Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

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Archiv des Monats Juni 2010

Pyrrhussieg

am 29. Juni 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Der Begriff geht auf einen König namens Pyrrhus zurück. Der hatte zwar eine Schlacht gewonnen, aber unter so großen Verlusten, dass er gesagt haben soll: “Noch so ein Sieg und wir sind verloren.”

Die Mandantin hatte bei ebay eine Hose verkauft und dabei ein klitzekleines Bild verwendet, dass sie bei einer anderen ebay-Verkäuferin abkupferte. Das Bild war wirklich klitzeklein und weder künstlerisch wertvoll noch anderweitig so gestaltet, dass man es unter das Urheberrecht fallen lassen sollte.

Es kommt wie üblich: Der Anwalt der Verkäuferin schreibt, begehrt Unterlassung, Lizenzgebühr und seine Gebühren als Schadenersatz.

Nun, die Mandantin kam mit Beratungshilfeschein. Sie ist gerade bei der Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz mit der Schuldnerberatung.

Also haben wir dem Anwalt die unterzeichnete Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu kommen lassen. Wir haben auch bestritten, dass das Bild überhaupt schützenswert sei.

Aber, da die Mandantin gerade die Vebraucherinsolvenz vorbereite, möge er, wenn er auf seinen Forderungen besteht, uns die entsprechende Aufstellung zukommen lassen, wir werden dann die Unterlagen an die Schuldnerberatung weiterleiten.

Es wird eine sogenannnte Null-Insolvenz.

Eben ein Pyrrhussieg.

Keiner mehr zuständig?

am 28. Juni 2010 unter Prozessrecht, Zivilrecht abgelegt

Es wurde eine einstweilige Verfügung beantragt, am Landgericht in D. Das erklärte sich örtlich und auch wegen fehlender Streitwerthöhe für nicht zuständig. Darauf ging es an das Amtsgericht H.

Das Amtsgericht H. wies den Verfügungsantrag als zulässig aber unbegründet ab. Die nächste Instanz, das Landgericht B. erließ dann im Beschlusswege die einstweilige Verfügung.

Der Verfügungsgegner legte Widerspruch beim Amtsgericht H. ein. Jetzt beginnt der Kreislauf.

Das Amtsgericht H. erklärte sich plötzlich nicht mehr für zuständig und verwies an das Landgericht B. Schließlich habe das Gericht ja auch die Verfügung mit Beschluss erlassen und im übrigen könne der Streitwert ja auch über 5.000 EUR anzusetzen sein.

Das Landgericht B. sah das natürlich anders und erklärte sich ebenfalls für nicht zuständig und gab nun den Fall an das Oberlandesgericht D. zur Entscheidung über die Gerichtsstandsbestimmung ab.

Es kommt, was kommen mußte. Nach dem allerersten Verweisungsantrag vom Landgericht D. an das Amtsgericht H. befand sich das Amtsgericht H. für zuständig. Es entschied auch in der Sache. Demzufolge bleibt es bei der Zuständigkeit dieses Amtsgerichtes.

Jetzt kann man verstehen, was es heißt, dass sich die Katze in den Schwanz beißt.

Ghostwriter für Arbeitszeugnisse…

am 25. Juni 2010 unter Arbeitsrecht abgelegt

…so ein Quatsch. Wie der Betriebsratblog berichtet, werden Zeugnisse von Leuten geschrieben, die nicht im Betrieb arbeiten, sondern als externe Ghostwriter die Zeugnisse verfassen.

Nun, kann ja durchaus sein. Aber das Arbeitszeugnis kann man auch einfacher haben. Sagen Sie Ihrem Arbeitnehmer, er soll sich sein Wunschzeugnis selber verfassen und Sie unterschreiben es.

Damit haben Sie 2 Vorteile:

1. Sie müssen den Ghostwriter nicht bezahlen.

2. Der Arbeitnehmer mault nicht mehr über das Zeugnis.

Arbeitszeugnisse werden sowieso überbewertet.

Verklagen wir mal einen Rechtsanwalt

am 24. Juni 2010 unter Mietrecht abgelegt

Ja, auch so etwas kommt vor.

Der Vermieter forderte die Betriebskosten vom Mieter. Der weigerte sich, zu zahlen. Also Klage mit einem Rechtsanwalt.

Strittig war eine defekte Wasseruhr. Die war schon seit mehreren Jahren defekt. Angeblich, weil der Mieter den Austausch verweigerte.

