Witziges vom Finanzamt, wenn es nicht so traurig wäre
Der Steuerpflichtige wurde von seiner Exgattin reingelegt. Sie beantragte getrennte Veranlagung. Damit hatte er mit seiner Steuerklasse 3 über 2.000 EUR Steuern nachzuzahlen. Kommt vor.
Leider hat unser Steuerpflichtiger nun nicht mal eben 2.000 EUR rumzuliegen. Also wird mit den Unterlagen Stundung und Ratenzahlung beantragt. Es wird auch ausführlich erklärt, weshalb die Nachzahlung entstanden ist. Das es eine einmalige Nachzahlung ist, denn mit Scheidung erfolgte der Wechsel in die Steuerklasse 1.
Nun kommt die Antwort des Finanzamtes: “Ihre finanzielle Situation ist so schlecht, dass Sie gar nicht in der Lage sind, Raten zu zahlen. Ihr Stundungsantrag wird daher abgelehnt. Zahlen Sie die gesamte Summe sofort!”
Nachdenken gehört scheinbar nicht zu den Pflichten eines Finanzbeamten, sonst würde er merken, was für einen Quatsch er da zu Papier gebracht hat. Bürokratie und Menschlichkeit gehören eben nicht zusammen. Denn: der Ermessenspielraum für das Finanzamt ist vorhanden, dem Antrag stattzugeben. Aber dazu müßte sich der Beamte in die Situation des Steuerpflichtigen hineinversetzen können bzw. wollen.
Das Ergebnis? Das Finanzamt wird, wenn der Steuerpflichtige sich das Geld nicht besorgen kann, Vollstreckungsversuche unternehmen. Dabei wird es feststellen, dass der Steuerpflichtige mit seinem geringen Einkommen Vollstreckungsschutz genießt. Ergebnis: neben Säumniszuschlägen erhöhen Vollstreckungskosten die Steuerschuld.
Dienst nach Vorschrift, ohne Verstand und Herz.
22 Juni 2009 um 08:28
In Kürze dürfen wir also den Noch-Steuerzahler als Harz-IV-Bezieher begrüssen.
22 Juni 2009 um 08:46
“Dienst nach Vorschrift, ohne Verstand und Herz.”
- oder einfacher: Schwachsinn pur!
23 Juni 2009 um 01:22
Klingt absurd, gehört aber zum Alltag des Finanzamtes! Das ist bereits seit langem gang und gebe dort.
Auf die Sorge des Steuerpflichtigen: “Ich muß dann ALG II beantragen.” heisst es (laut Vorschrift wohl): “Dafür bin ich nicht zuständig.”
Ohne Herz und Verstand.
23 Juni 2009 um 02:22
… auch ich hatte das “Vergnügen”, dass eine meinerseits angebotene Stundung seitens des Finanzamtes Hilden abgelehnt wurde…
… nächste Woche “melde ich Insolvenz an”…
… das Finanzamt Hilden wird nur einen Bruchteil der Forderung erhalten und der Rest der Gläubiger ebenso…
… aber, das ist nun mal so in Deutschland – RECHT haben und Recht bekommen, sind zwei Paar verschiedene Schuhe !
… “Schade auch” für jeden rechtschaffenden Bürger, der dies mit seinen Steuergeldern finanziert…
… Durch die Sturheit der Finanzbeamten wird RICHTIGER weiterer Schaden angerichtet…
… naja, MICH soll es nicht weiter interessieren…
… tut mir leid – für den Rest…
… – aber das Finanzamt Hilden hatte mir auch den REST gegeben…
Andreas Pfeil
23 Juni 2009 um 02:25
… Recht haben und Recht bekommen… – unser Beamten im Finanzamt…
23 Juni 2009 um 02:31
… + “e”…
…
02 Juli 2009 um 22:08
Einen ähnlichen Dünnschiß hab ich mal in einem Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Leipzig auf eine Bitte um Ratenzahlung gelesen. Sinngemäß “Mindestrate 100€/Monat. Da sie dafür eh nicht die Mittel haben zahlen sie die 1600€ auf einmal”. Alternativ 120 Tage in einer JVA für 70€/Tag.
Kosten für uns Steuerzahler: rund 9000€……