methoden zu erschleichen.

Eine Prüfung bei eventuellen Rundfunkteilnehmern gibt es nicht. Verklausuliert steht das auch so in dem Schreiben des MDR. Aber man hofft scheinbar auf die juristischen Laien, die in Unkenntnis sich dann von solchen Leuten “prüfen” lassen. Und damit begibt sich der MDR schon auf ein Niveau, das einem öffentlichen Auftrag entgegensteht.

Schwarzsehen ist illegal, aber man sollte trotzdem nicht den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.

Datenschutz der besonderen Art

am 11. August 2009 unter Internetrecht abgelegt

Simyo ist ein Mobilfunkanbieter. Übers Internet kann man sich hier eine Simkarte bestellen.

Nach mehr als einer Woche kam immer noch keine Karte an. Also per Kontaktseite angefragt, wo die Simkarte bleibt.

Die Antwort ist ein Paradebeispiel für Datenschutz und Bürokratie. “Leider können wir Ihnen aus Datenschutzgründen derzeit nicht behilflich sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anfragen zu Ihren persönlichen Daten nur bearbeiten können, wenn Sie diese über Ihre bei  uns hinterlegte E-Mail-Adresse versenden.Diese Maßnahme dient dazu, einen Missbrauch Ihrer simyo Karte zu vermeiden.”

Dazu müßte man eine solche Karte erst einmal haben. Und statt über Mißbrauch zu lamentieren, hätte die kurze Antwort “sie wurde verschickt” genügt.

Man hat auch keine Chance mehr, die Anfrage erneut mit der richtigen Mailadresse zu stellen. Für die Antwort hat Simyo eine Woche benötigt, in der Zwischenzeit kam auch die Karte. :-)

Beleidigungen mit Blog

am 10. August 2009 unter Allgemein abgelegt

Ein Blogbetreiber ist mit einem anderen Blog unzufrieden. Ein Kommentar wurde von ihm nicht veröffentlicht. Wie böse. Statt nun diesen Blog zu meiden, schreibt er in seinem Blog darüber. Soweit so gut.

Nur, wenn der Blogbetreiber persönlich ausfallend wird, ist das schon nicht mehr so gut. Er sollte sich an den Grundsatz halten: “Gehe so mit Deinen Mitbloggern um, wie Du auch von ihnen behandelt werden willst.” Nun, so wie dieser Blogbetreiber sich verhielt, will er beleidigt und beschimpft werden. Vielleicht finden sich ja Kommentatoren, die dies übernehmen.

Ansonsten sollte er sich an die übliche Regel halten: Wenn ihm eine Internetseite nicht gefällt, dann soll er sie halt nicht mehr besuchen.

PS: Sein Kommentar wurde durch denAksimet-Spamfilter in die Warteschleife geschoben und dann auch genehmigt. Da er sicher selber einen solchen Filter einsetzt, hätte er auch von allein darauf kommen können. Im übrigen hätte er wegen seines Kommentars auch eine Mail senden können. Aber: Beleidigen war für ihn offenbar die einfachere Option.

Kann man beim Kollegen Rechtsanwalt vollstrecken?

am 07. August 2009 unter Berufsrecht, Zivilrecht abgelegt

Sicherlich schon, aber?

Der Herr Kollege hat einen Arbeitsrechtsstreit verloren und soll 3.500 EUR an den ehemaligen Arbeitnehmer zahlen. Er hat zwar Berufung eingelegt, aber dem Kollegen wurde nun eine Vollstreckungsandrohung zugeschickt. Kommt von ihm die Antwort: “Sie haben keine vollstreckbare Ausfertigung und können daher nicht vollstrecken.” Nun, man sollte besser nicht mit der Stange im Nebel rumstochern, sondern sich kundig machen. Wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung.

Aber der Arbeitnehmer möchte es vorerst nicht eskalieren lassen und erst einmal die Berufungsverhandlung abwarten. Sollte in der Verhandlung das Gericht zu erkennen geben, dass die Berufung keine Aussichten auf Erfolg hat, würde er zu dem Zeitpunkt die Vollstreckung einleiten lassen.

Spätestens dann wird der Kollege feststellen, das es doch eine vollstreckbare Ausfertigung gibt. Unangenehm, dass es dann voraussichtlich auch noch Post von der Rechtsanwaltskammer geben wird. Denn bei Vollstreckungsmaßnahmen melden (zimindest einige) Gerichte dies an die Kammer, wegen Vermögensverfall und so.

