Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Archiv des Monats Februar 2010

Fotos vertauscht?

am 26. Februar 2010 unter Allgemein abgelegt

Mandant soll bei Rot über die Kreuzung gefahren sein. Mehr als 1 Sekunde später, nachdem die Ampel auf Rot schaltete. Also nicht nur Geld berappen, auch noch auf Schusters Rappen.

Es wird daher Rechtsmittel eingelegt und Akte angefordert.

Darin nun Bilder mit Beschriftungen. 1. Bild: Hier schaltet die Ampel auf Rot. 2. Bild Hier wird die Haltelinie überfahren, 2,54 Sekunden nach Rotschaltung.

Die Unterschriften sind dringend nötig, denn auf den Bildern kann man nichts erkennen, alles nur schwarz und ein paar verschwommene Lichter.

Vielleicht hat der Beamte ja versehentlich die letzten Ultraschallbilder seiner schwangeren Frau aufgeklebt?

Wieviel sind 1,54 auf dem Kasten?

am 25. Februar 2010 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

Immer zuviel. Wenn Prominente erwischt werden, dann ist natürlich auch gleich die Schadensfreude groß. Vor allem, wenn es berufsmäßige Wasser- und Wein-Prediger(innen) sind.

Nun geistern in den Medien auch mal so Infos rum, wieviel sie da getrunken habe. Es wäre eine halbe Flasche Wein, oder eine ganze Flasche Wein, jedenfalls, so viel wäre es ja nicht gewesen. Nun, das hat schon wieder etwas verharmlosendes an sich. Weil, so eine halbe oder ganze Flasche Wein, das ist ja nicht so viel.

Wenn da nicht andere Äußerungen der Predigerin wären, die durchaus aufhorchen lassen. Sie soll letztes Jahr gesagt haben, dass es ihr während der Fastenzeit besonders schwer fällt, auf das (eine oder mehrere?) Glas Wein zu verzichten. Das deutet schon in eine andere Richtung. Das spricht für eine Gewöhnung an Alkohol.

Wieviel sie genau getrunken hat, ließe sich nur ermitteln, wenn Trinkbeginn, Gewicht, Größe usw. bekannt wären.  Dass sie aber eine rote Ampel übersah, spricht schon eher für eine stark eingeschränkte Fahrtüchtigkeit aufgrund des Alkohols.

So wie auch beríchtet wurde, stand ihr jederzeit ein Chauffeur zur Verfügung, d.h. sie hatte überhaupt keine Veranlassung, selber zu fahren.

Wie auch immer, ihre Kirche scheint ja zu ihr zu stehen und dies nicht als Anlaß für einen Rücktritt zu nehmen. Das ist in Ordnung, die Predigerin bekommt schon ihre Strafe, da muss dann nicht noch beruflich bestraft werden. Aber eine Frage bleibt natürlich: Wie glaubwürdig wird sie zukünftig sein, wenn sie wieder über das Wasser statt Wein während der Fastenzeit spricht (und andere Themen)?

UPDATE: Wie nun die Nachrichtensendungen verkündeten,  ist sie selbst von ihren Ämtern zurückgetreten und damit ihren eigenen Worten zufolge nicht tiefer als in die Hand Gottes gefallen. Damit hat sie einen Teil ihrer Glaubwürdigkeit wieder zurückerlangt.

Straffreiheit für Steuerhinterziehung bei Selbstanzeige

am 24. Februar 2010 unter Allgemein abgelegt

Natürlich sind unsere Politiker populistisch und schreien danach, die Straffreiheit abzuschaffen. Aber mal genauer gefragt: Wer hat denn die Straffreiheit ins Gesetz geschrieben? Haben da die Täter irgendeinen Zugriff, um sich so etwas ins Gesetzbuch schreiben zu können? Oder waren es die Politiker, die das Gesetz so verabschiedeten? Für die scheinen ja sowieso die Worte Adenauers zu gelten: “Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?”

Aber: Wenn wir jetzt beispielsweise keine Straffreiheit hätten, meinen diese Politiker, dass dann auch so viele Selbstanzeigen eingehen würden? Wohl eher nicht. Denn jeder Strafrechtler wird empfehlen, die Redensart “Schweigen ist Gold” zu befolgen. Auch wenn vielleicht Steuern nicht abgeführt wurden, muss der Staatsanwalt nachweisen, dass der Täter das Bewußtsein hatte, dass Steuern zu zahlen sind und den Willen, diese auch nicht zu  zahlen. Und das bei einem der kompliziertesten Steuersysteme der Welt. Viel Spass.  Denn wenn selbst ein Richter nicht versteht, um was es geht, kann und wird er schwerlich einen Angeklagten verurteilen.

