Pyrrhussieg
am 29. Juni 2010 unter Zivilrecht abgelegtDer Begriff geht auf einen König namens Pyrrhus zurück. Der hatte zwar eine Schlacht gewonnen, aber unter so großen Verlusten, dass er gesagt haben soll: “Noch so ein Sieg und wir sind verloren.”
Die Mandantin hatte bei ebay eine Hose verkauft und dabei ein klitzekleines Bild verwendet, dass sie bei einer anderen ebay-Verkäuferin abkupferte. Das Bild war wirklich klitzeklein und weder künstlerisch wertvoll noch anderweitig so gestaltet, dass man es unter das Urheberrecht fallen lassen sollte.
Es kommt wie üblich: Der Anwalt der Verkäuferin schreibt, begehrt Unterlassung, Lizenzgebühr und seine Gebühren als Schadenersatz.
Nun, die Mandantin kam mit Beratungshilfeschein. Sie ist gerade bei der Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz mit der Schuldnerberatung.
Also haben wir dem Anwalt die unterzeichnete Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu kommen lassen. Wir haben auch bestritten, dass das Bild überhaupt schützenswert sei.
Aber, da die Mandantin gerade die Vebraucherinsolvenz vorbereite, möge er, wenn er auf seinen Forderungen besteht, uns die entsprechende Aufstellung zukommen lassen, wir werden dann die Unterlagen an die Schuldnerberatung weiterleiten.
Es wird eine sogenannnte Null-Insolvenz.
Eben ein Pyrrhussieg.