Akteneinsichtsgesuch und Bürokratie
Der Erbe hat neben dem Grundstück auch jede Menge Schriftverkehr vorgefunden. Aber es ist für ihn unklar, wie der Nachbarschaftstreit, der sich auf eine Baugenehmigung bezog, entschieden wurde. Also nichts einfacher als das: Akteneinsicht beim Amt beantragen. Soweit so gut.
Antwort: Vollmacht, Erbschein und Grundbuchauszug. Eingesandt. Im vorhandenen Grundbuchauszug stand noch der Vater, aber mit Erbschein dürfte das ja kein Problem sein. Denkste. Aktueller Grundbuchauszug muss es sein (nicht älter als 3-4 Monate). Eine Anfrage bei der Behörde, ob die nicht von Amts wegen auf einem kurzen Dienstweg die notwendigen Auskünfte erhalten könnten, wurde abgeschmettert, dass das ja Arbeit mache.
Also hat Mandant sich aktuellen Auszug besorgt. Nun kommt plötzlich von der Behörde die Forderung, dass auch von dem Nachbarschaftsgrundstück der aktuelle Grundbuchauszug und die Vollmacht vorgelegt werden müssen.
Mal abgesehen davon, dass die Nachbarn im Streit liegen, dürfte es auch an der Interessenkollision des Anwalts scheitern, dem Wunsch der Behörde Folge zu leisten.
Aber in der Stadt Bautzen ist das halt so. Da muss eine GmbH auch einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) vorlegen, wenn man ein Kfz zulassen will. Und für den Parkausweis eines Nebenwohnsitzinhabers muss auch eine aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden. Auch, wenn sich keine Änderungen ergaben.
Tolle Methode, die Stadtkasse zu füllen.
17 August 2009 um 13:58
“Da muss eine GmbH auch einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) vorlegen, wenn man ein Kfz zulassen will)”
Das finde ich sehr vernünftig !
17 August 2009 um 15:03
Muss ich dann als Privatperson mir auch einen neuen Personalausweis machen lassen?