Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

brutto netto rechner

Selbst befördert zum Leitenden Angestellten

Eine Firma führt eine Zeiterfassung ein. Kann ja vorkommen. Bei der Software kann eingestellt werden, dass mindestens 30 min Pause abgezogen werden.

Das Arbeitszeitgesetz ist da ja sehr pingelig: Über 6 Stunden Arbeitszeit führen nach § 4 ArbZG zu einer Mindestpause von 30 min. Und wie üblich, Nichteinhalten des Gesetzes und dieser Regelung führt zu einer Ordnungswidrigkeit des Arbeitgebers. Daher stellte der Arbeitgeber die Software entsprechend ein, dass 30 min Pause mindestens abgezogen werden. Die Arbeitnehmer wurden belehrt, dass sie mindestens 30 min Pause zu nehmen haben und der Computer in jedem Fall die 30 min Pause abzieht.

Es kommt wie immer, einer begehrt natürlich die Ausnahme. Er steche keine Pausen. Er lehne Zwangspausen ab. Er beruft sich dabei auf § 18 ArbZG, die Ausnahme für leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz.

Nur eben Pech, er ist kein leitender Angestellter im Sinne der Gesetze. Die Firma hat knapp 20 Angestellte und 2 Geschäftsführer. Die die beiden treffen alle Entscheidungen selber. Er wäre vergleichbar mit einem Chefarzt. Der wird sogar ausdrücklich im Arbeitszeitgesetz genannt.  Aber, der fällt nicht unter § 5 Abs. 3 BetrVG, weshalb er eben im ArbZG zusätzlich aufgezählt wird.

Unser Mitarbeiter macht so etwas wie Qualitätskontrolle und diese Kontrolleure werden leider nicht befreit.

2 Kommentare zu “Selbst befördert zum Leitenden Angestellten”

  1. Malte S. sagt:

    Mal als ganz schlichte Frage: Mit welchem Recht bucht der AG eigentlich die Pause automatisch aus, wenn sie nicht genommen wurde? Er ist verpflicht, diese Pausen zu gewähren, §§ 4, 22 I Nr. 2 ArbZG. Auch darf kein Arbeitnehmer ohne Pause über 6h beschäftigt werden, § 4 S. 3 ArbZG.
    Wird die Arbeit jedoch erbracht, so ist sie auch zu vergüten. Das kann erst dann nicht mehr gelten, wenn der AG den AN zum Einhalten der Pausenzeiten aufgefordert hat und dieser sich nicht daran hält. Und auch dann muss gefragt werden, ob der AG das Einhalten der Pausenzeiten überhaupt ermöglicht.

  2. R. Tape sagt:

    Also der AG hat aufgefordert, dass die 30 min. Pause zu nehmen sind. Die Pausenmöglichkeiten, einschließlich Räume, sind gegeben.
    Und mal ehrlich: Es wird keiner erzählen wollen, dass er 8 Stunden ununterbrochen gearbeitet hat.

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