Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Archiv des Monats April 2010

Gaga?

am 30. April 2010 unter Steuerrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht abgelegt

Schreibt Kollege Siebers in seinem Blog: “Irgendwas irritierte mich…” Nun ja, mich auch: beim Lesen. Der fuhr mit einem Motorrad mit 290 auf der Autobahn. Cool. Und wurde dann noch überholt. Ich fahre auch gern schnell, mein Wägelchen geht leider nur bis 250. Aber, die schaffe ich meist gar nicht. Denn irgendwann fährt immer jemand auf der linken Spur und “vergisst” dann, rechts rüber zu rutschen. Also, wieder bremsen. Wobei ich auf dem Motorrad auch die Angst hätte, ob ich bei dem Tempo das Lenkrad noch festhalten kann, aber ich bin kein Motorradfahrer. Es scheint ja zu gehen. Im Kommentar zu dem Beitrag heißt es dann von Kollegen Hoenig: “Schau Dir das Mopped nochmal genauer an: Rechts oben, das ist so ein Griff, den man drehen kann”. Also, es muss doch noch schneller gehen.

Gestern hatte ich ein Gespräch mit einem Finanzamtsvorsteher. Es ging um eine Prüfung, die festgefahren ist. Die läuft schon seit 1 1/2 Jahren und findet kein Ende. Ich dachte, vielleicht kann er ja als Chef mal schauen, ob man noch was draus machen kann. Um 17.30 Uhr bin ich dahin gegangen. Um 20.15 hat man mich erst wieder rausgelassen. Ich weiß immer noch nicht, was er mir eigentlich sagen wollte.  Er hat sehr viel geredet, alles sehr nett, sehr höflich. Es gab sogar Kaffee. Es wird noch einmal ein Gespräch mit der Prüferin geben, mit dem Versuch, sich zu einigen. Aber warum hat er so lange mit mir gesprochen? Seit dem grüble ich, wie unsicher die Position des Finanzamtes sein muss, wenn der Vorsteher fast drei Stunden auf mich einredet.

Mandantin kommt mit dem Entwurf eines Notarvertrages. Sie trennt sich vom Lebensgefährten. Er soll das Haus übernehmen und die Schulden. Bank wird sie aber nicht rauslassen aus dem Darlehen. Steht in dem Notarvertrag: Die Veräußerin überträgt ihre Hälfte ohne Sicherheiten, trotz ausdrücklicher Belehrung durch den Notar. Mandantin gefragt, ob sie belehrt worden sei. Davon wusste sie nichts. Also den Sekretär des Notars angerufen. “Ja wie denn, ich war am Wochenende bei ihr und ihren Gefährten, habe alles mit ihnen besprochen und auch darauf hingewiesen. Schreibe dann einen Entwurf und jetzt so was.” Was geht mich das an, dachte ich so. Bis dann die Mandantin sagte, der Sekretär des Notars und der EX wären Freunde. Das erklärt natürlich den Vertragsentwurf.

Und da kommen wir eben zu der Frage: Sind die alle gaga? 

Sind wir alle nur noch Weicheier?

am 29. April 2010 unter Arbeitsrecht abgelegt

Im Betriebsratblog wird ein interessantes Thema diskutiert. Der Zusammenhang zwischen Krise und Krankenstand.

Im Falle der sinkenden Krankenstandsquote ist der Blog der Meinung, das liege an dem Druck der Krise, also Angst vor Jobverlust und der Arbeitnehmer schleppt sich auch krank auf Arbeit.

Nun hat in der “Welt” eben gestanden, dass die Quote wieder steigt. Also Anzeichen einer Konjuktur, nach dem Motto: Keine Krise, keine Angst um Arbeitsplatz, also wieder ab zum Arzt.

Da ist der Betriebsratblog nun anderer Meinung: Die Arbeitszeiten werden verlängert, die Löhne werden gesenkt, unbefristet wird nicht mehr eingestellt, Psychodruck steigt usw. Daher würden diese Zustände zu mehr Krankheiten führen.

Naja, einerseits die sinkende Quote mit Krise erklären, aber die steigende Quote nicht dem dem Abflauen? Seltsame Logik.

Und: Steigende Arbeitszeiten? Hat der Gesetzgeber irgendwo was geändert, dass nun mehr gearbeitet werden kann? Eigentlich nicht. Wo kommen also steigende Arbeitszeiten her?

Sinkende Löhne? Haben die Arbeitsgerichte ihre Rechtsprechung geändert und zugelassen, dass die Arbeitgeber nun die Löhne einseitig kürzen dürfen? Auch nicht.

Gibt es zu den Behauptungen Statistiken? Sie werden jedenfalls nicht genannt.