Das deutsche System lebt doch gerade von den Selbstanzeigen. So war es schon vor etlichen Jahren, als deutsche Banken von der Steuerfahndung heimgesucht wurden, oder eben jetzt mit dem tatsächlichen oder angeblichen Handel mit CDs mit Daten aus dem Ausland. Die Unsicherheit treibt die Sünder zur Anzeige. Denn wenn sie sich Rat holen, wie sie sich verhalten sollen, lautet immer (in der Regel) die Empfehlung des Strafrechtlers oder Steuerberaters: Machen Sie eine Selbstanzeige. Aber gäbe es diese Möglichkeit nicht, tja denn…

Und was machen wir  mit den vielen kleinen Dingen des täglichen Lebens? Da wird mal eine Rechnung vergessen, die Umsatzsteuervoranmeldung ist also zu niedrig, ober bei den Kosten wird eben die Vorsteuer doppelt gezogen usw. Bis jetzt ist das alles kein Problem. Es kann eine berichtigte Anmeldung eingereicht werden, oder es wird im Folgemonat berichtigt, oder eben mit der Jahreserklärung. Wenn man es absolut nicht schafft, so auch mündliche Auskünfte des Finanzamtes, kann man eben auch mal eine eigene Schätzung machen und abgeben, die eben etwas später berichtigt wird.

All diese Dinge müßten dann als Straftaten verfolgt werden. Und ob dann vor lauter solchen Mist die Fahnder und Verfolger noch Zeit haben, die großen Sünder zu jagen?

Aber vielleicht sind es ja die großen Sünder, die gerade mit Parteispenden das auf den Weg bringen wollen?

:-)

Spamfilter

am 23. Februar 2010 unter Allgemein abgelegt

In unserem Blog ist ein Spamfilter eingebaut. Der verhindert erfolgreich, dass irgenwelcher Werbemüll oder Quatsch erscheint.

Leider werden hin und wieder auch Kommentare blockiert.  Weshalb das so ist, können wir nicht nachvollziehen. Da wir auch nicht jeden Tag nachschauen, kann es schon passieren, dass einige Kommentare im Spamfilter hängen bleiben. Aber wir schalten immer alle frei, es dauert halt etwas.

Wir bitten bei unseren Lesern um Entschuldigung und Verständnis.

Warum ich Udo V. mag

am 19. Februar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Wer das ist? Ein Anwalt, der einen Blog betreibt, also eine Art Tagebuch im Internet.

Warum ich ihn mag? Weil er einem Richter gezeigt hat, dass eben alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

Da hat ein Richter ebenfalls ein Blog betrieben. Weigerte sich aber mit fadenscheinigen Gründen, ein Impressum zu führen. Soll auch mal Texte, Bilder usw. von anderen Seiten in seinen Blog kopiert haben. Auch fragwürdig. Schrieb mehrfach am Tag, also auch scheinbar/offensichtlich während seiner Dienstzeit.

Als er sich mit Herrn V. anlegte, reagierte dieser, indem er den Richter aus seiner Anonymität holte. Und das ist auch gut so.

Daraufhin schaltete der Richter seine Seite ab.

Nun ist teilweise das Geheule groß. Was wäre denn daran so schlimm gewesen? Warum könne ein Richter nicht auch ein Blog haben? Usw.

Nun, hat Udo V. den Blog abgeschalten? Nein. Er hat ihn nur beim Namen genannt. Wenn der Richter Herrn V. beim Namen nennt, darf auch Herr V. den Richter aus dem Dunkel hervorholen.

Nun schreibt der Richter nicht mehr. Was ist daran so schlimm? Nichts, wenn er sich zunächst mal mit seiner Dienststelle ins Einvernehmen setzt, dass er das darf. Wenn er ein ordentliches Impressum führt. Wenn er sicherstellt, dass er nur über Dinge berichtet, die der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Wenn er sich ans Urheberrecht hält. Wenn er es nicht während seiner Arbeitszeit tut, für die er mit Geld der Steuerzahler entlohnt wird, denn dafür bezahlen die Steuerzahler ihn sicher nicht.

Nun rufen auch einige, Herr V. schreibe ja auch während seiner Arbeitszeit. Im Gegensatz zum Richter wird Herr V. nicht vom Staat entlohnt. Er muss sich seine Brötchen selber verdienen. Und wenn er sich einige Minuten für den Blog  nimmt und dadurch vielleicht weniger Geld einnimmt, dann ist das sein ureigenstes Problem.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Herr V. betreibt sein Blog schon seit vielen Jahren. Er betreibt es im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, denn die anderen Anwälte, Behörden, Rechtsanwaltskammern oder wer auch immer hätte sonst den Blog schon geschlossen.

