Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Archiv des Monats November 2009

Unüblichkeit bei Familienangehörigen

am 27. November 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Die Ehefrau arbeitet im Unternehmen des Gatten mit, im 2. Arbeitsverhältnis, für 8 Stunden die Woche. Gibt es sicher reihenweise in Deutschland. Dafür bekommt sie eine Vergütung von 250 EUR.

Später bekommt sie einen Betriebs-PKW. Der Sachbezug wird mit 250 EUR angesetzt, also bekommt sie jetzt kein Geld mehr ausgezahlt. Auch durchaus machbar.

Nun kommt das Finanzamt prüfen. Und die Prüferin stellt fest, das sei unangemessen. Verträge unter Eheleuten müßten einem “Drittvergleich” standhalten. Wobei die Prüferin nicht meint, das Arbeitsverhältnis sei unangemessen. Sondern der Sachbezug durch den PKW wäre unangemessen.

Gibt es eine Regelung für die Angemessenheit des Sachbezuges? Nein. Woher kommt der Sachbezug? Der Fiskus will Gewinnminderungen verhindern und hat daher den Sachbezug erfunden: für PKW-Nutzungen, Wohnungsüberlassung, am Wareneinsatz z.B. bei Gaststätten usw. Soweit in Ordnung. Wenn also ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen PKW zur Nutzung überläßt, muss es versteuert werden.

Aber nun plötzlich zählt das nicht mehr? Sehr seltsam.

Vielleicht liegt es ja daran, dass die Prüferin von ihrem Finanzamt keinen PKW gestellt bekommt, jedenfalls keinen BMW.

Wir werden sehen, was die Rechtsbehelfsstelle dazu sagt.

Tischlerei als Liebhaberei?

am 24. November 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Vor fünf Jahre gründete der Ehemann der gut verdienenden Ehefrau eine Tischlerei. Just zur selben Zeit erwarb die Ehefrau ein Einfamilienhaus. Somit bekam die Tischlerei schon mal einige Aufträge zur Sanierung des Einfamilienhauses.

Es passte auch ganz gut mit den jährlichen Verlusten aus der Tischlerei. Sie brachten eine erkleckliche Steuererstattung.

Nun hat das Finanzamt eine Prüfung angesetzt. Im Ergebnis kommt das Finanzamt zum Schluss, dass es sich um Liebhaberei handeln könnte. Es beabsichtigt, alle Verluste abzuerkennen.

Tja, eine schwierige Situation. Die Rechtsprechung besagt, dass man sich nach spätestens 5 Jahren Gedanken machen muss über Umstrukturierungen, Umgestaltungen usw. Früher eigentlich nicht. Die Tischlerei ist auch kein Gewerbe, dass üblicherweise in den Bereich Liebhaberei fällt, wie z.B. Hundezucht.

Was, wenn man nun beschließt, es rentiert sich nicht und man wolle den Betrieb schließen? Das dürfte Wasser auf die Mühlen des Finanzamtes sein. Also weiterwursteln? Nun hat der Tischler ein Konzept geschrieben, wie er mehr Umsatz machen wird und damit in die Gewinnzone gelangt. Wir werden eine Prognoseberechnung beifügen. Aber ob das reichen wird?

Es empfiehlt sich immer, den Betrieb rechtzeitig zu schließen. Seit drei Jahren haben wir die Tischlerei auf das Problem hingewiesen, leider erfolgten keine Reaktionen. Oder man organisiert sich in einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Dort kann man ewig Verluste einfahren. Nur, sie werden da natürlich nicht mit der persönlichen Steuer verrechnet.

Gutachterkauderwelsch

am 17. November 2009 unter Verkehrsrecht abgelegt

Verkehrsunfall. Linksabbieger beachtet entgegenkommenden Verkehr nicht, Folge: Unfall.

