Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

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Archiv des Monats Dezember 2009

AGBs für das Betreten des eigenen Grundstücks

am 29. Dezember 2009 unter Zivilrecht abgelegt

In einem Rechtsstreit teilt eine Partei mit, dass der Anwalt zwar mit seiner Auffassung recht hätte. Jedoch habe er auf seinem Grundstück AGBs ausgelegt, die für die Besucher gelten und daher liegt der Fall völlig anders.

Die mitgeschickten AGBs lauten:

“1. Beim Betreten des Grundstücks akzeptiert der “Betretende” (egal, ob Behörde, Privat oder Ausländer) die AGBs.

2. Alle mit dem Besitzer abgeschlossenen Vereinbarungen sind bedingungslos einzuhalten.

3. Bei Abmachungen zählt der Handschlag und ein Stundenlohn von 45 DM*.

4. Bei Nichteinhalten der AGBs ist eine Vertragsstrafe von 42.000,00 DM ** zu zahlen und die wird auch über alle rechtlichen Instanzen durchgesetzt.

5.  Leistungen und Zahlungen, die nicht erbracht werden, verjähren nicht. Die 3 nachfolgenden Generationen haben vollen Anspruch darauf.

* Änderung Stundenlohn: beträgt jetzt 45,00 EUR (geändert 31.1.2003)

** 42.000,00 DM sind gleich 42.000,00 EUR. Der  Euroumtauschsatz ist auf dem gesamten Grundstück außer Kraft gesetzt.”

Übrigens, das ist kein Scherz, der Patient Besitzer  meint das ernst.

Wer darf Steuern hinterziehen?

am 21. Dezember 2009 unter Steuerrecht abgelegt

Eigentlich niemand. Aber normalerweise wird man für Steuerhinterziehung nur einmal bestraft. Bestimmte Berufsgruppen werden aber doppelt gestraft.

Hinterzieht ein Arbeitnehmer oder normaler Unternehmer Steuern, wird er strafrechtlich belangt. Ist es ein Steuerberater, so verliert er wegen der Unzuverlässigkeit seine Zulassung. Damit wird er auch noch mit Arbeitslosigkeit bestraft. Ähnliches gilt für Wirtschaftsprüfer.

Nun hat interessanterweise das OVG Lüneburg am 14.12.2009 beschlossen, dass ein notorischer Steuerhinterzieher auch nicht Arzt sein darf und entzog ihm die Approbation. Er ist damit als Arzt “unwürdig”. Okay, vielleicht hätte man ihn ja nur noch Steuerhinterzieher behandeln lassen sollen.

Also, Arzt geht nun auch nicht mehr.

Aber es darf nicht vergessen werden, dass der Fiskus auch Gewerbeuntersagungsverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten kann. Denn auch hier darf man nicht ganz so unwürdig sein. Wird zwar selten angewandt, aber es kommt vor.

Nur: Wenn alle Steuerhinterzieher Harz IV beziehen, schädigen sie auch den Staat.

Gerichtlich geschlossener Vergleich wird fraglich?

am 16. Dezember 2009 unter Strafrecht, Zivilrecht abgelegt

In einer Auseinandersetzung einer GbR wurde die eine Partei von einer Anwältin vertreten, die vorher schon die GbR in gleicher Angelegenheit als Ganzes beraten hatte, wir hatten hier darüber berichtet.

In diesem Verfahren kam es zu einem Vergleich, der vom Richter ordnungsgemäß protokolliert wurde. Danach sollte die Gegenseite etliche Raten an unsere Partei zahlen. Das wurde bisher erfüllt.

Nun plötzlich schreibt die Gegenseite, dass ihr vom Steuerbüro signalisiert worden sei, dass sie Ansprüche an unsere Partei hätte.  Mal abgesehen davon, dass die Ansprüche nicht beziffert wurden, nannte die Gegenseite auch keinen rechtlichen Grund für irgendwelche Ansprüche.

Der Höhepunkt des Schreibens war jedoch folgender Satz: “Aufgrund der Querelen mit Frau Anwältin…, die durch Sie eingeleitet wurden, ist die Wirksamkeit des Vergleichs ohnehin fraglich.”

Unsere Strafrechtsabteilung warf sofort die Bemerkung Betrug in den Raum. Wenn ein Vergleich unter einem geheimen Vorbehalt, ihn sowieso nicht erfüllen zu wollen, geschlossen wird, könnte das diesen Tatbestand erfüllen.

Aber mal ganz abgesehen davon, die Gegenseite hätte sich besser anwaltlich beraten lassen sollen. Denn wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs. Fairerweise haben wir den Gegner davon unterrichtet. Obwohl es schon eine Überraschung zu Weihnachten gewesen wäre, wenn der Vollstrecker statt dem Weihnachtsmnann vor der Tür gestanden hätte.

Staat fördert Burn-out-Syndrom

am 10. Dezember 2009 unter Berufsrecht abgelegt

Aus einem Vortrag eines Mediziners war zu erfahren, dass die heutige Arbeitswelt das Burn out nur fördert. Früher, der Bauer, hatte Arbeit auf dem Hof von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. 7 Tage die Woche, ohne Urlaub. Und das ging ohne Burn out. Warum? Wahrscheinlich wegen der frischen Luft und weil er noch was zum Anfassen hatte. Die Tiere. Nicht Computer, keine Melk-Maschinen usw.

Heute sitzt man vorm PC und stiert in den Monitor. Gerade auch im Steuerrecht wird vieles nur noch elektronisch erledigt. Man sieht weniger Menschen, ja man faßt auch kaum noch Papier an. Per Telefon, Fax und E-Mail wird was gemeldet, das dann verarbeitet und auf elektronischem Weg verteilt wird.