Wenn nun der Richter seinen Blog abknippst, bestätigt er doch damit, dass er sich scheinbar nicht im Einklang mit den Gesetzen befand. Denn ansonsten hätte er doch seinen Blog lassen können.

Ich gebe zu, ich habe den Blog auch gern gelesen. Ich würde mich freuen, wenn er wieder eröffnet wird. Aber dann eben unter Beachtung der Spielregeln, die für alle gelten. Auch für Richter. Götter in Weiß reichen, wir brauchen nicht auch noch Götter in Schwarz.

Angebot mit neuem Preis – Steigerung 300 %

am 19. Februar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Es wird zum Betrieb einer Kanzlei ja so einiges benötigt. Also werden Angebote für diese Dinge eingeholt.

Bei einer Sache war schon einnmal vor 3 Jahren etwas erworben worden. Also wurde flugs der Lieferant angeschrieben (mit Mail), zu welchem Preis man bei ihm nun erneut kaufen könne. Es kommt einen Tag später die Antwortmail: “Kostet 330 EUR”.

Wegen Zeitmangel konnte nicht sofort geantwortet werden, aber 2 Tage später wurde geantwortet “Wir nehmen Ihr Angebot an.”

Das ist ja so üblich, also noch Standard.

Nun plötzlich, einen Tag später, schreibt der Lieferant “Oh, Entschuldigung, tut mir ja leid, aber das war ja der Preis von vor 3 Jahren, also 2007. Nun gilt ein anderer Preis. Ich biete Ihnen nun die Ware für 1000 EUR an.”

Was ist das? Prüfen wir mal durch: Wir haben um ein Angebot gebeten. Er hat eins abgegeben, wir haben es angenommen. Also: Vertrag zustande gekommen, oder?

Und was ist sein Angebot? Er bietet uns einen weiteren/anderen Vertrag an, für den 3-fachen Preis.

Was hätte er besser tun sollen? Anfechtung wegen Irrtum, aber kann er sich über den Preis irren? Wohl eher nicht, denn der Preis ist ja keine Eigenschaft der Sache, um die es geht.

Nun, mal sehen, wie er reagiert, wenn wir auf die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages bestehen.

Neues Geschäftsmodell nach Aufkauf der Steuersünder-CD:

am 11. Februar 2010 unter Steuerrecht, Strafrecht abgelegt

Wie verstecke ich mein Geld in Deutschland!

Cold Call: “Wir haben eine neue Anlage für Sie: Sie zahlen Ihr Geld bei uns ein und wir legen es zum aktuellen Preis in Gold an.”

Na gut, und was ist daran neu?

“Alles anonym, niemand weiß, dass Sie da etwas haben.”

Wieso nicht?

“Na, das ist ja kein Geld, da gilt das Geldwäschegesetz nicht.”

Aber wenn das Finanzamt kommt und…

“Na das ist doch wie ein Bankschließfach, die sind auch anonym.”

Ah, ja. Zwar muss ich mich bei der Bank bei der Eröffnung eines Schließfaches legitimieren, aber, vielleicht versteht der Anrufer unter Anonymität  ja auch was anderes.

Und was ist, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht? Die Bank gibt der Fahndung gegenüber an, dass man ein Schließfach hat. Und mit entsprechenden gerichtlichen Beschlüssen verschafft sich der Fiskus den Zugang.

“Nein, nein, das ist hier nicht der Fall, das ist alles anonym”

Ja, wahrscheinlich so anonym, dass sie dann auch mein Gold nicht finden, falls ich es mal sehen oder haben will.

Danke.

Die Kleinstadt in der Schlagzeile:

am 09. Februar 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Hoyerswerda hat es in die Beck-Aktuell-Schlagzeilen gebracht. Guckst Du hier.

Es wurde hier schon über den Streit berichtet. Hoyerswerda hatte bei der Vergabe der Müllentsorgung falsch entschieden, der übergangene Betrieb klagte und gewann mit seinem Schadenersatzanspruch dem Grunde nach.

In der zweiten Runde ging es nun um das Beziffern der Höhe des Anspruchs. Der Kläger wollte 789.000 EUR haben.

Er hatte nur ein Problem: Es zu beweisen. Er konnte es nicht. Also ging er folgerichtig leer aus.

