Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Archiv des Monats Mai 2010

Raab und Lena for President

am 31. Mai 2010 unter Allgemein abgelegt

Nach dem schon erdrutschartigen Sieg in Oslo scheint nun alles möglich zu sein.

Im Radio haben die Modaratoren schon rumgeflachst, Raab solle die Fußballer übernehmen, dann würden wir vielleicht auch diese WM gewinnen.

Nun warum nicht gleich Raab als Bundeskanzler und Lena als Bundespräsidentin? Sie sieht schon mal hübscher aus als der Amtsinhaber und Raab kommt in den Medien auch besser rüber als Frau Merkel.

Ob die beiden unsere Probleme lösen? Naja, das vielleicht nicht, aber sie bekommen mehr Sympathiepunkte. Und: Ob die anderen beiden unsere Probleme lösen, ist ja mal auch nicht sicher.

Haftung für Steuerschulden einer nicht vorhandenen GbR

am 28. Mai 2010 unter Steuerrecht, Zivilrecht abgelegt

Also, es gründete jemand im Jahr 2003 eine GbR. Wollte er jedenfalls. Ein Ing., mit einem angeblichen anderen Ing. Kurze Zeit später stellte er fest, dass der andere gar kein Ing. war und nur jemanden brauchte, um nach außen Ing.-Arbeiten anbieten zu können.

Knappe 2 Wochen später widerrief er daher seine Willenserklärung. Und kümmerte sich nicht mehr darum.

Nun bekam er einen Haftungsbescheid ins Haus. Für das Jahr 2003 hätte die GbR ihre Gewerbesteuern nicht entrichtet und der andere Gesellschafter wäre nicht zahlungsfähig und daher ist er nun der, welcher zu zahlen hat. 36.000 EUR.

Scheinbar hat der Andere einfach mit dem unterschriebenen GbR - Vertrag weitergemacht und sich nicht um den Widerruf gekümmert.

Jetzt ist natürlich Panik angesagt. Was tun? Zunächst wird mal beim Finanzamt der Antrag auf Nichtigkeit des Gewerbesteuermeßbescheides gestellt. Denn wenn es keine GbR gab, kann es auch keinen Bescheid geben. Und dann kann man nur noch prüfen, ob der damalige Steuerberater seine Pflichten verletzte. Denn der Bescheid wurde an ihn zugestellt. Hat er auch den Nichtgesellschafter unterrichtet, dass er steuerlich immer noch in einer GbR steckt?

Was lernt man daraus? Wenn es um Steuern und Finanzamt geht, immer einen Brief extra ans Finanzamt senden, sozusagen zur Kenntnis.

Abmahner in Geldnot und ohne Biß?

am 27. Mai 2010 unter Urheberrecht abgelegt

Es war wie üblich. Mandant hätte, wenigstens als Störer, zu haften, weil von der mittels Strafverfahren ermittelten, ihm zugeordneten IP-Adresse irgendwelcher Mist (den eigentlich sowieso niemand braucht) zum Download angeboten worden sei. Allerdings resultierte der Vorgang aus dem Jahre 2008. Warum die erst jetzt damit kamen, keine Ahnung. Und es war ein sechsseitiger Schriftsatz. An Kosten für Schaden und Anwalt wurden lediglich pauschal 360 EUR eingefordert.

Auch die Antwort war wie üblich, mit Verweis auf die Rechtsprechung erhielt der Abmahner eine modifizierte Unterlassungserklärung. Soll er sich doch sein Büro damit tapezieren. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass für eine Erstattung von was auch immer kein Grund gesehen wurde.

Was kommt? Nochmal ein sechsseitiger Schriftsatz, dass man doch zu zahlen hätte und die 360 EUR schon ein starkes Entgegenkommen wären.

Wo bleiben die Mahnbescheide, Klagen? Was soll das viele Papier? Musste es weg? Trauen sich die Abmahner nicht mehr vors Gericht?

Nun, Fragen über Fragen. Vielleicht erfahren wir es ja, denn der Mandant wird nicht zahlen. Wir haben uns auch die Mühe gespart, nochmal zu antworten.

Drucker? Eher Lizenz zum Gelddrucken…

am 26. Mai 2010 unter Zivilrecht abgelegt

… für den Hersteller.

Ab und an werden auch mal Farbausdrucke benötigt. In Zeiten der (auch billigen) Digitalkameras sind ja neuerdings bunte Bilder immer schnell zur Hand, um Situationen oder Sachverhalte zu belegen. Die kommen per Mail an und sollen z.B. an eine Klage angefügt werden.

