Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Archiv des Monats Juli 2010

Dritter Wochenrückblick

am 30. Juli 2010 unter Allgemein abgelegt

Dass Kachelmann nun wieder auf freien Fuß ist, soll nicht Thema des Wochenrückblicks sein. Das Thema ist im Internet mittlerweile “ausgelutscht”, neue Fakten kamen nicht hoch.

Vielmehr steht der Blog als solches im Mittelpunkt der Betrachtung. Es wurde hier für juristische Blogs die These aufgestellt, dass sie in Deutschland keine Chance haben. Mal abgesehen, von der hochschwellenden Diskussion über die These: Keine Chance auf was? Die Frage wird leider nicht beantwortet. Denn da muss sich doch jeder Blogger selber fragen, was er mit seinem Blog erreichen will.

Eine schöne Antwort liefert eine Kollegin mit den Worten: “Ich persönlich blogge, weil ich gerne in dem von mir verwendeten Stil schreibe und mich das Schreiben zwischendurch entspannt. Aus die Maus.” Und sie hat demzufolge ihre Chance. Ihr Blogschreiben kann demzufolge nicht chancenlos sein.

An anderer Stelle wird die keimende Diskussion gleich genutzt, um die fehlende Diskurskultur unter dem Netzvolk anzuprangern. Da nähern wir uns einer möglichen Chance, die ein Blog haben könnte: Nämlich Leser zu erreichen. Und wenn ein Blog vieldiskutiert wird, egal ob mit Nettikette oder nicht, dürfte auch er seine Chance haben.

An dieser Stelle hier wird vermutet, es läge daran, dass zu wenig wissenschaftlich gebloggt wird. Aber mal ehrlich, die breite Leserschaft will sich eher unterhalten und vergnügliche Dinge lesen.

Und dieser Verfasser stellt die richtige Frage: “Man muss eben immer sehen, wass der/das jeweilige Blog will.” Denn nur daran können Chancen beurteilt werden.

Die Behauptung, es überwiege die Marketingveranstaltung beim Bloggen, kann der Thesensteller schon mal knicken. Wer seit Jahren mit Internet/Blog arbeitet, weiß, dass er Leser, aber kaum Mandanten gewinnt. Wer deshalb bloggt, hat vielleicht weniger Chancen.

Warum das Engagement von Großkanzleien Chancen der Blogs (auf was?) erhöhen soll, ist unklar. Und die These, die Blogs würden nur ein kleines Themenspektrum abdecken ist wohl unzutreffend, es wird über alle Rechtszweige gebloggt.

Und schließlich: Juristische Blogs steuern kaum etwas zum gesellschaftlichen Diskurs bei: Vielleicht wollen sie es ja gar nicht?

Hier in unserem Blog wird wegen dem Spass an der Freude geschrieben. Um Merkwürdigkeiten mitzuteilen, auch mal Unzulänglichkeiten im System. Aber: Wir wollen keine Weltverbesserer sein, weder wissenschaftlich die Latte höher legen, noch das Rechtssystem verbessern. jedenfalls nicht mit dem Blog. Und wenn es unseren Lesern gefällt, freuen wir uns. Bei Kritiken gehen wir auch in uns und versuchen sie nachzuvollziehen. Aber das reicht uns schon. Und damit sehen wir auch für unseren Blog eine Chance.

Neue Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft?

am 29. Juli 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Ein Verkehrsunfall führte dazu, dass gegen den einen Fahrer ein Strafverfahren eingeleitet wurde, wie es halt so allgemein üblich ist.

Es erging ein Strafbefehl. Dagegen legte der Fahrer Einspruch ein.

In der mündlichen Verhandlung wurde dann der ganze Sachverhalt verhandelt, besprochen, erörtert usw.

Schließlich taucht im Protokoll der Verhandlung plötzlich eine Frage des Staatsanwaltes auf: “Haben Sie überhaupt einen Führerschein?”

Der Angeklagte antwortet mit ja. Der Staatsanwalt will den Führerschein sehen. Der Angeklagte zeigt dem Staatsanwalt seinen Führerschein.

