Anerkannter Idiot?
Vielleicht erinnern sich einige Leser noch an einen Staatsanwalt, der da sinngemäß verfügte, dass dem “Arsch” ein Pflichtverteidiger zu bestellen sei. Nun war das ja heftig, es war aber eben aus Versehen in ein Schreiben gerutscht.
Es geht aber auch anders, sozusagen mit Absicht.
In einem Fall wurde vom Arzt eine Stellungnahme zu seinem Patienten erbeten. Entgegen der üblichen Formulierungen, die der medizinische Laie meist nicht versteht, hat sich dieser Mediziner stellenweise sehr klar ausgedrückt:
- gestern Mallheur beim Einkaufen, bei Stufe gestürzt, rechts Handgestaucht, links Rippen schmerzhaft
- Nach Operationen: Patient meint, es ist schiefgelaufen
Das geht ja noch. Dann folgt jedoch die Stelle, an der es richtig volkstümlich wird:
“2 Mal Idiotentest nicht bestanden, kann nicht mehr PKW fahren.”
Diese speziellen Gutachter wehren sich gegen den Begriff Idiotentest. Aber wenn selbst Ärzte es verwenden…
Oder sind Nachahmer von Herrn Postel unterwegs?
19 Juli 2010 um 14:58
Ärzte sind nicht begeistert vom Recht des Patienten auf Einsicht in die Patientenakten,
- weil dort für den sachkundigen Leser die Fehler des Arztes erkennbar sein können und/oder
- weil dort die abfälligen, sachfremden Bemerkungen von ärztlichem und Pflegepersonal zu lesen sind.
20 Juli 2010 um 02:09
Noch kein Helmut Karsten?
20 Juli 2010 um 07:17
Der Herr Postel ist seit Jahren meine bevorzugte Sommerlektüre.
20 Juli 2010 um 08:40
Noch kein Helmut Karsten? Aber jetzt!
EINTRAG GELÖSCHT
Ich bitte Sie, von weiteren Postings Abstand zu nehmen.
08 August 2010 um 18:03
Zu dem o.g. Posting von Herrn Karsten in meiner Sache nehme ich wie folgt Stellung:
1.) Ich habe Herrn Karsten per Email abgemahnt, jedwede Einträge unter Bezugnahme auf meinen Fall künftig zu unterlassen.
2.) Für den Fall der Zuwiderhandlung habe ich zivil- und strafrechtliche Schritte angekündigt.
3.) Die von Herrn Karsten widergegebeben Behauptungen sind so wie getätigt, unwahr.
3a.) Die suggerierte, angebliche, Äußerung des Richters, ich solle zu einem Gutachten, andernfalls eine Anklage zugelassen würde, ist falsch und ist so durch diesen nie erfolgt. Vielmehr hat der Vorsitzende Richter in einem Telefonat angegeben, im Falle einer Feststellung nach §§ 20, 21 StGB eine Anklage (hier: Beleidigung) gar nicht zuzulassen. Nach entsprechenden traumatisierten Erlebnissen leide ich an einer Posttraumatischen Belastungsstörung und bin in einer ambulanten Therapie. Bei der PTBS gehören Wutreaktionen dazu, sodass bei der Anklage, die sich auf zwei wütende Emails bezieht, ohnehin nicht viel heraus kommen sollte.
3b.) Die suggestive Angabe, man solle Sachverhalte überprüfen, bevor man anklage, ist haltlos. Die gegen mich erhobene Anklage hat mit dem veröffentlichten Buch nichts zu tun. Vielmehr ist das Buch eine Reaktion auf die entsprechende Anklage der StA, erfolgte nachweislich erst danach, und ist vom Vorsitzenden unabhängig.
3c.) Der Vorsitzende war nach Angabe Herrn Karstens dessen Haftrichter, zeigte sich mir gegenüber kommunikativ und an der Bereinigung interessiert, da der Gesamtzusammenhang für alle Beteiligten unangenehm ist.
4.) Herr Karsten wurde – zunächst per Email – aufgefordert, nach § 1004 BGB i.V. mit Persönlichkeitsrecht einerseits jedwede Veröffentlichung vertraulicher Inhalte – insbesondere verzerrt – zu unterlassen, sowie jedwede Einträge, die sich auf mich, meine Verfahren oder Publikationen beziehen, ebenso zu unterlassen.
