Ich bin nicht gefahren…
sagte der Autofahrer nach dem Unfall. Immerhin hatte er mehr als 2,7 Promille auf dem Kessel. In diesem Stadium versuchen sicher viele Fahrer sich zu entlasten mit solchen Behauptungen.
Der Fahrer war nachts unterwegs gewesen. Dabei hat er einen Radfahrer übersehen und diesen von der Straße gefegt (der Radfahrer hat es Gott sei Dank überlebt).
Der Radfahrer hat natürlich nicht erkennen können, wer ihn von hinten umnietete. Weitere Zeugen gab es nicht. Wenigstens beging der Fahrer nicht noch Fahrerflucht.
Als dann der ganze Troß (Feuewehr, Sankra) eintraf, hatte sich der Fahrer bereits gewappnet und behauptete, er wäre nicht gefahren. Der Fahrer hätte sich entfernt.
Bis die Polizei kam. Die hatte ein schlaues Kerlchen bei. Der bemerkte, dass sich der angebliche Nichtfahrer eingepinkelt hatte. Darauf prüfte er den Fahrersitz und stellte fest, dass auch dieser nass war, so wie die Hose des angeblichen Nichtfahrers.
Tja, Pech gehabt. Und gut für den Radfahrer, da er ja nun weiß, gegen wen er seine Ansprüche geltend zu machen hat.
02 Dezember 2009 um 11:39
Gegen die Haftplficht?
02 Dezember 2009 um 11:49
Die wollen nicht zahlen wegen Vorsätzlichkeit.
02 Dezember 2009 um 12:00
Sollte die Versicherung selbst bei Vorsätzlichkeit nicht auch zahlen und sich dann den VN zum Regress krallen?
02 Dezember 2009 um 13:25
Bei Vorsatz wohl nicht
05 Dezember 2009 um 00:50
Dann ist das wohl auch noch in die Hose gegangen.
09 Dezember 2009 um 02:54
Very interesting and amusing subject. I read with great pleasure.
13 Dezember 2009 um 20:31
Der war doch höchstens vorsätzlich betrunken. Nur wenn der Vorsatz sich auf den Zusammenstoß bezieht, kommt der Haftpflichtversicherer raus, denke ich.