Das Verfahren wird nach § 153 a StPO eingestellt.

Spart sich die Staatsanwaltschaft nun den Aufwand, mit behördlicher Anfrage den Status des Führerscheins eines Angeklagten zu prüfen? Und was wäre gewesen, wenn der Angeklagte geantwortet hätte: “Den haben Sie doch schon, haben Sie ihn etwa verbummelt?”

Die Gedanken der Schuldner

am 27. Juli 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Aufgrund eines Leserbeitrages ist es mal fällig, sich mit dem schon typischen Verhalten und Denken von Schuldnern auseinander zu setzen.

Wenn alle nur das bestellen, was sie bezahlen können, würde es keine Schuldner geben. Irgendwann wird aber angefangen zu bestellen im Vertrauen oder der Hoffnung, es wird schon Geld rein kommen. Oder es wird mehr bestellt, als Geld reinkommt.

Am Anfang plagt den Schuldner noch das Gewissen. Dann wird versucht, auf Mahnungen zu zahlen. Aber irgendwann stumpft er weiter ab. Dann wird nicht mehr auf Mahnungen gezahlt.

Die nächste Phase ist, dass auf Mahnbescheide gezahlt wird. Nach dieser Phase wird dann gegen neue Mahnbescheide Widerspruch erhoben, weil dass dann die Vollstreckung verzögert. Da ist der Schuldner schon soweit, dass er nur noch an den Gerichtsvollzieher zahlt.

Schließlich folgt irgendwann die Insolvenz, oder auch nicht.

Und auf diesem Weg wandelt sich dann auch das Denken des Schuldners. Plötzlich plagt ihn nicht mehr das schlechte Gewissen, er fühlt sich nicht mehr schuldig.

Und dann kommen solche Sprüche, wie hier im Blog als Kommentar gepostet:

Also (Zitat: “Noch einmal wird ihm aber auch keine Planinsolvenz mehr gelingen.”) ist der Herr Rechtsanwalt stolz darauf, einen Verein auszuradieren bzw. dazu beitragen zu können? Na herzlichen Glückwunsch. Da wohl keine Verjährung der Forderung gegeben ist, ist eine Titulierung nicht notwendig. Aber wenn man das Verfahren nutzen will, um Druck auszuüben, dann ist das schlicht der legale Versuch, den Schuldner zu erpressen. Legal aber durchaus fragwürdig eine solche Einstellung.

Dabei wird vergessen, dass der Gläubiger eine ordentliche Leistung hinlegte und dafür auch das Recht auf die Gegenleistung hat. Wenn der Schuldner Leistungen bestellt, muss er auch damit rechnen, dass der Gläubiger sein Geld fordern wird. Es ist nicht der Gläubiger, der sich im Unrecht befindet, es ist der Schuldner, der sich um Verzug befindet.

Und dreist wird erwartet, dass der Gläubiger monatelang (von Juni bis Oktober) wartet, ob er vielleicht mal sein Geld bekommt. Dabei verkennt der Schuldner, dass der Gläubiger eben keine Bank oder Wohlfahrtorganisation ist. Und wieso kann der Schuldner nicht vorher ansagen, dass er erst – vielleicht – im Oktober zahlen kann? Dann hätte der Gläubiger auch die Wahl gehabt, den Auftrag abzulehnen.

Und dass der Gläubiger schließlich mit dem Geld auch seine Miete, seine Personalkosten und seine eigenen Unterhaltskosten bestreiten muss, das sollte auch mal erwähnt werden.

Statt polemisch den Versuch zu unternehmen, den Spieß umdrehen zu wollen, sollte sich der Schuldner auch gegenüber seinem Gläubiger fair verhalten. Und da gibt es nichts fragwürdiges, wenn der Gläubiger in einem Rechtsstaat seine Rechte durchsetzen will.

PS: Wenn ein Verein schon einmal eine Insolvenz hinlegte und gerettet wurde, hat er dann künftig den Anspruch aller paar Jahre erneut seine Rechnungen nicht bezahlen zu müssen und aus einer Insolvenz gerettet zu werden?