Aber blicken wir einmal zurück. Waren es 1958 noch 48 Wochenstunden, entwickelte sich die Arbeitszeit bis 1989 in den alten Bundesländern auf 38,5 Stunden herunter. Aber da stand die alte Republik auch vor einer Krise, weshalb die Arbeitszeitverkürzungen zur Milderung der Arbeitslosigkeit gesehen wurden. In Ostdeutschland sind aber die Arbeitnehmer noch nie weggekommen von der 40 – Stunden – Woche.

Sind wir alle solche Weicheier, dass wir daran erkranken, weil wir 40 Stunden arbeiten müssen? Und das bei den heute herrschenden Bedingungen am Arbeitsplatz, den Vorschriften zu Gesundheits- und Arbeitsschutz? Eher wohl nicht.

Die Krankenstandsqoute sollte vorurteilsfrei analysiert werden. Vielleicht war es ja so, wie die “Welt” auch vermutete, dass es saisonal durch Grippe- und Erklätungskrankheiten bedingt ist?

Und: Es geistert ja immer auch die Behauptung durch die Gegend, dass der größte Teil der Krankschreibungen auf Freitage und Montage fällt. Gibt man bei Google “Krankschreibung Freitag Montag” ein, zeigt es 685.000 Treffer an. Aus den ersten Treffern (ohne in die Beiträge reinzuschauen):

“Wenn jemand am Donnerstag und Freitag krank ist, darf er am Montag ohne Krankenschein fehlen?”

“Also, Wenn Du Freitag krank wirst und am Montag wieder kommst, brauchst Du kein Attest.”

“Samstag und Sonntag müssen mit im Krankheitszeitraum inbegriffen sein, es würde also nur mit der Konstellation Freitag + Montag krank passen ”

Da bei Google die am häufigsten aufgerufenen Seiten zu erst genannt werden, scheint das also ein beliebtes Thema zu sein.

Verteilung der Steuern während der Scheidung

am 28. April 2010 unter Familienrecht abgelegt

Das Ehepaar lebt in Scheidung, sie sind sich sowieso nicht mehr grün. Nun geht es um die Veranlagung für 2008, als sie noch zusammen waren.

Es soll eine Erklärung durch den Berater der Ehefrau gefertigt werden. Hinsichtlich der Steuererstattung wird dié Aufteilung der Steuerschuld beim Finanzamt beantragt, so dass jeder seine eigene Steuer abgerechnet bekommt. Soweit, so gut. Oder eben schlecht.

Denn durch die Werbungskosten der Ehefrau befürchtet der Ehemann, hier zu kurz zu kommen. Schließlich könne seine Ehefrau einiges an Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen. Aber sie wäre ja damals mit dem von seinem Geld finanzierten Auto gefahren. Er hat das Auto und alle Kosten bezahlt und sie will jetzt damit Werbungskosten machen. Und bekommt dafür die Steuererstattung.

O-Ton: “Sie steckt die Kilometervergütung über die Steuer ein. So eine Unverfrorenheit. Kann sie damit durchkommen? Kann ich dagegen was unternehmen?”

Tja, so ist das bei Scheidungen, wenn man sich gegenseitig absolut nichts mehr gönnt.

Abnahme? Nö, ich will nicht.

am 27. April 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Der Bauherr ist im Zahlungsverzug. Er begründet das mit Mängeln. Die Baufirma möchte endlich ein Abnahmeprotokoll und dann ihr Geld haben.

Also wird zum wiederholten Male ein Treffen arrangiert. Die Baufirma, der Bauherr und sein Rechtsanwalt sind anwesend. Es wird noch einmal alles erörtert.

Im Anschluss wird der Bauherr aufgefordert, das Abnahmeprotokoll zu unterschreiben. Er sagt, er könne das nicht. Darauf wird von der Baufirma der Anwalt aufgefordert, hier tätig zu werden. Der sagt, er hätte keine Auftragserteilung für die Übernahme des Mandats durch den Bauherrn. Wieso war er dann überhaupt da?

Der Bauherr möchte Bedenkzeit haben vor der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls, er könne nicht sofort unterschreiben.

Die Baufirma fordert den Bauherrn auf, Gründe zu nennen. Er macht es nicht und verweigert weiterhin die Unterschrift.

Die Baufirma stellt fest, dass sie immer noch den Stand von Juli 2009 haben. Hier war schon einmal eine große Besprechung und auch damals hatte der Bauherr in der gleichen Weise die Unterschrift verweigert.

Der Bauherr wurde nun noch einmal aufgefordert, die Mängel zu benennen. Man könne sie im Abnahmeprotokoll mit entsprechender Nachbesserungsfrist dokumentieren.

Nach endlosen Diskussionen erklärt sich der Bauherr bereit, innerhalb von drei Wochen die aus seiner Sicht noch bestehenden Mängel zu benennen.

Die Frist ist verstrichen und der Bauherr hat natürlich nichts von sich gegeben.