Bei den Betriebskosten war das dem Richter egal. Er wies die Klage ab. Da die Jahresfrist für die Erteilung der Abrechnung der Betriebskosten ja bereits abgelaufen war, konnte die Betriebskostenabrechnung nicht mehr geändert werden. Die Klage wurde daher insgesamt abgewiesen, weil die Abrechnung eben fehlerhaft war.

Denn, eine Schätzung des Wasserverbrauchs kommt allenfalls im Jahr des Defektes und im Folgezeitraum in Betracht. Und diese Zeiträume waren eben abgelaufen. Und wenn der Mieter den Austausch verweigerte, hätte der Vermieter ihn verklagen müssen.

Somit war der Prozess für die Katz’. Nun will der Vermieter irgend jemand zur Verantwortung ziehen. Kommt als erstes der Rechtsanwalt in Frage. Der hat natürlich komplett seine Klage abgerechnet. Dabei hätte er – und er kannte die defekte Wasseruhr – von der Klage abraten müssen.

Tja, und da er seine Gebühren nicht freiwillig rausrückt, wird er nun auf Erstattung verklagt.

Diskutieren Sie mit denen mal…

am 23. Juni 2010 unter Polizeirecht abgelegt

Hier gibt es eine nette Diskussion zu der Frage, was die Polizei so alles darf. Also, den Ausweis sehen, Fragen stellen nach dem Woher und Wohin.

Nun, man kann nett sagen von da nach da. Aber auch diskutieren und die Meinung rüber bringen, dass die das doch gar nicht fragen dürfen. Bei einer Fahrzeugkontrolle könnten die Polizisten sich dann mal näher mit dem Verbandskasten befassen, oder so.

Naja, flieg mal nach Amerika, in die USA. Da steht man dann bei der Einreise vor einem US-Beamten. Woher, wohin, warum, das sind noch einfache Fragen. Dann Finger auf den Scanner für die Abdrücke und ein freundliches Lächeln in die Kamera für das Fotoalbum. 

Letztens hat ein Mandant auch mal versucht zu diskutieren, warum die das wissen wollen und ob sie das was anginge. Das geht ganz ruhig. Sie haben ihn rausgewunken und in einem Wartebereich abgesetzt. Nach 2 Stunden haben sie ihn wohl noch einmal befragt. Da hat er dann nett geantwortet.

Leider war sein Anschlussflug in der Zwischenzeit weg.

Verworrender Unfall

am 22. Juni 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Kläger fährt in verkehrsberuhigter Zone (mit Beschränkung auf 30 km/h). Er kommt an eine Querstrasse, die nicht mit Teer, sondern Beton-Pflaster belegt ist. Die Bordsteine des Fußweges senken sich an der Kreuzung. Der Fußweg ist rot gepflastert, die Strasse grau.

Es kommt, was kommen muss: Aus der Strasse kommt ein PKW, natürlich von rechts und biegt auf die Strasse ein. Der Kläger knallt diesem PKW hinten drauf.

Da die Beklagte nicht zahlt, Klage. Aber nun: Beklagte erhebt Widerklage.

Tja, die Beklagte steht auf dem Standpunkt, es gelte § 8 StVO, also, dass sie Vorfahrt hatte, weil sie von rechts kam. Der Kläger meint, er hatte Vorfahrt, weil sie nach § 10 StVO über einen abgesenkten Bordstein kam.

Das ist schon sehr schwierig.

Nun macht das Gericht einen Beweisbeschluss. Es soll Beweis erhoben werden, mit welcher Geschwindigkeit der Kläger fuhr und ob er hätte noch rechtzeitig anhalten können.

Tja, wie soll das nun wieder zu verstehen sein? Vielleicht, dass das Gericht dem Kläger zustimmt, dass er grundsätzlich Vorfahrt hatte, aber natürlich diese nicht erzwingen kann?

Vielleicht stellt ja irgendeine Behörde mal ein Schild auf, mit dem die Situation etwas klarer werden würde. Zumindest für die nächsten Fahrer.

Erste Abmahnung zu Widerrufsbelehrung

am 21. Juni 2010 unter Allgemein, Wettbewerbsrecht abgelegt

Es hat ja nicht lange gedauert.

Zum 11.06.2010 tritt das Gesetz mit der neuen Widerrufsbelehrung in Kraft.

Zum 14.06.2010 läßt sich einer der ersten Anwälte eine Widerrufsbelehrung alt von einem angeblich Geschädigten ausdrucken und verschickt prompt seine Abmahnung.

Grund der Abmahnung: Die fehlende Benennung der §§ wegen der Informationspflichten. Das alles inhaltlich benannt wird, spielt ja keine Rolle.