Wenn Vereine schlecht wirtschaften

am 26. Juli 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Auch Vereine haben ihre Rechnungen zu bezahlen. Tun sie das nicht, können sie ebenfalls in Insolvenz gehen.

So geschah es, dass ein Verein in einer Kleinstadt 2004  insolvent war. Es wurde schließlich eine Planinsolvenz durchgeführt. Der Verein zahlte einmalig 10.000 EUR und dafür wurden ihm mehrere Hundert Tausend EUR an Schulden erlassen. Es sollte ein Neubeginn werden.

Anschließend durften die ehemaligen Vorstandsmitglieder erfahren, wofür sie alles persönlich zu haften hatten: Nichtabführung Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung; Nichtzahlung der Lohn- und Umsatzsteuer; Haftung für falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen.

Es sollte anzunehmen sein, dass die alten Mitglieder sich auch mal mit den neuen Vorstandskollegen unterhalten. Scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein.

Nun wird im Verein erneut von finanziellen Problemen gesprochen. In der Zeitung war zu lesen, man müsse sich einen Überblick verschaffen.

Es wollte jemand vom Verein im Juni eine Rechnung bezahlt bekommen. Die Antwort war, er möge sich bis Oktober (!) gedulden. So viel Zeit lässt sich der Gläubiger nicht mehr. Da die außergerichtlichen Mahnungen nichts fruchteten, wird nun der Mahnbescheid beantragt.

Scheinbar hat der Verein seine Chance nicht genutzt. Noch einmal wird ihm aber auch keine Planinsolvenz mehr gelingen.

Bankberatung vom Feinsten

am 21. Juli 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Es wurde jüngst in der Presse festgestellt, dass die Bankberatungen ja nicht so das Gelbe vom Ei sind.

Jüngst begab sich eine junge Frau zur Bank. Sie wollte Kredite für einen Hausbau. Da sie gut verdient, bekam sie sie auch.

Anschließend schlug die Bankberaterin vor, noch finanzielle Vorsorge zu betreiben. So könne sie von ihrem verfügbaren Einkommen 133 EUR in einen Bausparvertrag einzahlen. Laufzeit 15 Jahre Sparen. Tilgung des möglichen Bauspardarlehens wäre auch nur 133 EUR. Zinsen sind zwar niedrig, aber sie bekäme 1 % Guthabenzins und würde auch nur 1 % Kreditzins zahlen.

Das klang für die Frau alles vernünftig. Aber sie war vorsichtig und suchte sich unabhängigen Rat.

Beim Durchsehen der vorbereiteten Unterlagen wurde dann festgestellt:

a) Laufzeit Bausparvertrag 15 Jahre, Zinsbindung des Darlehens aber 10 Jahre. Somit kann eben nach 10 Jahren keine Zwischentilgung erfolgen.

b) 1 % Zins für Guthaben, 3,04 % Zins für Kredit. Guter Schnitt für die Bank.

c) 133 EUR Sparrate, und 133 EUR Tilgung; aber vergessen mitzuteilen, dass noch die Zinsen dazu kommen und somit 250 EUR Belastung entstehen.

So stellt man sich die typische Bankberatung nicht nur vor, so ist sie eben auch in Wirklichkeit. Übrigens, nicht informiert wurde die junge Frau darüber, wie hoch die Abschlussgebühr des Bausparvertrages ausfällt (und die Provision der Bankberaterin).

Selbst befördert zum Leitenden Angestellten

am 20. Juli 2010 unter Arbeitsrecht abgelegt

Eine Firma führt eine Zeiterfassung ein. Kann ja vorkommen. Bei der Software kann eingestellt werden, dass mindestens 30 min Pause abgezogen werden.

Das Arbeitszeitgesetz ist da ja sehr pingelig: Über 6 Stunden Arbeitszeit führen nach § 4 ArbZG zu einer Mindestpause von 30 min. Und wie üblich, Nichteinhalten des Gesetzes und dieser Regelung führt zu einer Ordnungswidrigkeit des Arbeitgebers. Daher stellte der Arbeitgeber die Software entsprechend ein, dass 30 min Pause mindestens abgezogen werden. Die Arbeitnehmer wurden belehrt, dass sie mindestens 30 min Pause zu nehmen haben und der Computer in jedem Fall die 30 min Pause abzieht.