5.) Es wurde ein Strafantrag nach § 185 ff StGB vorbehalten, den u.U. auch der Richter in seiner Sache fast schon suggerierter Erpressung stellen könnte. Ferner wurde Herrn Karsten die Möglichkeit einer Einstweiligen Verfügung unter entsprechenden Zwangsgeldern oder Ordnungshaft verdeutlicht.
6.) Sofern Herr Karsten im entsprechenden Eintrag seinen GGT veröffentlicht, so hat er nach eigenen Angaben auf dessen Website im Antrag auf Aufhebung seiner Führungsaufsicht offenbar selbst einen anderen, höheren, Wert angefürt.
Sulzbach-Rosenberg, 08.08.2010
Andreas Weiss
23 August 2010 um 22:00
Nachdem Herr Karsten in diesem Blog mehrfach aufgefallen ist, und auch mich angegriffen und denunziert hat, möchte ich meine Recherchen zu diesen Mann und seinem “Skandal” bzw. seinem Gutachten an dieser Stelle publizieren, nachdem ich u.a. wegen des oben entfernten Artikels sowie weiterer seiner Einträge u.a. über micht Strafantrag gestellt habe.
Sein “Fall” ist ein offenkundiger Fake!
Ich habe auch Erfahrungen mit fehlerhaften Gutachten, wie ich auf meiner Website oder meinem Buch beschreibe. Dass Gutachter und Ärzte sich manchmal für unantastbar halten, weiß ich – bei mir war es zu offenkundig.
Aber im Interesse der Blogcommunity sowie weiterer, von ihm angegriffener Personen bei seinem Rachefeldzug ist – gerade bei obiger Überschrift – zum “Skandal” Karsten einiges sehr auffällig, und kann durch Googlen alleine festgestellt werden.
Als der von Herrn Karsten angeführte Autor des von ihm genannten Buches “Skandal in Bamberg – Ex-Polizeispitzel packt aus” möchte ich zu meinem Fall und Herrn Karstens Verhalten auch mir gegenüber wie folgt Stellung beziehen, damit ein Mal eine andere, objektive Sichtweise ermöglicht wird.
Ich sehe, nach meinen Erfahrungen, Herrn Karsten keineswegs als unschuldiges Opfer, da ich auch gegen ihn Strafantrag gestellt habe.
Herr Karsten hat, bei von ihm selbst veröffentlichten Leberwerten, offenbar einerseits ein Problem damit, berechtigt als Alkoholiker bezeichnet zu werden, anderseits sucht er offenbar Ausreden und Rechtfertigungen dafür, in Trunkenheit jemanden niedergestochen zu haben.
Nach meinen Erfahrungen und meinem Strafantrag gegen ihn halten seine Darstellungen, Behauptungen oder Suggestionen keiner auch nur ansatzweise erfolgenden Überprüfung stand.
1.)Die von Herrn Karsten selbst wiederholt genannten Leberwerte sprechen für Alkoholismus. Die Auskunft des “Online-Docs” gibt er in einem Forum verzerrt wieder. Als Antwort auf seine Leberwerte wurde ihm a.a.O. Alkoholismus bestätigt, auf Grund späterer Tranferatewerte dann negiert. Man muss dabei sehen, dass Herr Karsten zum Zeitpunkt der Abnahme der späteren Werte unter Führungsaufsicht stand, und keinen Alkohol trinken konnte. Die Werte, auf Grund er dies falsch als “ungewöhnlich” für einen Alkoholiker anführt, sind weder zeitlich noch sachlich zusammenhängend, sondern liegen Jahre auseinander…
2.)Herr Karsten unterstellt dem Gutachter, falsche Normwerte veranschlagt zu haben. Wo er doch so schlagkräftige „Beweise“ hat, ist das entsprechende Gutachten der Beginn der Kausalitätskette. Warum veröffentlicht er dieses nicht? Die Untermauerung des Vorwurfs gegen den Gutachter an Hand des Gutachtens würde dies ermöglichen. Warum hat auch sein Verteidiger dies offenbar nicht in der Verhandlung moniert? Wo ist zudem die Anklageschrift? Warum fehlen die relevantesten Unterlagen in diesem „Skandal“? Zufall???
3.) Herr Karsten assoziiert sich immer wieder mit anderen Personen, auch mir, die in der Tat ein nachweisbares Schicksal haben. Auf perfide Art nennt er seinen Namen immer hinten an und ruft quasi “ich auch”. Man darf nicht vergessen, dass dieser Mann ein immer noch rechtskräftig verurteilter Gewalttäter ist, und auch so genannt werden darf.