Also kein Problem, Farbdrucker können ja nicht die Welt kosten. Und auch einen gefunden. natürlich erst mal nachschauen, was der Toner kostet und wie lange er hält. Auch das passt, die jeweiligen Patronen sollen zwischen 1.560 und 1.920 Seiten “halten”.

Drucker kommt, es wird (wirklich nur) ab und an eine Seite in bunt gedruckt. Erster Toner alle, Drucker schreit nach neuer Farbe. Ok, ist ja hinlänglich bekannt, wie beim Autokauf ist der Tank mal gerade so voll, dass man Testen kann. Also Patronen nachbestellt.

Es dauert nicht lange, schreit der Drucker schon wieder. Was soll das? Wo läuft sie hin, die Farbe? Unter dem Drucker ist kein Farbfleck zu sehen. Also wieder Toner bestellen, aber beim Wechsel werden die Zählerstände ausgedruckt.

Nun sind die Farben schon wieder alle. Also Zählerstände ausgedruckt und mit dem letzten Stand verglichen:

10 Seiten Schwarz/Weiß, 14 Seiten in Farbe.

Hallo geht’s noch? Ein Satz Patronen kostet 155 EUR und soll eigentlich für 1.500 Seiten mindestens reichen. Na dann wollen wir doch mal sehen, wer jetzt den schwarzen Peter bekommt. Der Hersteller, weil das Gerät zu viel “schluckt”, oder der Tonerlieferant (und auch da wieder der Hersteller, denn es ist Originaltoner), weil er nicht die Seitenzahlen bringt?.

Oder ist es einfach nur Nepp?

Bei dem Wetter? Wo bleibt nur der Kachelmann?

am 24. Mai 2010 unter Allgemein abgelegt

Also, wieso muss es am Wochenende und sogar noch an solchen, die durch Feiertage verlängert sind, regnen? Das ist doch ätzend.

Und wieso quatscht der Wetterbericht schon wieder davon, dass ab Morgen, wenn es wieder zur Arbeit geht, mit dem Wetter besser  und die Sonne scheinen wird?

Ich habe so den Eindruck, seit dem der bekannteste Wetterfrosch Deutschlands eingesperrt wurde, haben wir kein richtiges Wetter mehr. Also, laßt endlich den Kachelmann wieder raus, oder soll das noch länger so weiter gehen mit dem blöden Wetter?

Ein Wochenrückblick

am 22. Mai 2010 unter Allgemein abgelegt

In Gerichtssälen ist doch mehr los, als man glaubt. So berichtet eine Kollegin von einer Sitzungsvertreterin, die nach dem Verlesen der Anklageschrift mal in den Papierkorb kotzt. Leider erfahren wir nicht, was anschließend passierte.

Dafür muss man damit rechnen, für ein Vergehen angeklagt zu werden, das es schon seit 1974 nicht mehr gibt, wie ein Kollege feststellen durfte. Leider tappen wir auch hier weiter im Dunkeln, welchen Ausgang das Verfahren nahm. Aber vielleicht wird das später nachgeholt.

Und wenn man dann vor dem Kadi steht, muss man damit rechnen, dass die als Zeugen geladenen Polizisten dreist lügen, berichtet der motorradfahrende Strafverteidiger.  Von wegen, Dein Freund und Helfer. Jedenfalls nicht immer.

Steht man als Anwalt einsam vor dem Richter, und der gedenkt kurzen Prozess zu machen wegen der fehlenden Vollmacht des Mandanten für den Anwalt, konnte man hier lernen, dass der Anwalt die Vollmacht für sich selbst auch gleich selber unterzeichnen kann. Da sollte der Anwalt wenigstens immer einige Vordrucke einstecken haben.

Schließlich lernt man an dieser Stelle, dass nicht jeder Verfahrensfehler zur Revision gebracht werden muß. Wenn der Angeklagte nicht das letzte Wort haben darf, bekommt man sicher die Revision und der Angeklagte dann auch sein letztes Wort. Aber ob er deswegen ein besseres Urteil bekäme, ist ungewiss. Also spart man sich Mühe und Aufwand.