Es kommt wie immer, einer begehrt natürlich die Ausnahme. Er steche keine Pausen. Er lehne Zwangspausen ab. Er beruft sich dabei auf § 18 ArbZG, die Ausnahme für leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz.

Nur eben Pech, er ist kein leitender Angestellter im Sinne der Gesetze. Die Firma hat knapp 20 Angestellte und 2 Geschäftsführer. Die die beiden treffen alle Entscheidungen selber. Er wäre vergleichbar mit einem Chefarzt. Der wird sogar ausdrücklich im Arbeitszeitgesetz genannt.  Aber, der fällt nicht unter § 5 Abs. 3 BetrVG, weshalb er eben im ArbZG zusätzlich aufgezählt wird.

Unser Mitarbeiter macht so etwas wie Qualitätskontrolle und diese Kontrolleure werden leider nicht befreit.

Anerkannter Idiot?

am 19. Juli 2010 unter Arztrecht, Sozialrecht abgelegt

Vielleicht erinnern sich einige Leser noch an einen Staatsanwalt, der da sinngemäß verfügte, dass dem “Arsch” ein Pflichtverteidiger zu bestellen sei. Nun war das ja heftig, es war aber eben aus Versehen in ein Schreiben gerutscht.

Es geht aber auch anders, sozusagen mit Absicht.

In einem Fall wurde vom Arzt eine Stellungnahme zu seinem Patienten erbeten. Entgegen der üblichen Formulierungen, die der medizinische Laie meist nicht versteht, hat sich dieser Mediziner stellenweise sehr klar ausgedrückt:

- gestern Mallheur beim Einkaufen, bei Stufe gestürzt, rechts Handgestaucht, links Rippen schmerzhaft

- Nach Operationen: Patient meint, es ist schiefgelaufen

Das geht ja noch. Dann folgt jedoch die Stelle, an der es richtig volkstümlich wird:

“2 Mal Idiotentest nicht bestanden, kann nicht mehr PKW fahren.”

Diese speziellen Gutachter wehren sich gegen den Begriff Idiotentest. Aber wenn selbst Ärzte es verwenden…

Oder sind Nachahmer von Herrn Postel unterwegs?

Zweiter Wochenrückblick

am 16. Juli 2010 unter Allgemein abgelegt

Diese Woche war geprägt von der Hitze und dem Gericht als Institution.

In einem Strafprozess erlaubte der Vorsitzende Richter, dass alle Robenträger “ohne” verhandeln dürfen, wegen der Hitze. Als die Protokollführerin fragte, ob sie auch “ohne” darf, schien die männliche Welt erst mal zu überlegen, was sie denn mit “ohne” alles meinen könne. Schließlich wurde ihr “ohne Robe” erlaubt. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.

Als in einem anderen Verfahren der Vorsitzende fragte, ob angesichts der Hitze im Saal ohne Robe weiter verhandelt werden wolle, lehnte die Anwältin ab. Der Vorsitzende muss das schon als Quälerei von Richtern aufgefaßt haben. Schließlich war er mit Hemd und Krawatte eingeschnürt, während die übrigen Robenträger luftiger gekleidet waren. Aber die Anwältin wollte nicht wirklich quälen. Es war schlicht die weibliche Eitelkeit. Sie hatte ihr T-Shirt bekleckert, weshalb sie sich schämte, die Robe auszuziehen. Wenigstens hat sie es in ihrem Blog geoutet. Vielleicht hat sie ja den Richter hinterher auch aufgeklärt.

In dieser Verhandlung ging es dagegen nicht heiß her, sondern laut zu. Der Richter soll die Klägerin “angebrüllt” haben, aggressiv und unbeherrscht gewesen sein. Daher stellte sie – allerdings erst über 2 Wochen später, einen Befangenheitsantrag. Der wurde abgelehnt, wegen der zeitlichen Verzögerung. Aber auch, weil die Anwältin der Beklagten den Vorgang nicht bestätigte. Na gut, warum sollte sie dies auch tun, wenn der Richter zu ihrem Gunsten befangen wäre? Und andere Frage: Verfällt eine Befangenheit nach 2 Wochen?