Der Streit um Bagatellen. Wohin führt der Fall “Emmely”?

am 06. August 2009 unter Arbeitsrecht, Strafrecht abgelegt

Der Fall “Emmely”, bei dem eine Kassiererin gekündigt wurde, weil sie einen Flaschenbon über wohl 1,59 EUR entwendet haben soll, beschäftigt nicht nur die Gemüter, sondern auch die Juristen. Nach der Annahme des Falls zur Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht wuchern nun die Spekulationen.

Wird der BAG seine harte Rechtsprechung aufgeben und bei Diebstählen eine Regel der Verhältnismäßigkeit aufstellen? Befürworter verweisen darauf, dass schon Staatsanwälte bei Diebstählen bis 50 EUR allenfalls Einstellungen schreiben. Im Jahre 1992 durfte ein Beamter bleiben, der sich an 20 EUR bereichern wollte, mit der Begründung, dass bei dem geringen Betrag das Unrechtsbewußtsein herabgesetzt sei.

Hallo? Gehts noch? Werden wir also in Zukunft damit leben müssen, dass geringfügige Verfehlungen ungestraft bleiben oder gar durch die Hintertür legalisiert werden? Werden sich dann alle bei geringfügigen Werten ungehemmt bedienen? Können die Supermärkte ihre Kassiererinnen entlassen und ihre Waren bis 50 EUR zur allgemeinen Verteilung freigeben? Nun, dann können sich ja die Arbeitgeber ebenso schadlos halten und immer mal geringfügig etwas weniger Lohn zahlen. Und die Steuerzahler: Mal 50 EUR weniger Steuern zahlen ist dann ebenfalls nicht so schlimm. Und die vielen Schwarzfahrer werden auch nachträglich rehabilitiert.

Noch Fragen? Nein.

Unfähigkeit kostet 789.000 EUR

am 05. August 2009 unter Verwaltungsrecht, Zivilrecht abgelegt

In der Provinzstadt Hoyerswerda hat nun die nächste Posse ihr teures Nachspiel. Vor 12 Jahren setzten sich die Schildbürger Stadtpolitiker über die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge hinweg und nahmen dreist einen Anbieter, der ihnen angenehmer war, als der, der die Ausschreibung gewonnen hatte.

Nach nun 12 Jahren des Prozessierens wurde die Stadt verpflichtet, nebst Zinsen 789.000 EUR an den damaligen Gewinner zu zahlen. Zwar kann die Stadt noch Rechtsmittel einlegen, aber das Ergebnis wird sich nicht mehr allzuviel verbessern.

Dazu kommen noch die Prozesskosten. Da gab es zunächst die erste Runde, in der es um den Schaden dem Grunde nach ging und nun die jetzt endende 2. Runde, ín der über die konkrete Schadenshöhe gestritten wurde.

Und wer kommt für die Unfähigkeit auf? Der Steuerzahler, das unbekannte Wesen. Denn dass die damaligen Schildbürger in die Haftung genommen werden, wird wohl mehr als unwahrscheinlich sein.

Unverständliche Politiker und eine Überraschung

am 04. August 2009 unter Allgemein abgelegt

Die Universität Hohenheim in Stuttgart ließ Parteiprogramme auf ihe Verständlichkeit untersuchen. Dabei war 0 absolut unverständlich, 20 maximal verständlich.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Programme in weiten Teilen unverständlich sind. Sie sind wohl eher nicht für die Wähler gedacht.

Was die Überraschung ist? Die Bildzeitung bekommt eine16,8.
Im Umkehrschluß: mit der Bild kann man Wahlen gewinnen

Gnadengesuch für 400 Verkehrssünder erfolgreich

am 03. August 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

Wie bereits berichtet, hatte ein Rotlichtblitzer in Hoyerswerda eine Macke. Es wurden 400 Bußgeldverfahren mit Geldbußen und Fahrverboten verhängt, daneben unzählige Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Als schließlich die Macke bekannt wurde, kam die Frage auf, wie mit den abgeschlossenen Bußgeldverfahren umgegangen werden soll. Die OWi-Verfahren konnte die Stadt selber bereinigen.

Also wurde beim zuständigen Regierungspräsidium ein Gnadengesuch eingereicht.

Nun wurde die 400 Fahrer rehabilitiert. Aber offen bleibt noch, was mit den Folgen des Fahrverbotes geschieht. Hat jemand deswegen seinen Job verloren, dürfte ihm auch ein Schadenersatzanspruch zustehen. Mal sehen, wie es weitergeht