Fazit: Der Bauherr weiß, wie er die ausstehende Zahlung verzögern kann. Die Baufirma hat unendliche Geduld. Vielleicht auch kein absolut reines Gewissen?

Geld regiert die Welt?

am 26. April 2010 unter Beamtenrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Seit mehr als 15 Jahren bekommt die Stadt Görlitz von einem anonymen Spender 1 Mio DM, jetzt ca. 500.000 EUR jährlich zur Verfügung gestellt. Nicht schlecht.

Nachforschungen nach dem Spender sind verboten, sonst fließt kein Geld mehr. Aha.

Was ist das eigentlich? Schenkung? Hat da eigentlich das Finanzamt mal den steuerlichen Sachverhalt ermittelt? Und wie war das mit anonymen Geldflüssen? Gab es da nicht mal ein Geldwäschegesetz?

Die sitzen da in Görlitz und freuen sich. Aber worüber? Kauft da vielleicht jemand sich ein gutes Gewissen, weil er ja etwas für die Allgemeinheit tut? Aus Geldern, die möglicherweise aus unsauberen Quellen stammen?

Das Geschrei war groß, als die Frage diskutiert wurde, ob ein Anwalt sein Honorar möglicherweise aus dem Gewinn des zuvor begangenen Verbrechens erhalten könne/dürfe. Hier bekommt eine Stadt eine halbe Mio. EUR und niemand fragt?

Aber nun greift der angebliche Mäzen direkt in die Politik ein. Aus haushaltsrechtlichen Gründen überlegte die Stadt, die untere Denkmalschutzbehörde an den Landkreis abzugeben. Als ein Brief des Big Spender eintraf, dass sich dadurch eine neue Lage ergeben könnte, ruderte die Stadt zurück. Nun sind sich alle Stadträte fraktionsübergreifend einig, dass sich die Stadt weiter die eigene Denkmalschutzbehöre leisten will.

Der Geldgeber sei sehr sensibel, so der Oberbrügermeister. Die Stadt kriecht zu Kreuze, denn Geld regiert die Welt. Wie war das mit der Unabhängigkeit der gewählten Volksvertreter?

Das Gericht: Holt das Kind notfalls mit Gewalt?

am 23. April 2010 unter Familienrecht abgelegt

In einem familienrechtlichen Verfahren geht es um Umgang mit dem Kind. Der Vater möchte die Zeiten an den abgesprochenen Wochenenden von derzeit Samstag bis Sonntag auf Freitag bis Sonntag verlängern. Es findet eine mündliche Verhandlung statt, die Angelegenheit wird erörtert. Die Richtern K. will irgendwann dann einen Beschluss erlassen.

Nun beantragt der Vater eine einstweilige Anordnung.

Richterin M. reißt die Sache plötzlich an sich. Richterin K. sei dienstlich verhindert. Sie erläßt daher für die Kollegin einen Beschluss, dass der Umgang am Freitag an zu gewähren ist.

In der Begründung führt sie aus, die Mutter sei nicht bereit gewesen, das Kind herauszugeben. Daher sei die Anordnung notwendig, um den Umgang nicht zu unterbrechen. Nun, wenn man sich schon fremde Akten unter den Nagel reißt, dann sollte man sie wenigstens lesen. Die Mutter wollte am Samstag, wie abgesprochen, das Kind übergeben. Also ging es nicht um eine Unterbrechung des Umgangs, sondern um die Verlängerung um eine Nacht.

Die Richterin M. schreibt weiter, dass von einer Anhörung des Kindes abzusehen sei, weil damit eine Beunruhigung verbunden wäre. Im Beschluss heißt es aber gleichzeitg, dass die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Durchsetzung der Herausgabe zugelassen wird. Wenn also ein Kind befragt wird, führt das zur Beunruhigung. Reißt man der Mutter mit Gewalt das Kind aus den Armen, dann ist das natürlich für das Kind ungemein beruhigend. Diese Richterin kreischt auch in den mündlichen Verhandlungen: “Wenn Sie nicht bereit sind Umgang zu gewähren, werde ich Ihnen das Sorgerecht entziehen und Ihnen das Kind wegnehmen.” Barbara Salesch läßt grüßen? Die Richterin M. nahm sich auch noch die Zeit, das Kreisjugendamt zu befragen. Die Zeit, der Mutter bzw. der Prozessbevollmächtigten noch Gelegenheit für eine Stellungnahme zu geben, hatte sie dann aber nicht mehr.

Nur falls jetzt jemand fragt, in welchem Land das passiert, natürlich hier in dem Rechtsstaat Deutschland.

Übrigens, der Beschluss besagte, dass das Kund am Freitag um 15.30 Uhr herauszugeben ist. Er kam eine Stunde vorher per Fax an. Die Mutter konnte noch gerade so erreicht werden.