Dann tauchte noch die Feststellung auf, dass es einen Schweinezyklus bei den Rechtsanwälten geben soll. Es soll wohl aber keine Beleidigung der Anwaltschaft sein. Sondern Schwankungen auf der Angebotsseite des Marktes belegen, wie sie in einer Dissertation von 1927 am Beispiel des Schweinefleisches untersucht wurden. Wenn es also viele Schweine Anwälte gibt, sind die Gebühren niedriger, wenn die Zahl der Schweine Anwälte sinkt, wird es teurer. Leider wurde die Frage nicht beantwortet, warum die Anwaltszahlen sinken. Wandern sie aus, werden sie Opfer von Verbrechen, sterben sie eher als andere Berufsgruppen oder geben sie entnervt ihren Beruf auf?

Ein schönes Wochendende mit viel Sonnenschein.

Blödmänner und -frauen?

am 21. Mai 2010 unter Allgemein abgelegt

Ein bloggender Kollege, also ein Anwalt, ließ sich in seinem Blog darüber aus, dass er sich sinngemäß mit solchen Fragen konfrontiert sieht, wie ”Das müssten Sie doch wissen als Anwalt”. Und er empfindet das als Zumutung, Beleidigung, Unverschämtheit, wie auch immer.

Er schießt natürlich zurück in seinem Blog. Ob er es wissen müsse, entscheide er, nicht der/die Blödmann/- frau.

Das ist ok, nur den Blödmann bzw. die Blödfrau hätte ich mir eher gedacht, als geschrieben. Vielleicht nimmt es einer der Blödmänner oder -frauen übel, bei ihm Mandant zu sein.

In seinem Schlusssatz meint er übrigens, dass die, die solche Behauptungen aufstellen keine Ahnung hätten, wie sie mit ihren Mitmenschen umgehen sollten. Er aber dann auch nicht so richtig, wenn er sie als Blödmanner bzw. -frauen tituliert.

Falls ich es mit meinem Beitrag auch nicht kann, entschuldige ich mich schon mal vorsorglich.

8 Jahre Ermittlungsarbeit für die Katz’…

am 20. Mai 2010 unter Steuerrecht, Strafrecht abgelegt

Nach Ansicht des Steuerfahnders war der Angeklagte ein finsteres Subjekt, der bestraft gehörte. Daher steckte er 8 Jahre in die Ermittlung, füllte mehrere Aktenordner mit Papier, legte sich öfters vor der Wohnung des Angeklagten auf die Lauer.

Es ging um eine Terminswohnung, von der aus die Lebensgefährtin des Angeklagten mit einigen anderen Frauen dem ältesten Gewerbe der Welt nachging. Die Wohnung war seit über 10 Jahren von der Lebensgefährtin allein angemietet gewesen. Zeugenaussagen in der Akte belegten, dass der Angeklagte nie anwesend war. Die Lebensgefährtin gab an, dass sie die Terminswohnung allein unterhielt. Es half alles nichts. Der Fahnder ermittelte weiter gegen den Angeklagten.

Im Laufe des Ermittlungsverfahrens wurde ihm schon mal mitgeteilt, dass die Vorwürfe fragwürdig sind. Denn der Beamte musste eine GbR konstruieren, um dem Angeklagten Steuerhinterziehung vorwerfen zu können. Das hielten auch andere Beamte des Finanzamtes für fragwürdig, wie die Aktenvermerke zeigten.

Es kam, wie es kommen mußte. Nach den 8 Jahren sollte der Angeklagte endlich bestraft werden. Für Steuerhinterziehung von über 50.000 EUR über mehrere Jahre gab es nun den Strafbefehl. Der enthielt nur noch 70 Tagessätze mit rund 2.500 EUR in der Gesamtsumme. Dafür 8 Jahre Ermittlungsarbeit auf Staatskosten?

Gegen den Strafbefehl wurde natürlich Rechtsmittel eingelegt. Es wurde eine entsprechende Begründung beigefügt. Der Richter terminiert auf nachmittags 15.00 Uhr und lädt dazu fast 10 Zeugen. Was wird das, eine Nachtschicht?

Die Verhandlung wird eröffnet, der Richter belehrt die Zeugen (darunter auch der Steuerfahnder) und führt dann aus: “Also überlange Verfahrensdauer, fragwürdig, ob der Angeklagte überhaupt dem Grunde nach beteiligt war und fragwürdig, wie die Höhe ermittelt wurde. Es ist jetzt die Frage, ob die Zeugen vernommen werden, dann müßte sowieso ein weiterer Termin stattfinden, da man nicht alle heute schaffen wird. Oder man schaut, wie man den Fall auch anders aus der Welt bekommt.”