1. Versuch: Die Ampelkreuzung hat eine separate Linksabbiegerschaltung. Die zeigte Grün. Somit ist der entgegenkommende Geradeausfahrer bei Rot gefahren.  Da wird zunächst drüber geschwafelt, bis es dem Geradeausfahrer reicht. Er legt Bilder der Ampelanlage vor, die belegen, dass es keine separate Linksabbiegerschaltung gibt. Beide hatten also Grün, der Linksabbieger hätte Vorfahrt gewähren müssen.

2. Versuch: Der Geradeausfahrer müsse viel zu schnell gewesen sein, daher mindestens Mitschuld wegen überhöhter Geschwindigkeit.  Also ein Gutachten muß her.

Der Gutachter stellt fest, dass die Fahrzeuge sich berührten. Der Geradeausfahrer hat versucht, auszuweichen. Um die Endstellung zu erreichen, soll er mehrfache Lenkbewegungen unternommen haben. Insgesamt kann das Fahrverhalten des Geradeausfahrers nur “teilweise objektiviert werden.” Wie der PKW bis zum Endstand verzögert, also gebremst wurde, “kann auf objektiver Grundlage nicht festgestellt. werden.” Wenn aber eine Vollbremsung ab einer bestimmten Stelle erfolgte, dann hätte die Geschwindigkeit 67 km/h betragen. Da nur 50 km/h erlaubt waren, hätte bei der erlaubten Geschwindigkeit der Geradeausfahrer 4 m vor dem Kollisionspunkt zum Stehen kommen können. Allerdings billigt der Gutachter hier dem Geradeausfahrer nicht einmal eine Schrecksekunde zu.

Alles klar? Nun, der Gutachter schreibt schließlich, dass der Wert von 67 km/h “aus einer nicht unbeträchtlichen Zugunstenbetrachtung für den Linksabbieger resultiert.” Wie jetzt, ist es ein bestelltes Gutachten des Linksabbiegers? Nö, der Gutachter wurde vom Gericht bestellt. Aber trotzdem traut er sich, am Schluss seines Gutachtens festzuhalten, dass es “unparteiisch und nach besten Wissen und Gewissen erstellt wurde.”

Urteilsfindung in Kantine?

am 13. November 2009 unter Wettbewerbsrecht abgelegt

Im aktuellen Fall des “Wiener Schnitzels vom Schwein” glaubte ja wieder jemand, dass trotz des Zusatzes “Schwein” durch den Anbieter vorgetäuscht werden würde, dass es sich um Kalbfleisch handeln könnte. Die Richter haben das verneint.

Dabei käme es ihrer Ansicht nach ja immer auf die Sicht des “durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers” an. Nur: Wo finden die Richter den? Gibt es da an den Gerichten ein Verzeichnis, wer das im jeweiligen Gerichtsbezirk ist? Wird er gewählt? Oder geben die Richter Umfragen in Auftrag?

Nun, in einem Verfahren, als es um angebliche Irreführung bei der Gestaltung von  Briefpapier ging, teilte uns der Richter freundlicherweise mit, wie er das ermittelte: “Ich habe mal in der Kantine den Kollegen das Briefpapier gezeigt und sie nach ihrer Ansicht gefragt.”

Ja nee, is klar. Sind also die Richter selber die durchschnittlichen Durchschnittsverbraucher? Na ja, dann haben sie im Fall des Wiener Schnitzels wahrscheinlich in der Kantine ein Testessen veranstaltet.

Das Imperium, äh die Ehefrau schlägt zurück

am 10. November 2009 unter Familienrecht abgelegt

wie wir gerade berichtet hatten, versucht ein Ehemann im Rahmen der Scheidung mit strafrechtlichen Mitteln seine Frau zu verfolgen. Nun folgte der Gegenschlag.

Die Ehefrau rief die Rettungsleitstelle wegen eines dringenden Notfalls an. Sie hätte Angst, dass sich ihr Mann etwas antut, möglicherweise bestehe akute Suizidgefahr.