Nach einem Verfahren sinierte die Anwältin über die Daseinsberechtigung der Schöffen. Sie erlebte, wie der Vorsitzende Richter mal locker einen Beschluss faßte, ohne seine Schöffen zu befragen. Erst nach ihrem Einwand zog sich das Gericht kurz zur Beratung zurück. Aber mit dem gleichen Ergebnis. Bleibt natürlich wirklich die Frage: Brauchen wir diese Art von Schöffen?

Dazu wird auch an anderer Stelle über eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes berichtet. Nun sollen müssen die Schöffen die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Aber wenn die Schöffen eh’ nichts zu melden haben, ist es eigentlich egal, ob sie alles verstehen.

Auch die Gerichte selbst können also für Unterhaltung sorgen, nicht nur die verhandelten Fälle.

Wozu doch ein Blog alles taugt…

am 15. Juli 2010 unter Allgemein abgelegt

… zum Beispiel, dass alte Bekannte sich wiederfinden.

So hier geschehen. Heute kam eine Mail von einem Bekannten, den ich schon bestimmt seit 10 Jahren nicht mehr sah. Er stolperte durch Zufall über die Seite.

Und was so alles in einer solchen Zeit geschehen kann. Damals war er fast mittellos. Aber er verkündete, nochmal von vorn anzufangen.

Nun hat er es fast geschafft. Er holte das Abitur nach. Anschließend quälte er sich durch das Medizinstudium. Nun steht er kurz vor dem Staatsexamen.

Große Klasse, tolle Leistung. Alles Gute auch weiterhin.

Und vielleicht hält sich der Kontakt, so dass man nicht erst in 10 Jahren wieder voneinander hört.

Einen Arzt kann man immer gebrauchen. Und der vielleicht auch einen Anwalt und Steuerberater. Soziales Netzwerk eben.

Gut gemessen

am 13. Juli 2010 unter Zivilrecht abgelegt

Eine Erbengemeinschaft soll aufgelöst werden. An dem vererbten Grundstück grenzt auch einer der Erben mit seinem Land.

Nun wird vereinbart, dass zum Ausgleich von ihm 750 qm seines Grundstücks an den Erben abgegeben werden sollen, der das Grundstück übernimmt. Es soll vermessen werden.

Nun kommt eine Klausel, die sehr seltsam ist: Abweichungen von der vereinbarten Größe sollen nicht ausgeglichen werden.

Es kommt natürlich, was kommen muss: Nach der Messung bekommt der Erbe Post, dass er zum Notar kommen möge zur Messanerkennung. Im Kleingedruckten steht dann, dass es mal nicht 750 qm sind, sondern 1.000 qm, die er nun plötzlich abgeben soll.

Also kurzes Schreiben an die Notarin, wie sie denn so etwas beurkunden könne, ohne einen Ausgleich zu vereinbaren. Antwort: Die Beteiligten hätten das unterschrieben.

Na gut, daher Schreiben an den Begünstigten, er möge mal über einen Ausgleich nachdenken. Denn: Wenn nicht ausgeglichen werden soll nach Vertrag, aber gleichzeitig auch nur 750 qm festgeschrieben wurden als Ausgleichsfläche, bleibt ja nur, dass neu vermessen werden müßte.

Zeter und Mordio: Es wird nicht neu vermessen. Es gibt auch keinen Ausgleich. Wenn nicht unterschrieben wird, die Klage ist bereits vorbereitet.

Nun denn, schauen wir mal, ob man jemanden so einfach um 250 qm Land erleichtern kann.

Zu heiß – unnütz Herumfahren

am 12. Juli 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

Es ist eindeutig zu heiß. Da es sich nun auch nachts kaum noch abkühlt, bleiben Wohnung und Büro brütend heiß.

Es scheint aber auch so, dass bei Hitze die Leute apathischer sind. Im Büro ist es etwas ruhiger also sonst. Kann aber auch an der Urlaubszeit liegen.