Mittlerweile werden z.B. beim Lohn fast alle Meldungen nur noch elektronisch bewältigt. Hatte früher ein Lohnrechner noch Papier auszufüllen und zu versenden, so ist das heute schon sehr selten geworden.

Und es wird noch weniger. Ab nächstem Jahr wird ELENA eingeführt. Eine umstrittene zentrale Speicherstelle für monatliche Entgeltmeldungen  der Arbeitgeber. Hier werden die Daten gesammelt. Benötigen künftig die Wohngeldstelle oder das Arbeitsamt eine Bescheinigung, so holen sie sich die Daten dort ab. Wieder ein Stück Papier weniger. Aber eben auch wieder eine Arbeit zum Anfassen für den Lohnrechner weniger. Auf dem Monitor kann man nun mal schlecht mit Tippex hantieren.

Ab 2011 werden dann auch die Anträge auf Entgeltersatzleistungen nur noch elektronisch übermittelt.

Der Staat fördert das Burn-out-Syndrom. Denn er schafft die Abwechslung ab. Er schafft Papier ab. Nicht dass man die Fortschritte der Technik nicht nutzen sollte. Aber muss tatsächlich alles so geregelt sein?

Mal ganz abgesehen davon, wie da der Datenschutz auf der Strecke bleibt. Als Arbeitnehmer weiß man überhaupt nicht, was so in den Personalbüros an Daten in die Welt gesendet wird. Eines Tages kommt man dann aufs Amt und der Beamte schaut in seinen Kasten: “Ah, Herr Müller. Sie verdienen bekommen 3.000 EUR Gehalt. Sie haben sich nicht gegen Grippe impfen lassen? Geben Sie mir mal besser nicht die Hand…”

Und was emfpiehlt der Mediziner im Burn out? Nicht Medikamente und durch. Sondern alles verändern, was Burn out verursacht. Also im Zweifel nicht mehr arbeiten. Wobei – die Beamten haben es ja noch einfach bei Burn out. Die lassen sich dienstunfähig schreiben und frühpensionieren. Mit Harz IV sich bis zur Rente durchhangeln ist da schon schwieriger.

Zu viele Fahrräder in Hoywoy?

am 09. Dezember 2009 unter Strafrecht abgelegt

Hoyerswerda führt irgendwo in den Statistiken bei den Fahrraddiebstählen.

Seit Jahren bemüht sich die Polizei, hier etwas zu verbessern. Es wurde der Fahrradpass eingeführt und kostenlos verteilt.  Hier sollten Besitzer ihre Seriennummer, Beschreibung wie Farbe, Zubehör usw. notieren, damit im Diebstahlsfall besser gesucht werden kann.

Es wurden Fahrräder kostenlos kodiert. Man konnte sich bei der Polizei zusätzlich Nummern auf den Rahmen einschlagen lassen, damit auch das zu besseren Erfolgen bei der Suche helfen könnte.

Leider brachte all das keine Ergebnisse. Die Fahrräderdiebstähle wurden nicht weniger. Obwohl die Anzeigenden immer wieder beteuerten, dass die Räder im Keller eingeschlossen oder angeschlossen gewesen wären. Aber, es tauchten auch keine gestohlenen Fahrräder wieder auf.

Langsam wurde man scheinbar bei der Polizei hellhörig. Müßten die potentiellen Diebe nicht irgendwann alle ein Rad haben? Oder müßten die geklauten Räder nicht irgendwo wieder auftauchen? Warum helfen Pass und Kodierung nicht?

Also hat man sich mit den Anzeigen beschäftigt. Wie die Polizei nun der örtlichen Presse mitteilte, wurden Fahrräder querbeet, von ganz billig bis ganz teuer geklaut. Aber: Seltsamerweise kaum Räder mit Pass oder Kodierung. Und: immer wieder hatten die ehemaligen Besitzer Schwierigkeiten, den Drahtesel überhaupt zu beschreiben.

Ohne das Wort Versicherungsbetrug auszusprechen, formulierte die Polizei, dass man künftig bei Eingang der Anzeige sich intensiver mit dem Diebstahl als solches beschäftigen wolle. Konkreter beschreiben lassen, Kaufbelege zeigen lassen, Nachbarn befragen. Falls sich das dann schnell rumspricht, könnte es durchaus geschehen, dass die Anzahl der Diebstähle sich plötzlich rückläufig entwickeln wird.

Ich bin nicht gefahren…

am 02. Dezember 2009 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

sagte der Autofahrer nach dem Unfall. Immerhin hatte er mehr als 2,7 Promille auf dem Kessel. In diesem Stadium versuchen sicher viele Fahrer sich zu entlasten mit solchen Behauptungen.

Der Fahrer war nachts unterwegs gewesen. Dabei hat er einen Radfahrer übersehen und diesen von der Straße gefegt (der Radfahrer hat es Gott sei Dank überlebt).

Der Radfahrer hat natürlich nicht erkennen können, wer ihn von hinten umnietete. Weitere Zeugen gab es nicht. Wenigstens beging der Fahrer nicht noch Fahrerflucht.

Als dann der ganze Troß (Feuewehr, Sankra) eintraf, hatte sich der Fahrer bereits gewappnet und behauptete, er wäre nicht gefahren. Der Fahrer hätte sich entfernt.

Bis die Polizei kam. Die hatte ein schlaues Kerlchen bei. Der bemerkte, dass sich der angebliche Nichtfahrer eingepinkelt hatte. Darauf prüfte er den Fahrersitz und stellte fest, dass auch dieser nass war, so wie die Hose des angeblichen Nichtfahrers.

Tja, Pech gehabt. Und gut für den Radfahrer, da er ja nun weiß, gegen wen er seine Ansprüche geltend zu machen hat.