Der Notarzt raste prompt los und suchte die Wohnung des Ehemanns auf. Der muss – eigenen Worten zu Folge – mal “mehr Bier als an anderen Tagen” getrunken haben. Der Arzt jedenfalls fackelte nicht lange, sackte den Ehemann ein und lieferte ihn in der Klappse Krankenhaus ab. Am nächsten Tag durfte er nach einem Gespräch  mit einem Arzt die Klinik wieder verlassen.

Der Ehemann arbeitet auch noch in einem bestimmten Sektor des öffentlichen Dienstes. Nun wurden wohl auch noch die Vorgesetzten informiert. Es folgte eine Versetzung an eine Stelle mit weniger Gefährdungspotential. Aber auch die Kollegen scheinen Wind von der Angelegenheit bekommen zu haben und machen sich über ihn lustig, Mobbing pur. Zusätzlich hat die Ehefrau selber auch noch bei den Vorgesetzten angerufen und mitgeteilt, dass sie befürchte, ihr Mann könne sie umbringen.

So etwas gibt es eben nicht nur im Film, wie z.B. “Rosenkrieg”, sondern auch im tatsächlichen Leben.

Ehemann fühlt sich betrogen – Strafanzeige

am 04. November 2009 unter Familienrecht abgelegt

Im Rahmen einer Scheidung möchte nun der Ehemann seine Ehefrau anzeigen Wegen Betruges.

Kennen lernte er sie auf Grund einer Kontaktanzeige. Sie schrieb darin:

- guter Verdienst und finanziell unabhängig

- einmal verheiratet und geschieden

Während der Ehe will er dann festgestellt haben, dass ihre finanziellen Verhältnisse eine Katastrophe waren. Er musste für mehrere Kreditverbindlichkeiten, wohl insgesamt für 15.000 EUR aufkommen.

Aber, was noch viel schlimmer ist: Sie war nicht nur einmal, sondern schon dreimal verheiratet und geschieden. Das ist ja wohl ein hohes Maß an krimineller Energie.

Nun, vielleicht sollte man prüfen, ob man die Ehe nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten kann.

Sächsischer Finanzbürgermeister spekuliert mit Steuergeldern

am 02. November 2009 unter Beamtenrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Ganz offiziell. In einem Zeitungsinterview erklärt dieser Finanzbürgermeister, dass er das schon seit einigen Jahren mache. Er lege auch die Verträge immer dem Regierungspräsidium vor.  Natürlich sei ein Risiko dabei. Man müsse die Geschäfte regelmäßig überwachen und ständig mit den Banken in Kontakt bleiben. Er habe jedenfalls die vergangenen Jahre immer Erfolg gehabt.

Nun, wenn ihm das Spekulieren solch eine Freude bereitet, dann  a) kann er das mit seinem eigenen Geld machen und b) könnte er auch den Arbeitsplatz wechseln, z.B. in eine Bank.

Gewerbetreibende, Bürger usw. zahlen Steuern, damit dieser Jongleur damit spekuliert. Eben mit fremden Geld, nicht mit seinem eigenen Geld. Und letztlich mußten alle irgendwo mehr Steuern zahlen, denn das Geld zum Spekulieren hat er dem Haushalt ja entzogen. Diese Steuergelder konnten eben nicht eingesetzt werden für Bildung, Kindergärten oder was auch immer. Oder für die Senkung der Hebeseätze für die Grund- oder Gewerbesteuer. Das ist also der Zweck, weshalb die Kommunen Steuern erheben?

Diese Summen wurden dem Haushalt entzogen. Zum Spekulieren. Mit was er spekuliert? Mit Swaps. Hochkompliziert. Damit haben andere Gemeinden schon bis zu 53 Mio. EUR in den Sand gesetzt.

Nun, es wäre ja nichts dagegen einzuwenden, dass er spekuliert. Wenn er sich bereit erklären würde, persönlich zu haften. Da wird er sich aber vor hüten. Oder nicht mehr spekulieren.