Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

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Interessenkollision und Parteiverrat?

Klingt sehr hart. Was, wenn es aber tatsächlich vorliegt?

Im Rahmen einer Beendigung und Auseinandersetzung einer GbR wird für den einen Gesellschafter der Andere angeschrieben. Es antwortet eine Anwältin. Soweit so gut. Es liegt ein Protokoll der Gesellschafterversammlung vor, deren Inhalt strittig ist. Dieses Protokoll hat auch die Anwältin mit unterschrieben.

Da man sich nicht einig wird, geht es vor Gericht. Die Anwältin im Gerichtssaal zu unserem Gesellschafter: “Ich erinnere Sie an Ihre prozessuale Wahrheitspflicht. Sie wissen genau, was wir gemeinsam besprochen haben…” Das verwunderte schon. Nun, es kam ein Vergleich zu stande.

Beim Ablegen der Unterlagen kam das erste Schreiben der Anwältin noch einmal zwischen die Finger. Einführungssätze werden gewöhnlich überlesen. Diesmal sprang er einen förmlich an: “Ich teile mit, dass ich die GbR im Rahmen der Beendigung der wirtschaftlichen Tätigkeit und in Fortführung das Unternehmen des Gesellschafters X. vertrete.” Ups, sie hat also tatsächlich zunächst die GbR wegen Beendigung beraten mit dem Ergebnis des Gesellschafterprotokolls. Und anschließend vertrat sie den einen Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter in der gleichen Sache, nämlich Beendigung der GbR.

In § 43 a BRAO heißt es lapidar: “Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.” § 356 StGB wird da schon genauer: “Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”

Dies dürfte wohl eindeutig der Fall sein: Zunächst berät sie die GbR – und damit beide Gesellschafter – zur Beendigung der GbR. Anschließend vertritt sie den einen Gesellschafter im Streit gegen den anderen Gesellschafter und bringt schriftlich und in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich die Erinnerung an den Inhalt der Gespräche an.

Man mag sich über das Berufsrecht streiten. Ob es eine Beleidigung ist, wenn  man mal statt “mit freundlichen kollegialen Grüßen” nur freundlich grüßt. Aber ein solcher Verstoß ist wohl nicht auf die leichte Schulter mehr zu nehmen. Zumal es auch strafrechtlich sanktioniert ist.

6 Kommentare zu “Interessenkollision und Parteiverrat?”

  1. Carsten R. Hoenig sagt:

    Schicken Sie der Kollegin die URL dieses Beitrags und geben ihr damit die Chance, selbst die Konsequenzen aus diesem Fehler zu ziehen.

  2. Stefan Schleicher sagt:

    Es ist leider so, dass die wenigsten Kollegen über diese Interessenkollision informiert sind oder auch nur ansatzweise sensibel. Erst vertreten diese die GbR bis zum bitteren Ende, und im Rahmen der Auseinandersetzung der GbR wird dann ein Gesellschafter vertreten. Man versucht erst einmal gütlich, kein Einsehen, erst wenn man mit Strafanzeige droht, wird dann doch das Mandat niedergelegt.
    Die Sendung der URL dürfte nicht viel helfen – leidvolle eigene Erfahrung

  3. R. Tape sagt:

    @C.R.H.
    Das ist eine gute Idee. Wir werden ihr eine Frist geben, innerhalb der sie die Konsequenzen selber ziehen kann. Macht sie es nicht, so werden wir es halt machen.

  4. Carsten R. Hoenig sagt:

    @ R. Tape:

    Vorsorglich und für den Fall, daß Stefan Schleicher Recht behalten soll, könnten Sie der Kollegin ja auch die URL unserer Website mitteilen. ;-)

  5. Stefan Schleicher sagt:

    @ C.R.H.

    fishing for compliments or clients ?

  6. R. Tape sagt:

    @Stefan
    fishing for clients ist in Ordnung. Auch ein Anwalt hat das Rechts auf einen Anwalt :-) )

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