4.)Die Geschichte, dass er sofort nach Rückkehr aus den USA einen V-Mann aufgehalst bekommen habe, der ihm etwas abkaufen solle, ist mehr als unglaubwürdig. Ich habe etwas Erfahrungen mit diesem “Gewerbe” und kann sagen, dass solche Anbahnungen nicht willkürlich gegenüber Unschuldigen vollzogen werden, sondern das Fachkommissariat “anspringt”, wenn jemand einem Kontakt der KPI freiwillig (!) ein Angebot ab einer gewissen Menge (abhängig von der Art der BtM) gemacht hat. Dann geht dies ggf. nach hier nicht anzuführenden Modalitäten weiter. Die OK hat andere Sachen zu tun, als konfabulierenden, offenbaren Trinkern, sinnlos Aufkäufer aufzuhalsen. Es wäre zudem unsinnig, nach einem Zugriff einen V-Mann dann als Zeugen verbrennen zu lassen, nur um einem offenbaren Alkoholiker etwas abzukaufen. Die Vermittlung eines Verdeckten Ermittlers oder eines ortsunbekannten V-Manns als Aufkäufer wäre hier praktikablere Weg, nicht so, wie von Herrn Karsten mangels Sach- und Fachkenntnis unglaubwürdig geschildert, um das interessanter zu machen. Bei Herrn Karstens suggeriertem „Bedrängen“ eines Bürgers zur BtM-Abgabe gegen eigentlichem Willen an einen Aufkäufer würde ein fingiertes Geschäft ohnehin rechtlich zusammenbrechen, da der Verkäufer es freiwillig machen muss (!), um dem Verkäufer keine Ausrede zu geben, er sei gedrängt oder genötigt worden. Dies wäre in einem Strafverfahren ohnehin durch den Verkäufer nachzuweisen, aber Herr Karsten hat ja so viele Zeugen… Diese „Nötigungs-Problematik“ ist jedem OKD-Beamten bekannt, der sich bei Beauftragung solcher Abwicklungen sogar in Gefahr brächte, seinen Job zu verlieren. Und dies nur, um einen harmlosen Bürger zu verknacken…? Also muss so etwas entweder durch Herrn Karsten (Verkauf) selbst im nicht unerheblichen Maße im Raume gestanden haben, oder seine V-Mann-Hypothese bricht hier zusammen. Vielleicht sollte er sich aber auch nur zu Sachen äußern, von denen er eine Ahnung hat. Ganz davon abgesehen, dass die Behauptung, sein Opfer sei Vertrauensperson (gewesen), durch absolut nichts (!) gestützt wird, muss ich aller Differenzen und eigener Probleme mit dem OK-Kommissariat in BA zum Trotz, aus Gründen gewisser Sachlichkeit mich in der Pflicht sehen, dieses hier in Schutz zu nehmen.
5.)Ebenso haltlos sind seine Angaben mir gegenüber, dass er mit einem Monitoring-System sähe, welcher Richter oder Staatsanwalt auf seiner angeblich so brandheißen Seite surfte. Erstens wird nur eine IP sichtbar, und kein Rechner- oder Nutzername, außerdem haben die Stellen Wichtigeres zu tun, als sich mit Herrn Karstens Phantastereien abzugeben. Auch hier empfiehlt es sich, nur Tatsachen vorzutragen, oder den Mund zu halten, da man sich mit derartigen „Stories“ nur unglaubwürdig macht.
6.)Entgegen der Darstellungen auf seiner Website hat Herr Karsten offenbar keine Wiederaufnahme des Strafverfahrens beantragt, für die die PKH abgelehnt worden sei. Er verwechselt hier – wohl bewußt – Zivil- und Strafrecht. Eine Wiederaufnahme wäre im Strafrecht, dies hat er offenbar nicht betrieben, er hat jedoch mit rechtskräftigem Straf-Urteil im Nacken sein Opfer verklagt, und empfindet es als “Skandal”, dass unter Berufung auf das Strafurteil keine PKH bewilligt wird. Dies ist aber der absolut korrekte Weg, der rechtlich nicht zu beanstanden ist. In einem Blog lamentiert er wiederum, dass die damalige Anklageschrift so “gegen die Regeln sei”, dass er für eine Wiederaufnahme keinen RA in ganz D fände. Also, was bitte jetzt?