Frustbrief an die Versicherung

am 22. April 2010 unter Versicherungsrecht abgelegt

“Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Stapel Post finde ich einen Serienbrief Ihres Unternehmens mit dem Text “Wir haben Ihre Versicherung geändert”. Noch hatte ich mit Ihnen keine Änderung vereinbart und keine Anweisung erteilt, dass Sie ohne meine Zustimmung in bestehende Verträge einseitig eingreifen können.

Neben anderen, inzwischen nicht mehr nachvollziehbaren Geisteshaltungen in Ihrem Konzern im Zusammenhang mit der Regulierung eines Versicherungsfalls und der damit verbundenen Kriminalisierung als Versicherungsnehmer zeigen Sie hier schon wieder ein ganz neues Gesicht.

Bitte begründen Sie die Änderung, die offenbar unter dem “fette-Beute-Prinzip” steht.

Ich werde Ihre Antwort weiterleiten an Ihren Vorstand und die BaFin, an die ich bereits Beschwerden geschickt habe.

Ich frage mich, ob noch eine Grundlage für weitere Geschäfte mit Ihnen besteht. Wie stehen Sie zu einer vorzeitigen Auflösung der zwischen uns bestehenden Verträge?

Bitte überlegen Sie sich, ob Sie sich als Unternehmen wirklich so gegenüber einem Kunden darstellen wollen, oder ob diese Situation eine Eigendynamik bekommt, die schnell zu einer Imageschädigung an mehreren Fronten führen könnte.

Ihr Versicherungsnehmer”

Ob die das wirklich interessiert?

Wie sollte die Belehrung für die deutschen Teilnehmer am Krieg in Afghanistan aussehen?

am 21. April 2010 unter Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Nachteile:

Sie können getötet werden. Nicht nur durch Taliban, Terroristen oder so. Auch durch “friendly fire”, also aus Versehen durch die Verbündeten. Rechnen Sie nicht damit, dass die Bundeskanzlerin zu Ihrem Begräbnis kommt. Wenn die Todesfälle zunehmen, wird sie sich nicht mehr blicken lassen.

Sie können schwer verletzt werden.

Sie können Invalide werden.

Sie können gefangen genommen werden.

Sie können gefoltert werden.

Sie können in Deutschland mit Strafanzeigen und Ermittlungen gegen Sie wegen aller in Betracht kommenden Delikte rechnen. Sie können daraufhin bestraft werden, z.B. auch mit Gefängnis.

Sie können in Deutschland von deutschen Anwälten verklagt werden für mögliche Schäden, die Sie in Afghanistan angerichtet haben könnten.

Sie können in Deutschland beschimpft werden. Als Möder oder Kriegsverbecher. Und sich nicht dagegen wehren, weil es unter Meinungsfreiheit läuft, oder Satire sein soll.

Sie können auch von Politikern, den gewählten Abgeordneten, so verunglimpft werden.

Rechnen Sie nicht damit, dass Ihnen mal jemand dankt.

Vorteile:

Keine bekannt.

Wer macht jetzt die Arbeit der Staatsanwaltschaft?

am 20. April 2010 unter Strafrecht abgelegt

Gläubiger jagd den Schuldner, das übliche Spiel. Schuldner wird zur Abgabe der EV über sein Vermögen gebracht. Nun liest sich der Gläubiger das gründlich durch.

Er sucht etwas bestimmtes. Ihm ist bekannt, dass der Schuldner von etwa 2 Jahren ca. 85.000 EUR Abfindung aus einer Lebensversicherung bekam. In dem Vermögensverzeichnis findet sich nichts davon. Es wird auch unwahrscheinlich sein, dass der Schuldner das Geld auf den Kopf geklopft hat. Eher wohl hat er es auf einem Konto auf dem Namen seiner Ehefrau gebunkert.

Also wendet sich der Gläubiger an die Staatsanwaltschaft. Sollen die doch mal ermitteln, denn möglicherweise hat der Schuldner ja falsch versichert.

Als Antwort kommt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft:

“Wurde durch Sie eine Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung bei dem zuständigen Gerichtsvollzieher beantragt bzw. der Verbleib der Summe aus der Versicherung hinterfragt, gegebenenfalls mit welches Ergebnis? Aus welchem Grund erfolgte dies gegebenenfalls nicht?”

Nun, ein einfaches ”wir haben keine Lust in diesem Fall zu ermitteln” hätte es auch getan.

Merkwürdigkeiten beim Autodiebstahl

am 19. April 2010 unter Verkehrsrecht, Zivilrecht abgelegt

Immer eine spannende Frage mit entsprechenden finanziellen Folgen ist, ob die Versicherung zahlen muss oder aus diversen Gründen einer Zahlung entgehen kann. Besonders bei hochwertigen Wägelchen.

