Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

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Archiv des Monats Oktober 2009

Vorauseilender Gehorsam?

am 30. Oktober 2009 unter Allgemein abgelegt

Steuerberater beschäftigen sich gern mit der Zukunft ihres Berufsstandes. Seit ich 1995 Steuerberater wurde, erhalte ich regelmäßig Post zu Fragen der Zukunft des Berufsstandes. Wie oft wurde schon prophezeit, dass der Untergang unmittelbar bevor steht. Aber wie immer in solchen Fällen: Totgesagte leben länger.

Nun erschien wieder eine Einladung des Steuerberaterverbandes Sachsen zum nächsten Verbandstag. Das Thema? Die Zukunft des Berufsstandes. Ah ja, hatten wir ja lange nicht mehr. Beigefügt war ein Artikel, der sich damit beschäftigt, dass die Finanzämter angeblich oder tatsächlich Daten zu den einzelnen Beratern speichern und so die Berater kennzeichnen wollen, die als Risiko des Steueraufkommens einzustufen sind.

Die Strategie des Autors zum Gegensteuern soll darin bestehen, jeden Pups in einer Erklärung detailiiert zu erläutern, im voraus die möglichen Streitpunkte zu erkennen und hier schon dem Finanzbeamten mitteilen, welche Rechtsgrundlagen angewendet wurden. Der Vorteil? Der Finanzbeamte kann seinem Statistikdruck in Form des ungeliebten Leistungsvergleichs abhelfen. Ja nee, is klar. Der Steuerberater als Erfüllungsgehilfe des Finanzbeamten? Damit dieser mehr Fälle in gleicher Zeit abarbeiten kann und damit weniger Stress bekommt?

Das Ganze wird auch noch als “Orientierung am Berufsethos” bezeichnet.

Nun, es muss wohl noch ein anderes Berufsethos geben. Das da lautet: Der Steuerberater sorgt dafür, dass der Steuerpflichtige vor dem Finanzamt vertreten wird und nur die Steuern zahlt, die er bei Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten auch nur zu zahlen hat. Dazu gehört auch, dass die Erklärungen auch nur in der gesetzlich geforderten Form abzugeben sind. Und wenn etwas gesetzlich nicht gefordert wird, dann steht das einem Finanzbeamten auch nicht zu. Beispiel Anlage EÜR für Gewerbetreibende. Hier hat ein Finanzgericht festgestellt, dass dieser Anlage die gesetzliche Grundlage fehlt und die Gewerbetreibenden wegen der vielen darin zu tätigenden Angaben unangemessen benachteiligt werden. Gleiches gilt, wenn ein Steuerberater im Steuerverfahren im vorauseilenden Gehorsam schon alles offenlegt, obwohl dazu keine Verpflichtung besteht.

Beispiel: Arbeitszimmer. Seit Jahren nicht mehr abzugsfähig gewesen. Wer detailiiert die Angaben dazu offen legte, bekam vom Finanzamt die Ausgaben gestrichen. Rechtsbehelf abgeschmettert, vor ein Finanzgericht wird wegen der Kosten nicht geklagt. Nun dreht sich plötzlich die Rechtsprechung und es rückt wieder die Abzugsfähigkeit des Arbeitszimmers in die Nähe. Wer z.B. als Selbständiger sein Arbeitszimmer als Betriebsaussgabe angesetzt hatte, ohne die Finanzverwaltung ausdrücklich darauf hinzuweisen, hat nun nachträglich die Bestätigung, dass die Kosten abzugsfähig sind. Gleiches scheint sich auch bei den Kosten für Berufsausbildung heraus zu kristallisieren.

Also, weniger vorauseilender Gehorsam und dafür kraftvolles Vertreten der Interessen der Mandanten, dann brauchen sich die Steuerberater auch keine Sorgen um ihren Berufsstand zu machen.

Ab und an erfährt man auch eine Bestätigung des richtigen Handelns. Wenn Steuerpflichtige mit einem komlpizierten Fall erscheinen. Vom Finanzamt geschickt. “Sie brauchen Hilfe. gehen Sie zu einem Steuerberater. Am besten zu X… oder Y….” Hier werden unter der Hand nicht die Berater genannt, die vorauseilend gehorchen. Sondern die Streitbaren.

Unrechtsbewußtsein?

am 27. Oktober 2009 unter Berufsrecht, Strafrecht abgelegt

Wir hatten hier schon darüber berichtet, dass eine Anwältin zunächst die Gesellschaft mit beiden Gesellschaftern wegen der Auseinandersetzung vertrat und daran anschließend den einen Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter.