Und damit hat natürlich der Verwender der alten Belehrung einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil.

Aber damit ergibt sich doch eine spannende Frage: Wenn die §§ nicht genannt werden, führt das ja dazu, dass wegen fehlender Informationspflicht die Widerrufsfrist nicht gilt. Somit hat der Verbraucher ein unbeschränktes Rückgaberecht. Damit hat aber der Abgemahnte keinen Wettbewerbsvorteil mehr.

Schimmelpilz oder faule Ausrede?

am 18. Juni 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Der Mieter kündigt die Wohnung im Oktober zum Jahresende, ohne Angabe von Gründen. Dann ist er auch noch mit der Miete rückständig. Beim Ausziehen unterschreibt er auf dem Übergabeprotokoll, dass er mit 2 Mieten im Rückstand ist, sonst keine weiteren Kommentare.

Da der Mieter nicht zahlte, klagt nun der Vermieter wegen seiner Miete.

Und plötzlich behauptet der Mieter, in der Wohnung wäre Schimmelpilz gewesen. Deswegen hätte er auch gekündigt. Und daher stünde ihm eine Minderung zu, bzw. müsse er überhaupt keine Miete zahlen.

Dumm nur, dass er das vorher nie dem Vermieter mitteilte. Dürfte wohl eine Ausrede sein. Es scheint unter den Mietern bekannt zu sein, dass man es ja mal mit Schimmelpilz probieren könnnte.

Blitzerattrappe?!

am 17. Juni 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

In Nardt, einem kleinen Nest Dorf bei Hoyerswerda steht ein Blitzer. Der ist mittlerweile bekannt. Alle bremsen an der Stelle ab.

Nun war der Blitzer plötzlich weg. Ah ja, vielleicht woanders hingebaut.

Stand jetzt in der Zeitung, dass die Induktionsschleifen defekt und das Gerät nicht mehr zu eichen war. Also messen nicht mehr möglich. Schon seit längerer Zeit.

Die Gemeinde hat sich aber den Spass gemacht, das Ding stehen zu lassen. Und damit die Täuschung echt ist, haben sie ihn ab und zu gedreht. Der konnte nämlich in beiden Richtungen blitzen. Für die Autofahrer entstand dadurch der Eindruck, dass das Ding noch in Betrieb ist.

Jetzt wäres es ja mal interessant, wie viele von den vielen Tausenden Geräten noch so als Attrappe rumgeistern.

Schwund bei den Existenzgründern

am 16. Juni 2010 unter Allgemein abgelegt

Vom Arbeitsamt und anderen Institutionen werden verschiedene Maßnahmen aufgelegt, um die Zahl der Arbeitssuchenden zu senken. Unter anderem glaubt man, das durch Existenzgründungen zu erreichen. Dazu sind wir eingeladen, Vorträge zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen zu halten.

Allerdings gründen die wenigsten hinterher eine Firma. Dazu sind auch die meisten Ideen nicht geeignet.

Beim jetzigen Kurs ist alledings schon mittendrin der Schwund eingetreten. Von ehemals 15 Gründerwilligen sind nur noch 7 an Bord.

Andererseits, jede nicht erfolgte Gründung ist auch ein potentielles Insolvenzverfahren weniger.

Abmahnung kann er schon mal schreiben

am 15. Juni 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Zwischen Mieter und Vermieter bahnt sich Unfrieden an. Der Mieter meint, die Miete mindern zu müssen, der Vermieter glaubt, der Mieter behandle die Mietsache schlecht und möchte alle Nase lang kontrollieren kommen.

Nachdem der Mieter uns beauftragte, hat nun auch der Vermieter einen Anwalt eingeschaltet.

Das Schreiben beginnt mit dem Vorwurf, der Mieter hätte den Vermieter beschimpft. Dafür spricht er nun eine

Abmahnung

aus.

Das war auf Seite 1. Als wir umblättern, springt uns nach jedem Absatz noch 4 (!) x das Wort Abmahnung ins Auge, für angebliche weitere Verstöße des Mieters.

Aha, und was will er uns damit sagen? Wir wissen es nicht. Nun, wenn er sich damit wohl fühlt, soll er ruhig weiter Abmahnungen verteilen. 

Abschaffung Wehrpflicht – Sanierung der Staatsfinanzen?

am 14. Juni 2010 unter Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht abgelegt

Wenn schon über die Abschaffung der Wehrpflicht diskutiert wird, dann bitte richtig. Schaut in die Geschichtsbücher und ihr findet den richtigen Ansatz, mit dem man auch die Staatsfinanzen wieder in den Griff bekommt.