Bei der Anzeige des Diebstahls gibt der Halter gegenüber der Polizei im Fragebogen an, dass er im Besitz aller Schlüssel sei. Der Fahrzeugschein (Zulassung) befand sich allerdings im Fahrzeug. Ausserdem scheint das Fahrzeug ein rollender Kleiderschrank gewesen zu sein. Es sollen sich Herrenbekleidung für 750 EUR, Damenbekleidung für 1.100 EUR sowie diverse andere Gegenstände für 300 EUR im Auto befunden zu haben. Es wurde nicht nach einem Einkaufstripp gestohlen, sondern nachts vor einer Wohnung.

Nach der Meldung an die Versicherung wollen die natürlich die Autoschlüssel, TÜV-Bericht und andere Unterlagen und Auskünfte. Nun gibt der Halter an, dass ein Schlüssel fehlt. Und mit der Zulassung befindet sich auch der TÜV-Bericht im Fahrzeug.

Dann belehrt die Versicherung über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall.

Nun gerät der Halter ins Schwimmen. Aber: Er hat eine Schlüsselkiste, die er vorzeigen könne, darin befänden sich alle möglichen Autoschlüssel, darunter könne sich auf der fehlende Schlüssel befinden. Außerdem habe der BGH entschieden, dass die vollständige Vorlage aller beim Kfz-Kauf erworbenen Schlüssel kein Grund für eine Leistungsverweigerung sein könne. Daher ist für ihn die Schlüsselfrage nicht mehr relevant.

Das wird spannend. Vor allem, weil das BGH-Urteil nicht so lautet, wie der Halter es sich interpretiert.

Dieser Staat lernt es wohl nie?

am 16. April 2010 unter Verfassungsrecht abgelegt

Es finden gerade sinnvolle und sinnlose Diskussionen zum Datenschutz statt.

Sinnlos, wenn Frau Ministerin sich über die Verwendung ihrer selbst bei Facebook hinterlegten Daten aufregt und ihre Kündigung öffentlich androht. Was soll ein Regentropfen in einem reißenden Fluß noch bewirken?

Sinnvoll, wenn man sich über ELENA aufregt. Hier werden vorsorglich diverse Daten von über 30 Mio. Arbeitnehmern gespeichert für den Abruf durch verschiedene Ämter. Gerade hatte ja das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt. Sinnlos das Verhalten diverser Politiker und Verbände im Zusammenhang mit ELENA: Während des Gesetzgebungsverfahrens hatte man nichts von ihnen gehört. Als sich aber die ersten Bedenkenträger nach Inkrafttreten zu Wort meldeten, sprangen sie als Trittbrettfahrer mit auf.

Und nun? Prompt schlägt Baden-Würtemberg ein zentrales Testamentsregister vor. Natürlich soll das der Beschleunigung der gerichtlichen Nachlassverfahren dienen. Und wie soll es geschehen? Es soll bei der Bundesnotarkammer ein zentrales elektronisches Register errichtet werden. Natürlich haben auch gleich ein paar andere Länder ihre Zustimmung erklärt.

Kostenpunkt? Man schätzt zunächst 12,6 Mio. EUR. Und dann? Steht das Register, kommen wieder – auch aus den Ländern, die jetzt zugestimmt haben – die Bedenkenträger mit Datenschutz usw. Und vielleicht kippt auch hier das BVerfG dann die Regelung.

Ergebnis? Mindestens 12,6 Mio EUR in den Sand gesetzt. Und da Kostenvoranschläge im öffentlichen Dienst durchaus um ein mehrfaches überschritten werden, wird wohl der Flurschaden größer sein.

Wie war das? Wir müssen den Gürtel enger schnallen. Schließlich mußten wir ja den Banken helfen. Die Dank der Hilfe wieder großartige Gewinne verkünden. Man könnte ja sagen, es trifft keinen Armen, aber wie hoch waren die Schulden Deutschlands gleich noch mal?

Frechheit? Nein, nur der KSA

am 15. April 2010 unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Der Winter und fehlendes Geld haben auch in Hoyerswerda ihre Spuren hinterlassen. Marode Strassen und Gehwege.

Da kann es schnell mal zu Stürzen mit Folgen kommen. Wer hat dann Schuld? Die Stadt, weil sie nicht instand setzt? Oder der Fußgänger, weil er zu blöd ist, auf den Weg zu achten?

Wie das Hoyerswerdaer Tageblatt der Sächsischen Zeitung berichtete, dürfte letzteres der Fall sein.

Eine Fußgängerin begehrte nun Schadenersatz wegen eines Sturzes. Die Stadt leitete es weiter an den Kommunalen Schadenausgleich, eine Art Versicherung für die Kommunen.