7.)Sofern Herr Karsten auch mit mir mittlerweile weitere „Opfer“ suchte, um eine „Sammelklage gegen das Landgericht“ zu starten, sei erwähnt, dass das deutsche Recht keine Sammelklagen kennt, und zudem Haftung gegen Beamte oder Behörden gegen den Dienstherren (hier Justizministerium) aus der Amtshaftung nach Art 34 GG geltend gemacht werden müßte. Auch dies hätte ihm ein Anwalt erklären können…
8.)Herr Karsten bringt im Internet einige Einträge, die zeigen, wie konfabuliert die Geschichte ist. Ein Eintrag bezieht sich darauf, dass der BGH ihm auf Anfrage mitgeteilt habe, der ihm vorliegende Beschluss (mit Datum) existiere gar nicht dort in der Datenbank (so was aber auch…), ein anderer Beitrag enthält ein “Das Bundesverfassungsgericht hat gar nicht reagiert”. Dass der BGH in der “Karsten-Verschwörung” drin stecken soll, ist schon kurios. Aber auch eine Verfassungsbeschwerde hat Herr Karsten – entgegen der Suggestionen – offenbar nicht eingereicht und selbst auch nicht veröffentlicht. Also ist zu klären, auf was das BVerfG nicht reagiert haben soll, oder ob er wieder nur suggeriert…
9.)Es zeigt sich, dass Herr Karsten eloquent, gebildet und gewieft ist. Er arbeitet seht viel mit Andeutungen und Suggestionen, um sich möglichst nicht angreifbar zu machen.
10.)Mir gegenüber getätigte Äußerungen, die im Strafverfahren gegen ihn dokumentiert sind, machen die Angaben Herrn Karstens nicht wirklich glaubwürdiger.
11.)Herrn Karstens „Theorie“, mittels Aktenzeichen würden durch die StA Urteile gewünscht oder versteckte Mitteilungen gegeben, ist bei näherer Betrachtung irrwitzig. Nachdem die Justiz eine Kantine hat, die für alle Richter und Staatsanwälte ohne Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder des Diskriminierungsverbots gleichermaßen da ist, könnten diese derartige „Verschwörungen“ beim Mittagessen ausbaldowert werden, und nicht so „offenkundig“, dass es mittlerweile schon Alkoholiker mitkriegen…
12.)Ob sich die Justiz seine ständigen Nazi-Assoziationen weiterhin gefallen läßt, wird zu klären sein. Die entsprechende Assoziation in einem anderen Eintrag zu seinen unerträglichen NS-Assoziationen und der hier unverschämten 88-Buchstaben-Theorie Herrn Karstens zur StA BA, die StA BA arbeite “immer mit 188″ wird weder durch lfd. AZ, Hausnummer oder Telefonnummern auch nur ansatzweise gestützt. Zwar hat die StA BA 0951-833-18xx-Durchwahlen, aber auch die dritte Stelle der Durchwahlen stützt Herrn Karstens Angabe keineswegs.
13.)Herr Karsten will kein Alkoholiker sein. Von ihm auf seiner Website veröffentlichte Bilder zeigen doch eine für massiven Alkoholkonsum zu erwartenden Verwahrlosungstendenzen und ungepflegtes Auftreten zur Zeit der Inhaftierung.
14.)Sofern Herr Karsten mittlerweile angibt, er könne viele meiner im Buch beschriebenen Beobachtungen bestätigen, so ist dies ebenfalls leicht zu widerlegen. a.) Er hat in seiner Sache weder mit dem Sozialamt, noch mit dem Landratsamt Bamberg zu tun gehabt. Insoweit kann er hier keine Beobachtungen gemacht haben. b.) So weit ich Beobachtungen aus dem Milieu angebe, so war dies aus den 1990ern, als Herr Karsten offenbar in den USA war. Somit bleibt c.) die Frage, welche meiner Beobachtungen er auch gemacht haben will, oder ob dies nur ein weiterer Versuch einer perfiden Trittbrettfahrerei ist. Evtl. ist er aber auch ausnahmsweise im Strafverfahren bereit, ein Mal klare Angaben zu machen, und sich nicht immer nur hinter Assoziationen und Andeutungen und einem “ich auch” zu verstecken. Diese „Beobachtungen“ will er aber erst gemacht haben, als ich ihm bestätigt habe, dass wegen des veröffentlichten Buches nicht ermittelt wird. Auch etwas komisch…
15.)Sofern Herr Karsten im Internet ebenfalls lamentiert, im Supermarkt wiederholt zur Taschenkontrolle gezogen worden zu sein, so hat dies offenbar nicht mit einem “südländischen Aussehen” zu tun, sondern mehr mit dem Gesamteindruck, den seine Fotos auf seiner Website vermuten lassen. Dass ein Ladeninhaber bei derartigem optischen Eindruck Angst um seine Waren hat, ist für mich nachvollziehbar.