Um die Ermittlungen nicht absolut ins Lächerliche verkommen zu lassen, bietet der Richter ausdrücklich keine Einstellung nach § 153 sondern nur nach 153 a StPO an. Und um es für den Angeklagten schmackhaft zu machen, schlägt er als Auflage 350 (!) EUR vor. Richtig gelesen dreihundertfünfzig Euro. Kurze Beratung mit dem Angeklagten, er ist einverstanden.

Nach dreißig Minuten ist die Verhandlung damit zu Ende. Alle Zeugen werden hereingerufen, auch der Steuerfahnder. Der Richter verkündet den Beschluss mit der Einstellung nach § 153 a StPO gegen 350 EUR.

Das Gesicht des Fahnders: Unbezahlbar.

Jetzt geht’s los

am 19. Mai 2010 unter Allgemein abgelegt

Wir hatten schon berichtet und spekuliert, dass es wieder mal Zeit ist für eine Mehrwertsteuererhöhung. Denn, statt zu sparen, ist das die einfachste Methode des Staates, sich zu sanieren. Soweit man die verkorksten Staatsfinanzen überhaupt noch sanieren kann.

Und mit einem Finanzminister, der aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage ist, seinen Job auszuüben, wird es für die anderen Minister einfach sein, statt zu sparen, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Nichts gegen Herrn Sch., aber wenn man ständig wegen Krankheit ausfällt, vor allem bei wichtigen Terminen, sollte man konsequent sein und zurück treten. Aber da kleben wohl alle Politiker zu sehr an ihren Stühlen.

Somit stellt sich nicht mehr die Frage, ob die Mehrwertsteuer erhöht wird. Sondern um wieviel. Die einfachste Sache wäre die Aufstockung auf 20 %. Das ist psychologisch leicht zu verkaufen, da die meisten Bürger eh’ einfach mit 20 % rechnen. Aber das verlockt natürlich auch, auf 21 % zu erhöhen. Auch da kann man noch mit 20 % überschlägig rechnen.

Unser Tip der Woche lautet daher: 21 % zum 01.01.2011.

Nichts geschafft. Außer das Firmenschild

am 18. Mai 2010 unter Allgemein abgelegt

Gestern war wieder so ein typischer Montag. Der ganze Tag war mit irgendwelchem Papierkram ausgefüllt. Kaum Telefonate, keine Mandantengespräche, auch mit den Mitarbeitern gab’s nicht viel zu besprechen.

Irgendwelche Post gelesen, kurze Diktate dazu gefertigt. Ein paar Unterschriften geleistet. Belege für die eigene Buchhaltung sortiert, die Kontoauszüge ausgehakt.

E-Mails geschrieben und beantwortet. Eine Akte gelesen für einen heutigen Gerichtstermin, Anmerkungen und Fragen verfasst.

Als der Tag rum ist, kommt die Frage hoch, was man eigentlich so gemacht hat. Nichts richtiges geschafft. Aber die Zeit ist weg. Es war ein zäher Montag.

Ach so, am Morgen gab es etwas Abwechslung. Das Firmenschild ist dem Männertag zum Opfer gefallen. Also Bilder gefertigt und beim Vermieter angefragt, ob der auf seinen Videokameras was aufgenommen hat. Hat er, aber wegen Datenschutz (? Wen will er schützen?) kann er es uns nicht zeigen. Aber er hebt das Band auf. Also haben wir eine Anzeige geschrieben und zur Polizei geschickt. Die werden sich hoffentlich das Band schnappen. Dann beantragen wir Akteneinsicht und dann können wir auch sehen, ob der Täter identifizierbar ist und wir vielleicht unser Geld bekommen.

Also es wurde wieder ein typischer Montag. 

Der Zoll ermittelt…

am 17. Mai 2010 unter Strafrecht abgelegt

unter anderem wegen Schwarzarbeit. Er besucht also einen Mandanten unangekündigt. Anschließend schlägt er im Steuerbüro auf, um die Lohnbuchhaltung einzusehen und die Belege zu prüfen.

Alles kein Problem. Es sind 2 nette Beamte, ein Mann, eine Frau. Sie schauen sich alles an, verstehen es nicht und zittern wieder ab.