In den Kommentaren kam der Hinweis, der Anwältin die Chance zu geben, selbst die Konsequenzen aus dem Fehler zu ziehen. Ein anderer Kommentator meinte aus eigener Erfahrung, dass das nicht helfen wird.

Nun liegt die Antwort der Kollegin vor:

“Ich war beauftragt, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Gesellschaftern herbeizuführen. Deshalb fanden Gespräche mit beiden Gesellschaftern und weiteren Beteiligten statt. Als erste Diskrepanzen auftraten, bat ich Ihren Mandanten schriftlich, zum Gespräch mit einem anwaltlichen Vertreter zu erscheinen. Er etnschied sich jedoch dagegen.

Eine Interessenkollision kann ich daraus nicht ableiten. Im übrigen lag Ihnen das Protokoll der Gesellschafterversammlung (das die Anwältin ebenfalls mit unterzeichnete, Anm. des Autors) bereits von Anfang an vor.”

Zur Erinnerung: Wir hatten uns direkt an ihren Mandanten gewandt, weil wir von ihrer Vertretungsbefugnis nichts wußten. Es ging um die Auseinandersetzung zwischen den beiden GbR-Gesellschaftern. Es antwortete die Anwältin mit folgender Einleitung: “In o.g. Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass ich das Unternehmen X… & Y… GbR im Rahmen der Beendigung der Tätigkeit und in Fortführung das Unternehmen des Herrn X… vertrete.”

Aus ihrer Sicht wird also eine Interessenkollision damit beendet oder findet nicht statt, wenn man den einen der Beteiligten auffordert, sich einen eigenen Anwalt zu suchen. 

Leider hatte der zweite Kommentator recht. Es fehlt an jeglichem Unrechtsbewußtsein. Es wird nicht einmal das Mandat beendet.

GmbHG Modernisierung?

am 22. Oktober 2009 unter Gesellschaftsrecht abgelegt

Nun ist ja das GmbH-Gesetz modernisiert worden. Unter anderem wurde § 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG gestrichen. Wenn also GmbHs Genehmigungen für ihre Tätigkeiten benötigen, dürfen sie jetzt sofort eingetragen werden und können sich anschließend um die Genehmigungen kümmern.

Hat einmal geklappt beim Handelsregister am AG Dresden. Bei der zweiten GmbH kam das Schreiben: Es bestehen Eintragungshindernisse. legen Sie bis zum 30.11.2009 die Genehmigung vor, sonst wird nicht eingetragen.

Schizophrenie? Oder zwei verschiedene Richter? Der eine kennt die neuen Vorschriften, der andere macht Dienst nach alter Vorschrift? Da man ja die Eintragung benötigt, also erst mal Genehmigung besorgen. Aber dann kann man sich ja mal bei den Vorgesetzten erkundigen, weshalb Gesetzesänderungen nicht beachtet werden.

Wozu werden eigentlich Vollmachten verschickt?

am 20. Oktober 2009 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Ordnungswidrigkeit: Mandantin beauftragt Anwalt. Der legitimiert sich mit Übersendung einer Vollmacht, in der auch ausdrücklich die Empfangsvollmacht enthalten ist.

Polizei übersendet auch die Akte zur Einsichtnahme. Also ist die Vollmacht registriert. Die Verwaltungsbehörde scheint sich aber nicht dafür zu interessieren. Sie stellt den Bußgeldbescheid an die Mandantin direkt zu. Die war auf Dienstreise und kehrte erst 14 Tage später zurück.

Dadurch hat die Behörde (mit Absicht?) das Verfahren unnötig aufgeblasen. Nun muss ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden, über den auch noch entschieden werden muss.

Interessanterweise stellen die Finanzämter trotz vorliegender Empfangsvollmachten regelmäßig an die Mandanten direkt zu. Einschüchterung?

Schecks und Kontoführungskosten

am 16. Oktober 2009 unter Allgemein, Zivilrecht abgelegt

Die Banken sind ja durch die Krise mächtig gebeutelt. Deshalb müssen sie die Kontogebühren irgendwie hintenrum mächtig erhöht haben.

Es liest sich zunächst human, wenn die monatliche Gebühr 4,50 EUR beträgt. Im Kleingedruckten findet sich dann: 0,40 EUR für jeden Umsatz. Gemeint ist für jede Bewegung auf dem Konto, ob Papier, Online, Einzahlung, Abhebung, wie auch immer. In einem Fall hat jemand 1 EUR Überzahlung zurück überwiesen. Übrig blieben also 60 Cent.

Auf Anfrage bei der Bank: Naja, dann müssen Sie am besten solche Kleinigkeiten in Bar kassieren. Ok, wozu braucht man dann noch Banken?

