Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

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8 Jahre Ermittlungsarbeit für die Katz’…

Nach Ansicht des Steuerfahnders war der Angeklagte ein finsteres Subjekt, der bestraft gehörte. Daher steckte er 8 Jahre in die Ermittlung, füllte mehrere Aktenordner mit Papier, legte sich öfters vor der Wohnung des Angeklagten auf die Lauer.

Es ging um eine Terminswohnung, von der aus die Lebensgefährtin des Angeklagten mit einigen anderen Frauen dem ältesten Gewerbe der Welt nachging. Die Wohnung war seit über 10 Jahren von der Lebensgefährtin allein angemietet gewesen. Zeugenaussagen in der Akte belegten, dass der Angeklagte nie anwesend war. Die Lebensgefährtin gab an, dass sie die Terminswohnung allein unterhielt. Es half alles nichts. Der Fahnder ermittelte weiter gegen den Angeklagten.

Im Laufe des Ermittlungsverfahrens wurde ihm schon mal mitgeteilt, dass die Vorwürfe fragwürdig sind. Denn der Beamte musste eine GbR konstruieren, um dem Angeklagten Steuerhinterziehung vorwerfen zu können. Das hielten auch andere Beamte des Finanzamtes für fragwürdig, wie die Aktenvermerke zeigten.

Es kam, wie es kommen mußte. Nach den 8 Jahren sollte der Angeklagte endlich bestraft werden. Für Steuerhinterziehung von über 50.000 EUR über mehrere Jahre gab es nun den Strafbefehl. Der enthielt nur noch 70 Tagessätze mit rund 2.500 EUR in der Gesamtsumme. Dafür 8 Jahre Ermittlungsarbeit auf Staatskosten?

Gegen den Strafbefehl wurde natürlich Rechtsmittel eingelegt. Es wurde eine entsprechende Begründung beigefügt. Der Richter terminiert auf nachmittags 15.00 Uhr und lädt dazu fast 10 Zeugen. Was wird das, eine Nachtschicht?

Die Verhandlung wird eröffnet, der Richter belehrt die Zeugen (darunter auch der Steuerfahnder) und führt dann aus: “Also überlange Verfahrensdauer, fragwürdig, ob der Angeklagte überhaupt dem Grunde nach beteiligt war und fragwürdig, wie die Höhe ermittelt wurde. Es ist jetzt die Frage, ob die Zeugen vernommen werden, dann müßte sowieso ein weiterer Termin stattfinden, da man nicht alle heute schaffen wird. Oder man schaut, wie man den Fall auch anders aus der Welt bekommt.”

Um die Ermittlungen nicht absolut ins Lächerliche verkommen zu lassen, bietet der Richter ausdrücklich keine Einstellung nach § 153 sondern nur nach 153 a StPO an. Und um es für den Angeklagten schmackhaft zu machen, schlägt er als Auflage 350 (!) EUR vor. Richtig gelesen dreihundertfünfzig Euro. Kurze Beratung mit dem Angeklagten, er ist einverstanden.

Nach dreißig Minuten ist die Verhandlung damit zu Ende. Alle Zeugen werden hereingerufen, auch der Steuerfahnder. Der Richter verkündet den Beschluss mit der Einstellung nach § 153 a StPO gegen 350 EUR.

Das Gesicht des Fahnders: Unbezahlbar.

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