Am nächsten Tag sind sie nochmal beim Mandanten, eine kurze Frage zum Sohn, der bekäme doch auch Gehalt. Ja, das ist so. Nun habe man aber gesehen, dass er einen Harz IV – Antrag gestellt hat und möglicherweise sein Gehalt nicht angegeben hätte. Seit wann denn der Sohn  Gehalt beziehe. Nun, der Vater zuckt mit den Schultern und sagt, so genau hat er das nicht im Kopf.

Die Beamten schlagen wieder hier auf. Sie müßten noch einmal die Unterlagen einsehen, es ginge um die Dauer und die Höhe der Lohnzahlungen des Vaters an den Sohn. Die Frau spricht. Und jetzt kommt ein falscher Zungenschlag des Mannes: “Na ja, da könnte ja möglicherweise wegen dem Harz IV noch genauer zu ermitteln sein.”

Kurze Frage an die Beiden: “Sagen Sie mal, wenn Sie einen Verdacht auf eine Straftat hegen, müssen Sie da nicht die Prüfung abbrechen und vor allem darüber belehren, dass der Mandant nun nicht mehr auskunftspflichtig ist, sondern Zeugnisverweigerungsrechte hat? Schließlich muss er ja wohl nicht gegen seinen eigenen Sohn aussagen.”

Darauf die Frau “Nö, ich prüfe ja noch.” Erneute Frage an die Frau: “Und wie lange wollen Sie noch prüfen? Bis Sie alle Angaben haben? Meinen Sie nicht, dass Sie damit die unserem Mandanten zustehenden Rechte umgehen?”

Das war dem Mann dann aber  zu viel. Er lenkte ein, bestätigte, dass es so wäre und nahm davon Abstand, auf weitere Auskünfte zu drängen.

Einfach nur dreist.

Gelten Fristen und Termine auch für’s Finanzamt?

am 14. Mai 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Jeder Steuerpflichtige kennt den Druck der Fristen und Termine im Steuerrecht. Wird die Lohnsteuer- oder Umsatzsteuervoranmeldung auch nur 1 Tag später eingereicht, hagelt es Verspätungszuschläge. Wird die Einkommensteuer nicht fristgerecht abgegeben, können Schätzungen erfolgen. Zahlt man auch nur 1 Tag zu spät gibt es Säumniszuschläge.

Die Steuerbürger werden also erzogen, mindestens gegenüber dem Finanzamt eine gewisse Pünktlichkeit an den Tag zu legen.

Nun, und wie steht es mit dem Finanzamt? Da gibt es regelmäßig Prüfungsanordnungen, darin wird ein Prüfungstermin festgelegt. Sobald der Termin festgelegt ist, entfaltet er für beide Seiten eine Bindungswirkung, denn die Prüfungsanordnung ist ein Verwaltungsakt.

Nun ist regelmäßig zu erleben, dass die Prüfer darum bitten, die elektronisch auf CD zu übergebenden Daten doch vorab zu zusenden. Und genauso regelmäßig wird dieses Ansinnen abgelehnt.

Warum? Weil eben festgelegte Termine für beide Seiten gelten. Und weil das Finanzamt ja dem Steuerzahler auch nicht engegenkommen kann/will.

Bei Prüfungen gibt es allerdings noch einen anderen Grund: Solange eine Prüfung noch nicht begonnen hat, kann ein Steuersünder sich noch strafbefreiend bei Finanzamt offenbaren. Liegt allerdings die CD beim Finanzamt, so ist die Offenbarung möglicherweise nicht mehr  strafbefreiend. Zusätzlich zu den nachzuzahlenden Steuern sind dann  auch noch Strafmaßnahmen, z.B. Geldstrafen, zu erwarten.

Weisen wir doch mal offen aus…

am 12. Mai 2010 unter Sozialrecht, Steuerrecht abgelegt

wer welche Belastungen verursacht.

In der ADAC-Zeitung entbrannte wieder die Diskussion über die hohen Benzinpreise. Ein Leser schrieb, er tanke netto für 45 Cent, der Rest ist staatliche Abgabe (bei ca. 1,45 EUR für Benzin). Er plädierte dafür, das auch mal offen an den Tanksäulen auszuweisen.

Den Gedanken sollte man mal aufgreifen. Weisen wir beispielsweise bei den Gehältern mal offen aus:

Brutto 2.000 EUR

Arbeitgeberanteil: 400 EUR

Gesamt Personalaufwand: 2.400 EUR.

Abzug SV (AN und AG) 800 EUR

Lohnsteuer 225 EUR.

