Kfz-Kennzeichen nach Wunsch?
Bisher gab es Wunschkennzeichen nur bei den Buchstaben und Zahlen nach der Orts- bzw. Landkreiskennzeichnung.
In Sachsen darf man demnächst auch nach einem Umzug sein Kennzeichen beibehalten. Wer also von Görlitz nach Bautzen zieht, muss nun nicht mehr von GR nach BZ wechseln, sondern darf das GR behalten.
Nun, dann hätte man die Kennzeichnung auch ganz freigeben können. Warum immer nur halbe Sachen?