Für die Stadt allerdings kein Grund zum Jubeln. Denn aus der esten Prozessrunde hatte die Stadt laut hiesiger Presse rund 180.000 EUR an Prozesskosten zu zahlen. Und falls der Kläger nun Insolvenz anmeldet, zahlt die Stadt diese Runde auch noch.

Alles in allem ein teures Lehrgeld.

Anzahl der Schriftsätze zum Übersenden, Fax und Mail

am 08. Februar 2010 unter Berufsrecht abgelegt

Es muss wohl in einigen Kanzleien üblich (gewesen) sein, dass auch außergerichtlich Schriftsätze in zweifacher Ausfertigung übersandt werden. Bei Gericht ist es ja aufgrund der prozessualen Regelung üblich, die Schriftsätze in mehrfachen Ausfertigungen zu übersenden. Obwohl es auch hier nur heißt, sie sollen in ausreichender Zahl eingereicht werden. Also auch nicht zwingend.

Seit einigen Jahren schon sind wir zur elektronischen Archivierung übergegangen. Aber auch davor haben wir schon von vielen Kollegen außergerichtlich immer nur einen Schriftsatz erhalten. Nun paßt uns das Ganze gut. Denn der Schriftsatz wird eingescannt und dann an den Mandanten z.K. weitergeleitet.

Wir haben auch schon seit einiger Zeit Schriftsätze außergerichtlich nur noch in einfacher Ausfertigung zugeschickt. Bisher gab es auch nirgend Beanstandungen.

Nun hat eine Kollegin moniert, dass sie eben auch außergerichtlich 2 Schreiben haben möchte. Schließelich müsse sie ja sonst das Schreiben kopieren. Das mag wohl sein. Aber wenn alle Kolleginnen und Kollegen sich nur die Schreiben in einfacher Ausfertigung zusenden, dann ist jeder mal mit Kopieren dran (oder eben einscannen) und es gleicht sich aus.

Wir haben der Kollegin also mitgeteilt, sie solle uns immer nur in einfacher Ausfertigung schreiben und das dann eingesparte Papier für die Kopien verwenden, die sie von unseren Schriftsätzen fertigt.

Aber es geht auch anders: Eine Kanzlei scheint ihre Schreiben nur noch per Fax zu versenden. Es folgen keine Originale mehr. Sieht natürlich blöd aus und ist keine Werbung für die Kanzlei. Schließlich ist das Briefpapier immer irgendwie das Aushängeschild.

Und dann gab es noch eine Kanzlei, die mailten uns ihre Schreiben nur noch. In der Mail stand: “Bitte öffnen Sie die Anlage mit Acrobat Reader und drucken Sie sich das Schreiben aus”.  Dann sollten wir den Mist auf unsere Kosten ausdrucken. Das war einfach zu lösen. In der Antwort wurde mitgeteilt, dass diese Mails ab sofort durch den Spamfilter aussortiert werden und man künftig uns bitte die Schreiben in Papierform übermitteln möge.

Wohnen im Betrieb

am 03. Februar 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Mandant errichtet Betriebsgebäude, mit Vorsteuerabzug und Investitionszulage. Wie es so kommt, das Finanzamt schaut sich einige Jahre später den Zustand an.

Es kommen geänderte Bescheide, weil der Mandant einen Teil des Gebäudes zu einer Wohnung umgebaut hat und diese privat nutzt. Also werden Vorsteuer- und Zulagebeträge zurück gefordert.

Nun kommt der Auftrag, Einspruch einzulegen. Die Flächen würden nicht stimmen, das Untergeschoss würde komplett betrieblich und nur das Obergeschoß privat genutzt werden. Gesagt getan.

Nun die Antwort des Finanzamtes: “Im Untergeschoß befindet sich eine komplette Küche. Diese ist mit dem für Privathaushalte üblichen Geschirr bestückt. In einigen Schränken befanden sich auch Babygeschirr und Babyflaschen. Im sogenannten Aufenthaltsraum befinden sich z.B. Bücherregale mit Belletristik und Kochbüchern.  Außerdem ein Kamin. Im Bad steht eine Waschmaschine. Im Obergeschoss dagegen gibt es keine Küche und keine Waschmaschine.” Es wird gebeten, den Einspruch zu prüfen und evtl. zurück zunehmen.

Nun meint der Mandant, der Einspruch wird natürlich nicht zurück genommen. Es solle noch mal nachgelegt werden in der Argumentation.

Tja, womit aber noch nachgelegt werden soll, hat er leider noch nicht verraten.