Für Papierbelege werden bis zu 1,5o EUR verlangt. Also: Da Schecks keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind und sich alles andere ohne Papier bewältigen läßt, hilft nur eins: Es werden keine Schecks mehr angenommen. Die gehen an den Absender zurück mit der Aufforderung, auf das Konto zu überweisen.

Übrigens, es gibt noch einige wenige Banken, die sogar kostenlose Geschäftskonten führen. Also nichts wie hin. Dann merken die anderen Banken, dass sie ihren Nepp nicht mehr los werden.

Abgeschnitten

am 14. Oktober 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Mandant wollte günstig ins Internet und telefonieren. Er saß einer Firme P… auf. Nach dem Wechsel stellte er fest, dass er weiterhin die Grundgebühr an die T… zahlen muss. Nun ist alles noch teurer, als vorher.

Deswegen kam er aber nicht zu uns. Seit nun 14 Tagen kommt er nicht mehr ins Internet. Bei einem Anruf bei P… kam, sie hätten neue Zugangsdaten eingerichtet, sie würden mit der Post verschickt werden. Angekommen ist nichts.

Nun, den Vertrag außerordentlich kündigen, war schnell erledigt. Aber immer noch keine Reaktion.

Das Übel besteht darin, dass die T… den Mandanten erst wieder direkt versorgt, wenn er von P… gegenüber der T… aus dem Vertrag entlassen wurde.

Aber immerhin, Mandant kann noch telefonieren und faxen, so dass er uns erreicht. Mal sehen, ob wir was erreichen.

Interessenkollision und Parteiverrat?

am 12. Oktober 2009 unter Berufsrecht, Strafrecht abgelegt

Klingt sehr hart. Was, wenn es aber tatsächlich vorliegt?

Im Rahmen einer Beendigung und Auseinandersetzung einer GbR wird für den einen Gesellschafter der Andere angeschrieben. Es antwortet eine Anwältin. Soweit so gut. Es liegt ein Protokoll der Gesellschafterversammlung vor, deren Inhalt strittig ist. Dieses Protokoll hat auch die Anwältin mit unterschrieben.

Da man sich nicht einig wird, geht es vor Gericht. Die Anwältin im Gerichtssaal zu unserem Gesellschafter: “Ich erinnere Sie an Ihre prozessuale Wahrheitspflicht. Sie wissen genau, was wir gemeinsam besprochen haben…” Das verwunderte schon. Nun, es kam ein Vergleich zu stande.

Beim Ablegen der Unterlagen kam das erste Schreiben der Anwältin noch einmal zwischen die Finger. Einführungssätze werden gewöhnlich überlesen. Diesmal sprang er einen förmlich an: “Ich teile mit, dass ich die GbR im Rahmen der Beendigung der wirtschaftlichen Tätigkeit und in Fortführung das Unternehmen des Gesellschafters X. vertrete.” Ups, sie hat also tatsächlich zunächst die GbR wegen Beendigung beraten mit dem Ergebnis des Gesellschafterprotokolls. Und anschließend vertrat sie den einen Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter in der gleichen Sache, nämlich Beendigung der GbR.

In § 43 a BRAO heißt es lapidar: “Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.” § 356 StGB wird da schon genauer: “Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”

Dies dürfte wohl eindeutig der Fall sein: Zunächst berät sie die GbR – und damit beide Gesellschafter – zur Beendigung der GbR. Anschließend vertritt sie den einen Gesellschafter im Streit gegen den anderen Gesellschafter und bringt schriftlich und in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich die Erinnerung an den Inhalt der Gespräche an.

Man mag sich über das Berufsrecht streiten. Ob es eine Beleidigung ist, wenn  man mal statt “mit freundlichen kollegialen Grüßen” nur freundlich grüßt. Aber ein solcher Verstoß ist wohl nicht auf die leichte Schulter mehr zu nehmen. Zumal es auch strafrechtlich sanktioniert ist.

Treffen sich zwei Betrunkene

am 09. Oktober 2009 unter Strafrecht abgelegt

Wieder kein Witz. Sie treffen sich vor der Kneipe. Ein Mann, eine Frau. Es gibt ein Gerangel, die Frau fällt wohl auf ihren Hintern. Das war im Juni. Frau erstattet Strafanzeige, Mann beantragt Akteneinsicht, liegt irgendwo rum, wird nicht bearbeitet.

Nun, nach 4 Monaten melden sich Rechtsanwälte mit einer richtigen Räuberpistole. Sie vertreten die Frau. Mann hätte die Frau verfolgt. Mit der Absicht, sie zu vergewaltigen. Er hätte sie mehrfach georfeigt.