Netto 1.375 EUR

Anteil staatlicher Abgaben 1025 EUR

Oder Anwälte splitten mal ihr Honorar auf:

500 EUR

Abzug USt 79,83

Abzug Versorgungswerk 84,03 EUR

Abzug Einkommensteuer (35 %) 117,65 EUR

Nettohonorar 218,49 EUR

Nicht zu vergessen, dass davon noch die eigene Krankenversicherung zu begleichen ist.

Und auch hier Summe der staatlichen Abgaben: 281,51 EUR.

Ja, die Berechnungen sind etwas vereinfacht, sie sollen ja nur beispielhaft die Abgabenlast verdeutlichen.

Und demnächst: Der Griechenpfennig. Da es ja keine Pfennige mehr gibt, wird wohl die Umsatzsteuer erhöht werden. Zumindest hat die Kanzlerin schon mal eingeräumt, dass es vorerst keine Steuersenkungen mehr gibt. Und da demnächst keine Wahlen anstehen, kann man auch mal wieder die Umsatzsteuer erhöhen. Auch zeitlich paßt es ja:

01.01.2007 19 %

01.04.1998 16 %

01.01.1993 15 %

01.07.1983 14 %

01.07.1979 13 %

01.01.1978 12 %

01.07.1968 11 %

01.01.1968 10 %

Also die Zeitspannen zwischen den Erhöhungen gingen zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren. Da die letzte Erhöhung schon gut 3,5 Jahre her ist, kann man getrost damit rechnen.

Gibt es noch funktionierende Blitzer?

am 11. Mai 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

In der heutigen Sächsischen Zeitung wird berichtet, dass alle 10 Videokameras der sächsischen Autobahnpolizei ausgebaut sind. Es fehle für irgendein Bauteil die Zulassung, so dass die Geräte nicht geeicht seien. Es wird derzeit daran gearbeitet.

Interessant ist, dass alle diese Kameras bundesweit betroffen sind.

In einem zweiten Artikel der gleichen Zeitung ist bei Blitzern von veralteter Software die Rede. Bei dem mobilen Messgerät ESO ES 3.0 wäre das Auswertungsprogramm veraltet, so dass in Fällen des Widerspruchs gute Erfolgsaussichten bestanden. Allerdings sei nun die Software aktualisiert worden.

Wenn schon in der Sächsischen Zeitung gleich zwei Artikel dazu stehen, scheint es ja mit der Technik nicht weit her zu sein.

Interessant waren die statistischen Angaben: Im vergangenen Jahr wurden in Sachsen pro Tag 1.255 Raser und damit im ganzen Jahr 458.075 Raser geblitzt. Bei nur 20 EUR je Fall wären das 9.161.500 EUR. Zählt man dann noch die Einnahmen aus Parkverstößen und anderen Sünden im Verkehr hinzu, kommt schon eine stattliche Summe zusammen. Kein Wunder, wenn da manche von Abzocke sprechen.

Wie oft verschwindet Post vom Finanzamt?

am 10. Mai 2010 unter Steuerrecht abgelegt

An dieser Stelle entspinnt sich eine nette Diskussion zunächst über Höflichkeit/Unhöflichkeit des Finanzamtes. Wenn mal eine Zahlung übersehen wird, erhält man postwendend die Vollstreckungsandrohung. Die Frage lautete also, wieso können die nicht erst mal eine nette Erinnerung schicken.

In den Kommentaren wird dann aufgeworfen (wahrscheinlich von einem Finanzbeamten), dass da sicher schon eine Mahnung vorher gekommen sei. Das wird bestritten, weshalb dann der vermutliche Beamte ausführt, dass im Durchschnitt weniger als 0,1 % der Briefe verloren gehen. Nur bei Schreiben des Finanzamtes und Bußgeldstellen sind es 50 % und wahrscheinlich bei Anwälten 90 %.

Liebes Finanzamt, es wäre auch in Ordnung, wenn 100 % Deiner Briefe verschwinden würden. Und das liegt auch nicht am Empfänger. Sondern an Deiner Abgabenordnung. Denn die besagt nun einmal, dass im Zweifel das Finanzamt den Zugang nachweisen muss. Und da auf den Finanzämtern keine Postausgangsbücher geführt werden und nicht durch Boten zugestellt wird, fehlt der Nachweis. Mit der Folge, dass erneut zugestellt werden muss.

