AGBs für das Betreten des eigenen Grundstücks
In einem Rechtsstreit teilt eine Partei mit, dass der Anwalt zwar mit seiner Auffassung recht hätte. Jedoch habe er auf seinem Grundstück AGBs ausgelegt, die für die Besucher gelten und daher liegt der Fall völlig anders.
Die mitgeschickten AGBs lauten:
“1. Beim Betreten des Grundstücks akzeptiert der “Betretende” (egal, ob Behörde, Privat oder Ausländer) die AGBs.
2. Alle mit dem Besitzer abgeschlossenen Vereinbarungen sind bedingungslos einzuhalten.
3. Bei Abmachungen zählt der Handschlag und ein Stundenlohn von 45 DM*.
4. Bei Nichteinhalten der AGBs ist eine Vertragsstrafe von 42.000,00 DM ** zu zahlen und die wird auch über alle rechtlichen Instanzen durchgesetzt.
5. Leistungen und Zahlungen, die nicht erbracht werden, verjähren nicht. Die 3 nachfolgenden Generationen haben vollen Anspruch darauf.
* Änderung Stundenlohn: beträgt jetzt 45,00 EUR (geändert 31.1.2003)
** 42.000,00 DM sind gleich 42.000,00 EUR. Der Euroumtauschsatz ist auf dem gesamten Grundstück außer Kraft gesetzt.”
Übrigens, das ist kein Scherz, der Patient Besitzer meint das ernst.
29 Dezember 2009 um 13:22
Are you a professional journalist? You write very well.
30 Dezember 2009 um 00:22
Ich sag ja sonst nix, aber 4x AGB_s_ geht einfach nicht. Sicher nur Zufaelle(s).
Gruss
31 Dezember 2009 um 08:21
Frank: Sachte, sachte. Hätte auch “AGB’s” sein können.
31 Dezember 2009 um 15:54
Very interesting and amusing subject. I read with great pleasure.
03 Januar 2010 um 09:48
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