Daher sei er nun verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben, dass er die Frau nie wieder belästigt, nicht anruft, und keine SMS mehr schickt. Nach über vier Monaten? SMS hat er noch nie geschickt, war eine Zufallsbekanntschaft, aber es klingt wahrscheinlich besser. Und soll sicher rechtfertigen, dass Mann auch noch die Kosten der Rechtsanwälte tragen soll.

Räuberpistole.

Religionsfreiheit?

am 08. Oktober 2009 unter Steuerrecht, Verfassungsrecht abgelegt

Wie nun zu lesen war, regelt der hessische Landtag den Kirchenaustritt neu. Warum macht er das?

Nach Art 4 GG wird eine Religionsfreiheit in Deutschland gewährleistet. Daraus leitet sich eine Pflicht des Staates zur Neutralität ab. Es kann auch niemand gezwungen werden, einer Religion anzugehören.

Wenn der Staat also zur Neutralität gezwungen ist, wie kommt er dann dazu, den Austritt zu regeln?

Naja, ganz so neutral ist eben der Staat doch nicht. Denn er erhebt für die Kirchen die Kirchensteuer und bekommt dafür auch einen entsprechenden Anteil am Kirchensteueraufkommen. Demzufolge hat er auch ein Interesse daran, dass eben nicht jeder aus der Kirche austreten kann, wie er lustig ist.

Soviel zum Begriff Neutralität.

Versuch einer kalten Enteignung

am 06. Oktober 2009 unter Gesellschaftsrecht abgelegt

GbR, es wird beschlossen, die wirschaftliche Tätigkeit einzustellen. Es soll eine Auseinandersetzungsbilanz erstellt werden und die Gesellschafter verpflichten sich, bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die für Beendigung der GbR erforderlich sind.

Drei Tage später tauscht der eine Gesellschafter die Schlösser aus, nimmt alles in Besitz und schreibt dem anderen Gesellschafter, dass er den Betrieb übernimmt und fortführt. Sofern die Auseinandersetzungsbilanz noch was übrig läßt, würde man sehen, was man damit macht.

Na, so geht das ja wohl nicht. Also zunächst aufgefordert, eine Haftungsfreistellung für den ausgebooteten Gesellschafter zu unterschreiben und ein vernünftiges Abfindungsangebot zu unterbreiten.

Von der Anwältin des übernehmenden Gesellschafters folgt die Erwiderung, dass er nur eine Haftungsfreistellung bekommt, wenn er seinen Anteil unentgeltlich überträgt. Witzig.

Also vor Gericht gezogen. Im Ergebnis kommt raus, der Ausscheidende bekommt sofort einen Teilbetrag als Abfindung. Das Gericht hat klar erkennen lassen, dass es so eben nicht geht. In dem Vergleich hat dann das Gericht noch folgendes hineindiktiert: “Der Antragsgegner übernimmt die Aktiva und Passiva der GbR.” Da brauchen wir auch keine Haftungsfreistellung mehr. Da hat die Kollegin irgenwie mit den Begriffen wohl nicht durchgesehen. Aber wer die Passiva übernimmt, hat halt die Verbindlichkeiten und Schulden an der Backe.

Fitnesstudios – auch nicht immer fit?

am 01. Oktober 2009 unter Zivilrecht abgelegt

Mandantin begehrt Kündigung des Vertrages mit dem Fitnesstudio, dass sich natürlich auch noch als Verein getarnt hat. Die bisherige langjährige Trainerin ist nicht mehr da, die Neue ist auf dem Gebiet unerfahren.

Auf das Kündigungsschreiben folgt die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Übernahme der Kosten durch eine Rechtsanwältin. Die aufgeführten Kündigungsgründe seien geschäftsschädigend und daher nach 823, 1004 BGB zu ahnden.

Das ist ja mal was neues. Künftig werden die Streitparteien für ihre wechselseitigen Stellungnahmen mit Unterlassungserklärungen beharkt.

Aber noch viel besser ist: In ihrem Schreiben führt die Rechtsanwältin weiter aus: Ja, die Trainerin, die jahrelang das Bodymove-Studio geleitet hatte, ist zwar nicht mehr da. Aber die neue Trainerin ist Bademeisterin. Und sie wird von 4 (!) anderen Trainern des Studios umfassend unterstützt.

Nun, noch besser kann man die Unerfahrenheit der neuen Trainerin nicht darstellen, wenn sie von 4 anderen Kräften unterstützt werden muss. Da sind wir ja mal gespannt, ob das Fitnesstudio versuchen wird, die Unterlassungserklärung gerichtlich durchzusetzen.