Der erste Satz aus dem Schreiben des KSA ließ Hoffung aufkommen: “Wir verkennen nicht, dass der Zustand der Gehwege in diesem Bereich schlecht ist.” Nun, gibt’s Geld? Leider nein.

Auch als noch einmal seitens der Geschädigten Beschwerde eingelegt wird, gibt es kein Geld. Wenn die Stadt nicht reparieren kann, hätte sie halt Warnschilder aufstellen müssen.

Dieses Argument ist für den KSA ohne Bedeutung. Er schreibt: “Der Gehweg übt aufgrund seines erkennbar suboptimalen Zustandes eine gewisse Selbstwarnfunktion aus.”

Na das ist doch gelungen. Damit hält man sich künftig jegliche Schadenersatzforderung vom Hals.

Der Rechthaber

am 14. April 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Typisches Beispiel für Deutschlands Rechtskultur.

Da fährt ein Autofahrer durch die Gegend. Betätigt die Lichthupe. Wird von der Polizei angehalten und für unberechtigtes Betätigen der Licthupe mit 5 EUR verwarnt.

Da zieht der Autofahrer natürlich alle Register. Klagt und was nicht alles. Es wäre doch das Auto seiner Frau gewesen und er kannte sich damit nicht aus. Er wollte eigentlich die Scheibenwischer betätigen und hat aus Versehen die Lichthupe betätigt.

Dumm nur, dass ihm niemand glaubt. Warum ihm niemand glaubt? Weil er lichthupte, nachdem er an einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle vorbeigefahren war.

In der sächsichen Zeitung gibt der Autofahrer an, dass nun das Ergebnis alles in allem wohl um die 1.000 EUR kosten wird. Aber das muss er ja nicht zahlen, er hat eine Rechtschutzversicherung.

Wollen wir mal hoffen, das die ihm nicht kündigt und er bei einem ernsten Problem alles selber bezahlen muss.

Bundeselterngeld – Kein Plan?

am 13. April 2010 unter Verwaltungsrecht abgelegt

Mandantin hat Kind bekommen. Herzlichen Glückwunsch.

Es wurde natürlich Bundeselterngeld beantragt. Mandantin ist Mehrfachfunktionärin: Sie ist Arbeitnehmerin bei Firma A und sie ist Gesellschafterin und Geschäftsführerin bei Firma B.

Die Tätigkeiten als Arbeitnehmerin und als Geschäftsführerin wurden anhand der jeweiligen Lohnzettel angegeben. Denn auch eine Gesellschaftein-Geschäftsführerin erhält natürlich steuerlich Arbeitslohn und damit einen Lohnzettel.

Also sind alle Einkünfte beim Amt nachgewiesen worden. Sollte man meinen.

Nicht so aber das Amt. Das schreibt nämlich folgendes:

“Eine Bearbeitung Ihres Antrages auf Elterngeld kann erfolgen, wenn folgender Sachverhalt geklärt ist: Die Auslegung des BEEG fordert bei den Berechtigten, die einer nichtselbständigen und selbständigen Tätigkeit nachgehen, sehr umfangreiche Recherchen. Sie erzielen Einküfte aus zwei Einkommensarten:

1. Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit als Geschäftsführerin und Arbeitnehmerin der Firma A

2. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit als alleinige Gesellschafterin.

Reichen Sie also bitte eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ein.”

Nun gibt es das Elterngeld ja schon eine ganze Weile. Man sollte annehmen, dass die Ämter also Erfahrung haben. Unter Zif. 1 ist der Sachverhalt richtig erkannt worden. Aber was bei einer GmbH die Zif. 2 bedeutet, erschließt sich nicht.

Die GmbH ermittelt ihre Einkünfte nach HGB mit einer Bilanz. Als Gesellschafterin kann die Mandantin durchaus Gewinneinkünfte erzielen Aber das sind keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, sondern Kapitaleinkünfte. Und für diese werden keine Einnahme-Überschuss-Rechnungen erstellt.

Fragt sich nur, wie man das dem Amt mitteilt. Da wir aber keine kostenlosen Weiterbildungen für die Ämter durchführen, haben wir lediglich für die Mandantin bescheinigt, als Gesellschafterin keine Einkünfte bezogen zu haben.

Übrigens, das ist auch mal was ganz neues: Selbst wenn die Mandantin da noch Einkünfte gehabt hätte und sie nur nicht angibt, könnte es dem Amt egal sein, denn dann würde sie ja nicht zuviel, sondern zuwenig Elterngeld bekommen. Hier macht sich mal ein Beamter darum Sorgen, dass man nicht zuwenig bekommt.

PS: Immerhin hat ja nun auch der Bundesrat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das Elterngeld vereinfacht werden soll. Insbesondere belaste die derzeit praktizierte aufwändige Einkommensermittlung die Verwaltungen in unvertretbar hohen Maß. Wobei im vorliegendem Fall sich der Beamte nur selber die Arbeit schwer gemacht hat.