S. G. Frentzel schrieb in seiner Chronik über Hoyerswerda aus dem Jahre 1744:

“In eben diesem Jahr (1705) wurden alle jungen Leute sowohl in der Stadt als vom Lande, ins Hochlöbliche Amt gefordert, und mußten untereinander würfeln, von welchen der Selbende ein Soldat werden mußte, denen hernach die anderen das Hand-Geld mußten geben.”

Also das ist doch mal ein Vorschlag, mit dem man auch noch zusätzlich Staatseinnahmen generieren kann. Wenn also von z.B. 300.000 Wehrpflichtigen 100.000 gezogen werden, müssen eben die anderen 200.000 das Handgeld zahlen.

Wie wäre es mit 1.000 EUR? Das bringt immerhin 200.000.000 EUR.

Grenzen und virtuelle Mauern

am 08. Juni 2010 unter Internetrecht abgelegt

Nun, in Deutschland hat der Bundesgerichtshof ja festgestellt, das es eine Gefahr ist, wenn jemand sein W-Lan nicht verschlüsselt. Und dass er dafür zur Kasse gebeten wird, wenn er es nicht tut.

In den USA hat Steve Jobs das neue Iphone vorgestellt. Vor kurzem war die Markteinführung des Ipad und auch die Ipods haben W-Lan-Möglichkeiten. Die Konkurrenz zieht nach.

Was das eine mit dem anderen zu tun hat? Nun, dann sollten die deutschen Richter mal eine Bildungsreise unternehmen.

Z. B. nach New York, in die USA. Mit einem I-Gerät oder einem Konkurrenzprodukt. Dort kann man an fast jeder Ecke, in Hotels, Kneipen, öffentlichen Gebäuden und sogar auf den Strassen mit W-Lan kostenlos ins Internet. Mailen, chatten, Stadtpläne oder Wikipedia aufrufen. Da weiß man, wofür das W-Lan gedacht ist.

Naja, Gerüchten zufolge werden solche Geräte künftig nicht mehr mit deutschem Betriebssytem verkauft. Lohnt sich nicht, da die Deutschen es nicht nutzen dürfen.

Es wurde zwar 1990 eine Maurer eingerissen, aber hier wurden dafür neue Mauern errichtet.

Gibt es Grenzen für die Neugier des Finanzamtes?

am 08. Juni 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Scheinbar nicht.  Feingefühl scheint es auch nicht mehr zu geben.

Ein Ehepaar setzt Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung an. Die Belege sprechen für sich und werden mit der Steuererklärung eingereicht.

Der bearbeitende Mitarbeiter scheint jedoch noch Informationsbedarf zu haben. Er fragt an, ob es sich um eine heterologe oder homologe Befruchtung handelt und möchte noch genauere Angaben zur Sterilität.

Zu Deutsch: Er möchte genau wissen, ob der Mann oder die Frau unfruchtbar war und ob der Samen des Mannes oder eines Fremdspenders verwendet worden sei.

Darf bzw. muss er das wissen oder dient das nur seiner persönlichen Neugier?

Der BFH hat in seinem Urteil vom 10.05.2007, III R 47/05 klargetellt, dass generell künstliche Befruchtungen als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, soweit sie in Übereinstimmung mit der Berufsordnung der Ärzte stehen. In der sächsischen BO steht, dass lediglich die Verwendung von Eizellenspenden untersagt ist. Bei Samen ist es egal, woher er stammt.

Also hat das Finanzamt hier nicht mehr nachzufragen. Die Prüfung beschränkt sich darauf, ob es ein deutscher Arzt durchgeführt hat, denn er führt das im Rahmen seiner Berufsordnung aus. Nur wenn es Befruchtungen im Ausland sind, könnte ein Fragebedarf sein.

Wegen des unsensiblen Verhaltens des Bearbeiters hat die Mandantschaft Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Vielleicht erspart das ja anderen Steuerpflichtigen diese Art der hochnotpeinlichen Befragung.

Kfz-Kennzeichen nach Wunsch?

am 07. Juni 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Bisher gab es Wunschkennzeichen nur bei den Buchstaben und Zahlen nach der Orts- bzw. Landkreiskennzeichnung.

In Sachsen darf man demnächst auch nach einem Umzug sein Kennzeichen beibehalten. Wer also von Görlitz nach Bautzen zieht, muss nun nicht mehr von GR nach BZ wechseln, sondern darf das GR behalten.

Nun, dann hätte man die Kennzeichnung auch ganz freigeben können. Warum immer nur halbe Sachen?