Grundsätzlich können alle Steuerbürger ihre Finanzamtspost erst einmal wegschmeissen, äh, nicht bekommen haben. Das würde dann vielleicht dazu führen, dass das Finanzamt mit Einschreiben zustellen müßte. Und das wäre doch einmal eine echte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, denn das würden die normalen Postmitarbeiter nicht mehr schaffen, so dass zusätzliche Leute eingestellt werden könnten. Da viele Zahlungsfristen auch von der Zustellung abhängen, erhält man so auch noch einen netten Zahlungsaufschub.

1.000 Polizisten suchen 1 Auto

am 07. Mai 2010 unter Strafrecht, Verkehrsrecht abgelegt

Nicht ganz.

Die Nachricht lautete: 1.000 Polizisten waren in Sachsen zum Großeinsatz ausgerückt. Schwerpunkt der Kontrollen war die Fahndung nach gestohlenen Autos. Ergebnis der Aktion war, dass 1 (in Worten ein) gestohlenes Auto gefunden wurde.

In Sachsen haben die Autodiebstähle drastisch zugenommen. Es werden pro Tag nicht nur 1 Auto sondern 20, 30, 40 oder mehr gestohlen, mehrere Tausend Autos im Jahr.

Da sollte man doch meinen, bei einer solchen Razzia würden mehr gestohlene Autos auftauchen. Da das nicht so war, kommen verschiedene Fragen hoch:

- Haben die Diebe vorher bereits Kenntnis von der Razzia gehabt?

- Hat die Polizei an den falschen Stellen kontrolliert, z.B. statt an der Grenze nach Osteuropa an der bayrischen Landesgrenze?

- Hat die Polizei zur falschen Zeit kontrolliert? In der Regel erfolgen die Diebstähle nachts. War die Polizei hier zur besten Beamtenzeit von 9.00-15.00 Uhr zur Kontrolle ausgerückt?

Die Zeitungen sind auch nicht mehr das, was sie mal waren. Die stellen solche Fragen scheinbar gar nicht mehr.

Die Herren in Blau (Formerly Known As “Die Grünen”)

am 06. Mai 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Mit Grüne sind nicht die Ökopolitiker gemeint, sondern die Polizisten.

Nun hat die Umkleideaktion auch Sachsen erreicht. Jedenfalls jetzt gerade die Provinz.

Man fährt nichts ahnend eine Straße entlang, am Straßenrand steht ein Herr in Blau. Erster Gedanke: Was macht der Wachschutz hier, gibt es hier neuerdings etwas zu bewachen? Beim Näherkommen kann man dann schließlich erkennen, oha, das ist ja ein Polizist.

Wenn so ein blau Bekleideter mit einer Kelle auf der Strasse stehen würde und versucht, einen aus dem Verkehr zu ziehen, sollte er sich nicht wundern, wenn der Autofahrer einen Schlenker macht und um ihn herum und weiter fährt. Denn: Seit wann dürfen Wachschützer den Verkehr regeln?

Stellt sich nur die Frage: Handelt man ordnungswidrig, weil man den Polizisten als solches nicht erkennt? Zumindest in der Übergangszeit könnte das durchaus vorkommen. Vielleicht sollte wegen des Überganges die Polizei ein großes Schild aufstellen: Polizeikontrolle, ab sofort in blau.

Die armen Arbeitnehmer?

am 05. Mai 2010 unter Arbeitsrecht abgelegt

Wenn es um Kündigungen geht, ist so eine Formulierung schnell zur Hand. In manchen oder auch vielen Fällen mag das berechtigt sein.

Firma stellt das Fehlverhalten der Arbeitnehmerin fest. Befragt die anderen Arbeitnehmer dazu und läßt auch die Arbeitnehmerin Stellung nehmen. So weit der übliche Ablauf.

Die Feststellung des Fehlverhaltens erfolgt am Freitag. Im Laufe der folgenden Woche, am Mittwoch, wurde auf Nachfragen der Arbeitnehmerin mitgeteilt, dass noch bis zum Wochenende, sprich Freitag, eine Entscheidung fallen wird. Es wurde nicht zu erkennen gegeben, wie die Entscheidung ausfallen wird.

An dem Freitag, also dem darauffolgenden Freitag (nach dem Vorfall) wird die Entscheidung bekannt gegeben. Kündigung, die Arbeitnehmerin möge ihre persönlichen Unterlagen zusammen packen, sofortige Freistellung.

