Unüblichkeit bei Familienangehörigen
am 27. November 2009 unter Steuerrecht abgelegtDie Ehefrau arbeitet im Unternehmen des Gatten mit, im 2. Arbeitsverhältnis, für 8 Stunden die Woche. Gibt es sicher reihenweise in Deutschland. Dafür bekommt sie eine Vergütung von 250 EUR.
Später bekommt sie einen Betriebs-PKW. Der Sachbezug wird mit 250 EUR angesetzt, also bekommt sie jetzt kein Geld mehr ausgezahlt. Auch durchaus machbar.
Nun kommt das Finanzamt prüfen. Und die Prüferin stellt fest, das sei unangemessen. Verträge unter Eheleuten müßten einem “Drittvergleich” standhalten. Wobei die Prüferin nicht meint, das Arbeitsverhältnis sei unangemessen. Sondern der Sachbezug durch den PKW wäre unangemessen.
Gibt es eine Regelung für die Angemessenheit des Sachbezuges? Nein. Woher kommt der Sachbezug? Der Fiskus will Gewinnminderungen verhindern und hat daher den Sachbezug erfunden: für PKW-Nutzungen, Wohnungsüberlassung, am Wareneinsatz z.B. bei Gaststätten usw. Soweit in Ordnung. Wenn also ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen PKW zur Nutzung überläßt, muss es versteuert werden.
Aber nun plötzlich zählt das nicht mehr? Sehr seltsam.
Vielleicht liegt es ja daran, dass die Prüferin von ihrem Finanzamt keinen PKW gestellt bekommt, jedenfalls keinen BMW.
Wir werden sehen, was die Rechtsbehelfsstelle dazu sagt.