16.)Ich habe mit Herrn Karsten mehrfach telefoniert und mußte feststellen, dass er offenbar alkoholisiert war. Trotzdem scheint er hier kein Problem zu sehen, und will sich dies im Internet w.o. “widerlegen” lassen. Er zieht seine Hasstiraden aber immer nur auf fremden Internetseiten ab. Bei Problemen haften dann die Seiteninhaber und nicht Herr Karsten…
17.)Auch sein Opfer der Messerattacke diskreditiert er im Internet.
18.)Mich als Autor des Buches suggestiv ja w.o. auch. Aber lieber ein Ex-Kiffer mit attestierten sauberen Werten, als – fernab jedweden Zusammenhangs – ein uneinsichtiger, ungepflegter, aggressiver und wegen Gewaltdelikten vorbestrafter Alkoholiker, der mit fremden Schicksalen als Trittbrettfahrer pervers seine Gewalttat schönreden will und dafür dutzende Blogs und Communities mißbraucht…
19.)Ich habe bereits andere Einträge von Herrn Karsten entfernen lassen, in dem er mit meinem Namen Stimmung macht, und aus meinen Verfahren Behauptungen verbreitet, die nachweislich unwahr sind.
20.)Darauf habe ich ihn aufgefordert, jedwede Bezugnahme zu mir und meinem Fall zu unterlassen. Hierauf reagierte er mit dem einem Eintrag, in dem er mich indirekt als Autor angibt, aber mich alleinig durch “ehemaliger (?) Kiffer halt” suggestiv und durch das “naja, halt…” in der Würde angreift und durch das Fragezeichen wieder ein Mal suggeriert. Daher habe ich gegen Herrn Karsten Strafantrag wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gestellt. Ferner finde ich es als beleidigend, von einem Trittbrettfahrer mißbraucht zu werden, der angibt, entsprechende Beobachtungen wie ich gemacht zu haben, um sich interessant zu machen.
21.)Zivilrechtliche Schritte gegen ihn wurden am 23.08.2010 veranlasst.
22.)Auf der einen Seite braucht er mein Buch indirekt, um sich damit zu assoziieren, auf der anderen Seite bin ich 2 Tage nach Entfernung der unter meinem Namen ier erfolgten Falschdarstellungen Herrn Karstens nur noch der “ehemalige (?) Kiffer halt”. Wenn er sich wenigstens hier ein Mal schlüssig wäre, wozu er jemanden braucht…
23.)Sofern Herr Karsten mir gegenüber angab, nach der frechen Schmerzensgeld-Klage gegen sein Opfer (!) sei ihm die Fensterscheibe zerschossen worden, ist eine entsprechende Anzeige der KPI BA offenbar nicht zugegangen. Da Herr Karsten auch -bisher- hier keinen “Skandal” oder “Vertuschung“ skandierte, ist also davon auszugehen, dass keine gestellt wurde. Warum nur…?
24.)Von mir darauf angesprochen, warum er dann noch in Bamberg sei, erörterte er mir, dass seine Unterlagen in den USA und einer Akte in der Army seien. Die Polizei packe ihn aus “Angst vor internationalen Verwicklungen” nicht an…
25.)Dies wird nach meiner Anzeige doch unerwartet und plötzlich offenbar trotzdem vollzogen. Die legen es wohl bewußt darauf an, mit dem Weißen Haus Probleme zu kriegen. Hoffentlich gibt es keinen Dritten Weltkrieg…
26.)Herr Karsten schreibt auch in einem Blog „der einzige der für den Sex bei Helmut Karsten zuständig ist, ist Helmut Karsten“. Abgesehen davon, dass hier auch eine zweideutige, aber recht einsame Lesart der Äußerung unter Berücksichtigung gewisser ungewollter (?) Komik des Verfassers möglich ist, ist bei durch ihn selbst veröffentlichten Fotos seines Auftretens wohl kaum von einem erfüllten Sexualleben auszugehen.