Wenn das so weiter geht, werden wohl zunehmend Klimaanlagen eingebaut werden müssen. Denn am liebsten möchte man ja zur Zeit Auto fahren, wegen der Klimaanlage. 

In § 30 StVO steht, das unnützes Herumfahren verboten ist. Wenn man aber kühle Luft braucht, ist es ja nicht unnütz, oder? Allerdings ist es nur innerorts verboten, also könnte man auf der Landstrasse unnütz herumfahren. Wenn allerdings noch mehr Leute auf die gleiche Idee kommen, stehen wir im Stau. Aber wenigsten kühl.

Wenn der Mandant einen Betreuer erhält…

am 08. Juli 2010 unter Zivilrecht abgelegt

hat das in der Regel Ursachen. Manchmal dokumentieren sich die Ursachen dann in seinen Schreiben.

So schreibt der Mandant an das Gericht:

“Dass der Rechtsanwalt dies dem Gericht nicht rüber bringen kann, hat vermutlich mit seiner hohen Dienstgradbeförderung durch einen unwirksam bestellten Betreuer zu tun. Daher wird die Entpflichtung beantragt und der Rechtsanwalt erhält auch keine Zuarbeit mehr.”

Nett, oder? Man kann nicht mal das Mandat niederlegen, denn er wird ja betreut.

Der erste Anwalt, den der Mandant hatte, verlor seine Zulassung ebenfalls wegen geistiger Beeinträchtigung.

Der nächste Anwalt hat sich “aus gesundheitlichen Gründen” entpflichten lassen. Ist natürlich auch eine Möglichkeit. Aber, falls er nicht wirklich krank war, feige.

Nun, wir hoffen, wir bleiben bei Sinnen und werden nicht krank.

Ein Spammer mit Sinn für Humor?

am 07. Juli 2010 unter Internetrecht, Wettbewerbsrecht abgelegt

Diese Woche ist die Woche der Spammer. In einer anderen Sache erwidert der Spammer wie folgt:

“Hiermit weise ich Ihre Abmahnung vom 25.06.2010 sowie die darin geltend gemachten Ansprüche nach § 174 BGB zurück. Mangels Originalvollmachten konnten Sie Ihre Bevollmächtigung nicht nachweisen.” Soso.

“Weiterhin weise ich darauf hin, dass die E-Mail-Adresse Ihrer Mandantschaft in den Gelben Seiten für jedermann frei zugänglich ist.” Nun, das Argument ist zumindest eine Anregung für die Abwehr von Abmahnungen gegen Cold Calls. “Ihre Nummer stand im Telefonbuch, da durften wir Sie auch anrufen.”

“Sie hätten die Mail auch einfach als Spam ansehen und löschen können. Die von Ihnen gewählte Variante sehe ich als Geldschneiderei.” Nun, immerhin gibt er irgendwie zu, Spam versendet zu haben. Und Geldschneiderei wäre es, wenn ihm Kosten für die Abmahnung abverlangt worden wären. Es wurden ihm aber weder in der Unterlassungserklärung, noch im Anschreiben Kosten auferlegt oder angedroht.

Hilfsweise (!) übersendet er eine Unterlassungserklärung: “Ich verpflichte mich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung 50 EUR an die o.g. Firma zu zahlen.” Na, das ist doch mal ein Angebot.

Nun, der Schlusssatz darf nicht fehlen: “Bitte erlauben Sie mir den Hinweis, dass mir diese Geschichte aufzeigt, dass Sie scheinbar doch Bedarf an einer ordentlichen IT-Beratung und entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen im Internet-Verkehr nötig haben.” Danke. Also versendet er Spam, um seinen Kunden hinterher zu zeigen, wie ein Spamfilter funktioniert? Frei nach dem Motto, wer nicht antwortet, ist bereits mit guten Spamfiltern ausgerüstet.

Ablehnung des Gutachters oder Verfahrensverzögerung?

am 06. Juli 2010 unter Verkehrsrecht abgelegt

In einem Verkehrsrechtsstreit hat das Gericht beschlossen, dass ein Gutachter zu bestellen ist. Er soll verschiedene Fragen klären (helfen). Der Gutachter wird natürlich in dem Beschluss namentlich benannt.

