Wenn der Mandant einen Betreuer erhält…
hat das in der Regel Ursachen. Manchmal dokumentieren sich die Ursachen dann in seinen Schreiben.
So schreibt der Mandant an das Gericht:
“Dass der Rechtsanwalt dies dem Gericht nicht rüber bringen kann, hat vermutlich mit seiner hohen Dienstgradbeförderung durch einen unwirksam bestellten Betreuer zu tun. Daher wird die Entpflichtung beantragt und der Rechtsanwalt erhält auch keine Zuarbeit mehr.”
Nett, oder? Man kann nicht mal das Mandat niederlegen, denn er wird ja betreut.
Der erste Anwalt, den der Mandant hatte, verlor seine Zulassung ebenfalls wegen geistiger Beeinträchtigung.
Der nächste Anwalt hat sich “aus gesundheitlichen Gründen” entpflichten lassen. Ist natürlich auch eine Möglichkeit. Aber, falls er nicht wirklich krank war, feige.
Nun, wir hoffen, wir bleiben bei Sinnen und werden nicht krank.
09 Juli 2010 um 18:01
Wieso kann man das Mandat nicht niederlegen, wenn der Mandant betreut wird?