27.)Schöngeredete, nicht zusammenhängende Blutwerte, Vortäuschung falscher Tatsachen in dutzenden Blogs und Communities, die böse Kripo, die ihm V-Leute auf den Hals hetzt, böse Gutachter, die nur die Normwerte besser kennen als Herr Karsten, der BGH faßt Beschlüsse unter Aktenzeichen, die es gar nicht gibt, und das Bundesverfassungsgericht mischt auch noch mit… Bei allem Ernst: Wer nimmt so jemandem eine Weltverschwörungstheorie denn ab? Man sieht offenbar, was gewisse Substanzen im menschlichen Körper und Kopf auf Dauer so anrichten…
28.)Sofern Herr Karsten mich als instabil sieht, so habe ich entgegenzusetzen, dass ich dem nach meinem Erlebnissen ein Posttraumatisches Belastungssyndrom vorweisen kann – wie es ECHTE Opfer manchmal entwickeln. Manche tun nur so, machen munter weiter und verhöhnen und verachten ihr Opfer, wo es nur geht – und sei es ein körperlich oder nur emotional attackiertes Opfer. Dank einer ambulanten Psychotherapie und einiger Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamin B und Centrum bin ich aber doch nun so stabil, Herrn Karsten als dessen emotional mißbrauchtes Opfer auf seine eigene Art eine derartige Retoure zu geben, dass er sich fortan überlegen sollte, wo er im Internet noch um Mitleid heucheln sollte. Auch ich kann meine Links überall reinposten…
29.) Herr Karsten forderte im Internet mittlerweile auch 25.000 € Haftentschädigung. Einerseits wird dies ohne Wiederaufnahme auch wieder nichts, andererseits saß er nur 30 Monate plus 6 Monate Forensik. Bei einem damaligen Tagessatz von 11 € hätte er aber 6 Jahre inhaftiert sein müssen… Wieder ein Punkt der nicht stimm, in dem er sich vielleicht vorher erkundigen sollte, was er von sich gibt!
30.)Herr Karsten arbeitet, wie beschrieben, äußerst suggestiv und assoziativ. Vielleicht sollte er ein Mal diese “böse” Anklage, die “nicht nach den Regeln” geht, veröffentlichen, oder das Gutachten, dass ihn in die Forensik gebracht hat. Die Leute sollten sich ihr eigenes Bild machen können. Ich denke, hier ist Skepsis durchaus angebracht, und die Community sollte sich vielmehr ein Bild an Hand Akten machen als auf “Sachvorträge” o.g. Natur des Helmut Karsten stützen.
Somit ist festzustellen, dass die Angaben von Herrn Karsten in sich widersprüchlich sind, und die Story jedes Mal etwas anders aussieht -je nachdem, wie er es gerade braucht.
Aber ein echtes Opfer hat eine Geschichte, die in sich “paßt”, und es nicht nötig, die Sache jedes Mal zu verdrehen, wie es gerade gefällt.
Ich rate daher nach eigenen Erfahrungen dringendst davon ab, Herrn Karsten zu bemitleiden, da sich die Sache bei einigen Internetrecherchen alleine als vollkommen anders, hanebüchen und einfach nur konfabuliert ergibt.
Es gibt keinen “Skandal” Helmut Karsten!
Es gibt vielmehr einen rechtskräftig verurteilten Gewalttäter, der eine eigene Sucht nicht akzeptiert, jeden angreift, der ihn damit konfrontiert, und sich keiner noch so charakter- und niveaulosen Aktion zu schade ist, auf Kosten echter Opfer oder ehrlicher Communities um ungerechtfertigtes Mitleid zu heucheln.
Herr Karsten trinkt offenbar wieder, ist zumindest verbal wieder aggressiv und erneut straffällig geworden.
Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis die Handlungen gegen Dritte massiver werden.
Es verwundert schon, dass er nicht eine Fortsetzung des „Skandals“ auf seiner Website skandiert, weil er wieder ein „ungerechtfertigtes“ Strafverfahren und die nächste Klage einer seiner Opfer am Hals hat.
Mittlerweile schlagen seine Opfer zeitgleich zivilrechtlich zurück.
Vielleicht lernt er es auf diese Art, nachdem es in der JVA und der Forensik offenbar nicht gereicht hat.
Diese Blogseite hat ihn quasi entlarvt. Dass über dem Hauptartikel eine deutliche Überschrift steht, stimmt mich zynisch-fröhlich, und ich rege eine Korrektur in Richtung eines Ausrufezeichens an…
Andreas Weiss
-nur ein weiteres Opfer des Helmut Karsten-