Im Rahmen der Datensicherung stellte der EDV-ler zufällig fest, dass die zu sichernden Daten des Arbeitsplatzes der Arbeitnehmerin von 1,6 GB auf 0,32 GB geschrumpft waren. Genauere Analysen belegten, dass die Arbeitnehmerin sofort zielstrebig am Montag begonnen hatte, Daten zu löschen. Nicht nur ihre privaten Dinge, wie Bestellschreiben oder Briefe an Bekannte wegen Urlaub. Nein, so nebenbei löschte sie auch jede Menge betrieblicher Dinge, Schreiben, Listen, Entwürfe, Vorlagen usw.

Ein Schelm, wer Arges dabei denkt. Wenn die Arbeitnehmerin unmittelbar nach der Entdeckung ihres Fehlverhaltens begann, die Daten zu löschen, zeigt das auch, dass sie sich sehr wohl bewußt war über die Konsequenzen. Die Firma ärgert sich lediglich darüber, dass sie statt der fristlosen Kündigung der Arbeitnehmerin noch entgegen kam und sie fristgerecht kündigte.

Wie man sich im Rechtsstaat verdächtig macht

am 04. Mai 2010 unter Internetrecht abgelegt

 Es gibt ja unzählige Verfahren, in denen ein W-Lan Gegenstand ist. Meist wegen Urheberrechtsverletzungen oder so. Weil ja das W-Lan, also der kabellose Internetzugang, ungesichert war und dadurch der Inhaber ein Störer ist.

 Es gibt zwar kein Verbot von W-Lan-Geräten. Es gibt auch keine gesetzliche Verpflichtung, die Dinger abzusichern, aber die Gerichte postulieren so etwas. Auf welcher Grundlage, bleibt im Dunkeln.

 Man wird zum Störer abgestempelt. Wen stört man eigentlich? Und wodurch? Störe ich die Nachbarn? Eigentlich nicht. Die Strahlung des W-Lan verändert sich nicht, wenn ich das Gerät absichere. Höchstens, wenn ich es in Alufolie einwickle. Aber dann passiert wahrscheinlich überhaupt nichts mehr.

 Störe ich die Urheber? Eigentlich auch nicht. Die können immer noch ihre Lieder komponieren, ihre Software schreiben oder e-books veröffentlichen. Störe ich Verlage, Händler? Auch nicht. Ich blockiere nicht deren Geschäfte oder Internetshops.

 Wieso ist dann der W-Lan-Betreiber ein Störer? Warum stellen die Gerichte sich nicht die Frage?

 Jetzt aber berichtet ein Kollege vom Landgericht Köln, dass deren Auffassung zu Folge niemand ein W-Lan ohne Grund besitzt. Das hat noch gefehlt. Somit ist schon der Besitz eines W-Lan-Gerätes verdächtig.

 Es wird wohl am besten sein, wenn das Internet geschlossen wird. Zumindest in Deutschland. Ging ja zu den Zeiten, als die Richter jung waren auch ohne Internet. Und wenn man etwas verbreiten will, kann man Tauben oder Buschtrommeln benutzen. Die Grundlage für die Schließung des Internets hat ja das LG Hamburg auch vorgegeben. Wie hier berichtet wird, “geschah die Rechtsverletzung im Macht- und Verantwortungsbereich der Antragsgegnerin.” Da das Internet ja im Machtbereich der Bundesrepublik betrieben wird, kann sie es auch schließen. Denn sonst würde sie vielleicht noch als Störer haften müssen.

 Basta. Ach nein, das war ein anderer…

Wat will er, der Insolvenzverwalter?

am 03. Mai 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Schreiben des Insolvenzverwalters: “In der Angelegenheit liegt uns zwischenzeitlich die Festsetzung der Umsatzsteuer 2010, Stichtag 30.03.2010, des Finanzamtes vor. Es wird hier um Mitteilung gebeten, inwieweit Ihrerseits Verlustvorträge bei dem Finanzamt geltend gemacht werden können.”

Aha.

Verlustvorträge gibt es in den Ertragssteuerarten Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer. Wenn also ein Jahr mit steuerlichen Verlusten endet, darf man diese mit den Erträgen der kommenden Jahre verrechnen. Aber immer nur innerhalb der Steuerart, wo  sie anfielen, Gewerbesteuer mit Gewerbesteuer, Einkommensteuer mit Einkommensteuer.

In der Umsatzsteuer gibt es den Begriff Verlustvortrag nicht.

Bis jetzt.

Versucht er jetzt Rechtsgeschichte zu schreiben oder ist es einfach nur Unkenntnis?