Wenn Vereine schlecht wirtschaften
Auch Vereine haben ihre Rechnungen zu bezahlen. Tun sie das nicht, können sie ebenfalls in Insolvenz gehen.
So geschah es, dass ein Verein in einer Kleinstadt 2004 insolvent war. Es wurde schließlich eine Planinsolvenz durchgeführt. Der Verein zahlte einmalig 10.000 EUR und dafür wurden ihm mehrere Hundert Tausend EUR an Schulden erlassen. Es sollte ein Neubeginn werden.
Anschließend durften die ehemaligen Vorstandsmitglieder erfahren, wofür sie alles persönlich zu haften hatten: Nichtabführung Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung; Nichtzahlung der Lohn- und Umsatzsteuer; Haftung für falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen.
Es sollte anzunehmen sein, dass die alten Mitglieder sich auch mal mit den neuen Vorstandskollegen unterhalten. Scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein.
Nun wird im Verein erneut von finanziellen Problemen gesprochen. In der Zeitung war zu lesen, man müsse sich einen Überblick verschaffen.
Es wollte jemand vom Verein im Juni eine Rechnung bezahlt bekommen. Die Antwort war, er möge sich bis Oktober (!) gedulden. So viel Zeit lässt sich der Gläubiger nicht mehr. Da die außergerichtlichen Mahnungen nichts fruchteten, wird nun der Mahnbescheid beantragt.
Scheinbar hat der Verein seine Chance nicht genutzt. Noch einmal wird ihm aber auch keine Planinsolvenz mehr gelingen.
26 Juli 2010 um 14:31
Wenn Sie annehmen, dass der Verein erneut insolvent ist, warum wollen Sie dann für teures Geld Vollstreckungsversuche unternehmen)
26 Juli 2010 um 14:59
Weil es ein Stadium gibt, da bekommt man vom Schuldner nur noch Geld auf Mahnbescheid. Und erst danach kommt dann die Einsicht, dass Insolvenz angemeldet werden müßte. Wir gehen davon aus, dass der Verein sich in der Zwischenphase befindet.
26 Juli 2010 um 16:03
Also nicht Mahnbescheid – Vollstreckungsbescheid – Zwangsvollstreckung, sondern Mahnbescheid – Zahlung?
26 Juli 2010 um 18:15
Möglich.
27 Juli 2010 um 07:01
Also (Zitat: “Noch einmal wird ihm aber auch keine Planinsolvenz mehr gelingen.”) ist der Herr Rechtsanwalt stolz darauf, einen Verein auszuradieren bzw. dazu beitragen zu können? Na herzlichen Glückwunsch. Da wohl keine Verjährung der Forderung gegeben ist, ist eine Titulierung nicht notwendig. Aber wenn man das Verfahren nutzen will, um Druck auszuüben, dann ist das schlicht der legale Versuch, den Schuldner zu erpressen. Legal aber durchaus fragwürdig eine solche Einstellung.
(Disclaimer: Ich war bis zum 30.06. Pressesprecher des offenkundig angesprochenen Vereins und könnte hier seitenweise Geschichten schreiben, die zum Verständnis beitragen aber dem Gläubiger bestimmt nicht überzeugen, ein wenig auf sein Geld warten zu wollen.)
27 Juli 2010 um 09:03
Ich weiß nicht, ob wir über den selben Verein reden. Aber Ihr Kommentar ist mir heute einen Beitrag wert.
27 Juli 2010 um 09:39
Die Schilderung im Vorfeld lässt nur den Schluss zu, dass es sich um einen ehemaligen Fußball-Oberligisten handeln könnte – und die Kleinstadt soll wohl die Mittelstadt Hoyerswerda (Kleinstädte haben gem. Definition weniger als 20.000 Einwohner) sein, oder?
Falls Sie Interesse an einem Autausch haben sollten, meine E-Mail haben Sie ja nun…
Nebenbei gefällt mir dieser Blog sehr gut – schön, “hinter die Kulissen” blicken zu dürfen.