Was ist der Unterschied…

am 05. Juni 2010 unter Steuerrecht abgelegt

zwischen einer Languste und einer Garnele?

12.

? Ja, 12, um genau zu sein, 12 Prozent Mehrwertsteuer.

Auf die Languste sind 19 % und auf die Garnele 7 % Märchensteuer zu entrichten.

Der besondere Mieter

am 04. Juni 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Wie das immer läuft. Der Mieter zahlt irgendwann nicht mehr. Also Räumung. Das Ganze dauert wie immer Ewigkeiten. Der Mieter wehrt sich mit Händen und Füßen. Er ist auch noch rechtskundig, weshalb er erfolgreich alles verzögern kann.

In der Zwischenzeit wird über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet, was die Sache auch nicht einfacher macht.

Schließlich bekommt er noch einen Betreuer.

Aber nun ist es vollbracht, der Vermieter ist seinen unangenehmen und nichtzahlenden Mieter los.

Was die Sache so besonders macht? Der Mieter ist ein ehemaliger Kollege Rechtsanwalt.

Die Nachwehen von Nachterstedt

am 02. Juni 2010 unter Umweltrecht abgelegt

Nachdem sich das Unglück in Nachterstedt ereignete, hatten sich ja auch in unserer Region die Bergbausanierer und Gemeinden zu Wort gemeldet. Natürlich bestand ihrer Auffassung nach keine Gefahr, wir hatten hier schon darüber berichtet.

Nun scheint sich die Meinung geändert zu haben. In dieser Region sind der Knappensee, der Silbersee und das sogenannte Restloch Mortka ins Visier der Prüfungen geraten. Und der Bergbausanierer stellte fest, dass möglicherweise doch Gefahren bestehen könnten. Und er bereitet alles zur Sanierung vor.

Das wäre noch nicht das Problem. Aber, um die Sanierung dann durchzuführen, sollen die Seen komplett gesperrt werden. Der Silbersee für gut und gern 3 Jahre, der Knappensee sogar für 5 Jahre. Das Restloch Mortka wird sicher kaum jemand vermissen.

Aber bei den anderen beiden Seen wird sich durch die Sperrung auch die letzte vorhandene touristische Nutzung bald erledigt haben. Und es wird wohl Jahre dauern, bis sich da mal wieder etwas neu entwickelt.

Dafür bekommen wir nun das Lausitzer Seenland. Das besteht aus anderen mit Wasser gefüllten  Restlöchern, die nun umfangreich touristisch genutzt werden sollen. Dazu hat sogar am letzten Wochenende die erste Seenlandmesse in Hoyerswerda stattgefunden. Schick. Nur stellte drei Tage später eine Kommunalpolitikerin fest, dass es für Investitionen im Seenland kein Land gibt.

Die eine Hälfte besteht aus geschütteten Boden, der nicht genutzt werden könne. Die andere Hälfte hat man zum Naturschutzgebiet erklärt, in dem auch nicht investiert werden könne.

Das nennt man dann Eigentor. Für wen hat man da eigentlich die Messe durchgeführt?

Und damit dürfte sich auf die nächsten Jahre der Traum von einer Tourismusregion erledigt haben.

Im Steuerrecht wird anders gerechnet

am 01. Juni 2010 unter Steuerrecht abgelegt

Die Betriebsprüfung endet wie in vielen Fällen: Der Prüfer ist nicht zufrieden und will hinzuschätzen. Soweit so gut/oder schlecht.

Aber diesmal will er hoch hinaus: Er kalkuliert und zählt und legt eine Hochrechnung vor vom Feinsten: Bei einem Umsatz von ca. 250.000 EUR im Jahr will er doch glatt 100.000 EUR hinzuschätzen. Das ist doch mal ein ordentliches Ergebnis: Nicht kleckern, klotzen - lautet neuedings die Devise.

Nach fast 2 Jahren nun der Abschluss des Prüfungsverfahrens. Es wurden zwischenzeitlich die Berechnung angezweifelt, Urteile gesammelt, Rechenfehler gefunden, Lehrbücher zitiert. Auf der Gegenseite legt der Prüfer noch eins drauf und will noch gar 20.000 EUR zusätzlich hinzuschätzen.

Bei der Abschlussbesprechung wurde gefeilscht, debattiert, gestritten, diskutiert. Das Ergebnis? 15.000 EUR werden hinzugeschätzt. Statt 120.000 EUR. Und nein, der Prüfer war nicht nur in der Kommastelle verrutscht, er wollte tatsächlich soviel.

Fazit: Es lohnt sich, mit dem Finanzamt zu streiten und zu verhandeln.