Erklären Sie mir gefälligst…

am 12. April 2010 unter Zivilrecht abgelegt

… so kam der Anrufer daher. Ein Schuldner.

Der Gläubiger hatte titulieren lassen und vollstreckt nun. Bei der Bank des Schuldners.

Darauf nun der Anruf des Schuldners. Wie wir dazu kämen in das Konto zu vollstrecken. “Erklären Sie mir mal…”, in diesem Tonfall.

Der Schuldner wurde sanft darauf hingewiesen, dass das nicht passiert wäre, wenn er seine Rechnung bezahlt hätte. Er hätte überhaupt keine Leistung bekommen, tönte es aus dem Hörer. Nun, aber das Gericht sah das wohl anders.

Und es wurde ihm mitgeteilt, dass wir ihm gegenüber nun mal keine Rechtsberatung durchführen oder Auskünfte erteilen. Mit den Worten “Ihr kriegt kein Geld von mir” warf er dann den Hörer auf das Telefon.

Mal sehen.

Nicht alles bloggen?

am 09. April 2010 unter Allgemein, Internetrecht abgelegt

Wie ein Kollege berichtete, fand er über XING einen Schuldner und die Möglichkeit zu pfänden. Das wurde dann auch von anderen Kollegen aufgegriffen und ebenfalls erzählt.

Das befriedigt sicher die Neugier der Leser. Aber irgendwie gewinnen dadurch auch die Schuldner neue Sichtweisen und werden sich eben nicht mehr bei XING oder anderswo so darstellen. Denn schließlich können auch die meisten Schuldner lesen.

Tja, wie begeht man nun die Gratwanderung zwischen interessanten Artikeln und der Beibehaltung eines Wissensvorsprungs?

Wahrscheinlich gar nicht mehr in Zeiten des Internets. Möglicherweise schreiben auch die Schuldner selber an ihre Leidensgenossen, welche Fehler sie besser nicht machen sollten.

Einen Schuldnerblog gibt es ja schon mal.

Ups, wo sind die Zeugen?

am 08. April 2010 unter Steuerrecht, Strafrecht abgelegt

In einem Steuerstrafverfahren, das bereits seit 2002 läuft, wurde nun endlich, nach mehrmaligen Hinweis auf die schon unzulässige Verfahrensdauer, ein Strafbefehl erlassen.

Es geht zwar um gut 60.000 EUR, die über 7 Jahre  hinterzogen worden sein sollen, aber die Strafverfolger haben sich für den Strafbefehl unter 90 Tagessätzen  entschieden. Denn ihre Beweislage ist sehr dünn.

Dem Angeklagten konnte nämlich nichts nachgewiesen werden. Er hat keinerlei Handlung unternommen, die den Tatsbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Das war jemand anderes. Bei der anderen Person – kein Thema, da gibt es keine Beweisnot. Ob gegen die Person auch ein Strafbefehl erlassen wurde, ist momentan unbekannt.

Aber der verfolgende Finanzbeamte fand den Angeklagten schon moralisch schuldig. Also konstruierte er eine GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Und als Mitgesellschafter der GbR ist damit auch der Angeklagten zu verurteilen. Mal sehen, ob die GbR-Konstruktion vor Gericht Bestand hat.

Die Steuerhinterziehung in der Höhe ist geschätzt. Auch hier bewegt sich der Fahnder auf dünnem Eis. Aber es hielt ihn nicht davon ab, über die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zu beantragen.

Nun, es wurde natürlich Einspruch eingelegt. Und es wurden genüßlich die schriftlichen Protokolle der Zeugenvernehmungen zitiert, die da lauteten: “Er war nie da”, “er hat nichts gemacht”, “Das hat allein die andere Person gemacht” usw.

Nun kommt ein kurzes Schreiben des Gerichtes: Ob wir die Adressen der Zeugen X, Y, Z wüßten und benennen könnten. Tja, so in 8 Jahren scheinen auch einige Bürger ab und zu unterzutauchen umzuziehen.

Strafrecht. Nicht Steuerrecht. Im Steuerrecht darf auch mal geschätzt werden. Wenn es nicht paßt. Und dann muss der Straftäter Steuerbürger seine Unschuld beweisen. Aber eben nicht im Strafrecht: Hier müssen Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung dem Angeklagten seine Schuld beweisen. Schlecht, wenn einem dann die Zeugen abhanden kommen. Denn: Im Zweifel zugunsten des Angeklagten.

Plötzlicher Einigungswille?

am 07. April 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Die Parteien sind verfeindet, sie streiten schon seit längerer Zeit miteinander.  Und wie üblich: Sie sind miteinander verwandt.  Da ist der Streit dann immer besonders verbissen.

