Preußisch akkurat bis auf den Friedhof
Wenn es nicht so traurig wäre für die Kläger, wäre es eine Posse gewesen. Wie aus einem Rechtsstreit vor dem VG Koblenz (Urteil vom 18.02.2010, 1 K 1260/09) nun bekannt wurde, erhält man auch auf dem Friedhof nicht immer sofort seine letzte Ruhe.
Bei einem Verkehrsunfall kamen die Eltern der Kläger ums Leben. Sie wollten sie nun in einem Doppelgrab beerdigen. Das ließ aber die Friedhofssatzung nicht zu. Diese sah nur einfache Reihengräber vor.
Das wollten die Kläger akzeptieren, beantragten aber eine gemeinsame Grabeinfassung um die beiden Gräber, um die Verbundenheit ihrer Eltern zu zeigen. Auch das wollte man den Klägern nicht bewilligen. Nun, vor Gericht bekamen sie ihren Wunsch erfüllt.
Begründung der bekloppten beklagten Gemeinde für ihr seltsames Gebaren: Es gibt zum einen keine Doppelgräber, um ein einheitliches Erscheinungsbild der Grabreihen zu gewährleisten. Praktisch, quadratisch und wahrscheinlich mit Reihennummern versehen, wie die Strassen in New York. Denn sonst würde man das Grab bei der Uniformierung der Anlage wohl nicht mehr wiederfinden.
Die Ablehnung der Grabeinfassung begründete die Gemeinde damit, dass es der Würde des Friedhofes widersprechen würde.
Die Schildbürger lassen grüßen?
05 März 2010 um 13:53
Schlimmer noch: Schildbürger, die Steuergelder für solchen Unsinn verpulvern!