Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Archiv des Monats Januar 2010

Familienzoff

am 26. Januar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Bruder und Schwester sind jeweils verheiratet. Die Männer hatten einen Handwerksbetrieb gemeinsam, die Frauen das dazugehörige Grundstück.

Nun trennten sich bereits die Männer. Da es nicht einvernehmlich ging, landete die Sache vor Gericht und endete mit einem Vergleich. Aber deswegen ist nicht Ruhe eingekehrt.

Der eine Mann führt das Unternehmen fort. In dem Vergleich war es so vereinbart, dass er alle Verbindlichkeiten übernimmt. Auch die Miete bei den beiden Frauen. Aber seit August letzten Jahres zahlt er einfach nicht.

Nun war die Ehefrau des ausgeschiedenen Mannes beim Anwalt. Also wurde an den Mieter geschrieben, er möge bitte seinen Verpflichtungen nachkommen. Die Rückstände könne er auch in Raten zahlen.

Als Antwort kommt: “Da es eine Gemeinschaft ist, können die Teilhaber nach § 744 Abs. 1 BGB mur gemeinschaftlich handeln. Daher werde ich das Schreiben nicht beachten.” Aha.

Nun erfolgten 2 Schreiben als Antwort: An den Mann, dass er bitte auch den 2. Absatz der Vorschrift lesen möge. Denn danach kann auch ein Teilhaber in bestimmten Situationen allein notwendige Maßnahmen einleiten. Und er möge endlich anfangen zu zahlen, denn im Zweifel würden die Rückstände gerichtlich geltend gemacht.

Das zweite Schreiben ging an seine Frau. Sie wurde als Teilhaberin des Grundstücks von dem bisherigen Schriftwechsel in Kenntnis gesetzt und informiert, dass auch bei Nichtzahlung gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Sie möge doch bitte ihre Zustimmung dazu erteilen. Andernfalls könne auch hier geklagt werden. Im Schlusssatz wurde sie gebeten, doch besser auf ihren Mann einzuwirken, die Miete zu zahlen, denn das spart ungemein. Gerichts- und Anwaltskosten.

Familie! Kann man sich eben nicht aussuchen.

Wem zeigt der Finanzamtsprüfer seinen Ausweis?

am 25. Januar 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Seit die Finanzprüfer elektronisch prüfen, geistert ein neues Unwesen durch die Lande. Bisher wurde mit Prüfungsanordnung der Termin der Prüfung mitgeteilt. Der Prüfer erschien und begann dann mit seiner Prüfung.

Nun bekommen die Prüfer eine CD mit den Buchungsdaten. In den Prüfungsanordnungen taucht nun auf, dass die CD bitte vorher übersandt werden möge. Die Prüfung würde dann zu dem Zeitpunkt des Einlesens der CD beginnen.

Zwar ist der Prüfungsbeginn hier schon variabel. Aber, eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nach Prüfungsbeginn nicht mehr möglich. Angenommen, die CD wurde bereits übersandt und dem Steuerpflichtigen fällt dann doch noch etwas ein, das er vorher noch zu beichten hätte, so wäre die Offenbarung nun nach Prüfungsbeginn und damit nicht mehr strafbefreiend.

Also sollte grundsätzlich die CD erst nach Prüfungsbeginn übergeben werden.

Außerdem: Das Finanzamt besteht ja auch pingelig auf die Einhaltung aller Vorschriften. Also sollte es sich selbst natürlich auch an alle Vorschriften halten. So ist bei Prüfungen Pflicht, dass der Prüfer sich zu Beginn der Prüfung mit seinem Dienstausweis vorstellt. Wenn aber die CD vorher übersandt wird, wem zeigt dann der Prüfer seinen Ausweis? Der CD? Oder dem Postboten? Oder sich selbst im Spiegel?

Da es keine Vorschrift gibt, die CD vorher zu übersenden, sollte es auch nicht gemacht werden. Punkt.

Künstler!

am 21. Januar 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Auf der Rechnung eines DJs, der sich selbst als Künster bezeichnet steht:

“Als Künstler nach § 4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer befreit.”

In dieser Vorschrift heißt es:

20.

a) die Umsätze folgender Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände: Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten, Tierparks, Archive, Büchereien sowie Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst. Das Gleiche gilt für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in Satz 1 bezeichneten Einrichtungen erfüllen. Museen im Sinne dieser Vorschrift sind wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen,

b) die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer, wenn die Darbietungen von den unter Buchstabe a bezeichneten Theatern, Orchestern, Kammermusikensembles oder Chören erbracht werden,

Nun, der Künstler trat nicht bei einer Einrichtung des Bundes auf, sondern in einer stinknormalen Kneipe.

Bleibt nur die Frage offen, ob es dreiste Steuerhinterziehung oder tatsächliche Unwissenheit ist.