Nun ruft der Anwalt der Gegenseite an. Ob man nicht mal ein Treffen der Berater durchführen könnte. Um die Angelegenjeit sozusagen zu besprechen, denn Papier ist ja genug ausgetauscht worden. Ok, warum nicht. Kein Problem.

Jetzt kommt die Kröte, die unser Mandant schlucken soll. Unsere Partei hat nämlich einen vollstreckbaren Titel. Die Gegenseite hatte schon mehrmals Vollstreckungsabwehrmaßnahmen angekündigt, aber mangels Begründung wohl besser sein lassen. Die Gegenseite will aber partout nicht zahlen.

Also, wenn man doch verhandle, könne man da nicht so lange die Vollstreckung aussetzen, bis man vielleicht ein Ergebnis erzielt hätte. Ah, ja.

Übrigens, warum ausgerechnet jetzt der Anruf kam? Weil der Gerichtsvollzieher gerade den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank der Gegenseite zugestellt hat.

Schizophenie? Nein, ministerieller Datenschutz

am 06. April 2010 unter Internetrecht abgelegt

Frau Ministerin Aigner macht sich ja für den Datenschutz stark. Zumindest so, wie es sich am besten öffentlichkeitswirksam darstellen läßt.

Nachdem sie zunächst Google mobbte, ist nun Facebook dran. Hier wird keiner ausgelassen.

Jetzt hat sie eine ernstzunehmende Drohung gegen Facebook ausgesprochen. Die sollen sich gefälligst um mehr Datenschutz bemühen. Ansonsten wird gekündigt. Was? Ihre eigene Mitgliedschaft. Basta.

Ah, ja. Die Ministerin ist also bei Facebook. Sie liefert freiwillig ihre privaten Daten ab. Gut so. Und nun fordert sie Schutz für ihre privaten Daten. Schizophren.

Jeder, der nur etwas vom Internet versteht, weiß, dass der beste Datenschutz im Netz darin besteht, gar nichts einzustellen. Will man seine privaten Daten nicht preisgeben, stellt man sie zumindest nicht ins Netz. Und ausgesrechnet die Ministerin, die sich als Kämpferin für Datenschutz im Internet profilieren will, führt vor, wie man es besser nicht macht.

Übrigens, bei ihrem Kampf gegen Google hat sie zwar die Truppe aufgefordert, die Häuser nicht mehr zu fotografieren. Dabei vergißt sie aber, dass jeder Häuser fotografieren und die Bilder ins Netz stellen kann. Vielleicht hätte sie den Bürgern den Tipp geben sollen, es wie beim Reichstag zu handhaben: Verhüllt Eure Häuser.

Als ELENA eingeführt wurde, eine Datenbank, in der auf Vorrat die wesentlichen Daten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung aller Arbeitnehmer zentral gespeichert werden, haben wir da etwas von der ministeriellen Kämpferin gehört?

Viele Ämter sind inzwischen untereinander vernetzt, hier arbeiten auch nur Menschen an Computern. Sie haben auf ihre Datenbestände Zugriff. Kontrolliert hier jemand, ob z.B. ein Finanzbeamter mal nachschaut, was so sein Nachbar verdient? Oder wie teuer das Haus war, das er sich kaufte? Wo ist hier der Datenschutz vor neugierigen Blicken?

Schizophrenie. Oder sind diese Themen nicht so medientauglich? Und wo sind die Journalisten, die mal die Ministerin kritisch fragen, weshalb sie erst ihrem Mist ins Internet stellt und dann nach Datenschutz ruft?

Wenn bei Aprilscherzen das Lachen im Hals stecken bleibt

am 01. April 2010 unter Allgemein abgelegt

Die einfachen Aprilscherze kennt ja jeder: Hey, Dein Schnürsenkel ist offen.

Die modernen Scherze in den Medien dagegen lesen sich wie Gesetzesvorlagen.

Im Radio: Für E-Mails sollen Gebühren erhoben werden, 1 Cent je Mail. Klingt nach unserem Finanzminister. Ist aber schon ein alter Hut. Die Idee hatte Microsoft schon. Sozusagen als Lizenz zum Gelddrucken.

In einer regionalen Zeitung: Knöllchenrabatt. Die Stadtverwaltung gibt Bonuskarten aus. Wer 6 x mal schon Knöllchen bezahlt hat, bekommt das 7. umsonst, oder war’s kostenlos?

Andere regionale Zeitung: Begleitetes Fahren ab 70. Analog dem Pojekt begleitetes Fahren ab 17 soll das auch für Senioren eingeführt werden.

Manche der Aprilscherze lesen sich wie Gesetesvorlagen. Nach dem Witz mit der ermäßigten Umsatsteuer auf Hotelübernachtungen scheint hier nichts mehr unmöglich.

Hey, Ihr Hosenstall ist offen.