Nach Zustellung des Beschlusses stellt die Gegenseite den Antrag, den Beschluss abzuändern und einen anderen Gutachter zu bestellen.

Dazu führt die Gegenseite aus:

“Es bestehen Bedenken an der Objektivität des Gutachters. In einem anderen Verfahren hatte der Sachverständige nachweislich ein falsches Gutachten erstellt, was durch Einholung eines Zweitgutachtens nachgewiesen wurde.” Mal abgesehen, dass auch Gutachter unterschiedlicher Meinung sein können, gibt die Gegenseite weder ein Aktenzeichen an, noch legt es andere Beweise für ihre Behauptung vor.

Dann wird weiter ausgeführt: “Zudem kann der Beklagte nicht ausschließen, dass der Kläger und der vorgeschlagene Sachverständige sich kennen.” Natürlich besteht immer die Möglichkeit, dass sich zwei Menschen kennen. Aber nicht jedes Kennen führt zu einer Befangenheit. Und auch hier erfolgt keinerlei Beweisangebot.

Schuß ins Blaue?

Antwort des Spammers auf Abmahnung

am 05. Juli 2010 unter Internetrecht, Wettbewerbsrecht abgelegt

Unaufgefordert zugesandter Werbemüll per Mail. Mandant möchte also Abmahnung des Spammers. Erfolgt auch.

Nun kommt folgende Antwort:

“Es tut mir leid, wenn ich Sie mit meiner Mail belästigt habe. Wir haben Mail Adressen von einem Anbieter gekauft, der uns versichert hat, dass ein Einverständnis für Werbemails vorliegt. Das scheint wohl nicht der Fall zu sein. Der Verkäufer hat seinen Sitz in Holland.
Wir haben ihre Mail Adresse endgültig gelöscht, und Sie können absolut sicher sein, dass Sie keine weiteren Mails von uns erhalten. Das war das erste und gleichzeitig das letzte Mal, dass wir Mail Adressen gekauft haben !
 
Ich erhalte auch täglich Mails von Firmen, die ich nicht kenne. Die meisten sind nur ärgerlich, manche bieten aber auch etwas an, was im täglichen Geschäftsbetrieb durchaus nützlich ist.
 
Sie waren nicht der einzige, der mir eine Abmahnung geschrieben hat. Da das für eine Tatsache nur einmal geht, bitte ich um Verständnis, dass ich ihre vorbereitete Erklärung nicht unterzeichne. Wie oben erwähnt, sind ihre Daten aus meinem Bestand für immer und ewig gelöscht.”
Blauäugigkeit? Tränendrüse? Und natürlich auf jeden Fall Unkenntnis.  Aber die schützt nun mal nicht vor Strafe.

Keiner zahlt, auch keine Kosten…

am 01. Juli 2010 unter Sozialrecht abgelegt

Der Bürger wird arbeitslos, das ist schon traurig genug. Dann erkrankt er auch noch.

Arbeitsagentur und Krankenkasse weigern sich wechselseitig mit fadenscheinigen, bürokratischen Gründen, irgendwas zu zahlen. Der Bürger bleibt also im Regen stehen.

Schließlich bleibt ihm nichts anderes, als zu klagen. Während des Prozesses zahlen die Beklagten nun wechselseitig für die jeweiligen Zeiten, für die sie zuständig waren 

Es wird Erledigung mitgeteilt und beantragt, dass das Gericht eine angemessene Quote zugunsten des Klägers festsetzen möge. Das Gericht ist aber der Ansicht, dass es nicht so richtig erkennen könne, dass der Kläger bei der Klageerhebung irgendwo recht bekommen hätte. Auch wenn in der Zwischenzeit die Beklagten gezahlt hätten.

Und so wird der Kläger nicht nur mit Bürokratie, Zeitverzug und Ärger gestraft, nun soll er auch noch auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Rechtsstaat hat nicht immer was mit Gerechtigkeit zu tun.