Gerichtlich geschlossener Vergleich wird fraglich?
In einer Auseinandersetzung einer GbR wurde die eine Partei von einer Anwältin vertreten, die vorher schon die GbR in gleicher Angelegenheit als Ganzes beraten hatte, wir hatten hier darüber berichtet.
In diesem Verfahren kam es zu einem Vergleich, der vom Richter ordnungsgemäß protokolliert wurde. Danach sollte die Gegenseite etliche Raten an unsere Partei zahlen. Das wurde bisher erfüllt.
Nun plötzlich schreibt die Gegenseite, dass ihr vom Steuerbüro signalisiert worden sei, dass sie Ansprüche an unsere Partei hätte. Mal abgesehen davon, dass die Ansprüche nicht beziffert wurden, nannte die Gegenseite auch keinen rechtlichen Grund für irgendwelche Ansprüche.
Der Höhepunkt des Schreibens war jedoch folgender Satz: “Aufgrund der Querelen mit Frau Anwältin…, die durch Sie eingeleitet wurden, ist die Wirksamkeit des Vergleichs ohnehin fraglich.”
Unsere Strafrechtsabteilung warf sofort die Bemerkung Betrug in den Raum. Wenn ein Vergleich unter einem geheimen Vorbehalt, ihn sowieso nicht erfüllen zu wollen, geschlossen wird, könnte das diesen Tatbestand erfüllen.
Aber mal ganz abgesehen davon, die Gegenseite hätte sich besser anwaltlich beraten lassen sollen. Denn wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs. Fairerweise haben wir den Gegner davon unterrichtet. Obwohl es schon eine Überraschung zu Weihnachten gewesen wäre, wenn der Vollstrecker statt dem Weihnachtsmnann vor der Tür gestanden hätte.
16 Dezember 2009 um 10:24
Ob wirklich der Weihnachtsmann kommt und nicht doch Knecht Ruprecht, werden wir wohl nicht erfahren.
16 Dezember 2009 um 12:55
Naja, wenn er trotzdem nicht zahlt, dann kommt dann doch nicht der Weihnachtsmann
19 Dezember 2009 um 02:06
shut up stercon ur so random
19 Dezember 2009 um 16:39
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20 Dezember 2009 um 07:51
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