Teure Unterschrift

am 19. Januar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Ein Unternehmen benötigt für den Vertrieb der Produkte eines Herstellers eine Zwischenfinanzierung. Die Produkte werden vom Hersteller über einen Lieferanten mit Zwischenfinanzierung gekauft und nach Verkauf wird die Finanizierung aus den Erlösen bedient. Nichts unübliches. Die Geschäftsführerin haftet mit einer Bürgschaft für die Finanzierung.

Nur das diesmal die beauftragte Bank an den Lieferanten unwiderruflich auf erste Anforderung zu zahlen hat. Der Unternehmer hat keine Chance, bei Fehl- oder Schlechtlieferungen die Zahlung zurück zu halten.  Schlimm, dass Hersteller und Bank zu einem Konzern gehören.

Wie es kommen muss: Die Produkte erweisen sich als schlecht verarbeitet, mit Mängeln behaftet usw. Die Bank zahlt trotz Einwendungen des Unternehmers. Der Unternehmer sitzt auf einen Haufen Schrott, den er nicht los wird.

Reklamationen per Gericht führten zwar zum Erfolg, aber zwischenzeitlich ist der Lieferant (der deutsche Ableger jedenfalls) in Insolvenz. Also hilft sich der Unternehmer, indem er die Bank nicht mehr bedient. Die klagt natürlich.

Und nimmt die Geschäftsführerin in Anspruch. Da sie nicht zahlt, auch hier Klage.

Es kommt immer verrückter. Es wird zuerst über die Bürgschaft verhandelt, das Hauptverfahren des Unternehmers geht nicht so recht voran. Um Zeit zu gewinnen, wird nicht verhandelt, sondern ein Versäumnisurteil kassiert und Einspruch eingelegt. Aber, das Gericht will Vollstreckung nur abwenden, wenn eine Sicherheit von 45.000 EUR hinterlegt wird.

Das war eine teure Unterschrift der Geschäftsführerin.

Computer kann zur Pflicht erhoben werden

am 15. Januar 2010 unter Steuerrecht abgelegt

In einem Finanzrechtsstreit trug der Kläger vor, dass das Unternehmen so klein sei, dass die Buchhaltung ohne elektronische Hilfe erledigt werden kann. Daher könne auch die Umsatzsteuervoranmeldung nicht elektronisch übermittelt werden. Und im übrigen sei der Mitarbeiter unfähig, mit Computern umzugehen. Man habe auch keinen Internetzugang. Daher möge man von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung befreit werden und in Papier abgeben dürfen.

Dass das niedersächsische Finanzgericht festhält, dass Steuererklärungen auf eigene Kosten zu erstellen sind, ist noch nachvollziehbar. Aber dass er nun verpflichtet wird, sich für doch einige EURO einen Computer anzuschaffen, einen Internetzugang zuzulegen mit monatlichen Kosten und vielleicht auch noch den Bearbeiter im PC-Umgang schulen zu müssen, dürfte doch etwas übertrieben sein.

Denn bisher reichte ein Stift und das kostenlos vom Finanzamt besorgte Formular und etwas Zeit, um seine steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Da der Staat darüber nachdenkt, generell alle Steuererklärungen nur noch elektronisch entgegen zu nehmen, dürfte die Frage bald von größerer Bedeutung sein. Darf der Staat seine Bürger zwingen, sich Computer und Internet zu zu legen?

Ich will meinen Soli zurück haben!

am 12. Januar 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Post vom Finanzamt: “Da Sie Empfangsbevollmächtigter sind, erhalten Sie das Schreiben des Steuerpflichtigen in Kopie übersandt…”

Der Steuerpflichtige schrieb:

“Hiermit lege ich Einspruch gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlages ein. Wie ein Finanzgericht festgestellt hat, ist er verfassungswidrig. Wenn man den Soli dauernd bezahlen muss, ist er keine richtige Steuer mehr. Wenn das Oberfinanzgericht das bestätigt, will ich meinen Soli von Ihnen zurück haben.”

Das Finanzamt schrieb noch in seinem Brief:

“Wir haben das Schreiben vorerst nicht als Einspruch gewertet.

1. Innerhalb einer möglichen Rechtsbehelfsfrist wurde kein Steuerbescheid erlassen, gegen den sich der Einspruch richten könnte.

2. Für Ihren Mandant, den Steuerpflichtigen, lauten die Steuerfestsetzungen seit 2002 auf 0,00 EUR Einkommensteuer. Demzufolge wurde auch kein Soli festgesetzt. Ihr Mandant ist daher nicht beschwert.

Teilen Sie mit, wie hier weiter verfahren werden soll.”

Tja, wer sagt jetzt dem Steuerpflichtigen, dass man nur das zurück bekommen kann, was man vorher auch bezahlt hat? Es wäre vielleicht doch ganz interessant, das Schreiben als Einspruch werten zu lassen und die Begründung des Finanzamtes mal zu lesen.